Fliesen- und Plattenarbeiten (Paket II)
CS63 - DAS DOMIZIL Haar II
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Gliederung GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG Übersicht / Abkürzungen im LV Allgemeine Vorbemerkungen Besondere Vertragsbedingungen ZTV Denkmalschutz, Bedingungen und Auflagen Hinweis Bauablauf Auflistung der Anlagen Leistungsverzeichnis Anlagen (gesondert)
Gliederung
Übersicht / Abkürzungen im LV Übersicht / Abkürzungen im LV Vereinfachte Schreibweise AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer (Bieter) Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen h = Stunde, d = Tag, Wo = Woche, Mt = Monat, a = Jahr, cm = Zentimeter, cm2 = Quadratzentimeter, m = Meter, m2 = Quadratmeter, m3 = Kubikmeter, l = Liter, St = Stück, kg = Kilogramm, t = Tonne, mh = Meter x Stunde, md = Meter x Tag, mWo = Meter x Woche, mMt = Meter x Monat, ma = Meter x Jahr, m2d = Quadratmeter x Tag, m2Wo = Quadratmeter x Woche, m2Mt = Quadratmeter x Monat, m3d = Kubikmeter x Tag, m3Wo = Kubikmeter x Woche, m3Mt = Kubikmeter x Monat, Sth = Stück x Stunde, Std = Stück x Tag, StWo = Stück x Woche, StMt = Stück x Monat, td = Tonne x Tag, tWo = Tonne x Woche, tMt = Tonne x Monat.
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen 1. ALLGEMEIN Bauvorhaben: Wohngebäude "CS63" im Jugendstilpark, Haar Sanierung und Umnutzung des im Bereich des B-Plans Nr. 190 Jugendstilpark Haar liegende Bestandsgebäude CS 63 zu Wohnzwecken mit Erstellung von 12 Wohneinheiten, Ausbau des Dachgeschosses sowie dazugehöriger Außenanlagen. Gebäudeabmessungen: Gesamtfassadenabwicklung: ca. 150 m BGF: ca. 2548 m² Grundfläche: ca. 827 m² Wohnfläche: ca. 1.240 m² Traufhöhe: ca. 4,4-7,8m Firsthöhe : ca. 12,3-13,5m Ausführungszeiten (gem. BZP siehe Anlage). 1.1 Projektbeschreibung Der "Jugendstilpark" befindet sich auf einer zur Erholung angelegten Parkanlage in Haar. Das Kernstück bilden die im Jugendstil errichteten denkmalgeschützten ehemaligen Klinikgebäude, die zu Wohnungen umgebaut werden. Um diese Bestandsgebäude gruppieren sich in mehreren Bauabschnitten die Neubauquartiere, die sich als eigenständiges und anspruchsvolles Gegenüber zum historischen Bestand präsentieren. Das ganze Wohnquartier befindet sich in einem großen Park mit altem Baumbestand. Bei dem Bauvorhaben handelt sich um die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes aus der Jugendstilzeit mit Baujahr um 1910 mit 12 Wohnungen. Das Gebäude steht als Teil des gesamten bebauten Areals mit samt seiner Außenanlagen unter Denkmalschutz gemäß dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 190 "Jugendstilpark". Das Mehrfamilienhaus besteht aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss mit Spitzboden. Die nicht überdachten Fahrradstellplätze befinden sich in den Außenanlagen im Bereich der Gebäudezugänge. Weitere Fahrradräume sind im Untergeschoss vorhanden, die über Treppen erschlossen werden. Für die Müllentsorgung wird eine überdachte Müllstation hergestellt. Die Wohnungen werden über 4 Hauseingänge erschlossen. Die zu den Wohnungen gehörenden PKW-Stellplätze werden in einer Gemeinschaftstiefgarage (sog. "GTG 1A") untergebracht. Die Zufahrt befindet sich in der Nachbarstraße Willy-Träutlein-Straße. Bestandsbeschreibung Das Gebäude weist im Bestand ein vollflächiges Kellergeschoss, Erdgeschoss als Hochparterre und ein teilausgebautes Dachgeschoss (ca. 65% Ausbaufläche) mit einem partiellen Spitzboden auf. Die Außenwände des Kellergeschosses sind in massiver Bauweise (Stampfbeton) in einer Wandstärke von ca. 70 cm errichtet und wurden in gleicher Art und Weise bis Unterkante der erdgeschossigen Fensterbrüstung geführt und bilden so den Sockel der aufgehenden Wandflächen. Das Erdgeschoss - als Hochparterre - und das Obergeschoss (hier: Kopfbau des Dachgeschosses) sind in massivem Mauerwerksbau mit Putzauftrag errichtet. Das Dachgeschoss des Gebäudes CS63 wurde ursprünglich als zimmermannsmäßige Holzkonstruktion erstellt. Die ursprüngliche Grundrissgliederung des Erdgeschosses zeigt eine unter funktional medizinischen Aspekten errichtete Grundrissorganisation in 2 getrennte Abteilungen. Im Zuge der klinischen Nutzung wurde um 1990 der mittig gelegene Teil der hölzernen Dachstuhl-Konstruktion gegen eine massiv ausgeführte Beton-Konstruktion ausgetauscht. Die bauzeitliche Grunddrissorganisation in 2 getrennte Abteilungen wurde durch eine längslaufende Mittelflur-Erschließung mit Auflösung der ursprünglichen Schlafsäle ersetzt. Diese baulichen Eingriffe sind in der Außenwahrnehmung des Gebäudes (Fassaden und insbesondere Dachlandschaft) deutlich ablesbar. Darüber hinaus erfolgten nutzungsabhängige Ausbauten und Grundrissanpassungen in allen Geschossen, meist in leichter Trockenbaukonstruktion ausgeführt. Das Gebäude mit seinem Grundstück ist durch das vorhandene Straßen- und Wegesystem, vielseitig von Straßen umgeben und grenzt in östlicher Richtung an die sogenannte "Geschlechterachse" des Areals an. Vorhandene Archivdokumentationen ist eine Dreiteilung des Grundstücks mit einer offenen Freianlagenkonzeption, einem Zugangsbereich in Art eines Vorgartens und einem umzäunten Bereich zu entnehmen. Allgemeine Maßnahmenbeschreibung zum denkmalgeschützten Gebäude CS63 Mit Umnutzung zu Wohnzwecken werden neue Wohnungsgrundrisse gemäß der Objekt- und Ausführungsplanung der Architekten und Fachplaner in allen oberirdischen Geschossen errichtet. Es erfolgt der Einbau eines zusätzlichen Hauszuganges mit nachgeordnetem Treppenhaus vom Kellergeschoss bis in den ausgebauten Spitzbodenbereich. Das im Bestand vorhandene, neuzeitliche Nebentreppenhaus aus 1990 wird rückgebaut und durch neue Treppenläufe vom Kellergeschoss bis zum Spitzboden ersetzt. Hierbei wird der Hauszugang erhalten. Im Weiteren wird die um 1990 errichtete Betonkonstruktion im mittig gelegenen Dachbereich abgebrochen und durch eine hölzerne Dachstuhl-Kosmntruktion - der historischen Dachform folgend - ausgetauscht. Das bereits in Teilen ausgebaute Dachgeschoss und der Spitzbodenbereich werden bei Erhalt, statischer Ertüchtigung und bauphysikalischer Optimierung (Wärme- und Schallschutz) der Dachkonstruktion zu Wohnzwecken vollflächig ausgebaut. In diesem Zug erfolgt die Errichtung notwendiger Belichtungsflächen durch den Einbau von Gauben, Dachloggien und Dachflächenfenstern. Im Untergeschoss werden notwendige Technikräume, Nebennutzungsräume und die Abstellbereiche der Wohnung eingebaut. Die Erschließung des Untergeschosses erfolgt durch das bestehende und die beiden neu zu errichtenden Treppenhäuser. Die Fenster- und Türanlagen im Kellergeschoss werden nach Vorgaben der Planung erneuert und es erfolgt der Einbau einer mechanischen Quer-/ Längslüftung zu Vermeidung bauphysikalischer Mängel. Jede Wohnung erhält einen zugeordneten Freiraum in Form eingezogener Loggien (teilweise im Bestand vorhanden) und/oder Dachloggien im Dachgeschoss; einzelne Wohnungen erhalten im Gartenbereich anzulegende Terrassenflächen. Unter Beachtung der Umnutzung zu Wohnraum und der bauphysikalischen Bauwerkserhaltung werden die massiv errichteten Außenwände des Gebäudes innenseitig mit einer reversiblen Dämmung aus ca. 6 cm dicken Calcium-Silikat-Platten versehen. Die in Teilen historischen Fensteranlagen (Holzkastenfenster mit Metallsprossen im Erdgeschoss, im Dachgeschoss mit Holzsprossen) werden in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bewertet und unter Beachtung eines Wärmeschutz-Konzeptes saniert und ertüchtigt. Neu zu errichtende Fenster und Fenstertüren werden im Zuge der Nutzungswandlung und  Abstimmung mit dem BLfD als Holz-Isolier-Glas-Elemente mit bauzeitlicher Profilausbildung der Außensicht errichtet. Die Aufarbeitung der Fassaden wird nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und in enger Abstimmung mit dem BlfD unter Berücksichtigung des bereits vorliegenden restauratorischen Farbgutachtens für die Fassaden des Gebäudes CS67 ausgeführt. Die Sanierung der Wand- und Deckenbeschichtungen im Bestandstreppenhaus zur Farbfassung und ornamentalen Gestaltung werden ebenfalls anhand eines noch zu erstellenden restauratorischen Gutachtens erfolgen. Die Aufarbeitung aller Ausstattungen des Treppenhauses (Bodenbeläge, Treppenkonstruktion, Geländer, Handläufe etc.) wird in enger Abstimmung mit dem BLfD ausgeführt. Die allgemeinen Ziele der Sanierung sind erstrangig Substanzerhalt und eine optische Qualität, die dem denkmalgeschützten Haus gerecht werden. Die Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz des Gebäudes erfolgen nach Angaben der Tragwerksplaner unter Berücksichtigung bauphysikalischen Bedingungen (Wärme/Schall/Feuchte) sowie sämtlicher bautechnischer Regelwerke und den Vorgaben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalschutz. Sämtliche haustechnische Anlagen werden erneuert. Das Einfügen modern getalteter Funktionalbereiche wie Bad und Küche sowie die Modernisierung aller haustechnischen Installationen erfolgt nach aktuellen technischen Standards. Die ursprüngliche Aufteilung der umgebenden Gartenfläche ist im Bestand immer noch vorhanden und wird grundsätzlich erhalten. Der Vorgarten und der umzäunte, nach Süd-Osten orientierte Privatgarten wird der wohnwirtschaftlichen Nutzung entsprechend und nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und dem BLfD saniert und weitergenutzt. Die restlichen Flächen des Grundstücks werden künftig öffentlich gewidmet, so dass der ursprüngliche Charakter der offenen Freianlagenplanung erhalten und gärtnerisch fortgeführt wird. 1.2 Baustelle Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zu erreichen. Der AN Rohbau wird die Medienversorgung (Baustrom+Bauwasser) einrichten. 1.3 Bauleistungen Fliesen- und Plattenarbeiten 1.4 Ortsbesichtigung / Erschwernisse Der Bieter muss sich vor Abgabe des Angebotes zwingend über die örtlichen Verhältnisse informieren. Eine Ortsbegehung ist nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung möglich. Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten: Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen am Bestand bedürfen immer einer Genehmigung Besonders zu schützende denkmalrelevante angrenzende Bereiche Treppenhäuser sind gemäß Denkmalschutzauflage zu schützen Zugangstreppen /- rampen zum Gebäude (außen) umgebende Bestandsbäume im Straßenraum Keine Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück bzw. nur nach Abstimmung mit der Bauleitung und Beachtung der statisch bewerteten Maximallasten Maximale Punktlasten der Decken sind zwingend einzuhalten. Punktlast maximal 1,0 kN (100 kg). Aufstandsfläche hierfür größer 30 cm x 30 cm, sodass die Punktlast bei den Stahlsteindecken nur auf den Betonrippen steht und nicht auf dem Ziegel. Bei Bedarf muss eine entsprechende Lastverteilung vorgesehen werden. erhöhte Unebenheiten im Bestand; teilweise Haftprüfungen nötig u.s.w. Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren. NavVis Zugang Es liegt ein 3D Scan des Gesamtgebäudes auf Navis vor. Hier können alle Räume digital betrachtet werden und auch Messungen vorgenommen werden können. Der folgende Zugang steht jedem Bieter kostenfrei zur Verfügung: link: https://siin.iv.navvis.com/?vlon=3.44&vlat=-0.25&fov=45.0&site=2625571698842650&image=2836763721164713 Benutzername: domhr.61 PW: domhr.61 1.5 Hinweis zur Verfügungstellung von Planungsunterlagen Der wechselseitige Austausch der Planungsunterlagen zwischen allen am Bau Beteiligten wird über eine Internet-gestützte Planungsplattform erfolgen. Die Teilnahme hieran ist auch für den Auftragnehmer verbindlich. Der AN ist verpflichtet, die für seine Leistungserbringung erforderliche Planungen und sonstigen Unterlagen sich unaufgefordert und jedenfalls nach Erhalt einer automatisierten Nachricht über die Einstellung neuer Unterlagen von dieser Planungsplattform herunterzuladen und sich diese, soweit für Ihn erforderlich auch in Papierform auszudrucken. Der AG und seine Erfüllungsgehilfen stellen dem AN keinerlei Unterlagen in Papierform zur Verfügung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Projektbeteiligte Projektbeteiligte Bauherr PHOENIX Das Domizil Haar 2 GmbH Königstrasse 5 70173 Stuttgart Projektsteuerung KTL Heidelberg GmbH Carl-Benz-Str. 6 69115 Heidelberg Entwurfs- und Ausführungsplanung SIIN GmbH Senefelderstrasse 26 70176 Stuttgart Tragwerksplanung AJG Ingenieure GmbH Konrad-Zuse-Platz 1 81829 München Bauphysik GN Bauphysik Finkenberger + Kollegen Ingenieurgesellschaft mbH Bahnhofstraße 27, 70372 Stuttgart Brandschutz Sinfiro GmbH & Co. KG Herzogspitalstraße 24, 80331 München Baugrund Smoltczyk & Partner GmbH Untere Waldplätze 14 70569 Stuttgart Objektüberwachung   igb - Ingenieurgesellschaft Burgert mbH   Plinganserstraße 150   81369 München
Projektbeteiligte
Besondere Vertragsbedingungen 2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Angebot 1.1 Dem Bieter bleibt freigestellt Nebenangebote mit dem Hauptangebot einzureichen. Nebenangebote ohne Hauptangebote können ausgeschlossen werden. 1.2 Der Bieter hat bei Angebotsabgabe verantwortlich zu ermitteln bzw. zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Funktion und ggf. Zuverlässigkeit seiner Anlage bzw. Ausführungsart gegeben sind. Ferner hat er ein klares Bild seiner Leistung bzw. Lieferung zu geben, z.B. über Abmessungen sowie über Grenzen der Anwendbarkeit, Haltbarkeit und Wirtschaftlichkeit, ferner über bauseits erforderliche Vor-, Neben- und Nachleistungen und außerdem über Pflege, Unterhaltungskosten, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften. Er darf nur bewährte Stoffe und Verfahren anbieten bzw. verwenden, für deren Eignung er sich verbürgt und deren Ausführung er beherrscht. Gelieferte Muster und Pläne sind verbindlich. 1.3 Die Bauleistungen werden i.d.R. mittels Einheitspreisverträgen beauftragt. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, mit demjenigen Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot angeboten hat und dem somit der Auftrag zusteht, eine nachträgliche Pauschalierung vorzunehmen, sowohl für eine gesamte als auch für Teile einer Leistung. Sind die anzubietenden Leistungen in Teilbereichen durch allgemeine oder differenzierte Beschreibungen oder nach Leistungsprogramm (funktionale Ausschreibung) so bestimmt, dass mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist, wird ein Pauschalpreis vereinbart. 1.4 Sollten angebotenen Preise vom Bieter zeitlich begrenzt werden, ist schriftlich im Begleitschreiben des Angebotes darauf hinzuweisen und der Termin anzugeben. Die Bindefrist an das Angebot darf dabei nicht unterschritten werden. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. 1.5 Soweit in der Leistungsbeschreibung von Einzel-Ausschreibungen bestimmte Erzeugnisse (Markenangaben) oder Verfahren vorgeschrieben sind, kommen sie auch grundsätzlich zur Ausführung, weil ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt. Ein solcher Grund liegt vor, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung, Instandhaltung und Instandsetzung, Wartung sowie dem Austausch verschiedener beim Auftraggeber standardisierter Bauteile, wie z.B. Wohnungseingangs- und Innentüren, Bodenbeläge, Beschläge, Heizkörper sowie Sanitärobjekte und Sanitärarmaturen. 1.6 Ansonsten stellen etwaige in Alternativ-/Nebenangeboten als gleichwertig angegebene und im Auftragsfall verwendeten Alternativ-Fabrikate für den Auftraggeber Varianten zur Erreichung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Qualitätsstandard dar
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV Fliesen-/Plattenarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Fliesen-/Plattenarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18352 Fliesen-/Plattenarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., AKQR: Arbeitskreis Qualitätssicherung Rüttelbeläge Säurefliesner-Vereinigung e. V., BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V., Deutsche Bauchemie e. V., DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., Fachverband Fliesen und Naturstein e. V., GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V., GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V., Interessengemeinschaft Rüttelböden, ISER: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei, IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AG Fliesenpläne zur Verfügung stellt, sind diese vom AN auf Maßhaltigkeit und Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Baukörper zu prüfen und ggf. vom AN rechtzeitig vor Leistungserbringung zu überarbeiten. Überarbeitete Pläne sind dem AG vom AN rechtzeitig vor Ausführung zur Freigabe vorzulegen. Wenn Sockelplatten aus Bodenfliesen geschnitten werden, führt der AN einen Untergrundausgleich derart aus, dass der Fliesensockel bündig und plan zum Wandfliesenbelag liegt. Werden Fliesenbeläge in gewerblich genutzte Bereiche eingebaut, erkundigt sich der AN unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführungsbeginn beim AG nach der Art der vorgesehenen Geräte für die Fliesenbelagsreinigung und bei Wasserhochdruckstrahlgeräten nach den zu erwartenden Reinigungsdrücken. Sofern die geplanten und beschriebenen Fugenmaterialien für diese Reinigungsarten oder -drücke nicht tauglich sind, meldet der AN unverzüglich Bedenken gegen die Ausführung an. Der Einbau von Bodenfliesen und -platten soll auch in privat, bzw. zu Wohnzwecken genutzten Räumen gemäß den nutzungsabhängigen Vorgaben der DGUV zu Rutschhemmung und Rutschhemmung in nassbelasteten Barfußbereichen erfolgen. Der AN prüft unaufgefordert unmittelbar nach Auftragserteilung, jedoch reichtzeitig vor Materialdisposition, ob das vom AG ausgewählte Fliesenmaterial die entsprechenden Anforderungen der DGUV an die Rutschhemmung erfüllt. Ist dies nicht der Fall, meldet der AN dem AG gegenüber unverzüglich diesbezügliche Bedenken an. Häufig sind bereits Rutschhemmungen von Fliesen innerhalb kürzester 'Zeit durch ungeeignete Reinigungsmaßnahmen zerstört worden, Fugenmassen durch Hochdruckwasserstrahl herausgespült und Abdichtungen durch ungeeignete Reinigungsmittel angegriffen worden. Daher sind die Herstellerhinweise zu Pflege und Wartung und den hierfür geeigneten Pflegemitteln, Reinigungsmitteln und -werkzeugen vom AN in gesonderter Unterlage einmal 14 Tage nach Beauftragung und ein weiteres Mal zur Schlussrechnungslegung nachvollziehbar, schriftlich und gegen Quittung an den AG zu übergeben. 2.1 Einfache Montageplanung: Verlegerichtungspläne Soweit nicht vom AG vorgegeben, werden bei allen Wandbelägen mit einer Kantenlänge von > 5 cm vom AN rechtzeitig vor der Ausführung Verlegerichtungspläne erstellt und dem AG zur Freigabe überlassen. Hierbei sind Installationsgegenstände nach Möglichkeit auf Fliesenmitte oder Fliesenkreuz zu planen, die Verlegerichtungen und Verlegestart sind darzustellen. In die Verlegerichtungspläne sind alle Ausstattungsgegenstände wie Spiegel, Leuchten, Türen usw. einzubeziehen. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise Innerhalb einer zusammenhängenden Fläche ist der Einbau von Fliesen aus verschiedenen Chargen grundsätzlich nicht zulässig. Der AG ist vorher darauf hinzuweisen, wenn dies aus produkttechnischen Gründen nicht zu vermeiden ist und dadurch leichte Unterschiede in Struktur und Farbe entstehen können. Vor Ausführung hat der AN unbedingt eine Zustimmung des AG hierzu einzuholen. Es ist davon auszugehen, dass die Verlegung der Bodenbeläge nicht in einem Zuge erfolgen kann, sondern sich nach dem Baufortschritt, der Baustellenlogistik oder der Belegungsreihenfolge von Mietflächen zu richten hat. Türzargenhohe Bekleidungen und Bekleidungen mit der Höhenangabe 2,00 m oder 2,13 m sind abweichend von den Höhenangaben stets bis Oberkante des Zargenspiegels der fertig eingebauten Türzarge zu führen. Bodenfliesen sind grundsätzlich höhengleich mit angrenzenden Bodenbelägen auszuführen, soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben. Nach dem Verlegen sind die fertig verlegten Bereiche durch wirksame Absperrungen bis zur Begehbarkeit zu schützen. 3.2 Untergrund, Vorbereitung Bei Bekleidungen aus Platten in Feucht- bzw. Nassräumen ist die Abdichtung als Verbundabdichtung auszuführen. Scheinfugen im Estrich sind vom AN vor Ausführung der Fliesenarbeiten mit Kunstharz kraftschlüssig zu vergießen, bei Erfordernis zu vernadeln. In den Sanitärräumen liegt der Fliesenbelag üblicherweise 1 cm unterhalb der angrenzenden Bodenbeläge. Eine Schwelle im Bereich des Türblatts ist vorzusehen. 3.3 Abdichtung Der AN überprüft vor Ausführungsbeginn unaufgefordert die Anforderungen an erforderliche Abdichtungen in Bezug auf: Eignung des Untergrunds samt Putzprofilen Wasserbeanspruchungsklasse, Rissklasse, Rissüberbrückungsklasse, sowie bei Fugen auf die Verformungsklassen. AG-seitige Angaben zu Art und Ausführung der Abdichtungsarbeiten sind vom AN auf Grundlage des aktuellen Normungsstandes zu prüfen oder, soweit nicht vorhanden, selbstständig zu erarbeiten. Soweit Durchdringungen durch den Fußboden einschließlich der Abklebung erforderlich sind, werden grundsätzlich für alle Durchführungen Futterrohre mit Flanschen verwendet, die in die Dichtung einbinden. Für Futterrohre sind ausschließlich nichtrostende Materialien zulässig. Der Zwischenraum zwischen Futterrohren und Leitungen bzw. Kabeln wird mit Schrumpf-Schlauchdichtungen verschlossen. Futterrohre sollen mindestens 15 cm über OK Fliesen hinausstehen. Übergänge von Böden zu Wänden sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Soweit Abdichtungen oberhalb schwimmender Estrichen ausgeführt werden, ist zur Aufnahme der zu erwartenden Bewegungen ein 40 mm breiter Randstreifen aus herausnehmbarer Mineralwolle herzustellen, in den die Abdichtung im Übergangsbereich Wand-Boden schlaufenförmig vertieft eingearbeitet werden kann. Abdichtungsdurchdringende Rohrführungen im Bereich von Fußboden- und Deckendurchbrüchen sind rechtzeitig vor Ausführung der Abdichtungen mit geraden Kanten einzuschalen und mit Estrich zu verfüllen, um die Abdichtung auch im Bereich der Rohre ordnungsgemäß aufbringen zu können. Armaturen im Dusch- und Badewannenbereich sind stets mit Dichtmanschetten in die Flächenabdichtung einzuarbeiten, eine Anarbeitung der Rohrstutzen mit dauerelastischer Fugendichtmasse ist nicht ausreichend! Fliesenbeläge in Türlaibungen sind gemäß Vorgabe der DIN 18534 in ein zum abgedichteten Raum hin geneigtes Gefälle zu legen, sodass Oberflächenwasser in den angedichteten Raum zurückfließt, bzw. eine "Abdichtungsaufkantung" des Fußbodens im abgedichteten Raum entsteht. Zwischen Fliesen und Duschtassen ist ein ausreichender Abstand von ca. 4 mm - 5 mm für ausreichende Flankenhaftung der Dichtstofffugen erforderlich. Vor dem Einbau der Silikonfuge ist eine Füllschnur als Unterbau einzulegen. An aufgehenden Bauteilen, auf die Wasser einwirkt, ist die Abdichtungsschicht mindestens 20 cm über die Wasserentnahmestelle bzw. über die Höhe des zu erwartenden Spritzwasserbereichs hochzuführen. 3.4 Verlegung Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sind die Fugen entsprechend durchlaufend Wand-Boden-Wand vorzusehen. Die horizontale Aufteilung des Wandfliesenbelags soll so erfolgen, dass im Duschbereich oberhalb der Duschwanne mit einer Fliese in Mindeshöhe 20 cm begonnen wird, da ansonsten die Gefahr besteht, dass sich schon bei geringen Duschwannenbewegungen die unterste Fliesenreihe ablösen kann. Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden. Passstücke sind stets am äußeren Rand, nicht in der Mitte von Flächen, anzuordnen. Bodenflächen vor Wänden ohne Wandfliesenbelag erhalten einen Fliesensockel aus dem Material der Bodenfliesen, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Sofern Sockelfliesen aus dem Herstellerprogramm der Bodenfliesen erhältlich sind, sind diese zu verwenden. Nur wenn spezielle Sockelfliesen nicht erhältlich sind oder die Bodenfliesen glasierte Kanten aufweisen, können Bodenfliesen zu Sockelfliesen geschnitten werden. Sockelfliesen sind oberseitig im Bereich des Klebebetts mit Fliesenmörtel zu verstreichen, eine dauerelastische Versiegelung ist hier nicht zulässig. Bei Verlegung kalibrierter Platten mit Haarfuge sind Überzähne bei Formaten bis zu 65 cm Kantenlänge lediglich bis zu 1 mm Höhe zulässig. 3.5 Abschlüsse, Kanten Sofern das vom AG ausgewählte Fliesenmaterial glasierte Kanten enthält, sind diese als Außenecken zu verwenden, soweit nicht abweichend etwas anderslautend beschrieben ist. Sind keine glasierten Außenecken für die ausgewählten Fliesen verfügbar, sollen Edelstahl-Abschlussprofile an allen stoßgefährdeten Außenecken von Fliesenbelägen zur Ausführung gelangen (= Regelausführung). In nicht stoßgefährdeten Bereichen sind die Außenecken kalibrierter Fliesen mit einer Kantenlänge > 20 cm auf Gehrung mit Haarfuge anzusetzen. Kunststoffprofile sind als Außenecken nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung gefordert werden. 3.6 Bodeneinläufe und Rinnen Für Bodeneinläufe sind systemgerechte Dichtmanschetten zu verwenden oder sie sind mit Klebeflansch einzubauen. Ist ein Anschluss für den Potenzialausgleich vorgesehen, muss dieser vom Elektrofachbetrieb angeschlossen werden. Dichtmanschetten und -flansche von Bodeneinläufen sind so weit in den Estrich einzulassen, dass es durch die Materialstärke dieser Bauteile nicht zu Aufdickungen im Bereich um die Einläufe kommt, und die beabsichtigte Gefällebildung pfützenfrei erfolgt. Das zeitversetzte Einmörteln bauseitig eingebauter Bodeneinläufe und -rinnen in einer Position zur Einhaltung des Fliesenrasters und nach gefällebedingter Höhenerfordernis ist Leistung des AN. 3.7 Material, Güte, Nutzungsqualität Die Fliesenart/das Fliesenmaterial, deren Oberfläche und Kantenlänge sind mit dem AG abzustimmen. Nicht maßhaltige Fliesen sind auszusondern, ebenso unebene Fliesen. Kleber für den Innenbereich muss mindestens den Klassen C2S1 nach DIN EN 12004 entsprechen. Für Verlegung im Außenbereich und auf Untergründen, die Bewegungen oder Risse erwarten lassen, ist Fliesenkleber der Klasse C2S2 einzusetzen. 3.8 Einbauten, Einbauteile, Spiegel Übergänge zu anderen Belägen sind, nach Wahl des AG, mit Edelstahl- oder Messingtrennschienen abzutrennen. Die Trennschienen sind mittig unter dem Türblatt anzuordnen. Insoweit erkundigt sich der AN eigenverantwortlich und rechtzeitig vor Ausführung beim AG über die Schlagrichtung der Türen. Grundsätzlich sind Schachtabdeckungen mit dem gleichen Material wie der angrenzende Fliesenbelag auszuführen. Die Fugenbilder benachbarter Bereiche sollen auch in mit Fliesen belegten Revisionsrahmen durchlaufen. Zu den Leistungen des AN gehört das An- und Einarbeiten aller Installationseinrichtungen. 3.10 Fliesenbeläge unterhalb von Türen Der AN wird unmittelbar vor Ausführungsbeginn einen Plansatz vom AG abfordern, aus dem er die aktuelle Lage der Türschlagrichtungen und damit die Lage der Fliesenfugen in den Türlaibungen unterhalb der Türblätter ersehen kann, um diese auf der richtigen Wandseite anzuordnen und dauerelastisch zu versiegeln. 3.11 Dauerelastische Versiegelung Als Fugenfüllstoffe sind ausschließlich dauerelastische Fugenversiegelungsstoffe mit einem zulässigen Gesamtverformungsmaß (ZGV) von 25 % oder besser einzusetzen. Soweit beim AN keine positiven Erfahrungen aus der Kombination des jeweiligen dauerelastischen Fugenfüllmaterials mit den zum Einsatz gelangenden Oberbelägen vorliegen, legt der AN unmittelbar nach Auftragserhalt unaufgefordert Materialkombinationsproben aus Fugenfüllmaterial und Oberbelägen an, um rechtzeitig vor der Ausführung der dauerelastischen Verfugung auf der Baustelle Erkenntnisse über Materialunverträglichkeiten oder -verfärbungen zu erhalten. Der AN übergibt diese Materialkombinationsproben vor Ausführung der dauerelastischen Verfugungsarbeiten an den AG. 3.12 Rutschhemmung von Oberflächen Die Vorgaben der DGUV 108-003 zur Rutschhemmung sind auch für nicht gewerbliche Bereiche mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden. Für alle Bereiche planmäßiger Nässebeaufschlagung, mit Ausnahme dauerhaft im Wasser liegender Bereiche (bspw. Schwimmbeckenbereiche unter Wasseroberfläche), sind beide Rutschhemmungsanforderungen (trocken nach DGUV 108-003 und nass nach DGUV 207-006) zu berücksichtigen. Soweit die Bodenbeschichtungsauswahl des AG die erforderlichen Rutschhemmungen nicht berücksichtigt, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Materialbestellung unaufgefordert mit und meldet Bedenken gegen die Ausführung an. Soweit keine Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung. Soweit Nassräume als Einsatzzweck erwähnt sind, gilt R10-B als Mindestanforderung. 3.13 Sonstiges Nach Abschluss der Verlegearbeiten müssen Zementreste und Zementschleier entfernt werden. Hierbei sind salzsäurefreie Mittel zu verwenden, die jedoch den Zementschleier vollständig entfernen müssen.
ZTV Fliesen-/Plattenarbeiten
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz CS63 Im Folgenden eine Aufführung der relevanten Maßnahmen für das Gewerk, die sich aus dem Denkmalschutz ergeben. Detaillierter Maßnahmenkatalog zum denkmalgeschützten Gebäude CS 63 (siehe S. 7 ff, Denkmalschutzrechtliche Maßnahmenbeschreibung, Stand 30.06.2019+10.1.20+3.4.20, Stand Tektur) Es liegen keine detaillierten Anforderungen an dieses Gewerk vor.
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz CS63
Schnittstellen Schnittstellen zu anderen Gewerken Gefälleestrich in Duschen Einbau des Gefälleestrichs in den Duschen durch den AN. Herstellung der TSD, Randdämmstreifen und Trennlage bauseits (durch Estrichleger). Sanitärinstallationen Fertige und druckgeprüfte Leitungs- und Ablaufinstallation vor Fliesenverlegung. Bereitstellung der Montageschablonen oder Einbauteile für Unterputzarmaturen. Einbau, Abdichtung und Ausrichtung von Duschrinnen durch AN. Elektroinstallationen Lage von Schalterdosen und elektrischen Einbauten in den Fliesenflächen. Belagswechsel unter Türen Parkettleger verlegt den Parkettboden bis zur Türblattunterseite. Fliesenleger führt anschließend die Fliesenverlegung aus, mit Einbau des Abschlussprofils und Ausbildung einer dauerelastischen Fuge im Bereich des Belagswechsels. Putzarbeiten Wandputzarbeiten werden vor Verlegung der Fliesen fertiggestellt. Malerarbeiten Malerarbeiten erfolgen nach Einbau der Fliesen.
Schnittstellen
Nettomenge Es handelt sich um ein BIM-Projekt. Die Mengenangaben in den Positionen entsprechen Netto-Mengen, ohne Berücksichtigung der VOB-Abzugs- und Übermessungsregeln. Auf dieser Grundlage wären auch die Abrechnungsmengen zu ermitteln, sofern keine Pauschalierung der Leistungen vereinbart wird.
Nettomenge
Auflistung der Anlagen Siehe Anlagenliste anbei
Auflistung der Anlagen
010 Vor-/nachbereitende Arbeiten
010
Vor-/nachbereitende Arbeiten
Vor-/nachbereitende Arbeiten
Vor-/nachbereitende Arbeiten
010.___.0010 Technische Bearbeitung Technische Bearbeitung (Werkstatt- und Montageplanung) für alle in den nachfolgenden Leistungspositionen beschriebenen Arbeiten der Vergabeeinheit gem. ZTV, VOB/C und Vortexten. Leistungsumfang Montage- und Ausführungspläne (erforderliche Ansichten, Details, Verbindungen, Anschlüsse) Rechtzeitige Vorlage der Werkstatt- und Montageplanung durch den AN in Bezug auf: mind. 10-tägigen Prüfzeitraum des AG Einarbeitung der Prüfanmerkungen; Wiedervorlage Materialdisposition des AN Die Werkstatt- und Montageplanung ist in der Projektplattform Dalux einzustellen. Der Rücklauf mit Prüfanmerkungen und Freigaben erfolgt ebenfalls über Dalux. Die Unterlagen sind in Dateiform als PDF sowie in bearbeitungsfähiger Programmdatei bereitzustellen. Auf Aufforderung des Auftraggebers sind die Unterlagen zusätzlich dreifach in Papierform vorzulegen.
010.___.0010
Technische Bearbeitung
P
1,00
psch
010.___.0020 Gewerkedokumentation Als Revisionsunterlagen sind alle Ausführungszeichnungen und Unterlagen in Ordner sortiert, mit Inhaltsverzeichnis versehen und durch Register getrennt in folgender Anzahl zu übergeben: - 1-fach digital - 1-fach in Papierform für das Denkmalamt Zeichnungen sind digital jeweils in den Formaten .dxf, .dwg und .pdf auf dem Planserver zu speichern, alle anderen Unterlagen im Format .pdf. Mindestumfang Verlege- und Einbaupläne in Form auf den Ist-Montagezustand nachgeführte Werkstatt- und Montageplanung Sämtliche für die Arbeiten aufgestellten Berechnungen und Nachweise Zulassungen und Prüfzeugnisse sämtlicher verbauter Materialien samt deren Einbauanleitungen Zustimmungen im Einzelfall - soweit relevant - sowie deren zu Grunde liegende Prüfungen und Nachweise Konformitätserklärung/Errichterbescheinigung über die regelgerechte Errichtung des Werks/Ausführung der Arbeiten - Fachbauleitererklärungen technische Datenblätter sämtlicher eingesetzter Systeme und Produkte Pflege-, Reinigungs- und Wartungsanleitungen für alle eingebauten Produkte Farb- und Designdokumentation mit vollständiger Herstellerartikel- und Farbbezeichnung für alle sichtbar verbleibenden Produkte und Oberflächen Bautagesberichte Insbesondere Dastellung aller denkmalpflegerisch relevanter Informationen zur abschließenden Übergabe an das Denkmalamt Regelmäßige Schichtdickenmessung und Dokumentation von Innenabdichtungen vor Ort nach DIN 18534.
010.___.0020
Gewerkedokumentation
1,00
St
010.___.0030 Zweistufige Bemusterung m. Auftraggeber 2-stufige Bemusterung aller wesentlichen Elemente der Leistungen, vor Ort mit dem Auftraggeber. Es sind zunächst min. 3 verschiedene Farben und 3 verschiedene Typen als Handmuster vorzulegen. Anschließend wird eine Einbausituation bemustert.
010.___.0030
Zweistufige Bemusterung m. Auftraggeber
P
1,00
psch
010.___.0040 Messung, Estrichfeuchte Messung der Estrichfeuchte zur Feststellung der Belegreife mit einem CM-Gerät. Die Orte der Messstellen sind zusammen mit der Bauleitung festzulegen. Leistungsbestandteile Messung der Estrichfeuchte mit einem Calciumcarbid-Messgerät (CM) Verschließen der im Zuge der Messung hergestellten Öffnungen im Estrich. Zweck: Ermittlung der Restfeuchte im Estrich Vorleistung: Estrich Folgeleistung: Bodenbelag
010.___.0040
Messung, Estrichfeuchte
24,00
St
010.___.0050 Tiefgrund, saugende Untergründe Auftrag von Tiefgrund, lösemittelfrei. Zweck: Saugbegrenzung und Haftverbund mit z. B. Beton, Zementestrich, Kalk-/Zementputz, GK-, Anhydritestrichoberflächen Vorleistung (baus.): Betondecke, -wand, -treppe, saugende, mineralische, glatte und sinterschichtfreien Untergründe Folgeleistung: Untergrundausgleich bzw. Bodenbelag aus Fliesen Einbauort: - FB 03 EG Bad - FB 03.01 EG WC - FB 04 OG Bad - FB 04.01 OG WC - FB 08.2 DS Bad
010.___.0050
Tiefgrund, saugende Untergründe
103,00
m2
010.___.0060 Risse im Estrich schließen Risse im Estrich kraftschlüssig schließen gem. DIN18560. Leistungsbestandteile Rissaufweitung und Säuberung Quereinschnitte, e<30cm Rissverguss und -verklammerung Quarzsandabstreuung Zweck: ebener Untergrund für Haftverbund Vorleistung: Estrich Folgeleistung: Höhenausgleich bzw. Haftgrund Untergrund: Zementestrich Rissbreite: bis 5 mm Material: 2-komponentiger Injektionsharz auf Epoxydharzbasis Ortsangabe: Bäder, EG-DS
010.___.0060
Risse im Estrich schließen
10,00
m
010.___.0070 Zementestrich anschleifen Anschliff der Oberfläche des Zementestrichs einschl. Bürsten, Absaugen und Entsorgen des abgetragenen Materials nach AVV-Schlüssel. Leistungsbestandteile Anschliff Estrich Absaugung entstandender Verunreinigungen Entsorgung des abgetragenden Materials nach AVV-Schlüssel Zweck: Haftverbund (Entfernung der Sinterhaut) Vorleistung: Zementestrich Folgeleistung: Fliesenbelag, ggf. auf Abdichtung Einbauort: Bäder, EG - DS
010.___.0070
Zementestrich anschleifen
103,00
m2
010.___.0080 Nivellierausgleich, 6-10mm Ausgleichs- bzw. Nivelliermasse als selbstverlaufende, kunststoffvergütete Zementmasse. Leistungsbestandteile Entfernung loser Bestandteile (z. B. Staub, Öl, Anstrich- und Mörtelreste) und Reinigung Haftgrund Ausgleichs- bzw. Nivelliermasse Abrechnungshinweis: Der AN erstellt ein Messprotokoll über erforderliche Mehrstärken anhand eines Messprotokolls mit Messraster 50x50 cm und legt dieses dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung zur Prüfung und Freigabe als Grundlage seines Vergütungsanspruchs vor! Zweck: Toleranzausgleich Vorleistung: Zementestrichflächen Folgeleistung: Bodenbelag aus Fliesen Druckfestigkeit: C25 gem. DIN EN 13813 Ausgleichsstärke: bis 6-10 mm, i. M. 8 mm Ortsangabe: Bäder, EG - DS
010.___.0080
Nivellierausgleich, 6-10mm
26,00
m2
010.___.0090 Rissaufweitung und -verdübelung Rissaufweitung von Estrichrissen samt Querschnitten und Verdübelung. Leistungsbestandteile Längsrisse aufweiten Querschnitte anlegen Stahldübel einlegen Fugenverguss mit Epoxydharz Quarzsandeinstreuung Oberfläche Staubentsorgung nach AVV-Schlüssel Zweck: Risssanierung Vorleistung: Estrichrisse Folgeleistung: Oberboden (bauseitig) Breite Rissaufweitung: 5 mm Tiefe Rissaufweitung: 5 mm Ortsangabe: ???
010.___.0090
Rissaufweitung und -verdübelung
E
25,00
m
010.___.0100 Grobe Unebeneheiten verspachteln Lokale Unebenheiten, Vertiefungen, Ausbrüche, Risse und Fehlstellen im Untergrund vor der Parkettverlegung mit geeignetem Spachtel- bzw. Reparaturmörtel schließen und egalisieren. Einschließlich Reinigen, Vorbereiten des Untergrunds sowie aller erforderlichen Nebenleistungen. Oberfläche für die nachfolgende Parkettverlegung geeignet herstellen. Abrechnung nach bearbeiteter Fläche.
010.___.0100
Grobe Unebeneheiten verspachteln
E
50,00
010.___.0110 Abschnitt und Entsorgung Randdämmstreifenüberstand Abschneiden und Entsorgen des Überstandes von Randdämmstreifen. Anwendungsort: EG-DS
010.___.0110
Abschnitt und Entsorgung Randdämmstreifenüberstand
171,00
m
010.___.0120 Anstauprobe Bodenrinne Anstauprobe der Abdichtung im Bereich von Bodenrinnen nach Fertigstellung der Abdichtungsarbeiten durchführen. Prüfbereich aufstauen, Prüfdauer 24 Stunden, Kontrolle auf Dichtheit, einschließlich aller erforderlichen Hilfsmittel sowie Dokumentationen des Prüfergebnisses.
010.___.0120
Anstauprobe Bodenrinne
P
1,00
psch
010.___.0130 Dokumentation Abdichtungsarbeiten Zustandsfeststellung der ausgeführten Abdichtungsarbeiten vor Beginn der Fliesenverlegung. Einschließlich Fotodokumentation der Abdichtungsflächen, anschlüsse, Durchdringungen und Einbauteile sowie Erstellung eines mess- und Prüfprotokolls. Dokumentation der Objektüberwachung übergeben.
010.___.0130
Dokumentation Abdichtungsarbeiten
P
1,00
psch
030 Estrich und Abdichtung
030
Estrich und Abdichtung
030.___.0010 Zementestrich mit Gefälle zur Duschrinne, 2% Herstellen eines zementgebundenen Gefälleestrichs (CT) im Duschbereich mit gleichmäßigem Gefälle zur Bodeneinlaufrinne. Leistungsbestandteile Untergrundprüfung auf Eignung Herstellen des Gefälleestrichs ebenflächiges Anpassen an angrenzende Fläche Anpassen der Estrichdicke entsprechend der Gefälleausbildung Zweck: Beschichtungsuntergrund, Gefälle für Entwässerung Vorleistung (baus.): Randdämmstreifen,Dämmung, Trittschalldämmung und Trennfolie Folgeleistung: Anpassen an Rinne, ges. Pos Abdichtung, ges. Pos. Bezeichnung: CT-F5-S65, gem. DIN 18560-2 Flächenlast: ≤ 3 kN/m2 Estrich: Zementestrich CT Biegezugfestigkeit: F5 Nenndicke: 65 mm Gefälle: ca. 2 %, einseitig Fläche: ca. 1,0 × 1,0 m Einbauort: Bäder, EG - DS
030.___.0010
Zementestrich mit Gefälle zur Duschrinne, 2%
14,00
St
030.___.0020 Kunstharzestrich mit Gefälle zur Duschrinne, 2% Herstellen eines kunstharzgebundenen Gefälleestrichs (SR) im Duschbereich mit gleichmäßigem Gefälle zur Bodeneinlaufrinne. Leistungsbestandteile Untergrundprüfung auf Eignung Herstellen des Gefälleestrichs ebenflächiges Anpassen an angrenzende Fläche Anpassen der Estrichdicke entsprechend der Gefälleausbildung Zweck: Beschichtungsuntergrund, Gefälle für Entwässerung Vorleistung (baus.): Randdämmstreifen, Dämmung, Trittschalldämmung und Trennfolie Folgeleistung: Anpassen an Rinne, ges. Pos Abdichtung, ges. Pos. Bezeichnung: SR-F7-S65, gem. DIN 18560-2 Flächenlast: ≤ 3 kN/m² Estrich: 2K-Epoxidharzestrich SR Biegezugfestigkeit: F7 Nenndicke: 65 mm Gefälle: ca. 2 %, einseitig Fläche: ca. 1,0 × 1,0 m Einbauort: Bäder, EG - DS
030.___.0020
Kunstharzestrich mit Gefälle zur Duschrinne, 2%
E
14,00
St
030.___.0030 Wandabdichtung, A/W1-I, innen, Dichtschlämme Wandabdichtung, innen, mittels flexibler Dichtschlämme gem. DIN 18534. Leistungsbestandteile Entfernung loser Bestandteile (z. B. Staub, Öl, Anstrich- und Mörtelreste) und Reinigung Haftgrund Abdichtungsarbeiten Anschlüsse an Einbauteile eindichten Dichtbänder in Ixeln Zweck: Abdichtung Beanspruchung: mäßig durch häufiges Spritzwasser Brauchwasser, jedoch ohne a nstauendes Wasser Vorleistung: Trockenbau, Putz Folgeleistung: Wandbelag aus Platten Wassereinwirkungs- klasse: W1-I, gem. DIN 18534 Material: Dichtschlämme Abdichtungshöhe: 2,4 m Einbauort: Bäder, EG - DS
030.___.0030
Wandabdichtung, A/W1-I, innen, Dichtschlämme
185,00
m2
030.___.0040 Bodenabdichtung, W2-I, innen, Dichtschlämme Bodenabdichtung, innen, mittels flexibler Dichtschlämme für Wände, Böden und Behälter in Innenräumen gem.DIN 18534. Wandanschluss: H mind. 15 cm über OKFF Leistungsbestandteile Entfernung loser Bestandteile (z. B. Staub, Öl, Anstrich- und Mörtelreste) und Reinigung Haftgrund Abdichtungsarbeiten Anschlüsse an Einbauteile eindichten Dichtbänder in Ixeln Zweck: Abdichtung Beanspruchung: hoch durch häufige Einwirkung von Spritz- oder Brauchwasser, zeitweise durch anstauendes Wasser intensiviert Vorleistung: Heizestrich, Gefälleestrich Folgeleistung: Bodenbelag aus Platten Wassereinwirkungs- klasse: W2-I, gem. DIN 18534 W2-B, gem. DIN 18535 bei S1-B (Behälter im Innenbereich bis 5,00 m. Füllhöhe) Rissklasse: R1-E gem. DIN 18533-1 Material: Dichtschlämme Einbauort: Bäder, EG - DS
030.___.0040
Bodenabdichtung, W2-I, innen, Dichtschlämme
103,00
m2
030.___.0050 Bodenrinne eindichten Bauseitige Bodenrinne mit Flansch in die zuvor beschriebene Fußbodenabdichtung eindichten. Leistungsbestandteile Einmessen und Justieren Bodenrinne Untermörtelung mit Schnellzement Anpassen des Estrichs an Rinne Eindichten der Dichtmanschette des Einlaufkörpers der Rinne Zweck: Abdichtung Schnittstelle: Gewerk HLS befestigt den Rohbaukörper auf dem FB und übergibt die Edelstahlrinne an den Fliesenleger. Das Abdichtungsset ist am Rohbaukörper enthalten. Folgeleistung: Bodenbelag Fliesen Breite: bis 15 cm (zzgl. Flanschbreite) Länge: bis 1 m Ortsangabe: Bäder, EG - DS
030.___.0050
Bodenrinne eindichten
14,00
St
030.___.0060 Rohrdurchgänge, bis DN50, eindichten Eindichtung bauseitige Rohrdurchgänge für Installationsgegenstände mit Flansch in die zuvor beschriebene Flächenabdichtung. Leistungbestandteile Manschette mit Flansch Eindichten Zweck: Abdichtung Vorleistung (baus.): Rohrdurchgang mit Flansch Folgeleistung: Boden- oder Wandbelag Fliesen Nennweite: bis DN 50 Ortsangabe: Bäder, EG - DS. Duschen, Waschtische
030.___.0060
Rohrdurchgänge, bis DN50, eindichten
84,00
St
030.___.0070 Rohrdurchgänge, bis DN110, eindichten Eindichtung bauseitige Rohrdurchgänge für Installationsgegenstände mit Flansch in die zuvor beschriebene Flächenabdichtung. Leistungbestandteile Manschette mit Flansch Eindichten Zweck: Abdichtung Vorleistung (baus.): Rohrdurchgang mit Flansch Folgeleistung: Boden- oder Wandbelag Fliesen Nennweite: bis DN 110 Ortsangabe: Bäder, EG - DS. WCs
030.___.0070
Rohrdurchgänge, bis DN110, eindichten
14,00
St
030.___.0080 Randdämmstreifen abschneiden Überstand Randdämmstreifen abschneiden und entsorgen
030.___.0080
Randdämmstreifen abschneiden
175,00
m
040 Fliesen
040
Fliesen
040.___.0010 Bodenfliesen, 60x60cm, kalibriert Bodenbelag aus Fliesen gem. DIN EN 14411, im Innenbereich. Leistungsbestandteile Untergrundprüfung auf Eignung Reinigung Untergrund Grundierung (Haft-/Tiefengrund) Nivellierausgleich bis 5 mm über Aufbauhöhe (selbstverlaufend) Bodenbelag Anpassen an Schrägen zementäre Verfugung Reinigung von Zementschleier Vorleistung: Estrich (baus.), Abdichtung Rutschhemmung: mind. R10/B gem. DGUV Regel 108-003 Kanten: rektifiziert, kalibriert Lagerung: Dünnbett, DIN 18157 Verlegeart: orthogonal Verband: Kreuzfuge Material: Feinsteinzeug DIN EN 14411 Oberfläche: matt, Betonoptik Aufbauhöhe: 15 mm Nennmaß: 60x60 cm Fuge: Haarfuge 2-3 mm, silbergrau bzw. nach Wahl AG Referenzprodukt: z. B. Villeroy & Boch, OHIO o. glw. Farbe: creme Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Einbauort: - FB 03 EG Bad - FB 03.01 EG WC - FB 04 OG Bad - FB 04.01 OG WC - FB 08.2 DS Bad
040.___.0010
Bodenfliesen, 60x60cm, kalibriert
113,00
m2
040.___.0020 Zulage Verlegung Gefälle, 1seitig Zulage für Verlegung der Bodenfliesen im Gefälle anstelle einer Verlegung auf ebener Fläche. Gefälleausrichtung: in eine Richtung Fläche: ca. 1,0 × 1,0 m
040.___.0020
Zulage Verlegung Gefälle, 1seitig
14,00
St
040.___.0030 Wandfliesen, 30x60cm, kalibriert Wandbelag aus Fliesen gem. DIN EN 14411, im Innenbereich. Leistungsbestandteile Untergrundprüfung Reinigung Untergrund Grundierung (Haft-/Tiefengrund) Wandbelag Fliesen auf horizontalen Flächen (Ablagen/Vorsatzschalen) Anpassen an Schrägen Anpassen an Durchdringungen und Einbauteile Verfugung Abwaschen Zementschleier Zweck: Dekorbelag, Feuchteschutz Vorleistung: Abdichtung Kanten: rektifiziert, kalibriert Lagerung: Dünnbett, DIN 18157 Verlegeart: orthogonal Verband: Kreuzfuge Material: Feinsteinzeug DIN EN 14411 Oberfläche: matt, Betonoptik Nennmaß: 30x60 cm Fuge: Haarfuge 2-3 mm, silbergrau bzw. nach Wahl AG Einbauhöhe: bis 2,4 m Referenzprodukt: z. B. Villeroy & Boch, OHIO o. glw. Farbe: creme Einbauort: Bäder, EG - DS
040.___.0030
Wandfliesen, 30x60cm, kalibriert
185,00
m2
040.___.0040 Sockelleiste, Fliesen, H=10cm Sockelleiste aus Fliesen gem. DIN EN 14411, im Innenbereich. Leistungsumfang Sockelleiste Verfugung obserseitiger dauerelastischer Anschluss Eckausbildung Vorleistung: Kalkzementputz auf Massivwänden, Kalkputz auf Innendämmung, Trockenbau, Putz Lagerung: im Dünnbett Material und Fuge: wie Bodenbelag Sockelhöhe: 10 cm Plattenbreite: wie Bodenbelag Übergang Wand: dauerelastische Verfugung, wasserabweisend und schimmelresistent Übergang Boden: in ges. Pos. Einbauort: Bäder, EG - DS
040.___.0040
Sockelleiste, Fliesen, H=10cm
70,00
m
ANARBEITUNGEN/AUSSPARUNGEN
ANARBEITUNGEN/AUSSPARUNGEN
040.___.0050 Öffnung nachträglich, Ø bis 12cm Öffnung für Rohrdurchführung und dergleichen in den zuvor beschriebenen Fliesenbelag nachträglich herstellen. Leistungsbestandteile Aussparung Anarbeitung Belag dauerelastische Verfugung Plattendicke: bis 4 cm Durchmesser: bis 12 cm Einbauort: ???
040.___.0050
Öffnung nachträglich, Ø bis 12cm
98,00
St
040.___.0060 Fliesen, Löcher herstellen Löcher und Durchdringungen im Fliesenbelag zur Durchführung von Installationsrohren sowie zum bauseitigen Einbau von Steckdosen und dergleichen herstellen. Leistungsbestandteile Aussparung Anarbeitung Belag Durchmesser: 20-65 mm Anwendungsort: ???
040.___.0060
Fliesen, Löcher herstellen
28,00
St
040.___.0070 Aussparung, eckig, >0,10m2, 35x35cm Aussparung in Fliesenbelag. Leistungsbestandteile Aussparung Anarbeitung Belag dauerelastische Verfugung Form: eckig Plattendicke: bis 3 cm Abmessung: ca. 25 x 16,5 cm Einzelgröße: über 0,10 m2 Einbauort: Aussparung WC Drückerplatte
040.___.0070
Aussparung, eckig, >0,10m2, 35x35cm
24,00
St
040.___.0080 Aussparung, eckig, >0,10m2, 35x35cm Aussparung in Fliesenbelag für Installationsauslässe einer Waschmaschine herstellen, einschließlich Anzeichnen, Bohren, Schneiden und Nachbereiten der Fliesenkanten. Für Wasser- und Abwasseranschlüsse sowie erforderliche Befestigungspunkte. Leistungsbestandteile Aussparung Anarbeitung Belag dauerelastische Verfugung
040.___.0080
Aussparung, eckig, >0,10m2, 35x35cm
12,00
St
040.___.0090 Aussparung, rund, >0,10m2, Ø35cm Aussparung in Fliesenbelag einschl. anpassen und dauerelastischem Anschluss, mit einer Einzelgröße von über 0,10 m2. Leistungsbestandteile Aussparung Anarbeitung Belag Form: rund Plattendicke: 3 cm Durchmesser: 35 cm Einzelgröße: über 0,10 m2 Einbauort: ???
040.___.0090
Aussparung, rund, >0,10m2, Ø35cm
E
1,00
St
050 Profile, Fugen, Sonstiges
050
Profile, Fugen, Sonstiges
050.___.0010 Abschlussprofil, V2A, H=6-10mm Abschlussprofil zum bündigen Einbau mit Wandbelag aus Fliesen, mit Befestigungsschenkel zur Einlage ins Mörtelbett einschließlich dauerelastischer Verfugung, wasserabweisend und schimmelresistent. Zweck: Belagsabschluss, Eckschutz an horizontalen/vertikalen Wandaußenecken Vorleistung: Wandbelag Material: Edelstahl (V2A) Sichtkanten: Höhe ca. 6-10 mm, entsprechend Belagstärke Einbauort: Bäder, EG - DS Hinweis zur Ausführung: Eckschienen werden lediglich an offenen Ecken ausgeführt.
050.___.0010
Abschlussprofil, V2A, H=6-10mm
40,00
m
050.___.0020 Gefälleprofil für bodengleiche Duschen, V2A Gefälleprofil für offene, bodengleiche Duschbereiche mit angrenzendem Fliesenbelag zum bündigen Einbau von Höhenversprüngen bei Fliesen, mit Befestigungsschenkel zur Einlage ins Mörtelbett einschließlich dauerelastischer Verfugung, wasserabweisend und schimmelresistent. Zweck: Belagsabschluss, Eckschutz Vorleistung: Abdichtung Material: Edelstahl (V2A) Sichtkanten: Höhe ca. 6-10 mm (entsprechend Belagstärke) + Gefälleüberdeckung Referenzprodukt: z. B. DURAL SHOWER-GK o. glw. Einbauort: Bäder, EG - DS
050.___.0020
Gefälleprofil für bodengleiche Duschen, V2A
17,00
m
050.___.0030 Trennschiene/-winkel, V2A, H=6-10mm Trennschiene/-winkel zum bündigen Einbau mit Bodenbelag aus Fliesen und Befestigungsschenkel zur Einlage ins Mörtelbett. Zweck: Belagswechsel im Türbereich zum Parkett Vorleistung (baus.): Fertigparkett Material: Edelstahl (V2A) Form: gerade (im Grundriss) Plattendicke: ca. 6-10 mm Profilhöhe: bis 10 mm, entsprechend Belagstärke Einbauort: Bäder, EG - DS
050.___.0030
Trennschiene/-winkel, V2A, H=6-10mm
20,00
m
050.___.0040 dauerelastische Verfugung, Fliesen Dauerelastische Verfugung im Bereich der Anschlüsse Wand/Boden, Eckausbildungen, sowie bei Materialwechsel, einschl. ggf. Hinterfüllung und Vorbehandlung. Vorleistung: Fliesenbelag Material: geeignet für Fliesenbelag, wasserabweisend und schimmelresistent Fugenbreite: 8-10 mm Fuge: zulässige Gesamtverformung (ZGV) 25 % Farbe: wie Mörtelfuge Anforderung: materialverträglich mit Fliesenbelag, wasserabweisend und schimmelresistent.
050.___.0040
dauerelastische Verfugung, Fliesen
300,00
m
050.___.0050 Spiegelwandfläche, Krostallspiegel, nach Aufmaß Kristallspiegel, alle Kanten poliert, als komplette Spiegelwandfläche einbauen. Abrechnung nach m2 eingebauter Spiegelfläche. Leistungsbestandteile Aufmaß verdeckte Befestigungen oberflächenbündiger Einbau dauerelastische Verfugung Größe: diverse, nach Aufmaß Einbauort: WCs, Bäder
050.___.0050
Spiegelwandfläche, Krostallspiegel, nach Aufmaß
E
1,00
m2
060 Stundenlohnarbeiten
060
Stundenlohnarbeiten
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden. Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten. Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht. Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden. Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung. Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten
060.___.0010 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Fachwerker
060.___.0010
Stundensatz: Fachwerker
E
0,00
h
060.___.0020 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Bauhelfer
060.___.0020
Stundensatz: Bauhelfer
E
0,00
h