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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Auftraggeber FWD Hausbau GmbH Bauleitung Stephan Zirkel
Gerhart-Hauptmann-Stra ß e 28
69221 Dossenheim
Bauherr FWD Hausbau GmbH Ausf ü hrungort Br ü ckenstra ß e 2
Gerhart-Hauptmann-Stra ß e 28 71540 Murrhardt-Fornsbach
69221 Dossenheim
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Abgabeort FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim
Ansprechpartner Stephan Zirkel
0 62 21 / 87 50 136
Abgabedatum 04.03.2026
Ausf ü hrungsbeginn 01.06.2026
Ausf ü hrungsende 10.07.2026
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Bietereintrag Angebotspr ü fung
Angebotssumme netto EUR ______________ EUR ______________
MwSt. EUR ______________ EUR ______________
Angebotssumme brutto EUR ______________ EUR ______________
Nachlass _____ % EUR ______________ EUR ______________
Angebotssumme brutto abzgl. Nachlass EUR ______________ EUR ______________
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsg ü ltige Unterschrift
Auftraggeber FWD Hausbau GmbH Bauleitung Stephan Zirkel
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen Ü bersicht Bauwerkvertragsbedingungen
Im Falle des Vertragsabschlusses sind folgende Regelungen verbindlich vorgeschrieben:
1) Der Bauwerkvertrag wird brutto ausgestellt, Rechnungen sind ebenfalls brutto auszustellen.
2) Umlagen und Abz ü ge
- Baustrom: 0,25 %
- Bauwasser: 0,25 %
- Bauwesen: 0,60 %
- Baureinigung: 0,1 %
3) B ü rgschaften (bezogen auf die Brutto-Auftragssumme):
- Gew ä hrleistungsb ü rgschaft: 5 %
- Vertragserf ü llungsb ü rgschaft: 5 %
4) Die Zahlungen erfolgen gem äß einem gemeinsam vereinbarten Zahlungsplan
5) Einbehalt bis zur m ä ngelfreien Fertigstellung: 10 %
6) 3 % Skontierung bei folgenden Zahlungsfristen:
- Rechnungen, die vom 11. bis 25. eines Monats beim AG eingehen, werden am 05. des Folgemonats gezahlt.
- Rechnungen, die zwischen dem 26. eines Monats und dem 10. des Folgemonats beim AG eingehen, werden am 20. desselben Monats gezahlt.
7) Der Auftrag wird generell vor der Vergabe anhand der Pl ä ne durchgesprochen, der Leistungsumfang konkretisiert und pauschaliert.
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gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUR VOB 1. Vertragsgrundlage
1.1 Bestandteile des Vertrages sind in der nachstehenden Reihenfolge:
1.1.1 Der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll,
1.1.2 die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten allgemeinen und zus ä tzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen,
1.1.3 alle Zeichnungen und Detailangaben,
1.1.4 die Vergabe- und Vertragsordnung f ü r Bauleistungen (VOB), Teil B und C.
1.2 Alle Ü berschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Auslegung.
2. Art und Umfang der Leistung
2.1 Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes ü ber die Baustelle, ihre Zug ä nglichkeit und alle sonstigen f ü r die Preisfindung und Baudurchf ü hrung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeichnungsunterlagen zu unterrichten.
2.2 Folgende Leistungen sind erg ä nzend zur VOB/C 4.1 Nebenleistungen und insbesondere vom AN bei der Preiskalkulation zu erfassen:
2.2.1 Baukr ä ne und Transportger ä te, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verf ü gung gestellt werden.
2.2.2 Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Ger ü sten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen f ü r Arbeitspl ä tze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt.
2.2.3 Kosten f ü r besondere beh ö rdliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen.
2.2.4 Der AN hat auch bei nicht vollst ä ndiger Beschreibung den Aufwand f ü r fix und fertige Arbeiten einschlie ß lich s ä mtlicher erforderlicher Nebenarbeiten zu ber ü cksichtigen. Montageteile, Befestigungsmittel, Kleinteile usw. sowie deren Dimensionierung und Anzahl sind so zu w ä hlen, da ß sie den Anforderungen gerecht werden.
2.2.5 Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugeh ö rigen Stoffe und Bauteile einschlie ß lich aller Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verwahrungsmaterialien sowie Vorhalten von Werkzeugen und Maschinen, das Abladen, Lagern und Bef ö rdern auf der Baustelle und zu der Verwendungsstelle.
2.2.6 Geeignete Schutzma ß nahmen f ü r alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausf ü hrung erforderlich sind, z. B. Abdeckungen und Verh ä ngungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenstern, T ü ren, Stahl- und Blechteilen aller Art - Aluminiumteile sind mit ä u ß erster Sorgfalt abzudecken -, Beschl ä gen, Gesimsen, Einrichtungsgegenst ä nden, Plattenbel ä gen, Heizk ö rpern, Rohren und sonstigen Installationen usw..
2.2.7 Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen und Einrichtungen, so gr ü ndlich, dass den Folgeunternehmern, ü ber deren vertragliche Verpflichtung hinaus, keine weiteren Aufwendungen entstehen.
2.2.8 Nebenleistungen sind auch folgende Leistungen:
- Ma ß nahmen zum Umweltschutz
- Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen K ä lte, Hitze und
Feuchtigkeit
- Herstellen von Proben und Musterfl ä chen.
2.3 Die Arbeiten aller ausgeschriebenen Positionen sind in fix und fertiger Leistung auszuf ü hren.
2.4 F ü r den Wasseranschlu ß und den Wasserdruck hat der Unternehmer selbst zu sorgen; entsprechendes gilt f ü r den Stromanschlu ß.
3. Verg ü tung
3.1 Die Vertragspreise sind Festpreise f ü r die gesamte Bauzeit.
4. Ausf ü hrungsunterlagen
4.1 Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die f ü r die Ausf ü hrung erforderlichen Unterlagen ben ö tigt und diese unverz ü glich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Ma ß e, zu pr ü fen und diese mit den ö rtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind den AG unverz ü glich bekanntzugeben.
4.2 Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen ü bernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben f ü r vom AN ben ö tigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen.
4.3 Alle f ü r die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuf ü hren.
4.4 Ver ö ffentlichungen ü ber die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zul ä ssig.
5 Stoffe und Bauteile
5.1 S ä mtliche Stoffe und Bauteile m ü ssen den DIN-Normen entsprechen.
5.2 Es d ü rfen nur Materialien erster Wahl angeboten und verwendet werden. Alle Baustoffe und Bauteile m ü ssen ungebraucht sein. Sie m ü ssen den DIN-, G ü te- und Ma ß bestimmungen entsprechen.
5.3 Auf Anforderung des AG sind vor Auftragserteilung Pr ü fzeugnisse von amtlich anerkannten Materialpr ü fungsinstituten bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen f ü r die zum Einbau kommenden Materialien vorzulegen.
5.4 S ä mtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind in verzinkt oder allgemein nichtrostend zu liefern.
5.5 Die im LV beschriebenen unverzinkten Stahlbauteile sind vollkommen entrostet und mit einem Schutzanstrich versehen einzubauen. Es d ü rfen keine Reinigungsmittel oder -stoffe verwendet werden, die einer einwandfreien Haftung eines sp ä ter aufgebrachten Anstriches entgegenwirken.
6. Ausf ü hrung
6.1 Ein dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein f ö rmliches Bautagebuch zu f ü hren und dem AG w ö chentlich einzureichen.
6.2 Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen f ü r Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Ger ü ste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu pr ü fen, ob sie f ü r seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu erg ä nzen. Er hat sie nach Abschlu ß der Arbeiten ordnungsgem äß zur ü ckzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Gel ä nder oder ä hnliches, die zur Durchf ü hrung der Arbeit vor ü bergehend entfernt werden m ü ssen, sind wieder ordnungsgem äß herzustellen. F ü r die Dauer der Entfernung m ü ssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Ma ß nahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.
6.3 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und st ä ndig, mindestens aber einmal w ö chentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitspl ä tze als auch die Baustelle selbst zu r ä umen und in einem ordnungsgem äß en Zustand zu versetzen.
6.4 Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen ö ffentlichen und privaten Stra ß en einschlie ß lich Gehwege sind jegliche Besch ä digungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverz ü glich zu beseitigen, damit keine Beeintr ä chtigung der Verkehrssicherheit entsteht.
6.5 Alle Auflagen von Beh ö rden und beh ö rden ä hnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. VOB/B, 2 Ziffer 5 und Ziffer 6 bleiben unber ü hrt. Soweit f ü r die Leistungen des AN besondere beh ö rdliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, m ü ssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranla ß t werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen.
6.6 Der Platz f ü r die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen M ö glichkeiten zugewiesen. Der AN mu ß sich darauf einstellen, da ß Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschlie ß lich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuf ü hren.
6.7 Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen.
6.8 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und M ä ngel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, da ß eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne da ß es zu Verz ö gerungen bei der Bauausf ü hrung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Besch ä digung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet f ü r alle entstehenden Sch ä den. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw..
6.9 Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, da ß keine Sch ä den an den eingebauten Arbeiten entstehen k ö nnen. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verst ä ndigen.
7. Ausf ü hrungsfristen
7.1 Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche fr ü hzeitige Pr ü fung der ö rtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist.
7.2 Der AG beh ä lt sich Termin ä nderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gr ü nden notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage f ü r die Ausf ü hrung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten.
8. Behinderung und Unterbrechung der Ausf ü hrung
Der AN hat seine Arbeit so durchzuf ü hren, da ß andere am Bau t ä tige Unternehmen nicht behindert oder gesch ä digt werden.
9. Verteilung der Gefahr
Siehe VOB/B.
10. K ü ndigung durch den AG
Teilk ü ndigungen sind zul ä ssig.
11. K ü ndigung durch den AN
Siehe VOB/B.
12. Haftung der Vertragsparteien
12.1 Wird der AG von Dritten wegen Sch ä den in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverz ü glich von diesen Anspr ü chen freizustellen.
12.2 Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und H ö he ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung w ä hrend der gesamten Bauzeit nachzuweisen.
13. Vertragsstrafe
13.1 Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlu ß zahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich.
13.2 Soweit Termine gem. Ziffer 7.2 neu vereinbart werden, gilt eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe unver ä ndert auch f ü r die neuen Termine.
13.3 Bereits erwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine (Ziffer 13.1).
14. Abnahme
14.1 Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollst ä ndigkeit und M ä ngelfreiheit zu ü berpr ü fen und schriftlich zu erkl ä ren. Ggf. vorhandene Rest- und Nacharbeiten sind umgehend durchzuf ü hren.
14.2 Es findet eine f ö rmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.
15. Gew ä hrleistung
Die Gew ä hrleistung betr ä gt gem. BGB 5 Jahre.
16. Abrechnung
Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen.
17. Stundenlohnarbeit
17.1 Stundenlohnarbeiten werden nur verg ü tet, wenn sie vom AG ausdr ü cklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte sp ä testens am folgenden Arbeitstag nach Durchf ü hrung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Pr ü fung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt.
17.2 Die vertraglich vereinbarten Stundenlohns ä tze beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten gegenseitig. F ü r evtl. ben ö tigte Materialien oder Ger ä te ist vor Ausf ü hrung eine Verg ü tung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren.
18. Zahlung
Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlu ß rechnung schlie ß en R ü ckforderungen wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderungen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet.
19. Sicherheitsleistung
19.1 Bei der Schlu ß zahlung wird als Sicherheit f ü r die Erf ü llung der Gew ä hrleistungsverpflichtung 5 % des Bruttorechnungsbetrages einbehalten. Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zur ü ckbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlu ß zahlung oder vor Abl ö sung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 19.2 ein Leistungsmangel vorhanden ist.
19.2 Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankb ü rgschaft abl ö sen.
20. Streitigkeiten
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand f ü r alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg.
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUR VOB
ALLGEMEINE ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN Der anbietende Unternehmer wird darauf hingewiesen, da ß im Falle der Auftragsvergabe an sein Unternehmen ein Bauwerkvertrag unter den nachstehend aufgef ü hrten, wesentlichen Bedingungen abzuschlie ß en ist.
1. Es wird ein Pauschalfestpreis vereinbart. Die Verg ü tung bzw. Bauwerkvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerh ö hungen haben keine Auswirkungen auf die Verg ü tung. Die der Ausschreibung zugrundeliegenden Massenberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrundlagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu ü berpr ü fen.
2. Die Verg ü tung ist zahlbar nach Baufortschritt, gem äß eines noch festzulegenden Zahlungsplans.
3. Vor Baubeginn ist eine Vertragserf ü llungs-Bankb ü rgschaft durch den ausf ü hrenden Unternehmer, Inhalt nach Mustervorlage durch den Auftraggeber, vorzulegen.
4. Die Gew ä hrleistungsdauer des Unternehmers betr ä gt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gew ä hrleistungsanspr ü che hat der Auftraggeber das Recht, f ü r die Dauer der Gew ä hrleistungszeit bei der Schlu ß abrechnung einen Einbehalt von 5 % der Vertragssumme vorzunehmen. Dieser Einbehalt kann durch die Vorlage einer Gew ä hrleistungs-Bankb ü rgschaft, inhaltlich nach Mustervorlage des Auftraggebers, abgel ö st werden.
5. Alle Erg ä nzungen und Ä nderungen des Vertrages bed ü rfen der Schriftform.
6. Bestimmungen der VOB, Teil B und C, jeweils in der neuesten Fassung.
7. Alle allgemeinen technischen Vorschriften f ü r die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschl ä gigen DIN-Normen und VDI-Richtlinien.
8. Die Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes, neueste Fassung.
9. Die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung. Die Baugenehmigung kann nach Terimnvereinbarung beim AG eingesehen werden. Sollte der AN auf die Einsichtnahme verzichten, so kann er sich zu einem sp ä teren Zeitpunkt nicht auf Unkenntnis berufen.
10. Vorschriften und Bedingungen der sonstigen Versorgungstr ä ger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal.
11. Einhaltung der W ä rme- und Schallschutzverordnungen.
12. Arbeitsst ä ttenverordnung und -richtlinien.
13. Den Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verh ü tung von Unf ä llen nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft.
14. Vorschriften, Richtlnien und Empfehlungen der Fachverb ä nde
15. Auflagen des T Ü V.
16. Allgemeine Gesch ä ftsbedingungen (AGB) des AN haben keine G ü ltigkeit.
17. Die Ausf ü hrungsfrist f ü r die vollst ä ndige Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen ist mit 5 Wochen kalkuliert. Im Rahmen des Bauwerkvertrages ist ein detaillierter Zeitplan zu vereinbaren.
18. Soweit die vom Unternehmer aufgestellte Baustelleneinrichtung auch von anderen bauausf ü hrenden Unternehmern ben ö tigt wird, insbesondere Baukran, Ger ü ste, Baustellenabsicherung, etc., stellt der Unternehmer diese zur Verf ü gung.
19. Subunternehmer d ü rfen nur mit ausdr ü cklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, da ß Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie ein Ansprechpartner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird.
20. Preisg ü nstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erw ü nscht. Das Alternativangebot ist getrennt vom Hauptangebot mit diesem abzugeben.
21. Sofern der Unternehmer ü ber besondere Einrichtungen f ü r das Herstellen und Versetzen von gro ß formatigen, vorgefertigten Bauteilen verf ü gt, die zur Ausf ü hrung ministeriell bzw. von der Baubeh ö rde genehmigt und erprobt sind und die vorgesehene Planung eine Ausf ü hrung nach diesem System zul äß t und sich daraus Kostenersparnisse f ü r den Auftraggeber ergeben, wird um Vorlage eines Alternativangebots unter Ber ü cksichtigung der Bestimmungen dieses LVZ gebeten. In der Gegen ü berstellung sind evtl. Mehrkosten des Architekten und Statikers sowie Pr ü fstatikers mit einzubeziehen und wegfallende Leistungen der sonstigen Gewerke im Detail genau anzugeben bzw. Pauschalen anzubieten. Typengenehmigung mit Pr ü fungszeugnissen anerkannter Institute betr. Statik, Schall- und W ä rmeschutz sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
22. Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszuf ü llen und alle geforderten Unterlagen sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen.
Nicht komplett ausgef ü llte Unterlagen oder von Forderung des Leistungsverzeichnisses abweichende Angebote k ö nnen von der Bewertung ausgeschlossen werden.
ALLGEMEINE ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FÜR PVC, LINOLEUM UND TE 1. F ü r nachfolgend ausgeschriebene Arbeiten gelten alle anwendbaren DIN-Normen und Richtlinien, insbesondere:
- DIN 18365 "Bodenbelagsarbeiten"
- DIN EN 548 Elastische Bodenbel ä ge - Spezifikation f ü r Linoleum mit
und ohne Muster
- DIN EN 649 Elastische Bodenbel ä ge - Homogene und heterogene
Polyvinylchlorid-Bodenbel ä ge - Spezifikation
- DIN EN 650 Elastische Bodenbel ä ge - Bodenbel ä ge aus
Polyvinylchlorid mit einem R ü cken aus Jute oder Polyestervlies
oder auf Polyestervlies mit einem R ü cken aus
Polyvinylchlorid - Spezifikation
- DIN EN 651 Elastische Bodenbel ä ge - Polyvinylchlorid-Bodenbel ä ge
mit einer Schaumstoffschicht - Spezifikation
- DIN EN 652 Elastische Bodenbel ä ge - Polyvinylchlorid-Bodenbel ä ge
mit einem R ü cken auf Korkbasis - Spezifikation
- DIN EN 653 Elastische Bodenbel ä ge - Gesch ä umte
Polyvinylchlorid-Bodenbel ä ge - Spezifikation
2. Kenntnisse der Baustelle und ö rtlichen Arbeitsbedingungen sind als Angebotsgrundlage vereinbart.
3. S ä mtliche Stoffe und Bauteile, die der Auftragnehmer zu liefern hat, m ü ssen ungebraucht und f ü r den jeweiligen Verwendungszweck geeignet und aufeinander abgestimmt sein.
4. Die Kenntnisse und Einhaltung der Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller wird vorausgesetzt und ist Vertragsgrundlage.
5. Es d ü rfen nur die ausgeschriebenen bzw. die bemusterten Materialien verlegt werden. Abweichungen in Farbe, Struktur und Muster bed ü rfen einer weiteren Bemusterung vor der Verlegung.
6. Materialbestellungen haben rechtzeitig zu erfolgen, so dass keine Verz ö gerungen entstehen.
7. Der Auftragnehmer hat die Untergr ü nde im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht auf Eignung und Verlegereife zu pr ü fen (ggfs. sind mehrere Feuchtigkeitsmessungen durchzuf ü hren) und etwaige Bedenken dem Auftraggeber vor Beginn der Verlegung schriftlich mitzuteilen.
8. Bauk ö rper-, Dehnungs-, Trenn- und Bewegungsfugen sind bei der Verlegung der Bodenbel ä ge entsprechend zu ber ü cksichtigen.
9. Geringe Unebenheiten und Rauhigkeiten des Unterbodens, bis 5 mm, sind mit Ausgleichsmasse zu beseitigen. Die Ausgleichsmasse muss auf dem Unterboden gut haften, darf nicht rei ß en und mu ß ausreichend druckfest sein.
10. Spachtel- und Ausgleichsmassen m ü ssen sich fest und dauerhaft mit dem Untergrund verbinden und einen guten Haftgrund f ü r die Klebstoffe ergeben.
11. Bel ä ge, die eine bestimmte Verlegetemperatur ben ö tigen, sind rechtzeitig in die zu belegenden R ä ume zu schaffen. Ist die Raumtemperatur nicht geeignet, ist dies der Bauleitung zu melden, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
12. Klebstoffe d ü rfen Bodenbelag, Unterlagen und Untergrund nicht nachteilig beeinflussen und keine Geruchsbel ä stigung hervorrufen.
13. Die Klebstoffe d ü rfen nur nach den Verarbeitungsvorschriften des Herstellers verwendet werden.
14. Durch die Klebstoffe mu ß eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht werden. F ü r Textilebel ä ge sind Wiederaufnahmekleber zu verwenden.
15. Wenn nicht anders vorgeschrieben, sind alle Bel ä ge ohne Unterlagen zu verlegen.
16. Bahnen sind in Richtung auf die Hauptfensterwand, in Fluren jedoch in L ä ngsrichtung zu verlegen.
17. Alle Bel ä ge sind einwandfrei zu sto ß en und gegen Blasenbildung zu sichern. Belagsst öß e, die ohne Anschl ä ge im Bereich der T ü ren auszuf ü hren sind, m ü ssen vom T ü rblatt im geschlossenem Zustand exakt abgedeckt werden.
18. Die Schwei ß schn ü re f ü r PVC- und Linoleumbel ä ge sind zu bemustern. Es d ü rfen nur aufeinander abgestimmte Produkte verwendet werden.
19. Bodenfl ä chen der T ü r ö ffnungen, Heizk ö rpernischen und dergl. d ü rfen nur mit ausdr ü cklicher Genehmigung der Bauleitung in Streifen verlegt werden.
20. Sockel- und Deckleisten sind gut anzupassen und dauerhaft zu befestigen. An Innen- und Au ß enecken sind die Leisten auf Gehrung zu schneiden.
21. Nach Ausf ü hrung der Arbeiten sind die R ä ume besenrein zu ü bergeben. Belagsreste, Verpackungsmaterial, Klebstoffbeh ä lter und anderer Bauschutt m ü ssen laufend von der Baustelle entfernt werden.
___________________________
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FÜR PVC, LINOLEUM UND TE
1 Bodenbelagsarbeiten
1
Bodenbelagsarbeiten
1. 1 Risse und Fugen schließen Fachgerechtes Schlie ß en von Rissen und ggf. Scheinfugen mit einem 2-Komonenten Epoxidharz und anschlie ß endem Absanden mit Quarzsand im Ü berschu ß, Korngr öß e 0,3 mm bis 0,8 mm, zur Gew ä hrleistung einer guten Haftung der darauf zu verarbeitenden Materialien. Der ü bersch ü ssige Quarzsand wird nach dem Trocknen abgesaugt.
angebotenes Erzeugnis:
______________________
(Bietereintrag)
1. 1
Risse und Fugen schließen
E
1,00
m
1. 2 Spachteln von Übergängen im Türbereich H ö hengleiches Anspachteln zum Ausgleich von H ö henunterschieden bei Belagswechsel, z. B. Fliesen / CV-Belag oder T ü rbereiche,
gro ß fl ä chig ca 1,0 m ².
Schichtdicke i. M. 3 mm
angebotenes Erzeugnis:
______________________
(Bietereintrag)
1. 2
Spachteln von Übergängen im Türbereich
E
1,00
St
1. 3 Sauberkeitsschliff Estrich weitgehend staubfrei abschleifen, um Verschmutzungen zu entfernen.
Incl. Entsorgung des Schleifstaubes.
1. 3
Sauberkeitsschliff
981,69
m2
1. 4 Grundieren Vorstreichen des Untergrundes mit einem geeigneten Dispersions-Vorstrich (Bsp.: Thomsit R777). F ü llen von L ö chern und Fehlstellen im Unterboden mit einer standfesten, schnell trocknenden und spannungsfreien F ü llmasse.
angebotenes Erzeugnis:
______________________
(Bietereintrag)
1. 4
Grundieren
981,69
m2
1. 5 Spachteln Vollfl ä chiges Spachteln des Unterbodens mit einer hochwertigen selbstverlaufenden Spachtelmasse. Die Auftragsdicke mu ß mindestens 2 mm betragen. Der Auftrag hat im Rakelverfahren zu erfolgen. Schleifen der Spachtelmasse nach vorgegebener Trocknungszeit.
Nach der Spachtelung sind die Estrichrandstreifen 1 cm ü ber Belag abzuschneiden und zu entsorgen.
angebotenes Erzeugnis:
1. 5
Spachteln
981,69
m2
1. 6 Designplanke Tarkett Essence 30 Bodenbelag -Designplanken - Hauptfl ä che
Tarkett Essence 30
Auf dem mit einem nach separater Position ausgeschriebenen Voranstrich behandelten Untergrund ist gem äß der Verarbeitungsrichtlinien des Klebstoff- und des Belagsherstellers ein Bodenbelag mit der nachfolgend festgelegten Qualit ä t ganzfl ä chig auf vollfl ä chig gerakeltem Untergrund aufzukleben.
Technische Daten als Mindestanforderung:
Anforderung | Norm | Wert
Design-Bodenbelag aus PVC
Oberfl ä che | PU-Verg ü tung
Belagsart | EN ISO 10582 | Elastischer, heterogener Bodenbelag
Glasvliesarmierung
Gesamtdicke | EN ISO 24346 (DIN EN 428) | Mind. 2,0 mm
Nutzschichtdicke | EN ISO 24340 | Mind. 0,30 mm
Fl ä chengewicht | EN ISO 23997 (DIN EN 430) | Max. 3.400 g/m ²
Bindemittelgehalt | EN ISO 10582 | Typ 1
Verschlei ß gruppe | EN 660-2 | T
Benutzungsintensit ä t | EN ISO 10874 (DIN EN 685) | Gewerbebereich Klasse 31 (leichte Beanspruchung)
Brandverhalten | EN 13501-1 (DIN 4102-1) | B fl -s1 (B1)
Aufladungsspannung | EN 1815 | < 2 kV
Dimensionsstabilit ä t | EN ISO 23999 | < 0,15 %
Resteindruck nach konstanter Belastung | EN ISO 24343-1 (DIN EN 433) | < 0,05 mm
Stuhlrollenbeanspruchung | ISO 4918 (DIN EN 425) | Typ W (DIN EN 12529) geeignet
Trittschallverbesserungsma ß | EN ISO 717-2 | + 3 dB
W ä rmedurchlasswiderstand | DIN 52612 | 0,02 m ² K/W
Rutschhemmklasse | DIN 51130 (BGR 181 - ZH 1/571) | R10
Sch ä lwiderstand | EN ISO 24345 | > 50 N / 50 mm
Lichtechtheit | EN ISO 105-B02 (Methode 3) (DIN EN 20105-B02) | > 6
Chemikalieneinwirkung | EN ISO 26987 | Gute Best ä ndigkeit
Formate | Planken | 20 x 120 cm
Fase | ungefast
Farbe | 10 Farben
Produktion | Vollst ä ndig europ ä ische Produktion (Entwicklung, Produktion und Endfertigung)
Garantie Objektbereich | 10 Jahre
Recycelbar | 100%
Recycling-Anteil | Mind. 55%
Recycling | R ü cknahme von Verlegeresten
Weichmacher | Phthalatfrei
VOC Emissionswert | <= 10 µ g / m ³ (nach 28 Tagen)
REACH-konform | Ja, frei von kritischen Weichmachern und Schwermetallen
Belag, Hersteller/Typ
Tarkett Essence 30:
______________________
(Bietereintrag)
Dispersionsklebstoff f ü r PVC-Bodenbel ä ge oder gleichwertig,
Klebstoff, Hersteller/Typ:
______________________
(Bietereintrag)
1. 6
Designplanke Tarkett Essence 30
981,69
m2
1. 7 Sockelleisten farbig Anbringen einer Sockelleiste auf allen mineralischen Untergr ü nden.
Deckfl ä che: 16 x 60 mm
MDF Dekor-Sockelleiste passend zu Essence 30
angebotenes Erzeugnis:
______________________
(Bietereintrag)
Innen- und Au ß enecken sind sauber auf Gehrung zu schneiden
Freie Enden sind mit einem 45 ° Pa ß st ü ck zu verschlie ß en
Bei Wandl ä ngen > Stabl ä nge der Leisten sind die Sto ß stellen ebenfalls unter 45 ° abzuschr ä gen
Ecken, Verl ä ngerungen und Endst ü cke sind vor der Wandmontage zu verleimen.
Montageart: genagelt (farbige Nagelk ö pfe) / geschraubt mit farbigen Schraubk ö pfen / verklebt
Angebotene Montageart:
______________________
(Bietereintrag)
1. 7
Sockelleisten farbig
E
1,00
m
1. 8 Sockelleisten Weiß wie vor, jedoch
Deckfl ä che: ca. 16 x 40 mm
______________________
(Bietereintrag)
Holzart: Nadelholz lackiert wei ß RAL 9010
Profil: SB 630 Cube
Hersteller: Hocotimber o. glw.
angebotenes Erzeugnis:
______________________
(Bietereintrag)
Montageart: genagelt (wei ß e Nagelk ö pfe) / geschraubt mit wei ß en Schraubk ö pfen
Angebotene Montageart:
______________________
(Bietereintrag)
1. 8
Sockelleisten Weiß
803,67
m
1. 9 Verfugung an Holztürzargen Verfugen der Ü berg ä nge zu der Holzt ü rzargen mit farblich abgestimmten Acrylaten oder Silikon.
(1 St ü ck = 1 T ü r / beidseits)
______________________
(Bietereintrag)
1. 9
Verfugung an Holztürzargen
38,00
St
1. 10 Verfugung an Fenstern etc. Verfugen der Ü berg ä nge zu bodentiefen Fensterelementen o. ä. mit farblich abgestimmten Acrylaten oder Silikon.
angebotenes Erzeugnis:
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(Bietereintrag)
1. 10
Verfugung an Fenstern etc.
50,71
m
1. 11 Bewegungsprofil Schlüter®-DILEX-EKSB Liefern und Einbauen eines Bewegungsprofils
Schl ü ter ® -DILEX-EKSB
mit seitlich angeordneten Metallprofilen aus Edelstahl mit trapezf ö rmig gelochten Befestigungsschenkeln und einer 6 mm breiten Bewegungszone aus thermoplastischem Elastomer
liefern und im Zuge der Belagsarbeiten unter Beachtung der Herstellerangaben fachgerecht einbauen.
Typ: EKSB = Edelstahl 1.4301 (V2A)
Profilh ö he 2,5 mm
Farbe passend zum Belag
angebotenes Erzeugnis:
______________________
(Bietereintrag)
1. 11
Bewegungsprofil Schlüter®-DILEX-EKSB
32,66
m
1. 12 Anschlag- bzw. Übergangsschienen Liefern und Einbauen von Anschlag- bzw. Ü bergangsschienen, alle Formen, farblich passend etc.
angebotenes Erzeugnis:
______________________
(Bietereintrag)
1. 12
Anschlag- bzw. Übergangsschienen
E
1,00
m
1. 13 Mosaikparkett Eiche, Englischer Verband Liefern und verlegen von massivem Holzparkett auf DIN-gerechten Unterboden in formaldehydfreiem Kunstharzkleber (DIN 281) nach DIN 18 299 /18 356.
Inkl. aller Nebenarbeiten, wie Anarbeiten an aufgehende Bauteile, erforderliche Dehnungsfugenausbildung, Schr ä gschnitte usw..
Typ: Mosaikparkett
Holz: Eiche
d: 8 mm
Breite/Stab: 22 mm
L ä nge/Stab: 160 mm
Sortierung: Natur
Muster: Englischer Verband / W ü rfelverband
Hersteller: _____________________
Hinweis: Eignung f ü r Fu ß bodenheizung mu ß nachgewiesen werden!
Schleifen der Parkettoberfl ä che in mindestens 3 Schleifg ä ngen, letzter Schleifgang mit 100-er Korn, fertig f ü r die Oberfl ä chenbehandlung.
Versiegelung des Parketts seidenmatt und gleithemmend (R9), auf umweltfreundlicher Wasserlackbasis, Fabrikat Eukula Strato 311 oder gleichwertig.
Wasserlack, l ö sungsmittelarm, nicht brennbar, geruchsneutral, blauer Umweltengel, f ü r Objektbereiche. Verarbeitung: 1-mal stark grundieren, 2-mal Lack spachteln, 2-mal Lack rollen. Austrocknungszeit 24 Std..
Angebotenes Fabrikat:
______________________
(Bietereintrag)
1. 13
Mosaikparkett Eiche, Englischer Verband
E
1,00
m2
1. 14 Fertigparkett Eiche Basic natur Liefern und verlegen von 2-Schicht Fertigparkett Holzparkett auf DIN-gerechten Unterboden in formaldehydfreiem Kunstharzkleber (DIN 281) nach DIN 18 299 /18 356.
Inkl. aller Nebenarbeiten, wie Anarbeiten an aufgehende Bauteile, erforderliche Dehnungsfugenausbildung, Schr ä gschnitte usw..
Typ: 2-Schicht Fertigparkett
Holz: EicheBasic
d: 10 mm
Breite/Stab: 78 mm
L ä nge/Stab: 468 mm
Sortierung: Natur
Muster: Englischer Verband
Fabrikat: Duo-Solid 10 mm
Oberfl ä che: PURE Natur ge ö lt, geb ü rstet
Hersteller:
Parkett Herter o. glw.
Ulrichstra ß e 38
72116 M ö ssingen
Incl. Nach ö lung der verlegten Oberfl ä che nach Herstellerempfehlung
Hinweis: Eignung f ü r Fu ß bodenheizung mu ß nachgewiesen werden!
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angebotenes Fabrikat / Hersteller
1. 14
Fertigparkett Eiche Basic natur
E
1,00
m2
1. 15 Fertigparkett Eiche weiß wie vor, jedoch
Holz: Eiche wei ß
Fabrikat: Duo-Solid 10 mm
Oberfl ä che: PURE wei ß ge ö lt, geb ü rstet
1. 15
Fertigparkett Eiche weiß
E
1,00
m2
1. 16 Fertigparkett Räuchereiche Piano wie vor, jedoch
Holz: R ä uchereiche Piano Basic
Fabrikat: Duo-Solid 10 mm
Oberfl ä che: PURE Natur wei ß ge ö lt, geb ü rstet
1. 16
Fertigparkett Räuchereiche Piano
E
1,00
m2
1. 17 Sockelleisten furniert Sockelleisten furniert
Deckfl ä che: ca. 16 x 40 mm
______________________
(Bietereintrag)
Holzart: Nadelholz furniert, passend zu den vorgenannten Parkettoberfl ä chen
Angebotene Ausf ü hrung:
Grundposition:
Eiche Natur:__________ € /lfm
Alternative 1:
Eiche wei ß :__________ € /lfm
Alternative 2:
R ä uchereiche:__________ € /lfm
Montageart: genagelt (farbige Nagelk ö pfe) / geschraubt mit Edelstahlschrauen (Linsenkopf)
Angebotene Montageart:
______________________
(Bietereintrag)
angebotenes Erzeugnis:
______________________
(Bietereintrag)
1. 17
Sockelleisten furniert
E
1,00
m
1. 18 Dehnfuge aus Presskork Dehnfugenausbildung mittels Presskorkstreifen im Bereich bodentiefer Fenster, T ü ren, Arbeitsfugen etc., einschlie ß lich passgenauem Anarbeiten des Bodenbelags.
1. 18
Dehnfuge aus Presskork
E
1,00
m
2 Stundenlohnarbeiten
2
Stundenlohnarbeiten
2. 1 Facharbeiter Bei der Verg ü tung von Leistungen nach Stundenlohns ä tzen werden Stunden f ü r Aufsichtspersonal nicht verg ü tet.
Stundenlohnarbeiten k ö nnen nur anerkannt werden, wenn die Abrechnung der daf ü r erbrachten Leistung mit der Bauleitung vor der Ausf ü hrung vereinbart war.
Stundenlohns ä tze einschlie ß lich aller Zuschlagss ä tze; Fahrgelder werden nicht verg ü tet.
F ü r evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfa ß t sind und gegen Nachweis zur Ausf ü hrung kommen, werden berechnet f ü r:
Facharbeiter:
2. 1
Facharbeiter
E
1,00
h
2. 2 Helfer wie vor, jedoch f ü r:
Helfer:
2. 2
Helfer
E
1,00
h
2. 3 Auszubildender wie vor, jedoch f ü r:
Auszubildender:
2. 3
Auszubildender
E
1,00
h