Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung:
Auf dem Gelände der ehemaligen Kita Lenneteich (Unterer
Worthhagen 15, Lüdenscheid)
soll ein fünfgruppiger Kita-Neubau mit angeschlossenem
Jugendtreff/After School Bereich
inkl. der erforderlichen Außenspielflächen,
Stellplätzen und Erschließungsflächen errichtet
werden.
Sonstiges:
Dem Bieter wird empfohlen sich vor Angebotsabgabe über
Art und Umfang der Leistung vor Ort kundig zu machen.
In die Einheitspreise einzurechnen (sofern nicht
seperat ausgeschrieben) sind die Baustelleneinrichtung,
Maschinen, Werkzeuge, Unterkünfte,erforderliche
Arbeitsgerüste und sonstige
Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Ausführung der
Bauleistungen erforderlich sind. Vorgenannte
Arbeitsmittel auf die Baustelle bringen, bereitstellen
und - soweit der Geräteseinsatz nicht gesondert
vergütet wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der
dafür notwendigen Arbeiten.
Mitgeltende Dokumente:
- Grundrisse
- Ansichten
- Energiesparnachweis
- Brandschutzkonzept
- Schnitte
Baubeschreibung:
2. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
2.01 Diese Vorbemerkungen sind ZTV - Zusätzliche
Technische Vertragsbedingungen - und gültig in
Verbindung mit den ATV - Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen - DIN 18 299, sowie den ATV zur DIN
18350:2019-09 Putz- und Stuckarbeiten.
2.02 Sind in diesem LV für Erstellen, Vorhalten und
Beseitigen der Baustelleneinrichtung keine besonderen
Positionen aufgeführt, so sind diese Kosten in die
Einheitspreisen einzurechnen.
2.03 Die Erstellung des Baustromanschlusses, Verteiler
usw., ist für alle Gewerke im LV Rohbauarbeiten
erfasst. Alle anderen Gewerke haben auf eigene Kosten
von dort aus Strom zu entnehmen. evtl. eigene
Unterverteilungen etc. zu erstellen und wieder zu
beseitigen.
2.04 Wie Pos. 2.03, jedoch für Bauwasser.
2.05 Wie Pos. 2.03, jedoch für Toilettenwagen
2.1 Putz- und Stuckarbeiten DIN 18350
2.1.01 Die Originalausschreibung ist vollständig
auszufüllen. Das angebotene System muss die
nachfolgende technische Beschreibung erfüllen.
Abweichungen sind schriftlich separat mitzuteilen bzw.
die Gleichwertigkeit zu begründen und nachzuweisen.
2.1.02 Alle erforderlichen Arbeitsgerüste, Schutz- und
Sicherungsmaßnahmen nach Arbeitsschutzgesetz,
Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien und
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
sind in die Einheitspreisen einzurechnen, wenn hierfür
keine separate Position im Leistungsverzeichnis
vorgegeben ist.
2.1.03 Fremdmaterialien sowie Einrichtungsgegenstände
und Transportwege sind in geeigneter Form vor
Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Alle
aufgetretenen Beschädigungen und Verschmutzungen sind
sofort restlos zu beseitigen. Falls dies dem
Auftragnehmer aus technischen oder sonstigen Gründen
nicht möglich ist, werden die Arbeiten von Drittfirmen
auf Kosten des Auftragnehmers ausgeführt. Die
Bauleitung ist berechtigt, diese Kosten von den Teil-
und Schlussrechnungen abzuziehen.
2.1.04 Alle auf der Baustelle arbeitenden Auftragnehmer
sind verpflichtet einander nicht zu gefährden und zu
behindern sowie sich optimal zu koordinieren. Sollte es
durch gelagertes Material zu Behinderungen kommen, ist
dieses auf Verlangen der Bauleitung kurzfristig
umzusetzen. In Konfliktfällen entscheidet die
Bauleitung nach eigenem Ermessen. Die
Verantwortlichkeit des Auftragnehmers bleibt davon
unberührt.
2.1.05 Vor Beginn der Arbeiten sind alle erforderlichen
Maße an der Baustelle zu nehmen.
2.1.06 Vor Beginn der Arbeiten ist ein Ablaufplan zur
Genehmigung vom AN der Bauleitung vorzulegen, der in
Abstimmung mit den anderen Gewerken zu erstellen ist.
2.1.07 Alle Materialien sind, sofern im LV nicht
gegenteiliges beschrieben ist, einschließlich Lieferung
und Transport auf der Baustelle anzubieten.
2.1.08 Alle Arbeiten sind komplett einschl. aller,
eventuell erforderlicher, Anpassungs- und
Befestigungsarbeiten und einschließlich allen Zubehörs
anzubieten und auszuführen.
2.1.09 Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat
in Übereinstimmung mit den allgemeinen
Vertragsbedingungen (VOB), den DIN Normen, den
Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Behörden,
den Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaften sowie den Hinweisen und
Richtlinien der Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie
gelten vollinhaltlich als Ergänzung der
Leistungsbeschreibung.
2.1.10 Ergeben sich auf der Baustelle Unstimmigkeiten,
Auftragsmehrungen oder -minderungen, bzw. Bedenken des
AN bezüglich der geplanten Ausführung, so hat dies der
AN unverzüglich, vor Ausführungsbeginn der betreffenden
Leistungen schriftlich der Bauleitung mitzuteilen und
das weitere Vorgehen erst abzustimmen. Vor
Angebotsabgabe hat sich der Bieter über die Örtlichkeit
sowie Anlieferungs-, Transport-, Lager-, Montage- und
Einbaumöglichkeiten zu informieren sowie sich über den
Umfang der Leistungen Klarheit zu verschaffen. Sollten
dabei Bedenken gegen die Art der Ausführung, der
Untergrundbeschaffenheit o. Ä. auftreten, sind diese
vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber auszuräumen.
2.1.11 Alle aus vorstehenden Forderungen entstehenden
Kosten sind, sofern im LV nichts Gegenteiliges
beschrieben ist in den Einheitspreise zu erfassen.
2.2.01 Unterbrechungen wegen der Verlegung von
Versorgungsleitungen oder Ausführung der Arbeiten in
Teilen berechtigen nicht zu Mehrkosten.
2.2.02 Vor Beginn der Arbeiten sind vor Ort alle
Detailpunkte, An- und Abschlüsse unter Berücksichtigung
der vorhandenen Ausführungspläne mit der Bauleitung
abzusprechen.
2.2.03 Spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung sind
verbindliche Materialmuster vorzulegen. Das zur
Ausführung gelieferte Material hat den Mustern zu
entsprechen und muss von der Bauleitung freigegeben
sein.
2.2.04 Die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer
bedarf der Zustimmung des AG.
2.2.05 Vor Ausführung der Arbeiten ist der Untergrund
zu prüfen, mögliche Mängel sind der Bauleitung
unverzüglich mitzuteilen.
2.2.06 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die zu
verputzenden Flächen auf größere Unebenheiten zu
prüfen. Derartige Flächen dürfen erst nach Rücksprache
mit der Bauleitung verputzt werden.
Versäumt dies der AN, so werden nachträglich geltend
gemachte Forderungen für Mehrstärken nicht anerkannt.
2.2.07 Für alle Putzarbeiten gelten die erhöhten
Anforderungen an die Ebenheitstoleranzen nach DIN
18202/97/4, als Untergrund für z.B. Fliesenarbeiten im
Dünnbettverfahren.
2.2.08 Als Befestigungsmaterial für Putzträger, Gewebe
usw. dürfen nur korrosionsresistente Nägel, Klammern
usw. verwendet werden.
2.2.09 Alle Profile wie Schienen, Einfassprofile,
Randwinkel usw. müssen aus korrosionsbeständigem
Material bestehen.
2.2.10 Oberflächenfertige Bauteile und Flächen sind
durch geeignete Maßnahmen (Abkleben, Abdecken etc.) vor
Verschmutzung zu schützen, bzw. nach Beendigung der
Arbeiten zu säubern. Dies ist einmalig in die
Einheitspreise einzukalkulieren. Bei mehrfach
notwendigen Abklebevorgängen wird diese Leistung
seperat nach Aufmaß vergütet.
2.2.11 Es dürfen nur Wärmedämm-Verbundsysteme mit einer
allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen
Institutes für Bautechnik (DIBt) bzw. im WDV-System nur
die vorgegebenen Komponenten des gleichen Herstellers
verarbeitet werden.
Ist dies nicht der Fall, kann der AG umfangreiche
Ansprüche geltend machen bis zum Rückbau des Systems
auf Kosten des AN.
2.2.12 Auf eingeschränkte Lager- und
Einrichtungsflächen wird hingewiesen. Der Anbieter hat
sich vor Angebotsabgabe über die Verhältnisse zu
informieren. Entsprechende Erschwernisse sind in die
Einheitspreise einzurechnen und berechtigen nicht zu
Nachforderungen.
2.2.13 Beim Zusammentreffen mehrerer Materialien sind
Systeme eines Herstellers zu wählen deren
Verträglichkeit untereinander nachgewiesen ist. Die
Herstellervorschriften sind zu beachten.
Mitgeltende Normen und Vorschriften:
DIN 18202: Maßtoleranzen im Hochbau, Abschn. 97/4
DIN 18299: ATV "Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder
Art"
DIN 18350: ATV "Putz und Stuckarbeiten"
DIN 18363: ATV "Maler- und Lackiererarbeiten"
DIN 18451: ATV "Gerüstarbeiten"
DIN 18550: Putz und Putzsysteme Ausführung
DIN EN 998-1: Werkmörtel - Herstellung, Überwachung und
Lieferung
DIN EN 13163: Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig
hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS)
DIN EN 459: Baukalk
DIN 1164: Zement mit besonderen Eigenschaften
DIN EN 14496: Baugips
DIN 4108: Wärmeschutz und Energieeinsparung in
Gebäuden - Wärmebrücken
DIN EN 13914-1: Planung, Zubereitung und Ausführung von
Innen- und Außenputzen - Teil 1: Außenputz
DIN EN: 15824: Putze mit organischen Bindemitteln
DIN 55699: Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen
DIN EN 1991-1-4: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 4:
Windlasten
DIN 18195: Bauwerksabdichtungen
DIN 18202: Toleranzen im Hochbau - Teil 1:
Vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und
Spannbeton
DIN 18345: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen - Teil C: ATV - Wärmedämm-Verbundsysteme
DIN 18352: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen - Teil C: ATV - Fliesen- und
Plattenarbeiten
DIN 18540: Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit
Fugendichtstoffen
DIN 4420: Arbeits- und Schutzgerüste
DIN EN 998-1: Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau
- Teil 1: Putzmörtel
Jeweils gültige technische Blätter sowie Detailblätter
des Materialherstellers
Allgemein anerkannten Regeln der Technik
Oben aufgeführte Normen erheben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit
2. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
01 Wärmedämmverbundsystem
01
Wärmedämmverbundsystem
Nachfolgendes Leistungsverzeichnis basiert auf
Produkten der Fa. Baumit.
Z-33.4.3-51 WDVS mit angeklebten und gedübelten EPS und
MW Platten
Z-33.44-113 WDVS mit angeklebten MW-Lamellenplatten
Z-33.41-127 WDVS mit angeklebten EPS-Platten
Es kann ein gleichwertiges Alternativsystem angeboten
werden. (Muss in den jeweiligen Positionen vermerkt
werden)
Nachfolgendes Leistungsverzeichnis basiert auf
01.01 Untergrundvorbereitung
01.01
Untergrundvorbereitung
01.02 WDVS
01.02
WDVS
01.03 Schienen,Profile,etc.
01.03
Schienen,Profile,etc.
01.04 Stundenlohnarbeiten
01.04
Stundenlohnarbeiten