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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektvorstellung Anlass/ Städtebau: Am Standort München erfolgt die Umsetzung des Projektes FUW - FÜRstenried West durch die Projektgesellschaft Quartier FÜRstenried West GmbH & Co. Geschl. InvKG. Ziel ist die Nachverdichtung und energetische Sanierung des Wohnquartiers Fürstenried West am Standort Appenzeller Straße, Forst-Kasten-Allee, Graubündener Straße, Bellinzonastraße und Neurieder Straße. Das Entwicklungsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von 135.300 m², mit einem Baubestand von 37 Gebäuden mit 1.486 Wohnungen, welche in dem Zeitraum zwischen 1968 und 1972 erbaut wurden.
Aufstockung von 8 bestehenden Gebäude um zwei Geschosse sowie einem Gebäude um ein Geschoss (V-X1 bis V-X4, V-N1 bis V-N3, V-Y1 und V-S1). Erweiterung von zwei Gebäuden durch Anbauten (B-H4 und B.H5). Neubau von 11 Wohnhäusern mit 2 integrierten Kitas, einem Nachbarschaftstreff, einem Nahversorger und weiteren kleineren Gewerbeeinheiten (F-T1 bis F-T4, F-Q1 bis F-Q5 und F-O2 + FO3). Neubau einer freistehenden zweigeschossigen Kita (F-O1). Erweiterung bzw. Umbau von 8 Tiefgaragen. Rückbau eines Bestandsgebäudes.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Errichtung des Gebäudes F-T3 und der dazugehörigen Tiefgarage TG-N4 mit Anschluss an die anliegende, bestehende Tiefgarage.
Das Gebäude F-T3 verfügt über 14 oberirdische (davon 1 Dachterrasse) und 1 unterirdisches Geschoss mit den nachfolgend aufgeführten wesentlichen Nutzungseinheiten.
UG: Tiefgarage/Fahrradgarage und Technikräume, Mieterkeller
EG: Gewerbefläche, Wohnfläche
OG: Wohnflächen
Erschließung: Der Haupteingang zum Gebäude für die Mieter F-T3 befinden sich an der Forst-Kasten-Allee. Die Zufahrt zur Tiefgarage TG-N4 erfolgt über die Bestandstiefgarage TG-B4. Mit dem Fahrrad kann die Tiefgarage, wo sich die Fahrradstellplätze befinden, ebenso über den Haupteingang erreicht werden. Die Treppe zur Tiefgarage ist mit Schieberille für Fahrräder ausgestattet. Die Gewerbeeinheiten werden über separate Eingänge an der Forst-Kasten-Allee erschloßen.
Die Zugänge zu den Gebäuden sowie den Aufzugsanlagen sollen barrierefrei hergestellt werden. Alle öffentlichen Bereiche und ein großer, ausgewiesener Teil der Wohnflächen (siehe Hinweise in den vorliegenden Planunterlagen) werden schwellenlos erreichbar sein.
Das Bauvorhaben strebt die Zertifizierung nach der aktuell gültigen Systemvariante der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Quartierszertifizierung sowie einer Verifikation gem. ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie mit dem Schutzziel 1 Klimaschutz, Wirtschaftsaktivtät Neubau an.
Um eine erfolgreiche Zertifizierung zu gewährleisten sind in der Ausführung Anforderungen zum Umgang mit Bauabfällen, Lärm, Staub und den Umwelt- und Naturschutz zu beachten. Ziel ist es, negative Auswirkungen auf die lokale Umwelt während der Bauphase zu minimieren. Die hier aufgeführten Anforderungen ergänzen die gesetzlichen Mindestanforderungen. Diese sind einzuhalten.
Projektvorstellung
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie Allgemein
Anforderungen EU-Taxonomie
Nach dem EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Aktivitäten (Taxonomie) müssen Wirtschaftsaktivitäten in einem von sechs Umweltzielen einen deutlich positiven Effekt erreichen. Gleichzeitig dürfen sie keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die anderen fünf Umweltziele haben. In dem System nennt sich dies "Do No Significant Harm" (DNSH). Für alle sechs Umweltziele werden technische Bewertungskriterien entwickelt, anhand derer die konkreten Aktivitäten auf ihre ökologische Nachhaltigkeit hin beurteilt werden können.
Aktuelle Unterlagen sind zu finden unter:
https://www.dgnb.de/de/zertifizierung/esg-verifikation-zur-eu-taxonomie
Bauprodukte und Materialien
Anforderungen EU-Taxonomie
Für die Baumaterialien müssen im Rahmen des EU-Taxonomie-Checks die positiven Eigenschaften insbesondere zu D4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, 5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, um im Sinne des Taxonomie-Systems als ökologisch nachhaltig zu gelten.
Umweltverschmutzung durch Baumaterialien
Für Bauprodukte* müssen folgende Eigenschaften nachgewiesen werden:
nur bau- und chemikalienrechtlich (Europarecht) zugelassene Produkte werden eingesetzt / eingebaut (über CE-Kennzeichnung) Nachweis SVHC Stoff > 0,1 Massenprozent (Angabe i.d.R. im SDB vorhanden)
Bei Gemischen = Sicherheitsdatenblatt (SDB) prüfen
Bei Erzeugnissen = Herstellererklärung (max. 1 Jahr alt) einholen
Mechanische Befestigungsprodukte wie z.B. Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Dübel etc. unterliegen nicht der Materialprüfung.
Für diese Produkte erfolgt keine Prüfung auf CE-Kennzeichnung und muss kein Nachweis für SVHC vorgelegt werden."
* Der Begriff "Baubestandteile und Baustoffe" sollte als "Bauprodukte" im Sinne von Artikel 3 der Bauprodukteverordnung ausgelegt werden: "Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. "Bauprodukt" bezeichnet jedes geformte oder formlose physische Bauelement, einschließlich mithilfe von 3D-Druck hergestellter Produkte, oder einen Bausatz, das bzw. der beispielsweise durch die Anlieferung an die Baustelle in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, mit Ausnahme von Bauelementen, die zuerst in einen Bausatz oder ein anderes Bauprodukt eingebaut werden müssen, bevor sie dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden."
Es wurden nur Bauteile und Materialien verwendet, die weniger als 0,06 mg Formaldehyd pro m³ Material oder Bauteil und weniger als 0,001 mg anderer krebserregender VOC der Kategorien 1A und 1B pro m³ Material oder Bauteil emittieren.
Diese Anforderung gilt für folgende Produkte, die in Neubauten verwendet werden: Farben, Lacke, Deckenplatten, Bodenbeläge, Kleb- & Dichtstoffe, Innendämmung und Oberflächenbehandlungen im Innenbereich. (Systemgrenze: alle Produkte die in Nutzungsflächen (NUF) nach DIN 277:2016 in allen Schichten eingesetzt werden.)
Allgemeine Nachweise für Emissionsanforderungen:
Formaldehyd:
1. Formaldehyd ist als Rezepturbestandteil nicht im Produkt vorhanden
2. Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen
3. "Blauer Engel" oder vergleichbares Label
VOC:
1. Produkt erfüllt die Anforderungen des AgBB-Bewertungsschema
2. Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen
3. "Blauer Engel" oder vergleichbares Label
Der AN verpflichtet sich, an den erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken und die geforderten Unterlagen vorzulegen.
Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen:
FUW_EU-Taxonomie Anforderungen
FUW_Pflichtenheft_DGNB_GU_Rev01
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie
Besondere Vertragsbedingungen LEAN-Arbeitsweise
Diese besonderen Vertragsbedingungen konkretsieren die Zusammenarbeit zwischen dem Autraggeber (AG) und dem Nachunternehmer (im Folgenden AN) bei der Anwendung von Methoden zur getakteten Bauerrichtung. Zur Steuerung wird das unternehmensweite PG BauSystem genutzt (PG BauMonitor für die tägliche Steuerung, PG BauZentrale für die wöchentliche Steuerung,
PG BauTakt für die taktbezogene Ablaufplanung). Diese Bedingungen dienen ausschließlich der Strukturierung und Transparenz der Projektabwicklung; Regelungen zu Fristen und Vergütung des Hauptvertrags bleiben unberührt.
Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen:
Anlage NU_Vertrag_PG BauSystem
Allgemeine Vertragsbedingungen des Bauherrn
Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen:
FUW F-T3 & TG-N4_Allgemeine Vorbemerkungen
Umlagen:
Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen:
Allgemeine Umlagen: 1,8%
Bauleistungsversicherung: 0,8%
Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
Bei sämtlichen Schriftverkehr ist die Projektmail zu verwenden:
258803-f-t3@gross-bau-projekte.de
Besondere Vertragsbedingungen
01 Lüftung
01
Lüftung
TECHNISCHE VORBEDINGUNGEN TECHNISCHE VORBEDINGUNGEN
Allgemeines
Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET (s. FUW F-T3 & TG-N4_Allgemeine Vorbemerkungen, S.24 f.).
VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
für Bauleistungen DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18 379 Raumlufttechnische Anlagen
DIN 18 380 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungs-
anlagen
DIN 18 381 Gas-, Wasser- und Abwasser-Installations-
arbeiten innerhalb von Gebäuden
DIN 18 421 Dämmarbeiten an technischen Anlagen
Für die Barrierefreiheit gilt die DIN 18040, Teil 2
daneben alle einschlägigen Vorschriften wie DVGW, VDE,
TRGI-Gas, BDI-Richtlinien, sowie die behördlichen
Vorschriften und örtl. Bauauflage der Wärmeversorg-
ungsunternehmen, ausserdem die erschütterungs- und
körperschallisolierte Lagerung von bestimmten Anlagen.
Baubeschreibung
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau
von einem Hochhaus mit ingesamt 76 Wohneinheiten und einer PKW-Tiefgarage, angebunden an den Bestand.
Der Auftraggeber behält sich vor die Titel getrennt zu
vergeben.
Lieferung und Montage
Die Preise sind für die Lieferung und Montage einzusetzen. In
die Montage sind alle erforderlichen Dübel sowie Dichtungs-
und Befestigungsmaterial einzubeziehen.
Hinweis: Geschossweise Installationen nach Abstimmung
mit Generalunternehmer
Information zu Alternativprodukten
Sollte der AN-Sanitär alternativ Fabrikate zu den in dem
Leistungsverzeichnis aufgeführten zum Einsatz bringen
wollen, ist dieser zwingend verpflichtet, die Gleichwertigkeit
des alternativen Systems nachzuweisen und dem Fachplaner
zur Prüfung und Freigabe detailliert vorzulegen.
Raumentlüftung
Die Entlüftung der Bäder, Du/WCs und WCs, falls tech-
nisch erforderlich auch Küchen, erfolgt entsprechend der DIN
18017 Blatt 3, sowie der DIN 1946-6 zum Feuchteschutz,
mittels Abluftventilator, Abluftrohr über Dach ins Freie.
Für die Wohnungslüftung erhalten z.B. Bäder, Du/WCs
und WCs und ggf. auch Küchen (je nach Erfordernis), ein
Abluftventil. Generell wird aber pro Wohnung unabhängig davon
mindestens 1 Abluftventil eingebaut.
Die erste Stufe der Lüftung gewährleistet permanent
einen Luftwechsel zum Feuchteschutz (Grundlüftung ca.
15/20/30 m³/h).
Ein im Ventil eingebauter Feuchtefühler erhöht, nutzerunabhängig, die Leistung auf ca. 60 m³/h oder 100 m³/h
(Lüftergröße nach Berechnung), wenn die eingestellte
relative Feuchte überschritten wird.
Ist der Sollwert erreicht, wird nutzerunabhängig auf
Grundlastbetrieb zurück geschaltet. Bei Bad und WC wird beim
Betätigen des Lichtschalters oder eines separaten Schalters
(Lieferumfang Gewerk Elektro) ebenfalls die Leistung auf
Volllast erhöht.
Die Nachströmung der Frischluft wird durch Zuluftelemente
oder Fensterfalzlüfter sichergestellt.
Die Wohnungsinnentüren erhalten für die Luft-Nachströmung,
innerhalb der Wohnung, einen Unterschnitt des Türblattes.
Kellerraumlüftung (UG)
Die Kellerräume weden mechanisch Be- und Entlüftet und
erhalten eine Feuchteschutzschaltung. Die Anlage verfügt über
Ventilatoren die mit einer elektrischen Jalousieklappe gekoppelt
ist, diese wird über den Feuchtegehalt der Außenluft gesteuert.
Rohrbefestigungen
Sämtliche Leitungen sind mittels Rohrschellen, Aufhängungen
oder Rohrträgern, lösbar, an selbsttragende Befestigungsschienen zu befestigen.
Alle Rohrbefestigungen für die Rohrleitungen sind in verzinkter
Ausführung zu liefern. Die hierfür erforderlichen Schrauben
etc. müssen aus korrosionsgeschütztem Material bestehen.
Der Abstand der Befestigungen für waagrechte Leitungen ist so
zu wählen, dass ein Durchbiegen der Rohrleitung mit Sicherheit vermieden wird. Für die senkrechten Leitungen sind pro Strang
und Stockwerk mind. 2 Rohr- schellen zu verwenden.
Dübel-Befestigungen-Montageschienen. Alle Befestigungen von
Einzelrohren sowie Unterkonstruktionen, z.B. Traversen, der
Heizungs-, Sanitär-, Klima-, Lüftungs- und Elektrobranche sind
nach den anerkannten Regeln der Technik zu montieren.
Es dürfen nur Zugzonen taugliche Dübel von Zulassungs-
zeitraum 2022 - 2026 und der Lastklassen 1,5 - 30 kN unter
Einhaltung der Zulassungskriterien verwendet werden.
Die Dübel sind unter Berücksichtung der jeweiligen bau-
aufsichtlichen Zulassung ingenieurmäßig zu planen. Ins-
besondere sind die Bohrachs- und Randabstände sowie
Bauteildicke zu beachten.
Bei reduzierten Achs- und Randabständen sind die jeweiligen
Lasten zu reduzieren.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf den Abschnitt
"Überwachung der Ausführung" in dem jeweiligen Zulassungsbescheid hin.
Vor Montagebeginn sind die jeweiligen Zulassungsbescheide
dem Bauleiter vorzulegen.
Zum Beispiel: Hinterschneidtechnik, Verbundtechnik sowie
Spreiztechnik. Fabrikate: Fischer, Upat, Würth oder gleichwertig
In Feuchträumen wie zum Beispiel: Tiefgaragen, Stollen und
Tunnel sind V4A Anker des Werkstoffes Nr 1.4401 DIN 17440
einzusetzen.
Es ist darauf zu achten, dass alle Rohrbefestigungen, insbesondere die Rohrschellen so groß bemessen sind, dass
um das zu befestigende Rohr ein Moosgummistreifen von 4-6
mm Stärke gelegt werden kann und die Schelle dicht und fest
schließt.
Geräuschdämmung
Die Anlage ist gemäß DIN 4109, Schallschutz im Hochbau
Beiblatt V zu erstellen. Um die Übertragung von Fließ-
geräuschen weitgehend zu unterbinden, ist es unbedingt
erforderlich, Schallbrücken zwischen den Rohrleitungen
und dem Gebäude zu unterbinden. Jede Rohrbefestigung erhält
eine Einlage entsprechend der DIN 4109, die in der Breite
jeweils 5 mm über die Befestigung heraus-ragen muss.
Alle Rohrleitungen erhalten eine Dämmung.
Bade- und Duschwannen werden an den Berührungspunkten
mit dem Mauerwerk mittels Isolierstreifen aus Kunststoff vom
Mauerwerk getrennt.
Die Badewannen werden auf den Estrich (nicht auf den Rohfußboden) gestellt.
Elektroverdrahtung
Die elektrische Verdrahtung der einzelnen Schalt- und
Regelgeräte ist nach den VDE-Vorschriften durch eine
Elektroinstallationsfirma vorschriftsmäßig auszuführen. Das
Auflegen der Elektroleitungen und die interne Verkabelung ist
durch den AN-Sanitär auszuführen.
Von der vom AG beauftragten Elektroinstallationsfirma werden
nur die Elektroleitungen, nach Angabe der Sanitärfirma und den
zu erstellenden Kabelzuglisten, an die Geräte geführt, jedoch
nicht aufgelegt.
Sämtliche Kabelzugpläne sind durch den AN-Sanitär nach Auftragserteilung zu erstellen und an das Gewerk Elektro bzw. die Bauleitung dokumentiert zu übergeben.
Einschließlich Beschriften der Feldgeräte (vor Ort und in den
Montageplänen).
Die vollständige und termingerechte Funktionsfähigkeit der
gesamten Anlage ist vom AN-Sanitär sicherzustellen.
TECHNISCHE VORBEDINGUNGEN
Vorbeschrieb Zu- und Abluftanlagen Vorbeschrieb Zu- und Abluftanlagen
Rechteckkanäle und Formteile:
Kanalnetz aus verzinktem Stahlblech, längsgefalzt, nach
DIN EN 1505, 1507 und DIN 18379, Montage in Gebäuden,
als Rechteckkanal und Formstücke.
Festigkeit und Dichtigkeit nach DIN EN 1507 und VDI
3803.
Dichtheitsklasse C, Druckstufe 2 Betriebsüberdruck 1000 Pa,
Betriebsunterdruck 750 Pa, einschl. erforderlicher Aussteifungen, Versteifungs- und Strömungselemeten, Regulierklappen.
Das Kanalnetz ist körperschallgedämmt befestigt, mit verzinkter
Tragkonstruktion aus Profilstahl nach DIN EN 12236, zur
Auflage/Aufhängung des Luftleitungssystems, einschl.
zugelassenen Befestigungsmitteln wie Gewinde- stangen,
Schrauben und Dübeln, mit schalldämmender Zwischenlage
aus Profilgummiband.
Bei Wanddurchführungen werden Mineralfaserplatten zwischen
das Bauwerk und das Kanalnetz gelegt. Es werden nur
baumuster geprüfte Aufhängungen verwendet. Die Kanalverbindungen sind luftdicht mit Profilflansch-
verbindungen / Eckwinkel mit kadmierten Schrauben und Dichtungen auszuführen.
Die Luftkanäle müssen an zugänglichen Stellen eine genügend
große Anzahl von Reinigungs-und Kontroll öffnungen gem.
Vorgaben VDI 6022 besitzen.
Luftleitungen dürfen aus Gründen des Schallschutzes nicht in
direkter Verbindung mit dem Bauwerk stehen. In Wand- und
Decken durchführungen ohne Brandschutz- anforderungen
sind Luftleitungen mit Mineralwollematten zu ummanteln.
Die Erdung des gesamten Kanalnetzes ist vorzusehen.
Rundrohr und Formteile:
Wickelfalzrohr und Formteile verzinkt, Festigkeit und
Dichtheit nach DIN EN 12237 und DIN EN 1506 Dicht- heitsklasse C, Blechstärke nach DIN, incl. Verbindungen mittels
Flanschen oder Muffenverbindung mittels Doppel- lippendichtungen zusätzlich mit Blechschrauben fixiert sowie
Aufhängungen etc., wie vorbeschrieben, mit dazugehörigen Formstücken.
Brandschutzkanalverkleidung:
(soweit notwendig) Luftkanäle mit feuerbeständiger Isolierung
zur Überbrückung von Brandabschnitten, Feuerwiderstandsklasse L90 nach DIN 4102, aus nicht brennbaren Fibersilikatplatten, einschl. Formstücke in
strömungsgünstiger Ausführung, Aufhängung, Verbindung
etc., Prüfzeugnis ist vorzulegen (Fabr. Promat o.glw.).
Vorbeschrieb Zu- und Abluftanlagen
01.01 Lüftung
01.01
Lüftung