Malerarbeiten innen und außen / Bodenanstriche (Paket I)
CS63 - DAS DOMIZIL Haar II
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Gliederung GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG Übersicht / Abkürzungen im LV Allgemeine Vorbemerkungen Besondere Vertragsbedingungen ZTV Denkmalschutz, Bedingungen und Auflagen Hinweis Bauablauf Auflistung der Anlagen Leistungsverzeichnis Anlagen (gesondert)
Gliederung
Übersicht / Abkürzungen im LV Übersicht / Abkürzungen im LV Vereinfachte Schreibweise AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer (Bieter) Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen h = Stunde, d = Tag, Wo = Woche, Mt = Monat, a = Jahr, cm = Zentimeter, cm2 = Quadratzentimeter, m = Meter, m2 = Quadratmeter, m3 = Kubikmeter, l = Liter, St = Stück, kg = Kilogramm, t = Tonne, mh = Meter x Stunde, md = Meter x Tag, mWo = Meter x Woche, mMt = Meter x Monat, ma = Meter x Jahr, m2d = Quadratmeter x Tag, m2Wo = Quadratmeter x Woche, m2Mt = Quadratmeter x Monat, m3d = Kubikmeter x Tag, m3Wo = Kubikmeter x Woche, m3Mt = Kubikmeter x Monat, Sth = Stück x Stunde, Std = Stück x Tag, StWo = Stück x Woche, StMt = Stück x Monat, td = Tonne x Tag, tWo = Tonne x Woche, tMt = Tonne x Monat.
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen 1. ALLGEMEIN Bauvorhaben: Wohngebäude "CS63" im Jugendstilpark, Haar Sanierung und Umnutzung des im Bereich des B-Plans Nr. 190 Jugendstilpark Haar liegende Bestandsgebäude CS 63 zu Wohnzwecken mit Erstellung von 12 Wohneinheiten, Ausbau des Dachgeschosses sowie dazugehöriger Außenanlagen. Gebäudeabmessungen: Gesamtfassadenabwicklung: ca. 150 m BGF: ca. 2548 m² Grundfläche: ca. 827 m² Wohnfläche: ca. 1.240 m² Traufhöhe: ca. 4,4-7,8m Firsthöhe : ca. 12,3-13,5m Ausführungszeiten (gem. BZP, siehe Anlage): 1.1 Projektbeschreibung Der "Jugendstilpark" befindet sich auf einer zur Erholung angelegten Parkanlage in Haar. Das Kernstück bilden die im Jugendstil errichteten denkmalgeschützten ehemaligen Klinikgebäude, die zu Wohnungen umgebaut werden. Um diese Bestandsgebäude gruppieren sich in mehreren Bauabschnitten die Neubauquartiere, die sich als eigenständiges und anspruchsvolles Gegenüber zum historischen Bestand präsentieren. Das ganze Wohnquartier befindet sich in einem großen Park mit altem Baumbestand. Bei dem Bauvorhaben handelt sich um die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes aus der Jugendstilzeit mit Baujahr um 1910 mit 12 Wohnungen. Das Gebäude steht als Teil des gesamten bebauten Areals mit samt seiner Außenanlagen unter Denkmalschutz gemäß dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 190 "Jugendstilpark". Das Mehrfamilienhaus besteht aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss mit Spitzboden. Die nicht überdachten Fahrradstellplätze befinden sich in den Außenanlagen im Bereich der Gebäudezugänge. Weitere Fahrradräume sind im Untergeschoss vorhanden, die über Treppen erschlossen werden. Für die Müllentsorgung wird eine überdachte Müllstation hergestellt. Die Wohnungen werden über 4 Hauseingänge erschlossen. Die zu den Wohnungen gehörenden PKW-Stellplätze werden in einer Gemeinschaftstiefgarage (sog. "GTG 1A") untergebracht. Die Zufahrt befindet sich in der Nachbarstraße Willy-Träutlein-Straße. Bestandsbeschreibung Das Gebäude weist im Bestand ein vollflächiges Kellergeschoss, Erdgeschoss als Hochparterre und ein teilausgebautes Dachgeschoss (ca. 65% Ausbaufläche) mit einem partiellen Spitzboden auf. Die Außenwände des Kellergeschosses sind in massiver Bauweise (Stampfbeton) in einer Wandstärke von ca. 70 cm errichtet und wurden in gleicher Art und Weise bis Unterkante der erdgeschossigen Fensterbrüstung geführt und bilden so den Sockel der aufgehenden Wandflächen. Das Erdgeschoss - als Hochparterre - und das Obergeschoss (hier: Kopfbau des Dachgeschosses) sind in massivem Mauerwerksbau mit Putzauftrag errichtet. Das Dachgeschoss des Gebäudes CS63 wurde ursprünglich als zimmermannsmäßige Holzkonstruktion erstellt. Die ursprüngliche Grundrissgliederung des Erdgeschosses zeigt eine unter funktional medizinischen Aspekten errichtete Grundrissorganisation in 2 getrennte Abteilungen. Im Zuge der klinischen Nutzung wurde um 1990 der mittig gelegene Teil der hölzernen Dachstuhl-Konstruktion gegen eine massiv ausgeführte Beton-Konstruktion ausgetauscht. Die bauzeitliche Grunddrissorganisation in 2 getrennte Abteilungen wurde durch eine längslaufende Mittelflur-Erschließung mit Auflösung der ursprünglichen Schlafsäle ersetzt. Diese baulichen Eingriffe sind in der Außenwahrnehmung des Gebäudes (Fassaden und insbesondere Dachlandschaft) deutlich ablesbar. Darüber hinaus erfolgten nutzungsabhängige Ausbauten und Grundrissanpassungen in allen Geschossen, meist in leichter Trockenbaukonstruktion ausgeführt. Das Gebäude mit seinem Grundstück ist durch das vorhandene Straßen- und Wegesystem, vielseitig von Straßen umgeben und grenzt in östlicher Richtung an die sogenannte "Geschlechterachse" des Areals an. Vorhandene Archivdokumentationen ist eine Dreiteilung des Grundstücks mit einer offenen Freianlagenkonzeption, einem Zugangsbereich in Art eines Vorgartens und einem umzäunten Bereich zu entnehmen. Allgemeine Maßnahmenbeschreibung zum denkmalgeschützten Gebäude CS63 Mit Umnutzung zu Wohnzwecken werden neue Wohnungsgrundrisse gemäß der Objekt- und Ausführungsplanung der Architekten und Fachplaner in allen oberirdischen Geschossen errichtet. Es erfolgt der Einbau eines zusätzlichen Hauszuganges mit nachgeordnetem Treppenhaus vom Kellergeschoss bis in den ausgebauten Spitzbodenbereich. Das im Bestand vorhandene, neuzeitliche Nebentreppenhaus aus 1990 wird rückgebaut und durch neue Treppenläufe vom Kellergeschoss bis zum Spitzboden ersetzt. Hierbei wird der Hauszugang erhalten. Im Weiteren wird die um 1990 errichtete Betonkonstruktion im mittig gelegenen Dachbereich abgebrochen und durch eine hölzerne Dachstuhl-Konstruktion - der historischen Dachform folgend - ausgetauscht. Das bereits in Teilen ausgebaute Dachgeschoss und der Spitzbodenbereich werden bei Erhalt, statischer Ertüchtigung und bauphysikalischer Optimierung (Wärme- und Schallschutz) der Dachkonstruktion zu Wohnzwecken vollflächig ausgebaut. In diesem Zug erfolgt die Errichtung notwendiger Belichtungsflächen durch den Einbau von Gauben, Dachloggien und Dachflächenfenstern. Im Untergeschoss werden notwendige Technikräume, Nebennutzungsräume und die Abstellbereiche der Wohnung eingebaut. Die Erschließung des Untergeschosses erfolgt durch das bestehende und die beiden neu zu errichtenden Treppenhäuser. Die Fenster- und Türanlagen im Kellergeschoss werden nach Vorgaben der Planung erneuert und es erfolgt der Einbau einer mechanischen Quer-/ Längslüftung zu Vermeidung bauphysikalischer Mängel. Jede Wohnung erhält einen zugeordneten Freiraum in Form eingezogener Loggien (teilweise im Bestand vorhanden) und/oder Dachloggien im Dachgeschoss; einzelne Wohnungen erhalten im Gartenbereich anzulegende Terrassenflächen. Unter Beachtung der Umnutzung zu Wohnraum und der bauphysikalischen Bauwerkserhaltung werden die massiv errichteten Außenwände des Gebäudes innenseitig mit einer reversiblen Dämmung aus ca. 6 cm dicken Calcium-Silikat-Platten versehen. Die in Teilen historischen Fensteranlagen (Holzkastenfenster mit Metallsprossen im Erdgeschoss, im Dachgeschoss mit Holzsprossen) werden in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bewertet und unter Beachtung eines Wärmeschutz-Konzeptes saniert und ertüchtigt. Neu zu errichtende Fenster und Fenstertüren werden im Zuge der Nutzungswandlung und  Abstimmung mit dem BLfD als Holz-Isolier-Glas-Elemente mit bauzeitlicher Profilausbildung der Außensicht errichtet. Die Aufarbeitung der Fassaden wird nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und in enger Abstimmung mit dem BlfD unter Berücksichtigung des bereits vorliegenden restauratorischen Farbgutachtens für die Fassaden des Gebäudes CS67 ausgeführt. Die Sanierung der Wand- und Deckenbeschichtungen im Bestandstreppenhaus zur Farbfassung und ornamentalen Gestaltung werden ebenfalls anhand eines noch zu erstellenden restauratorischen Gutachtens erfolgen. Die Aufarbeitung aller Ausstattungen des Treppenhauses (Bodenbeläge, Treppenkonstruktion, Geländer, Handläufe etc.) wird in enger Abstimmung mit dem BLfD ausgeführt. Die allgemeinen Ziele der Sanierung sind erstrangig Substanzerhalt und eine optische Qualität, die dem denkmalgeschützten Haus gerecht werden. Die Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz des Gebäudes erfolgen nach Angaben der Tragwerksplaner unter Berücksichtigung bauphysikalischen Bedingungen (Wärme/Schall/Feuchte) sowie sämtlicher bautechnischer Regelwerke und den Vorgaben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalschutz. Sämtliche haustechnische Anlagen werden erneuert. Das Einfügen modern getalteter Funktionalbereiche wie Bad und Küche sowie die Modernisierung aller haustechnischen Installationen erfolgt nach aktuellen technischen Standards. Die ursprüngliche Aufteilung der umgebenden Gartenfläche ist im Bestand immer noch vorhanden und wird grundsätzlich erhalten. Der Vorgarten und der umzäunte, nach Süd-Osten orientierte Privatgarten wird der wohnwirtschaftlichen Nutzung entsprechend und nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und dem BLfD saniert und weitergenutzt. Die restlichen Flächen des Grundstücks werden künftig öffentlich gewidmet, so dass der ursprüngliche Charakter der offenen Freianlagenplanung erhalten und gärtnerisch fortgeführt wird. 1.2 Baustelle Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zu erreichen. Der AN Rohbau wird die Medienversorgung (Baustrom+Bauwasser) einrichten. 1.3 Bauleistungen Maler- und Lackierarbeiten, Beschichtungen 1.4 Ortsbesichtigung / Erschwernisse Der Bieter muss sich vor Abgabe des Angebotes zwingend über die örtlichen Verhältnisse informieren. Eine Ortsbegehung ist nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung möglich. Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten: Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen am Bestand bedürfen immer einer Genehmigung Besonders zu schützende denkmalrelevante angrenzende Bereiche Treppenhäuser sind gemäß Denkmalschutzauflage zu schützen Zugangstreppen /- rampen zum Gebäude (außen) umgebende Bestandsbäume im Straßenraum Keine Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück bzw. nur nach Abstimmung mit der Bauleitung und Beachtung der statisch bewerteten Maximallasten Maximale Punktlasten der Decken sind zwingend einzuhalten. Punktlast maximal 1,0 kN (100 kg). Aufstandsfläche hierfür größer 30 cm x 30 cm, sodass die Punktlast bei den Stahlsteindecken nur auf den Betonrippen steht und nicht auf dem Ziegel. Bei Bedarf muss eine entsprechende Lastverteilung vorgesehen werden. erhöhte Unebenheiten im Bestand; teilweise Haftprüfungen nötig u.s.w. Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren. NavVis Zugang Es liegt ein 3D Scan des Gesamtgebäudes auf Navis vor. Hier können alle Räume digital betrachtet werden und auch Messungen vorgenommen werden können. Der folgende Zugang steht jedem Bieter kostenfrei zur Verfügung: link: https://siin.iv.navvis.com/?vlon=3.44&vlat=-0.25&fov=45.0&site=2625571698842650&image=2836763721164713 Benutzername: domhr.61 PW: domhr.61 1.5 Hinweis zur Verfügungstellung von Planungsunterlagen Der wechselseitige Austausch der Planungsunterlagen zwischen allen am Bau Beteiligten wird über eine Internet-gestützte Planungsplattform erfolgen. Die Teilnahme hieran ist auch für den Auftragnehmer verbindlich. Der AN ist verpflichtet, die für seine Leistungserbringung erforderliche Planungen und sonstigen Unterlagen sich unaufgefordert und jedenfalls nach Erhalt einer automatisierten Nachricht über die Einstellung neuer Unterlagen von dieser Planungsplattform herunterzuladen und sich diese, soweit für Ihn erforderlich auch in Papierform auszudrucken. Der AG und seine Erfüllungsgehilfen stellen dem AN keinerlei Unterlagen in Papierform zur Verfügung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Projektbeteiligte Projektbeteiligte Bauherr PHOENIX Das Domizil Haar 2 GmbH Königstrasse 5 70173 Stuttgart Projektsteuerung KTL Heidelberg GmbH Carl-Benz-Str. 6 69115 Heidelberg Entwurfs- und Ausführungsplanung SIIN GmbH Senefelderstrasse 26 70176 Stuttgart Tragwerksplanung AJG Ingenieure GmbH Konrad-Zuse-Platz 1 81829 München Bauphysik GN Bauphysik Finkenberger + Kollegen Ingenieurgesellschaft mbH Bahnhofstraße 27, 70372 Stuttgart Brandschutz Sinfiro GmbH & Co. KG Herzogspitalstraße 24, 80331 München Baugrund Smoltczyk & Partner GmbH Untere Waldplätze 14 70569 Stuttgart Objektüberwachung   igb - Ingenieurgesellschaft Burgert mbH   Plinganserstraße 150   81369 München
Projektbeteiligte
Besondere Vertragsbedingungen 2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Angebot 1.1 Dem Bieter bleibt freigestellt Nebenangebote mit dem Hauptangebot einzureichen. Nebenangebote ohne Hauptangebote können ausgeschlossen werden. 1.2 Der Bieter hat bei Angebotsabgabe verantwortlich zu ermitteln bzw. zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Funktion und ggf. Zuverlässigkeit seiner Anlage bzw. Ausführungsart gegeben sind. Ferner hat er ein klares Bild seiner Leistung bzw. Lieferung zu geben, z.B. über Abmessungen sowie über Grenzen der Anwendbarkeit, Haltbarkeit und Wirtschaftlichkeit, ferner über bauseits erforderliche Vor-, Neben- und Nachleistungen und außerdem über Pflege, Unterhaltungskosten, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften. Er darf nur bewährte Stoffe und Verfahren anbieten bzw. verwenden, für deren Eignung er sich verbürgt und deren Ausführung er beherrscht. Gelieferte Muster und Pläne sind verbindlich. 1.3 Die Bauleistungen werden i.d.R. mittels Einheitspreisverträgen beauftragt. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, mit demjenigen Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot angeboten hat und dem somit der Auftrag zusteht, eine nachträgliche Pauschalierung vorzunehmen, sowohl für eine gesamte als auch für Teile einer Leistung. Sind die anzubietenden Leistungen in Teilbereichen durch allgemeine oder differenzierte Beschreibungen oder nach Leistungsprogramm (funktionale Ausschreibung) so bestimmt, dass mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist, wird ein Pauschalpreis vereinbart. 1.4 Sollten angebotenen Preise vom Bieter zeitlich begrenzt werden, ist schriftlich im Begleitschreiben des Angebotes darauf hinzuweisen und der Termin anzugeben. Die Bindefrist an das Angebot darf dabei nicht unterschritten werden. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. 1.5 Soweit in der Leistungsbeschreibung von Einzel-Ausschreibungen bestimmte Erzeugnisse (Markenangaben) oder Verfahren vorgeschrieben sind, kommen sie auch grundsätzlich zur Ausführung, weil ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt. Ein solcher Grund liegt vor, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung, Instandhaltung und Instandsetzung, Wartung sowie dem Austausch verschiedener beim Auftraggeber standardisierter Bauteile, wie z.B. Wohnungseingangs- und Innentüren, Bodenbeläge, Beschläge, Heizkörper sowie Sanitärobjekte und Sanitärarmaturen. 1.6 Ansonsten stellen etwaige in Alternativ-/Nebenangeboten als gleichwertig angegebene und im Auftragsfall verwendeten Alternativ-Fabrikate für den Auftraggeber Varianten zur Erreichung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Qualitätsstandard dar
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV Putz- u. Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. BFS Merkblatt Nr. 9 Beschichtungen auf mineralischen und pastösen Außenputzen Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 19 Risse in Außenputzen, Beschichtungen und Armierung Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 20.1 Beurteilung des Untergrundes für Putzarbeiten, Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) Lehmbau Regeln Die Lehmbau Regeln, Begriffe - Baustoffe - Bauteile Herausgeber: Dachverband Lehm e.V. Merkblatt 2 Verspachtelung von Gipsplatten Oberflächengüten Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 2.1 Verspachtelung von Gipsfaserplatten Oberflächengüten Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 4 Regeldetails zum Wärmeschutz gemäß EnEV 2009 Modernisierung mit Trockenbausystemen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Anhang zum Merkblatt 4 Regeldetails zum Wärmeschutz gem. EnEV 2009 mit Trockenbausystemen in der Modernisierung -Bauteilkatalog- Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 5 Bäder, Feucht- und Nassräume im Holz- und Trockenbau - Innenraumabdichtung nach DIN 18534 Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Egalisationsanstriche auf Edelputzen Farbtonegalisierende Beschichtung Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und andere Merkblatt Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton Grundlagen für die Planung, Gestaltung und Ausführung Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und andere Merkblatt Dübel in WDVS: Hinweise zur Planung und Ausführung Herausgeber: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V. (VDPM) WTA-Merkblatt 2-4-14/D Beurteilung und Instandsetzung gerissener Putze an Fassaden Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 2-7-01/D Kalkputze in der Denkmalpflege Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 2-9-20/D Sanierputzsysteme Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 2-10-06/D Opferputze Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 2-11-18/D Gipsmörtel im historischen Mauerwerksbau und an Fassaden Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 2-14-19/D Funktionsputze Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) Angaben zur Ausführung Allgemeines Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen. Fenster, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile und sonstige unmittelbar angrenzende Bauteile sind abzukleben. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen und müssen sich rückstandfrei entfernen lassen. Vor dem Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten. Ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden. Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Zum Nachweis ist ein Hygrometer aufzustellen. Reparaturarbeiten, Sanierungsarbeiten Bei der Sanierung von salz- oder feuchtegeschädigtem Putz ist auch der anscheinend einwandfreie Putz im Umkreis bzw. Abstand von ca. 1 m bis auf das Mauerwerk zu lösen und die Mauerwerksfugen bis ca. 2 cm Tiefe auszukratzen. Das gelöste Material ist sofort zu entfernen und zu entsorgen. Werden bei Vorbereitungsarbeiten unbeschriebene bzw. unerwartete Verhältnisse angetroffen (z.B. Pilzmyzelien im Mauerwerk, konzentrierte Ansammlungen auskristallisierter oder amorpher Salze), ist die Bauleitung unverzüglich zu verständigen und eine Entscheidung abzuwarten. Beim Reinigen von Fassaden durch Strahlen mit Wasser sind ggf. Vorsorgemaßnahmen zu treffen, dass durch Fugen oder Putzrisse kein Wasser in die Umfassungswände eindringt. Das gilt in besonderem Maße für verdecktes Holzfachwerk. Bei schadstoffhaltigen Zusätzen bei Nassreinigung sind die Gerüstlagen mit Folie so abzudecken, dass das Wasser über eine Rinne in einen Sammelbehälter geleitet wird. Außenputz Außenputz ist möglichst bei bedeckter Witterung anzubringen. Anderenfalls ist durch Abhängen der Gerüste mit Folie o. ä. ein ausreichender Schutz gegen Sonneneinstrahlung zu gewährleisten. Analog ist der Schutz gegen Schlagregen sowie Austrocknung durch Wind sicherzustellen. Bei verkleideten Gerüsten ist bei entsprechender Wetterlage auf Zugerscheinungen durch die Kaminwirkung zu achten. Bei Erfordernis ist für eine vorübergehende Öffnung von Fassadengerüstverkleidungen zu sorgen. Diese Maßnahmen dienen der Nachbehandlung des Außenputzes und sind Nebenleistungen. Sockelputzunterkanten sind gerade und ohne anhaftenden Restmörtel auszubilden. Rahmen, Gewände, Fachwerkteile u. ä. aus Metall oder Holz dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben, sie sind zumindest durch Kellenschnitt zu trennen. Es ist auf ein gleichmäßiges Oberflächenbild des Außenputzes ist zu achten. Das gilt besonders im Bereich der Gerüstlagen, wo auf einwandfreie Übergänge und gleichmäßige Schichtdicke zu achten ist. Flecken und Ansätze im Außenputz gelten als wesentlicher Mangel. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
ZTV Putz- u. Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme
ZTV Maler- und Lackierarbeiten Maler- und Lackierarbeiten Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN EN ISO 4628 Normenreihe: Beschichtungsstoffe - Beurteilung von Beschichtungsschäden - Bewertung der Menge und der Größe von Schäden und der Intensität von gleichmäßigen Veränderungen im Aussehen BFS Merkblatt Nr. 9 Beschichtungen auf mineralischen und pastösen Außenputzen Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 10 Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Innenputz Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 12 Oberflächenbehandlung von Gipsplatten (Gipskartonplatten) und Gipsfaserplatten Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 13 Beschichtungen auf Ziegel-Sichtmauerwerk Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 19 Risse in Außenputzen, Beschichtung und Armierung Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 19.1 Risse in unverputztem und verputztem Mauerwerk, in Gipskartonplatten und ähnlichen Stoffen auf Unterkonstruktionen; Ursachen und Bearbeitungsmöglichkeiten Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 20 Baustellenübliche Prüfungen zur Beurteilung des Untergrundes für Beschichtungs- und Tapezierarbeiten Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 20.1 Beurteilung des Untergrundes für Putzarbeiten; Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 25 Richtlinien zur Beurteilung von Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 26 Farbveränderung von Beschichtungen im Außenbereich Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BG Bau Broschüre SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) Merkblatt 2 Verspachtelung von Gipsplatten Oberflächengüten Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 2.1 Verspachtelung von Gipsfaserplatten Oberflächengüten Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten IVD-Merkblatt Nr. 14 Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall. Ursachen - Vorbeugung - Sanierung Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 20 Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 23 Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen an Naturstein Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) VFF Merkblatt ST.01 Beschichten von Stahlteilen im Metallbau Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt ST.02 Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Stahl Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) WTA-Merkblatt 2-12-13/D Fassadenanstriche für mineralische Untergründe in der Bauwerkserhaltung und Baudenkmalpflege Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 3-17-10/D Hydrophobierende Imprägnierung von mineralischen Baustoffen Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) Angaben zu Stoffen und Bauteilen Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen. Der Auftragnehmer soll für den Beschichtungsaufbau möglichst Produkte desselben Herstellers verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten. Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Als ölbeständig ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen. Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verlegten Beläge, gegliedert nach Verwendungsort, Produktbezeichnung und Hersteller für spätere Nachbestellungen zu übergeben. Das Lagern von feuergefährlichen Stoffen auf der Baustelle ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung im für die Arbeiten unbedingt notwendigen Umfang zulässig. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen. Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden. Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten nach Aufforderung durch die Bauleitung vorrangig auszuführen. Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen. Lagerfähiges Restmaterial ist dem Auftraggeber für spätere Reparaturarbeiten zur Verfügung zu stellen. Restmaterial, das der Auftragnehmer nicht übernehmen will, hat er entweder zu entsorgen oder in seinen Besitz zu übernehmen. Nicht lagerfähiges Restmaterial sowie Verpackungen, Behälter, Abdeckmaterial und dergleichen hat der Auftragnehmer ebenfalls zu entsorgen. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen. Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden. Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte Altanstriche gelten als Sonderabfall und sind entsprechend zu entsorgen. Die Arbeitstechniken für die Beschichtung sind dem Auftragnehmer freigestellt, falls die Nutzung von Räumen - auch durch andere Gewerke - nicht dagegen spricht und in der Leistungsbeschreibung keine bestimmte Technik vorgeschrieben wird. Vorhandene, ausbaubare Dichtungen an Zargen, Türen, Fenstern und dergleichen sowie demontierbare Beschläge sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei zu entfernen und anschließend an ihren ursprünglichen Stellen wieder einzubauen. Nicht ausbaubare Dichtungen und nicht demontierbare Beschläge sind abzukleben. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten. Abdeckungen von Schaltern, Steckdosen u. dgl. sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei abzunehmen, rückseitig zu kennzeichnen, sicher zu lagern und nach Beendigung der Arbeiten wieder einzubauen. Können einzelne Bauteile nicht vom Auftragnehmer ausgebaut werden, ist die Bauleitung zu informieren, damit diese entweder den Ausbau und späteren Einbau durch den entsprechenden Fachunternehmer ausführen lässt oder alternativ der Abklebung statt eines Ausbaus zustimmt. Falls Haustechnik-Leitungen zu beschichten sind, sind sie farblich entsprechend DIN 2403 und DIN 2404 zu kennzeichnen. Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen. Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern im entsprechenden Farbton auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher abzukleben. Einzelteile aus Holz, wie Scheuerleisten, Ortbretter u. a., erhalten die Schlussbeschichtung grundsätzlich erst nach dem Einbau. Im Untergeschoss sind für Wand- und Deckenflächen ausschließlich diffusionoffene Beschichtungssysteme zu verwenden. Es sind mineralische Beschichtungsstoffe, insbeondere Kalk- oder Silikatfarben einzusetzen. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
ZTV Maler- und Lackierarbeiten
ZTV Bodenbeschichtungsarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Bodenbeschichtungsarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18349: Betonerhaltungsarbeiten, ATV DIN 18353: Estricharbeiten, ATV DIN 18363: Maler- und Lackierarbeiten und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V., BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., Bgib: Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e. V., Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e. V., Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, DAfStb: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V., DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V., Deutsche Bauchemie e. V., DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Unterbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Wenn Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Soweit der AN wartungspflichtige Beschichtungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Vor Beginn der Arbeiten sind die Arbeiten vom AN zu planen und ggf. Prüfungen durchzuführen für Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die beschriebenen Beschichtungsarbeiten. Hierzu zählen die Messung der Restfeuchte, Dampfdruck, Haftzugfestigkeit, chemische Verträglichkeit, Vorhandensein erforderlicher Abdichtungen, ggf. erforderliches Gefälle, Mindesttemperatur von 5 °C, Eignung der vorgesehenen Baustoffe und vorhandene Toleranzen. Eine möglicherweise nicht gegebene Haftzugfestigkeit des Untergrunds ist als Grundlage eines Vergütungsanspruchs für Strahlen oder Verfestigen von Oberflächen nachzuweisen, Feststellung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem. Falls aus den Planungsunterlagen nicht ausreichend er­sichtlich, hat der AN nach Auftragserteilung mit dem AG rechtzeitig über vorgesehene Farben und Tönungen im Detail Rücksprache zu führen. Für die unterschiedlichen Bodenbeschichtungen sind die Untergründe je nach Erfordernis vorzubereiten. Notwendige Maßnahmen sind in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung festzulegen. Vor Ausführung der Maßnahmen ist mit dem AG gemeinsam ein Aufmaß/eine Abrechnung (mit Darstellungen der Leistung) zu erstellen. Erst nach Bestätigung des Aufmaßes durch die Bauleitung können die Maßnahmen erfolgen. Nicht vor Ausführung aufgemessene Leistungen werden nicht vergütet. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Ausführung 3.1.1 Allgemeine Hinweise Bei nicht eindeutigen Produktbezeichnungen ist auf Verlangen die Bindemittelbasis nachzuweisen. Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist zu gewährleisten (z. B. durch Nummerierung), dass sie an der ursprünglichen Stelle wieder eingebaut werden. Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen. Sämtliche erforderlichen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Bodenbeschichtungen werden nicht gesondert vergütet. 3.1.2 Material, Güte, Nutzungsqualität, Oberfläche Beschichtungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel müssen so beschaffen sein, dass keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung auftritt. Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen. 3.1.3 Untergrundvorbereitung Der Untergrund muss nach der Vorbereitung fest, trocken, feingriffig und tragfähig sein, frei von Zementsteinschichten, losen und mürben Teilen, trennend wirkenden Substanzen wie Öl, Fett, Gummiabrieb, Anstrichresten sowie frei von Rissen, Fehlstellen und größeren Unebenheiten sein. Lose, hohle, schadhafte Stellen sind aufzunehmen und anfallendes Material fachgerecht zu entsorgen. Fehlstellen wie Löcher und Kleinflächen sind auszubessern bzw. mit geeignetem Material auszufüllen einschließlich Haftgrund. Der Untergrund ist, soweit nicht anders beschrieben, durch Kugelstrahlen bzw. Fräsen an horizontale und geneigte Flächen, durch Schleifen/Feststoffstrahlen bzw. Verfahren nach Erfordernis an vertikale Flächen bzw. aufgehende Bauteile, vorzubereiten. 3.1.4 Fugen und Anschlüsse Sämtliche Bodenbeschichtungen erhalten an sämtlichen aufgehenden Bauteilen bzw. Wand- und Stützenkonstruktionen eine Sockelausbildung mit einer Höhe von mindestens 10 cm Höhe, in Parkgaragen von mindestens 30 cm Höhe. Farbe, Struktur und Oberfläche der Sockelausbildung erfolgen entsprechend der Bodenbeschichtung. Die Übergangsfugen zwischen Boden und Wand sind systemgerecht vorzubereiten und mit einer chemisch geeigneten dauerelastischen Versiegelung auszuführen, sodass Risse in diesem Bereich vermieden werden. Sonstige Anschlüsse an andere Bauteile (wie Türenzargen etc.) erfolgen mit einer dauerelastischen Versiegelung. Im Übergang von Einbauteilen zu Beton ist eine Nut beidseitig der Einbauteile von ca. 10 mm Breite und 20 mm Tiefe einzuschneiden, einschließlich einer Fasenausbildung von ca. 5 mm an der Oberfläche sowie einer staubfreien Reinigung einschließlich fachgerechter Bauschuttentsorgung. Das Beschichtungssystem wird bis zur Nut angearbeitet. Die Nut wird nach Einbau einer Hinterfüllschnur mit einem dauerelastischen Fugenmaterial verfüllt. 3.1.5 Schrammborde An nachträglich aufbetonierte Schrammborde sind Anschlüsse herzustellen. Hohlkehlen im Ixelbereich sind anzuspachteln. Als Abschluss erhalten die Schrammborde einen Warnstreifen, Breite 5-10 cm, der in gelber Farbe abgesetzt ist. 3.2 Markierungsarbeiten Das Aufbringen von Markierungszeichen, wie Stellplatzmarkierungen, Markierungslinien, Stellplatznummerierungen, Symbolen, Fahrbahnrichtungspfeile etc,. erfolgt mit einer witterungsbeständigen, abriebfesten und farbtonstabilen Markierungsfarbe. Das angebotene Produkt muss mit der Bodenbeschichtung verträglich sein. Der AN hat vor Ausführung dem AG einen Markierungsplan zur Freigabe vorzulegen. 3.3 Bodenbeschichtung im Außenbereich Vor dem Aufbringen von Bodenbeschichtungen im Außenbereich sind alle vorhandenen Bodenflächen auf Dichtheit zu überprüfen. Im Falle von aufsteigender Feuchtigkeit weist der AN den AG auf diesen Sachverhalt hin und holt sich vor dem Aufbringen einer erforderlichen Abdichtung die ausdrückliche Genehmigung des AG ein. 3.4 Rutschhemmung von Oberflächen Die Vorgaben der DGUV 108-003 zur Rutschhemmung sind auch für nicht gewerbliche Bereiche mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden. Außer in planmäßig dauerhaft im Wasser liegenden Bereichen sind für alle Bereiche, die sowohl nass als auch trocken begangen werden, beide Rutschhemmungsanforderungen (trocken nach DGUV 108-003 und nass nach DGUV 207-006) zu berücksichtigen. Soweit die Bodenbeschichtungsauswahl des AG die erforderlichen Rutschhemmungen nicht berücksichtigt, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Materialbestellung unaufgefordert mit und meldet Bedenken gegen die Ausführung mit den vom AG beschriebenen Materialien an. Soweit keine Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung, Nassräume erhalten R10-B als Mindestausstattung.
ZTV Bodenbeschichtungsarbeiten
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz CS63 Im Folgenden eine Aufführung der relevanten Maßnahmen für das Gewerk Malerarbeiten, die sich aus dem Denkmalschutz ergeben. Detaillierter Maßnahmenkatalog zum denkmalgeschützten Gebäude CS 63 (siehe S. 7 ff, Denkmalschutzrechtliche Maßnahmenbeschreibung, Stand 30.06.2019+10.1.20+3.4.20, Stand Tektur) -
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz CS63
Schnittstellen Schnittstellen AN Putzarbeiten Oberflächen Q2 malerfertig für Aufbringen Malervlies AN Schlosserarbeiten Schlosserlemente innen (Geländer und Handläufe) werden grundiert an den AN Malerarbeiten für die finale Oberflächenbehandlung übergeben
Schnittstellen
Nettomenge Es handelt sich um ein BIM-Projekt. Die Mengenangaben in den Positionen entsprechen Netto-Mengen, ohne Berücksichtigung der VOB-Abzugs- und Übermessungsregeln. Auf dieser Grundlage wären auch die Abrechnungsmengen zu ermitteln, sofern keine Pauschalierung der Leistungen vereinbart wird.
Nettomenge
Auflistung der Anlagen Siehe Anlagenliste anbei
Auflistung der Anlagen
010 Vor-/nachbereitende Arbeiten
010
Vor-/nachbereitende Arbeiten
010.___.__.0010 Gewerkedokumentation Als Revisionsunterlagen sind alle Unterlagen in Ordner sortiert, mit Inhaltsverzeichnis zu versehen und durch Register getrennt in folgender Anzahl zu übergeben: - 1-fach digital und - 1-fach für Denkmalamt Zeichnungen sind digital jeweils in den Formaten .dxf, .dwg und .pdf auf dem Planserver zu speichern, alle anderen Unterlagen im Format .pdf. Zeichnungen in Papierform sind in Farbe zu plotten. Mindestumfang Sämtliche für die Arbeiten aufgestellten Berechnungen und Nachweise Zulassungen und Prüfzeugnisse sämtlicher verbauter Materialien samt deren Einbauanleitungen Zustimmungen im Einzelfall - soweit relevant - sowie deren zu Grunde liegende Prüfungen und Nachweise Konformitätserklärung/Errichterbescheinigung über die regelgerechte Errichtung des Werks/Ausführung der Arbeiten Fachbauleitererklärungen technische Datenblätter sämtlicher eingesetzter Systeme und Produkte Pflege-, Reinigungs- und Wartungsanleitungen für alle eingebauten Produkte Farb- und Designdokumentation mit vollständiger Herstellerartikel- und Farbbezeichnung für alle sichtbar verbleibenden Produkte und Oberflächen Bautagesberichte Insbesondere Dastellung aller denkmalpflegerisch relevanter Informationen zur abschließenden Übergabe an das Denkmalamt
010.___.__.0010
Gewerkedokumentation
1,00
St
010.___.__.0020 Zweistufige Bemusterung m. Denkmalschutzbehörde 2-stufige Bemusterung aller wesentlichen Elemente der Leistungen, vor Ort mit dem Denkmalamt. Es sind zunächst min. 3 verschiedene Farben und 3 verschiedene Typen als Handmuster vorzulegen. Anschließend wird eine Einbausituation bemustert.
010.___.__.0020
Zweistufige Bemusterung m. Denkmalschutzbehörde
P
1,00
psch
010.___.__.0030 Aufbau Abbau und Umbau u. Vorhaltung aller notwendigen Gerüste f. d. eigene Leistung Aufbauen, Abbauen und Umbauen und Vorhaltung aller gem. der eigenen Planung des AN notwendigen Gerüste für die Durchführung seiner eigenen Leistungen mit Übergabe der Kalkulations- und Planungsgrundlage (Angabe bzgl. Art und Anzahl der Gerüste) auf Basis der Vertragstermine.
010.___.__.0030
Aufbau Abbau und Umbau u. Vorhaltung aller notwendigen Gerüste f. d. eigene Leistung
1,00
020 Innenanstrich
020
Innenanstrich
020.___.__.0010 Abdeckung Bodenflächen, Malerabdeckvlies, Innenflächen Abdecken von Bodenflächen mit Malerabdeckvlies, rutschfest, beschichtet, vor Beginn der Arbeiten auslegen und nach Beendigung zur Wiederverwendung entfernen oder entsorgen. Abdeckmaterial : Malerabdeckvlies Verwendung : Abdeckung Bodenflächen Einbauort : Innenflächen EG,DG, DS
020.___.__.0010
Abdeckung Bodenflächen, Malerabdeckvlies, Innenflächen
1.167,00
020.___.__.0020 Abkleben Fenster- und Türflächen, Abdeckfolie, PE, Innenflächen Abkleben von Fenster- und Türflächen inkl. den jeweiligen Rahmen im Innenbereich mit Malerfolie. Klebebänder passend zu den Rahmenmaterialien wählen. Folien nach Abschluss der Arbeiten rückstandslos entfernen und entsorgen. Abdeckmaterial : Abdeckfolie (PE) Verwendung : Abkleben Fenster- und Türflächen Einbauort : Innenflächen, EG, DG, DS
020.___.__.0020
Abkleben Fenster- und Türflächen, Abdeckfolie, PE, Innenflächen
478,00
020.___.__.0030 Untergrund, trocken reinigen, mineralisch, Wand innen Fläche als Vorbereitung des Untergrunds für nachfolgende Beschichtungsarbeiten, trocken reinigen. feine und grobe Verschmutzung, sowie haftvermindernde Schichten entfernen, auf Putzflächen und Gipsplatten von Wänden im Innenbereich, einschl. Leibungen, Wandvorsprünge, Stirnflächen von Wandenden, Stützen, vertikale Bauteile etc., bei Treppenhaus einschl. Kosten für Mehraufwand bei Gerüststellung, soweit sie über die Normalleistung hinausgehen (Gerüsthöhe, Erschwernisse Treppenhaus). Bauteil : Innenwand und Innenfläche Außenwand Untergrund : Putz, Gipsplatte, glatt, mineralisch Untergrundvorbereitung : trocken reinigen Max. Höhe : ca. 3,95 - 6,80 m Bauteil : Innenwand, neu und Bestand Einbauort :  UG, EG, DG, DS
020.___.__.0030
Untergrund, trocken reinigen, mineralisch, Wand innen
7.942,00
020.___.__.0040 Untergrund, trocken reinigen, mineralisch, Decke Von Decken, Dachschrägen, Deckenschürzen (horizontal und vertikal) Leibungen von Dachflächenfenstern, verkleidete Unterzüge, horizontale und schräge Bauteile, Deckenvorsprünge, inkl. Treppenuntersichten, bei Decken in Treppenhaus einschl. Kosten für Mehraufwand bei Gerüststellung, soweit sie über die Normalleistung hinausgehen (Gerüsthöhe, Erschwernisse Treppenhaus). Bauteil : Decken, Deckenschürzen Dachschrägen, horizontale und schräge Bauteile, Gewölbedecken Treppenuntersichten auch in THS, Brandschutzbekleidung Stahlträger Einbauort : UG, EG, DG, DS
020.___.__.0040
Untergrund, trocken reinigen, mineralisch, Decke
W
2.825,00
020.___.__.0050 Spachtelung, Q3, Flächenanteil 100 %, Innenwand Vollflächige Spachtelung von glatten Flächen im Innenbereich für die Aufnahme einer Beschichtung oder einer Tapete. Das Angleichen der Oberfläche durch Nachschleifen ist mit einzukalkulieren. Einschl. Leibungen, Wandvorsprünge, Stirnflächen von Wandenden, Stützen, vertikale Bauteile etc.. Untergrund : Putz, Gipsplatte Untergrundvorbereitung : spachteln vorh. Oberflächenqualität : Q2 geforderte Qualitätsstufe : Q3 Flächenanteil : 100 % Bauteil : Innenwand
020.___.__.0050
Spachtelung, Q3, Flächenanteil 100 %, Innenwand
E
6.119,00
020.___.__.0060 Spachtelung, Q3, Flächenanteil 100 %, Decke An Decken, Dachschrägen, Deckenschürzenm (horizontal und vertikal) Leibungen von Dachflächenfenstern, verkleidete Unterzüge, horizontale und schräge Bauteile, Deckenvorsprünge, für Decken in Treppenhaus einschl. Kosten für Mehraufwand bei Gerüststellung, soweit sie über die Normalleistung hinausgehen (Gerüsthöhe, Erschwernisse Treppenhaus). Bauteil : Decken, Deckenschürzen Dachschrägen, horizontale und schräge Bauteile
020.___.__.0060
Spachtelung, Q3, Flächenanteil 100 %, Decke
E
2.348,00
020.___.__.0070 Malervlies, Innenwand Malervlies, fein strukturiert, im Spezialkleber eingebettet, rissüberbrückend, nassstabil, dimensionsstabil, nicht brennbar/schwer entflammbar (im System), für glatte ebene Flächen von Wänden im Innenbereich im System nach Herstellervorschrift, einschl. Ausbildung aller Leibungen, Wandvorsprünge, Stirnflächen den Wandenden, Stützen, vertikale Bauteile etc., in Treppenhaus einschl. Kosten für Mehraufwand bei Gerüststellung, soweit sie über die Normalleistung hinausgehen (Gerüsthöhe, Erschwernisse Treppenhaus). Einschl. Leibungen, Wandvorsprünge, Stirnflächen von Wandenden, Stützen, vertikale Bauteile etc.. Untergrund : Putz, Gipsplatte vorh. Oberflächenqualität : Q2 Material : Anstrichvlies Struktur : feine Struktur Farbton : weiß Brandverhalten : B-s1,d0 Bauteil : Innenwand
020.___.__.0070
Malervlies, Innenwand
E
6.119,00
020.___.__.0080 Malervlies, Decke An Decken, Dachschrägen, Deckenschürzenm (horizontal und vertikal) Leibungen von Dachflächenfenstern, verkleidete Unterzüge, horizontale und schräge Bauteile, Deckenvorsprünge, für Decken in Treppenhaus einschl. Kosten für Mehraufwand bei Gerüststellung, soweit sie über die Normalleistung hinausgehen (Gerüsthöhe, Erschwernisse Treppenhaus). Bauteil : Decken, Deckenschürzen Dachschrägen, horizontale und schräge Bauteile
020.___.__.0080
Malervlies, Decke
E
W
2.348,00
020.___.__.0090 Grundierung, Silikat, verfestigend, Innenwand Grundbeschichtung (Tiefengrund) als Vorbehandlung von mineralischen Flächen im Innenbereich, zur Verfestigung des Untergrundes und Verringerung bzw. Egalisierung der Saugfähigkeit, im System nach Herstellerangaben gem. nachfolgender Beschichtung. Beschichtungsart : Grundierung Untergrund : Putz, Gipsplatte für Beschichtung : Silikatfarbe Farbton : unpigmentiert Wirkung : verfestigend Bauteil : Innenwand Einbauort : Innenfächen der Außenwände (Bereich Multipor Dämmung), inkl.  Laibungen, Stürze usw.
020.___.__.0090
Grundierung, Silikat, verfestigend, Innenwand
579,00
020.___.__.0100 Anstrich mittels Innensilikatfarbe, NA-Kl.2, Innenseite Außenwände Anstrich mittels der Multipor Innensilikatfarbe mit natureplus-Zertifizierung 0602-086-0101. Der Untergrund muss sauber, tragfähig und trocken sein. Multipor Innensilikatfarbe gleichmäßig mit Deckenbürste, Rolle oder Airless, auftragen. Ein Farbauftrag in 2 Schichten für eine homogene Farbansicht. Eigenschaften: Bauteil : Innenseite Außenwände organischer Anteil : < 5 % Schadstoffe : konservierungsmittelfrei, lösemittel- und weichmacherfrei, emissionsarm, frei von fogging-aktiven Substanzen Nassabriebsklasse : 2 Farbton : Altweiß/RAL 9016 bzw. nach Standardfarbpalette des Herstellers, nach Bemusterung und Freigabe AG, Lieferform 15,0 l/Eimer Verbrauch : Je Farbschicht unverdünnt ca. 0,15 l/m² (je nach Saugfähigkeit und Struktur des Untergrundes). Produkt : Multipor Innensilikatfarbe od. glw. Angeb. Produkt/Fabrikat : Einbauort : Innenfächen der Außenwände   (Bereich Multipor Dämmung)
020.___.__.0100
Anstrich mittels Innensilikatfarbe, NA-Kl.2, Innenseite Außenwände
579,00
020.___.__.0110 Grundierung, Dispersion, verfestigend, Innenwand für Beschichtung : Dispersion EInbauort : EG, DG, DS Bestandswände, Wände neu massiv, Trockenbauwände
020.___.__.0110
Grundierung, Dispersion, verfestigend, Innenwand
W
5.241,00
020.___.__.0120 Erstbeschichtung, Dispersion, NA-Kl.2, Putz, Gipsplatte, Innenwand Erstbeschichtung auf Putzflächen und Gipsplatten von Wänden im Innenbereich mit Dispersion, bestehend aus einer  Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung im System nach Herstellervorschrift, einschl. Ausbildung aller Wandvorsprünge, Stirnflächen von Wandenden, Stützen, vertikale Bauteile etc., bei Treppenhaus einschl. Kosten für Mehraufwand bei Gerüststellung, soweit sie über die Normalleistung hinausgehen (Gerüsthöhe, Erschwernisse Treppenhaus). Einschl. Leibungen, Wandvorsprünge, Stirnflächen von Wandenden, Stützen, vertikale Bauteile etc.. Bauteil : Innenwand, vertikale Bauteile, Stirnflächen, etc. Beschichtungsart : Erstbeschichtung Untergrund : Putz, Gipsplatte, glatt, mineralisch, Q2 Beschichtungsstoff : Dispersion Deckvermögen : Klasse 1, hoch deckend Glanz : stumpfmatt Farbton : Altweiß/RAL 9016 bzw. nach Standardfarbpalette des Herstellers, nach Bemusterung und Freigabe AG Nassabriebbeständigkeit : Klasse 2 Angeb. System/Fabrikat :
020.___.__.0120
Erstbeschichtung, Dispersion, NA-Kl.2, Putz, Gipsplatte, Innenwand
5.241,00
020.___.__.0130 Grundierung, Dispersion, verfestigend, Decke Von Decken, Dachschrägen, Deckenschürzen (horizontal und vertikal) Leibungen von Dachflächenfenstern, verkleidete Unterzüge, horizontale und schräge Bauteile, Deckenvorsprünge, bei Decken in Treppenhaus einschl. Kosten für Mehraufwand bei Gerüststellung, soweit sie über die Normalleistung hinausgehen (Gerüsthöhe, Erschwernisse Treppenhaus). für Beschichtung : Dispersion Bauteil : Decken, Deckenschürzen Dachschrägen, horizontale und schräge Bauteile, auch in THS, Treppenuntersichten, Treppenpodest und Seitenansichten vollumfänglich, Stahlträger m. Brandschutzverkleidung Einbauort : EG, DG, DS
020.___.__.0130
Grundierung, Dispersion, verfestigend, Decke
W
2.348,00
020.___.__.0140 Erstbeschichtung, Dispersion, NA-Kl.2, Putz, Gipsplatte, Decken Von Decken, Dachschrägen, Deckenschürzen (horizontal und vertikal) Leibungen von Dachflächenfenstern, verkleidete Unterzüge, horizontale und schräge Bauteile, Deckenvorsprünge, bei Decken in Treppenhaus einschl. Kosten für Mehraufwand bei Gerüststellung, soweit sie über die Normalleistung hinausgehen (Gerüsthöhe, Erschwernisse Treppenhaus). Bauteil : Decken, Deckenschürzen Dachschrägen, horizontale und schräge Bauteile, auch in THS, Treppenuntersichten, Treppenpodest und Seitenansichten vollumfänglich, Stahlträger m. Brandschutzverkleidung Einbauort :  EG, DG, DS
020.___.__.0140
Erstbeschichtung, Dispersion, NA-Kl.2, Putz, Gipsplatte, Decken
W
2.348,00
020.___.__.0150 Zulage Feuchträume, Wand und Decke, fungizid Zulage für fungizides Zusatzmittel, für Feuchträume geeignet, an vertikalen und horizontalen Flächen. Zusatzmittel : fungizid
020.___.__.0150
Zulage Feuchträume, Wand und Decke, fungizid
575,00
020.___.__.0160 Beschichtung, Kalkfarbe, NA-Kl.3, Putz, Beton, Innenflächen Beschichtung auf glatten, mineralischen Flächen, im Innenbereich mit Kalkfarben, bestehend aus Grund- und Schlussbeschichtung. Bauteil : Wandflächen UG Beschichtungsstoff : Kalkfarbe Deckvermögen : Klasse 2, gut deckend Glanz : stumpfmatt Farbton : weiß oder hell getönt Nassabriebbeständigkeit : Klasse 3 Farbton : weiß Untergrund : Putz, Beton
020.___.__.0160
Beschichtung, Kalkfarbe, NA-Kl.3, Putz, Beton, Innenflächen
1.275,00
020.___.__.0170 Beschichtung, Kalkfarbe, NA-Kl.3, Putz, Beton, Decke Bauteil : Deckenflächen UG Einbauort : Gewölbedecken, Merhaufwand ist in die Position einzukalkulieren
020.___.__.0170
Beschichtung, Kalkfarbe, NA-Kl.3, Putz, Beton, Decke
W
477,00
020.___.__.0180 Fugenabdichtung, Acryl, Innenbereich Zusätzliche Fugen, wenn nicht in Hauptpositionen ausgeschrieben: Elasto-plastische Verfugung aller Anschlüsse wie Wand-Wand, Wand-Decke, Wand-Deckenverkofferungen, Wand-Boden (auf Sockelleisten), an Türzargen, bei Untergrundwechsel, u.ä. mit Dichtstoff auf Acryldispersionsbasis (überstreichbar), inkl. reinigen, abkleben und grundieren, Fugen anschließend glätten, einschl. Kosten für Mehraufwand bei Gerüststellung, soweit sie über die Normalleistung hinausgehen (Gerüsthöhe, Erschwernisse Treppenhaus). Bauteil : Fugen Breite d. Fuge : bis ca. 10 mm Fugenmaterial : Acryl Einbauort : Innenbereich, alle Bauteile gesamtes Gebäude
020.___.__.0180
Fugenabdichtung, Acryl, Innenbereich
2.950,00
m
020.___.__.0190 Fugenabdichtung, Acryl, Innenbereich, Fliesensockel Einbausituation: Anarbeitung an Fliesensockel
020.___.__.0190
Fugenabdichtung, Acryl, Innenbereich, Fliesensockel
W
150,00
020.___.__.0200 Erstbeschichtung, Stahl-EZ m. Türblatt, Kunstharzlack, bis max.1135/2135 mm Erstbeschichtung auf Metallzarge und Türblatt im Innenbereich mit schlagfestem Kunstharzlack, bestehend aus einer Grundierung, Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung im System nach Herstellervorschrift, einschl. Anschliff, Zwischenschliff und Entstauben. Beschichtungsart   :  Erstbeschichtung Untergrund : Stahl Beschichtungsstoff : Kunstharzlack Glanzgrad : seidenmatt Deckvermögen : deckend Farbton : weiß oder hell getönt Maulweite : <= 225 mm Bauteil : Stahleckzarge m. Stahltürblatt Anzahl d. Türflügel : 1-flügelig Glasausschnitt : 2 Rohbaumaß : bis max.1135/2135 mm Einbauort : Innenbereich, UG Angeb. Systen :
020.___.__.0200
Erstbeschichtung, Stahl-EZ m. Türblatt, Kunstharzlack, bis max.1135/2135 mm
7,00
St
020.___.__.0210 Erstbeschichtung, Wangentreppen Treppenräume Bestand, Kunstharzlack Erstbeschichtung auf Wangentreppen im Innenbereich, bestehend aus Ober- und Untergurt sowie Füllstäben, mit Kunstharzlack, bestehend aus einer Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung, Anstrichflächen auf Trag- und Haftfähigkeit prüfen, Flächen gründlich anschleifen und säubern, beschädigte Stellen mit Nachgrundierung sowie Teil-Spachtelung bis zur Glätte ausbessern. Beschichtungsart : Erstbeschichtung Werkstoff/Ausführung : Stahl bauseits grundiert Beschichtungsstoff : Kunstharzlack Deckvermögen : deckend Farbton : DB703, nach Bemusterung und Freigabe AG Bauteil : Geländer Höhe : ca. 1000 mm Einbauort : Maisonettetreppen DG
020.___.__.0210
Erstbeschichtung, Wangentreppen Treppenräume Bestand, Kunstharzlack
E
21,00
m
020.___.__.0220 Erstbeschichtung, Handläufe Treppenräume neu, Kunstharzlack Erstbeschichtung auf Handläufe Treppenräume neu im Innenbereich, mit Kunstharzlack, bestehend aus einer Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung, einschl. Handlaufhalterungen, Anstrichflächen auf Trag- und Haftfähigkeit prüfen, Flächen gründlich anschleifen und säubern. Beschichtungsart : Erstbeschichtung Werkstoff/Ausführung : Stahl bauseits grundiert Beschichtungsstoff : Kunstharzlack Deckvermögen : deckend Farbton : DB 703, nach Bemusterung und Freigabe AG Bauteil : Handlauf Material :  Stahlrundrohr, D= 42,4x2 mm,    Rohrenden halbrund geschlossen Wandhalter :  90° Rundstahlwinkel, D= 12 mm,    auf runder Anschraubplatte,    75x10 mm Ausführung gem. Zeichnung, Zeichnungsnr.: DOMHR_ARC_5_63_DT_1605_SLO_00_V_Leitdetail Geländer Treppenhaus Einbauort: Treppenhäuser, wandläufig
020.___.__.0220
Erstbeschichtung, Handläufe Treppenräume neu, Kunstharzlack
38,00
m
020.___.__.0230 Erstbeschichtung, Galeriegeländer, Kunstharzlack auf neuen Galeriegeländer einschließlich Stahlwinkel Farbton : RAL 9016, nach Bemusterung und Freigabe AG Ausführung gem. Zeichnung, Zeichnungsnr. : DOMHR_ARC_5_63_DT_1606_SLO_02_V_Leitdetail Galeriegeländer
020.___.__.0230
Erstbeschichtung, Galeriegeländer, Kunstharzlack
W
22,00
m
020.___.__.0240 Erstbeschichtung, Treppenhausgeländer, Kunstharzlack auf neuen Treppenhausgeländern Farbton : RAL 9016, nach Bemusterung und      Freigabe AG Ausführung gem. Zeichnung, Zeichnungsnr.: DOMHR_ARC_5_63_DT_1605_SLO_01_V_Leitdetail Geländer Treppenhaus Einbauort: Treppenhäuser TRH neu 63A TRH neu 63B
020.___.__.0240
Erstbeschichtung, Treppenhausgeländer, Kunstharzlack
W
59,00
m
020.___.__.0250 Abkleben für Farbwechsel, Innenflächen zusätzliches Abgrenzung von (Farb-)Flächen zueinander oder an angrenzenden Bauteilen durch Abkleben mit geeignetem Klebeband. Wird nur abgerechnet, wenn es sich nicht um eine Nebenleistung handelt. Einbauort : Innenflächen Angeb. Fabrikat :
020.___.__.0250
Abkleben für Farbwechsel, Innenflächen
E
125,00
m
020.___.__.0260 Dünnlagenputz, PII, Treppenuntersichten Dünnlagenputz an Treppenuntersichten und -wangen aus Stb. einschl. Eckschutzschienen an Außenecken und Bauteilfugen. Zweck: Ausgleich von Unebenheiten, dekorative Oberfläche Beanspruchung: Luftfeuchtigkeit Vorleistung: Stb.-Treppenläufe mit Ebenheitsanforderungen nach DIN 18202, Tab. 3, Zeile 6 Folgeleistung: Anstrich Untergrundvorbereitung: nach Herstellervorgabe Mörtelgruppe: PII nach DIN 18550 Druckfestigkeit: CSII nach DIN EN 998-1 Oberfläche: geglättet, Q2 Putzstärke: 3-5 mm nach DIN 18550 Eckschutzschienen: Aluminium- oder bandverzinktes Stahlblech Einbauort: Treppenräume UG bis DS
020.___.__.0260
Dünnlagenputz, PII, Treppenuntersichten
50,00
m2
030 Außenanstrich
030
Außenanstrich
030.___.__.0010 Schutzmaßnahmen / Abkeben Fenster, Türen, Glasflächen, Naturstein, Metallbauteile, Bodenflächen sowie sonstige angrenzende Bauteile gegen Verschmutzung schützen und nach Abschluss rückstandlos entfernen.
030.___.__.0010
Schutzmaßnahmen / Abkeben
P
1,00
psch
030.___.__.0020 Untergrundprüfung Bestand Außenwand Bestandsuntergrund auf Tragfähigkeit, Saugfähigkeit, Altbeschichtung, Haftung und Eignung für das vorgesehene Beschichtungssystem prüfen. Einschl. Dokumentation von Auffälligkeiten und Abstimmung mit AG vor Ausführung.
030.___.__.0020
Untergrundprüfung Bestand Außenwand
P
1,00
psch
030.___.__.0030 Reinigung Außenwandflächen Außenwandflächen reinigen, lose Bestandteile, Staub, Kreidung, Verschmutzungen und haftungsmidnernde Stoffe entfernen.
030.___.__.0030
Reinigung Außenwandflächen
517,00
030.___.__.0040 Untergrund vorbereiten Außenwand Untergrund mechanische vorbereiten, lose Altbeschichtungen entfernen, Fehlstellen egalisieren und tragfähigen Untergrund herstellen.
030.___.__.0040
Untergrund vorbereiten Außenwand
155,00
030.___.__.0050 Grundierung, Beton, Haftgrund, verfestigend, haftvermittelnd, Außenwand Grundierung auf Flächen im Außenbereich für die Verfestigung des Untergrundes und der Verringerung bzw. Egalisierung der Saugfähigkeit, im System nach Herstellervorschriften für nachfolgenden Silikatanstrich, einschl. Ausbildung aller Wandvorsprünge, Stirnflächen von Wandenden, Stützen, vertikale Bauteile, etc. (Fensterleibungen gesondert) inkl. aller Anschlüsse an Rahmen, Pilaster und Gesimse. Bauteil : Außenwand Untergrund : Putz, rau, Bestand Beschichtungsart : Grundierung Farbton : unpigmentiert Wirkung : verfestigend, haftvermittelnd Material : auf Silikatbasis angebotenes Fabrikat :
030.___.__.0050
Grundierung, Beton, Haftgrund, verfestigend, haftvermittelnd, Außenwand
517,00
030.___.__.0060 Erstbeschichtung, Silikatfarbe (Reinsilikat), Putz, rau, an Außenwand Erstbeschichtung auf Flächen im Außenbereich mit Silikatfarbe, bestehend aus Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung, im System nach Herstellervorschriften, einschl. Ausbildung aller Wandvorsprünge, Stirnflächen von Wandenden, Stützen, vertikale Bauteile, etc. (Fensterleibungen gesondert) inkl. aller Anschlüsse an Rahmen, Pilaster und Gesimse. Bauteil : Außenwand Untergrund : Putz, rau, Bestand Beschichtungsart : Erstbeschichtung Material : Silikatfarbe (Reinsilikat) Glanz : matt (G3) DIN EN 1602-1 Farbton : gemäß Baugenehmigung und Bemuserterung, Freigabe durch AG Transparenz : deckend Fabrikat : Caparol Histolith / Keimfarbe,  Klassik Umbra italienisch 40 od. glw. angebotenes Fabrikat :
030.___.__.0060
Erstbeschichtung, Silikatfarbe (Reinsilikat), Putz, rau, an Außenwand
517,00
030.___.__.0070 Erstbeschichtung, Silikatfarbe (Reinsilikat), Putz, rau, an Außenwandleibung Bauteil : Leibung Tiefe Leibung : > 15 cm <= 65 cm Einbauort: : Fenster
030.___.__.0070
Erstbeschichtung, Silikatfarbe (Reinsilikat), Putz, rau, an Außenwandleibung
W
305,00
m
030.___.__.0080 Erstbeschichtung, Silikatfarbe (Reinsilikat), Putz, rau, an Außenwandsockel Bauteil : Außenwandsockel Sockelhöhe : ca. 2,05 m Fabrikat : Caparol Histolith Klassik Umbra italienisch 30 od. glw. angebotenes Fabrikat :
030.___.__.0080
Erstbeschichtung, Silikatfarbe (Reinsilikat), Putz, rau, an Außenwandsockel
W
299,00
030.___.__.0090 Erstbeschichtung, Silikatfarbe (Reinsilikat), an Decken Bestandsloggien Bauteil : Decken Loggien, in Kleinflächen Einbauort : Bestandsloggien, EG + DG
030.___.__.0090
Erstbeschichtung, Silikatfarbe (Reinsilikat), an Decken Bestandsloggien
W
42,00
030.___.__.0100 Erstbeschichtung, Silikatfarbe (Reinsilikat), an Decken Dachloggien Bauteil : Decken Loggien, in Kleinflächen Einbauort : Dachloggien, DG
030.___.__.0100
Erstbeschichtung, Silikatfarbe (Reinsilikat), an Decken Dachloggien
W
19,00
030.___.__.0110 Erstbeschichtung, Silikatfarbe (Reinsilikat), an Außenwände Dachloggien Bauteil : Decken Loggien, in Kleinflächen, einschl. Leibungen
030.___.__.0110
Erstbeschichtung, Silikatfarbe (Reinsilikat), an Außenwände Dachloggien
W
72,00
030.___.__.0120 Fugenabdichtung, Polyurethan, <=30 mm, Außenbereich Elasto-plastische Verfugung der Anschlüsse mit Dichtstoff aus Polyurethan und Hinterfüllung mit Schaumstoffprofil, im Außenbereich, inkl. reinigen, abkleben und grundieren. Fugen anschließend glätten. Bauteil : Fugen Breite d. Fuge : <= 30 mm Fugenmaterial : Polyurethan Einbauort : Außenbereich Angeb. Fabrikat :
030.___.__.0120
Fugenabdichtung, Polyurethan, <=30 mm, Außenbereich
668,00
m
040 Bodenbeschichtung
040
Bodenbeschichtung
040.___.__.0010 Reinigen Betonboden UG Betonbodenflächen im UG zur Aufnahme einer 2-K-Beschichtung reinigen, lose Bestandteile, Staub, Schmutz sowie haftungsmindernde Stoffe entfernen. Ausführung nach Herstellervorschrift des Beschichtungssystems.
040.___.__.0010
Reinigen Betonboden UG
758,00
040.___.__.0020 Untergrundvorbereitung mechanisch Betonuntergrund mechanisch vorberiten, einschließlich Anschleifen bzw. Kugelstrahlen zur Herstellung eines tragfähigen und haftgeeigenten Untergrundes. Unebenheiten und haftungsmindernde Schichten beseitigen.
040.___.__.0020
Untergrundvorbereitung mechanisch
758,00
040.___.__.0030 Fehlstellen und Schadstellen ausbessern Kleinere Fehlstellen, Poren Ausbrüche und lokale Unebenheiten im Betonboden mit systemgeeigneter Spachtelmasse schließen und angleichen. Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.
040.___.__.0030
Fehlstellen und Schadstellen ausbessern
76,00
040.___.__.0040 Grundierung Bodenbeschichtung Systemgrundierung auf vorbereitetem Betonuntergrund entsprechend Herstellervorschrift liefern und aufbringen.
040.___.__.0040
Grundierung Bodenbeschichtung
758,00
040.___.__.0050 Beschichtung Boden Untergeschoss, 2-Komponentenlack, ö lbeständig, Innenbereich Beschichtung mit 2-Komponentenlack auf Beton im Innenbereich im Untergeschoss, bestehend aus einer Grundierung, Grund- und Schlussbeschichtung (ggf. Zwischenbeschichtung) im System nach Herstellervorschrift einschl. an Sockel hochführen und PU-Fuge zwischen Boden und aufgehenden Bauteilen. Fachgemäße Ausführung inkl. sämtlicher vorbereitender Arbeiten inkl. Reinigung als Komplettleistung. Bauteil : Boden Untergeschoss Beschichtung : 2-Komponentenlack Untergrund : Beton Anforderung : ölbeständig Deckvermögen : deckend Farbton : grau, nach Standardfarbpalette des Herstellers Verbrauch : nach Herstellervorschrift Trockenschichtdicke : nach Herstellervorschrift Bauteil : Boden/Sockel Höhe Sockel : ca. 20 cm
040.___.__.0050
Beschichtung Boden Untergeschoss, 2-Komponentenlack, ö lbeständig, Innenbereich
758,00
050 Stundenlohnarbeiten
050
Stundenlohnarbeiten
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags-/Sonntagsarbeit sowie für Überstunden. Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten. Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht. Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden. Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm-/Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung. Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten
050.___.__.0010 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Fachwerker
050.___.__.0010
Stundensatz: Fachwerker
E
10,00
h
050.___.__.0020 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Bauhelfer
050.___.__.0020
Stundensatz: Bauhelfer
E
10,00
h