Blitzschutz
Fürstenried West - Forst-Kasten-Allee 121a - 81475 München Neubau Gebäude F-T3 (Wohnen)
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektvorstellung Anlass/ Städtebau: Am Standort München erfolgt die Umsetzung des Projektes FUW - FÜRstenried West durch die Projektgesellschaft Quartier FÜRstenried West GmbH & Co. Geschl. InvKG. Ziel ist die Nachverdichtung und energetische Sanierung des Wohnquartiers Fürstenried West am Standort Appenzeller Straße, Forst-Kasten-Allee, Graubündener Straße, Bellinzonastraße und Neurieder Straße. Das Entwicklungsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von 135.300 m², mit einem Baubestand von 37 Gebäuden mit 1.486 Wohnungen, welche in dem Zeitraum zwischen 1968 und 1972 erbaut wurden. Aufstockung von 8 bestehenden Gebäude um zwei Geschosse sowie einem Gebäude um ein Geschoss (V-X1 bis V-X4, V-N1 bis V-N3, V-Y1 und V-S1).Erweiterung von zwei Gebäuden durch Anbauten (B-H4 und B.H5).Neubau von 11 Wohnhäusern mit 2 integrierten Kitas, einem Nachbarschaftstreff, einem Nahversorger und weiteren kleineren Gewerbeeinheiten (F-T1 bis F-T4, F-Q1 bis F-Q5 und F-O2 + FO3).Neubau einer freistehenden zweigeschossigen Kita (F-O1).Erweiterung bzw. Umbau von 8 Tiefgaragen.Rückbau eines Bestandsgebäudes. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Errichtung des Gebäudes F-T3 und der dazugehörigen Tiefgarage TG-N4 mit Anschluss an die anliegende, bestehende Tiefgarage. Das Gebäude F-T3 verfügt über 14 oberirdische (davon 1 Dachterrasse) und 1 unterirdisches Geschoss mit den nachfolgend aufgeführten wesentlichen Nutzungseinheiten. UG:    Tiefgarage/Fahrradgarage und Technikräume, Mieterkeller EG:    Gewerbefläche, Wohnfläche OG:    Wohnflächen Erschließung: Der Haupteingang zum Gebäude für die Mieter F-T3 befinden sich an der Forst-Kasten-Allee. Die Zufahrt zur Tiefgarage TG-N4 erfolgt über die Bestandstiefgarage TG-B4. Mit dem Fahrrad kann die Tiefgarage, wo sich die Fahrradstellplätze befinden, ebenso über den Haupteingang erreicht werden. Die Treppe zur Tiefgarage ist mit Schieberille für Fahrräder ausgestattet. Die Gewerbeeinheiten werden über separate Eingänge an der Forst-Kasten-Allee erschloßen. Die Zugänge zu den Gebäuden sowie den Aufzugsanlagen sollen barrierefrei hergestellt werden. Alle öffentlichen Bereiche und ein großer, ausgewiesener Teil der Wohnflächen (siehe Hinweise in den vorliegenden Planunterlagen) werden schwellenlos erreichbar sein. Bei sämtlichen Schriftverkehr ist die Projektmail zu verwenden: 258803-f-t3@gross-bau-projekte.de
Projektvorstellung
Allgemeine Vorbemerkungen und Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie Das Bauvorhaben strebt die Zertifizierung nach der aktuell gültigen Systemvariante der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Quartierszertifizierung sowie einer Verifikation gem. ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie mit dem Schutzziel 1 Klimaschutz, Wirtschaftsaktivtät Neubau an. Um eine erfolgreiche Zertifizierung zu gewährleisten sind in der Ausführung Anforderungen zum Umgang mit Bauabfällen, Lärm, Staub und den Umwelt- und Naturschutz zu beachten. Ziel ist es, negative Auswirkungen auf die lokale Umwelt während der Bauphase zu minimieren. Die hier aufgeführten Anforderungen ergänzen die gesetzlichen Mindestanforderungen. Diese sind einzuhalten. Der AN verpflichtet sich, an den erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken und die geforderten Unterlagen vorzulegen. Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: FUW_EU-Taxonomie Anforderungen FUW_Pflichtenheft_DGNB_GU_Rev01
Allgemeine Vorbemerkungen und Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie
ZTV ERDUNG/BLITZSCHUTZ/POTENTIALAUSGLEICH ZTV ERDUNG/BLITZSCHUTZ/POTENTIALAUSGLEICH Die Ausführungsunterlagen werden entsprechend dem Baufortschritt und der Detailplanung Zug um Zug geliefert, wobei die Detailplanung später als der Grobmontagebeginn erfolgen kann. Die Montageplanung und die Montage erfolgen auf der Grundlage der Ausführungspläne und sind getrennt in Grob- und Feinplanung bzw. Montage zu erstellen und durchzuführen. Bei sog. "weißen Flächen", wegen fehlender Nutzungsentscheidungen, sind die Montageplanung und die Montage bis zu der definierte Schnittstelle durchzuführen und nach der Nutzungsfestlegung fortzuführen. Nach der Festlegung der Nutzungsentscheidung oder Detailplanung ist die Montageplanung zu vervollständigen und die Montage weiterzuführen. Die hieraus entstehende Mehrfachbearbeitung ist in die Einheitspreise einzurechnen. Montagebehinderungen bzw. Mehrkosten können aus diesem Verfahren nicht abgeleitet werden. Nachfolgende Ausführungsgrundlagen sind auszuführen bzw. zu berücksichtigen: - Blitzschutzklasse: 3 - Erdungsfestpunkt gegen Eindringen von Wasser DIN EN 62561-5 - Fotodokumentation - Messungen - SV-Abnahme Anlagenerrichtung Für die Ausführung bzw. Errichtung der Elektroanlagen gelten folgende Bestimmungen: - Zeichnungen und Pläne des Architekten - genehmigte Ausführungsunterlagen der Fachingenieure - technische Beschreibungen entspr. dem Leistungsverzeichnis Normen / Richtlinien / Anforderungen Grundsätzlich erfolgt die Errichtung der Erdungs- und Blitzschutzanlage nach den aktuellen Vorschriften und Richtlinien und nach dem aktuellen Stand der Technik. Zur Errichtung sind u.a. folgende Vorschriften / Anforderungen zu berücksichtigen: - Brandschutzkonzept / Baugenehmigung - Landesbauordnung - Musterbauverordnungen - aktuelle DIN VDE-Vorschriften, insbesondere: VDE 0100-100 / IEC/EN 62364-1VDE 0100-443 / IEC 60364-4-44VDE 0100-534 / IEC 60364-5-53VDE 0185-305 / IEC/EN 62305DIN 18014- Vorgaben Bauprodukteverordnung - Richtlinien der Sachversicherer (VdS) - Unfallverhütungsvorschriften - TÜV und sonstigen Aufsichtsbehörden - Auflagen der örtlichen Baubehörde Werkstatt- und Montageplanung Durch den AN ist eine Werkstatt- und Montageplanung zu errichten. In diese sind neben dem zu Grunde legen der aktuellen Architektur, die Fachplanung anzupassen / fortzuschreiben und auf die aktuellen Begebenheiten hin zu planen. Die Ergebnisse der Erdungsmessung sind in der Montageplanung einfließen zu lassen. Bei einem stahlarmierten Betonfundament mit einem Typ-B Erder außerhalb dieses Betonfundamentes muss für diesen Typ-B Erder ein korrosionsfester Erderwerkstoffe (NIRO V4A, z. B. Werkstoff-Nr. 1.4571, 1.4404, etc.) eingesetzt werden. Hinsichtlich der Anforderungen an die Erdungsanlage sind eventuelle, mitgeltende Normen des Personenschutzes nach DIN VDE 0100 und für Anlagen > 1kV nach DIN VDE 0101 Teil 1 und 2 zu beachten. Lage und Anordnung von Anschlussfahnen für den Äußeren und Inneren Blitzschutz, Blitzschutz-Potentialausgleich wie auch für den Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene (HES) sind vor Errichtung der Erdungsanlage festzulegen. Wird für den Erder eines Blitzschutzsystems die schutzklassenspezifische Mindestlänge l1 nicht erreicht, sind im Bereich jeder Ableitung zusätzliche Erder (Tiefen- od. Strahlenerder) einzubringen. Die Mindestlänge l1 muss nicht berücksichtigt werden, wenn der Erdungswiderstand der Erdungsanlage 10 Ohm unterschreitet. Risikobewertung Teil 2 der DIN EN 62305 Durch den AN sind die Vorgaben zur Risiokobewertung aufzunehmen und in der Erdungs- und Blitzschutzplanung zu berücksichtigen. Trennungsabstand Die Einhaltung des Trennungsabstandes ist durch den AN in Koordination mit der übrigen TGA-Fachplanung auszulegen, bzw. nachzuweisen. Überspannungskonzept Blitzschutzzonenkonzept nach Teil 4 der DIN EN 62305. Durch den AN ist die Umsetzung eines Überspannungskonzeptes auf die beteiligten TGA-Gewerke und der Gebäudeplanung abzustimmen und in die Montageplanung einfließen zu lassen. Ringerderanlage In / unter der Sauberkeitsschicht erfolgt die Verlegung der Ringerederanlage in V4A, Maschenweite 10 m. Die Anbindung an die Fundmenterderanlage erfolgt als Wanddurchführung und mittels druckwasserdichter Wanddurchführungen. Die Ableitungen der Ringerderanlagen werden dem folgend seitlich der Gebäudeaußenhülle nach oben geführt. Der Abstand der das Gebäude umlaufenden Ringerderanlage beträgt ca. 1 m. Durch den AN erfolgt die Verklebung / Abdichtung der Verbinderstellen gegen Korrision. Die Leistung ist ausdrücklich in die Einheitspreise zu kalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Verbidungen der Ringerderanlage sind dauerhaft zu erstellen (Schraub- und Klemmverbindung oder Schweißarbeiten). Erdungsanlagen Für das Gebäude ist ein Fundamenterder nach DIN 18014 zu errichten. Die erforderliche Maschenweite im Betonfundament bzw. unter dem Betonfundament (WU-Beton, Schwarze Wanne, Perimeterdämmung od. Folienisolierung) ist der DIN 18014 bzw. der DIN EN 62305-3 bzw. DIN EN 62305-4 zu entnehmen. Die Fundamenterder werden in ST/VZn ausgebildet. Die Vorhaltung zur Erstellung des späteren Potentialausgleiches erfolgt über Erdungsfestpunkte oder Anschlussfahnen. Funktionserder Etagen Weiterführend wird je Etage eine Masche der Erdungsanlage 20 m in ST/VZn ausgebildet. Die Anschlüsse für die Potentialausglichschienen erhalten jeweilig Erdungsfestpunkte, mit Anschluss an die Erdungsanlage der Etagen. Anbindung Ringerder an Funktionserder Es erfolgt die Errichtung einer Erdungsanlage mit RingerderanlageFunktionserderanlage (Fundamenterder)Beide Anlagen sind druckwasserdicht miteinander - und im Anschluss, mit der Gebäudeableitung, zu verbinden. Durch den AN ist die Messung vor der Errichtung der Erderanlage (Erdwiderstandmessung), als auch die Messung der errichteten Erderanlage durchzuführen und zu protokollieren. Die Messleistungen sind sofern erforderlich -  in die Kalkulation einzurechnen. Trennstellen Die Ausbildungund Verortung der Trennstellen von Erdungsanlage an / auf die Blitzschutzanlage findet entsprechend den Angaben aus der Fachplanung statt. Äußerer Blitzschutz / Ableitungen Die Gebäude werden mit einer Blitzschutzanlage nach DIN VDE 0185 ausgestattet. Es erfolgt der Einzug von Ableitungen in die Bewehrung im Rahmen der Betonageleistungen. Die Ableitungen werden in Ortbetonwänden und Ortbetonstützen verzogen. Für den Verzug in den Ortbetonstützen sind die Vorgaben des Statikers zu berücksichtigen. Ggf sind in den Etagen die Verbindungen der vertikalen Ableitungen herzustellen. Materialübergänge Bei Übergängen verschiedener Materialien sind Ausfall / Beschädigungen / Funktionseinschränkungen aufgrund der elektrochemischen Reaktionen, auszuschließen. Durch den AN sind entsprechend zugelassene Maßnahmen in seiner Montageplanung zu berücksichtigen (z.B. Kupfer auf ALU). Innerer Blitzschutz Für den inneren Blitzschutz sind in den Verteilungen Überspannungsschutzvorrichtungen für Grob (NSHV)- und Mittelschutz (UV) vorzusehen. Sämtliche von außen kommenden und nach außen führende Leitungen (Strom- und Fernmeldeanlagen) werden mit Überspannungsvorrichtungen gemäß DIN VDE V 0185 ausgestattet. Potentialausgleich Durch den AN ist der Potentialausgleich zu errichten. Bei Küchen sind zum Anschluss Potentailausgleichsdosen in Unter-Putz-Ausführung zu verwenden. Durch den AN ist die Messung der errichteten Potentialausgleichsanlage in seiner Kalkulation zu berücksichtigen. Hierbei ist der ordnungsgemäße Anschluss sämtlicher, in den Potentialausgleich eingebundenen Teile, messtechnisch zu belegen und zu protokollieren. Übernahme Vorleistungen Sofern die Erdungsanlage bauseitig errichtet wurde, erfolgt durch den AN die Übernahme der Erdungsanlage zur weiteren Fortführung seiner Montagelsitungen. Der "Gefahrenübergang" wird hierbei durch die Übergabe der Dokumentationsunterlagen zur Erdungsanlage an den AN gebildet. Bestandteil der Dokumentation können u.a. sein: SachverständigenabnahmeprotokolleZeichnungenMessungenBilder Leistungserbringung Grundsätzlich gelten die ausgeschriebenen Positionen als betriebsfertig montieren einschließlich Auflegen der Leitungsanlagen und inkl. Klein- und Befestigungsmaterial. Bei Bedarf ist die Vorbereitung und die Teilnahme an einer Sachverständigenprüfung durch den AN in sein Angebot einzukalkulieren. Kennzeichnung Die Ableitunge und Trennstellen sind nach den projektspezifischen Vorgaben dauerhaft zu kennzeichnen, sofern keine projektspezifischen Vorgaben bestehen, im Minimum jedoch mittels Metallschild und mit eindeutiger Zuordnung der Nummerierung zur Planung. Die Leistung ist als Grundleistung des AN zu erbringen und in seiner Kalkulation zu berücksichtigen. Schnittstellen Fremdgewerke Die Herstellung der Erdungsanschlüsse von Fremdgewerken an die Erdungsanlage / Potentalausgleich erfolgt durch den AN, dies einschließlich der LeitungsanlagenKoordination mit dem FremdgewerkAnschließen der Leitungsanlage an die FremdgewerkeanlageMessen und Dokumentation Durch das Fremdgewerk sind die Anschlusspunkte betriebsfertig zum Auflegen der Leitungsanlage durch den AN, bereit zu stellen. Dokumentation Die Dokumentation der komplett errichteten Erdungs- und Blitzschutzanlage ist als Grundleistung des AN zu erbringen und in seiner Kalkulation zu berücksichtigen. Die Erstellung erfolgt anhand der projektspezifischen Vorgaben zur Dokumentation, jedoch im Minimum gemäß den Auflagen aus den Vorschriften / Normung, mit Abnahmeprotokolle SachverständigerMessprotokolle(Erdwiderstand / Erdungsanlage / Gesamtanlage)Fotodokumentationen mit Zuordnung der BilderRevisionsunterlagen: Installationspläne - GrundrisspläneAnlagenbeschreibung / Schemata / Funktions-/Strangschemata:           - Blitzschutzanlage            - Fundamenterderplan Die Dokumentationen sind - sofern keine projektspezifischen Vorgaben erfolgen - 3-fach in Papier und 1-fach digital zu übergeben. Nebenleistungen Durch den AN sind folgend beschriebene Leistungen in die Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung findet nicht statt. Finale Risiokobewertung als Grundlage der Montageplanung.Finale Auslegung Trennungsabstände als Grundlage der Montageplanung.Finale Erstellung des Überspannungskonzeptes, einschließlich der Koordination mit den beteiligten Fremdgewerken.Koordination mit den Fremdgewerken bzgl. der Herstellung von Erdungsanschlüssen / Herstellung des Potentialausgleiches.Messungen vor und nach der Errichtung der Anlagen.Kurzfristige Arbeiten nach Baufortschritt, d.h. mehrmaliges Anfahren der Baustelle wird notwendigBedingt durch Baufortschritt können Teilleistungen in verschiedenen Ausführungsphasen anfallen und abgerufen werden (Ausführungsterminplan)Koordinationsaufwand mit Fremdgewerken; insbesondere von AN Rohbau.
ZTV ERDUNG/BLITZSCHUTZ/POTENTIALAUSGLEICH
01 Gebäude F-T3
01
Gebäude F-T3
01.01 Blitzschutz- und Fundamenterderarbeiten
01.01
Blitzschutz- und Fundamenterderarbeiten
02 Gebäude TG-N4
02
Gebäude TG-N4
02.01 Fundamenterderarbeiten
02.01
Fundamenterderarbeiten