Maler, Gipser, Trockenbau
FR_ Dreisamstr. 3,5,7
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
A – Allgemeine Baubeschreibung, örtliche Verhältnisse A  Allgemeine Baubeschreibung, örtliche Verhältnisse A.1 Bauherr Stiftung Schönau Zähringer Straße 18, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 9109 0 Vertreten durch: pro ki ba GmbH / kirchliches bauen Bahnhofstraße 46 79137 Karlsruhe Herr Dressel Tel.: 0721 / 914 342 15 thomas.dressel@prokiba.de A.2 Bauvorhaben Bauvorhaben: Dreisamstraße, Energetische Sanierung Projekt: Freiburg im Breisgau, Dreisamstraße 3-7 Maßnahme: Energetische Sanierung der Gebäudehülle A.3 Ansprechpartner Planung: Mo Re Architekten PartGmbB Fee Möhrle - Tobias Martin Reinhardt Kartäuserstrasse 153, 79117 Freiburg T +49 (0) 761 7668 9474 Ausschreibung: KAIROS Baumanagement GmbH Wentzingerstr. 17  4.OG 79106 Freiburg i. Br. A.4 Bestands- und Lagebeschreibung Bei dem Projekt handelt es sich um 3 Mehrfamilienhäuser, innerstädtisch an der Dreisamstraße. Die Häuser Nr. 3 und 5 mit einer Bausubstanz aus der Vorkriegszeit, 1957 wurden zwei zusätzliche Geschosse aufgestockt. Das Haus Nr. 7 wurde 1957/58 ab EG als Stahlbeton-Skelettbauweise neu errichtet. Alle Einheiten sind als Wohn- und Gewerberäume vermietet. A.5 Maßnahmenbeschreibung Die Häuser 3, 5 und 7 mit 5 Stockwerken erhalten ein neues WDVS-System und neue Fenster mit 3-fach Verglasung. Das Traufgesims zur Nord- und Südseite wird umlaufend gedämmt, abgedichtet und verblecht. Die oberste Geschossdecke erhält zum Speicher eine Dämmung. Die Giebelseiten erhalten ebenfalls ein neues WDVS. Alle Balkone werden mit neuen Geländern ausgestattet und die Wohnungen erhalten eine Belüftung. Der Anbau am Innenhof erhält ein neues Flachdach. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Trockenbau-, Innenputz- und Malerarbeiten, wie folgt: Trockenbauarbeiten in den Bädern (Deckenöffnungen für HLS-Installation, Abkofferung Lüftungsleitungen, Revisionsklappen, Brandschutzverkleidungen) Trockenbauarbeiten in den Treppenhäusern (Schachtwand Lüftungsleitung Haus 7, Revisionsklappen) Sonstige Trockenbauarbeiten (Trockenbauwände öffnen und schließen, Abhangdecke Eingangsbereich Haus 7) Innenputz- und Malerarbeiten an den Fensteranschlüssen nach Fenstereinbau in allen drei Häusern Innendämmung der Fensterstürze (Balkonseite) in allen drei Häusern Anstrich- und Malerarbeiten (Überarbeitungsanstriche, Neuanstriche Wände und Decken) Innendämmung Treppenhauskopf Haus 7 (Wände, Decke und Dachschräge oberhalb 4. OG)
A – Allgemeine Baubeschreibung, örtliche Verhältnisse
B – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) B  Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) (Gewerkespezifisch  Trockenbau-, Innenputz- und Malerarbeiten) Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die nachstehenden Vorgaben und projektspezifischen Kennwerte. Diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ergänzen die allgemeinen Vorbemerkungen (Abschnitt A) sowie die Leistungsbeschreibung (Abschnitt C) um gewerkespezifische Anforderungen der Trockenbau-, Innenputz- und Malerarbeiten. Alle Maßnahmen sind auf Grundlage der geltenden Normen, der VOB/C und der allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Die Verantwortung für Arbeitsschutz, Sicherheit, Baustellenkoordination und Terminplanung liegt beim Auftragnehmer (AN). 1 Allgemeines 1.1 Geltende Regelwerke Es gelten die VOB/B und VOB/C in der jeweils aktuellen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Insbesondere gelten: DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art) DIN 18340 (Trockenbauarbeiten) DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten) DIN 18363 (Maler- und Lackierarbeiten, Beschichtungen) DIN 18181 (Gipsplatten im Hochbau, Verarbeitung) DIN EN 13300 (Beschichtungsstoffe, Wandfarben und Beschichtungssysteme) DIN 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden) BG BAU Fachinfo Gefahrstoffe Prävention: Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) BG BAU Merkblätter und einschlägige UVV Bei Widersprüchen zwischen den Regelwerken gilt die strengere Anforderung. 1.2 Angebot des Bieters Die in der ZTV genannten formalen und technischen Anforderungen an die hier ausgeschriebenen Leistungen sind in die Hauptpositionen mit einzukalkulieren, sofern sie nicht in gesonderten Positionen ausgewiesen sind. Zur Klarstellung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Positionen dieses Leistungsverzeichnisses in funktionsfähiger, abnahmereifer Ausführung der beschriebenen Leistung anzubieten sind. Die anzubietenden Preise enthalten alle erforderlichen Nebenleistungen, Lieferung der Materialien und Hilfsmaterialien, Gestellung und Vorhalten von Geräten und Maschinen, die Kosten für den Energieverbrauch, einschließlich notwendiger Sicherungsmaßnahmen und Transporte zur Einbaustelle. Die der Ausschreibung beiliegenden Pläne und Unterlagen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Diese sind jedoch nicht zur Bauausführung freigegeben. Zur Ausführung freigegebene Unterlagen, Pläne und Details hat der AN nach einer Beauftragung umgehend anzufordern. Das Leistungsverzeichnis ist per se nicht zur Ausführung freigegeben. Alle ausgeschriebenen Massen (Mengen) sind Circa-Mengen. Bei den im Leistungsverzeichnis genannten Spezifikationen handelt es sich um Mindestspezifikationen hinsichtlich der Qualität. Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter über die örtlichen Gegebenheiten, Zufahrtsmöglichkeiten und Ausführungsbedingungen vor Ort zu informieren. Eine Baustellenbesichtigung wird dringend empfohlen. Mehrkosten aufgrund von Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse werden nicht anerkannt. 1.3 Vertragsgrundlagen Die Vergütung erfolgt nach Einheitspreisen gemäß den Positionen in Teil C dieses Leistungsverzeichnisses. Stundenlohnarbeiten werden ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Beauftragung vergütet (siehe Abschnitt 8). Leistungen, die als Nebenleistungen nach VOB/C gelten (z.B. DIN 18299 Abschnitt 4.1, DIN 18340 Abschnitt 4.1, DIN 18350 Abschnitt 4.1, DIN 18363 Abschnitt 4.1), sind in den Einheitspreisen enthalten und werden nicht gesondert vergütet. 1.4 Bauablauf Der AN stimmt den Bauablauf mit der Bauleitung ab. Die Arbeiten sind abschnittsweise auszuführen, gegliedert nach Gebäuden und Geschossen. Die Reihenfolge wird von der Bauleitung festgelegt und richtet sich nach dem Gesamtbauablauf der energetischen Sanierung. Die Putz- und Malerarbeiten an den Fensteranschlüssen (Pos. 03.01.00100040) sind mit dem Fenstereinbau und der Bauleitung zu koordinieren. Die Trockenbauarbeiten in den Bädern (Pos. 02.01.00100040) sind mit der HLS-Installation abzustimmen. Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Fertiggestellte Bereiche sind dem nachfolgenden Gewerk besenrein zur Verfügung zu stellen. 1.5 Personal und Kommunikation Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter auf der Baustelle anwesend ist. Dies ist insbesondere wegen der notwendigen Abstimmung mit Bewohnern und KiTa-Leitung erforderlich. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieses Leistungsverzeichnisses. 2 Materialanforderungen Alle verwendeten Materialien müssen den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen DIN-Normen entsprechen. Vor Ausführungsbeginn sind Muster und Materialproben der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen. Für Malerarbeiten gilt: Der Anstrichstoff ist vor Ausführung vor Ort am Bestand zu prüfen und materialgerecht passend zum vorhandenen Bestand zu wählen (Kunststoffdispersionsfarbe oder Dispersionssilikatfarbe). Ein Probeanstrich ist vor der flächigen Ausführung anzulegen und von der Bauleitung freigeben zu lassen. 2.1 Dokumentation Es ist eine Dokumentation der eingebauten Bauprodukte und Materialien anzufertigen und dem Baufortschritt entsprechend unaufgefordert zu übergeben. Die Dokumentation umfasst Produktdatenblätter, technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, Leistungserklärungen und Lieferscheine der eingebauten Materialien. Bei brandschutztechnischen Anforderungen (insbesondere F90-Verkleidungen gemäß Pos. 02.01.0040) sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis, Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung rechtzeitig zur Abnahme zu übergeben. 3 Ausführung 3.1 Leitungsortung Vor der Durchführung von Bohr-, Stemm- und Einsetzarbeiten an Wänden und Decken sind vorhandene Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Daten) mit einem Suchgerät zu orten. Diese Besondere Leistung ist in die Angebotspreise einzurechnen. 3.2 Trockenbauarbeiten Abkofferungen und Schachtwände sind mit Unterkonstruktion aus Metallprofilen und Beplankung mit Gipskartonplatten herzustellen. Anschlüsse an den Bestand sind sauber und fugendicht auszuführen. Revisionsklappen sind flächenbündig einzubauen. Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung. Brandschutzverkleidungen (Pos. 02.01.0040) sind gemäß den Anforderungen der jeweiligen Feuerwiderstandsklasse auszuführen. Verwendbarkeitsnachweise und Zulassungen sind auf Verlangen vorzulegen. 3.3 Innendämmung Beim Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen sind die Vorgaben der BG BAU (Fachinfo Gefahrstoffe Prävention: Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen) einzuhalten. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten sind vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Die Bauleitung ist vor dem Abdecken über die Schadensbehebung zu informieren. 3.4 Putz- und Malerarbeiten Bei Anschlussarbeiten an den neuen Fenstern sind APU-Leisten am Übergang Fensterrahmen/Putz einzusetzen. Die Leibungsflächen sind bündig an den Bestand anzuarbeiten und oberflächenfertig zu streichen. Die Arbeiten in den Wohnungen sind mit den Bewohnern rechtzeitig abzustimmen und anzukündigen. Die Fensteranschlüsse können nicht unabhängig vom Fenstereinbau ausgeführt werden. 4 Schutz von Bestand und Bewohnern 4.1 Bewohnte Gebäude Die Baumaßnahme erfolgt im bewohnten Zustand. Der AN hat bei allen Arbeiten auf Lärm-, Staub- und Erschütterungsminimierung zu achten. Arbeiten in den Wohnungen sind nur nach vorheriger Terminabstimmung mit den Bewohnern und der Bauleitung zulässig. 4.2 Kindertagesstätte Im Erdgeschoss Haus 7 befindet sich eine Kindertagesstätte (KiTa) in laufendem Betrieb. Lärmintensive Arbeiten in und an Haus 7 sind mit der KiTa-Leitung und der Bauleitung abzustimmen. Die Arbeitsbereiche sind abzusperren. Materialtransport über Aufenthaltsbereiche der Kinder ist nicht zulässig. 4.3 Bestandsschutz Bauteile, die nicht Gegenstand dieses Auftrags sind (Beläge, Fenster, Türen, Geländer, Leitungen), sind durch geeignete Maßnahmen vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Bei Schleif- und Putzarbeiten sind Staubschutzmaßnahmen (Abschottungen, Staubschutzwände) zu treffen. Bei Beschädigungen durch den AN sind diese auf Kosten des AN instandzusetzen. 5 Gerüst und Zugang Das Fassadengerüst wird durch ein anderes Gewerk gestellt und kann vom AN kostenfrei mitgenutzt werden, soweit vorhanden. Sämtliche für die Innenarbeiten erforderlichen Raumgerüste, Arbeitsbühnen und Leitern sind vom AN zu stellen und in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Das Gerüst im Treppenhaus Haus 7 ist als gesonderte Position ausgeschrieben (Pos. 04.01.0010). 6 Entsorgung Das anfallende Abbruch- und Restmaterial ist vom AN sortenrein zu trennen und fachgerecht zu entsorgen. Die Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind einzuhalten. Asbest ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht vorhanden. Werden bei den Arbeiten kontaminierte oder asbesthaltige Materialien angetroffen, sind die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einzustellen und die Bauleitung unverzüglich zu informieren. 7 Aufmaß und Abrechnung Die Abrechnungseinheiten und Abrechnungsregeln ergeben sich aus den jeweiligen Leistungspositionen in Teil C. Für die Abrechnung der Regiearbeiten gelten die Regelungen in Abschnitt 8. 8 Regieleistungen / Stundenlohnarbeiten Für die Ausführung und Abrechnung der Regiearbeiten (Titel 05) gelten die in der Grundbeschreibung Stundenlohnarbeiten (Titel 05.01) aufgeführten Regelungen. 9 Leistungsabgrenzung Nicht Gegenstand dieses LV: Fassadengerüst (durch anderes Gewerk) Fenstereinbau (durch anderes Gewerk) Lüftungsinstallation (durch HLS-Gewerk) WDVS und Fassadendämmung (durch anderes Gewerk) Fliesenarbeiten in Bädern Dachdeckerarbeiten im Treppenhauskopf Haus 7 (durch Dachdecker/Zimmerer) 10 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Bedeutung AG Auftraggeber AN Auftragnehmer APU Anputzleiste BE Baustelleneinrichtung BGL Baugeräteliste DN Durchmesser Nennweite EG Erdgeschoss EPS Expandiertes Polystyrol (Hartschaum) F90 Feuerwiderstandsklasse 90 Minuten GKB Gipskartonplatte Typ B (Standardplatte) GKBI Gipskartonplatte Typ BI (imprägniert) GKF Gipskartonplatte Typ F (Feuerschutz) GKFI Gipskartonplatte Typ FI (Feuerschutz, imprägniert) h Stunde HLS Heizung, Lüftung, Sanitär KiTa Kindertagesstätte lfm Laufmeter LV Leistungsverzeichnis m Meter m² Quadratmeter MW Mineralwolle OG Obergeschoss psch pauschal Q2 / Q3 Oberflächenqualitätsstufe (Spachtelqualität) St Stück TRH Treppenhaus UVV Unfallverhütungsvorschriften VE Verrechnungseinheit (à 1,00 EUR) VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen WDVS Wärmedämmverbundsystem WLS Wärmeleitfähigkeitsstufe ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 11 Anlagenverzeichnis Folgende Pläne und Unterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt: Baustelleneinrichtung: DRE_AR_P05_BE_1_50 A0_C Grundrisse: DRE_AR_P05_GR_00_G DRE_AR_P05_GR_01_D DRE_AR_P05_GR_02_D DRE_AR_P05_GR_03_D DRE_AR_P05_GR_04_D DRE_AR_P05_GR_05_D Schnitte: DRE_AR_P05_SC_H3_001_0 DRE_AR_P05_SC_H3_002_0 DRE_AR_P05_SC_H5_001_0 DRE_AR_P05_SC_H5_002_0 DRE_AR_P05_SC_H7_001_B Ansichten: DRE_AR_P05_ANS_Anbau_A DRE_AR_P05_ANS_N_B DRE_AR_P05_ANS_S_B Details: DRE_AR_P05_DET_H3_BAL_01_D DRE_AR_P05_DET_H3_BAL_02_C DRE_AR_P05_DET_H3_BAL_06_B DRE_AR_P05_DET_H3_DAC_02_C DRE_AR_P05_DET_H5_BAL_01_C DRE_AR_P05_DET_H7_BAL_01_C DRE_AR_P05_DET_H7_BAL_04_B DRE_AR_P05_DET_H7_BAL_05_C DRE_AR_P05_DET_H7_DAC_03_D Details Anarbeiten (Fenster und Türen): DRE_AR_P05_DET_H3_FAS_01_B DRE_AR_P05_DET_H3_FAS_02_B DRE_AR_P05_DET_H3_FAS_04_B DRE_AR_P05_DET_H3_FAS_06_C DRE_AR_P05_DET_H3_FAS_08_A DRE_AR_P05_DET_H3_FAS_09_A DRE_AR_P05_DET_H3_FAS_10_A DRE_AR_P05_DET_H3_FAS_12_A DRE_AR_P05_DET_H3_SOC_01_B DRE_AR_P05_DET_H3_DAC_01_C DRE_AR_P05_DET_H3_DAC_03_C DRE_AR_P05_DET_H3_DAC_07_C DRE_AR_P05_DET_H3_BAL_01_D DRE_AR_P05_DET_H3_TUE_01_G DRE_AR_P05_DET_H3_TUE_02_G DRE_AR_P05_DET_H3_TUE_03_B DRE_AR_P05_DET_H5_SOC_01_B DRE_AR_P05_DET_H5_SOC_02_B DRE_AR_P05_DET_H5_DAC_01_C DRE_AR_P05_DET_H5_DAC_02_C DRE_AR_P05_DET_H5_DAC_03_C DRE_AR_P05_DET_H5_FAS_01_B DRE_AR_P05_DET_H5_FAS_02_B DRE_AR_P05_DET_H5_FAS_03_A DRE_AR_P05_DET_H5_FAS_04_C DRE_AR_P05_DET_H5_FAS_05_C DRE_AR_P05_DET_H5_FAS_06_B DRE_AR_P05_DET_H5_TUE_01_E DRE_AR_P05_DET_H5_TUE_02_D DRE_AR_P05_DET_H5_TUE_03_A DRE_AR_P05_DET_H7_FAS_01_B DRE_AR_P05_DET_H7_FAS_03_D DRE_AR_P05_DET_H7_FAS_04_C DRE_AR_P05_DET_H7_FAS_05_C DRE_AR_P05_DET_H7_FAS_07_B DRE_AR_P05_DET_H7_FAS_08_B DRE_AR_P05_DET_H7_FAS_09_B DRE_AR_P05_DET_H7_FAS_10_C DRE_AR_P05_DET_H7_FAS_11_B DRE_AR_P05_DET_H7_SOC_01_B DRE_AR_P05_DET_H7_SOC_02_B DRE_AR_P05_DET_H7_DAC_01_D DRE_AR_P05_DET_H7_DAC_02_C DRE_AR_P05_DET_H7_DAC_03_D DRE_AR_P05_DET_H7_BAL_01_C DRE_AR_P05_DET_H7_BAL_04_B DRE_AR_P05_DET_H7_BAL_05_C DRE_AR_P05_DET_H7_TUE_01_D DRE_AR_P05_DET_H7_TUE_02_D
B – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN
C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN
01 Baustelleneinrichtung und Arbeitsvorbereitung
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Baustelleneinrichtung und Arbeitsvorbereitung
01.01 Baustelleneinrichtung
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Baustelleneinrichtung
02 Trockenbau
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Trockenbau
02.01 Trockenbauarbeiten
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Trockenbauarbeiten
03 Innenputz und Malerarbeiten
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Innenputz und Malerarbeiten
03.01 Putz- und Malerarbeiten Fensteranschlüsse
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Putz- und Malerarbeiten Fensteranschlüsse
03.02 Innendämmung Fenstersturz
03.02
Innendämmung Fenstersturz
03.03 Anstrich- und Malerarbeiten
03.03
Anstrich- und Malerarbeiten
04 Innendämmung Treppenhaus Haus 7
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Innendämmung Treppenhaus Haus 7
04.01 Innendämmung und Putzarbeiten
04.01
Innendämmung und Putzarbeiten
05 Regiearbeiten
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Regiearbeiten
05.01 Stundenlohnarbeiten
05.01
Stundenlohnarbeiten