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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Liste der Projektbeteiligten Bauherr/Auftraggeber:
Norddeutsche Wohnbau GmbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: info@norddeutsche-wohnbau.de
Planung Hochbau / Brandschutz:
S&P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: info@sp-planung.de
Tragwerksplanung / Bauphysik:
imp mirsanaye + Partner PartG mbH
Konsul-Smidt-Str. 8u
28217 Bremen
Tel.: 0421 3467100
E-Mail: ing@imp-bremen.de
Planung Haustechnik (TGA):
Heise und Baumgart
Ramsenweg 2b
38700 Braunlage
Tel.: 05520 999 29 -0
E-Mail: info@hb-ingenieure.de
Planung Außenanlagen:
Grünplan Hamburg
Saseler Bogen 3A
22393 Hamburg
Tel.: 040 2715 77 95
E-Mail: info@gruenplan-hamburg.de
Vermesser:
Tiedemann, Wenck & Brand Vermessung
Lotharstraße 8
22041 Hamburg
Tel.: 040 66990416
E-Mail: info@tiedemann-vermessung.de
Baugrundbeurteilung, Gründungsempfehlung:
Baugrund Kuhrau Ingenieurgesellschaft mbH
Hammoorer Weg 18b
22941 Bargteheide
Tel.: 04532 2680941
E-Mail: info@baugrund-kuhrau.de
Liste der Projektbeteiligten
Baubeschreibung Allgemein
Das Grundstück befindet sich auf dem Frahmredder 52/54/54a im Hamburger Stadtteil Sasel im Alstertal.
Es werden 10 Wohnungen als Stadthäuser in drei Zeilen in massiver Bauweise errichtet. Die entstehenden Stadthäuser bilden eine WEG mit Sondereigentumsrechten an den jeweiligen Häusern, Gartenflächen und Stellplätzen.
Die Stadthäuser bestehen aus einem Erdgeschoss und zwei Obergeschossen. Im Haus B wird ein Teilkeller
errichtet, in dem die Technikzentrale und die Abstellräume der einzelnen Stadthäuser hergestellt werden.
Maßgebend für alle Ausführungen sind, diese Bau- und Leistungsbeschreibung, die von der
Bauaufsichtsbehörde genehmigten Baupläne und die Baugenehmigung mit den Nebenbestimmungen.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in konventioneller Massivbauweise, gemäß den Anforderungen des ab 01.11.2020 für Neubauten gültigen Gebäude Energie Gesetz (GEG) nach Effizienzhaus 40 EE.
Materialwahl und Dimensionierung von Bauteilen für die Ausführung des Rohbaus werden entsprechend den statischen Berechnungen des Fachingenieurs vorgenommen.
Erdarbeiten
Durchführung aller erforderlichen Erdarbeiten für Baugrund, Fundamente und Rohrleitungsgräben. Der
Oberboden wird abgetragen, zwischengelagert und nach Errichtung des Gebäudes wieder, soweit möglich
verwendet. Der übrige Boden wird ordnungsgemäß entsorgt.
Gründung
Die Gründung wird nach Tragfähigkeit des Bodens mit durchgehender Stahlbetonbodenplatte und Frost-
schürzen aus Ortbeton mit konstruktiver Rissbewehrung hergestellt. Wechselnden Bodenverhältnissen wird
- soweit notwendig - z. B. durch Gründungsverbesserungsmaßnahmen, statische Verstärkung, dränierende
Anlagen oder durch adäquaten Oberflächenschutz - wie Z. B. WU-Beton bzw. KS- Wände mit Abdichtung
nach DIN 18533 - Rechnung getragen. Einbau eines Fundamenterders zum Potenzialausgleich entspre-
chend der DIN 1801^», nach VDE-Vorschrift und technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetrei-
bers erfolgt durch den Verkäufer.
Die Abdichtung der Bodenplatte gegen aufsteigende Feuchtigkeit erfolgt in der Horizontale mit einer zu-
gelassenen Dampfsperre.
Wände
Massivbauweise tragende Wände und Bauteile aus Mauerwerk, z. B. Kalksandstein, Leichtbeton oder Stahl-
beton bzw. Blähtonfertigwände Fabrikat Tinglev nach statischer Berechnung.
Nichttragende Innenwände können auch in Leichtbauausführung aus Metallständerwerk und zweilagiger
Gipskartonbeplankung oder Leichtbeton hergestellt werden.
Für technische Installationen notwendige Schächte, Vorsatzschalen (Waschbecken, WC, Dusche) und ab-
gehängte Decken werden Gipskartonkonstruktionen hergestellt.
Decken
Stahlbetondecken erfolgen über Untergeschoss im Haus B und über Erdgeschoss. Die oberen Decken (De-
cke über 1 OG) erfolgen als hölzerne Dachkonstruktion und erhalten unterseitig eine Trockenbauverklei-
düng aus Gipskartonplatten. Die Dachschrägen erhalten ebenfalls eine Gipskartonverkleidung mit Däm-
mung und Dampfsperre gemäß GEG-Berechnung.
Fassade
Fassadengestaltung aus Meldorfer Verblender „Hamburg" rot auf Wärmedämmverbundsystem gemäß Wär-
meschutznachweis. Die Außenbauteile der Gauben erhalten außenseitig Bekleidungen aus
HPL-Fassadenplatten, Fabrikat Trespa o. glw. gemäß Architektendetail.
Dach
Satteldach Ausführung soweit möglich als Binderkonstruktion. Mindestens 24 cm dicke Wärmedämmung
(WLG032) in der Sparren-/Kehlbalkenlage und Aufsparrendämmung von 8 cm (WLG 0, 23) sowie Unterkon-
struktion, Dampfsperre und Gipskartonplattenverkleidung.
Die Dacheindeckung erfolgt bei geneigten Dächern mit schwarzen Braas Betondachstein o. glw. mit Unter-
spannbahn zum Schutz gegen Flugschnee und Schmelzwasser. Die flachgeneigten Gauben erhalten eine
Bitumenabdichtung.
Baubeschreibung
Angaben zur Baustelle Baugrund
Bodenverhältnisse: siehe beiliegendes Baugrundbeurteilung und Gründungsempfehlung sowie Deklarationsanalysen vom 14.09.2023
Grundwasserspiegel: siehe beiliegendes Bodengutachten vom 14.09.2023
Grundwasseranalyse: siehe beiliegendes Bodengutachten vom 14.09.2023
Lage und Transportwege
Zufahrtmöglichkeiten: über öffentliche Straßen
Für den Verkehr
freizuhaltende Flächen: gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung
Transportwege für Trans-
port der Baustoffe auf
der Baustelle: gemäß der vom AN anzulegenden Baustraßen
Transportmittel für Trans-
port der Baustoffe auf
der Baustelle: gemäß Baustelleneinrichtung des AN
Sonstige Baustelleinrichtung
Geräte/ Einrichtungen
anderer Unternehmer: nach Baufortschritt
Art / Lage der
Lagerplätze: gemäß Baustelleneinrichtung des AN
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B)
Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet wird.
Nebenangebote
Nebenangebote sind zugelassen, wenn die geforderten Qualitäten und die Gesamtleistung erfüllt werden.
Aus dem Text von Nebenangeboten muss Art und Umfang der Abweichung von der ausgeschriebenen Leistung klar erkennbar sein.
Die hier aufgeführten Vertragsbedingungen behalten bei einer Beauftragung einer Teil- oder Gesamtleistung über ein Nebenangebot Gültigkeit. Sich evtl. aus den Abweichungen ergebende Änderungen in der technischen Bearbeitung - Planung, Berechnung, Prüfung - sind vom Anbieter zu
erbringen und werden nicht besonders vergütet.
Für vom Bieter frei wählbare o. ggf. nebenangebotene Produkte sind zur Bewertung erforderliche Beschreibungen, Abbildungen und ggf. Muster dem Angebot beizufügen.
Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu prüfen.
Der AN hat auf Verlangen des AG einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu erstellen und dem AG zu übergeben.
Der AN hat auf Verlangen des AG einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem AG zu übergeben. Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom AG vorgelegten Bauzeitenplans erstellt werden.
Bauleitung des AG
Die Bauleistungen betreffende Korrespondenz zwischen AG und AN findet ausschließlich über die Bauleitung des AG statt. Ausgenommen hiervon sind direkte Anweisungen durch lizensierte behördliche Vertreter oder der vom AG beauftragten Sonderfachleute, wie der Fachbauleitung der Fachingenieure für Statik, Haustechnik, SiGeKo u. dgl. sowie bei Gefahr in Verzug.
Entsprechende Ansprechpartner und weisungsbefugte Vertreter sowie evtl. Ersatzpersonen werden im Rahmen der Auftragserteilung vom AG benannt.
Termine für Baubesprechungen werden gemeinsam abgestimmt und im Anschluss regelmäßig oder nach Erfordernis durchgeführt. Die Teilnahme der jeweils erforderlichen AN-Vertreter ist verbindlich.
Ergebnisse werden durch Vertreter des AG protokolliert.
Bauaufsicht / Polier des AN
Der AN hat nach der geltenden Landesbauordnung für die Durchführung und die Dauer der Arbeiten eine geeignete Fachkraft als verantwortlichen Firmen-/ Fachbauleiter/ Polier und befugten Vertreter zu bestellen und zu benennen.
Dieser muss zu den üblichen Arbeitszeiten ständig erreichbar sein, über die nötigen fachlichen Qualifikationen verfügen, mit den Vorgaben eines SIGE-Plans und der Baustellenverordnung vertraut sein und über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Im Verhinderungsfalle ist umgehend ein geeigneter Stellvertreter zu benennen.
Der AN führt eigenverantwortlich ebenso die Koordination seiner Mitarbeiter zur Erfüllung der beauftragten Leistungen und Lieferungen, wie auch die Überwachung der Leistungen auf die gewerkerelevante Übereinstimmung durch. Außerordentliche Vorkommnisse sind umgehend der Bauleitung des AG zu melden!
Sicherungspflicht
Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und eigenem Gerät.
Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen.
Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Die Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) ist
auf diese Maßnahme anzuwenden.
Der entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) wird ggf. entsprechend den AN-Angaben
fortgeschrieben. Dazu ist jedoch in einigen Unterpunkten die Mitwirkung des AN erforderlich
Durch das ausführende Unternehmen sind eine Woche nach Auftragserteilung folgende Angaben zu machen:
Aufstellung der aufsichtführenden Person Ihres Unternehmens auf o. g. Baustelle (Bauleiter, Schachtmeister/ Polier/ Vorarbeiter mit Telefonnummer und Email-Adresse)
Aufstellung Ihrer Subunternehmer mit aufsichtführenden Personen und Ansprechpartnern (Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse)
Gefährdungsbeurteilung für alle Gewerke (gemäß 5 5, 6 Arbeitsschutzgesetz), auch Nachunternehmer entsprechend der gewählten Arbeitsverfahren (z.B. nach Mustern der BauBG)
Namen und Telefonnummer (mobil) des Ersthelfers des AN auf der Baustelle
Die Erstellung dieser Unterlagen wird nicht zusätzlich vergütet. Der AG stellt den Koordinator im Sinne 53 BaustellV und erteilt Weisungen in Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Koordinator hat weiterhin die Pflicht auf Mängel bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes hinzuweisen sowie ein Notanordnungsrecht bei Gefahr in Verzug. Der Koordinator ist im Rahmen der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Diese obliegen nach wie vor dem AN.
Bauschild
Ein Bauschild wird bauseits erstellt und aufgestellt. Das Aufstellen weiterer Bauschilder des AN bedarf der Zustimmung des AG.
Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B)
Der AN hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken.
Der AN hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Benutzung von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der AG kann dem AN keine Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der AG kann dem AN keine Lagerplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie werden bauseits gestellt. Von den Kosten hierfür sowie für die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer einen Betrag von 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme.
Baustoffe
Es dürfen nur gütegesicherte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwendet werden, deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich, fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und Witterungsbeständigkeit entsprechen.
Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch
die Herstellerrichtlinien nachzuweisen.
Baureinigung und Abfallbeseitigung
Dem AN obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der AG zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des AN berechtigt.
Der AN wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden.
Der AN trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Ggf. sind die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. dem AG vorzulegen.
Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden.
Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu beseitigen.
Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge,
für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen. Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen.
Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B)
Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Der AN hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem AG schriftlich bekannt zu geben.
Beabsichtigt der AN Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung des AG gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen.
Der AN muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt.
Bei Verstößen des AN oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der AN eine Vertragsstrafe gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen.
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B)
Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren Art und Umfang verlangt.
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
Für die Ausführungsfristen wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Bauzeitenplan verbindlich vereinbart. Die im Bauzeitenplan enthaltenen Zwischenfristen sind Vertragsfristen. Der AN ist verpflichtet, mit der Herstellung nach Erteilung des Zuschlags alsbald zu beginnen und in einer angemessenen Zeit zügig zu Ende zu führen.
Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
Der AG ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme.
Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend gemacht werden. Dem AN bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten.
Der AG ist berechtigt, für jeden vom AN auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000,- EUR.
Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der
Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des AN in Abzug gebracht werden.
Wenn es sich bei dem AN um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen. Ansprüche auf einen höheren Schadensersatz bleiben unberührt.
Wenn es sich bei dem AN um einen Nichtkaufmann handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer, niedrigerer Höhe nachgewiesen wird.
Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung
Vom AG beigestellte Baustoffe hat der AN gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen.
Der AG wird eine Bauwesenversicherung abschließen, welche die Leistungen des AN mit abdeckt. Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 1000,- Euro.
Sofern der AN durch einen Versicherungsfall betroffen ist, trägt er diesen Selbstbehalt im Verhältnis zum AG.
Der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,50 % der Schlussrechnungssumme. Der Betrag kommt von der Schlussrechnung in Abzug.
Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B)
Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht).
Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B).
Der AN hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem AG unverzüglich mitzuteilen.
Abrechnung (§ 14 VOB/B)
Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht.
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der AG, die Durchschriften der AN. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden.
Vor der ersten Rechnungsstellung hat der AN mit der örtlichen Bauleitung einen Zahlungsplan abzustimmen.
Abrechnungsfähig sind nur in sich abgeschlossene Leistungen und fertig erstellte Bauteile. Die
Fertigstellung ist der örtlichen Bauleitung anzuzeigen, bevor die Leistung des AN ggf. durch nachfolgende
Gewerke überbaut wird.
Alle Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die
Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Alle Rechnungen sind vom AN inkl. prüffähigen Nachweisen (z.B. Mengenberechnung,
Abrechnungszeichnungen, Handskizzen o.ä.) in digitaler Form, im pdf-Format, unter der E-Mail Adresse
rechnungen@norddeutsche-wohnbau.de an den AG zu richten.
Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen; der Umsatzsteuerbetrag ist am
Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei
Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die
der AN zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim
Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
Jede Rechnung ist kumuliert aufzustellen, das heißt, das Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die
bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben
sind. Die abzurechnenden Leistungen sind dabei in der Reihenfolge und mit Angabe der Positionsnummern
des Auftrags-Leistungsverzeichnisses aufzustellen. Bei Abrechnung von Teilmengen zu einer Position hat der AN
eine prüffähige und separate Aufstellung der Mengen der örtlichen Bauleitung vorzulegen.
Die Schlussrechnung ist vom AN in prüfbarer Form innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung dem AG
vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf
eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung ( 48b EStG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Wird seitens des AN ein Skonto gewährt, gilt für die zu vereinbarende Skontofrist das Datum des
Posteingangsstempel des AG nach Eingang der Rechnung im Original.
Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B)
Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden.
Der AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten:
das Datum,
die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
die Art der Leistung,
die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe,
die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft,
ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit,
sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen
und die Gerätekenngrößen.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AN.
Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den AG oder den Bauleiter und die damit
verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind.
Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B)
Der Anspruch auf Schlusszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig. Das Bautagebuch und die Revisionsunterlagen sind der Schlussrechnung beizufügen.
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. Die Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der AG innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per Post an den AN abgesandt hat.
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den AG an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
Der AN erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den AG adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts.
Die Aufrechnung mit vom AG bestrittenen Gegenansprüchen des AN ist ausgeschlossen.
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten.
Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.
Änderung der Vertragspreise
Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart. Die
vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise.
Änderung der Vertragsleistungen
Maßnahmen, die sich erst bei der Ausführung der Arbeiten als unumgänglich und notwendig herausstellen, sind
unverzüglich über die Bauleitung des AG vorzutragen und in einem prüfbaren Nachtragsangebot zu unterbreiten.
Nachtragspositionen verstehen sich analog übriger Positionen einschließlich aller zur Herstellung notwendigen
Materialien und Arbeiten, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt oder gewünscht.
Die Ausführung der Leistungen, die ein Nachtrag beinhaltet, erfolgt erst nach schriftlicher Beauftragung durch
den AG.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B)
Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der
Vergabeunterlagen verbindlich.
Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung von Fassaden im Wärmedämmverbundsystem (WDVS) mit Flachverblender inkl. der frachtfreien Lieferung, Abladen und Lagern auf der Baustelle sowie aller erforderlichen Zwischen- und Höhentransporte bis zum Bestimmungs- bzw. Einbauort aller zur Herstellung benötigten Materialien, Baustoffen, Hilfs- und Befestigungsmittel.
Sämtliche ausgeschriebenen Positionen sind fertige Leistungen, einschließlich aller Nebenleistungen gem. VOB/C und sind unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften mit dem Einzelpreis abgegolten.
Hinweis zu aufgeführte Normen
Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (AVB) -VOB/B- und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) -VOB/C- gelten die nachstehenden Ausführungen, einschließlich der aufgeführten Normen in den jeweils neuesten Fassungen.
Für die ausgeschriebenen Leistungen gelten insbesondere:
DIN 4108-10: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 10: Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe
DIN 18533: Bauwerksabdichtungen
DIN 18540: Abdichtung von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen
DIN 18550: Putz und Putzsysteme - Ausführung
DIN 55699: Anwendung und Verarbeitung von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) mit Dämmstoffen aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum (EPS) oder Mineralwolle (MW)
DIN EN 13165: Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werksmäßig hergestellte Produkte aus Polyurethan- Hartschaum (PU)
DIN EN 13497: Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Schlagfestigkeit von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS)
DIN EN 13914-1: Planung, Zubereitung und Ausführung von Außen- und Innenputzen - Teil 1: Außenputze
DIN EN 15824: Putze mit organischen Bindemitteln
sowie sind nachfolgende Vorschriften und Richtlinien zu beachten und einzuhalten:
Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ), Europäische Technische Zulassung (ETA) bzw. Europäische Technische Bewertung (ETB) der beschriebenen Fassade im WDV-System
Die Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers
Die Technische Systeminfo Nr. 6, Brandschutz, des Fachverbandes WDVS
Das Merkblatt zum Verputzen bei hohen und tiefen Temperarturen
Das Merkblatt für den Einbau und das Verputzen von extrudierten Polystyrol-Hartschaumstoffplatten
Das Merkblatt zu Egalisationsanstriche auf Edelputzen
Das Merkblatt BFS Nr. 25 - Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen
Das Merkblatt BFS Nr. 26 - Farbveränderungen im Außenbereich
Die Richtlinie zu Fassadensockelputz / Außenanlage
Die Richtlinie zu Metallanschlüsse an Putz und Wärmedämm-Verbundsysteme
Die Richtlinie zu Anschlüsse an Fenster und Rollläden bei Putz, Wärmedämm-Verbundsysteme
Das Technische Merkblatt zum Verputzen von Fensteranschlussfolien
Die jeweils gültige Landesbauordnung
Die UVV (Unfallverhütungsvorschriften)
Die GUV Vorschriften (Gemeinde Unfall Versicherungsverband)
Allgemeines
Für alle Arbeiten hat der Auftragnehmer nur geschulte Fachkräfte einzusetzen, wovon mindestens ein Mitarbeiter in deutscher Sprache kommunizieren kann.
Seitens des AN ist nach Auftragserteilung ein verantwortlicher Fachbauleiter dem AG zu benennen, der während der gesamten Bauzeit der Ausführung der beauftragten Leistungen zur Verfügung zu stehen hat und an allen Baubesprechungen teilzunehmen hat. Ein Bautagebuch ist zu führen und auf Anordnung der örtlichen Bauleitung des AG vorzulegen. Von dem Auftragsleistungsverzeichnisses ist vor Beginn der beauftragen Bauarbeiten dem bauleitenden Monteur ein Exemplar auszuhändigen.
Fabrikat WDVS
Die nachfolgenden angegebenen Fabrikat- und Produktvorgaben sind Qualitätsvorgaben, um für alle Anbieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage zu schaffen.
Dem Anbieter steht es aber frei gleichwertige Produkte anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit und Konformität auf Verlangen des AG vorzulegen ist.
Systemkonformes Fabrikat für Produkte (z.B. Dämmstoffe, Kleber, Dübel, Putze ect.) des WDV-Systems und Putzfassade:
Fabrikat der Planung: alsecco GmbH bzw. CAPAROL Farben Lacke Bautenschutz GmbH
Angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
Systemkonformität
Es dürfen grundsätzlich nur Werkstoffe eines kompletten, geprüften und bauaufsichtlich zugelassenen Systems verwendet werden. Es dürfen keine Systembestandteile eigenmächtig ausgetauscht oder ersetzt werden.
Sollte der Bieter systemabweichende Produkte bevorzugen, so ist die Systemkonformität und die Unbedenklichkeitserklärung beim Hersteller abzufragen und mit Abgabe des Angebots ist diese schriftliche Bestätigung des Herstellers dem AG vorzulegen.
Untergrundprüfung und Prüfung von Vorleistungen
Der AN hat für seine Leistungen den Untergrund auf Tragfähigkeit und Eignung zu überprüfen. Er hat der Bauleitung Bedenken gegen die vorgegebene Art der Ausführung unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn diese der Beschaffenheit des Untergrundes nicht entspricht. Unter diesen Voraussetzungen sind Bedenken
geltend zu machen, insbesondere bei Unebenheiten, Ausblühungen, Spannungs- und Setzrissen nicht tragfähigen Untergründen sowie, wenn das Mauerwerk nicht der DIN 1053, Teil 1, entspricht.
Darüber hinaus hat der AN horizontale und vertikalen Fluchten der Fassaden und die Anschlüsse an angrenzende Bauteile vor Ausführung, auch im Hinblick auf die Toleranzen der Vorleistungen, zu prüfen und ggf. seine Bedenken der Bauleitung anzuzeigen.
Bei Überklebung der Abdichtungsfolien von Fenstern, Türen und anderen Fassadenkonstruktionen ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Haftung zwischen Kleber und Folie sicher gestellt ist. Haftproben sind kostenneutral durchzuführen und die Ergebnisse dem Bauherrn zur weiteren Festlegung der
Untergrundbehandlung zur Verfügung zu stellen.
Die ordnungsgemäße und hohlraumfreie Anbringung der Dämmplatten ist eine wesentliche Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems. Um Wärmebrücken zu vermeiden ist daher der durch Fugen ausgetretener Beton oder Mörtel grundsätzlich zu entfernen, so dass ein planer Untergrund hergestellt wird. Es dürfen keine Fugen größer als 5 mm vorhanden sein. Größere Fugen sind mittels PUR-Schaum zu schließen. Großflächiges Verfüllen mittels PUR-Schaum ist jedoch nicht zulässig.
Die genannten Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Verarbeitungstemperaturen
Während der Verarbeitung und Trocknung darf die Temperatur der Luft, der zu verarbeitenden Materialien sowie des Putzgrundes nicht unter + 5 °C absinken.
Bei der Verarbeitung und Trocknung der Baustoffe darf die in den entsprechenden Produktdatenblättern angegebene Mindestverarbeitungstemperatur nicht unterschritten werden.
Bei warmer Witterung und direkter Sonneneinstrahlung sind Maßnahmen vorzusehen, die einen zu schnellen Feuchtigkeitsentzug des Putzes verhindern.
Statische Nachweise und Werkplanung
Der AN hat bezogen auf die Einwirkungen aus Windsoglasten nach Auftragsvergabe dem AG einen prüffähigen statischen Nachweis nach DIN 1055-4 vorzulegen, wobei die zu berechnenden Flächen nach Lage am Gebäude und ihrer Einflussgröße darzustellen sind. Die Anzahl und Abstände von systemkonformen Dübeln gemäß vorgenannten statischen Nachweis sind durch den AN zu ermitteln und dem AG auf Nachfrage vorzulegen.
Darüber hinaus hat der AN Werkzeichnungen über die Lage und Anzahl der Feldbegrenzungsfugen zu erstellen und die Werkzeichnungen sich vom AG freigeben zu lassen. Diese Leistungen sind in die entsprechenden Positionen mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Notwendige Planungsunterlagen und Angaben zum Standort des Gebäudes werden bei Bedarf vom AG zur Verfügung gestellt.
Gerüste
Die Fassaden der Gebäude sind bauseits mit einem Arbeits- und Schutzgerüst eingerüstet, so dass die nachfolgend beschriebenen Leistungen ermöglicht werden.
Vor Beginn der Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich zu überprüfen und ggf. schriftlich zu bestätigen, dass das Gerüst in ordnungsgemäßem, sauberen und vollständigem Zustand ist, um seine Arbeiten sicherheitsgerecht durchführen zu können.
Die Gerüstbeläge sind ständig von Verpackungsmüll und Materialverschnitten o.ä., der eigenen Leistung, frei zu halten. Kommt der AN dem nicht nach, kann die Bauleitung nach fruchtloser Frist eine Reinigung durch Dritte auf Kosten des AN veranlassen (siehe auch Müllbeseitigung).
Baustelleinrichtung
Grundsätzlich hat der AN alle erforderlichen Geräte, technische Einrichtungen und sonstige Gerätschaften, die für die Ausführung der beauftragten Leistung notwendig sind, zu liefern, für die Dauer der Bauzeit vorzuhalten und nach Beendigung der beauftragten Leistungen wieder abzufahren.
Während der gesamten Fassadenarbeiten sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen vor Beschädigung zu schützen. Diese Leistungen sind mit dem Einzelpreis abgegolten. Für Beschädigung aller Einrichtungen oder fertiger Gewerke durch das Personal des Auftragnehmers ist dieser ersatzpflichtig.
Baustelleinrichtungen, die für die Entnahme von Baustrom und Bauwasser geeignet sind, sind bauseits vorhanden und können durch Entrichtung einer Umlage vom AN genutzt werden.
Revisionsunterlagen
Alle Revisionsunterlagen, wie z.B. Datenblätter, Pflege- und Wartungsempfehlungen/ -hinweisen usw., sind gemäß dem Produkthaftungsgesetz vom AN in digitaler Form im PDF-Format auf einem Datenträger spätestens mit der Schlussrechnung unaufgefordert an den Auftraggeber zur Weiterleitung an den Nutzer zu übergeben.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Planungsunterlagen Dem Leistungsverzeichnis sind nachfolgende Planungsunterlagen zur Kalkulation der Einheitspreise beigefügt bzw. können vom Bieter eingesehen werden:
Ausführungsplanung seitens S+P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH:
Lageplan: FR52_AC1_4_XX_LP_02_0442_F_FRG
Haus A:
Grundriss Erdgeschoss: FR52_AC2_5_A1_GR_00_0011_E_FRG
Grundriss 1. DG: FR52_AC2_5_A1_GR_01_0012_F_FRG
Grundriss 2. DG: FR52_AC2_5_A1_GR_02_0013_G_FRG
Grundriss Dachaufsicht: FR52_AC2_5_A1_GR_DA_0025_D_FRG
Ansicht Nord und West: FR52_AC2_5_A1_AN_NW_0031_D_FRG
Ansicht Ost und Süd: FR52_AC2_5_A1_AN_OS_0032_D_FRG
Schnitt A-A: FR52_AC2_5_A1_AS_AA_0041_F_FRG
Schnitt B-B: FR52_AC2_5_A1_AS_BB_0042_D_FRG
Schnitt C-C: FR52_AC2_5_A1_AS_CC_0043_C_FRG
Haus B:
Grundriss Erdgeschoss: FR52_AC2_5_B1_GR_00_0016_G_FRG
Grundriss 1. DG: FR52_AC2_5_B1_GR_01_0017_F_FRG
Grundriss 2. DG: FR52_AC2_5_B1_GR_02_0018_G_FRG
Grundriss Dachaufsicht: FR52_AC2_5_B1_GR_DA_0019_F_FRG
Ansicht Nord und West: FR52_AC2_5_B1_AN_NW_0035_E_FRG
Ansicht Ost und Süd: FR52_AC2_5_B1_AN_OS_0036_E_FRG
Schnitt A-A: FR52_AC2_5_B1_AS_AA_0045_I_FRG
Schnitt B-B: FR52_AC2_5_B1_AS_BB_0046_H_FRG
Schnitt C-C: FR52_AC2_5_B1_AS_CC_0047_G_FRG
Haus C:
Grundriss Erdgeschoss: FR52_AC2_5_C1_GR_00_0021_D_FRG
Grundriss 1. DG: FR52_AC2_5_C1_GR_01_0022_D_FRG
Grundriss 2. DG: FR52_AC2_5_C1_GR_02_0023_D_FRG
Grundriss Dachaufsicht: FR52_AC2_5_C1_GR_DA_0024_C_FRG
Ansicht Nord und West: FR52_AC2_5_C1_AN_NW_0039_C_FRG
Ansicht Ost und Süd: FR52_AC2_5_C1_AN_OS_0040_C_FRG
Schnitt A-A: FR52_AC2_5_C1_AS_AA_0049_C_FRG
Schnitt B-B: FR52_AC2_5_C1_AS_BB_0050_B_FRG
Schnitt C-C: FR52_AC2_5_C1_AS_CC_0051_A_FRG
Details allgemein:
Detail Wand- und Dachaufbauten: FR52_AC2_5_XX_MW_WA_1002_D_VOR
Detail Anschluss Außentreppe: FR52_AC2_5_B1_DE_G1_0104_B_ZFR
Detail Sockel nicht unterkellert: FR52_AC2_5_XX_DE_SK_0201_C_ZFR
Detail Sockel unterkellert: FR52_AC2_5_B1_DE_SK_0202_C_ZFR
Detail Fenster Gäste-WC: FR52_AC2_5_XX_DE_FN_0301_A_VOR
Detail Eckfenster Küche: FR52_AC2_5_XX_DE_FN_0303_A_VOR
Detail Fenster Wohnen: FR52_AC2_5_XX_DE_FN_0304_A_VOR
Detail Fenster Bad: FR52_AC2_5_XX_DE_FN_0307_A_VOR
Detail Fenster Wohnen (Gaube): FR52_AC2_5_XX_DE_FN_0305_A_VOR
Detail Fenster Schlafen (Gaube): FR52_AC2_5_XX_DE_FN_0306_A_VOR
Detail Fenster Zimmer (Gaube): FR52_AC2_5_XX_DE_FN_0308_A_VOR
Detail Fenster Schlafen 1 (Gaube): FR52_AC2_5_XX_DE_FN_0309_A_VOR
Detail Traufe mit Kastenrinne: FR52_AC2_5_XX_DE_DA_0501_A_VOR
Detail Anschluss Dach/Giebelwand: FR52_AC2_5_XX_DE_DA_0502_A_VOR
Detail Trennwand: FR52_AC2_5_XX_DE_DA_0504_C_VOR
Planungsunterlagen
01 Baustelleneinrichtung / Vorbereitende Arbeiten
01
Baustelleneinrichtung / Vorbereitende Arbeiten
01.__.0010 Baustelle einrichten und räumen Einmaliges Einrichten der Baustelle inkl. aller erforderlichen Anlagen,
Wasser- und Stromanschluss wird bauseits durch Umlage gestellt,
An- und Abfuhr der Geräte und maschinellen Einrichtungen während
der gesamten Bauzeit, anteilige Personalkosten wie Lohnzuschläge,
Wegegelder, Fahrtkosten usw., Vorhalten der gesamten Baustellen-
einrichtungen für sämtliche in dem Leistungsverzeichnis aufgeführten
Leistungen.
Räumen der Baustelle nach Fertigstellung und Abnahme der Baumaßnahme,
sowie Reinigen und Wiederherrichten der benutzten Flächen entsprechend
dem ursprünglichen Zustand.
Abschließbare Aufenthalts- und Lagerräume sind ggf. bei Bedarf des AN
vom AN bereitzustellen und in den Angebotspreis mit einzukalkulieren.
Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
01.__.0010
Baustelle einrichten und räumen
P
1,00
psch
01.__.0020 Schutz Fensterflächen Liefern, Anbringen, Unterhalten und Beseitigen einer gegen Staub- und
Spritznebel dichten, transparenten Folienabklebung auf Fenster- und
Türflächen zum Schutz von Blend- und Flügelrahmen sowie Glasflächen
gegen Verschmutzung und Beschädigung.
Mengenangabe entspricht Fenstergrößen inkl. Rahmen und exklusive
Rollläden in m² gesamt
01.__.0020
Schutz Fensterflächen
80,50
m2
01.__.0030 Untergrund reinigen und grundieren Reinigen und Abkehren des Untergrundes sowie die Abfuhr des anfallenden
Materials. Entfernen von haftmindernden Rückständen, sowie sonstige
Unebenheiten und Teilen in oder auf der Fläche.
Vor nachfolgenden Arbeiten muss gewährleistet sein, dass die Untergründe eben,
tragfähig und trocken und frei von haftmindernden Rückständen (z. B.
Sinterschichten, kreidende Anstriche, sandende Bestandteile, Staub, etc.) sind.
Liefern und Aufbringen einer lösungsmittelfreien Dispersionsgrundierung als
Tiefgrundierung auf Blähton-Mauerwerk (System Tinglev) zur Verfestigung und
Tragfähigkeit des Untergrunds.
01.__.0030
Untergrund reinigen und grundieren
865,00
m2
01.__.0040 Haftgrund, Beton Auftragen einer Haftgrundierung (weiß) für nachfolgende Beschichtungen mit
dem WDV-System auf den Untergrund Beton.
01.__.0040
Haftgrund, Beton
E
1,00
m2
01.__.0050 Oberflächen partiell ausgleichen Erstellen eines Niveauausgleiches nach DIN 18 202 Tab. 3 mit Putz mindestens
der Mörtelgruppe CS II nach DIN EN 998 oder anderen geeigneten Baustoffen.
01.__.0050
Oberflächen partiell ausgleichen
E
1,00
m2
01.__.0060 Haftbrücke auf Luftdichtigkeitsfolien Fenster Die bauseits vom AN "Fensterbau" eingebaute Luftdichtigkeitsfolie
zwischen Fensterrahmen und Aussenwand sind mit einer Haftbrücke
aus einer organischen Spachtelmasse mit mineralischen Zuschlägen auf
die Folienbereiche zu versehen.
Die dauerhafte Verträglichkeit zwischen der Beschichtung und dem
Klebemörtel ist zu prüfen.
Breite Abdichtung: ca. 20 cm
Abrechnung: "lfdm" Haftbrücke auf Folie
01.__.0060
Haftbrücke auf Luftdichtigkeitsfolien Fenster
240,00
m
02 Dämmarbeiten
02
Dämmarbeiten
02.01 Spritzwasserbereiche
02.01
Spritzwasserbereiche
02.02 Fassade
02.02
Fassade
02.03 Brandriegel / Bereiche mit MiWo
02.03
Brandriegel / Bereiche mit MiWo
03 Unterputz / Armierung / Anschlüsse
03
Unterputz / Armierung / Anschlüsse
03.__.0010 Mineralischer Unterputz als Kratzspachtelung, Bereich MiWo-Dämmplatten Pressspachtelung, systemkonform, zur Vorbereitung der eigentlichen
Armierungslage bestehend aus mineralischem Unterputz liefern und
in einer Schichtdicke von mind. 2 mm auf die Dämmplatten auftragen.
Einbaulage: Bereiche mit MiWo-Dämmplatten
Produkt der Planung: - Capatect Klebe- Armierungsmasse 186M o. glw.
03.__.0010
Mineralischer Unterputz als Kratzspachtelung, Bereich MiWo-Dämmplatten
75,00
m2
03.__.0020 Mineralischer Unterputz und Armierung, Fläche Vollflächiges Auftragen einer systemzugehörigen Armierungsschicht aus
mineralischem Unterputz in 4 - 10 mm Schichtdicke auf die vorbereiteten
Fassadendämmplatten.
Einlegen eines systemzugehörigen Armierungsgewebes in die offene
Armierungsmasse, Gewebe jeweils 10 cm überlappen, planspachteln.
Produkt der Planung: - Capatect Armierungsmasse 186M o. glw.
03.__.0020
Mineralischer Unterputz und Armierung, Fläche
865,00
m2
03.__.0030 Mineralischer Unterputz und Armierung, Leibungen 220 mm Mineralischen Unterputz und Armierungsgewebe wie vor,
jedoch Bearbeitung von horizontalen und vertikalen Leibungen
Leibungstiefe: ca. 220 mm
03.__.0030
Mineralischer Unterputz und Armierung, Leibungen 220 mm
240,00
m
03.__.0040 Diagonalarmierung, Bereich Tür- und Fensteröffnungen Erstellen einer Diagonalarmierung in Form von vorgefertigten
Diagonalarmierungspfeilen oder Armierungsgewebezuschnitten von
mindesten 25 x 25 cm, verlegt unter 45° zur Flächenarmierung im
Bereich aller Außenecken von Gebäudeöffnungen. Einbetten des
Gewebes in die Armierungsmasse, anschließend planspachteln.
03.__.0040
Diagonalarmierung, Bereich Tür- und Fensteröffnungen
188,00
Stk
03.__.0050 Gewebewinkel, Fenster- und Gebäudeecken Liefern und Verlegen von Gewebewinkeln zur exakten Ausbildung von
Fensterleibungen und Gebäudeecken.
Vollflächiges Einbetten in die systemzugehörige Armierungsschicht an
den festgelegten Eckbereichen.
Produkt der Planung: - Capatect Gewebe-Eckschutz 656 o. glw.
03.__.0050
Gewebewinkel, Fenster- und Gebäudeecken
300,00
m
03.__.0060 Anschluss Fensterrahmen mit Anputzleiste Lot- und fluchtrechte Verklebung von systemzugehörigen, zweiteiligen
und selbstklebenden Anputzleisten mit integriertem PE-Dichtband und
Gewebe auf gereinigtem Untergrund bei zu erwartenden großen
Fugenbewegungen mit Bewegungsaufnahme,
notwendige Profilstöße mit Dichtstoff schließen.
Einbaulage: Fenter- und Türleibungen, vertikal
Zug: bis ca. 3 mm
Druck: bis ca. 1 mm
Scherbewegung in
Fensterebene: unendlich
Produkte der Planung: - Capatect 3D Anputzleiste 659 o. glw.
- Capatect Fugenmasse MS o. glw.
03.__.0060
Anschluss Fensterrahmen mit Anputzleiste
240,00
m
03.__.0070 Tropfkantenprofil mit Gewebe Fluchtrechte Verlegung eines Kantenprofiles mit alkalifestem Gewebe
zur Ausbildung von Tropfkanten bei Versätzen und Stürzen u.ä.,
vollflächiges Einbetten in die systemzugehörige Armierungsmasse.
Produkt der Planung: - Capatect Tropfkantenprofil 668 o. glw.
03.__.0070
Tropfkantenprofil mit Gewebe
E
1,00
m
03.__.0080 Putzabschlussprofil mit PVC-Kante, Übergänge zur VHF Fassade Lot- und fluchtrechtes Verlegen der systemzugehörigen Putzabschlussprofile
mit PVC-Sichtkante für Putzabschlüsse oder -übergänge in den festgelegten
Bereichen, inkl. Vollflächiges Einbetten in die systemzugehörige Armierungsmasse.
Putzdicke: bis ca. 8 mm
Produkt der Planung: - Capatect Putzabschlussprofil gerade 661/56 o .glw.
03.__.0080
Putzabschlussprofil mit PVC-Kante, Übergänge zur VHF Fassade
165,00
m
03.__.0090 Abschlussprofil, PVC mit Gewebe, Übergang zu VHF Fluchtrechtes Verlegen eines systemzugehörigen An- bzw. Abschlussprofils
aus PVC mit Gewebe für Putzabschlüsse oder -übergänge zu vertikalen
Flachblechaufkantungen. Vollflächiges Einbetten in die systemzugehörige
Armierungsmasse auf die trockene und mit Blech bereits versehenen
Armierungsschicht.
Einbaulage: Übergang zur Vorhangfassade
Produkt der Planung: - Capatect Übergangsprofil Blech KU mit Gewebe 665 o .glw.
03.__.0090
Abschlussprofil, PVC mit Gewebe, Übergang zu VHF
E
1,00
m
03.__.0100 Anschlussabdichtung an andere Bauteile mit Fugendichtband Erstellen einer dauerhaften Anschlussabdichtung an andere Bauteile mit
einem systemzugehörigen, selbstklebenden, vorkomprimierten und
rückkomprimierbaren Dichtband. Einbau im Bereich aller systembegrenzenden
Bauteile wie z.B. Ortgang-, Traufanschlüsse, ungedämmte Bauteile, Festerbänke
umlaufend, Sparrenköpfe umlaufend einschließlich ggf. erforderlicher Ausklink-
und Anpassungsarbeiten sowie der Herstellung notwendiger Aussparungen im
Dämmstoff.
Armierungs- und Putzbeschichtungen sind durch geeignete Maßnahmen von
angrenzenden Bauteilen zu trennen.
Baustoffklasse Dichtband: B1 nach DIN 4102
Beanspruchungsgruppe: BG1 nach DIN 18542
Farbton: anthrazit
Fugenbreite: bis ca. 10 mm
Fugendichtband: Typ 15/3-9
Produkt der Planung: - Capatect Fugendichtband Typ Flex 058 o. glw.
03.__.0100
Anschlussabdichtung an andere Bauteile mit Fugendichtband
260,00
m
03.__.0110 Dehnfugen Bauteilfuge Dehnfugenprofil, systemkonform (Dehnfugenprofil G oder gleichwertig),
aus Kunststoff mit integrierten Gewebestreifen in ca. 100 mm Breite und stabiler
Fugenschlaufe, UV-beständig, liefern und zur Ausbildung vertikaler Dehnfugen
in Armierungsmasse einbetten. Seitliche Anschlüsse planspachteln.
Fugenbreite: bis ca. 25 mm
03.__.0110
Dehnfugen Bauteilfuge
10,00
m
04 Flachverblender (Meldorfer)
04
Flachverblender (Meldorfer)
Muster Flachverblender Vor Bestellung der Materialien ist vom AN dem AG ein Muster des Flachverblenders zur Freigabe vorzulegen!
Muster Flachverblender
04.__.0010 Flachverblender (Meldorfer), Bereich Fläche Liefern und Verkleben von systemzugehörigen Beschichtungselementen
als Flachverblender in Klinkeroptik zur Ausbildung eines Sichtmauerwerk-
Charakters durch Einlegen und fluchtrechtes Ausrichten der Elemente
in ein offenes, mit Zahntraufel 4 x 6 mm abgekämmtes Kleberbett aus
systemzugehörigem, pastösem Klebe- und Fugenmörtel,
Fugen glatt verstreichen.
Brandverhalten: A2-s1, d0 (nichtbrennbar) nach DIN EN 13501
Diffusionsäquivalente
Luftschichtdicke: sd ca. 0,45 m nach DIN EN ISO 7783
Farbton Klebe- und
Fugenspachtel: zementgrau
Format: NF
Produkte der Planung: - Capatect Meldorfer Ansatzmörtel 080 o. glw.
- Capatect Original Meldorfer,
Sortierung Hamburg, Farbe rot o. glw.
04.__.0010
Flachverblender (Meldorfer), Bereich Fläche
865,00
m2
04.__.0020 Flachverblender (Meldorfer), Bereich Tür-, Fensterlaibungen und Gebäudeecken Liefern und Verkleben von systemzugehörigen Beschichtungselementen
in Klinkeroptik wie zuvor beschrieben, jedoch:
Einbaulage: Leibungen und Gebäudeecken
Leibungstiefe: bis ca. 220 mm
04.__.0020
Flachverblender (Meldorfer), Bereich Tür-, Fensterlaibungen und Gebäudeecken
240,00
m
04.__.0030 Flachverblender (Meldorfer), Bereich Tür- und Fensterstürze ohne Sonnenschutz Liefern und Verkleben von systemzugehörigen Beschichtungselementen
in Klinkeroptik wie zuvor beschrieben, jedoch:
Einbaulage: Tür- und Fensterstürze ohne Sonnenschutz
Leibungstiefe: ca. 220 mm
04.__.0030
Flachverblender (Meldorfer), Bereich Tür- und Fensterstürze ohne Sonnenschutz
4,50
m
04.__.0040 Flachverblender (Meldorfer), Bereich Tür- und Fensterstürze mit Sonnenschutz Liefern und Verkleben von systemzugehörigen Beschichtungselementen
in Klinkeroptik wie zuvor beschrieben, jedoch:
Einbaulage: Tür- und Fensterstürze mit Sonnenschutz
Leibungstiefe: ca. 60 mm
04.__.0040
Flachverblender (Meldorfer), Bereich Tür- und Fensterstürze mit Sonnenschutz
80,00
m
04.__.0050 Anschlussfugen zu anderen Bauteilen, Fugenmasse MS o. glw. Anlegen von Anschlussfugen an andere Bauteile (Fenster, Türen etc.)
in Systemen mit keramischer Bekleidung. Fuge säubern und mit dauerelastischem
Fugendichtstoff verfugen, einschließlich Hinterfüllung.
Fugenbreite: ca. 12 mm
Farbton Dichtstoff: beige
Produkt der Planung: - Capatect Fugenmasse MS o. glw.,
Verbrauch: 100 ml/m (Fugendimension 10 x 10 mm)
- PE-Rundschnur o. glw., Verbrauch: 1 m/m
04.__.0050
Anschlussfugen zu anderen Bauteilen, Fugenmasse MS o. glw.
E
1,00
m
04.__.0060 Gerüstankerlöcher mit Flachverblender (Meldorfer) verschließen Verschließen der Gerüstankerlöcher durch das Überarbeiten mit
Flachverblender (Meldorfer).
04.__.0060
Gerüstankerlöcher mit Flachverblender (Meldorfer) verschließen
P
1,00
psch
04.__.0070 Fassadenflächen mit Meldorfern nachwaschen Nachwaschen der verfugten Keramikflächen (Fläche wie Leibungen) mit
speziellem Reiniger zum Entfernen von Verschmutzungen wie Zementschleier,
Newtonsche Ringe usw., Untergrund in Abhängigkeit des Verschmutzungsgrades
leicht vornässen und Konzentrat entsprechend mit 1:5 bis 1:10 Wasser verdünnen.
Vor Erstgebrauch auf Untergrundverträglichkeit an einem geschützten
Fassadenbereich prüfen. Gereinigte Flächen gut mit Wasser abspülen.
04.__.0070
Fassadenflächen mit Meldorfern nachwaschen
E
1,00
m2
05 Fensterbänke (nur Bereich WDVS)
05
Fensterbänke (nur Bereich WDVS)
05.__.0010 Zweite Dichtebene mit Dichtschlämme ausbilden, Fläche Herstellen einer wannenförmigen zweiten Dichtebene (Ablaufebene),
einschließlich Lieferung und Montage einer Fensterbankunterdämmung,
Dämmkeil mit mind. 5° Gefälle, unterhalb von Fensterbanksystemen inkl.
Eckausbildung der vorderen horizontalen Kante,
Armierungsschicht bis an Fensterrahmen sowie beidseitig fugenlos in die
aufgehenden Leibungsflächen führen und zum Rahmen abdichten.
Nach Trocknung Liefern und Aufbringen eines Feuchteschutzes in der
geneigten Horizontalfläche gemäß ift-Richtlinie bis mind. 50 mm in die
vertikalen Flächen hinein.
Gefälle Dämmkeil: 5 Grad
Tiefe Fensterbankleibung: ca. 220 mm
Produkte der Planung: - Capatect Klebe-Armierungsmörtel 186M o. glw.
- Capatect Glasfasergewebe 650 o. glw.
- Capatect Gewebe-Eckschiene 656 o. glw.
- Fugendichtband 2D Typ o. glw.
- Capatect Sockelflex Carbon o. glw.
05.__.0010
Zweite Dichtebene mit Dichtschlämme ausbilden, Fläche
57,00
m
05.__.0020 Zweite Dichtebene mit Fensteranschlussfolie ausbilden, Leibungen Herstellen einer zweiten Dichtebene (Ablaufebene) auf vorhandene
Fensterbankdämmung unterhalb von nicht schlagregendichten
Fensterbanksystemen. Dazu auf die vorbereitete Keilplatte eine 60 mm
breite Dichtfolie im Übergang Fensterbanklaibung/Fensterrahmen zur
vorgefertigten Fensterinneneckfolie in jeder Innenecke.
Nach jedem Arbeitsgang den Nichtselbstklebebereich mit Folienkleber
versehen und Folie mit Andrückroller andrücken.
Hinweis:
Höhe Folie an aufgehende Bauteile mind. 20 mm, jedoch nicht höher als
das zum Einsatz kommende Bordprofil.
Tiefe Fensterbanklaibung: ca. 220 mm
Breite Fensterrahmen: ca. 100 mm
Produkte der Planung: - Capatect Fensteranschlussfolie 689/10 o. glw.,
Verbrauch: 1 m/m
- Capatect Fensterecke konkav 689/13 o. glw.,
Verbrauch: 2 St/Fenster
- Capatect Kleber SP 25 689/17 o. glw.
05.__.0020
Zweite Dichtebene mit Fensteranschlussfolie ausbilden, Leibungen
12,00
m
05.__.0030 Fensterbanksystem, RAL 7016 Schlagregendichtes (auf 1950 Pa geprüft) Fensterbanksystem aus Aluminium
und systemzugehörige, zweiteilige, wasserdichte Bordprofile (Paarweise je
Fenster) mit Butylgleitzone inkl. notwendigem Zubehör liefern und
wie folgt ausführen:
Lieferung und Montage einer systemzugehörigen, selbstklebenden und
schlagregendichten Abdichtung zwischen Aufkantung Fensterbank zu
Blendrahmen an der für das jeweilige Fenster vorkonfektionierten Fensterbank.
Unterklebung der Fensterbank mit selbstklebendem Antidröhnband.
Bordprofile mit Butygleitzone so anbringen, dass thermische Längenänderung
der Fensterbank ermöglicht wird.
Fensterbank strangweise mit geeignetem Kleber auf vorbereiteter zweiter
Dichtebene befestigen.
Anschluss Bordprofil an Leibung mit systemzugehörigem und untergrund-
geeignetem Dichtband, inkl. Versiegelung der Sichtfugen mit einem
dauerelastischem Dichtstoff in Farbe der Fensterbank.
Befestigung der Fensterbank an Blendrahmen mit Schrauben, beschichtet,
in Farbe Fensterbank
Einbaulage: Fenster im Bereich WDVS
Einzellängen: bis max. ca. 3,00 m
Ausladung: ca. 260 mm
Farbton Fensterbank
und Bordprofile: RAL 7016, pulverbeschichtet
05.__.0030
Fensterbanksystem, RAL 7016
57,00
m
05.__.0040 Zulage Fensterbanksystem, Eckausbildung Zulage zum zuvor beschriebenen Fensterbanksystem für die Ausbildung
der Fensterbank über Eck,
Einbaulage: Küchenfenster
Winkel Ecke: 90°
05.__.0040
Zulage Fensterbanksystem, Eckausbildung
6,00
Stk
05.__.0050 Zulage Fensterbanksystem, Stoßverbinder Zulage zu zuvor beschriebenes Fensterbanksystem für die Lieferung und
Montage von geprüften schlagregendichten Stoßverbindern bei Fenster-
banklängen > 3 m zur Aufnahme der thermischen Längenänderung.
Ausladung: ca. 260 mm
Farbton Stoßverbinder: RAL 7016
Produkt der Planung: Stoßverbinder SMART o. glw.
05.__.0050
Zulage Fensterbanksystem, Stoßverbinder
E
1,00
Stk
05.__.0060 Zulage Fensterbanksystem, Befestigungsanker Einbau von Befestigungsankern für Metallfensterbänke in WDVS bei
Ausladungen über 150 mm mit Maximalabstand von 0,60 m zur
zusätzlichen Sicherung des Fensterbanksystems vor angreifenden Windlasten.
Systemdicke: 220 mm
Ausladung: Typ 4
Schaftlänge Dübel: 8/95
Produkt der Planung: - Befestigungsanker SMART mit Haltelasche o. glw.
05.__.0060
Zulage Fensterbanksystem, Befestigungsanker
64,00
Stk
06 Stundenlohnarbeiten / Sonstiges
06
Stundenlohnarbeiten / Sonstiges
06.__.0010 Musterfläche anlegen, 1 m² Anlegen einer Musterfläche des für die Fassade ausgewählten Systems
vor Beginn der Wärmedämmarbeiten an geeigneter Stelle.
Freigabe des Auftraggebers ist einzuholen,
Erstellung Ergebnisprotokoll und der spätere Abriss ist miteinzukalkulieren.
Größe Musterfläche: 1 m²
06.__.0010
Musterfläche anlegen, 1 m²
E
P
1,00
psch
Technische Beschreibung Stundenlohnarbeiten Die nachfolgend anzugebenden Kosten für, von der Bauleitung angeordnete
Stundenlohnarbeiten, sind als feste Stundenverrechnungssätze (Euro/Arbeitsstunden)
gem. Paragraph 15 Ziff. 1, VOB/B anzubieten.
In ihnen sind unaufgegliedert die Lohn- und Gehaltskosten, die Gemeinkostenanteile
einschl. der Sozialkassenbeiträge und vermögenswirksamen Leistungen sowie Lohn-
und Gehaltsnebenkosten enthalten. Zuschläge für Nacht-, Sonntags-, und Feiertagsarbeit
sind nicht in die Verrechnungssätze einzubeziehen, sondern ggfs. gesondert auszuweisen.
Die Preise gelten unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden gelten.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach ausdrücklicher Aufforderung der Bauleitung
ausgeführt werden. Sie sind auf einem Stundenzettel detailliert mit Namensangabe
und Berufsgruppe sowie der im Einzelnen verbrauchten Materialien zu erfassen.
Die Stundennachweiszettel sind der Bauleitung täglich, jeweils vom vorhergehenden
Tage, zur Prüfung vorzulegen.
Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift unter dem Angebot, dass die Verrechnungssätze
unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurden und unabhängig von
der Anzahl der abzurechnenden Stunden gelten. Wegezeiten werden nicht gesondert vergütet.
Technische Beschreibung Stundenlohnarbeiten
06.__.0020 Stunden Facharbeiter Stundenverrechnungssatz z. N. für Arbeiten mit Tätigkeitsmerkmalen für einen
Spezialfacharbeiter, Monteur und Facharbeiter.
06.__.0020
Stunden Facharbeiter
E
5,00
h
06.__.0030 Stunden Auszubildender Stundenverrechnungssatz z. N. für Arbeiten mit Tätigkeitsmarkmalen für einen
Auszubildenden.
06.__.0030
Stunden Auszubildender
E
5,00
h
06.__.0040 Stunden Hilfsarbeiter Stundenverrechnungssatz z. N. für Arbeiten mit Tätigkeitsmarkmalen für einen
Hilfsarbeiter.
06.__.0040
Stunden Hilfsarbeiter
E
5,00
h