Lüftung
Fürstenried West - Forst-Kasten-Allee 121a - 81475 München Neubau Gebäude F-T3 (Wohnen)
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektvorstellung Anlass/ Städtebau: Am Standort München erfolgt die Umsetzung des Projektes FUW - FÜRstenried West durch die Projektgesellschaft Quartier FÜRstenried West GmbH & Co. Geschl. InvKG. Ziel ist die Nachverdichtung und energetische Sanierung des Wohnquartiers Fürstenried West am Standort Appenzeller Straße, Forst-Kasten-Allee, Graubündener Straße, Bellinzonastraße und Neurieder Straße. Das Entwicklungsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von 135.300 m², mit einem Baubestand von 37 Gebäuden mit 1.486 Wohnungen, welche in dem Zeitraum zwischen 1968 und 1972 erbaut wurden. Aufstockung von 8 bestehenden Gebäude um zwei Geschosse sowie einem Gebäude um ein Geschoss (V-X1 bis V-X4, V-N1 bis V-N3, V-Y1 und V-S1). Erweiterung von zwei Gebäuden durch Anbauten (B-H4 und B.H5). Neubau von 11 Wohnhäusern mit 2 integrierten Kitas, einem Nachbarschaftstreff, einem Nahversorger und weiteren kleineren Gewerbeeinheiten (F-T1 bis F-T4, F-Q1 bis F-Q5 und F-O2 + FO3). Neubau einer freistehenden zweigeschossigen Kita (F-O1). Erweiterung bzw. Umbau von 8 Tiefgaragen. Rückbau eines Bestandsgebäudes. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Errichtung des Gebäudes F-T3 und der dazugehörigen Tiefgarage TG-N4 mit Anschluss an die anliegende, bestehende Tiefgarage. Das Gebäude F-T3 verfügt über 14 oberirdische (davon 1 Dachterrasse) und 1 unterirdisches Geschoss mit den nachfolgend aufgeführten wesentlichen Nutzungseinheiten. UG:     Tiefgarage/Fahrradgarage und Technikräume, Mieterkeller EG:     Gewerbefläche, Wohnfläche OG:     Wohnflächen Erschließung: Der Haupteingang zum Gebäude für die Mieter F-T3 befinden sich an der Forst-Kasten-Allee. Die Zufahrt zur Tiefgarage TG-N4 erfolgt über die Bestandstiefgarage TG-B4. Mit dem Fahrrad kann die Tiefgarage, wo sich die Fahrradstellplätze befinden, ebenso über den Haupteingang erreicht werden. Die Treppe zur Tiefgarage ist mit Schieberille für Fahrräder ausgestattet. Die Gewerbeeinheiten werden über separate Eingänge an der Forst-Kasten-Allee erschloßen. Die Zugänge zu den Gebäuden sowie den Aufzugsanlagen sollen barrierefrei hergestellt werden. Alle öffentlichen Bereiche und ein großer, ausgewiesener Teil der Wohnflächen (siehe Hinweise in den vorliegenden Planunterlagen) werden schwellenlos erreichbar sein. Das Bauvorhaben strebt die Zertifizierung nach der aktuell gültigen Systemvariante der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Quartierszertifizierung sowie einer Verifikation gem. ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie mit dem Schutzziel 1 Klimaschutz, Wirtschaftsaktivtät Neubau an. Um eine erfolgreiche Zertifizierung zu gewährleisten sind in der Ausführung Anforderungen zum Umgang mit Bauabfällen, Lärm, Staub und den Umwelt- und Naturschutz zu beachten. Ziel ist es, negative Auswirkungen auf die lokale Umwelt während der Bauphase zu minimieren. Die hier aufgeführten Anforderungen ergänzen die gesetzlichen Mindestanforderungen. Diese sind einzuhalten.
Projektvorstellung
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie Allgemein Anforderungen EU-Taxonomie Nach dem EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Aktivitäten (Taxonomie) müssen Wirtschaftsaktivitäten in einem von sechs Umweltzielen einen deutlich positiven Effekt erreichen. Gleichzeitig dürfen sie keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die anderen fünf Umweltziele haben. In dem System nennt sich dies "Do No Significant Harm" (DNSH). Für alle sechs Umweltziele werden technische Bewertungskriterien entwickelt, anhand derer die konkreten Aktivitäten auf ihre ökologische Nachhaltigkeit hin beurteilt werden können. Aktuelle Unterlagen sind zu finden unter: https://www.dgnb.de/de/zertifizierung/esg-verifikation-zur-eu-taxonomie Bauprodukte und Materialien Anforderungen EU-Taxonomie Für die Baumaterialien müssen im Rahmen des EU-Taxonomie-Checks die positiven Eigenschaften insbesondere zu D4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, 5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, um im Sinne des Taxonomie-Systems als ökologisch nachhaltig zu gelten. Umweltverschmutzung durch Baumaterialien Für Bauprodukte* müssen folgende Eigenschaften nachgewiesen werden: nur bau- und chemikalienrechtlich (Europarecht) zugelassene Produkte werden eingesetzt / eingebaut (über CE-Kennzeichnung) Nachweis SVHC Stoff > 0,1 Massenprozent (Angabe i.d.R. im SDB vorhanden) Bei Gemischen = Sicherheitsdatenblatt (SDB) prüfen Bei Erzeugnissen = Herstellererklärung (max. 1 Jahr alt) einholen Mechanische Befestigungsprodukte wie z.B. Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Dübel etc. unterliegen nicht der Materialprüfung. Für diese Produkte erfolgt keine Prüfung auf CE-Kennzeichnung und muss kein Nachweis für SVHC vorgelegt werden." * Der Begriff "Baubestandteile und Baustoffe" sollte als "Bauprodukte" im Sinne von Artikel 3 der Bauprodukteverordnung ausgelegt werden: "Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. "Bauprodukt" bezeichnet jedes geformte oder formlose physische Bauelement, einschließlich mithilfe von 3D-Druck hergestellter Produkte, oder einen Bausatz, das bzw. der beispielsweise durch die Anlieferung an die Baustelle in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, mit Ausnahme von Bauelementen, die zuerst in einen Bausatz oder ein anderes Bauprodukt eingebaut werden müssen, bevor sie dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden." Es wurden nur Bauteile und Materialien verwendet, die weniger als 0,06 mg Formaldehyd pro m³ Material oder Bauteil und weniger als 0,001 mg anderer krebserregender VOC der Kategorien 1A und 1B pro m³ Material oder Bauteil emittieren. Diese Anforderung gilt für folgende Produkte, die in Neubauten verwendet werden: Farben, Lacke, Deckenplatten, Bodenbeläge, Kleb- & Dichtstoffe, Innendämmung und Oberflächenbehandlungen im Innenbereich. (Systemgrenze: alle Produkte die in Nutzungsflächen (NUF) nach DIN 277:2016 in allen Schichten eingesetzt werden.) Allgemeine Nachweise für Emissionsanforderungen: Formaldehyd: 1.            Formaldehyd ist als Rezepturbestandteil nicht im Produkt vorhanden 2.            Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen 3.            "Blauer Engel" oder vergleichbares Label VOC: 1.            Produkt erfüllt die Anforderungen des AgBB-Bewertungsschema 2.            Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen 3.            "Blauer Engel" oder vergleichbares Label Der AN verpflichtet sich, an den erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken und die geforderten Unterlagen vorzulegen. Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: FUW_EU-Taxonomie Anforderungen FUW_Pflichtenheft_DGNB_GU_Rev01
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie
Besondere Vertragsbedingungen LEAN-Arbeitsweise Diese besonderen Vertragsbedingungen konkretsieren die Zusammenarbeit zwischen dem Autraggeber (AG) und dem Nachunternehmer (im Folgenden AN) bei der Anwendung von Methoden zur getakteten Bauerrichtung. Zur Steuerung wird das unternehmensweite PG BauSystem genutzt (PG BauMonitor für die tägliche Steuerung, PG BauZentrale für die wöchentliche Steuerung, PG BauTakt für die taktbezogene Ablaufplanung). Diese Bedingungen dienen ausschließlich der Strukturierung und Transparenz der Projektabwicklung; Regelungen zu Fristen und Vergütung des Hauptvertrags bleiben unberührt. Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: Anlage NU_Vertrag_PG BauSystem Allgemeine Vertragsbedingungen des Bauherrn Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: FUW F-T3 & TG-N4_Allgemeine Vorbemerkungen Umlagen: Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen: Allgemeine Umlagen: 1,8% Bauleistungsversicherung: 0,8% Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht. Bei sämtlichen Schriftverkehr ist die Projektmail zu verwenden: 258803-f-t3@gross-bau-projekte.de
Besondere Vertragsbedingungen
01 Lüftung
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TECHNISCHE VORBEDINGUNGEN TECHNISCHE VORBEDINGUNGEN Allgemeines Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET (s. FUW F-T3 & TG-N4_Allgemeine Vorbemerkungen, S.24 f.). VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18 379 Raumlufttechnische Anlagen DIN 18 380 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungs- anlagen DIN 18 381 Gas-, Wasser- und Abwasser-Installations- arbeiten innerhalb von Gebäuden DIN 18 421 Dämmarbeiten an technischen Anlagen Für die Barrierefreiheit gilt die DIN 18040, Teil 2 daneben alle einschlägigen Vorschriften wie DVGW, VDE, TRGI-Gas, BDI-Richtlinien, sowie die behördlichen Vorschriften und örtl. Bauauflage der Wärmeversorg- ungsunternehmen, ausserdem die erschütterungs- und körperschallisolierte Lagerung von bestimmten Anlagen. Baubeschreibung Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau von einem Hochhaus mit ingesamt 76 Wohneinheiten und einer PKW-Tiefgarage, angebunden an den Bestand. Der Auftraggeber behält sich vor die Titel getrennt zu vergeben. Lieferung und Montage Die Preise sind für die Lieferung und Montage einzusetzen. In die Montage sind alle erforderlichen Dübel sowie Dichtungs- und Befestigungsmaterial einzubeziehen. Hinweis: Geschossweise Installationen nach Abstimmung mit Generalunternehmer Information zu Alternativprodukten Sollte der AN-Sanitär alternativ Fabrikate zu den in dem Leistungsverzeichnis aufgeführten zum Einsatz bringen wollen, ist dieser zwingend verpflichtet, die Gleichwertigkeit des alternativen Systems nachzuweisen und dem Fachplaner zur Prüfung und Freigabe detailliert vorzulegen. Raumentlüftung Die Entlüftung der Bäder, Du/WCs und WCs, falls tech- nisch erforderlich auch Küchen, erfolgt entsprechend der DIN 18017 Blatt 3, sowie der DIN 1946-6 zum Feuchteschutz, mittels Abluftventilator, Abluftrohr über Dach ins Freie. Für die Wohnungslüftung erhalten z.B. Bäder, Du/WCs und WCs und ggf. auch Küchen (je nach Erfordernis), ein Abluftventil. Generell wird aber pro Wohnung unabhängig davon mindestens 1 Abluftventil eingebaut. Die erste Stufe der Lüftung gewährleistet permanent einen Luftwechsel zum Feuchteschutz (Grundlüftung ca. 15/20/30 m³/h). Ein im Ventil eingebauter Feuchtefühler erhöht, nutzerunabhängig, die Leistung auf ca. 60 m³/h oder 100 m³/h (Lüftergröße nach Berechnung), wenn die eingestellte relative Feuchte überschritten wird. Ist der Sollwert erreicht, wird nutzerunabhängig auf Grundlastbetrieb zurück geschaltet. Bei Bad und WC wird beim Betätigen des Lichtschalters oder eines separaten Schalters (Lieferumfang Gewerk Elektro) ebenfalls die Leistung auf Volllast erhöht. Die Nachströmung der Frischluft wird durch Zuluftelemente oder Fensterfalzlüfter sichergestellt. Die Wohnungsinnentüren erhalten für die Luft-Nachströmung, innerhalb der Wohnung, einen Unterschnitt des Türblattes. Kellerraumlüftung (UG) Die Kellerräume weden mechanisch Be- und Entlüftet und erhalten eine Feuchteschutzschaltung. Die Anlage verfügt über Ventilatoren die mit einer elektrischen Jalousieklappe gekoppelt ist, diese wird über den Feuchtegehalt der Außenluft gesteuert. Rohrbefestigungen Sämtliche Leitungen sind mittels Rohrschellen, Aufhängungen oder Rohrträgern, lösbar,  an selbsttragende Befestigungsschienen zu befestigen. Alle Rohrbefestigungen für die Rohrleitungen sind in verzinkter Ausführung zu liefern. Die hierfür erforderlichen Schrauben etc. müssen aus korrosionsgeschütztem Material bestehen. Der Abstand der Befestigungen für waagrechte Leitungen ist so zu wählen, dass ein Durchbiegen der Rohrleitung mit Sicherheit vermieden wird. Für die senkrechten Leitungen sind pro Strang und Stockwerk mind. 2 Rohr- schellen zu verwenden. Dübel-Befestigungen-Montageschienen. Alle Befestigungen von Einzelrohren sowie Unterkonstruktionen, z.B. Traversen, der Heizungs-, Sanitär-, Klima-, Lüftungs- und Elektrobranche sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu montieren. Es dürfen nur Zugzonen taugliche Dübel von Zulassungs- zeitraum 2022 - 2026 und der Lastklassen 1,5 - 30 kN unter Einhaltung der Zulassungskriterien verwendet werden. Die Dübel sind unter Berücksichtung der jeweiligen bau- aufsichtlichen Zulassung ingenieurmäßig zu planen. Ins- besondere sind die Bohrachs- und Randabstände sowie Bauteildicke zu beachten. Bei reduzierten Achs- und Randabständen sind die jeweiligen Lasten zu reduzieren. In diesem Zusammenhang weisen wir auf den Abschnitt "Überwachung der Ausführung" in dem jeweiligen Zulassungsbescheid hin. Vor Montagebeginn sind die jeweiligen Zulassungsbescheide dem Bauleiter vorzulegen. Zum Beispiel: Hinterschneidtechnik, Verbundtechnik sowie Spreiztechnik. Fabrikate: Fischer, Upat, Würth oder gleichwertig In Feuchträumen wie zum Beispiel: Tiefgaragen, Stollen und Tunnel sind V4A Anker des Werkstoffes Nr 1.4401  DIN 17440 einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass alle Rohrbefestigungen, insbesondere die Rohrschellen so groß bemessen sind, dass um das zu befestigende Rohr ein Moosgummistreifen von 4-6 mm Stärke gelegt werden kann und die Schelle dicht und fest schließt. Geräuschdämmung Die Anlage ist gemäß DIN 4109, Schallschutz im Hochbau Beiblatt V zu erstellen. Um die Übertragung von Fließ- geräuschen weitgehend zu unterbinden, ist es unbedingt erforderlich, Schallbrücken zwischen den Rohrleitungen und dem Gebäude zu unterbinden. Jede Rohrbefestigung erhält eine Einlage entsprechend der DIN 4109, die in der Breite jeweils 5 mm über die Befestigung heraus-ragen muss. Alle Rohrleitungen erhalten eine Dämmung. Bade- und Duschwannen werden an den Berührungspunkten mit dem Mauerwerk mittels Isolierstreifen aus Kunststoff vom Mauerwerk getrennt. Die Badewannen werden auf den Estrich (nicht auf den Rohfußboden) gestellt. Elektroverdrahtung Die elektrische Verdrahtung der einzelnen Schalt- und Regelgeräte ist nach den VDE-Vorschriften durch eine Elektroinstallationsfirma vorschriftsmäßig auszuführen. Das Auflegen der Elektroleitungen und die interne Verkabelung ist durch den AN-Sanitär auszuführen. Von der vom AG beauftragten Elektroinstallationsfirma werden nur die Elektroleitungen, nach Angabe der Sanitärfirma und den zu erstellenden Kabelzuglisten,  an die Geräte geführt, jedoch nicht aufgelegt. Sämtliche Kabelzugpläne sind durch den AN-Sanitär nach Auftragserteilung zu erstellen und an das Gewerk Elektro bzw. die Bauleitung dokumentiert zu übergeben. Einschließlich Beschriften der Feldgeräte (vor Ort und in den Montageplänen). Die vollständige und termingerechte Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage ist vom AN-Sanitär sicherzustellen.
TECHNISCHE VORBEDINGUNGEN
Vorbeschrieb Zu- und Abluftanlagen Vorbeschrieb Zu- und Abluftanlagen Rechteckkanäle und Formteile: Kanalnetz aus verzinktem Stahlblech, längsgefalzt, nach DIN EN 1505, 1507 und DIN 18379, Montage in Gebäuden, als Rechteckkanal und Formstücke. Festigkeit und Dichtigkeit nach DIN EN 1507 und VDI 3803. Dichtheitsklasse C, Druckstufe 2 Betriebsüberdruck 1000 Pa, Betriebsunterdruck 750 Pa, einschl. erforderlicher Aussteifungen, Versteifungs- und Strömungselemeten, Regulierklappen. Das Kanalnetz ist körperschallgedämmt befestigt, mit verzinkter Tragkonstruktion aus Profilstahl nach DIN EN 12236, zur Auflage/Aufhängung des Luftleitungssystems, einschl. zugelassenen Befestigungsmitteln wie Gewinde- stangen, Schrauben und Dübeln, mit schalldämmender Zwischenlage aus Profilgummiband. Bei Wanddurchführungen werden Mineralfaserplatten zwischen das Bauwerk und das Kanalnetz gelegt. Es werden nur baumuster geprüfte Aufhängungen verwendet. Die Kanalverbindungen sind luftdicht mit Profilflansch- verbindungen / Eckwinkel mit kadmierten Schrauben und Dichtungen auszuführen. Die Luftkanäle müssen an zugänglichen Stellen eine genügend große Anzahl von Reinigungs-und Kontroll öffnungen gem. Vorgaben VDI 6022 besitzen. Luftleitungen dürfen aus Gründen des Schallschutzes nicht in direkter Verbindung mit dem Bauwerk stehen. In Wand- und Decken durchführungen  ohne Brandschutz- anforderungen sind Luftleitungen mit Mineralwollematten zu ummanteln. Die Erdung des gesamten Kanalnetzes ist vorzusehen. Rundrohr und Formteile: Wickelfalzrohr und Formteile verzinkt, Festigkeit und Dichtheit nach DIN EN 12237 und DIN EN 1506 Dicht- heitsklasse C, Blechstärke nach DIN, incl. Verbindungen mittels Flanschen oder Muffenverbindung mittels Doppel- lippendichtungen zusätzlich mit Blechschrauben fixiert sowie Aufhängungen etc., wie vorbeschrieben, mit dazugehörigen Formstücken. Brandschutzkanalverkleidung: (soweit notwendig) Luftkanäle mit feuerbeständiger Isolierung zur Überbrückung von Brandabschnitten, Feuerwiderstandsklasse L90 nach DIN 4102, aus nicht brennbaren Fibersilikatplatten, einschl. Formstücke in strömungsgünstiger Ausführung, Aufhängung, Verbindung etc., Prüfzeugnis ist vorzulegen (Fabr. Promat o.glw.).
Vorbeschrieb Zu- und Abluftanlagen
01.01 Lüftung
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