Heizung
Fürstenried West - Forst-Kasten-Allee 121a - 81475 München Neubau Gebäude F-T3 (Wohnen)
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektvorstellung Anlass/ Städtebau: Am Standort München erfolgt die Umsetzung des Projektes FUW - FÜRstenried West durch die Projektgesellschaft Quartier FÜRstenried West GmbH & Co. Geschl. InvKG. Ziel ist die Nachverdichtung und energetische Sanierung des Wohnquartiers Fürstenried West am Standort Appenzeller Straße, Forst-Kasten-Allee, Graubündener Straße, Bellinzonastraße und Neurieder Straße. Das Entwicklungsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von 135.300 m², mit einem Baubestand von 37 Gebäuden mit 1.486 Wohnungen, welche in dem Zeitraum zwischen 1968 und 1972 erbaut wurden. Aufstockung von 8 bestehenden Gebäude um zwei Geschosse sowie einem Gebäude um ein Geschoss (V-X1 bis V-X4, V-N1 bis V-N3, V-Y1 und V-S1). Erweiterung von zwei Gebäuden durch Anbauten (B-H4 und B.H5). Neubau von 11 Wohnhäusern mit 2 integrierten Kitas, einem Nachbarschaftstreff, einem Nahversorger und weiteren kleineren Gewerbeeinheiten (F-T1 bis F-T4, F-Q1 bis F-Q5 und F-O2 + FO3). Neubau einer freistehenden zweigeschossigen Kita (F-O1). Erweiterung bzw. Umbau von 8 Tiefgaragen. Rückbau eines Bestandsgebäudes. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Errichtung des Gebäudes F-T3 und der dazugehörigen Tiefgarage TG-N4 mit Anschluss an die anliegende, bestehende Tiefgarage. Das Gebäude F-T3 verfügt über 14 oberirdische (davon 1 Dachterrasse) und 1 unterirdisches Geschoss mit den nachfolgend aufgeführten wesentlichen Nutzungseinheiten. UG:     Tiefgarage/Fahrradgarage und Technikräume, Mieterkeller EG:     Gewerbefläche, Wohnfläche OG:     Wohnflächen Erschließung: Der Haupteingang zum Gebäude für die Mieter F-T3 befinden sich an der Forst-Kasten-Allee. Die Zufahrt zur Tiefgarage TG-N4 erfolgt über die Bestandstiefgarage TG-B4. Mit dem Fahrrad kann die Tiefgarage, wo sich die Fahrradstellplätze befinden, ebenso über den Haupteingang erreicht werden. Die Treppe zur Tiefgarage ist mit Schieberille für Fahrräder ausgestattet. Die Gewerbeeinheiten werden über separate Eingänge an der Forst-Kasten-Allee erschloßen. Die Zugänge zu den Gebäuden sowie den Aufzugsanlagen sollen barrierefrei hergestellt werden. Alle öffentlichen Bereiche und ein großer, ausgewiesener Teil der Wohnflächen (siehe Hinweise in den vorliegenden Planunterlagen) werden schwellenlos erreichbar sein. Das Bauvorhaben strebt die Zertifizierung nach der aktuell gültigen Systemvariante der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Quartierszertifizierung sowie einer Verifikation gem. ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie mit dem Schutzziel 1 Klimaschutz, Wirtschaftsaktivtät Neubau an. Um eine erfolgreiche Zertifizierung zu gewährleisten sind in der Ausführung Anforderungen zum Umgang mit Bauabfällen, Lärm, Staub und den Umwelt- und Naturschutz zu beachten. Ziel ist es, negative Auswirkungen auf die lokale Umwelt während der Bauphase zu minimieren. Die hier aufgeführten Anforderungen ergänzen die gesetzlichen Mindestanforderungen. Diese sind einzuhalten.
Projektvorstellung
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie Allgemein Anforderungen EU-Taxonomie Nach dem EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Aktivitäten (Taxonomie) müssen Wirtschaftsaktivitäten in einem von sechs Umweltzielen einen deutlich positiven Effekt erreichen. Gleichzeitig dürfen sie keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die anderen fünf Umweltziele haben. In dem System nennt sich dies "Do No Significant Harm" (DNSH). Für alle sechs Umweltziele werden technische Bewertungskriterien entwickelt, anhand derer die konkreten Aktivitäten auf ihre ökologische Nachhaltigkeit hin beurteilt werden können. Aktuelle Unterlagen sind zu finden unter: https://www.dgnb.de/de/zertifizierung/esg-verifikation-zur-eu-taxonomie Bauprodukte und Materialien Anforderungen EU-Taxonomie Für die Baumaterialien müssen im Rahmen des EU-Taxonomie-Checks die positiven Eigenschaften insbesondere zu D4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, 5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, um im Sinne des Taxonomie-Systems als ökologisch nachhaltig zu gelten. Umweltverschmutzung durch Baumaterialien Für Bauprodukte* müssen folgende Eigenschaften nachgewiesen werden: nur bau- und chemikalienrechtlich (Europarecht) zugelassene Produkte werden eingesetzt / eingebaut (über CE-Kennzeichnung) Nachweis SVHC Stoff > 0,1 Massenprozent (Angabe i.d.R. im SDB vorhanden) Bei Gemischen = Sicherheitsdatenblatt (SDB) prüfen Bei Erzeugnissen = Herstellererklärung (max. 1 Jahr alt) einholen Mechanische Befestigungsprodukte wie z.B. Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Dübel etc. unterliegen nicht der Materialprüfung. Für diese Produkte erfolgt keine Prüfung auf CE-Kennzeichnung und muss kein Nachweis für SVHC vorgelegt werden." * Der Begriff "Baubestandteile und Baustoffe" sollte als "Bauprodukte" im Sinne von Artikel 3 der Bauprodukteverordnung ausgelegt werden: "Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. "Bauprodukt" bezeichnet jedes geformte oder formlose physische Bauelement, einschließlich mithilfe von 3D-Druck hergestellter Produkte, oder einen Bausatz, das bzw. der beispielsweise durch die Anlieferung an die Baustelle in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, mit Ausnahme von Bauelementen, die zuerst in einen Bausatz oder ein anderes Bauprodukt eingebaut werden müssen, bevor sie dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden." Es wurden nur Bauteile und Materialien verwendet, die weniger als 0,06 mg Formaldehyd pro m³ Material oder Bauteil und weniger als 0,001 mg anderer krebserregender VOC der Kategorien 1A und 1B pro m³ Material oder Bauteil emittieren. Diese Anforderung gilt für folgende Produkte, die in Neubauten verwendet werden: Farben, Lacke, Deckenplatten, Bodenbeläge, Kleb- & Dichtstoffe, Innendämmung und Oberflächenbehandlungen im Innenbereich. (Systemgrenze: alle Produkte die in Nutzungsflächen (NUF) nach DIN 277:2016 in allen Schichten eingesetzt werden.) Allgemeine Nachweise für Emissionsanforderungen: Formaldehyd: 1.            Formaldehyd ist als Rezepturbestandteil nicht im Produkt vorhanden 2.            Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen 3.            "Blauer Engel" oder vergleichbares Label VOC: 1.            Produkt erfüllt die Anforderungen des AgBB-Bewertungsschema 2.            Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen 3.            "Blauer Engel" oder vergleichbares Label Der AN verpflichtet sich, an den erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken und die geforderten Unterlagen vorzulegen. Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: FUW_EU-Taxonomie Anforderungen FUW_Pflichtenheft_DGNB_GU_Rev01
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie
Besondere Vertragsbedingungen LEAN-Arbeitsweise Diese besonderen Vertragsbedingungen konkretsieren die Zusammenarbeit zwischen dem Autraggeber (AG) und dem Nachunternehmer (im Folgenden AN) bei der Anwendung von Methoden zur getakteten Bauerrichtung. Zur Steuerung wird das unternehmensweite PG BauSystem genutzt (PG BauMonitor für die tägliche Steuerung, PG BauZentrale für die wöchentliche Steuerung, PG BauTakt für die taktbezogene Ablaufplanung). Diese Bedingungen dienen ausschließlich der Strukturierung und Transparenz der Projektabwicklung; Regelungen zu Fristen und Vergütung des Hauptvertrags bleiben unberührt. Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: Anlage NU_Vertrag_PG BauSystem Allgemeine Vertragsbedingungen des Bauherrn Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: FUW F-T3 & TG-N4_Allgemeine Vorbemerkungen Umlagen: Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen: Allgemeine Umlagen: 1,8% Bauleistungsversicherung: 0,8% Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht. Bei sämtlichen Schriftverkehr ist die Projektmail zu verwenden: 258803-f-t3@gross-bau-projekte.de
Besondere Vertragsbedingungen
01 Heizung FT-3
01
Heizung FT-3
TECHNISCHE VORBEDINGUNGEN TECHNISCHE VORBEDINGUNGEN Allgemeines VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten   jeder Art DIN 18 379 Raumlufttechnische Anlagen DIN 18 380 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungs- anlagen DIN 18 381 Gas-, Wasser- und Abwasser-Installations- arbeiten innerhalb von Gebäuden DIN 18 421 Dämmarbeiten an technischen Anlagen Für die Barrierefreiheit gilt die DIN 18040, Teil 2 daneben alle einschlägigen Vorschriften wie DVGW, VDE, TRGI-Gas, BDI-Richtlinien, sowie die behördlichen Vorschriften und örtl. Bauauflage der Wärmeversorg- ungsunternehmen, ausserdem die erschütterungs- und körperschallisolierte Lagerung von bestimmten Anlagen. Baubeschreibung Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau von einem Hochhaus mit ingesamt 76 Wohneinheiten und einer PKW-Tiefgarage, angebunden an den Bestand. Die HLS Roh- und Fertigmontage muss im Zuge der Bauerstellung erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor die Titel getrennt zu vergeben. Lieferung und Montage Die Preise sind für die Lieferung und Montage einzusetzen. In die Montage sind alle erforderlichen Dübel sowie Dichtungs- und Befestigungsmaterial einzubeziehen. Hinweis: Geschossweise Installationen nach Abstimmung mit Generalunternehmer Information zu Alternativprodukten Sollte der AN-Heizung alternativ Fabrikate zu den in dem Leistungsverzeichnis aufgeführten zum Einsatz bringen wollen, ist dieser zwingend verpflichtet, die Gleichwertigkeit des alternativen Systems nachzuweisen und dem Fachplaner zur Prüfung und Freigabe detailliert vorzulegen. Zum Entwurf der PWW-Heizungsanlage Als Grundlage für den vorliegenden Entwurf dienten die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angaben. Wärmeentwickler, Heizflächen und Rohrleitungen sind so bemessen, dass die in den Plänen eingetragenen Raum- temperaturen bei niedrigster Außentemperatur von -13,9 Grad erreicht und dauernd gehalten werden können. Vorraussetzung ist hierfür, dass die eingebauten Türen und Fenster dicht schließen und die Anlage sachgemäß bedient wird. Heizlastberechnung Die Heizlast wurde nach DIN EN 12831 deutscher Anhang 07/2008 unter Zugrundelegung der erteilten Angaben über die zur Verwendung gelangenden Baumaterialien und den zur  Verfügung gestellten Plänen im Maßstab 1:50 ermittelt. Unter Berücksichtigung von mindestens einem halben Luftwechsel/h beträgt die Heizlast Q HL Geb. =  ca. 72 kW Veranschlagtes Heizsystem Pumpen-Warmwasser-Heizung nach EN/DIN 12828 im Zweirohrsystem verlegt. Vorlauftemperatur max. 65 °C, für die Warmwasserbereitung. Rücklauftemperatur 31 °C, für die Warmwasserbereitung. Vorlauftemperatur max. 39 °C, für die FBH. Rücklauftemperatur 31 °C, für die FBH. Alle Wohnungen sind mit einer Fußbodenheizung ausgestattet. Regelung raumweise über Thermostate (ausgenommen Flure / Dielen). Flure/Dielen größer 6m² erhalten eine eigene Raumregelung. Abstellräume und  WCs innerhalb der Wohnungen werden nicht beheizt. Zusätzlich zur Fußbodenheizung kommt in den Bädern ein rein elektrisch betriebener Handtuchwärmekörper zur Ausführung. Zur Temperierung des Treppenhauses im UG und des Foyers EG wird ein Heizkörper vorgesehen. Wärmeerzeugung Als Wärmeentwickler dient eine Übergabestation mit Anschluss an die bestehende Heizzentrale im Nachbargebäude. Die Übergabestation hat eine Leistung von ca. 194 kW. Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral. Insgesamt sind zwei Pufferspeicher für die Heizwasserspeicherung und die Warmwasserbereitung vorgesehen mit je ca. . 1500 Liter. Alle Komponenten werden im Technikraum des Gebäudes aufgestellt sowie heizungsseitig hydraulisch angeschlossen bzw. komplett verrohrt. Vom Technikraum aus wird die Wärme durch entsprechende Versorgungsleitungen verteilt. Die Verteilung der Heizungsleitung zu den einzelnen Wohnungen erfolgt durch die Kellerräume. Im Aufstellraum ist eine Kaltwasserzapfstelle mit Schlauchventil nach DIN EN 1717 im Sanitär-LV vorgesehen. Die bestehenden Richtlinien für den Aufstellraum sind zu beachten. Warmwasserbereitung Als Wärmeentwickler dient eine Übergabestation mit Anschluss an die bestehende Heizzentrale im Nachbargebäude. Die Übergabestation hat eine Leistung von ca. 194 kW. Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral. Insgesamt sind zwei Pufferspeicher für die Heizwasserspeicherung und die Warmwasserbereitung vorgesehen mit je ca. . 1500 Liter. Alle Komponenten werden im Technikraum des Gebäudes aufgestellt sowie heizungsseitig hydraulisch angeschlossen bzw. komplett verrohrt. Vom Technikraum aus wird die Wärme durch entsprechende Versorgungsleitungen verteilt. Die Verteilung der Heizungsleitung zu den einzelnen Wohnungen erfolgt durch die Kellerräume. Im Aufstellraum ist eine Kaltwasserzapfstelle mit Schlauchventil nach DIN EN 1717 im Sanitär-LV vorgesehen. Die bestehenden Richtlinien für den Aufstellraum sind zu beachten. Regelung Die Regelung der Übergabestation, der Wohnungsstation, der Pufferbe-/entladung,  sowie der Mischgruppe für die Raumheizung erfolgt gleitend entsprechend der Außentemperatur bzw. Vorrangschaltung, mittels der jeweils in den Geräten eingebauten Regelungen. Elektroverdrahtung Die elektrische Verdrahtung der einzelnen Schalt- und Regelgeräte ist nach den VDE-Vorschriften durch eine Elektroinstallationsfirma vorschriftsmäßig auszuführen. Das Auflegen der Elektroleitungen und die interne Ver- kabelung ist durch den AN-Heizung auszuführen. Von der vom AG beauftragten Elektroinstallationsfirma werden nur die Elektroleitungen, nach Angabe der Heizungsfirma und den zu erstellenden Kabelzuglisten,  an die Geräte geführt, jedoch nicht aufgelegt. Sämtliche Kabelzugpläne/Kabelzuglisten sind durch den AN-Heizung nach Auftragerteilung zu erstellen und an das Gewerk Elektro bzw. die Bauleitung dokumentiert zu übergeben. Einschließlich Beschriften der Feldgeräte (vor Ort und in den Montageplänen). Die vollständige und termingerechte Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage ist vom AN-Heizung sicherzustellen Heizkörper Als Heizkörper kommen in den Treppenhäusern/Foyers, sowie in den Bädern (Handtuchwärmekörper) mit reinem Elektrobetrieb zum Einbau. (Treppenhaus: Fabrikat Stellrad oder glw.) (Bad: Fabrikat Kermi oder glw.) Fußbodenheizung Als Fußbodenheizung kommt ein Nassverlegesystem, vorbereitet zur Einbringung von Fließ- bzw. Zement- estrich, mit diffusionsdichtem Kunststoffrohr, zum Einbau. Die Fußbodenheizung wird komplett, ohne Aussparung für Küche, Badewanne und Dusche verlegt. Ausgespart werden nur bodenebene Duschen sowie Bade- und Duschwannen mit Styroporträger. Die Einregulierung der einzelnen FBH-Kreise erfolgt im Fußbodenverteilerkasten der einzelnen Wohnungen, die Angaben werden als Datenblatt zur Verfügung gestellt. Nachweisprotokolle über die Durchführungs des hydrau- lischen Abgleichs sind der Bauleitung vorzulegen. Von den Fußbodenheizungsverteilern aus erfolgt die Führung der Heizkreiszuleitungen in der Dämmebene (auf dem Rohfußboden mit KDH) bis zu den jeweils zu ver- sorgenden Räumen bzw. räumlichen Bereichen. Vor/an   den Räumen bzw. räumlichen Bereichen springen die Zuleitungen von der Dämmebene nach oben auf die System-/ Tackeplatte in der Estrichebene. Die Lage und Größe der Aussparungen der Fußbodenheiz- kreisverteiler sind dem Trockenbauer vom AN-Heizung anzugeben bzw. anzuzeichnen. Ausgleichsdämmung, System-/Tackerplatte, Randdämm- streifen und ggf. Polyethylenfolie kommt bauseits vom Estrichleger u. ist nicht Bestandteil dieses Leistungs- verzeichnisses. Raumthermostate werden vom Gewerk Elektro ausge- schrieben, geliefert und montiert und sind ebenfalls nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses. Auch ist der Kabelzug, sowie das beidseitige auflegen Leistungsumfang AN Gewerk Elektro. Rohrleitungen und Strangregulierung Wärmeerzeugeranschluss- Verteil- und Steigleitungen, sowie die Anschlussleitungen zu den Wohnungsübergabekästen in den Wohnungen werden in Geberit Mapress Therm Systemrohr CrTi-Stahl 1.4520  ausgeführt und auf dem Rohfußboden verlegt. Jeder Strang und jede Wohnung werden über das Strang- regulierventil auf die, zum Erreichen der berechneten Wärmeabgabe, benötigten Wassermenge eingestellt. Diese Angaben sind aus den Plänen zu entnehmen. Spülen und Druckprüfung nach DIN EN 14336 und Herstellervorgaben der Heizungsleitungen inklusive Protokollierung und Dokumentation. Rohrbefestigungen Sämtliche Leitungen sind mittels Rohrschellen, Aufhäng- ungen oder Rohrträgern, lösbar, zu befestigen. Die Gleitpunkte /Gleitschellen sind zu beachten. Alle Rohrbefestigungen für die Heizungsleitungen sind in verzinkter Ausführung zu liefern. Die hierfür erforderlichen Schrauben etc. müssen aus korrosionsgeschütztem Material bestehen. Der Abstand der Befestigungen für waagrechte Leitungen ist so zu wählen, dass ein Durchbiegen der Rohr- leitungen mit Sicherheit vermieden wird. Für die senkrechten Leitungen sind pro Strang und Stockwerk mind. 2 Rohrschellen zu verwenden. Dübel-Befestigungen-Montageschienen Alle Befestigungen von Einzelrohren sowie Unterkonstruktionen, z.B. Traversen, der Heizungs-, Sanitär-, Klima-, Lüftungs- und Elektrobranche sind nach den anerkannten Regeln  der Technik zu montieren. Es dürfen nur Zugzonen taugliche Dübel von Zulassungs- zeitraum 2022 - 2026 und der Lastklassen 1,5 - 30 kN unter Einhaltung der Zulassungskriterien verwendet werden. Die Dübel sind unter Berücksichtung der je- weiligen bauaufsichtlichen Zulassung ingenieurmäßig zu planen. Insbesondere sind die Bohrachs- und Rand- abstände sowie Bauteildicke zu beachten. Bei reduzierten Achs- und Randabständen sind die je- weiligen Lasten zu reduzieren. In diesem Zusammenhang weisen wir auf den Abschnitt "Überwachung der Aus- führung" in dem jeweiligen Zulassungsbescheid hin. Vor Montagebeginn sind die jeweiligen Zulassungs- bescheide dem Bauleiter vorzulegen. Zum Beispiel: Hinterschneidtechnik, Verbundtechnik sowie Spreiztechnik. Fabrikate: Fischer, Upat, Würth oder gleichwertig In Feuchträumen wie zum Beispiel: Tiefgaragen, Stollen und Tunnel sind V4A Anker des Werkstoffes Nr 1.4401  DIN 17440 einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass alle Rohrbefestigungen, insbesondere die Rohrschellen so groß bemessen sind, dass um das zu befestigende Rohr ein Gummistreifen   von 3 mm Stärke gelegt werden kann und die Schelle dicht und fest schließt. Rohr- und Armaturendämmung Sämtliche Heizungsleitungen werden entsprechend der  DIN 18421 und dem GEG gedämmt. Die Dämmmaterialien sind im Leistungsbeschrieb entsprechend der Verwendung beschrieben und aufgeführt. Bei Wand- und Deckendurchführungen von Heizungs- leitungen sind diese, mit auf das Rohrleitungsmaterial abgestimmten und zugelassenen, Rohrschotts aus Steinwolle (1000 °C beständig z.B. Conlit) zu versehen. Die entsprechenden Brandschutzsysteme (Rohrschotts etc) sind vom AN-Heizung, einschließlich der Dokumentation (Zulassungen, Übereinstimmungserklärung, Befähigungs- nachweis des Erstellers, Beschilderung etc.), zu lieferen und zu montieren. Das Verschließen der Durchbrüche erfolgt bauseits, durch die vom AG beauftragte Fachfirma (z.B. Rohbauer). Geräuschdämmung Die Anlage ist gemäß DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Beiblatt V zu erstellen. Um die Übertragung von Fließ- räuschen weitgehend zu unterbinden, ist es unbedingt erforderlich, Schallbrücken zwischen den Rohrleitungen und dem Gebäude zu unterbinden. Jede Rohrbefestigung erhält eine Gummieinlage nach der DIN 4109, die in der Breite jeweils 5 mm über die Befestigung herausragen muss. Alle Rohrleitungen werden gedämmt. Zur Vermeidung von Schiebegeräuschen bei der Rohr- dehnung sind die Rohrleitungen in den Halterungen mit geräuschdämmenden Einlagen, entsprechend der DIN   4109, zu versehen. Wärmemessung Jede Wohnung erhält im Wohnungsübergabekasten (Fußbodenheizungsverteilerstation), bauseits angemietete Wärmemengenzähler (Funkzähler). Im Technikraum ist in der Übergabestation ein Wärmemengenzählerpasstück vorgesehen. Sämtliche Messeinrichtungen werden über die Hausver- waltung angemietet und vor Abnahme der Wohneinheiten vom Wärmedienstleister eingebaut. Das Zählerfabrikat wurde noch nicht ausgewählt und ist vor Montagebeginn mit der Bauleitung abzustimmen.
TECHNISCHE VORBEDINGUNGEN
Vorbemerkungen für TGA-Leistungsverzeichnisse Die nachfolgenden Leistungen sind vom Bieter in sein Angebot einzurechnen ohne Anspruch auf separate oder zusätzliche Vergütung. Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET (s. FUW F-T3 & TG-N4_Allgemeine Vorbemerkungen, S.24 f.). 1. Vorbemerkungen 1.1 Vorbemerkung Preisbildung Der Bieter hat sich vor der Kalkulation an Ort und Stelle über Zustand und Platzverhältnisse der Baustelle sowie der Zufahrtswege zu informieren. Die Möglichkeiten für die Aufstellung von Containern und die Belegung von Lagerflächen sind mit dem AG abzustimmen. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Der Ausschreibung liegen alle einschlägigen und aktuellen DIN-Vorschriften, VOB sowie Energiegesetze (GEG, EEG etc.) und CE-Kennzeichnungen zugrunde. Zur Vereinfachung dieses Dokuments wurde auf die Aufzählung der technischen Normen/VDI/VDE/ Sicherheitsbestimmungen und Richtlinien etc. verzichtet. Soweit keine Vorschriften oder Richtlinien bestehen, sind die Anlagen nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Alle Normen und Vorschriften gelten, falls nicht anders vereinbart, in der zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen Fassung. Der Bieter ist verpflichtet, in seinem Angebot darauf hinzuweisen, wenn die ausgeschriebenen Leistungen nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik oder dem Stand der Technik entsprechen. Die auszufüllenden Einheitspreise umfassen vollständige, funktionsfähige Leistungsabschnitte, einschl. liefern der Materialien, betriebsfertigem Aufstellen, Einbringen in das Gebäude, anschließen bzw. montieren sowie fachgerechte Verwahrung während der Bauphase bis hin zur Abnahme der Leistung. Eine getrennte Ausschreibung von Rohrleitung und Formstücken erfolgt in der Regel nicht, auch nicht dimensionsabhängig. Die notwendigen Formstücke sind im Einheitspreis der Rohrleitungslänge zu berücksichtigen und somit Bestandteil des Angebotes. Grundsätzlich sind alle erforderlichen Leistungen, Materialien, Werkzeuge und Hilfsmittel einzukalkulieren, die für eine betriebsbereite Erstellung und endfertige Reinigung notwendig sind. Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nichtbestätigte Nebenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet sowie für Eventual- oder Alternativpositionen. Vom LV abweichend angebotene Fabrikate und Gerätetypen sind im Angebotsschreiben deutlich und einzeln zu benennen. Sollten keine Hinweise hierzu im Angebotsschreiben vorliegen, so gelten die im LV benannten Fabrikate / Typangaben als vereinbart und verbindlich. Im Zuge der Revisionsplanung sind alle notwendigen Zulassungen von technischen Einbauten mit einer Laufzeit von mindestens Zeitpunkt der Abnahme vorzulegen bzw. zu dokumentieren. Alle notwendigen Maßnahmen sind kostenseitig zu berücksichtigen, insbesondere: Erstellung und Fortschreibung der Montageplanung sowie deren Vervielfältigung Koordinationsaufwand mit allen anderen am Bau beteiligten Fachfirmen und Planern Teilnahme an den stattfindenden Baustellen- und Koordinationsgesprächen Eventuell anfallende Bemusterungskosten Vorhalten von Arbeits- und Lagerräumen, wenn der AG Räume nicht zur Verfügung stellt. Notwendige Arbeitsbühnen/Gerüste etc. unabhängig der Montagehöhe Notwendige Transport- und Abtransportleistungen einschließlich Einbringhilfen für technische Anlagenbauteile sowie Hilfsstoffe und Gerätschaften Notwendige Bohrungen bis 100mm Durchmesser in Trockenbauwänden, Anzeichnen von benötigten Durchbrüchen in Mauerwerk- und Betonwänden bzw. Decken. Maßnahmen zur Schalldämmung und Schwingungsdämmung gegen den Baukörper. Durchführungen durch Wände und Decken sind schalltechnisch zu isolieren. Bei Durchführungen mit Brandschutzanforderungen ist die MLAR zu beachten. Brandschutztechnisches Verschließen von technischen Einbauteilen in Decken-, Wand- und Bodendurchdringungen sowie deren zugehöriger Fotodokumentation Herkömmliche Befestigungsmaterialien inklusive Sonderbefestigungssysteme Dichtungs- und Verbindungsmaterialien Betriebsstoffe wie z.B. Dosiermittel oder Pellets etc. für die Inbetriebnahme sowie ggf. Erstbefüllung gemäß GU-Vertrag Betriebsmittel sowie Gerätschaften zur Dichtheitsprüfung, Einregulierarbeiten, Funktionsprüfung, Funktionsmessung und Inbetriebnahme Die DIN-konforme Dichtheitsprüfung wasserführender Gewerke hat ausschließlich mittels mobiler elektronischer Druckprüfeinheit zu erfolgen (z.B. Rems Multi-Push), einschließlich automatischer Protokollierung der Prüfergebnisse sowie USB-Ausgabe der Messprotokolle Softwarerechte für elektronische Bauteile etc. Verlegung, Auflegen, Anklemmen der seitens Elektrofirma zur Verfügung gestellten elektrischen Zuleitung an mechanische Einbauten (z.B. Pumpen, Feldgeräte etc.) erfolgt seitens der Mechanik-Firmen, das beauftragte Elektrofachunternehmen führt die Zuleitung einschließlich Absicherung vom Verteiler gemäß Kabelzugliste aus. Inbetriebnahme der Pumpen, Feldgeräte etc. erfolgt durch Fachhandwerk Mechanik. Schutzmassnahmen der installierten Anlagenbauteile während der Bauzeit sowie bis zur Übergabe an den Bauherrn, insbesondere auf dem Rohboden verlegte Leitungen / Trassen / Kabel etc. Massnahmen zur Sicherstellung der hygienischen Anforderungen der jeweiligen Bauteile und Anlagen. Insbesondere zweimaliger Trinkwasseranalyse (1x Vor Befüllung der Anlage, 1x vor Inbetriebnahme) sowie Probeentnahme Durchführung von Funktionsüberprüfungen sowie Inbetriebnahmen der eingebrachten Gewerke Prüfungs- und Genehmigungsgebühren für Abnahmen (Behörde, TÜV, VDS etc.) Anfertigung sowie Vervielfältigung der Revisionsplanung gemäß Bauherrenvorgabe Einweisung der Technischen Anlagen an die Bauherrschaft sowie Nutzer Zuarbeit und Erstellung von Technischen Dokumentationen hinsichtlich Betreiberunterlagen (z.B. Hygienefahrplan etc.) Erforderliche Wartungszyklen bei vorgezogener Nutzung bis hin zur Abnahme durch den Bauherrn, sodass bei Abnahme der Wartungszyklus neu erfolgen kann. 1.2 Brandschutz Baustelle Bei Arbeiten des AN in Hinblick auf Hitze, Feuer, Rauch usw. muss er Aufsichtspersonal unter Berücksichtigung aller Schutzbestimmungen stellen und ausrüsten. Schweißarbeiten sind nur in gesicherter Umgebung sowie, falls erforderlich, mit lizenzierten Schweißer (Schweißprüfungen sind nach Aufforderung vorzulegen), gestattet. Für den Fall, dass der Auftragnehmer brennbares Material auf der Baustelle verwendet oder lagert - wenn auch nur für kurze Zeit - so hat er in eigener Verantwortung eine mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen ausgerüstete ständige Bewachung sicher zu stellen. Feuerlöscher sind in ausreichender Anzahl vom AN auf der Baustelle vorzuhalten und bei den bezeichneten Arbeiten eine Feuerwache abzustellen. 1.3 Funktionsprüfung Funktionsprüfung Durch die Funktionsprüfung ist die vertragsgemäße Funktionsfähigkeit der Anlage nachzuweisen. Sie soll zeigen, ob die einzelnen Bauelemente der Anlage funktionsgerecht eingebaut und wirksam sind. Eine fachgerecht durchgeführte und protokollierte Funktionsprüfung der technischen Anlagen bildet zusammen mit der Errichtererklärung die Voraussetzung für die Inbetriebnahme sowie das Abnahmebegehren. Alle technischen Komponenten sind nach der gültigen Prüf-Verordnung vollumfänglich (Einzelprüfung jeder sicherheitsrelevanten Komponente) zu prüfen, stichprobenartige Prüfungen sind nicht ausreichend. Die Funktionsprüfungen sind zu protokollieren und zu unterzeichnen. Vorgenannte Prüfprotokolle sind spätestens bei Anmeldung zur Abnahme bzw. Probebetrieb der technischen Anlagen dem AG zu übergeben. Im Rahmen der Funktionsprüfung der Gesamtanlage einschl. der MSR-Anlage, ist ein umfassender Probebetrieb durchzuführen. Vor Prüfung der Gesamtanlage auf Funktion, sind insbesondere folgende Leistungen / Arbeiten zu erbringen: Mechanische Gewerke: Dichtheitsprüfungen Probebetrieb der Gesamtanlage bei unterschiedlichen Lastbedingungen. Einstellen der Massenströme und der Verteilung auf die vorgeschriebenen Betriebszustände Einstellen der Drosselelemente Einstellen der Massenströme und Verteilung auf die Systeme Einstellen und Prüfen der Schutzeinrichtungen Einstellen der Regelanlage Einstellen automatischer Steuerungen Einstellen und Prüfung der Absperrvorrichtungen Einstellen der Drosselorgane auf die erforderlichen Betriebswerte Einstellen der Energieversorgung auf Auslegungsbedingungen Vorlegen der Protokolle über alle im Rahmen der Einregulierung durchgeführten Messungen Einweisen des Betriebspersonals Vorlegen der Bestandsunterlagen Einrichtungen mit Zubehör auf Funktion und Beschädigung. Absperrvorrichtungen auf Funktion Sicherheitseinrichtungen auf Funktion Versorgung mit den notwendigen Energien Pumpenanlagen auf Funktion Regelanlage auf Funktion Automatische Steuerung auf Funktion Schutzeinrichtungen der Antriebsmotore Drosselorgane in den einzelnen Medien Lieferung aller Mess- und Einstellwerte an die GA-/MSR-Anlage 1.4 Funktionsmessung Funktionsmessung Die Funktionsmessung soll nachweisen, dass die zugesicherten Sollwerte durch die Anlage erbracht werden. Die einzusetzenden Messverfahren und Messgeräte müssen für die jeweilige Funktionsmessung den geltenden technischen Regeln entsprechen. Die Messgeräte sind unter Berücksichtigung der Messunsicherheit auszuwählen. Nach Möglichkeit sind eich- und kalibrierfähige Geräte zu verwenden. Das Ergebnis der Funktionsmessungen ist zu protokollieren. Folgende Funktionsmessungen sind durchzuführen: Mechanische Gewerke: Stromaufnahme der Pumpen-Motoren Messung der Schleifenimpedanz der elektrischen Anlagen Stichprobenartige Messung der Raumlufttemperatur und zugehörigen Vorlauf- u. Rücklauftemperatur Luftmengenmessprotokolle, die nachweisen, dass die geplanten Soll-Luftmengen in den verschiedenen Räumlichkeiten erreicht werden. Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Gewerke Heizung, Sanitär und Kälte
Vorbemerkungen für TGA-Leistungsverzeichnisse
01.01 Heizung
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Heizung