Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Anlage 2 - ZTV - 039 Trockenbau/Akustik Anlage 2
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Gewerk 039 Trockenbauarbeiten gem. DIN 18340 20.09
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Trockenbauwand-, Decken-, Fußbodenkonstruktionen
Maßgebend für die Ausführung sind die anerkannten Regeln der Bautechnik, die zutreffenden einschlägigen Normen und Richtlinien, die Ausführungshinweise der Fachverbände, sowie die Herstellerangaben. Oberflächen sind eben, nach DIN 18202 zu erstellen.
Ferner werden folgende Vorschriften für die Trockenbauarbeiten vereinbart:
ATV/DIN 18340 - Trockenbauarbeiten
DIN 18334 - Zimmer- u. Holzbauarbeiten, Abschnitt 3.1.2 (Maßtoleranzen) und 3.9 (Trockenbau)
DIN 18350 - Putz- und Stuckarbeiten, Abschnitt 3.5 Trockenbau
DIN 18353 - Estricharbeiten, Abschnitt 3.2.4 Trockenbau
DIN 18355 - Tischlerarbeiten, Abschnitt 3.11 Trockenbau und den folgenden technischen Regeln:
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18330 - Mauerarbeiten
DIN 18350 - Putz- und Stuckarbeiten
DIN 18360 - Metallbauarbeiten
Zu beachtende Technische Regeln:
VDI 3755 - Schall und Schallabsorption abgehängter Unterdecken
VDI 3762 - Schalldämmung von Doppel- und Hohlraumböden
Stoffe, Bauteile
Spanplatten aller Arten müssen frei sein von Formaldehyd.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen.
Nägel dürfen nicht auf Zug beansprucht werden (mit Ausnahme besonderer Zulassungen). Insbesondere Deckenbekleidungen einschließlich der Unterkonstruktion müssen geschraubt werden.
Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig.
Allgemeine Ausführung
Alle Maße sind am Bau zu nehmen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN 18201 und 18203 ist der Auftraggeber zu verständigen. Das gilt insbesondere für vorhandene und vorgesehene Winkeltoleranzen.
Die Teilleistungen der Trockenbauarbeiten werden durch Zwischenabnahmen separat abgenommen. Die Fertigstellung der Teilleistungen Dampfsperre und Unterkonstruktion sind dem AG durch den AN zur Freigabe anzuzeigen.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Vor dem Einbau soll das Material auf Raumtemperatur gelagert werden. In Feucht- und Kellerräumen dürfen nur feuchtigkeitsbeständige Gipsplatten eingebaut werden.
Platten sind nicht stehend zu lagern; das gilt besonders bei Zwischenlagerung zur Anpassung an Raumfeuchte und -temperatur.
Trockenputz ist im Bereich der Sanitärobjekte mit Ansetzmörtel vollflächig zu befestigen.
Geschnittene Kanten imprägnierter Platten sind ohne besondere Berechnung nachzuimprägnieren.
Bei mehrlagiger Beplankung mit Brand- oder Schallschutzanforderungen sind auch die Fugen der unteren Lagen zu verspachteln. Querschnittsschwächungen von Brandschutzkonstruktionen in Durchgangs- oder Fugenbereichen sowie bei Einbauten sind so auszugleichen, dass die geforderte Feuerwiderstandsklasse erhalten bleibt. Für Einbauten der Luft- und Beleuchtungstechnik gilt das ebenfalls; ein Nachweis des Herstellers der Einbauteile ist dem AG auf Anforderung vorzulegen.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Die Zulassung und Eignung ist nachzuweisen.
Bei allen eingebauten Dämmungen im Dachgeschoss ist darauf zu achten, dass sie konvektionsdicht sind. Alle Fugen, Fuß- und Knickpunkte sind mit mindestens 5 cm breiten selbstklebenden dampfdichten Fugenbändern abzukleben, wenn nicht durch die Art und Form der Dämmstoffe ein Luftdurchsatz verhindert wird. Bei der Wahl der Fugenbänder darf die geforderte Feuerwiderstandsklasse nicht verringert werden.
Bewegungsfugen im Baukörper sind an gleicher Stelle auch in den Konstruktionen vorzusehen. Geforderte Schall- und Brandschutzklassen dürfen durch die Ausführung von Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt werden.
Spachtelarbeiten dürfen erst ausgeführt werden, wenn keine größeren Längenänderungen infolge Temperaturänderungen zu erwarten sind; das gilt besonders bei Durchführung der Arbeiten im Winter. Ist Gussasphalt im Raum vorgesehen, dürfen die Spachtelarbeiten erst im Anschluss daran erfolgen.
Auf Anforderung des AG hat der AN durch Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Institutionen nachzuweisen, dass die geplanten/verbauten Konstruktion sowie alle Maßnahmen bei den Anpassarbeiten die Anforderungen erfüllen.
Vor der Ausführung von Trockenbauarbeiten sollen im Arbeitsbereich nasse Ausführungen von Putz und Estrich abgeschlossen sein. Die relative Luftfeuchtigkeit soll unter 80 % liegen.
Sofern nicht nach Text oder Zeichnung beschrieben, sind sämtliche Detailpunkte vor der Montage mit der Bauleitung abzusprechen. Prospekte und Zeichnungen des Herstellers sind auf Anforderung vorzulegen.
Verleimte Holzelemente dürfen keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten.
Ist Holzschutz ausgeschrieben, so ist der Nachweis über das verwendete Mittel und gegebenenfalls Einschränkungen in der Nutzung sowie Unverträglichkeit mit anderen Beschichtungen auf Verlangen zu übergeben. Wenn nicht anders festgelegt, sind Holzverbindungen aller Art zu verschrauben.
Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen sind auf Gehrung herzustellen, soweit nicht markenspezifisch eine andere Ausführung vorgesehen ist.
Für das Verschrauben von Trockenbauplatten untereinander sind grobgewindige - Gips auf Gips - Schrauben ( zu verwenden; die Schraubenlänge muss mindestens der doppelten Plattendicke entsprechen.
Werden Trockenbauplatten direkt unter Trapezbleche geschraubt, sind Schnellbauschrauben mit Bohrspitze zu verwenden.
Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden.
Bei Dämmungen sind auch die Hohlräume mit Mineralwolle satt auszustopfen.
Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen (Einbau und Ausbau) ist für gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Eventuelle Staubablagerungen sind zu entfernen, dabei ist Kehren untersagt. Das Trennen darf nur auf harter Unterlage mittels Messer erfolgen. Beim Ausbau sind diese Dämmstoffe nach Möglichkeit zu befeuchten.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis angegeben, so genügt die Einhaltung des Labor-Dämmmaßes nicht. Der Auftragnehmer hat nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderliche Wert mit der ausgeschriebenen Konstruktion vor Ort nicht erreicht wird.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Dampfsperren und Dampfbremsen dürfen nicht mit Klammern befestigt werden; sie sind zu kleben.
Schleif- und Spachtelarbeiten sind malerfertig auszuführen, Oberflächenqualität 3 (Q3). Die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung hat dementsprechend gem. der techn. Anforderungen zu erfolgen.
Türen und Zargen
Für den Einbau von Türen in Ständerwände sind folgende Kriterien zu beachten:
Die Zargenbefestigung hat an verstärkten, 2 mm dicken U-Aussteifungsprofilen zu erfolgen. Die U-Aussteifungsprofile sind über Anschlusswinkel mit der oberen und unteren Rohdecke zu verdübeln.
Bei zu erwartenden größeren Deckendurchbiegungen müssen die Zargenaussteifungsprofile die Bauwerksbewegungen durch Teleskop-Anschlüsse oder Anschlusswinkel mit ausreichender Federwirkung aufnehmen können.
Für Türkonstruktionen in Trockenbautrennwänden sind ebenfalls die Anforderungen des Schall- und Brandschutzes zu berücksichtigen und einzuhalten. Bei Profilblechstärken über 2 mm müssen Gipskarton-Plattenstreifen zur Erzielung eines Antidröhneffektes in die Zarge eingeklebt werden.
Die Oberkante Fußboden richtet sich nach dem Meterriss im Raum, nicht nach den Markierungen an den Zargen. Das Entfernen von Distanzeisen, Hilfsschwellen u. dgl. ist in Übereinstimmung mit der Bauleitung vorzunehmen.
Wände
Ständerwände mit Beplankung aus Gipskarton- oder Gipsfaserplatten sind oberflächenfertig auszuführen. Plattenstöße, Schraubenköpfe und geschlossene Anschlussfugen sind so herzustellen, dass sie nach der malermäßigen Endbehandlung auf Dauer nicht mehr sichtbar sind.
Unter Ständerwänden auf Bodenplatten nicht unterkellerter Gebäude sowie auf Bodenplatten im Kellergeschoss sind bituminöse Sperrbahnen auf gesamter Wandlänge zu verlegen. Seitliche Anschlüsse zum Anschluss der Bodendichtung sind frei stehen zu lassen.
Elastische Verfu gungen sind grundsätzli ch mit überstreichbarem Material auszuführen.
Die Flächendämmung aus Mineralfaserdämmstoffplatten ist - sofern erforderlich - mit geeignetem Kleber an die Stege der Wandständer und an einer Verkleidungsseite punktweise zu befestigen. Auf eine exakte und vollflächige Ausfachung der Wandflächen ist zu achten. Es dürfen keine Schallbrücken entstehen.
Bei mehrlagigen Beplankungen sind die Stöße versetzt anzuordnen, die untere Lage ist gem. der Anforderungen des Brand- und Schallschutzes ggf. zu spachteln.
Elastische Anschlüsse (Fugen) sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Bei gefordertem elastischen Anschluss wird zwischen Decke bzw. Fußboden und dem Stahlblechprofil ein elastisches Dichtungsband eingelegt. Beplankungen dürfen keinen unmittelbaren Kontakt mit angrenzenden Bauteilen haben.
Reduzieranschlüsse an massive Stützen sowie gleitende Montagewandanschlüsse sind besonders sorgfältig und in Abstimmung auf die vom Planer festgelegten Detailkonstruktionen herzustellen.
Bei der Herstellung von Installationswänden sind grundsätzlich die vom Systemhersteller entwickelten Universal-Tragständer für Waschtische, Wandhänge-WCs und Urinale zu verwenden. Die vom Systemhersteller empfohlenen Einbauteile für Bade- und Duschwannenanschlüsse sind zu beachten.
In Installationswänden sind die getrennten Ständerprofile durch eine biegesteife Querverlaschung in den Drittelpunkten (bezogen auf die Wandhöhe) zu verbinden.
Das Schließen der Ständerwände, in denen mit Installationen aller Art (auch Elektroinstallation) zu rechnen ist, und das Einbringen der Dämmung, darf erst erfolgen, wenn diese gemäß Projektfortschritt eingebracht sind. Im Zweifel hat der Auftragnehmer die Bauleitung zu befragen. Der zeitliche Versatz der Leistungen ist im Preis berücksichtigt.
Um Fließgeräusche abzudämmen, müssen die Rohrbefestigungen durch Zwischenlagen von Gummi, Filzen o.ä. von der Wandunterkonstruktion getrennt und die Rohre ummantelt werden. Kaltwasserführende Leitungen sind grundsätzlich zur Dämmung von Fließgeräuschen und gegen Kondenswasserbildung zu ummanteln. Nichtummantelte Kupferrohre dürfen mit verzinkten Teilen der Wandunterkonstruktion keinen Kontakt haben.
Öffnungen für Sanitärobjekte, Durchführungen, Schalter- und Abzweigdosen sind entsprechend den Installationsplänen der Fachplaner bzw. nach Angabe der Bauleitung des AG herzustellen. Bei Trennwandkonstruktionen mit Anforderungen an den Feuerwiderstand sind die Elektrodosen in Gips einzubetten. Bei Einbauten in Wandkonstruktionen mit winddichter Abdichtung sind diese umlaufend dicht und ohne Öffnungen herzustellen. Die erforderlichen Aufwendungen für diese Leistungen sind im Preis berücksichtigt.
Decken
Die Unterkonstruktionen der abgehängten Decken dürfen nur mit amtlich zugelassenen Metallspreizdübeln an der Stahlbetonrohdecke befestigt werden. Hartstahl-Schussbolzen, Kunststoffdübel und dergl. sind ausnahmslos verboten. Abhänger, Verschraubungen und horizontale Tragkonstruktionen müssen entweder aus feuerverzinktem Stahl oder aus einer Aluminiumlegierung bestehen, falls in den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses nicht anderes festgelegt ist.
Die Verlegung der Decken erfolgt entsprechend Verlegeplan unter Berücksichtigung der notwendigen Einbauteile, wie Leuchten, Schlitzlüfter, Vorhangschienen, Durchdringungen für Verdunkelungen und dgl., sowie in Abstimmung auf die Rohrführungspläne einer eventuell vorhandenen Be- und Entlüftungsanlage. Die bauseits montierten Leuchten sind vom Auftragnehmer in die endgültige Lage zu bringen und auszurichten. In abgehängten Unterdecken sind für Einbau- und Aufsatzleuchten oder ähnliche Einbauten sämtliche erforderlichen Unterkonstruktionen und Verstärkungen vorzusehen. Die Unterdecke darf nicht zusätzlich belastet werden.
Bei der Verlegung ist darauf zu achten, dass die Ablaufmaße und die Montagerichtung exakt eingehalten werden.
Werden die Decken aus einzelnen Platten bzw. Streifen zusammengesetzt, übernimmt der Auftragnehmer die Gewähr für eine einwandfreie, gerade Fugen- bzw. Rasterausbildung. Diese ist auch für die einzubauenden Leuchten zu garantieren.
Sämtliche Anschlüsse der Decken an Stützen, Außen- und Innenwände sowie Trennwände sind so auszubilden, dass keine der an die Unterdecke gestellten Anforderungen gemindert wird. Die Anschlüsse müssen die Bewegungen der angrenzenden Bauteile sowie der Decke selbst ohne Beeinträchtigung ermöglichen.
Abhängungen an Stahlbetondecken sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Es ist - nötigenfalls nach Rücksprache mit der Bauleitung des AG - zu garantieren, dass Bewehrungsstähle nicht beschädigt werden. Bei Unterzügen ist eine seitliche Befestigung im mittleren Bereich als Regelfall anzusehen.
Die Lage der Hauptbewehrung ist mit einem elektronischen Suchgerät festzustellen; die Punkte für die Abhängung sind zu markieren und von der Bauleitung abzunehmen.
Auch bei Holzbalkendecken ist eine seitliche Befestigung vorzusehen, um den statisch erforderlichen Querschnitt nicht zu schwächen.
Putzträgerplatten dürfen an massive Bauteile nicht starr angeschlossen werden. Die Befestigungen sind so auszubilden, dass beim Versagen oder Ausfall einzelner Befestigungen die Decke nicht abstürzen kann.
Das Befestigen untergehängter Decken an Holzdübeln, einbetonierten Latten u.ä. ist unzulässig.
Dübellöcher sind senkrecht (bezogen auf die Rohdecke) zu bohren. Bei Fehlbohrungen ist der Mindestabstand zum neuen Bohrloch entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassung der Dübel einzuhalten. Der Auftraggeber behält sich vor, den Sitz einzelner Dübel durch Probebelastungen oder mittels Drehmomentschlüssel und Normschrauben zu prüfen.
Abhängungen dürfen nicht an Kabelpritschen, Lüftungskanälen und Rohrleitungen befestigt werden. Eine Belastung abgehängter Decken durch haustechnische Installationen muss gleichfalls ausgeschlossen sein.
Alle Konstruktionsteile sind zu befestigen, ein loses Einlegen von Querverbindern, Abstandshaltern u.ä. ist untersagt. Das gilt auch dann, wenn Winkelauflager oder Sicken vorhanden sind.
Rieselschutz auf Abhangdecken ist als Vlies einzubauen (wo erforderlich); dichte Folien sind nicht zugelassen.
Die Beplankung der Decken darf erst erfolgen, wenn die Installationen der anderen Gewerke abgeschlossen sind. Im Zweifel hat der Auftragnehmer die Bauleitung zu befragen. Der zeitliche Versatz der Leistungen ist im Preis zu berücksichtigen.
Preisinhalte
Als Nebenleistung gelten u.a.:
Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz-Bauteile an den Baukörper.
Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist.
Das Lüften der Räume und das Staubsaugen in geschlossenen Räumen nach der Verarbeitung oder dem Trennen von Mineralfasererzeugnissen.
Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben.
Das, ggf. auch nachträgliche, Abschleifen von Spachtelgraten.
Fugenbewehrungsstreifen bei Brandschutzplatten oder Brandschutzbekleidungen.
Das Beseitigen von Schneidrückständen durch Absaugen.
In den Preis für das Herstellen einer Türöffnung (bei bauseitiger Montage von Zargen) ist der Einbau eines Aussteifungsprofils einschließlich der Befestigungsmittel für Stahlzargen einzurechnen.
Anlage 2 - ZTV - 039 Trockenbau/Akustik
Anlage 3
BESCHREIBUNG LEISTUNGSUMFANG
Gewerk 039 Trockenbau
Der Vertrag umfasst alle dem Gewerk Trockenbau zugehörigen Leistungen wie Raumtrennwände, Vorsatzschalen, Stahlblecheinlagen, Installationswände, abgehängte Decken mit/ohne Brandschutzanforderungen.
Inbegriffen sind alle Eckschutzschienen, Anputzleisten, Armierung nach Erfordernis.
Im Bereich der Nassräume imprägnierte Gipskartonbauplatten.
Oberfläche, Fugen und Befestigungsmittel verspachtelt geeignet für Anstrich Q3.
Alle Anschlüsse sind unter Verwendung eines Akustikfilzes herzustellen.
Inbegriffen ist die Ausbildung aller Acrylfugen.
Inbegriffen ist die Montage von Holz- oder Metallprofilen in Konstruktionsebene von Wänden und Vorsatzschalen zur Aufnahme von Konsollasten (Waschtische, etc.).
Inbegriffen sind ferner alle erforderlichen Innengerüste.
Bei Aussenbauteilen ist ein bauphysikalisch zugelassener Aufbau zu wählen, auf eine winddichte und einen diffusionstechnisch einwandfreien Aufbau ist zu achten. Vor dem Schließen der betreffenden Konstruktionen sind diese abnehmen zu lassen. Werden Konstruktionen ohne Freigabe verschlossen, so kann der AG ein Öffnen der Konstruktion auf Kosten des AN verlangen.
Vorsatzschalen / Schachtwände
Wandbekleidung als freistehende Vorsatzschale/Schachtwand gem. DIN 4103, Teil 1, Einbaubereich 1, einseitig beplankt, einschließlich Unterkonstruktion und Dämmschicht (Dämmschicht nur bei raumhohen Vorsatzschalen), Bautiefe bis ca. 500 mm, Höhe bis ca. 3,50 m, Höhe bei Sanitärverkofferungen für WC und/oder Waschtisch bis ca. 1,20 m über OK FFB, Ausführung inkl. Ablage.
Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen gem. DIN 18182 bzw. 18183 als Ständer einschl. aller Befestigungen.
Dämmschicht (nur bei raumhohen Vorsatzschalen), mineralischer Faserdämmstoff gem. DIN 18165, Rohdichte 40 kg/m 3, Schmelzpunkt mindestens 1000 Grad C, einlagig, dicht gestoßen, gegen Abrutschen gesichert, Dicke mind. 40 mm.
Bekleidung als Beplankung einseitig 2-lagig gem. DIN 18181 bzw. DIN 18183 aus Gipskartonbauplatten, in Feuchträumen imprägniert, Plattendicke je 12,5 mm. Genauere Angaben über die in der Werkplanung vorgesehene Wände finden sie weiter hinten in der Anlage
Einschließlich aller Öffnungen, Durchbrüche und Aussparungen, Durchführungen, etc.
Im Bereich der Sanitärtragständer Montage von UA- Profilen als Aussteifung.
Raumtrennwände
Nichttragende Innenwand als Montagewand gem. DIN 4103, Teil 1, Einbaubereich 1.
Bewertetes Schalldämmmaß Schallschutzstufe II (SSt II) nach VDI Richtlinie 4100 in der Fassung 2007 bei Wohnungstrennwänden sowie bei Flurwänden.
Dicke von 125 mm bis 155 mm je nach Wandart entsprechend Ausführungsplanung
Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen gem. DIN 18182 bzw. 18183 als Einfach- bzw. Doppelständerwerk, zum Teil mit Stahlblecheinlagen.
Dämmschicht, mineralischer Faserdämmstoff gem. DIN 18165, Rohdichte 40 kg/m 3, Schmelzpunkt mindestens 1000 Grad C, einlagig, dicht gestoßen, gegen Abrutschen gesichert, Dicke mind. 40 mm, WLG 040.
Bekleidung als Beplankung beidseitig 2-lagig gem. DIN 18180 aus Gipskartonbauplatten, Plattendicke je 12,5 mm, in Feuchträumen imprägniert.
Einschließlich aller Türöffnungen, Durchbrüche und Aussparungen, Durchführungen, Eckausbildungen, freien Wandenden etc.
Wechsel und Verstärkungen für Heizkreisverteiler sind vorzusehen.
Im Bereich von Türöffnungen Montage von UA-Profilen als Aussteifung.
Abgehängte Decken ohne Brandschutzanforderungen:
Abgehängte GK- Decken, Einbaubereich 1, Einbauhöhe über Fußboden bis ca. 3,20 m, Abhanghöhe bis ca. 40 cm, Unterkonstruktion und Dämmschicht mit glatter Decklage. Befestigungsuntergrund Stahlbetondecke/ Hohlkörperdecken. Abhängung mittels Noniusabhängern und Schwingungsdämpfern.
Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen, als Grund- und Tragprofil anhängen mit Schnellabhängern befestigen (Befestigungsmitteln nach bauaufsichtlicher Zulassung).
Wahl der entsprechenden Dübel und Schrauben für Holzbalkendecken/ Stahlbetondecken/ Hohlkörperdecken.
Unterkonstruktion verdeckt, Dämmschicht aus mineralischem Faserdämmstoff DIN 18165 Teil 1, in Platten einlagig versetzt, dicht stoßen, lose verlegen. Dicke 40 mm.
Bekleidung als Beplankung 1-lagig aus Gipskarton-Bauplatten (bzw. GKFI in Bädern) DIN 18180, Längskanten abgeflacht (AK), Plattendicke 12,5mm, Platten versetzt stoßen und verspachteln Q3. Befestigung der Deckenbekleidung mit Schnellbauschrauben, sichtbare Teile der Befestigungsmittel verspachteln.
Einschließlich aller Öffnungen, Durchbrüche und Aussparungen, Durchführungen, etc.
Die Vorgaben des Brand- und Schallschutzes sind Vertragsbestandteil, Prüfzeugnisse sind dem AG spätestens zur Schlussrechnung vorzulegen.
Die hier aufgeführten Massen sind Leitmassen zur Unterstützung der Kalkulation. Das Leistungsverzeichnis erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Fehlende Positionen zur Erbringung des Gesamtgewerkes sind mit einzurechnen und zu erbringen.
Mehr- bzw. Mindermassen finden keine Berücksichtigung und gelten als abgegolten. Änderungen, die den Leistungsumfang nicht verändern, können dem AN bis zum Beginn der Arbeiten mitgeteilt werden und müssen in der Leistung des AN berücksichtigt werden.
Zur Leistung des AN gehört die Entfernung und Entsorgung des durch den AN verursachten Bauschuttes. Kosten die dem AG hierfür anfallen, sind vom AN zu tragen.
Anlage 3
1 Haus D
1
Haus D
1.01 Innenwände
1.01
Innenwände
1.02 Sonstige Leistungen
1.02
Sonstige Leistungen
2 Haus F
2
Haus F
2.01 Innenwände
2.01
Innenwände
2.02 Sonstige Leistungen
2.02
Sonstige Leistungen
3 Haus G
3
Haus G
3.01 Innenwände
3.01
Innenwände
3.02 Sonstige Leistungen
3.02
Sonstige Leistungen
4 REGIELEISTUNGEN
4
REGIELEISTUNGEN
4.__.01 Stundenlohnarbeiten Vorarbeiter Stundenlohnarbeiten Vorarbeiter
Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Vorarbeiter
4.__.01
Stundenlohnarbeiten Vorarbeiter
E
1,00
h
4.__.02 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Facharbeiter
4.__.02
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
E
1,00
h