Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Auftraggeber FWD Hausbau GmbH Bauleitung Stephan Zirkel
Gerhart-Hauptmann-Stra ß e 28
69221 Dossenheim
Bauherr FWD Hausbau GmbH Ausf ü hrungort Br ü ckenstra ß e 2
Gerhart-Hauptmann-Stra ß e 28 71540 Murrhardt-Fornsbach
69221 Dossenheim
_______________________________________________________________________________________
Abgabeort FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim
Ansprechpartner Stephan Zirkel
0 62 21 / 87 50 136
Abgabedatum 28.02.2026
Ausf ü hrungsbeginn 06.04.2026
Ausf ü hrungsende 31.07.2026
_______________________________________________________________________________________
Bietereintrag Angebotspr ü fung
Angebotssumme netto EUR ______________ EUR ______________
MwSt. EUR ______________ EUR ______________
Angebotssumme brutto EUR ______________ EUR ______________
Nachlass _____ % EUR ______________ EUR ______________
Angebotssumme brutto abzgl. Nachlass EUR ______________ EUR ______________
_______________________________________________________________________________________
_________________________________________ _________________________________________
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsg ü ltige Unterschrift
Auftraggeber FWD Hausbau GmbH Bauleitung Stephan Zirkel
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen Ü bersicht Bauwerkvertragsbedingungen
Im Falle des Vertragsabschlusses sind folgende Regelungen verbindlich vorgeschrieben:
1) Der Bauwerkvertrag wird brutto ausgestellt, Rechnungen sind ebenfalls brutto auszustellen.
2) Umlagen und Abz ü ge
- Baustrom: 0,25 %
- Bauwasser: 0,25 %
- Bauwesen: 0,60 %
- Baureinigung: 0,1 %
3) B ü rgschaften
- Gew ä hrleistungsb ü rgschaft: 5 %
- Vertragserf ü llungsb ü rgschaft: 5 %
4) Die Zahlungen erfolgen gem äß einem gemeinsam vereinbarten Zahlungsplan
5) Einbehalt bis zur m ä ngelfreien Fertigstellung: 10 %
6) 3 % Skontierung bei folgenden Zahlungsfristen
- Rechnungen, die vom 11. bis 25. eines Monats beim AG eingehen, werden am 05. des Folgemonats gezahlt.
- Rechnungen, die zwischen dem 26. eines Monats und dem 10. des Folgemonats beim AG eingehen, werden am 20. desselben Monats gezahlt.
7) Der Auftrag wird generell vor der Vergabe anhand der Pl ä ne durchgesprochen, der Leistungsumfang konkretisiert und pauschaliert.
_______________________________________
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
1. Der anbietende Unternehmer wird darauf hingewiesen, da ß im Falle der Auftragsvergabe an sein Unternehmen ein Bauwerkvertrag abzuschlie ß en ist, der die nachstehend aufgef ü hrten wesentlichen Bestandteile enthalten wird.
2. Vor Auftragsvergabe soll mit dem Auftragnehmer ein Pauschalfestpreis vereinbart werden.
3. Die Bestimmungen der VOB Teil B, jeweils in der neusten Fassung.
4. Die allgemeinen technischen Vorschriften f ü r die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschl ä gigen DIN-Vorschriften.
5. Vor Baubeginn ist eine Vertragserf ü llungs-Bankb ü rgschaft durch den ausf ü hrenden Unternehmer, Inhalt nach Mustervorlage durch den Auftraggeber, vorzulegen.
6. Stellung einer Gew ä hrleistungs-Bankb ü rgschaft in H ö he von 5% der Bauwerkvertragssumme inhaltlich nach Mustervorlage des Auftraggebers.
7. Die Landesbauordnung Baden-W ü rttemberg, neueste Fassung, sowie die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung.
8. Die Vorschriften und Bedingungen der sonstigen Versorgungstr ä ger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal etc.
9. Einhaltung der W ä rme- und Schallschutzverordnungen.
10. Arbeitsst ä ttenverordnung und -richtlinien.
11. Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verh ü tung von Unf ä llen nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft.
12. Auflagen des T Ü V.
13. Die Verg ü tung der Bauwerksvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerh ö hungen haben keine Auswirkungen auf die Verg ü tung. Die der Ausschreibung zugrundeliegenden Massenerberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrundlagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu ü berpr ü fen.
14. Die Verg ü tung ist zahlbar nach Baufortschritt gem äß eines noch festzulegenden Zahlungsplans.
15. Die Gew ä hrleistungsdauer des Unternehmers betr ä gt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gew ä hrleistungsanspr ü che hat der Auftraggeber das Recht, f ü r die Dauer der Gew ä hrleistungszeit bei der Schlu ß abrechnung einen Einbehalt von 5% der Vertragssumme vorzunehmen.
16. Subunternehmer d ü rfen nur mit ausdr ü cklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, da ß Name, Anschrift, Telefon- und Fax-nummer sowie ein Ansprechpartner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird.
17. Preisg ü nstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erw ü nscht und vom Hauptangebot getrennt mit diesem abzugeben.
______________________________
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB Zus ä tzliche Vertragsbedingungen zur VOB
0 Vertragsgrundlage
0.1 Bestandteile des Vertrages sind in der nachstehenden Reihenfolge:
0.1.1 der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll,
0.1.2 die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten zus ä tzlichen und allgemeinen Angebots- und Vertragsbedingungen,
0.1.3 die Verdingungsordnung f ü r Bauleistungen (VOB), Teil B und C.
0.2 Allgemeine Gesch ä ftsbedingungen des Auftragnehmers (AN) haben keine G ü ltigkeit.
0.3 Alle Erg ä nzungen und Ä nderungen des Vertrages bed ü rfen der Schriftform.
0.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, bleiben die ü brigen verbindlich. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am n ä chsten kommt.
0.5 Alle Ü berschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Auslegung.
1 Art und Umfang der Leistung
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes ü ber die Baustelle, ihre Zug ä nglichkeit und alle sonstigen f ü r die Preisfindung und Baudurchf ü hrung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeichnungsunterlagen zu unterrichten.
2 Verg ü tung
2.1 Die Vertragspreise sind Festpreise f ü r die gesamte Bauzeit.
2.2 Bei der Preiskalkulation hat der AN insbesondere folgende Leistungen zu erfassen:
2.2.1 Nebenleistungen sind erg ä nzend zur VOB/C 4.1:
2.2.2 Baukr ä ne und Transportger ä te, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verf ü gung gestellt werden.
2.2.3 Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Ger ü sten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen f ü r Arbeitspl ä tze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt.
2.2.4 Kosten f ü r besondere beh ö rdliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen.
3 Ausf ü hrungsunterlagen
3.1 Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die f ü r die Ausf ü hrung erforderlichen Unterlagen ben ö tigt und diese unverz ü glich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Ma ß e, zu pr ü fen und diese mit den ö rtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind den AG unverz ü glich bekanntzugeben.
3.2 Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen ü bernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben f ü r vom AN ben ö tigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen.
3.3 Alle f ü r die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuf ü hren.
3.4 Ver ö ffentlichungen ü ber die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustim-mung des AG zul ä ssig.
4. Ausf ü hrung
4.1 Ein dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein f ö rmliches Bautagebuch zu f ü hren und dem AG w ö chentlich einzureichen.
4.2 Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen f ü r Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Ger ü ste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu pr ü fen, ob sie f ü r seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu erg ä nzen. Er hat sie nach Abschlu ß der Arbeiten ordnungsgem äß zur ü ckzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Gel ä nder oder ä hnliches, die zur Durchf ü hrung der Arbeit vor ü bergehend entfernt werden m ü ssen, sind wieder ordnungsgem äß herzustellen. F ü r die Dauer der Entfernung m ü ssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Ma ß nahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.
4.3 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und st ä ndig, mindestens aber einmal w ö chentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitspl ä tze als auch die Baustelle selbst zu r ä umen und in einem ordnungsgem äß en Zustand zu versetzen.
4.4 Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen ö ffentlichen und privaten Stra ß en einschlie ß lich Gehwege sind jegliche Besch ä digungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverz ü glich zu beseitigen, damit keine Beeintr ä chtigung der Verkehrssicherheit entsteht.
4.5 Alle Auflagen von Beh ö rden und beh ö rden ä hnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. VOB/B, 2 Ziffer 5 und Ziffer 6 bleiben unber ü hrt. Soweit f ü r die Leistungen des AN besondere beh ö rdliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, m ü ssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranla ß t werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen.
4.6 Der Platz f ü r die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen M ö glichkeiten zugewiesen. Der AN mu ß sich darauf einstellen, da ß Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschlie ß lich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuf ü hren.
4.7 Die Arbeiten aller ausgeschriebenen Positionen sind in fix und fertiger Leistung auszuf ü hren.
4.8 Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen.
4.9 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und M ä ngel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, da ß eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne da ß es zu Verz ö gerungen bei der Bauausf ü hrung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Besch ä digung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet f ü r alle entstehenden Sch ä den. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw.
5 Ausf ü hrungsfristen
5.1 Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche fr ü hzeitige Pr ü fung der ö rtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist.
5.2 Der AG beh ä lt sich Termin ä nderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gr ü nden notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage f ü r die Ausf ü hrung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten.
6. Behinderung und Unterbrechung der Ausf ü hrung
Der AN hat seine Arbeit so durchzuf ü hren, da ß andere am Bau t ä tige Unternehmen nicht behindert oder gesch ä digt werden.
7. Verteilung der Gefahr
Siehe VOB/B.
8. K ü ndigung durch den AG
Teilk ü ndigungen sind zul ä ssig.
9. K ü ndigung durch den AN
Siehe VOB/B.
10 Haftung der Vertragsparteien
10.1 Wird der AG von Dritten wegen Sch ä den in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverz ü glich von diesen Anspr ü chen freizustellen.
10.2 Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und H ö he ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung w ä hrend der gesamten Bauzeit nachzuweisen.
11 Vertragsstrafe
11.1 Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlu ß zahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich.
11.2 Soweit Termine gem. Ziffer 5.2 neu vereinbart werden, gilt eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe
unver ä ndert auch f ü r die neuen Termine.
11.3 Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine (Ziffer 5.2).
12 Abnahme
12.1 Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollst ä ndigkeit und M ä ngelfreiheit zu ü berpr ü fen und schriftlich zu erkl ä ren und ggf. Rest- und Nacharbeiten umgehend durchzuf ü hren.
12.2 Es findet eine f ö rmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.
13. Gew ä hrleistung
Die Gew ä hrleistung betr ä gt gem. BGB 5 Jahre.
14. Abrechnung
Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen.
15 Stundenlohnarbeiten
15.1 Stundenlohnarbeiten werden nur verg ü tet, wenn sie vom AG ausdr ü cklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte sp ä testens am folgenden Arbeitstag nach Durchf ü hrung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Pr ü fung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt.
15.2 Die vertraglich vereinbarten Stundenlohns ä tze beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten gegenseitig. F ü r evtl. ben ö tigte Materialien oder Ger ä te ist vor Ausf ü hrung eine Verg ü tung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren.
16 Zahlung
Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlu ß rechnung schlie ß en R ü ckforderungen wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderungen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet.
17 Sicherheitsleistung
17.1 Bei der Schlu ß zahlung wird als Sicherheit f ü r die Erf ü llung der Gew ä hrleistungsverpflichtung 5 % des Bruttorechnungsbetrages einbehalten. Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zur ü ckbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlu ß zahlung oder vor Abl ö sung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 17.2 ein Leistungsmangel vorhanden ist.
17.2 Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankb ü rgschaft abl ö sen.
18. Streitigkeiten
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand f ü r alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg.
______________________________
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
Zusätzliche techniche Vertragsbedingungen
MALERARBEITEN DIN 18 363 Zus ä tzliche techniche Vertragsbedingungen MALERARBEITEN DIN 18 363
1. ALLGEMEINES
Die Einheitspreise verstehen sich f ü r Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien einschl. Transporten, Transporteinrichtungen und -ger ä te und Kosten f ü r:
a) Geeignete Schutzma ß nahmen f ü r alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausf ü hrung erforderlich sind, z. B. Abdeckungen und Verh ä ngungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenster, T ü ren Stahl- und Blechteile aller Art, Beschl ä ge, Gesimse, Einrichtungsgegenst ä nde, Plattenbel ä ge, Heizk ö rper,
Rohre und Installationen. Aluminiumteile sind mit ä u ß erster Sorgfalt abzudecken.
b) Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen und Einrichtungen so gr ü ndlich, da ß f ü r Folgeunternehmer, vor allem Bodenleger ü ber deren vertragliche Verpflichtungen keine weiteren Aufwendungen entstehen.
c) Arbeits- und Schutzger ü ste jeder Art zur Ausf ü hrung der beschriebenen Leistungen im Inneren und Ä u ß eren, soweit nicht gesondert ausgeschrieben; Abschrankungen und Blenden, Abdeckungen, auch zur Sicherung des ö ffentlichen Verkehrs, auch Dritten gegen ü ber; Wiedereinbau von Abschrankungen (z.B. Treppenr ä ume).
Die Arbeiten im Treppenhaus Haus 1 erfordern eine Ger ü sterstellung, die in die Einheitspreise einzukalkulieren ist.
d) Schutz der Arbeiten gegen K ä lte und Feuchtigkeit.
e) Mehrfarbiges Absetzen von Bauteilen mit Einzelfl ä chen von mind. 3 m ².
f) Bei Anstrichen auf Rohrleitungen ist das Streichen der Abh ä ngungen und Konsolen mit dem Einheitspreis abgegolten.
g) Bei Anstrichen auf Heizk ö rpern ist das Ausbessern von Sch ä den bei der Fertigmontage, sowie das Streichen der Konsolen und Anschlu ß leitungen enthalten.
h) Das Entfernen von Schutzstreifen auf abgeklebten Metall- und sonstigen Profilen.
2. AUSF Ü HRUNGS- UND G Ü TEBESTIMMUNGEN
DIN 18363, 18364, 18366, 4109, 4108, 4102, 18202 (Ma ß toleranzen im Hochbau) jeweils neueste Fassung.
Sp ä testens 12 Werktage nach Auftragserteilung sind durch Mustervorlage die Materialdispositionen abzukl ä ren und die detaillierten Ausf ü hrungsfristen mit der Bauleitung abzustimmen.
Der Anstrichgrund ist wie folgt vorzubehandeln. Die Kosten hierf ü r sind, soweit im folgenden nicht anders beschrieben in die Einheitspreise einzurechnen:
1. Mineralische Untergr ü nde
Alkalische Untergr ü nde sind abzusperren; Schal ö lreste und Sinterhaut sind zu entfernen; kleine Putzsch ä den sind auszugleichen.
2. Holzfl ä chen
vor dem Einbau allseitig grundieren; Schadstellen und L ö cher auskratzen und mit im Holzton gef ä rbtem Holzkitt f ü llen; Harzgallen ausbrennen und isolieren; tropische H ö lzer sind vor dem Einbau allseitig mit
Nitroverd ü nnung satt einzustreichen, zu b ü rsten und auszuwaschen. Nach Ausd ü nstung in Faserrichtung schleifen.
3. Stahlfl ä chen
nicht grundierte Fl ä chen vorbereiten nach DIN 18364 und DIN 55928, Teil 4, Reinheitsgrad Sa 2 bzw. St 2; grundierte Fl ä chen, soweit erforderlich reinigen und entfetten, kleinere Schadstellen einwandfrei ausbessern.
Beschichtungsstoffe d ü rfen keine gesundheitssch ä dlichen L ö sungsmittel oder sonstige gesundheitssch ä dliche Zus ä tze enthalten. Sie m ü ssen grunds ä tzlich wetterfest und scheuerbest ä ndig sein.
Deckende Anstriche mit voll deckender ansatzfreier Deckbeschichtung.
F ü r die Beschichtungen zu demontierende Elemente sind verwindungsfrei zu lagern und nach Fertigstellung der Beschichtungen wieder zu montieren. F ä lze sind gegen Verkleben zu sichern.
Ü berg ä nge zu angrenzenden Bauteilen sind grunds ä tzlich abzukleben. Rosetten und Schilder sind vor dem Streichen zu l ö sen und nachtr ä glich wieder zu befestigen.
3. GRUNDS Ä TZLICHES
1. Alle Anstriche, Lackierungen und Beschichtungen k ö nnen mit der Hand oder maschinell ausgef ü hrt werden.
2. Der Auftragnehmer hat den Untergrund eigenverantwortlich auf Eignung f ü r die Durchf ü hrung seiner Leistung zu pr ü fen.
3. Evtl. Bedenken sind vor Ausf ü hrung der Arbeiten schriftlich vorzubringen, insbesondere bei:
a) weichem, rieselndem und gerissenem Putz,
b) mineralischem Untergrund mit zu hoher Feuchtigkeit,
c) Sinterschichten, Salzausbl ü hungen,
d) Betonfl ä chen, die in der Oberfl ä che Bindemittelanreicherungen enthalten oder anstrichunvertr ä gliche Schal ö lr ü ckst ä nde aufweisen,
e) feuchten harzreichen, gerissenen oder astreichem Holz,
f) Holz, das erkennbar von Bl ä ue, F ä ulnis oder Insekten befallen ist,
g) Grundanstrichen auf Stahlbetonteilen, deren Eignung f ü r die Folgeanstriche nicht gegeben ist,
h) unterrosteten und schlecht haftenden Voranstrichen.
4. Reste von Anstrichstoffen d ü rfen nicht in Ausg ü sse, WC-Becken, Badewannen usw. gesch ü ttet werden.
5.Als Nebenleistungen geh ö ren zu den in Teil B, DIN 1961, § 2 Ziff. 1 VOB festgelegten Leistungen insbesondere:
a) Ma ß nahmen zum Schutze von Fu ß b ö den, T ü ren, Fenstern, Beschl ä gen und sonstigen Bauteilen und Einrichtungsgegenst ä nde vor Verunreinigung und Besch ä digung.
b) Ausbessern von Putz- und Untergrundsch ä den geringen Umfanges bei allen Anstricharbeiten.
c) Erstellen und Vorhalten von Ger ü sten, deren Arbeitsb ü hnen bis zu 2,00 m ü ber Gel ä nde oder Fu ß boden liegen, ferner Hilfsr ü stungen, wie Dachb ö cke, Leitern, Gurte und dergl.
Zusätzliche techniche Vertragsbedingungen
MALERARBEITEN DIN 18 363
Zusätzliche techniche Vertragsbedingungen
Anstricharbeiten DIN 18 363 Zus ä tzliche techniche Vertragsbedingungen ANSTRICHARBEITEN DIN 18 363
Die folgenden Forderungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde:
1. Ausf ü hrung und G ü tebestimmungen:
DIN 18363 Anstricharbeiten;
DIN 18364 Oberfl ä chenschutzarbeiten an Stahl;
DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten;
DIN 55930 Lein ö lanstrichstoffe;
DIN 55932 Lein ö lfirnis;
DIN 55901 Sikkative; Lein ö lkitt RAL 849 B;
DIN 55945 Anstrichstoffe, Begriffe;
DIN 55900 Grundanstriche auf Heizk ö rper;
die "Technischen Richtlinien f ü r Fensteranstriche 1968" vom Hauptverband des Deutschen Maler- und Lackiererhandwerks, Frankfurt/M., B ö rsenstra ß e 1.
Desweiteren, die als bekannt vorauszusetzenden Vertragsbedingungen des Auftraggebers, die VOB in allen ihren Teilen und neuester Fassung.
2. Die Einheitspreise verstehen sich f ü r Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien, einschl. Transport und Kosten aller L ö hne und Ger ä te.
3. Bei Unklarheiten ü ber Konstruktion eines Bauteiles sind die entsprechenden Detailzeichnungen beim Auftraggeber einzusehen oder anzufordern. Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter von der Vollst ä ndigkeit des Leistungsverzeichnisses zu ü berzeugen uns sich ü ber die Lage der Baustelle und die Transportwege an Ort und Stelle zu informieren. Durch die Abgabe des Angebotes erkl ä rt er, dass die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen f ü r ihn keine unklaren Positionen enthalten, bzw. dass solche vor
Angebotsabgabe mit der Bauleitung hinreichend gekl ä rt wurden. Nachforderungen bei Einzelpositionen werden grunds ä tzlich nicht anerkannt.
4. Alle Werkstoffe eines kompletten Anstrichaufbaus m ü ssen von einem Hersteller stammen, um die Vertr ä glichkeit der Anstrichstoffe untereinander zu gew ä hrleisten. Die in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Arbeiten sind mit unverschnittenen, aus Originalgebinden stammenden Werkstoffen und genau nach den Werksvorschriften der Herstellerfirmen auszuf ü hren. Bei Nichtbeachtung der Verarbeitungsvorschriften ist die Bauleitung berechtigt, die Arbeiten sofort einstellen zu lassen.
5. Eine fachm ä nnische Ausf ü hrung aller Vor- und Hauptarbeiten, sowie Nachbehandlungen wird verlangt. Die Werksvorschriften bez ü gl. Vorbehandlungen, Verd ü nnungsgrade f ü r die einzelnen Arbeitsg ä nge, Anzahl der Arbeitsg ä nge, evtl. Mischungsverh ä ltnis usw. sind sorgf ä ltig zu erf ü llen. Bauteile in Verbindung mit flexiblen Dichtungsprofilen d ü rfen nicht mit Nitrolacken oder Lacken, die Nitrozellulosebestandteile enthalten, behandelt werden. Bei deckenden Lackierungen ist zu Erreichung eines guten, fl ä chigen Verlaufs und ausreichender Schichtdicke fl ü ssig zu lackieren, der Gesamtaufbau mu ß mindestens 1/10 mm (100 µ m) Trockenschichtdicke erreichen.
6. Hat der Auftragnehmer gegen die in der Leistungsbeschreibung aufgef ü hrten Arbeitsweisen, Farbzusammensetzungen und Fabrikate Bedenken, so sind diese bei Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begr ü ndung geltend zu machen. Vor der Verwendung anderer Materialien als den vorgeschriebenen, m ü ssen deren Qualit ä t und Eigenschaften nachgewiesen und die Zustimmung f ü r die Verwendung vom Auftraggeber eingeholt werden. Alle erforderlichen Vorarbeiten, wie Entstauben, Entfetten, Ausbessern kleinerer Untergrundsch ä den, Abdecken usw. sind sach- und fachgerecht auszuf ü hren. Die dadurch entstehenden Kosten sind Bestandteil der Einheitspreise und werden nicht gesondert aufgef ü hrt und verg ü tet.
7. Getrennte Vor- und Hauptbehandlungen. Wird die Vorbehandlung von anderen Unternehmern ausgef ü hrt (Glaser, Schreiner, Zimmerer, Schlosser, Heizungsbau usw.), so ist der Auftragnehmer verpflichtet, diesen Anweisungen zu erteilen, wie die Vorbehandlung vorzunehmen ist. Die Ausf ü hrung hat dabei nach den entsprechenden Positionen zu erfolgen. Der Auftragnehmer haftet insofern auch f ü r die Vorleistungen. Arbeitsg ä nge, die vor dem Einbau von Fenstern, T ü ren usw. auszuf ü hren sind (vergleiche entsprechende Positionen), m ü ssen im Einvernehmen mit dem Hersteller in dessen Werkstatt durchgef ü hrt werden. In diesem Zusammenhang d ü rfen dem Auftraggeber keine besonderen Kosten entstehen. Gegebenenfalls kann zwischen den Unternehmern zur Erzielung einer sinnvollen Abwicklung der getrennten Vor- und Hauptbehandlungen eine interne Absprache getroffen werden. Die Holzfeuchte darf 15 %, bei tropischen H ö lzern 12 % nicht ü bersteigen. Putz- und Betonfl ä chen sind ebenfalls auf ihren Feuchtigkeitsgehalt zu ü berpr ü fen. Beton und Putze d ü rfen keinen Feuchtigkeitsgehalt ü ber 3 Vol. % aufweisen.
8. Das Ansetzen von Farbmustern in entsprechender Anzahl und Gr öß e, sowie nach Bemusterung das Wiederentfernen.
9. Es wird grunds ä tzlich nach den Pl ä nen des Architekten aufgemessen und abgerechnet. Bei Fenstern und T ü ren wird das Rohbauma ß als einfache Fl ä che gerechnet. Holzschalung, Balken usw. werden nach gestrichener Fl ä che berechnet. Alle Stahlteile werden in ihren Dimensionen als St ü ck oder lfm angegeben und abgerechnet.
10. Alle Holzteile sind, wenn nicht ausdr ü cklich in den Positionen erw ä hnt, vom Schreiner bzw. Zimmerer farblos grundiert. Stahlteile wurden vom Schlosser einmal mit Rostschutzfarbe gestrichen. Der Auftragnehmer hat sich insbesondere mit den Vorlieferanten in der Wahl der Anstrichaufbauten abzustimmen. Beim lasierenden Anstrich beh ä lt sich der Architekt die Entscheidung ü ber den Farbton bis zu dem Zeitpunkt vor, nach welchem Muster angesetzt werden.
11. Gr öß ere Mengenver ä nderungen bei einzelnen Positionen in beliebiger Menge bleiben ohne Einflu ß auf die Gestaltung der Einheitspreise. Vereinzelte Positionen, die ganz oder teilweise nicht ausgef ü hrt
werden, berechtigen nicht zum Anspruch auf irgendwelche Verg ü tungen. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Anstricharbeiten genau nach dem Zeitplan der Leistungsbeschreibung auszuf ü hren. Abweichungen d ü rfen nur vorgenommen werden, wenn der Auftraggeber hierzu die Genehmigung erteilt hat.
12. Bei nicht termingerechte Durchf ü hrung der Arbeiten ist der Auftraggeber berechtigt, weitere Firmen einzuschalten. Entsprechende Mehrkosten gehen zu Lasten des Erstauftragnehmers.
13. Die Baustelle ist st ä ndig in sauberem Zustand zu halten, leere Gebinde, nicht mehr brauchbares Abdeckmaterial usw. ist in die daf ü r vorgesehenen Beh ä lter zu legen. Jeder fertiggestellte Raum ist besenrein an den Folgehandwerker zu ü bergeben. Sollte der Auftragnehmer diesen Aufforderungen nicht nachkommen, werden die Arbeiten von Dritten auf dessen Rechnung ausgef ü hrt.
14. Regiearbeiten d ü rfen nur ausgef ü hrt werden, wenn diese von der Bauleitung angeordnet und genehmigt werden. Regieberichte sind t ä glich der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Die angebotenen Fabrikate sind in jedem Fall zu nennen.
Bemerkung:
Es steht dem Bieter frei ein gleichwertiges Anstrichsystem anzubieten und nachstehend zu nennen:
angeb. Fabrikat:________________
Zusätzliche techniche Vertragsbedingungen
Anstricharbeiten DIN 18 363
Zusätzliche techniche Vertragsbedingungen
Tapezierarbeiten DIN 18 366 Zus ä tzliche techniche Vertragsbedingungen TAPEZIERARBEITEN DIN 18 366
1. Tapetenunterlagen d ü rfen nicht zerfallen, nicht faulen und keine Geruchsbel ä stigung hervorrufen.
2. Papierunterlagen m ü ssen klebbar sein. Zeitungsmakulatur darf nicht verwendet werden.
3. Unterlagsschaumstoffe m ü ssen gleichm äß ig dick sein und mindestens ebenso schwer entflammbar sein wie aufgeklebte Tapetenunterlagen aus Papier.
4. Die Klebeverbindung der Tapeten und Tapetenunterlagen mu ß gel ö st werden k ö nnen, ohne dass der Untergrund besch ä digt wird.
5. Der Auftragnehmer pr ü ft den Untergrund eigenverantwortlich auf Eignung zum Tapezieren.
6. Bedenken sind schriftlich vorzubringen, insbesondere bei: nicht gen ü gend trockenem oder festem Untergrund, Putzrisse oder Putzsch ä den gr öß eren Umfanges, zu rauhem Untergrund.
7. Das Tapezieren mit Tapeten oder tapeten ä hnlichen Stoffen umfa ß t auch das Vorbereiten des Untergrundes, das Aufbringen von Unterlagsstoffen und das Kleben der Tapeten.
8. Tapeten und Borten sind zu beschneiden und faltenfrei zu kleben. Grunds ä tzlich werden alle Tapeten gesto ß en geklebt. Muster sind m ö glichst genau aneinanderzupassen.
9. Verunreinigungen von Fu ß b ö den und anderen Bauteilen durch Klebstoff und dergl. beseitigt der Unternehmer unmittelbar nach dem Entstehen.
10. Aufma ß :
Tapezieren und Vorbereiten des Untergrundes nach Fl ä chenma ß (qm), Borten, Leisten und Kordeln nach L ä ngenma ß (lfm).
Zusätzliche techniche Vertragsbedingungen
Tapezierarbeiten DIN 18 366
1 Maler- und Tapezierarbeiten
1
Maler- und Tapezierarbeiten
1. 1 Anstricharbeiten Entfernen grober Verunreinigungen wie z. B. M ö rtelreste u. ä..
Deckender Anstrich mit waschbest ä ndiger Dispersionsfarbe entsprechend DIN 53778 auf Decken und W ä nde.
Anstrich: 2-fach, 2. Anstrich gewalzt
Untergrund: Trockenbau, Beton, Kalksandstein-Sichtmauerwerk, Feinputz, Lochdecken
Farbe: Wei ß matt
Alle vor den W ä nden liegenden Installationen, wie z.B. SML-Gu ß rohre, verzinkte Leitungen, kunststoffummantelte Leitungen, Kabelpritschen, Kunststoffleerrohre f ü r Kabel, usw. sind abzukleben und nicht mit zustreichen.
Es ist darauf zu achten, dass die Decken und Wandfl ä chen hinter den Installationen auch deckend gestrichen sind. Abrechnungsgrundlage sind die Decken- und Wandfl ä chen.
Die B ö den ohne Estrich sind in jedem Falle gegen Verunreinigungen zu sch ü tzen um die Haftbarkeit bei sp ä teren Oberfl ä chenbehandlungen nicht zu beeintr ä chtigen.
Angebotenes Fabrikat:
______________________
1. 1
Anstricharbeiten
647,87
m²
1. 2 Leibungen Anstrich wie vor, jedoch Ausf ü hrung als Leibung
Farbe: wei ß
Anstrich: 2-fach, 2. Anstrich gewalzt
1. 2
Leibungen Anstrich
28,40
m
1. 3 Zulage für Abtönung Dorfladen Zulage f ü r Abt ö nung der Position 1.1
Farbton: schwarz
Ort: Decke Dorfladen
1. 3
Zulage für Abtönung Dorfladen
101,55
m²
1. 4 Acrylatbeschichtung der Böden Betonbodenplatten mit Tiefengrund vorstreichen und 2 mal Boden-Acrylatfarbe aufbringen als Grund- und Schlu ß beschichtung, ohne Sockel.
Sollschichtdicke nach Herstellervorschrift.
incl. Fleckspachtelung mit geignetem Zement-Reparaturm ö rtel
Farbe: nach Wahl des AG
Angebotenes Fabrikat:
_____________________
1. 4
Acrylatbeschichtung der Böden
173,04
m²
1. 5 Sockelanstrich Sockelanstrich zu Vorposition incl. Spachtelung der Ü berg ä nge Boden / Wand (Lunkerl ö cher in kleinerem Umfang)
Sockelh ö he: 10 cm
1. 5
Sockelanstrich
122,96
m
1. 6 Mehrpreis 2-K PU-Beschichtung Mehrpreis zu Pos 1.4 bzw. 1.5 jedoch Ausf ü hrung als 2-K PU-Beschichhtung
Farbe: nach Wahl des AG
Angebotenes Fabrikat:
___________________
1. 6
Mehrpreis 2-K PU-Beschichtung
E
1,00
psch
1. 7 Wohnungsnummerierungen Kennzeichnung der Wohnungsnummern auf Rauputz (VWS)
Anbringen von arabischen Ziffern an der Wand
Ziffernh ö he ca. 12 cm
Farbe: nach Festlegung
Wohnungsnummern "01" - "16"
1. 7
Wohnungsnummerierungen
1,00
psch
1. 8 Holztüren streichen Streichen der Holz-Wohnungseingangst ü ren, beidseitig incl. Blockzarge.
Die Fl ä chen sind gr ü ndlich zu reinigen, Grundierung auszubessern, ggf. spachteln und einmalig vorzulackieren.
Zwischenschliff, Schlu ß lackierung mit Kunstharzlack.
Dichtungen sind aus- und wiedereinzubauen.
T ü rgr öß e ca.: 1,16 x 2,25 m
Farbe: Au ß enseite nach Farbkonzept, Innenseite wei ß
1. 8
Holztüren streichen
18,00
St
1. 9 Rauhfasertapete incl. Anstrich an Wänden und Decken Entfernen grober Verunreinigungen wie z. B. M ö rtelreste u. ä..
W ä nde und Decken mit Rauhfasertapete auf Sto ß nach Herstellervorschrift tapezieren und deckend streichen mit Dispersionsfarbe waschbest ä ndig, DIN 53778, matt, emissions- und l ö sungsmittelfrei incl. Untergrundvorbereitung.
Untergrund: Putz, Gipsdiele, Beton, Gipskarton.
Typ: Mittleres Korn
Farbe: wei ß
Anstrich: 2-fach, 2. Anstrich gewalzt
Angebotenes Fabrikat:
________________
1. 9
Rauhfasertapete incl. Anstrich an Wänden und Decken
3.350,85
m²
1. 10 Leibungen Rauhfasertapete wie vor, jedoch Ausf ü hrung als Leibung
Leibungstiefe: bis 20 cm
Typ: Mittleres Korn
Farbe: wei ß
Anstrich: 2-fach, 2. Anstrich gewalzt
1. 10
Leibungen Rauhfasertapete
600,98
m
1. 11 Zulage leichte Abtönung Zulage f ü r leichte Abt ö nung zu Position 1.09
1. 11
Zulage leichte Abtönung
E
1,00
m²
1. 12 Zulage Abtönung Dorfladen Zulage f ü r leichte Abt ö nung zu Position 1.09
Farbton: schwarz
Ort: W ä nde Dorfladen
1. 12
Zulage Abtönung Dorfladen
133,06
m²
1. 13 Zulage leichte Abtönung Zulage f ü r leichte Abt ö nung zu Position 1.10
1. 13
Zulage leichte Abtönung
E
1,00
m
1. 14 Zulage Abtönung Dorfladen Zulage f ü r Abt ö nung zu Position 1.10
Farbton: schwarz
Ort: Leibungen Dorfladen
1. 14
Zulage Abtönung Dorfladen
38,12
m
1. 15 Malervlies incl. Anstrich an Wänden Tapezieren mit oberfl ä chenoptimiertem, geschlossenen Zellstoff-Polyester-Vlies.
Verkleben des Vlieses mit Dispersionsklebstoff, l ö semittelfrei, emissionsminimiert, mit ca. 20% Wasser verd ü nnt.
Verklebung auf Sto ß.
Fl ä chengewicht: ca. 150 g/m ²
Erzeugnis: Capaver AkkordVlies Z150 S
Verbrauch: 1,1 m ² /m ²
Erzeugnis: Capaver CapaColl GK
Verbrauch: 250 g/m ²
Untergrund: Putz, Beton, Gipskarton.
Farbe: wei ß
Anstrich: 2-fach, 2. Anstrich gewalzt
incl. Untergrundvorbehandlung
/ Spachtelung von Qualit ä t Q2 auf Q3: ___________ € / m ²
1. 15
Malervlies incl. Anstrich an Wänden
E
1,00
m²
1. 16 Leibungen Malervlies Zulage f ü r Leibungen bis 20 cm Tiefe
1. 16
Leibungen Malervlies
E
1,00
m
1. 17 Acrylfugen 5 x 5 mm (bewegungsschwach) Herstellen von Acrylfugen in bewegungsschwachen Ü berg ä ngen wie Anschlu ß Wand/Decke, Wandinnenecken, Ü berg ä nge Trockenbau/Massivwand sowei Deckenfuge Bedezimmer (Fliesen deckenhoch) mit l ö sungsmittelfreiem ü berstreichbarem Acryldichtstoff verfugen inklusive nachgl ä tten
Herstellen ohne Abklebearbeiten.
Farbton weiss,
Fugenst ä rke: 5 x 5 mm.
Angebotenes Fabrikat: __________________
1. 17
Acrylfugen 5 x 5 mm (bewegungsschwach)
2.564,58
m
1. 18 PU-Fuge Herstellen von Polyurethanfugen im Bereich Treppenl ä ufe - W ä nde bzw. Podestplatten mit l ö sungsmittelfreiem ü berstreichbarem PU-Dichtstoff verfugen inklusive nachgl ä tten,
Herstellen ohne Abklebearbeiten.
Farbton weiss
Fugenst ä rke: 15 x 15 mm.
Angebotenes Fabrikat: _______________
1. 18
PU-Fuge
E
1,00
m
1. 19 Fertigteildecken Stoßfugen Sto ß fugen der Fertigteildecken tapezierfertig spachteln, incl. aller dazu n ö tigen Nebenleistungen.
Abweichungen in den Fluchten der Plattendecken (Streiflicht!), die nicht der Qualit ä t Q2 entsprechen, sind der Bauleitung unverz ü glich zu melden.
1. 19
Fertigteildecken Stoßfugen
E
1,00
m
1. 20 Kabelrinne lackieren Kabelrinnen farbig lackieren
Rinnentyp 300 x 60
Material: verzinktes Sthlblech
incl. Deckenabh ä nger
Farbton: schwarz
Ort: Dorfladen
1. 20
Kabelrinne lackieren
37,73
m
2 Außenbereiche
2
Außenbereiche
2. 1 Fertigteildecken Stoßfugen Sto ß fugen der Fertigteildecken im Au ß enbereich malerfertig spachteln, incl. aller dazu n ö tigen Nebenleistungen.
Abweichungen in den Fluchten der Plattendecken (Streiflicht!), die nicht der Qualit ä t Q2 entsprechen, sind der Bauleitung unverz ü glich zu melden.
angeb. Fabrikat: _________________________
2. 1
Fertigteildecken Stoßfugen
93,63
m
2. 2 PU-Fugen PU-Fugen als Dehnfugen
Fugenfarbe analog Au ß enputzfarbe
- Treppenlauf Untersicht zu Volw ä rmeschutz
- Dehnfugen Laubengangdecken
2. 2
PU-Fugen
15,44
m
2. 3 Anstrich Betonflächen Außenbereich Anstrich von Betonfl ä chen im Au ß enbereich.
Untergrund reinigen und vorbehandeln
- vollfl ä chige Spachtelung Q2
- Ausbesserung von Fehlstellen und Abplatzungen in geringem Umfang
- 2-fach Anstrich mit Fassadenfarbe:
- 1-fach Anstrich im Spritzverfahren
- 1-fach Anstrich mit Fassadenrolle
Farbton nach Bemusterung
Erzeugnis: ___________________
(Bietereintrag)
2. 3
Anstrich Betonflächen Außenbereich
429,44
m²
2. 4 Hydrophobierung Hydrophobierung des Anstrichs der Vorposition
- alle Betonfl ä chen mit Ausnahme der Deckenfl ä chen Loggie und Laubeng ä nge
Farbton wie Vorposition oder transparent
Erzeugnis: (Bietereintrag)
2. 4
Hydrophobierung
108,77
m²
2. 5 Anstrich Treppenlauf- und Podestuntersichten Entfernen grober Verunreinigungen wie z. B. M ö rtelreste u. ä..
2-maliger deckender Anstrich mit waschbest ä ndiger Dispersionsfarbe entsprechend DIN 53778 auf Fertigteiltreppenlauf- und Podestenuntersichten.
Untergrund: Fertigteil-Beton
Farbe: Wei ß matt
Angebotenes Fabrikat: ________________
2. 5
Anstrich Treppenlauf- und Podestuntersichten
13,83
m²
2. 6 Treppenläufe seitlich streichen wie vor, jedoch
Treppenwangen seitlich streichen incl. feinspachteln des Fliesenkleberbetts
Treppenst ä rke i. M. 25 cm
Stufenanzahl: 33 St ü ck
2. 6
Treppenläufe seitlich streichen
1,00
psch
2. 7 Anstrich Dachholz Anstrich Untersichten Dachholz
OSB-3 Platte
Abwicklung: ca. 5 cm
2. 7
Anstrich Dachholz
186,92
m
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
3. 1 Facharbeiter Bei der Verg ü tung von Leistungen nach Stundenlohns ä tzen werden Stunden f ü r Aufsichtspersonal nicht verg ü tet.
Stundenlohnarbeiten k ö nnen nur anerkannt werden, wenn die Abrechnung der daf ü r erbrachten Leistung mit der Bauleitung vor der Ausf ü hrung vereinbart war.
Stundenlohns ä tze einschlie ß lich aller Zuschlagss ä tze; Fahrgelder werden nicht verg ü tet.
F ü r evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfa ß t sind und gegen Nachweis zur Ausf ü hrung kommen, werden berechnet f ü r:
Facharbeiter:
3. 1
Facharbeiter
E
1,00
h
3. 2 Helfer wie vor, jedoch f ü r:
Helfer:
3. 2
Helfer
E
1,00
h
3. 3 Auszubildender wie vor, jedoch f ü r:
Auszubildender:
3. 3
Auszubildender
E
1,00
h