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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Gewerkespezifische Technische Vertragsbedingungen (GTV) Anlage 2/3
BESCHREIBUNG LEISTUNGSUMFANG
Gewerk 062 Kellerdeckendämmung
In den folgenden Beschreibungen wird die geforderte Ausführungsqualität festgehalten. Die Beschreibungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit im Sinne eines Leistungsverzeichnisses.
Leistungen bzw. Bauteile, die in den Baubeschreibungen fehlen, die jedoch zur Erstellung der Wohnanlage erforderlich sind, sind vom Auftragnehmer im gleichen Qualitätsstandard zu ergänzen. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren.
Die Leistung erfolgt unter Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Auflagen, der anerkannten Regeln der Bautechnik, der einschlägigen Normen, Richtlinien und Herstellerangaben.
Ausführungshinweise
Lieferung und Montage: Bei allen Positionen ist die Herstellung, Materiallieferung und Montage eingeschlossen.
Für die Anlieferung und Verteilung der benötigten Materialien ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich.
Während der Ausführung der Leistung ist dafür Sorge zu tragen, dass immer mindestens ein fließend Deutsch sprechender Mitarbeiter auf der Baustelle anwesend ist.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnung mit verbindlichen Maßangaben vorliegt. Widersprüchlichkeiten sind mit der Bauleitung abzusprechen.
Höhen/Achsen: Innerhalb des Gebäudes ist bauseits für alle Gewerke je Geschoss und je Treppenhaus ein verbindlicher Meterriss und je Fassade ein Achskreuz an den Bauteilen angebracht. Zur Leistung des Bieters/Auftragnehmers (AN) gehört das Einmessen und die fluchtgerechte Montage.
Nebenleistungen: Alle Nebenleistungen gem. VOB/C wie z.B. die Lieferung und Vorhaltung aller zur Erbringung der Leistung notwendigen Maschinen, Geräte und Werkzeuge, sind in die Positionen einzurechnen.
Gerüste: Das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten aller erforderlichen Arbeitsgerüste und Hebebühnen, bis 3,5 m, für die eigene Leistung erfolgt durch den AN
Schutzpflicht: Sämtliche Flächen und Einbauteile, die durch die auszuführenden Arbeiten eine Beschädigung oder Verschmutzung erfahren können, sind in dafür geeigneter Weise zu schützen.
Arbeitsreihenfolge: Sollten Teilleistungen in zeitlich versetzten Abständen oder in verschiedenen Gebäuden/ Gebäudeteilen/Ebenen zur Ausführung kommen, sind diese Aufwendungen mit dem Einheitspreis abgegolten.
Die Arbeitsfolge der einzelnen Leistungen wird durch den AG festgelegt. Mehrkosten entstehen dem AG dadurch nicht.
Folgende Leistungen sind mit enthalten:
Zuschnitte zur Anpassung auch an Schrägen, gebogene oder nicht rechtwinklige Bauteile;
Herstellen aller Eck- und Stoßverbindungen
Schutz der Schnittkanten durch Nachbehandlung angeschnittener Elemente;
Einsatz eines Hochbau-Lasers für die Einmessung von Unterdecken;
Öffnen und Schließen zur Durchführung von Nachrüst- und Revisionsarbeiten der Haustechnik-Installateure, soweit die Ausführung der übrigen Leistungen des AN auf der Baustelle noch andauert.
Mehr- bzw. Mindermassen finden keine Berücksichtigung und gelten als abgegolten. Änderungen, die den Leistungsumfang nicht verändern, können dem AN bis zum Beginn der Arbeiten mitgeteilt werden und müssen in der Leistung des AN berücksichtigt werden.
Gewerkespezifische Technische Vertragsbedingungen (GTV)
2 Deckendämmung
2
Deckendämmung
2.1 Mineralwolldämmung vlieskaschiert
2.1
Mineralwolldämmung vlieskaschiert
4 Stundenlohnarbeiten
4
Stundenlohnarbeiten
4._.01 Stundensatz Meister Stundensatz Meister
4._.01
Stundensatz Meister
E
1,00
h
4._.02 Stundensatz Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter
4._.02
Stundensatz Facharbeiter
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4._.03 Stundensatz Helfer Stundensatz Helfer
4._.03
Stundensatz Helfer
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