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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Raffstores Gewerbeeinheit
01
Raffstores Gewerbeeinheit
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
1. Lage der Baustelle, Zufahrtsmöglichkeiten
Das Grundstück befindet sich in der Fuhlsbüttler Straße 672, Ecke Ilandkoppel, von dort erfolgt auch die Baustellenzufahrt. Eine Gehwegüberfahrt ist vorhanden.
Stellplätze für Privatfahrzeuge sind auf dem Baugelände nicht vorhanden. Der Auftragnehmer hat für die Sicherheit seiner Fahrzeuge, Geräte und Materialien eigenverantwortlich zu sorgen, er gewährleistet die Einhaltung der polizeilichen und bauberufsgenossenschaftlichen Vorschriften im Baustellenbereich und haftet für Schäden, die durch eigenes Fehlverhalten verursacht werden.
2. Gebäude
Die genauen Abmessungen und Höhenverhältnisse sind den Planunterlagen zu entnehmen.
3. Ausführung
3.1 Allgemeines
Insbesondere über die Transport-, Lager- und Arbeitsbedingungen sowie über den Zustand der zu befahrenden und zu bebauenden Untergründe etc. hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe vor Ort zu informieren. Unkenntnis hierüber berech-
tigt zu keinerlei Mehrforderungen des Bieters.
Alle für die Ausführung der Arbeiten bedeutsamen Normen, Bestimmungen und Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaften, alles neuester Stand, sind Grundlage der Leistungs-beschreibung und strikt einzuhalten. Anfallender Schutt ist gemäß den behördlichen Auflagen - gegebenenfalls als Sondermüll - ordnungsgemäß zu beseitigen.
3.2 Personal und Arbeitsmittel
Die Arbeitsweise und die Auswahl der eingesetzten Geräte sind den besonderen Erfordernissen der Baustelle anzupassen. Es dürfen nur Handwerker eingesetzt werden, die für den hier beschriebenen Einsatzbereich geeignet sind. Um unnötigen Bauleitungsaufwand für mehrmaliges Wiederholen von Einweisungen und Anordnungen zu vermeiden und dadurch hervorgerufene Fehlerquellen sowie deren Folgen auszuschalten, ist ein personeller Austausch nicht gestattet oder nur nach Rücksprache mit der Bauleitung erlaubt.
3.3 Planungsleistungen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit der Bauleitung vor Ausführungsbeginn die Baudurchführung, die Ausführungsart sowie sämtliche Ausführungsdetails abzustimmen. Der Auftragnehmer hat Planungsleistungen gem. Leistungsbeschreibung zu erbringen (u.a. Werkstattpläne, Werk- und Montagepläne, sowie statische Nachweise). Der AN hat auf Basis der Ausführungsplanung vermaßte Werkzeichnungen nach eigener örtlicher Bauaufnahme als Übersicht M. 1:10, Details bis M. 1:1 nach Maßgabe des AG anzufertigen und der Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen. Die Ausführung erfolgt ausschließlich nach den von der Bauleitung freigegebenen Ausführungszeichnungen. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den AN nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht.
3.4 Vorschriften und Normen
Die technischen Angaben der Leistungsbeschreibung stellen qualitative Mindestanforderungen dar, die nicht unterschritten werden dürfen. Soweit andere Vorschriften, Normen und sonstige Regeln der Technik höhere Anforderungen stellen, sind diese zu erfüllen. Angebote, die auch nur in Teilbereichen den gestellten Mindestanforderungen nicht gerecht werden, können wegen Unvollständigkeit von der Wertung ausgeschlossen werden.
Für alle Gewerke gelten grundsätzlich die kleinsten zulässigen Maßtoleranzen der jeweiligen DIN 18201 bis DIN 18203, soweit im LV nichts anderes vermerkt ist. Gem. Tabelle 3, DIN 18 202 werden grundsätzlich "erhöhte Anforderungen" an die Ebenheit von Flächen gestellt. Werden die zulässigen Toleranzen überschritten, so sind notwendige Nacharbeiten des AN ohne Mehrkosten für den Bauherren auszuführen.
3.5 Materiallieferung und -lagerung
Materialien sind ausschließlich in solchen Mengen anzuliefern, wie sie kurzfristig zu verarbeiten sind. Die Lagerzeiten der Materialien sollen so kurz wie möglich sein. Wegen der direkten Nähe zur benachbarten Bebauung sind Rücksichtnahmen und Abstimmungen zur Vermeidung von Belästigungen und Beeinträchtigungen unverzichtbar. Den Anweisungen der Bauleitung zur Materiallagerung ist unbedingt Folge zu leisten. Die Verkehrssicherheit für Transporte auf und außerhalb der Baustelle ist Sache des Auftragnehmers. Kosten für die Beseitigung von Schäden an fremdem Eigentum, die der AN verursacht hat, trägt der AN.
3.6 Vermessung
Sämtliche erforderliche Vermessungsarbeiten zur Herstellung der ausgeschriebenen Leistung sind bei der Preisbildung zu berücksichtigen.
3.7 Baustrom, Bauwasser
Regelung erfolgt im Rahmen der Auftragsverhandlung.
3.8 Brandschutz
Bei Arbeiten mit feuergefährlichen Materialien sowie bei Löt-, Brenn- und Schweißarbeiten ist vom betreffenden AN unaufgefordert geeignetes Löschgerät bereitzuhalten. Falls erforderlich, ist eine Brandwache zu stellen.
3.9 Abrechnung
Bei Vergabe wird ein Zahlungsplan vereinbart, der sich an dem vom AN zu liefernden Ablaufplan orientiert.
4. Angebot
Der Bieter führt eine Prüfung der Angebotsunterlagen auf Vollständigkeit durch.
Er hat seine Arbeiten auf der Baustelle zu koordinieren und zu überwachen, Bautagebuch zu führen, Kosten- und Terminrahmen einzuhalten. Der Auftragnehmer ist alleiniger Ansprechpartner für den Auftraggeber. Koordinationsaufwand einschl. zugehöriger Gemeinkosten ist einzukalkulieren.
Der AN ist für die Erfüllung der behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern allein verantwortlich. Vor Abgabe seines Angebotes hat er sich über die örtlichen Verhältnisse zu informieren. Nachforderungen aus Unkenntnis der Sachlage oder missverstandener Auslegung der Ausschreibung und Pläne werden nicht anerkannt. Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Tageszeiten (z.B. Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit usw.) sind erst nach Zustimmung durch die Bauleitung des AG erlaubt. Das Einholen der behördlichen Erlaubnis ist Sache des AN.
Das Angebot ist vollständig abzugeben. Unvollständige Angebote können von der Wertung ausgeschlossen werden. Alle angebotenen Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders vermerkt.
Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" verwendet worden, und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im LV genannte Fabrikat als vereinbart.
Bedenken gegen ausgeschriebene Leistungen sind vom Bieter bei Angebotsabgabe schriftlich und mit Gegenvorschlägen vorzubringen. Geschieht das nicht, übernimmt der Bieter die volle Gewähr für die angebotene Leistung im Sinne von § 13 VOB/B. Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er über den Umfang der geplanten Leistungen vollständig informiert ist und dass Unklarheiten im Angebotstext, die zu Mehrforderungen führen können, nicht gegeben sind. Es ist grundsätzlich die komplette Leistung einschl. aller Nebenleistungen gem. VOB/C anzubieten.
Auf allgemein gültige Begriffe wie liefern, herstellen und einbauen wird in der Leistungsbeschreibung weitgehend verzichtet. Es ist dennoch grundsätzlich die fertige Leistung einschl. Lieferung aller Materialien, allen Nebenleistungen und der für die Durchführung eigener Leistungen erforderlichen Vermessungsleistungen anzubieten. Schuttbeseitigung bedeutet grundsätzlich die vorschriftsmäßige Abfuhr des Materials einschl. Containerkosten und Kippgebühr.
Der AN hat die Vereinbarung von Preisen für nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen vor der Ausführung anzubieten. Versäumt er dieses, so setzt der AG marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein, falls es sich um noch nicht beschriebene Leistungen handelt. Die Kalkulation von Nachtragsangeboten ist auf Verlangen des AG ebenso offen zulegen wie die Urkalkulation des Hauptangebotes.
Sollte der Bieter Nachunternehmer beauftragen, so hat er eine Erklärung über den vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit seiner Nachunternehmer Angaben zu machen gem. VOB/A § 8 Nr. 3 (1) Buchstaben a bis g. Der Bieter hat für seine Nachunternehmer eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, der für ihn zuständigen Versicherungsträger und den Nachweis der Eintragung in das Handelsregister sowie die aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die benannten Nachunternehmer zu überprüfen und nach eigenem Ermessen abzulehnen, falls die geringsten Zweifel an der Erfüllung o.a. Bedingungen bestehen.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er sich von den örtlichen Gegebenheiten bezüglich Lage, Anfahrt, Arbeits- und Lagerplätze etc. überzeugt hat und alle in den Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen beschriebenen Leistungen und Bedingungen bei der Preisbildung berücksichtigt hat.
5. Baustelleneinrichtung
Kosten für die zur Durchführung der vertraglichen Leistungen erforderliche Baustelleneinrichtung einschl. Lieferung, Auf- und Abbau sowie Vorhaltung sind grundsätzlich in die Einheitspreise einzukalkulieren.
6. Ausführung
Der AN hat ein Bautagebuch zu führen, in dem täglich die geleisteten Arbeiten, Zahl- und Art der Arbeitskräfte, Witterungsverhältnisse sowie besondere Vorkommnisse einzutragen sind. Das Bautagebuch ist dem Bauleiter wöchentlich zur Unterschrift vorzulegen, eine Durchschrift ist auszuhändigen. Darüber hinaus ist der AN verpflichtet, an den regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen teilzunehmen. Grundlage der Arbeiten sind die Planunterlagen und Zeichnungen des Architekten, die statischen Berechnungen sowie
- die Angaben und Details der sonstigen Fachplaner und Sonderfachleute
- alle sonstigen behördlichen Auflagen,
- die Leistungsbeschreibung.
Der AN hat alle evtl. erforderl. Genehmigungen für die Benutzung von öffentl. Grundstücksflächen bzw. Nachbargrundstücken rechtzeitig vor Baubeginn einzuholen. Alle hierdurch entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Die Bauherrschaft ist von allen Forderungen freizustellen, die durch unmittelbare und mittelbare Beschädigungen entstehen können. Verursachte Schäden sind unaufgefordert zu beseitigen.
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und sonstig anfallende Bauschuttmassen sind vom AN kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind streng einzuhalten. Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist untersagt.
Bei Durchführung von Schweiß- und Schneidbrennarbeiten, Arbeiten mit offener Flamme und sonstigen funkenreißenden Arbeiten sind die gültigen Auflagen der Bauberufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht, etc. zu beachten und einzuhalten (Brand- und Explosionsschutz). Der Nachweis der Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN 18800-7 ist auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen.
Brennbare Gegenstände und lagernde feuergefährliche Stoffe, auch Staub und Abfälle, soweit brennbare Umkleidungen und Isolierungen, sind vor Beginn der Arbeiten aus der Umgebung der Arbeitsstelle zu entfernen. Ortsfeste brennbare Bauteile wie Balkenwerk, Holzwände, -böden und -türen, sind vor Beginn der Arbeiten durch nicht entflammbare Schutzbeläge, Wasser, feuchte Tücher, oder Sand zuverlässig gegen Flammen, Funken und glühende Metallteilchen zu schützen. Die neben bzw. über und unter der Arbeitsstelle liegenden Räume sind während der Ausführung der Arbeiten laufend auf etwa auftretende Feuer (z.B. durch Wärmefortleitung, Funkenflug oder dgl.) zu untersuchen.
Mit der Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass die Regelungen dieser Allgemeinen Vorbemerkungen Vertragsbestandteil werden.
Allgemeine Vorbemerkungen
Ausführungsbeschreibung - Allgemein Ausführungsbeschreibung Sonnenschutz
Alle Befestigungen (Schrauben usw.) grundsätzlich aus Edelstahl.
Verbindungsteile korrosionsbeständig (A2), Aluminium, Kunststoff.
Alle bauseitig durch die Fassadenfirma notwendigen Maßnahmen und Leistungen zur Befestigung der Sonnenschutz-Anlagen an der Fassade (z.B. Verstärkungen, Gewinde, Bohrungen für Bolzen, Setzen von Gewinde bzw. Stehbolzen usw.) sind rechtzeitig anzumelden und verantwortlich zu klären.
In den Einheitspreisen sind folgende Leistungen enthalten:
Lieferung sämtlichen Materials frei Baustelle und betriebsfertiger sach- und fachgemäßer Montage der kompletten Anlagen in Abschnitten und Teilleistungen (z.B. Konsolen vorab, Bespannung zu einem späteren Zeitpunkt, entsprechend dem Bauablauf). Stellen aller Hilfskräfte, Hilfseinrichtungen, Werkzeuge, Geräte die zur einwandfreien Durchführung der Arbeiten erforderlich sind.
Für die bauseitigen Leistungen Elektro-Leitungsinstallation, -Verdrahtungen und -Anschlüsse sowie Montage der vom Auftragnehmer frei Haus zu liefernden Steuergeräte verantwortliche Erstellung und Lieferung vollständiger Leitungs- und Stromlaufpläne nach den Anforderungen des Elektroplaners.
Das Probefahren sowie die Abnahme hat im Beisein des zuständigen Elektromonteurs zu erfolgen.
Vor Ausführung sind von allen Konsolen fertig bearbeitete Ausführungs-, Zeichnungen und/oder -Muster zur Genehmigung vorzulegen.
Die angebotenen Produkte müssen der DIN EN 13120:2009-04 (Innenliegender-Sonnenschutz) bzw. der DIN EN 13659:2009-01 (Raffstoren/Außen-Jalousien/Rollladen) bzw. der DIN EN 13561:2009-01 (Markisen)
entsprechen und CE erklärt sein.
Produkte ohne diese Kennzeichnung sind nicht zugelassen.
Zur Ausführung kommen Raffstoren Fabrikat WAREMA, Typ E60 A2S oder Raffstoren mit mindestens gleichwertigen technischen Ausstattungsmerkmalen.
Angebotenes Fabrikat: ____________________
Angebotener Typ: ____________________
Die nachfolgend beschriebenen Abmessungen beziehen sich auf das Leitfabrikat, eventuelle Abweichungen bei Alternativ-Fabrikaten werden mit dem AG abgestimmt.
Um den Verschleiß an den Raffstoren über die Gewährleistungsfrist hinaus einzugrenzen werden folgende Forderungen zwingend vorgeschrieben:
Sämtliche Stanzungen in den Lamellen sind mit Schutzösen zu versehen.
Um den einwandfreien Lauf der Lamellen auch bei Wärmebewegungen der Fassade und der Lamellen zu gewährleisten, müssen die Führungsschienen mindestens 25 mm tief sein.
Die Oberschiene ist aus stranggepresstem Aluminium (kein Zink- oder Aluminum-Blech) vorzusehen.
Die angebotenen Raffstoren müssen die Lebensdauerklasse 3 nach DIN EN 13659:2009-01 (Raffstoren/Außen-Jalousien) erfüllen.
Um eine bessere Kräfteverteilung zu erreichen sind die Motore als Mittelmotore mit angeflanschtem Planetengetriebe und beidseitigem Wellenabgang auszuführen. Außerdem vereinfacht sich das Ankuppeln von Behängen bei einer nachträglichen Raumaufteilung.
Oberschiene
Aus 1,5 mm starkem, stranggepresstem Aluminiumprofil ohne Oberflächenbehandlung (kein rollgeformtes Aluminium-Band oder verzinkte Stahlbänder). Aus optischen Gründen muss die Kopfleiste nach unten geschlossen ausgeführt werden. Weiterhin ist hierdurch ein Verschieben oder Wandern der Einbauteile ausgeschlossen.
Wendewelle aus verzinktem Vierkant-Stahlrohr. Wartungsfreie, gekapselte, teflonhaltige Lager mit Wenderolle und Bandspule aus Kunststoff, Segmentwendung zur Verhinderung der selbsttätigen Verstellung der Lamellen.
Lamellen
Lamelle Typ 60S, 60 mm breit, ca. 0,45 mm dick, konkav-konvex-gewölbt, beidseitig randgebördelt, aus speziallegiertem, mit lichtechtem Lack im Spezialverfahren korrosionsbeständig einbrennlackiertem Aluminium. Sämtliche Stanzungen in den Lamellen sind mit schwarzen Schutzösen zur Führung der Aufzugsbänder (Verminderung des Abriebes) und zur Befestigung der Stege der Leiterkordel versehen.
Farben gemäß Bieterfarbkarte. Es müssen mindestens 25 Farben zur Auswahl stehen.
Der Raffstore fährt mit nach außen geschlossenen Lamellen ab und mit nach innen geschlossenen Lamellen auf.
Leiterkordel
Polyester-Leiterkordel, mit Kevlar-Einlage, schwarz, in schwerer Sonderausführung, mit Doppelstegen. Jede Lamelle wird am oberen Steg der Leiterkordel befestigt.
Aufzugsbänder
Spezialbeschichtetes Polyesterband 6 mm breit, schwarz in witterungsbeständiger Ausführung, dehnungs- und schrumpfarm, bruch- und knickfest. Das Aufzugsband wird durch nur 5 x 9 mm Öffnungen in den Schutzösen des Aufzugsbandes geführt, wodurch der Lichteinfall in den Innenraum im Bereich der Schutzösen des Aufzugsbandes auf ein Minimum reduziert wird. Größere Stanzungen für Aufzugsband sind nicht zulässig.
Unterschiene
Aus stranggepresstem Aluminiumprofil, mit schwarzen Endkappen aus Kunststoff.
In den Endkappen sind verschiebbare Führungsnippeln mit Hinterschnitt, um ein Aushängen des Behanges zu verhindern.
Seitenführung
A6 = Seitenführung durch schwarze Führungsnippel aus glasfaserverstärktem Polyamid, schlagfest, mit den Lamellen verbunden, wechselseitig genippelt sowie Führungsschienen 25/18 mm, U-Profil aus stranggepresstem Aluminium, mit eingezogenen schwarzen Kedern zur Geräuschdämmung, einschließlich
der erforderlichen Führungsschienenhalter.
Antrieb
Verdeckt eingebauter, 230V-Mittelmotor, Schutzart IP 54, mit angeflanschtem Planetengetriebe und beidseitigem Wellenabgang, eingebauten Endschaltern und Thermoschutzschalter. Es sind generell Motoren mit einstellbaren oberen und unteren Endschaltern einzusetzen.
Bedienung
Hochfahren und Tieffahren der Raffstoren durch Bedienung eines Schalters. Wenden der Lamellen durch leichtes Antippen der jeweiligen Richtung. Bei Erreichen der oberen oder unteren Endlage bewirken die im Motor eingebauten Endschalter das automatische Abschalten des Antriebes.
Oberflächenbehandlung
Die Unterschienen, Führungsschienen und Führungsschienenhalter sind pulverbeschichtet auszuführen. Die Pulverbeschichtung ist mit einem Polyesterpulver in einer Schichtdicke von 60 - 120 my auszuführen. Zur Vorbehandlung ist eine chromfreie Vorbehandlung im "No-Rinse"-Verfahren nach Qualitätsrichtlinie GSB-Al
631 zu verwenden.
Farbton RAL 7022 Umbragrau
Befestigung
Bei Befestigung der Raffstoren auf Holz, Aluminium oder Kunststoff müssen Schrauben mit Dichtbeschichtung zur Verhinderung von Wassereintritt durch Kapillarwirkung eingesetzt werden.
Bei Montage auf Holz müssen zusätzlich Edelstahl-Distanzscheiben mit EPDM-Dichtscheiben montiert werden.
Bedienelement: Taster
Schaltaktor zur Ansteuerung von bis zu 4 Sonnenschutzantrieben 230 VAC. Der Schaltaktor wird mit 230VAC versorgt und erzeugt über ein integriertes Netzteil die 24V DC Betriebsspannung. Für jeden Sonneschutzantrieb verfügt der Schaltaktor über einen Jalousietastereingang. Zusätzlich muss je Sonneschutzantrieb ein Verriegelungskontakt aufgeschaltet werden können. Im Schaltaktor müssen die
Positionen der angeschlossenen Antriebe nach örtlicher Bedienung über die Jalousietaster gespeichert werden.
Für jeden Antrieb muss eine Zwischenposition gespeichert werden können, die über den Jalousietaster abgerufen werden kann. Bei einem Zentralbefehl muss der örtliche Fahrbefehl gelöscht und die örtliche Bedienung blockiert werden. Der Aktor verfügt über eine Programmiertaste, mit der die Geräte-ID an die WAREMA climatronic übermittelt wird. Alle Anschlussklemmen müssen zur sicheren Montage als Schraubklemmen ausgeführt sein.
Der Anschluss für den climabus ist als Steckklemme ausgeführt. Für je zwei Aktorausgänge muss eine wechselbare Feinsicherung zur Absicherung der Motorzuleitung vorhanden sein.
Schaltaktor 4M230 AP
Typ: WAREMA climatronic
Fabrikat: WAREMA
Artikelnummer: AP - Gehäuse 1002 702
Das zur Versorgung der Busteilnehmer erforderliche Schaltnetzteil 24V DC (geregelt) muss einen Ausgangsstrom von maximal 2,5 A liefern.
Schaltnetzteil
Typ: WAREMA climatronic
Fabrikat: WAREMA
Artikelnummer: AP - Gehäuse 1002 648
Ausführungsbeschreibung - Allgemein
Ausführungsbeschreibung - LON-Steuerung LON-Steuerung (Local Operating Network)
Allgemeines
Die Wetterstation erfasst Messwerte für Außenhelligkeiten, Windgeschwindigkeiten, Niederschlag, Temperaturen und berechnet permanent den Sonnenstand. Die Messwerte der einzelnen Sensoren sowie Datum, Uhrzeit und der aktuelle Sonnenstand (Elevation und Azimut) werden allen Bus-Teilnehmern zur
Verfügung gestellt.
Die für die Funktionalität notwendigen Programme und Parameter zur Messwertverarbeitung sind in den dezentralen Aktorknoten hinterlegt, so dass ein autarkes, dezentrales Steuerungssystem gewährleistet ist.
Für jeden Motor ist ein separater Motoranschluss sowie separate Messwertverarbeitungen und Jahresverschattungsdiagramme in den Aktoren vorzusehen.
Die Ansteuerung der Behänge hat prozentual für die Positionierung (Behang in obere Endposition = 0 %; Behang in untere Endposition = 100 %) und graduell für die Lamellenverstellung (z.B. Lamellenwinkel von -75°bis 75°) zu erfolgen.
Option Inkrementalgeber
Um eine genaue Positionierung zu erreichen muss der Jalousieantrieb einen Inkrementalgeber haben, der mit einer Auflösung von min. 1° einen Impuls erzeugt. Durch das Zählen dieser Impulse vom Aktor während des Motorlaufes kann die Behanghöhe und der Lamellenwinkel sehr genau bestimmt und reproduzierbar
eingestellt werden. Dabei muss auch bei geräteübergreifenden Gruppen exakter Gleichstand der Motorwellen erreicht werden.
Der maximale und minimale Lamellenwinkel ist von dem anzusteuernden Behangtyp abhängig. Die tatsächlich erreichbaren Auflösungen/Toleranzen sind von den verwendeten Antrieben und vom mechanischen Gesamtsystem des Sonnenschutzproduktes abhängig.
Fensterkontakt
Falls z.B. geöffnete Fensterflügel in den Fahrweg der Behänge ragen, müssen für jeden Flügel Fensterkontakte vorgesehen werden, welche die Fahrt des Sonnenschutzes blockieren.
Örtliche Bedienung
Bedienung mit örtlichen Bedienelementen. (Jalousietaster)
Durch kurzzeitiges Betätigen des Tasters (< 0,6 s) muss eine feine Winkelverstellung der Lamellen möglich sein. Bei Betätigungsdauer des Tasters zwischen 0,6 s und 2,6 s fährt der Behang für diese Betätigungszeit.
Durch eine längere Betätigungszeit ( ³ 2,6 s) muss ein Fahrkommando ausgelöst werden, das den Behang in die obere bzw. untere Endlage verfährt. Zum Stoppen muss ein Tasten des Bedienelementes in die entgegen gesetzte Richtung genügen.
Zentrale Bedienung
In jeder Motorsteuereinheit müssen individuelle, auf den Nutzer abgestimmte Schaltpunkte für z.B. Wind, Sonne, Uhr parametriert werden können. Mehrere oder alle Aktoren müssen über den Bus zu sinnvollen Gruppen zusammengefasst werden können. Durch diese Gruppenbildung besteht die Möglichkeit, Fahrbefehle für z.B. Raumteile, Einzelräume, Raumgruppen, Fassaden oder für das gesamte Gebäude über zentrale oder lokale Bedienelemente auszulösen.
Bei Nutzungsänderung der Räume darf keine Umverdrahtung erfolgen, sondern lediglich ein Änderung der Gruppenbildung per Software über den Bus.
Automatikwiederkehr
Bei örtlicher Bedienung muss die Photoautomatik ausgeschaltet werden können. Nach einer parametrierbaren Zeit von 1 bis 240 Minuten, nach der jüngsten Handbedienung muss die Photoautomatik wieder zugeschaltet werden können. Des weiteren muss die Photoautomatik auch auf unbegrenzte Zeit ausschaltbar sein, so dass nur ein separater Szenenaufruf die Photoautomatik aktiviert. Dieser Szenenaufruf muss auch zu internen Schaltzeiten parametrierbar sein. Die Automatikwiederkehr muss zu festen Uhrzeiten, zum Wechsel des Tages, nach Handbedienung automatisch (nach einer parametrierbaren Zeit), durch
externen Taster und bei direkt angeschlossenen Tastern durch Tastendruck Hoch und Tief gleichzeitig einschaltbar sein.
Begrenzung örtliche Bedienung
Zur Vermeidung von Überhitzung muss die manuelle Bedienung auf den Bereich Cut Off (aus Lamellennachführung) bis geschlossen begrenzt werden können.
Die Begrenzung muss durch digitalen Eingang oder Szene ein/ausschaltbar sein.
Heiz- Kühlunterstützung durch Sonnenschutz
Bei Abwesenheit muss der Sonnenschutz die Heiz- bzw. Kühlanforderung des Raumes zur Energieeinsparung unterstützen. Die Lamellennachführungen im Aktor müssen bei Präsenz zwischen Arbeitstag/Wochenende, Heizen oder
Kühlen, Sommer zur Tageslichtoptimierung umschaltbar sein.
Lamellennachführung
Es muss eine automatische stufenweise Nachführung der Lamellen des Sonnenschutzproduktes in Abhängigkeit des aktuellen Sonnenstandes erfolgen.
Die Sonnenstandsberechnung muss den projizierten Winkel, berechnet aus dem Elevationswinkel und dem Azimutwinkel, berücksichtigen. Hierdurch ist
gewährleistet, dass kein direktes Sonnenlicht durch die Lamellen in den Raum eintritt. Gleichzeitig wird diffuses Tageslicht in den Raum geleitet um Kunstlicht zu reduzieren. Die maximal mögliche Auflösung der Lamellenwinkel ist von der Gesamtmechanik des verwendeten Behanges abhängig.
Ist ein einstellbarer oberer Sonnengrenzwert "Sonne" überschritten und ist die Einschaltverzögerungszeit abgelaufen (siehe oben), so müssen die Lamellen anhand einer in der Motorsteuereinheiten abgelegten Tabelle schrittweise dem Sonnenstand nachgeführt werden. Die Auswahl einer Position und ggf. Neigung aus dieser in der Motorsteuereinheit abgelegten Tabelle, muss über den aktuellen Elevations- und
Azimutwinkel der Sonne in feinen Schritten erfolgen.
Im Gerät müssen mehrere unabhängige Nachführungstabellen vorhanden sein, welche den Controller zuordenbar sind.
Jahresverschattungsdiagramm
Das Jahresverschattungsdiagramm ist ein weiterer Baustein zur Optimierung des Sonnenschutzes und/oder der Tageslichtsystems.
Es müssen die tages- und jahreszeitlichen Schattenverläufe Abhängig von der Nachbarbebauung Schenkeln und Winkel für mindestens einen Punkt je Fenster bzw. Raum berechnet werden.
Basis für die Berechnung sind Gebäudepläne, geographische Lage und Ausrichtung sowie Lagepläne der schattenwerfenden Nachbarbebauungen.
Diese berechneten Schattenverläufe sind als Daten in den Motorsteuereinheiten hinterlegt und bewirken, dass der jeweilige Behang erst bei tatsächlicher Besonnung in Abschirmstellung fährt bzw. Tageslichtnutzung bei Schatten ermöglicht.
Pro Tag sind 96 Verschattungs- oder Besonnungsphasen einstellbar.
Die Verläufe sind im 15-Minuten-Raster zwischen 00:00 Uhr und 24:00 Uhr definierbar.
Die Phasen der Verschattung und Besonnung sind für jeweils 15 Tage identisch.
Umliegende Bebauungen können bis zu einer Entfernung von 2500 m vom betreffenden Objekt berücksichtigt werden. Die Verschattungsdaten können für Gebäude mit lotrechten Fassaden (ohne Überhänge) mit einer Gesamthöhe bis zu 999 m ermittelt werden, Innenhöfe werden dabei berücksichtigt.
Ausführungsbeschreibung - LON-Steuerung
01.01 Raffstores Gewerbeeinheit EG
01.01
Raffstores Gewerbeeinheit EG