Bodenbelag
MTV-West Heidelberg
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Mark Twain Village - West Geschosswohnungsbau mit 122 Wohnungen, zwei Gewerbeeinheiten, einer Kita auf zwei Tiefgaragen mit 108 Stellplätzen. Projektanschrift: Rheinstraße 6 69126 Heidelberg ------------------------------------------------------------------------------------ Insgesamt Fläche Bodenbelagsarbeiten Parkett:         3.870 m² Vinyl:         4.370 m² Linoleum:      800 m² Voraussichtlicher Ausführungsbeginn: Los 2:          ca. April 2026 Los 1:          ca. Mai 2026 ------------------------------------------------------------------------------------ Allgemein Konstruktion:   Massivbauweise Gründung:   Stahlbetonbodenplatte Außenwände:   KS Mauerwerk/Stahlbeton Geschossdecken:   Stahlbetondecken mit schwimmenden Zement-/Heizestrich Fassade:   WDVS mit Putz und Klinkerriemchen und Dekorprofilen, Hauseingangsbereiche mit Metallverkleidung Fenster/Außentüre:   Kunststofffenster/Alu-Fenster mit elektrisch betriebenen Rollläden und/oder Raffstore. Eingangstüren als Alu-Glas Rahmentüren Dach:   Stahlbetondach mit Abdichtung und extensiver Dachbegrünung Nutzung (AV/Vermiet.) WA1 Haus 1, WA1 Haus 2, WA2 Haus 1, WA2 Haus 2 Nutzung (UV/ETW) WA1 Haus 3, WA3 gesamt Kindertagesstätte: Kindertagsstätte im Erdgeschoss Haus WA 2 Haus 2 Gewerbeeinheit: Gewerbeeinheit im Erdgeschoss Haus WA 1. Haus 3 und WA 3.Haus 1 (aktuell kein Ausbau) Gebäudehöhen (Attika): Los 1 WA1 Haus 1 und 2:   ca. 13,95m ü. GOK WA1 Haus 3:   ca. 20,19 m ü. GOK WA2 Haus 1:   ca.13,84 m ü. GOK WA2 Haus 2:   ca. 22,61 m ü. GOK Los 2 WA3 Haus 1:   ca. 20.09 m ü. GOK WA3 Haus 1 und 2:   ca. 14,03 m. ü. GOK AV (Anlagevermögenn, Miete): Wohnungen zur Vermietung, in den Häuser WA 1.1 und WA 1.2 sowie WA 2.1 und WA 2.2 UV (Umlagevermögen, Eigentum): Eigentumswohnungen Haus WA 1.3 und WA 3.1 sowie WA 3.2 und WA 3.3 Vorbemerkungen allgemein: 1) Der Ausbau auf dieser Baustelle wird mit der Lean Construction Taktplanung realisiert. 2) Die Bodenbelagsarbeiten werden als pauschalierte Leistung beauftragt. 3) Alle aufgeführten Leistungen verstehen sich als Liefern inkl. Montage, soweit in den Einzelpositionen nicht anders beschrieben.
Projektbeschreibung
01 Bodenbelagsarbeiten Los 1
01
Bodenbelagsarbeiten Los 1
01.01 Parkettarbeiten
01.01
Parkettarbeiten
01.02 Vinylarbeiten
01.02
Vinylarbeiten
01.03 Linoleum (Kita)
01.03
Linoleum (Kita)
01.04 Sonstiges
01.04
Sonstiges
02 Bodenbelagsarbeiten Los 2
02
Bodenbelagsarbeiten Los 2
02.01 Parkettarbeiten
02.01
Parkettarbeiten
02.02 Sonstiges
02.02
Sonstiges
03 Gegenseitiger Stundenverrechnungssatz
03
Gegenseitiger Stundenverrechnungssatz
03.__.0010 Gegenseitiger Stundenverrechnungssatz Für Arbeiten, die mit besonderem Auftrag der Bauleitung im       Stundenlohn auf Nachweis auszuführen sind auf Gegenseitigkeit.
03.__.0010
Gegenseitiger Stundenverrechnungssatz
E
1,00
h
04 ZTV
04
ZTV
ZTV Bodenbelagsarbeiten ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Vorschriften / Richtlinien / Merkblätter Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage: -   Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung    von Bauleistungen (VOB Teil B) in ihrer jeweils neuesten    Fassung -   Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV    (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung -   Die allgemein anerkannten Regeln der Technik in der bei    Abnahme gültigen Fassung. Hierzu gehören insbesondere    die DIN-, EN-, und ISO-Normen, auch soweit sie nicht in der    VOB Teil C benannt sind. Hierzu gehören weiterhin: a)   Erlässe, Merkblätter und Richtlinien für den jeweiligen    Leistungsbereich / Gewerk b)   Verarbeitungshinweise der Material- und Produkthersteller    sowie der Fachverbände und Gemeinschaften c)   Zulassungen sowie Empfehlungen der Fachverbände und    Arbeitskreise d)   die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung mit allen    zutreffenden Durchführungsverordnungen  und Sonderbau-    richtlinien e)   die Ausführungsrichtlinien der Bauaufsichtsbehörde, techn.    Bestimmungen etc. f)   die für das Bauvorhaben vorliegende Baugenehmigung mit    den hierzu erteilten Auflagen und vorhandenen bautech-    nischen Nachweisen / Gutachten g)   die UVV der Berufsverbände Allgemeine Ausführungshinweise Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes vorhandene Bedenken, die aus der Leistungsbeschreibung und den Planunterlagen abzuleiten sind, anzuzeigen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistung und berechtigen nicht zu Nachforderungen. Sollten sich Widersprüche zwischen Leistungsbeschreibung, Planunterlagen, Gutachten etc. ergeben, so sind diese vom Bieter mit dem Angebot aufzuzeigen, ansonsten ist die qualitativ hochwertigere Ausführung zu realisieren. Vor Angebotsabgabe hat sich der AN vor Ort über den vorhandenen Zustand des Untergrundes zu informieren. In den Preisen ist enthalten, was zur vollständigen, funktionsfähigen und termingerechten Ausführung der ange- botenen Leistungen und Lieferungen notwendig ist sowie alle sonstigen Kosten, die zur Erfüllung sämtlicher Vertrags- bedingungen anfallen, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Alle Maße sind am Bau zu nehmen oder zu überprüfen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN ist der Auftraggeber zu verständigen. Die vom AG angegebenen Meterrissmarken und Achsen sind in Eigenverantwortung zu übernehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Nachweise (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis und die entsprechenden Leistungserklärungen) vorzulegen. Der NU hat seine Arbeiten rechtzeitig mit allen am Bau Beteiligten zu koordinieren. Bei baustellenbedingten Arbeitsunterbrechungen oder Arbeitsbeschränkungen besteht kein Anspruch auf Vergütung. Erforderliche Schutzmaßnahmen der hergestellten Leistungen gehören zum Leistungsumfang des Bieters. Für alle auszuführenden Leistungen können kostengünstigere  Alternativen angeboten werden. Die Wahl der Materialien obliegt dem Bieter sofern der Auftraggeber nicht die Verwendung spezieller Fabrikate bzw. Qualitäten vorschreibt. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit der Bemusterung nachzuweisen. Der Ausführung sind immer die jeweils höheren Forderungen zugrunde zulegen. Besondere Hinweise Werk- und Montageplanung: Sofern keine Verlegeplanung des Architekten vorliegt, ist diese vom Bieter zu liefern und zur Freigabe vorzulegen. Material: Es dürfen nur genormte und zugelassene Baustoffe und Bauteile (CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung) verwendet werden. Die verwendeten Baustoffe müssen hinsichlich Qualität, Abmessungen und Baustoffklasse der Baubeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis entsprechen. Die Verlegetemperatur muß den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers (Kleber und Spachtelmasse) entsprechen. Untergrund: Der Auftragnehmer ist verpflichtet die zu bearbeitenden Flächen  auf Eignung, ggf. haftungsmindernde Stoffe  und Einhaltung der geforderten Ebenheitstoleranzen zu überprüfen. Über fehlerhafte Vorleistungen ist der AG zu informieren. Vor Belegung des Untergrundes ist eigenverantwortlich eine Restfeuchtmessung vorzunehmen. Ist die Restfeuchte zu hoch, ist zeitversetzt eine zusätzliche CEM-Zweitprüfung vorzunehmen. Alle Untergründe sind vor Beginn der Arbeiten so vorzubereiten, dass eine fachgerechte Herstellung des Belags möglich ist. Es sind alle lose und schlecht haftenden Substanzen, Schalölreste Mörtel-und Betongrad zu entfernen und Unebenheiten auszu- gleichen. Oberfläche: Die Bodenbelag ist vor Verlegung zur Akklimatisierung auszulegen. Beläge aus verschiedenen Chargen sind innerhalb eines Raumes nicht zulässig. Farbunterschiede und Strukturunterschiede zwischen Belagbahnen sind zu vermeiden und gelten als wesentlicher Mangel. Es ist auf eine saubere Stoßausbildung der Beläge zu achten. Bahnen mit Rapport sind mustergleich zu verlegen. Alle Oberflächen sind endzubehandeln und vor der Abnahme zu reinigen. Pflegehinweise sind unmittelbar vor Fertigstellung zu übergeben. Anschlüsse: Gebäude-, Bauteil- und Dehnungsfugen sind nach den Regeln der Technik anzulegen bzw. aus dem Untergrund zu übernehmen und geradlinig auszubilden. Notwendige Verfugungen an anschließende Bauteile sind umlaufend dauerelastisch  auszuführen. Schutz: Alle angrenzenden Bauteile, deren Flächen nicht zu bearbeiten sind, müssen durch geeignete Maßnahmen vor Verschmutzen und Beschädigungen geschützt werden. Sich daraus ergebende Kosten sind einzukalkulieren. Witterung: Der Temperaturempfehlung zur Verarbeitung der Baustoffe ist gem. Herstellervorgaben zu folgen. Muster: Farb- und Oberflächenmuster sind in einer solchen Größe anzusetzen, dass eine Beurteilung der Oberflächen möglich ist. Ist ein Ansetzen von Mustern auf örtlichen Untergründen nicht möglich, so sind, sofern nichts anderes gefordert, vom Auftragnehmer geeignete Muster mit einer Mindestgröße von 1,00 x 1,00 m anzufertigen. Alle sich daraus ergebenden Kosten sind einzurechnen.
ZTV Bodenbelagsarbeiten
ZTV Bodenbelagsarbeiten FLB 
ZTV Bodenbelagsarbeiten FLB