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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt neu Vorlage für California BAUVORHABEN: Frickenhausen "Alte Ziegelei"
Mehrfamilienhäuser F -I
Steinbeisstraße
72636 Frickenhausen
BAUHERRSCHAFT: Strenger Stuttgart GmbH
Karlstraße 8/1
71638 Ludwigsburg
ENTWURFSARCHITEKT: bopp herrmann architekten GmbH
Im Unteren Kienle 7
70184 Stuttgart
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S U N D A N G E B O T
_________________________________________________________
KUNSTSTOFFFENSTER UND ROLLLADEN
ANGEBOTSSTELLER: ABGABETERMIN DES ANGEBOTS:
(Firmenstempel) AUSFÜHRUNGSTERMIN: ab 4.Quartal 2028
GESAMTSUMME:
EUR....................................... (brutto)
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Dem Angebot, der Ausführung und der Abrechnung liegen zugrunde:
1. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil A, B, und C, in jeweils neuester Ausgabe.
2. Alle für die Ausführung maßgebenden DIN-Vorschriften in jeweils neuester Fassung.
3. Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebs und zur Verhütung von Unfällen (Unfallverhütungsvorschriften des BGB und der Berufsgenossenschaften), für deren Einhaltung der ausführende Unternehmer verantwortlich und haftbar ist.
4. Die Zeichnungen des Architekten, die in dessen Büro nach vorheriger Anmeldung einzusehen sind.
5. Das nachfolgende Leistungsverzeichnis mit seinen Vorbemerkungen.
Deckblatt neu Vorlage für California
Allgemeine Vorbemerkungen: Allgemeine Vorbemerkungen:
Das Neubaugebiet "Alte Ziegelei" am Ortsrand von Frickenhausen umfasst die hier beschriebenen Mehrfamilienhäuser und das Technikgebäude sowie Reihenhäuser, eine Kindertagestätte, 2 Gewerbeflächen und eine oberirdische Parkgarage sowie das Technikgebäude von dem das gesamte Baugebiet mit Wärme und Energie versorgt wird.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung von 4 Mehrfamilienhäusern ohne Keller oder Tiefgarage auf dem eigentlichen Baugrundstück sowie einem 2-geschossigen Technikgebäude neben dem Parkhaus auf angrenzendem Grundstück.
Die auf dem angrenzenden Grundstück anschließenden Reihenhäuser und das Parkhaus sind nicht Gegenstand der Ausschreibung. Es ist zu berücksichtigen, dass diese parallel erstellt werden und Abstimmungen mit dem Unternehmer, der diese errichtet, erforderlich sein werden.
Zur Durchführung des Bauvorhabens hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe durch Augenschein des Grundstücks und bei den zuständigen Behörden über Art und Lage von Versorgungsleitungen (Strom, Telefon, Gas, Wasser, Telefon, Kabel) und über Entwässerungsleitungen zu erkundigen.
Die Nutzung des Baugrundstücks für die Baustelleneinrichtung darf nur in dem von der Bauleitung genehmigten Umfang erfolgen. Grundlage ist der Baustelleneinrichtungsplan, den der Auftragnehmer bei Auftragserteilung zur Genehmigung vorzulegen hat.
Es stehen außerhalb der Grundstücks keine Lagerflächen zur Verfügung. Dies ist bei der Materialdisposition zu berücksichtigen.
Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass die Anlieger nicht unzumutbar belästigt werden.
Bei Verunreinigung der Straßen, Gehwege und Hofflächen sind diese vom Unternehmer auf seine Kosten unverzüglich zu reinigen.
Alle Positionen verstehen sich, falls nicht anders beschrieben, einschließlich Lieferung und Montage. Eventuell erforderliche Gerüste sind im Rahmen der VOB vom Unternehmer in die Preise einzukalkulieren.
Bei Weitergabe von Teilleistungen durch den Unternehmer an Subunternehmer ist die ausdrückliche Zustimmung der Bauleitung erforderlich. Die ausgeschriebenen Massen sind Cirka- Massen, auch wenn dies nicht extra erwähnt ist.
Falls Bedenken seitens des Unternehmers gegenüber ausgeschriebenen Konstruktionen oder Materialien bestehen, hat er dies unverzüglich der Bauleitung schriftlich mitzuteilen.
Bauwasser und Baustrom hat der AN auf eigene Kosten einzurichten und zu unterhalten. Der AN trägt die Kosten bis zur Fertigstellung seiner Leistungen selbst.
Für Bauwesenversicherung (0.25%), Infrastruktur (0.75%) und den von allen AN nutzbaren Projektraum (0.1%) werden die Kosten anteilig umgelegt.
Allgemeine Vorbemerkungen:
BAUSTELLENGRUNDSÄTZE: BAUSTELLENGRUNDSÄTZE:
Der Bieter erklärt, daß die aufgeführten Baustellengrundsätze sowohl von ihm selbst als auch von seinen Mitarbeitern und Subunternehmern die vor Ort auf den Baustellen der Fa. BAUSTOLZ tätig sind, anerkannt und eingehalten werden.
1. Absolutes Alkoholverbot auf jeder Baustelle.
2. Generelles Rauchverbot nach Einbau der Fenster.
3. Nach Einbau des Fußbodenbelags (Fliesen, Parkett, Teppichboden, auch wenn nur teilweise eingebaut) darf die Baustelle nur noch mit Überschuhen betreten werden.
Die Überschuhe können falls beim Bieter nicht vorhanden, vom Bieter bei der Fa. Profi Sicherheitsschuhe - Schutzartikel, Gartenstraße 14, 71723 Großbottwar, Telefon 07148 / 2243, Telefax 07148 / 2348, bezogen werden.
4. In den Gebäuden darf weder gegessen noch gevespert werden. Die Bauleitung weist einen Raum aus, in dem die Mitarbeiter Vesper- und Mittagspause machen können unter der Voraussetzung, daß dieser Raum sauber gehalten wird.
5. Müll und Verpackungsmaterial wird täglich vom Unternehmer entsorgt.
6. Alle Unternehmer, Mitarbeiter und Subunternehmer verpflichten sich, die eingebauten Sanitär- Einrichtungsgegenstände (WC-Schüsseln, Waschbecken, Duschen, Wannen, usw.) nicht zu benutzen. Für die Bedürfnisse der Mitarbeiter steht ein Baustellen-WC zur Verfügung. Mitarbeiter, die in den Bau urinieren, werden auf jeden Fall mit einem Baustellenverbot belegt.
7. Bautüren dürfen nur in Räume eingebaut werden, die vom Bauleiter ausdrücklich zugewiesen werden.
8. Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen) verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den Bauherren / Kunden.
9. Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen) verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den Leistungen der anderen Gewerke.
10.Der Handwerker oder Unternehmer der als letzter die Baustelle verlässt, ist verpflichtet, die eingebaute Bautür abzuschließen.
Die Bauleitung hat das Recht, einzelne Mitarbeiter, die gegen diese Baustellengrundsätze verstoßen, von der Baustelle zu weisen und in extremen Fällen mit einem Baustellenverbot zu belegen.
Die Baustellengrundsätze werden vom Bieter anerkannt:
...................................................., den...............................
.....................................................................................(Stempel und Unterschrift)
BAUSTELLENGRUNDSÄTZE:
Technische Beschreibung Kunststofffenster TECHNISCHE BESCHREIBUNG KUNSTSTOFFFENSTER
Das angebotene Profilsystem muss der RAL-GZ 716 und / oder EN 14351-1 entsprechen.
Es werden nur Mehrkammer-Systeme berücksichtigt, die folgende technische Voraussetzung erfüllen:
Es muss die Möglichkeit zur Profilkopplung und zur Aufnahme von Dichtungen bestehen. An der Wetterseite muss eine Wärmeisolierende Vorkammer liegen. Das System muss zur Befestigung tragender Beschlagsteile innen doppelwandig ausgebildet sein, falls keine Verschraubung im Aussteifungsstahl erfolgt.
Profilausbildung
Die Ausbildung der Profile muss den freigegebenen Systembeschreibungen entsprechen und für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Die systembezogenen Profilaussteifungen sind nach den jeweiligen statischen Anforderungen auszuwählen. Farbige Fensterprofile sind unabhängig von der Fenstergröße oder den Vorgaben des Systemgebers grundsätzlich auszusteifen. Die Ausbildungen der Glasfalze müssen bei Verwendung von Mehrscheiben-Isolierverglasung den Einbaurichtlinien der Isolierglashersteller entsprechen.
Mitteldichtungssystem z.B GEALAN S 9000 oder gleichwertig,
angebotenes Fabrikat :
Profilfarben Kunststofffenster
Innen und außen : weiß ähnlich RAL 9016
Tauwasserableitung der Fensterkonstruktionen
Blendrahmenentwässerung
Eventuell anfallendes Tauwasser im Falzbereich muss unmittelbar und kontrolliert nach außen abgeführt
werden können. Hierzu sind bei allen Fensteröffnungsarten in den unteren Blendrahmen- / Riegelquerstücke Entwässerungsöffnungen vorzusehen. Die Entwässerung erfolgt grundsätzlich über die Vorkammer wahlweise nach außen (sichtbar) oder nach unten (verdecktliegend) und wird durch Auslauföffnungen (Schlitze 28 x 5 mm und in Ausnahmefällen Bohrungen 8 mm) sichergestellt. Die Entwässerungsanordnung ist gemäß der jeweiligen Systembeschreibung durchzuführen. Entwässerungsöffnungen durch Verstärkungskammern sind nicht zulässig. Es muss eine rücklaufsichere Falzentwässerung gegeben sein.
Glasfalzentwässerung
Aufgrund der Garantiebedingungen der Isolierglashersteller muss der Glasfalz bei Verglasung mit dichtstofffreiem Falzgrund Öffnungen zum Feuchtigkeitsausgleich haben und mit den Angaben der Systembeschreibung übereinstimmen. Die Belüftungs- / Entwässerungsöffnungen müssen die Mindestabmessungen aufweisen (Schlitze 28 x 5 mm und in Ausnahmefällen Bohrungen 8 mm).
Verstärkung der Fensterprofile
Es gelten grundsätzlich die in der Systembeschreibung niedergelegten Aussteifungsrichtlinien des
Systemherstellers. Alle Aussteifungen müssen aus verzinktem Stahl der Güte DX 51 D+Z 275 N A sein und eine Mindestwandstärke von mindestens 1,5 mm aufweisen.
Profileckverbindung der Fensterkonstruktion
Eckverbindungen sind im Stumpfschweißverfahren herzustellen. Die Bruchgrenze bei Belastung der Eckverbindung darf die in der Systembeschreibung für jedes Profil genannten Werte nicht unterschreiten. Für andere Rahmenverbindungen ist die Eignung nachzuweisen. Die Rahmenverbindungen müssen eine ausreichende Festigkeit, Steifigkeit und Dichtheit aufweisen. Die Festigkeit der Rahmenverbindungen muss den Anforderungen der RAL-GZ 695 sowie der RAL-GZ 716 entsprechen. Für geschweißte Rahmen aus PVC-Profilen gilt die Richtlinie DVS 2207 Teil 25. Für mechanische Verbindungen ist die Eignung nachzuweisen. Dieser Nachweis hat nach der ift- Richtlinie FE-06/1 "Prüfung von mechanischen und stumpf geschweißten T-Verbindungen bei Kunststofffenstern" zu erfolgen.
Zusätzlich müssen die mitgeltenden Normen und Regelwerke der RAL GZ 716 erfüllt sein.
Falzdichtungen
Die Falzdichtungen in den Dichtungsebenen zwischen Flügel- und Blendrahmen sind einheitlich umlaufend in einer Ebene einzubauen. Alternativ sind auch eckverschweißte Lösungen zugelassen, sofern diese dauerhaft dicht gegen Wind und Wasser verbunden sind. Es muss die Möglichkeit bestehen, die Dichtprofile leicht auswechseln zu können. Die Entwässerungsrinne muss so groß bemessen sein, dass eine bequeme und ungehinderte Reinigungsmöglichkeit gewährleistet ist. Es muss bei PVC weißen Profilen die Möglichkeit bestehen, bei den Dichtungsprofilen zwischen schwarz und grau wählen zu können.
Beschläge
Beschläge müssen den Anforderungen der EN 13126 entsprechen und den zu erwartenden Belastungen
ausgebildet sein. Die Beschlagsteile müssen nachjustierbar sein, die verwendeten Werkstoffe gegen
Korrosion geschützt sein. Für den Einbau sind die Vorgaben der jeweiligen Beschlagshersteller und
Systemgebern zu beachten. Eine dauerhafte, sowie sichere Befestigung aller Beschlagsteile ist sicherzustellen. Die Möglichkeit zur Wartung und ggf. einen Austausch der Beschläge muss gegeben sein.
Ecklager bei Drehkippbeschlägen müssen den Flügel bei jeder Flügelstellung sicher führen, auch wenn der Fensterflügel durch eine Windböe plötzlich aufgestoßen wird. Falls keine besonderen Schutzmaßnahmen, wie z.B. Fehlbediendungssperren oder Vorrichtungen einer besonderen Öffnungsfolge zu Ausführung kommen, muss sichergestellt werden, dass der Flügel bei einer Fehlbedienung nicht absacken kann. Der Fensterflügel muss sich im eingebauten Zustand um mindesten 90° öffnen lassen, sofern die baulichen Situationen dies zulassen.
Allgemeine Beschlagsmerkmale:
Beschlag geprüft nach RAL-GZ 607/3
Integrierte verschlußseitige Grundsicherheit
Sicherheitsbauteile aus Metall, Sicherheitskippauflaufbock mit integrierter Aushebelsperre
Fehlbedienungssperre in Kippstellung
Justiermöglichkeiten:
Ecklager mit Höhen- und Seiteneinstellung.
Schere mit Flügelandruck und Seiteneinstellung.
Verstellbare, flügelseitige Schließbolzen zur Anpressdruckregulierung, Riegelstücke mit Einlaufschräge
Optisch schmales und zur Flügelkante bündiges Scheren- und Ecklager.
Sichtbare Beschlagteile (Eck- und Scherenlager) mit PUR-Beschichtung.
Verdecktliegende Verschraubungen im geschlossenem Zustand des Fensters (keine Abdeckkappen!).
Fenstertüren erhalten zusätzlich einen Ziehgriff, Schnäpper und eine bandseitige Verriegelung.
falls in den Beschlagsbeschreibungen nicht abweichend aufgeführt kommen als Beschläge zum Einbau:
z.B.: Fabrikat Schüco Vario Tec oder gleichwertig
angeb. Fabrikat:
Die Bedienhöhen der Fenstergriffe sind nach Vorgabe des Auftraggebers festzulegen. Innerhalb eines Raumes sind diese - soweit möglich - einheitlich auszuführen.
Es kommen folgende Fenstergriffe zur Ausführung:
Hoppe-Olive Tokyo mit Stahlkern in Standardfarbe weiß, Ovalrosette, Seitenrastung mit positionsgenauer Raststellung
oder glw.
angeb. Fabrikat: Abweichende Ausführungen sind den Positionsbeschreibungen zu entnehmen.
Bei Kippflügeln und Oberlichtflügeln sind, soweit in den Positionsbeschreibungen nicht anders angegeben, grundsätzlich zusätzliche Fang- und Putzscheren vorzusehen.
Dokumentation
Sämtliche Benutzerinformationen, insbesondere zu Wartung- und Pflegearbeiten, sind entsprechend den
Forderungen der jeweiligen Landesbauordnungen und dem Produkthaftungsgesetz spätestens mit der
Schlussrechnung unaufgefordert an den Auftraggeber zur Weiterleitung an den Nutzer zu übergeben.
Glasdicken der Verglasung
Die Glasdicken sind unter Berücksichtigung der im Punkt „Anforderungen an die Fensterkonstruktion / Statische Anforderungen “ angegebenen Belastungen zu ermitteln.
Falls zusätzliche Belastungen (z.B. Schneelast bei Überkopfverglasung, usw.) zu berücksichtigen sind, oder der Einbau von Sondergläsern erforderlich ist, wird in den einzelnen Positionen / Positionsansichten darauf hingewiesen.
Glaseinbau und Verklotzung
Der Einbau der Verglasungen ist entsprechend der freigegebene Systembeschreibung auszuführen.
Bei den Verglasungsarbeiten ist die DIN 18361 "Verglasungsarbeiten", sowie die Vorschriften der
Isolierglashersteller sowie die "Verglasungsrichtlinie" des Instituts des Glaserhandwerks zu beachten. Bei
Sonderverglasung sind auf Wunsch Muster vorzulegen. Es werden nur Systeme zugelassen, deren als Hohlkammer ausgebildeter Glasfalzüberschlag eine Höhe von mind. 26 mm hat. Die Höhe wird ab der Oberkante Klotzauflagefläche gemessen.
Die Trag- und Distanzklötze sind entsprechend der Flügelöffnungsart nach den "Verklotzungsrichtlinien"
des Instituts des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau (IHG) Hadamar auszuführen. Grundsätzlich dürfen keine Holzklötze, gleich welcher Art, verwendet werden. In Frage kommen nur Klötze aus weichmacherfreien Kunststoffen wie z.B. Nylon, Hart- PVC, Polystyrol u.a. Die tragenden Klötze müssen 80 mm bis 100 mm lang sein und sollen den Scheibenrand auf jeder Seite 2 mm überragen.
Glashalteleisten
Über die Glashalteleisten ist bei vorgefertigten Dichtprofilen über die gesamte Länge ein gleichmäßiger
Anpressdruck sicherzustellen. Die Glashalteleisten sind in den Ecken dicht zu stoßen und müssen jederzeit austauschbar sein. Die Angaben des Systemgebers sind einzuhalten.
Anforderungen an die Fertigung von Fensterelementen
Die Umsetzung der Anforderungen der Landesbauordnungen für Fenster, Fenstertüren, Fensterelementen und Vorhangfassaden setzen eine dokumentierte Produktionskontrolle von den Ausgangsstoffen bis hin zum Endprodukt voraus. Für die Beurteilung der Verarbeitung gilt die Gütesicherung RAL-GZ 695. Die Vorlage des RAL-Gütezeichens Kunststofffenster ist eine Möglichkeit die Forderungen der Landesbauordnung nachzuweisen. Nachweise über andere Formen der Gütesicherung sind entsprechend zu führen.
Technische Beschreibung Kunststofffenster
GLASTYPEN GLASTYPEN
Es folgt die Beschreibung der für die Ausführung geplanten Verglasungen.
In den einzelnen Positionsbeschreibungen der Elemente werden dann jeweils nur noch die folgenden Kurzbezeichnungen des zum Einsatz kommenden Glases genannt:
GT (= G las- T yp)
Anforderungen und Ausführungen sämtlicher Gläser wie unter Punkt " Verglasung " näher beschrieben.
GT 1 (Standardverglasung)
3-fach Wärmeschutz-Isolierverglasung
Dreifach- Verglasung mit optimiertem Randbereich
Uw- Wert = 0,85 W/m2 K gemäß DIN EN ISO 10 077-1
g- Wert= 0,52
Schallschutz: SSK II, in eingebautem Zustand Rw 30 dB
Glasabdichtung mit Silikonversiegelung innen und außen
passend zur Oberfläche
angebotenes Fabrikat:...........................................
GT 2
3-fach Wärmeschutz-Isolierverglasung mit Ornamentscheibe
wie GT1, jedoch Ornament Mastercarree oder vergleichbares Gußglas
GT 3
3-fach Wärmeschutz-Isolierverglasung, Sicherheitsglas
wie GT1, jedoch 2x VSG-Scheiben
Scheibenaufbau (Außenscheibe - SZR - mittlere Scheibe - SZR - Innenscheibe):
VSG _mm - __mm SZR - Float _mm - __mm SZR - VSG _mm
Glasaufbau nach statischen Erfordernissen (vom Bieter auszufüllen)
Fabrikat:________________________
Typ: ________________________
( o. glw.)
Erläuterung:
SZR - Scheibenzwischenraum (mindestens 12 mm)
Erläuterung:
ESG - Einscheibensicherheitsglas aus Spiegelglas
SPG - Spiegelglas
SZR - Scheibenzwischenraum (mindestens 12 mm)
PVB - Polyvinyl-Butyral-Folie.
GT 4
3-fach Wärmeschutz-Isolierverglasung, mit Ornamentscheibe
wie GT2 jedoch 1x VSG
GLASTYPEN
BESCHLAGSTYPEN BESCHLAGSTYPEN
Es folgt die Beschreibung der für die Ausführung geplanten Beschläge.
In den einzelnen Positionsbeschreibungen der Elemente werden dann jeweils nur noch die folgenden Kurzbezeichnungen des zum Einsatz kommenden Glases genannt:
BF (= B eschlag für F enster)
BT (= B eschlag für T üren)
Anforderungen und Ausführungen sämtlicher Beschläge wie unter Punkt TECNISCHE BESCHREIBUNG " Beschläge " näher beschrieben.
BF 1
Dreh- / Kipp- Beschlag; 1 - flügelig mit Basissicherheit
Verdecktliegender Dreh- /Kipp-Beschlag mit Einhandbedienung und Fehlbedienungssperre. Eck- und Scherenlager sind flügelrahmenbündig und optisch aufeinander abgestimmt.
Die Basissicherheit des Beschlages erfolgt durch Eckumlenkungen mit Pilzköpfen und Ecklagern mit integriertem Aushebelschutz.
Korrosionsbeständigkeit gemäß DIN EN- 1670, Klasse 3.
Justiermöglichkeiten:
Ecklager mit Höhen- und Seiteneinstellung.
Schere mit Flügelandruck und Seiteneinstellung.
BF 2
Dreh- / Dreh/Kipp- Beschlag mit Stulp; 2 - flügelig mit Basissicherheit
Verdecktliegender Stulpflügel-Beschlag mit Einhandbedienung und Fehlbedienungssperre. Eck- und Scherenlager sind flügelrahmenbündig und optisch aufeinander abgestimmt.
Die Basissicherheit des Beschlages erfolgt durch Eckumlenkungen mit Pilzköpfen und Ecklagern mit integriertem Aushebelschutz.
Korrosionsbeständigkeit gemäß DIN EN- 1670, Klasse 3.
Justiermöglichkeiten:
Ecklager mit Höhen- und Seiteneinstellung.
Schere mit Flügelandruck und Seiteneinstellung.
BF 3
Fenstertürbeschlag mit Setzholz, 2 - flügelig, jeweils Dreh/Kipp
Verdecktliegende Dreh-Kipp-Beschläge mit Einhandbedienung und Fehlbedienungssperre. Eck- und Scherenlager sind flügelrahmenbündig und optisch aufeinander abgestimmt.
Die Basissicherheit des Beschlages erfolgt durch Eckumlenkungen mit Pilzköpfen und Ecklagern mit integriertem Aushebelschutz.
Korrosionsbeständigkeit gemäß DIN EN- 1670, Klasse 3.
Justiermöglichkeiten:
Ecklager mit Höhen- und Seiteneinstellung.
Schere mit Flügelandruck und Seiteneinstellung.
BF 4
Kippoberlichtbeschlag mit Flachform - Oberlichtöffner Typ GEZE OL 90 N (o. glw.)
Kippoberlichtbeschlag für vertikal eingebauten Kippflügel, mit einer oder mehreren querliegenden Scheren, je nach Flügelbreite und Vorgaben Beschlagshersteller. Die Beschlagsteile sind entsprechend den zu erwarteten Flügelgewichten unter Berücksichtigung der Herstellerangaben auszuwählen.
Öffnungsweite: ca. 300 mm
Zusätzliche Fang und Putzscheren gem. Vorgaben Beschlagshersteller. Die Scheren sind durch Betätigung eines Druckknopfes zu Reinigungszwecken am Kippflügel aushängbar.
Die Betätigung der Oberlichtöffner erfolgt mittels Handhebel / Knickkurbel.
Die abgedeckte Zugstange ist bis auf ca. 180 cm über OKFFB herunterzuführen.
Falls das Bediengestänge über einen Versatz (z.B. Fensterbank) verläuft, so sind alle hierfür zusätzlichen Beschlagsteile (Knicklager, Befestigungsteile, usw.) mit einzurechnen.
BF 5
Verglasung mit Putzflügel (abschließbar)
BT 1
Beschlag für 1-flügelige Hauseingangstüre
Die Anordnung der Türbänder ist unter Berücksichtigung der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des Systemherstellers vorzusehen. Die Türbänder sind vertikal, horizontal und auf Dichtungsandruck justierbar.
Systemzubehör wie Profil-Zylinder-Rosetten oval, Drückerstift, Dichtstücke, Befestigungszubehör und Fußabdichtungen werden in den folgenden Beschreibungen nicht besonders erwähnt. Diese Zubehörteile sind jedoch in jedem Fall mitzuliefern.
3 St. Türbänder (entsprechend dem zu erwartendem Flügelgewicht)
1 St. 3-Fallen- / Riegelschloss mit Wechselfunktion, zweitourig, Riegel mit Aufsägeschutz,
Falle vernickelt, vorgerichtet für bauseitiges Profilzylinderschloss.
1 St. Gegenplatten für 3-Fallen- / Riegelschloss
1 St. Elektro- Türöffner
Rahmentürdrücker innen
Fabrikat: FSB, TYP: 1031 (gerade), Material: Edelstahl.
Griffstange aussen
Fabrikat: FSB, TYP: 66 6540 (Sicherheitsabstand S= 45mm),
Material: Edelstahl.
BT 2
Beschlag für Hebeschiebetüre
z.B. Hebe-Schiebe-Beschlag GU 934/937 oder glw.
angeb. Fabrikat:
BT 3
Beschlag für Parallel-Schiebe-Kipptüre
z.B. Parellel-Schiebe-Kipptür-Beschlag GU 966/968 oder glw.
angeb. Fabrikat:
BESCHLAGSTYPEN
AUSSENFENSTERBÄNKE AUSSENFENSTERBÄNKE
Alle Fenster auf Brüstungen und Fenstertüren an französischen Balkonen ohne Balkonaustritt erhalten Aluminium-Fensterbänke. Balkon- und Terrassentüren erhalten Aluminium Balkonschwellen in konventioneller oder barrierefreier, niveaugleicher Ausführung.
Außenfensterbänke Aluminium, Typ Gutmann GS40 o. glw.,
angeb. Fabrikat:
vordere Tropfkante 40 mm.
seitliche Alugleitabschlüsse mit Längendehnungsausgleich.
Sichtfläche mit Schutzfolie abgeklebt; diese muss nach den Außenputzarbeiten entfernt werden.
Oberfläche RAL 7039 oder anderer RAL-Farbton nach Angabe des AG pulverbeschichtet , Ausladung ca. 260 mm
Die Außensimse sind vom AN mitzuliefern und zu montieren. Diese sind in die Fensterpositionen einzurechnen. Die Alusimsen sind vor Vergabe zusammen mit den Fensterelementen zur Bemusterung vorzulegen
AUSSENFENSTERBÄNKE
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Allgemeines
Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (AVB) -VOB/B- und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) -VOB/C- gelten die nachstehenden Ausführungen, einschließlich der aufgeführten Normen in den jeweils neuesten Fassungen.
Hinsichtlich Fertigungszeichnungen und Maße (Vermessungsarbeiten) handelt es sich um Nebenleistungen gemäß ATV DIN 18299 Nr. 4.1 die, sofern nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt, entsprechend in die Vertragspreise einzurechnen sind.
Angebotszeichnungen
Dem Leistungsverzeichnis beigefügte Fensterübersicht(en) dienen lediglich der Darstellung von Fensteraufteilung, Konstruktions- und Öffnungsarten.
Die tatsächlichen Fenstergrößen sind in jedem Fall vor der Fertigung an der jeweiligen Rohbausituation durch Aufmass zu prüfen.
Soweit in den Positionsbeschreibungen keine Angaben zu Profilausbildung gemacht sind, können die zur Ermittlung der Profilausbildungen notwendigen Angaben (z.B. erforderliches Trägheitsmoment, horizontale Lasten etc.) der Fensterübersicht bzw. aus den Angaben zum Bauobjekt entnommen werden.
Die den verschiedenen Positionen beigefügten Detailskizzen dienen lediglich als Anhalt für die Kalkulation und stellen eine mögliche Lösung dar. Andere Lösungen können angenommen werden, wenn sie die Anforderungen erfüllen. Abwandlungen gegenüber der gewünschten Anschlusssituation müssen klar hervorgehoben werden.
Recycling
Es werden nur Fenster-/Tür-Systeme berücksichtigt, die eine Entsorgung mit anschließendem Recycling gewährleisten. Altfenster und Profilreste müssen aufgearbeitet, stofflich getrennt und wiederverwertet werden. Ein Nachweis ist auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen.
Fertigungszeichnungen
Zeichnungen zu veränderten Details der Fensterkonstruktion und der Anschlüsse zum Baukörper sind im Auftragsfalle auf Anforderung der Bauleitung rechtzeitig vorzulegen. Mit der Fertigung darf erst begonnen werden, wenn die Zeichnungen vom Bauherrn oder dessen Bevollmächtigten freigegeben sind. Ansonsten gelten die gewünschten Bauanschlussdetails.
Maße
Erforderliche Vermessungsarbeiten auf Basis bauseitiger Höhenbezugspunkte (Meterrisse) sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Fertigung auszuführen. Liegen Rohbautoleranzen über den Vorgaben der DIN 18202, ist der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren.
Auf die grundsätzliche Prüf- und Hinweispflicht des Auftragnehmers gem. § 4 Nr. 3 VOB/B wird ausdrücklich hingewiesen.
Bei den in den Einzelpositionen genannten Maße handelt es sich, wenn nicht anders beschrieben, um Rohbaumaße.
Gerüste
Alle für den Einbau der Fenster sowie für deren äußeren Abdichtungsarbeiten erforderlichen Gerüste werden bauseitig für die gesamte Bauzeit gestellt. Die Höhen der Arbeitslagen sowie die erforderlichen Abstände der Gerüste zum Baukörper sind mit der Bauleitung rechtzeitig abzustimmen. Umbauarbeiten am Gerüst - soweit erforderlich - werden ausschließlich bauseits vorgenommen. Bei Benutzung der Gerüste sind die Vorschriften der Berufsgenossenschaft grundsätzlich zu berücksichtigen und - soweit erforderlich die Bestimmungen der Bauaufsicht.
Anforderungen an die Fensterkonstruktion
Statische Anforderungen (wesentliche Anforderungen):
Die Fensterkonstruktionen, einschließlich deren Verbindungselemente, müssen alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen können. Die Elemente sind statisch ausreichend so am Baukörper zu befestigen, dass alle auf sie planmäßig einwirkenden Kräfte in den Baukörper eingeleitet werden können. Ansatzpunkte für die Ermittlung der objektbezogenen Leistungsanforderungen auf Basis der örtlichen Windbelastung bezüglich Windwiderstandsfähigkeit, Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit sind der ift - Richtlinie FE-05/2 "Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren" zu entnehmen. Eine Krafteinwirkung aus dem Baukörper auf die Elemente darf nicht stattfinden.
Unter den angenommenen Beanspruchungen darf sich die Rahmenkonstruktion zwischen zwei Auflagern nicht mehr als 1/200 der Länge bzw. 15 mm für die gesamte Konstruktion durchbiegen (Mindestanforderung).
Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit bei Windlast
Die Prüfung der Windwiderstandsfähigkeit erfolgt nach EN 12211, die Klassifizierung nach EN 12210.
Die geforderte Klassifizierung erfolgt auf Grundlage der ift- Richtlinie FE-05/2 "Einsatzempfehlung für Fenster und Außentüren". Prüfzeugnisse sind auf Verlangen vorzulegen.
Klassifizierung: B2
Verglasungen sind, unter Berücksichtigung der wärme- und schallschutztechnischen Anforderungen, so zu wählen, dass eine Durchbiegung zwischen den Scheibenkanten von nicht mehr als L/300 der Länge,
maximal jedoch 8 mm nicht überschritten wird. Vorgaben seitens Glashersteller sind zudem zu beachten.
Die planmäßigen Beanspruchungen sind nach folgenden, jeweils neuesten Fassungen, anzunehmen:
Anforderungen an die Schlagregendichtheit
Die Prüfung der Schlagregendichtheit erfolgt nach EN 1027, die Klassifizierung nach EN 12208.
Die geforderte Klassifizierung erfolgt auf Grundlage der ift- Richtlinie FE-05/2 "Einsatzempfehlung für Fenster und Außentüren". Prüfzeugnisse sind auf Verlangen vorzulegen
Klassifizierung: 4A
Anforderungen an die Luftdurchlässigkeit
Die Prüfung der Luftdurchlässigkeit erfolgt nach EN 1026, die Klassifizierung nach EN 12207.
Die geforderte Klassifizierung erfolgt auf Grundlage der ift- Richtlinie FE-05/2 "Einsatzempfehlung für Fenster und Außentüren". Prüfzeugnisse sind auf Verlangen vorzulegen.
Klassifizierung: 3
Als Nachweise gelten Eignungsprüfungen nach RAL-RG 716/1 Abschnitt III oder die Vorlage der entsprechenden Systemprüfungen des Profilsystemgebers.
Ansonsten ist ein Prüfbericht eines anerkannten Prüfinstitutes für die Maximalgrößen in Abhängigkeit der Farbe von den angebotenen Fenster- und Türöffnungsarten vorzulegen.
Anforderungen Einbruchhemmung
Falls Anforderungen an Einbruchhemmung von Bauteilen gefordert werden, sind nur geprüfte Bauteile zugelassen. Für die Einbruchhemmung gelten DIN EN 1627 (Fenster, Türen, Abschlüsse - Einbruchhemmung - Anforderungen und Klassifizierung), DIN EN 1628, DIN EN 1629, DIN EN 1630 (Prüfverfahren), DIN EN 356 (nichttransparente Ausfachung) bzw. DIN 52290 (Einbruchhemmende Verglasung), sowie Aushebelschutz - Richtlinien. Die Einstufung in die der Verglasung ist durch einen gültigen Prüfbericht nachzuweisen.Gefordert wird eine Resistance Class (kurz RC bisher WK) für das Bauteil gem. ENV 1627:
Klassifizierung: GS ( Grundsicherheit) über Stahlpilzkopfzapfen Titan iP oder gleichwertig
Zusätzliche Belastungen sind den Positionsbeschreibung bzw. den Angaben zum Bauobjekt zu entnehmen. Ein statischer Nachweis kann nach DIN 1055-4 bzw. EN 1991-1-4 der jeweils neuesten Fassung gefordert werden. Für Fensterelemente mit absturzsichernder Funktion gilt die Richtlinie "Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV)" vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).
Ein gültiger Nachweis zur Ermittlung der Tragkraft von Kunststoff-Rahmensystemen (Glasüberschlag) nach den Technischen Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV) Abschnitt 6.3.2.c kann gefordert werden.
Bauphysikalische Anforderungen (wesentliche Anforderungen):
Anforderungen an den Wärme- und Feuchtigkeitsschutz
Für die Anforderungen an den Wärme- und Feuchtigkeitsschutz gelten
Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils neuesten Fassung
DIN 4108 "Wärmeschutz im Hochbau" in der jeweils neuesten Fassung
Richtlinien der Bauregelliste A
DIN EN ISO 10077 "Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen /
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten" in der jeweils neuesten Fassung.
Die Einwirkung von Schlagregen und Tauwasser ist so zu begrenzen, dass Schäden (z.B. unzulässige Minderung des Wärmeschutzes) vermieden werden.
Anforderungen an den Schallschutz (wesentliche Anforderung)
Für die Anforderungen an den Schallschutz gelten:
DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" in der jeweils neuesten Fassung.
VDI-Richtlinie 2719 "Schalldämmung von Fenstern" in der jeweils neuesten Fassung.
Gefordert wird für die Elemente ein bewertetes Schalldämm-Maß im eingebauten Zustand wie nachfolgend aufgeführt und in den jeweiligen Positionen beschrieben:
Die Werte sind dem LV zu entnehmen!
Die Anschlüsse zwischen Fenstern und Baukörper sind unter Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung der Fenster auszubilden.
Horizontal oder schräg angeordneten Blechflächen die der Bewitterung ausgesetzt sind (z.B. vorgehängte Bleche, Fensterbänke, usw.) sind zu entdröhnen. Es wird eine rückseitige Antidröhn-Beschichtung von ca. 2/3 der gesamten Ausladungsfläche gefordert. Dies ist in die Vertragspreise mit einzurechnen.
Bei senkrechten Blechflächen ist eine Anti- Dröhnbeschichtung nur dann einzurechnen, wenn diesbezüglich in der Leistungsbeschreibung eine entsprechende Forderung enthalten ist.
Einbau der Fenster
Die Planung und Ausführung der Baukörperanschlüsse nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Die Anschlussausbildung muss den Anforderungen aus dem Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz erfüllen.
Dabei sind folgende Vorschriften in den jeweils neuesten Fassungen einzuhalten:
DIN 4108 Beiblatt 2
DIN 4108-7
Energieeinsparverordnung
aktuelle Richtlinie "Leitfaden zur Montage" von der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren
Die Fensterlemente werden in Massivwände mit äußerer Wärmedämmung (VWS) eingebaut. Die Fensteröffnungen sind ohne Anschlag. Die Außenkanten der Elemente sitzen ca. 1 cm hinter Außenkante Rohbauwand.
Die Decken werden nicht verputzt. Daher ist am Anschluss Fenterrahmen oben/Bauwerk innen eine Abdeckleiste in Fensterfarbe zur Abdeckung der Anschlußfuge zu liefern und zu montieren.
Befestigung der Fenster
Das Eigengewicht der Fenster- bzw. Türelemente sind über druckfeste Unterkonstruktionen (wie z.B. Tragklötze) in das Bauwerk einzuleiten. Die jeweiligen Unterkonstruktionen müssen so angeordnet werden, dass sowohl die inneren als auch die äußeren Elementabdichtungen ohne jegliche Unterbrechung ausgeführt werden können.
Beim Einbau der Fenster ist darauf zu achten, dass die Verankerungen / Unterkonstruktionen:
die Kräfte aus Fenstern und Fensterwänden einwandfrei auf den Baukörper übertragen
die Bewegungen, sowohl aus thermischen Belastungen der Fenster und Fensterelemente als auch aus
die zu erwartenden Formänderungen des Baukörpers aufnehmen können
gegen verschieben gesichert werden.
die Funktion der Abdichtungen nicht beeinträchtigt werden
Durch den Einbau von Sonnenschutzkästen darf die Standfestigkeit der angebotenen Fensterelementen nicht beeinträchtigt werden. Falls aufgrund des Sonnenschutzkastens keine ausreichende Befestigung des oberen Blendrahmens erfolgen kann, muss der Blendrahmen durch geeignete Maßnahmen (z.B. zusätzliche waagrechte Stahlrohraussteifungen) entsprechend standsicher ausgebildet werden. Die Revisionsöffnung bei Rollladenkästen muss sich trotz dieser Zusatzmaßnahmen ungehindert öffnen lassen.
Abdichtung zum Baukörper
Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden, d.h. die
Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schalldämmung und Fugenbewegung sind zu beachten. Raumseitige Abdichtungen sind dampfdiffusionsdicht ausgeführt werden. Diese müssen somit verhindern, dass Feuchtigkeit zwischen Rahmen und Wand eindringen kann. Die außenseitige Abdichtung muss schlagregendicht ausgeführt sein und einen Dampfdruckausgleich zur Außenseite ermöglichen.
Geforderter Dämmstoff: Mineralwolledämmstoff
Das Fenster ist aussenseitig luftdicht (nicht dampfdicht) mit geeigneterFolie am Rohbau anzuschließen.
Bei Abdichtungsarbeiten von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die Vorgaben der DIN
18540 sinngemäß anzuwenden. Dies hat Gültigkeit sowohl für die konstruktive Fugenausbildung, als auch für die zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffes.
Dichtsysteme
Fugendichtbänder
Vorkomprimierte, imprägnierte Dichtbänder aus Schaumkunststoff für äußere und innere Abdichtungen. Die jeweiligen Herstellervorschriften sind zu beachten. Es dürfen nur nach DIN 18542 geprüfte und klassifizierte Systeme eingesetzt werden. Im Außenbereich sind Dichtbänder der Beanspruchungsgruppe 1 (BG1) zugelassen. Dichtbänder der BG2 dürfen nur vor direkter Sonnenbestrahlung geschützt eingesetzt werden. Bei der Verarbeitung sind die Verarbeitungsrichtlinien der jeweiligen Hersteller zu beachten.
Bauabdichtungsfolien
Bauabdichtungsfolien müssen in ihrer Eigenschaft dem Verwendungszweck und der DIN 18195 entsprechen. Sie dürfen nach DIN 52452 keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen mit den angrenzenden Baustoffen (z.B. PVC Blendrahmen, Aluminium und den Anstrichen) verträglich sein. Dichtfolien müssen alterungsbeständig und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind - gegen diese beständig sein. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Zur Wahrung der Funktionsfähigkeit sind sie mechanisch zu sichern. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen, es dürfen nur kaltverschweißbare Folien verwendet werden. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten.
Elastische Dichtstoffe
Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit spritzbaren Dichtstoffen gilt weiter die DIN 18540 und DIN 18545-2 sowie die jeweiligen Herstellervorschriften. Bei der Festlegung der Fugenbreite ist die zulässige Gesamtverformung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung ist eine Zweiflankenhaftung sicherzustellen. Hierzu ist ein nichtsaugendes, geschlossenzelliges Hinterfüllmaterial zu verwenden.
Weitere Hinweise zum Stand der Technik sind dem IVD- Merkblatt Nr. 9 "Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren - Grundlagen für Planung und Ausführung" zu entnehmen.
Für andere Dichtsysteme muss die Eignung gemäß ift - Richtlinie MO-01/1 "Baukörperanschluss von Fenstern; Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen"
nachgewiesen werden.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
1 TITEL I KUNSTSTOFFFENSTER
1
TITEL I KUNSTSTOFFFENSTER
1.01 Rohbaulichtmaß: 110 cm x 140 cm, 1-flügleig Rohbaulichtmaß: 110 cm x 140 cm, 1-flügleig
Dreh / Drehkipp Beschlag, ohne Rollladen
inkl. Außensims
Glasart GT1, zusätzlich:
Schallschutz: R wp mind. 32 dB (Labor),
in eingebautem Zustand R wr mind. 30 dB.
Beschlagart: BF 1
Absturzsicherung keine.
Einbauort: Treppenhaus
1.01
Rohbaulichtmaß: 110 cm x 140 cm, 1-flügleig
24,00
St
1.02 Rohbaulichtmaß 320 x 269 cm 30 dB Rohbaulichtmaß: 320 cm x 269 cm, 2 flügelige Fenstertüre und festes Seitenteil, insgesamt 3-teilig.
Dreh./Drehkipp Beschlag und Festverglasung
mit Rahmenverbreiterung oben für Vorbaurollladen gemäß Planeintrag. (Unterkante Kasten ca. 25cm UKD)
Rahmenverbreiterung unten für Fußbodenaufbau 26 cm
Glasart GT1, zusätzlich:
Schallschutz: R wp mind. 32 dB (Labor),
in eingebautem Zustand R wr mind. 30 dB.
Beschlagsart: BF 2
Absturzsicherung keine.
Einbauort: Süd- / Terrassenseite EG
1.02
Rohbaulichtmaß 320 x 269 cm 30 dB
4,00
St
1.03 Rohbaulichtmaß 220 x 269 cm 30 dB Rohbaulichtmaß: 220 cm x 269 cm, 2 flügelige Fenstertüre
Dreh./Drehkipp Beschlag
mit Rahmenverbreiterung oben für Vorbaurollladen gemäß Planeintrag. (Unterkante Kasten ca. 25cm UKD)
Rahmenverbreiterung unten für Fußbodenaufbau 15 cm
Glasart GT1, zusätzlich:
Schallschutz: R wp mind. 32 dB (Labor),
in eingebautem Zustand R wr mind. 30 dB.
Beschlagsart: BF 2
Absturzsicherung keine.
Einbauort: Süd- / Terrassenseite EG
1.03
Rohbaulichtmaß 220 x 269 cm 30 dB
12,00
St
1.04 Rohbaulichtmaß 220 x 258 cm 30 dB Rohbaulichtmaß: 220 cm x 258 cm, 2 flügelige Fenstertüre
Dreh./Drehkipp Beschlag
mit Rahmenverbreiterung oben für Vorbaurollladen gemäß Planeintrag. (Unterkante Kasten ca. 25cm UKD)
Rahmenverbreiterung unten für Fußbodenaufbau 15 cm
Glasart GT1, zusätzlich:
Schallschutz: R wp mind. 32 dB (Labor),
in eingebautem Zustand R wr mind. 30 dB.
Beschlagsart: BF 2
Absturzsicherung keine
Einbauort: Süd- / Terrassenseite 1.+2. OG
1.04
Rohbaulichtmaß 220 x 258 cm 30 dB
32,00
St
1.05 Rohbaulichtmaß 220 x 269 cm 30 dB Rohbaulichtmaß: 220 cm x 269 cm, 2 flügelige Fenstertüre
Dreh./Drehkipp Beschlag
mit Rahmenverbreiterung oben für Vorbaurollladen gemäß Planeintrag. (Unterkante Kasten ca. 25cm UKD)
Rahmenverbreiterung unten für Fußbodenaufbau 26 cm
Glasart GT1, zusätzlich:
Schallschutz: R wp mind. 32 dB (Labor),
in eingebautem Zustand R wr mind. 30 dB.
Beschlagsart: BF 2
Absturzsicherung keine.
Einbauort: Süd- / Terrassenseite DG
1.05
Rohbaulichtmaß 220 x 269 cm 30 dB
7,00
St
1.06 Rohbaulichtmaß 220 x 269 cm 32 dB Rohbaulichtmaß: 220 cm x 269 cm, 2 flügelige Fenstertüre
Dreh./Drehkipp Beschlag
mit Rahmenverbreiterung oben für Vorbaurollladen gemäß Planeintrag. (Unterkante Kasten ca. 25cm UKD)
Rahmenverbreiterung unten für Fußbodenaufbau 26 cm
Glasart GT1, zusätzlich:
Schallschutz: R wp mind. 34 dB (Labor),
in eingebautem Zustand R wr mind. 32 dB.
Beschlagsart: BF 2
Absturzsicherung keine.
Einbauort: Süd- / Terrassenseite DG
1.06
Rohbaulichtmaß 220 x 269 cm 32 dB
10,00
St
1.07 Rohbaulichtmaß 110 x 269 cm 30 dB Rohbaulichtmaß: 110 cm x 269 cm, 2-teiliges, raumhohes Fensterelement mit Brüstungsriegel, darüber einem DK-Flügel, Brüstung festverglast VSG.
Dreh./Drehkipp Beschlag
mit Rahmenverbreiterung oben für Vorbaurollladen gemäß Planeintrag. (Unterkante Kasten ca. 25cm UKD)
Rahmenverbreiterung unten für Fußbodenaufbau 26 cm
Glasart GT1, zusätzlich:
Schallschutz: R wp mind. 32 dB (Labor),
in eingebautem Zustand R wr mind. 30 dB.
Beschlagsart: BF 2
Absturzsicherung: Brüstungsverglasung VSG/ESG fest
Einbauort: Nord- / Ostseite EG
1.07
Rohbaulichtmaß 110 x 269 cm 30 dB
11,00
St
1.08 Rohbaulichtmaß 110 x 269 cm 32 dB Rohbaulichtmaß: 110 cm x 269 cm, 1-flügelige Fenstertüre
Dreh./Drehkipp Beschlag
mit Rahmenverbreiterung oben für Vorbaurollladen gemäß Planeintrag. (Unterkante Kasten ca. 25cm UKD)
Rahmenverbreiterung unten für Fußbodenaufbau 26 cm
Glasart GT1, zusätzlich:
Schallschutz: R wp mind. 34 dB (Labor),
in eingebautem Zustand R wr mind. 32 dB.
Beschlagsart: BF 2
Absturzsicherung keine.
Einbauort: Süd- / Terrassenseite EG
1.08
Rohbaulichtmaß 110 x 269 cm 32 dB
4,00
St
1.09 Rohbaulichtmaß 110 x 269 cm 30 dB Rohbaulichtmaß: 110 cm x 269 cm, 2-teiliges, raumhohes Fensterlement mit Brüstungsriegel, darüber einen DK-Flügel. Brüstung festverglast VSG.
Dreh./Drehkipp Beschlag
mit Rahmenverbreiterung oben für Vorbaurollladen gemäß Planeintrag. (Unterkante Kasten ca. 25cm UKD)
Rahmenverbreiterung unten für Fußbodenaufbau 26 cm
Glasart GT1, zusätzlich:
Schallschutz: R wp mind. 32 dB (Labor),
in eingebautem Zustand R wr mind. 30 dB.
Beschlagsart: BF 2
Absturzsicherung keine.
Einbauort: Süd- / Terrassenseite EG
1.09
Rohbaulichtmaß 110 x 269 cm 30 dB
3,00
St
1.10 Rohbaulichtmaß 110 x 269 cm 32 dB Rohbaulichtmaß: 110 cm x 269 cm, 2-teiliges, raumhohes Fensterlement mit Brüstungsriegel, darüber einen DK-Flügel. Brüstung festverglast VSG.
Dreh./Drehkipp Beschlag
mit Rahmenverbreiterung oben für Vorbaurollladen gemäß Planeintrag. (Unterkante Kasten ca. 25cm UKD)
Rahmenverbreiterung unten für Fußbodenaufbau 26 cm
Glasart GT1, zusätzlich:
Schallschutz: R wp mind. 34 dB (Labor),
in eingebautem Zustand R wr mind. 32 dB.
Beschlagsart: BF 2
Absturzsicherung keine.
Einbauort: Süd- / Terrassenseite EG
1.10
Rohbaulichtmaß 110 x 269 cm 32 dB
3,00
St
1.11 Rohbaulichtmaß 110 x 269 cm 38 dB Rohbaulichtmaß: 110 cm x 269 cm, 2-teiliges, raumhohes Fensterlement mit Brüstungsriegel, darüber einen DK-Flügel. Brüstung festverglast VSG.
Dreh./Drehkipp Beschlag
mit Rahmenverbreiterung oben für Vorbaurollladen gemäß Planeintrag. (Unterkante Kasten ca. 25cm UKD)
Rahmenverbreiterung unten für Fußbodenaufbau 26 cm
Glasart GT1, zusätzlich:
Schallschutz: R wp mind. 40 dB (Labor),
in eingebautem Zustand R wr mind. 38 dB.
Beschlagsart: BF 2
Absturzsicherung keine.
Einbauort: Süd- / Terrassenseite EG
1.11
Rohbaulichtmaß 110 x 269 cm 38 dB
2,00
St
1.12 Rohbaulichtmaß 110 x 269 cm 30 dB Rohbaulichtmaß: 110 cm x 269 cm, 1-flügelige Fenstertüre
Dreh./Drehkipp Beschlag
mit Rahmenverbreiterung oben für Vorbaurollladen gemäß Planeintrag. (Unterkante Kasten ca. 25cm UKD)
Rahmenverbreiterung unten für Fußbodenaufbau 26 cm
Glasart GT1, zusätzlich:
Schallschutz: R wp mind. 32 dB (Labor),
in eingebautem Zustand R wr mind. 30 dB.
Beschlagsart: BF 2
Absturzsicherung keine.
Einbauort: Süd- / Terrassenseite DG
1.12
Rohbaulichtmaß 110 x 269 cm 30 dB
6,00
St
1.13 Rohbaulichtmaß 110 x 269 cm 32 dB Rohbaulichtmaß: 110 cm x 269 cm, 1-flügelige Fenstertüre
Dreh./Drehkipp Beschlag
mit Rahmenverbreiterung oben für Vorbaurollladen gemäß Planeintrag. (Unterkante Kasten ca. 25cm UKD)
Rahmenverbreiterung unten für Fußbodenaufbau 26 cm
Glasart GT1, zusätzlich:
Schallschutz: R wp mind. 34 dB (Labor),
in eingebautem Zustand R wr mind. 32 dB.
Beschlagsart: BF 2
Absturzsicherung keine.
Einbauort: Süd- / Terrassenseite DG
1.13
Rohbaulichtmaß 110 x 269 cm 32 dB
7,00
St
1.14 Rohbaulichtmaß 110 x 258 cm 30 dB Rohbaulichtmaß: 110 cm x 258 cm, 2-teiliges, raumhohes Fensterelement mit Brüstungsriegel, darüber einen DK-Flügel, Brüstung festverglast als absturzsichernde Verglasung VSG/ESG nach TRAV.
Dreh./Drehkipp Beschlag
mit Rahmenverbreiterung oben für Vorbaurollladen gemäß Planeintrag. (Unterkante Kasten ca. 25cm UKD)
Rahmenverbreiterung unten für Fußbodenaufbau 15 cm
Glasart GT1, zusätzlich:
Schallschutz: R wp mind. 32 dB (Labor),
in eingebautem Zustand R wr mind. 30 dB.
Beschlagsart: BF 2
Absturzsicherung: Brüstungsverglasung VSG/ESG fest
Einbauort: Süd- / Terrassenseite 1.+2.OG
1.14
Rohbaulichtmaß 110 x 258 cm 30 dB
23,00
St
1.15 Rohbaulichtmaß 110 x 258 cm 32 dB Rohbaulichtmaß: 110 cm x 258 cm, 2-teiliges, raumhohes Fensterelement mit Brüstungsriegel, darüber einen DK-Flügel, Brüstung festverglast als absturzsichernde Verglasung VSG/ESG nach TRAV.
Dreh./Drehkipp Beschlag
mit Rahmenverbreiterung oben für Vorbaurollladen gemäß Planeintrag. (Unterkante Kasten ca. 25cm UKD)
Rahmenverbreiterung unten für Fußbodenaufbau 15 cm
Glasart GT1, zusätzlich:
Schallschutz: R wp mind. 34 dB (Labor),
in eingebautem Zustand R wr mind. 32 dB.
Beschlagsart: BF 2
Absturzsicherung: Brüstungsverglasung VSG/ESG fest
Einbauort: Süd- / Terrassenseite 1.+2.OG
1.15
Rohbaulichtmaß 110 x 258 cm 32 dB
2,00
St
1.16 Rohbaulichtmaß 110 x 258 cm 38 dB Rohbaulichtmaß: 110 cm x 258 cm, 2-teiliges, raumhohes Fensterelement mit Brüstungsriegel, darüber einen DK-Flügel, Brüstung festverglast als absturzsichernde Verglasung VSG/ESG nach TRAV.
Dreh./Drehkipp Beschlag
mit Rahmenverbreiterung oben für Vorbaurollladen gemäß Planeintrag. (Unterkante Kasten ca. 25cm UKD)
Rahmenverbreiterung unten für Fußbodenaufbau 15 cm
Glasart GT1, zusätzlich:
Schallschutz: R wp mind. 40 dB (Labor),
in eingebautem Zustand R wr mind. 38 dB.
Beschlagsart: BF 2
Absturzsicherung: Brüstungsverglasung VSG/ESG fest
Einbauort: Süd- / Terrassenseite 1.+2.OG
1.16
Rohbaulichtmaß 110 x 258 cm 38 dB
4,00
St
1.17 Rohbaulichtmaß 110 x 258 cm 42 dB Rohbaulichtmaß: 110 cm x 258 cm, 2-teiliges, raumhohes Fensterelement mit Brüstungsriegel, darüber einen DK-Flügel, Brüstung festverglast als absturzsichrernde Verglasung VSG/ESG nach TRAV
Dreh./Drehkipp Beschlag
mit Rahmenverbreiterung oben für Vorbaurollladen gemäß Planeintrag. (Unterkante Kasten ca. 25cm UKD)
Rahmenverbreiterung unten für Fußbodenaufbau 15 cm
Glasart GT1, zusätzlich:
Schallschutz: R wp mind. 44 dB (Labor),
in eingebautem Zustand R wr mind. 42 dB.
Beschlagsart: BF 2
Absturzsicherung: Brüstungsverglasung VSG/ESG fest
Einbauort: Süd- / Terrassenseite 1.+2.OG
1.17
Rohbaulichtmaß 110 x 258 cm 42 dB
3,00
St
1.18 Rohbaulichtmaß 110 x 158 cm 30 dB Rohbaulichtmaß: 110 cm x 158 cm, 1-flügeliges Fenster.
Dreh./Drehkipp Beschlag
mit Rahmenverbreiterung oben für Vorbaurollladen gemäß Planeintrag. (Unterkante Kasten ca. 25cm UKD)
Glasart GT1, zusätzlich:
Schallschutz: R wp mind. 32 dB (Labor),
in eingebautem Zustand R wr mind. 30 dB.
Beschlagsart: BF 2
Absturzsicherung keine.
Einbauort: Nord- / Ostseite EG-DG
1.18
Rohbaulichtmaß 110 x 158 cm 30 dB
32,00
St
1.19 Rohbaulichtmaß 110 x 158 cm 32 dB Rohbaulichtmaß: 110 cm x 158 cm, 1-flügeliges Fenster.
Dreh./Drehkipp Beschlag
mit Rahmenverbreiterung oben für Vorbaurollladen gemäß Planeintrag. (Unterkante Kasten ca. 25cm UKD)
Glasart GT1, zusätzlich:
Schallschutz: R wp mind. 34 dB (Labor),
in eingebautem Zustand R wr mind. 32 dB.
Beschlagsart: BF 2
Absturzsicherung keine.
Einbauort: Nord- / Ostseite EG-DG
1.19
Rohbaulichtmaß 110 x 158 cm 32 dB
30,00
St
1.20 Rohbaulichtmaß 110 x 158 cm 38 dB Rohbaulichtmaß: 110 cm x 158 cm, 1-flügeliges Fenster.
Dreh./Drehkipp Beschlag
mit Rahmenverbreiterung oben für Vorbaurollladen gemäß Planeintrag. (Unterkante Kasten ca. 25cm UKD)
Glasart GT1, zusätzlich:
Schallschutz: R wp mind. 42 dB (Labor),
in eingebautem Zustand R wr mind. 38 dB.
Beschlagsart: BF 2
Absturzsicherung keine.
Einbauort: Nord- / Ostseite EG-DG
1.20
Rohbaulichtmaß 110 x 158 cm 38 dB
4,00
St
1.21 Rohbaulichtmaß 110 x 158 cm 42 dB Rohbaulichtmaß: 110 cm x 158 cm, 1-flügeliges Fenster.
Dreh./Drehkipp Beschlag
mit Rahmenverbreiterung oben für Vorbaurollladen gemäß Planeintrag. (Unterkante Kasten ca. 25cm UKD)
Glasart GT1, zusätzlich:
Schallschutz: R wp mind. 44 dB (Labor),
in eingebautem Zustand R wr mind. 42 dB.
Beschlagsart: BF 2
Absturzsicherung keine.
Einbauort: Nord- / Ostseite EG-DG
1.21
Rohbaulichtmaß 110 x 158 cm 42 dB
15,00
St
1.22 Verleistung der Fenster innen durch Leiste ca. 40 mm x 25 mm Verleistung der Fenster innen durch Leiste ca. 40 mm x 25 mm
seitlich und unten
1.22
Verleistung der Fenster innen durch Leiste ca. 40 mm x 25 mm
247,00
m
1.23 Fenstersims trittfest Fenstersims am Übergang zur Betonfertigteil - Balkonplatte als trittfestes
Riffelblech EV 1 einschl. Unterkonstruktion mit seitlichen Bordprofilen.
Ausladung 260 mm
1.23
Fenstersims trittfest
70,00
m
1.24 Zulage: abschließbarer Fenstergriff Abschließbare Beschläge als Zuschlag für ebenerdig erreichbare Fenster im EG.
1.24
Zulage: abschließbarer Fenstergriff
E
40,00
St
1.25 Zulage: abschließbarer Fenstergriff Beschläge für Putzflügel mit Steckschlüssel als Zuschlag für die aus Schallschutzgründen nicht öffenbaren Fenster an Nord- und Ostseite.
1.25
Zulage: abschließbarer Fenstergriff
72,00
St
2 TITEL II HAUSTÜREN
2
TITEL II HAUSTÜREN
2.01 Zweiteilige Hauseingangselemente aus Holz gem. beiliegenden Detail Zweiteilige Hauseingangselemente aus Holz gem. beiliegenden Detail
Rohbaulichtmaß gesamt: 2.05 m x 2.48 m
Rahmenverbreiterungen oben und seitlich für Überdämmung 5 cm,
Wärmedurchgangskoeffizient Uw= 1,1 W/m²K, g=0,60..0,62
Türblatt als Glastür mit umlaufendem Holzrahmen,
lichter Durchgang mind. 1050 mm breit
lichter Durchgang mind. 2125 mm hoch
Oberfläche Holzteile lackiert RAL 9016 oder nach Angabe
Griffstange aussen
Edelstahlgriffstange mit schrägen Stützen , Länge bis 2200 mm (Sicherheitsabstand S= 45mm),
Rahmentürdrücker innen
Material Edelstahl
Beschlag für 1-flügelige Hauseingangstüre
Die Anordnung der Türbänder ist unter Berücksichtigung der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des Systemherstellers vorzusehen. Die Türbänder sind vertikal, horizontal und auf Dichtungsandruck justierbar.
Systemzubehör wie Profil-Zylinder-Rosetten oval, Drückerstift, Dichtstücke, Befestigungszubehör und Fußabdichtungen werden nicht besonders erwähnt. Diese Zubehörteile sind mitzuliefern und zu montieren.
3 St. Türbänder
1 St. Schutzbeschlag mit Einsteckschloss vorgerichtet für bauseitigen
Profilzylinder mit Bohrschutz, mit Kernziehschutzrosette
Mehrfachverriegelung und Automatik-Fluchttürverschluss mit Motor- entriegelung (DIN EN 179)
Fuhr Autotronic 834 P oder gleichwertig
1 St. Elektro- Türöffner
1 St. integrierter Obertürschließer
Seitliche Festverglasung
eine seitiliche Festverglasung, durchbruchsicher ca. 0,80 x 2,125 m
Glasart : GT 3, VSG
2.01
Zweiteilige Hauseingangselemente aus Holz gem. beiliegenden Detail
4,00
St
2.02 Provisiorisches Türblatt Provisorisches Türblatt für Hauseingangstürelement mit Vorrüstung für PZ-Schloß liefern und bis zum Einbau des endgültigen Türblatts einsetzen und vorhalten. Einschließlich Ausbau und Entsorgung bei Montage des endgültigen Türblattes, einschl. zus. Anfahrt.
Vorhaltung mind. 6 Monate
2.02
Provisiorisches Türblatt
4,00
St
2.03 Innenabdeckung Schwelle Aluminium Innenabdeckung Schwelle aus Edelstahlblech, Dicke 2,5 mm, 5-fach gekantet, Aufkantung am unteren Anschlussriegel verschraubt. Unterstopfung mit Faserdämmstoff 50 mm.
Material: Edelstahl Werkstoff Nr. 1.4571
Breite: ca 100 mm
2.03
Innenabdeckung Schwelle Aluminium
4,00
m
2.04 Elektrischer Türöffner Elektrischer Türöffner als Mehrpreis zur vorigen Türposition, für Alumíniumrahmentüren ohne Brandschutzanforderung.
Der Preis versteht sich für die komplett funktionsfähige Tür, sollten für das angebotene System mehrere Türöffner pro Flügel notwendig sein, so sind diese alle in den Einheitspreis einzurechnen.
2.04
Elektrischer Türöffner
4,00
St
2.05 Elektrisches Motorschloss Elektrisches Motorschloss als Mehrpreis zur vorigen Türposition, für Alumíniumrahmentüren ohne Brandschutzanforderung.
Der Preis versteht sich für die komplett funktionsfähige Tür, sollten für das angebotene System mehrere Türöffner pro Flügel notwendig sein, so sind diese alle in den Einheitspreis einzurechnen.
2.05
Elektrisches Motorschloss
4,00
St
3 TITEL III VORBAUROLLLADEN
3
TITEL III VORBAUROLLLADEN
Vorbaurollladen mit eckigem Kasten, Kunststoff-Behang Vorbaurolladen, einschl. eckigem; überputztem Kasten, ROMA,
Typ: Intego P (Basis Quadro) , 160 er Kasten bei Brüstungsfenstern bzw. 190 er Kasten bei raumhohen Elementen oder gleichwertig, als Kunststoffrolladen bzw. bei entsprechenden Fenstergrößen mit Aluminiumverstärkungen in wärmegedämmter Ausführung entsprechend EnEV-Berechnung des Fachingenieurs; Kasten aus rollgeformten Aluminium zum Überputzen geeignet mit Putzträger 15mm und Putzwinkel unten ca. 30mm, 53mm breite Führungsschienen stranggepreßt und einbrennlackiert mit eingewalztem Gummikeder für geräuscharmen Panzerlauf, Blendenkappen aus Aluminium-Druckguß, kugelgelagerte Achtkantstahlwelle, volleinziehbarer Endstab, die Lamellen erhalten Arretierungen gegen seitliches Verschieben, einbruchhemmende Hochschiebesicherung liefern und betriebsfertig montieren.
Alle Rollläden werden mit Kurbel betrieben.
Farbe des Behanges : grau
Farbe der Führungsschienen, sichtbaren Befestigungsteile: RAL 9016
bzw. weiß wie Fensterelemente
Bauseitig sind vorhanden:
obere und seitliche Blendrahmenverbreiterung.
Hinweis: bei den in der Folge angegebenen Maßen handelt es sich um Rohbaumaße. Bei bodentiefen Elementen ist der Fußbodenaufbau im 1. bis 2.Ober-geschoss von 15cm und Erdgeschoss und Dachgeschoss von 26 cm abzuziehen.
Angeb. Fabrikat: ..............................................
Vorbaurollladen mit eckigem Kasten, Kunststoff-Behang
3.01 Rohbaulichtmaß: 320 cm x 269 cm EG, 2-teilig gekoppelt, Rohbaulichtmaß: 320 cm x 269 cm EG, 2-teilig gekoppelt,
bodentief, Fußbodenaufbau 26 cm
3.01
Rohbaulichtmaß: 320 cm x 269 cm EG, 2-teilig gekoppelt,
4,00
St
3.02 Rohbaulichtmaß: 220 cm x 269 cm EG und DG Rohbaulichtmaß: 220 cm x 269 cm EG und DG
bodentief, Fußbodenaufbau 26 cm
3.02
Rohbaulichtmaß: 220 cm x 269 cm EG und DG
28,00
St
3.03 Rohbaulichtmaß: 220 cm x 258 cm 1.+2.OG Rohbaulichtmaß: 220 cm x 258 cm 1.+2.OG
bodentief, Fußbodenaufbau 15 cm
3.03
Rohbaulichtmaß: 220 cm x 258 cm 1.+2.OG
32,00
St
3.04 Rohbaulichtmaß: 110 cm x 269 cm EG und DG Rohbaulichtmaß: 110 cm x 269 cm EG und DG
bodentief, Fußbodenaufbau 26 cm
3.04
Rohbaulichtmaß: 110 cm x 269 cm EG und DG
24,00
St
3.05 Rohbaulichtmaß: 110 cm x 258 cm 1.+2.OG Rohbaulichtmaß: 110 cm x 258 cm 1.+2.OG
bodentief, Fußbodenaufbau 15 cm
3.05
Rohbaulichtmaß: 110 cm x 258 cm 1.+2.OG
32,00
St
3.06 Rohbaulichtmaß: 110 cm x 158 cm EG bis DG Rohbaulichtmaß: 110 cm x 158 cm EG bis DG
3.06
Rohbaulichtmaß: 110 cm x 158 cm EG bis DG
82,00
St
3.07 Zulage für Nothandkurbel Zulage für zus. Nothandkurbel an Raffstores entsprechend DIN EN und LBO/AVO an Fenstern oder Fenstertüren die gleichzeitig 2.Rettungswege sind.
3.07
Zulage für Nothandkurbel
60,00
St
3.08 Zulage Akkupufferung Akkupufferung des Sonnenschutzes um bei unterbrochener Stromversorgung oder Motordefekt den Raffstore vorübergehend öffnen zu können.
3.08
Zulage Akkupufferung
E
1,00
St
4 TITEL IV TAGLOHNARBEITEN
4
TITEL IV TAGLOHNARBEITEN
Vorbemerkungen:
Rapporte, die später als eine Woche nach Ausführungstermin zur Unterschrift vorgelegt werden, können nicht mehr anerkannt werden. Vorbemerkungen:
Rapporte, die später als eine Woche nach Ausführungstermin zur Unterschrift vorgelegt werden, können nicht mehr anerkannt werden.
Vorbemerkungen:
Rapporte, die später als eine Woche nach Ausführungstermin zur Unterschrift vorgelegt werden, können nicht mehr anerkannt werden.
Für Taglohnarbeiten,
die nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden dürfen und die täglich zu rapportieren sind, werden einschließlich aller Nebenleistungen und Zuschläge verrechnet: Für Taglohnarbeiten,
die nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden dürfen und die täglich zu rapportieren sind, werden einschließlich aller Nebenleistungen und Zuschläge verrechnet:
Für Taglohnarbeiten,
die nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden dürfen und die täglich zu rapportieren sind, werden einschließlich aller Nebenleistungen und Zuschläge verrechnet:
4.01 Polierstunde Polierstunde
4.01
Polierstunde
10,00
Std.
4.02 Facharbeiterstunde Facharbeiterstunde
4.02
Facharbeiterstunde
10,00
Std.
4.03 Helferstunde Helferstunde
4.03
Helferstunde
10,00
Std.
Sämtliche vorgenannten Preise sind Festpreise bis 31.12.2028 Sämtliche vorgenannten Preise sind Festpreise bis 31.12.2028
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Ort und Datum Der Unternehmer
(Stempel und Unterschrift)
Sämtliche vorgenannten Preise sind Festpreise bis 31.12.2028