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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV Holzbau BSH 1. Allgemeines
Dem Leistungsverzeichnis liegen sämtliche Vorschriften der VOB Teil B + C , jeweils in der neuesten Fassung zugrunde.
Der Auftragnehmer hat insbesondere die im Leistungsverzeichnis aufgeführten
Normen, allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und Prüfzeugnisse, Vor- schriften sowie die baupolizeilichen Bestimmungen verantwortlich zu beachten.
2. Bautechnische Unterlagen
2.1 Die Tragwerksplanung für das Bauvorhaben erfolgt durch .......................
2.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich anhand der vorliegenden Planunter-
lagen über Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen zu informieren.
Erschwernisse, die aus den Planunterlagen erkennbar waren, berechtigen nicht zu Nachforderungen.
2.3 Dem Auftragnehmer werden Konstruktionspläne mit allen für die Tragkonstruk- tion relevanten statisch-konstruktiven Angaben in 3-facher Ausfertigung
kostenlos zur Verfügung gestellt.
Werkstattzeichnungen werden dem Auftragnehmer nur dann besonders vergü- tet, falls sie zur bautechnischen Prüfung vorgelegt werden müssen oder von den Architekten und Fachplanern zur Einsichtnahme besonders angefordert werden. Alle vom Auftragnehmer zu erbringenden bautechnischen Nachweise
werden im Leistungsverzeichnis detailiert beschrieben und besonders vergütet.
2.4 Prüfung der Unterlagen:
Wird eine bautechnische Prüfung der Unterlagen gefordert, wird diese vom Auf- traggeber veranlaßt.
Alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen (Pläne, Leistungsverzeichnis, statische Berechnung) müssen dem Fachbauleiter und dem Polier auf der Bau-
stelle zur Verfügung stehen.
3. Bauüberwachung
3.1 Der Auftragnehmer hat die Leitung der Baustelle einem erfahrenen Polier zu
übertragen.
3.2 Der Auftragnehmer hat für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Abnahme
aller statisch beanspruchten Konstruktionsteile durch die Bauaufsichtsbehörde/ Prüfingenieur bzw. durch den Tragwerksplaner zu sorgen.
Vor der Abnahme dürfen diese Teile nicht durch Schalungen oder Beklei-
dungen verdeckt werden.
4. Brettschichtholz
4.1 Der Hersteller von Brettschichtholz muß im Besitz des gültigen und des der
Bauteilart entsprechenden Nachweises der Eignung zum Leimen tragender
Holzbauteile gemäß DIN 1052-1, Abschnitt 12.1 sein.
4.2 Alle im fertigen Bauwerk sichtbaren BS-Holz-Bauteile sind sauber zu hobeln
und zu fasen, sofern dies nicht ausdrücklich in anderer Weise vereinbart
wurde (z.B. durch Vereinbarung der Industriequalität).
Die Oberfläche ist bei Transport und Zwischenlagerung
durch geeignete Maßnahmen (Wetterschutz) gegen Verschmutzung und
Nässe zu verwahren. Dieser Schutz ist erst vor dem Aufbringen z.B. der
Dachhaut zu entfernen.
5. Chemischer Holzschutz
Dort, wo nach DIN 68800-3 erforderlich, ist vom Bieter ein vorbeugender
chemischer Holzschutz mit einem für die Beanspruchungsart zugelassenen
und für die Holzfeuchte und die Nutzung geeigneten, geruchsschwachen Mittel auszuführen.
6. Stahlteile, Verbindungen, Verbindungsmittel
6.1 Sämtliche zur Verwendung kommenden - nicht einbetonierten - Stahlteile sind
nach dem Schneiden, Schweißen, Bohren mit einem Korrosionsschutz durch
Feuerverzinken zu versehen.
Werden anderweitige oder zusätzliche Korrosionsschutzmaßnahmen verlangt, so sind diese in gesonderten Positionen ausgeschrieben.
6.2 Schweißarbeiten dürfen nur von Betrieben ausgeführt werden, die den
erforderlichen Eignungsnachweis nach DIN 68800-7 zum Schweißen erbracht haben.
7. Verankerung, Lager
7.1 Vor Beginn der Montage sind die bauseitigen Auflagerflächen,
Aussparungen oder einbetonierten Ankerteile auf Übereinstimmung mit den Plänen
zu überprüfen.
Mängel sind der Bauleitung mitzuteilen.
7.2 Für statisch beanspruchte Dübelverankerungen in Betonbauteilen und für
Lager dürfen grundsätzlich nur bauaufsichtlich zugelassene Produkte
verwendet werden.
8. Montage der Holzkonstruktion
8.1 Alle zur Montage erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste müssen den
Unfallversicherungsvorschriften und der DIN 19340 entsprechen.
Soweit unter dem Titel Baustelleneinrichtung hierfür keine zusätzliche Position
genannt ist, werden diese Gerüste nicht gesondert vergütet. Die Wahl der
Gerüste ist dem Bieter freigestellt.
8.2 Die Zufahrtsmöglichkeit für einen Mobilkran und die Befahrbarkeit der Boden- platten mit Hubgeräten kann, sofern in der Ausschreibung nicht
besonders erwähnt wird, vom Bieter vorausgesetzt werden.
Werden bei der Montage Stahlbetondecken oder Bodenplatten mit schweren Montagegeräten befahren, sind die Lasten durch geeignete Maßnahmen zu
verteilen.
Von Seiten des Auftraggebers werden für Montagezwecke keine zusätzlichen Maßnahmen getroffen.
8.3 Während des Aufrichtens sind geeignete Montageverbände und
erforderlichenfalls Montageverankerungen einzubauen. Insbesondere ist die
Konstruktion während der gesamten Bauzeit ausreichend und eigenverant-
wortlich gegen Sturm o.ä. zu verankern.
8.4 Auf Verlangen der Bauleitung ist vom AN ein detailierter Montageplan
vorzulegen.
9. Toleranzen
Für die einzelnen Bauteile gelten, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes ver einbart wird, die zulässigen Maßabweichungen (Toleranzen) der Norm
DIN 18 201, 18 202 und 18 203-3 in der jeweils neuesten Ausgabe.
10. Aufmaß und Abrechnung
Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungsbeschreibungen sind
getrennt nach:
- Baustelleneinrichtung
- Liefern von BS-Holz
- Abbinden und Aufstellen oder Verlegen
- Holzschutz und Oberflächenbehandlungen
- Verbindungsmittel
Aufmaß und Abrechnung der Bauleistungen erfolgen nach DIN 18 334,
Abschnitt 5, sofern im folgenden nichts Abweichendes festgelegt ist.
Die Angebotspreise schließen die Lieferung der notwendigen Stoffe und
Bauteile und alle Nebenleistungen mit ein.
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich eingebauten Massen und Stück.
Als Grundlage hierzu dienen die in den Konstruktionsplänen angegebenen
Abmessungen.
Verschnitt und / oder Hobelverlust werden nicht vergütet.
Sämtliche Angaben der Massen der Leistungsbeschreibung sind für die Abrechnung nicht bindend.
Brettschichtholz = Träger, Unterzüge, Stützen:
- Lieferung von Brettschichtholz nach Raummaß (m ³ ),
oder nach Einzelteilen (Stück),
- Abbinden und Aufstellen oder Verlegen wird nach Längenmaß (m)
oder Stücken abgerechnet.
Stahlteile für Anschlüsse und Verbindungen
werden nach Gewicht und nach Schwierigkeitsgrad E 1-5, VE 1-3 und V 1-4 gemäß beiliegender Tabelle, nach DIN 18360 (Metallbau, Schlosserarbeiten) abgerechnet.
Es ist zu beachten, daß für die unter Schwierigkeitsgrad VE bzw. V (verschweißte Stahlteile) abgerechneten Stahlteile, die Summe der Flächen der Einzelbleche
ermittelt wird.
Verbindungsmittel
Stabdübel, Paßbolzen, Nägel und Schrauben werden hinsichtlich Durchmesser und Einzellängen in sinnvollen Gruppen zusammengefaßt und nach Gewicht
(kg) abgerechnet.
Stahlblechformteile, Metalldübel, Spannschlösser, Ankerschienen etc. werden
nach Stück bzw. lfm vergütet.
ZTV Holzbau BSH
01 Holzbauarbeiten BSH
01
Holzbauarbeiten BSH
01.__.0001 Einrichten und Räumen der Baustelle, Einrichten und Räumen der Baustelle
Vorhalten der Baustelleneinrichtung für
sämtliche in der Leistungsbeschreibung
aufgeführten Leistungen
01.__.0001
Einrichten und Räumen der Baustelle,
P
1,00
psch
01.__.0002 Zulage zur Baustelleneinrichtung, Zulage zur Baustelleneinrichtung,
für alle Hilfsmittel und Maßnahmen, die für die
Montage und für eine ausreichende
Windsicherung im Bauzustand notwendig
sind. (Ein umlaufendes Arbeitsgerüst an der
Wandaußenseite wird bauseits zur Verfügung
gestellt.)
01.__.0002
Zulage zur Baustelleneinrichtung,
P
1,00
psch
01.__.0003 Elastomerlager unbewehrt Elastomerlager unbewehrt
Elastomerlager unbewehrt mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung,
für Lagerklasse 1 + 2,
z. B. SPEBA Serie 4500 - E oder gleichwertig,
Grundrißabmessungen : 200 x 350 mm
Elastomerschichtdicke t : 10 mm
01.__.0003
Elastomerlager unbewehrt
14,00
St
01.__.0004 Liefern von Brettschichtholz, Liefern von Brettschichtholz,
nach DIN 1052-1 und DIN 1052-1/A1,
ohne extreme klimatische
Wechselbeanspruchung,
Fichte,
gerade, parallel,
Festigkeitsklasse GL24c,
Verleimung/Verklebung mit Melaminharzleim
oder gleichwertig,
Oberfläche in Sichtqualität,
Abmessungen B x H x L = 0,20 x 0,68 x 12,50 m
Abrechnung nach Aufmaß.
01.__.0004
Liefern von Brettschichtholz,
7,00
St
01.__.0005 Abbinden und Aufstellen oder Verlegen Abbinden und Aufstellen oder Verlegen
des Brettschichtholzes,
als Dachtragwerk
01.__.0005
Abbinden und Aufstellen oder Verlegen
88,00
m
01.__.0006 Befestigung auf Stahlbeton Dauerhafte Befestigung vorgenannter BSH Bindern auf Bauteilen aus Stahlbeton (Balken / Konsolen) mit geeigneten und zugelassenen Befestigungsmitteln
01.__.0006
Befestigung auf Stahlbeton
14,00
St
01.__.0007 Baustahlteile S 235 JR, Zn 275 Baustahlteile S 235 JR, Zn 275
Baustahlteile für Anschlüsse und
Verankerungen,
Stahlsorte DIN 10027-1 S 235 JR (St 37-2)
feuerverzinkt nach DIN 1052-2 Tabelle 1,
Zinkauflage 275 g/m ²,
01.__.0007
Baustahlteile S 235 JR, Zn 275
300,00
kg
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
06.__.0001 Stundensatz Polier Evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Polier
06.__.0001
Stundensatz Polier
E
5,00
h
06.__.0002 Stundensatz Facharbeiter Evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Facharbeiter
06.__.0002
Stundensatz Facharbeiter
E
10,00
h
06.__.0003 Stundensatz Helfer Evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Bauhelfer
06.__.0003
Stundensatz Helfer
E
15,00
h