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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen
1. Projektinformation
Termial 1, Mitte, Ausbau und Ausstattung 3.OG
Die geplante Maßnahme findet am Flughafen Köln/Bonn, Terminal 1, Ebene
3 Mitte, innerhalb der bestehenden Gebäudehülle statt. Die zuvor als
Konferenzzentrum genutzte Fläche soll zu einer modernen, flexibel
nutzbaren Bürowelt für ca. 120 Mitarbeitende des Flughafens umgestaltet
werden. Der Bereich soll in offene Bürozonen, Einzelarbeitsplätze,
Besprechungsräume, Projektflächen, Coffeepoints und Sanitärbereiche
gegliedert werden. Bevor der Innenausbau startet, wird die Fläche
komplett entkernt und die Sanitärbereiche und der Estrich erneuert.
Adresse der Baumaßnahme:
Terminal 1, 3.OG Mitte
Kennedystraße
51147 Köln
Bauherr:
Flughafen Köln / Bonn GmbH
Heinrich-Steinmann-Straße 12
51147 Köln
2. Allgemeine Festlegungen
2.1 Allgemeine Vertragsbedingungen Bau der Flughafen Köln/Bonn GmbH
(AVB-Bau)
Durch den AN sind die Vertragsbedingungen eigenständig unter folgendem
Link abzurufen und zu sichten. Es wird davon ausgegangen, dass der AN
mit Abgabe eines Angebots den Vertragsbedingungen zustimmt.
https://www.koeln-bonn-airport.de/fileadmin/user_upload/pdf/Vertragsbed
ingung/Vertragsbedingungen/AVB_AllgVertragsbedingungen.pdf
2.2 Weitere technische Vorbemerkungen Allgemein
Vor der Montage hat sich der AN mit dem Fachplaner in Verbindung zu
setzen, um Einzelheiten über die Anordnung und Befestigung zu klären.
Ist ein Aufmaßauftrag vereinbart, ist das Aufmaß zur Abrechnung bzw.
Rechnungsstellung gemeinsam mit dem AG oder dessen Beauftragten
durchzuführen. Müssen Teilaufmaße durchgeführt werden, sind diese auf
einer dem Aufmaß beigefügten Zeichnung zu kennzeichnen.
2.3 Sonstiges
Die Einheitspreise sind als Komplettleistung anzubieten. In die EPs
sind einzukalkulieren:
Lieferung aller Materialien und Hilfsstoffe, sämtliche Lohnkosten,
abnahmefertige Montage, inkl. Gerüststellung wenn nicht als separate
Position ausgeschrieben ist. Es wird jedem Bieter zur Pflicht gemacht,
sich vor Angebotsabgabe ein klares Bild der Örtlichkeiten zu machen.
Preisnachforderungen aufgrund von Unkenntnis über die örtlichen
Gegebenheiten, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen, Arbeitsverzögerungen bei
den Vorleistungen, werden vorsorglich ausgeschlossen.
Lagermöglichkeiten für Materialien, Hilfsstoffe, etc., sind in einem
für die Baustelle geschaffenen Baufeld unterzubringen bzw. müssen auf
Grund der geringen Baustelleneinrichtung Just in Time geliefert werden.
Die Verwaltung erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung.
Bezüglich der Entsorgung von Abfallmaterialien hat sich der Bieter an
die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zu halten. Entsorgungsnachweise
sind der Bauleitung unaufgefordert gemäß den "Besondere
Vertragsbedingungen Bau der Flughafen Köln/Bonn Vertragsbedingungen u.
Informationen zur Bauabfallentsorgung" vorzulegen.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen
Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den
vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig
erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden
Begründung dem Angebot beizufügen.
Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Fabrikate und Materialien
sind als Planungsgrundlagen zu werten. Durch den Bieter können
gleichwertige Fabrikate und Materialien angeboten werden, sofern nicht
anders beschreiben. Dabei ist die Gleichwertigkeit der angebotenen
Materialien durch Detailzeichnungen, Muster und Systemprüfzeugnisse
nachzuweisen. Unterlagen wie z.B. Technische Merkblätter müssen zur
Angebotsabgabe vorliegen.
2.4 Qualitätssicherung
Der Bauleitung ist als Unternehmerbescheinigung ein Übereinstimmungs-
und Verwendbarkeitsnachweis über die eingebauten Produkte - in
zweifacher Ausfertigung - vorzulegen.
Der Bieter muss prüfbare Unterlagen vorlegen, aus denen die Eignung zur
Ausführung obiger Leistungen hervorgeht (Fachfirmen-Nachweis). Mit der
Annahme des Auftrags verpflichtet sich der AN zur Übernahme der
Fachbauleitung.
Als Qualifikation müssen alle betreffenden Monteure des Bieters über
den Sachkundenachweis verfügen.
2.5 Zugangsberechtigung zur Baustelle, Lager und Arbeitsplätze,
Unterkünfte / Baustelleneinrichtung
Die Baustelle befindet sich, im 3. Obergeschoss des Terminals, und
nicht im Sicherheitsbereich des Flughafens. Ein Lastenaufzug im Kern 3
steht neben einer Treppenanlage für den Materialtransport zur Verfügung.
Treppenhaus und Lastenaufzug enden auf der Ebene -1. Auf dieser Ebene
erfolgt die Anlieferung und dort ist Baustelleneinrichtung vorzusehen.
Lastenaufzug:
Grundfläche des Förderkorbes: 1,80 x 1,20m
Türhöhe 2,00m
Ein Einrichten der Baustelleneinrichtungsfläche ist im Vorfeld mit dem
AG sowie der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Es bestehen Parkmöglichkeiten und Anliefermöglichkeiten im Parkhaus
P1A. Parkberechtigungen werden zur Verfügung gestellt.
Der Transfer von Materialanlieferungen, Werkzeug, Kleinmaterialien und
Mitarbeitern des Auftragnehmers erfolgt über Aufzüge/Treppenräume aus
dem Untergeschoss bis in die Ebenen.
Die Baustelleneinrichtungsfläche sowie die entsprechenden Zuwegungen
sind durch den AN sauber zu halten. Eine entsprechende Reinigung ist
durch den AN im Zuge der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
3.6 Anschlüsse für Wasser und Energie
Wasser:
Für die Wasserentnahme wird eine Zapfstelle vom Flughafen Köln/Bonn zur
Verfügung gestellt (ca. 2 Zoll). Alle notwendigen Verteiler und
Leitungen sind Sache des Auftragnehmers (für alle Bereiche der
Baustelle). Die Verbraucherkosten trägt der AG.
Baustromversorgung:
Die Baustromversorgung für die Baustelle erfolgt an einem vom
Auftraggeber freigestellten Übergabepunkt. Die Unternehmer erhalten hier
einen Anschluss bis 16 A auf der Etage. Dieser Anschluss wird für alle
Gewerke bis Bauende vorhalten. Von diesem Übergabepunkt sollen alle
Unternehmen eine Stromversorgung für den Eigenbedarf aufbauen. Die
Aufwendungen für die Einrichtung der geeigneten Stromversorgung inkl.
aller Verteileranlagen, Kupplungen, Leitungen, etc., die der
Auftragnehmer für den Eigenbedarf benötigt, inklusive aller Anschlüsse
zur Unterhaltung und Wartung sowie den Rückbau nach Beendigung der
Baumaßnahme,
ist Sache des Auftragnehmers. Die dafür anfallenden Kosten sind in das
Angebot einzukalkulieren, sofern in der Ausschreibung nichts anderes
vorgesehen wird.
Sämtliche Energiekosten trägt der Bauherr. Aus diesem Grund sind sie
vom Auftragnehmer nicht bei der Erstellung des Angebotes zu
berücksichtigen.
3.7 Achs- und Höhenpunkte
Dem Auftragnehmer werden zu Baubeginn zwei Achsen in Y- und X-Richtung,
sowie ein Höhenpunkt (NHN-bezogen) zur Verfügung gestellt.
Alle weiteren, für die Ausführung der beauftragten Leistungen
notwendigen Einmesspunkte, Messungen und Vermessungsarbeiten sind Sache
des Auftragnehmers.
3.8 Telefonanschluss
Der Auftragnehmer soll mobile Telefone benutzen. Ein gesonderter
Anschluss wird beim Umbau / Erweiterung der Gebäude nicht zur Verfügung
gestellt.
3.9 Lärmschutz
Lärmintensive Arbeiten an den bestehenden Bauteilen sind auf Grund der
Aufrechterhaltung des Flughafenbetriebes mit dem AG oder der Örtlichen
Bauleitung frühzeitig abzustimmen.
3.10 Sicherheitskräfte
Der Auftragnehmer benennt schriftlich nach den
Bauberufsgenossenschaftlichen Vorschriften eine Sicherheitsfachkraft.
Die Person ist mindestens 10 Werktage vor Ausführungsbeginn der
Vertraglichen Leistungen der Objektüberwachung/Bauleitung vorzustellen.
Die Sicherheitsfachkraft hat von Beginn der Vertragsleistung bis zum
Ende der Leistungen verantwortlich dafür zu sorgen, dass sämtliche
Unfallverhütungsvorschriften strikt eingehalten werden. Die
Sicherheitsfachkraft ist in allen Belangen des Unfallschutzes den
Mitarbeitern des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer
weisungsbefugt. Die Sicherheitsfachkraft hat zusammen mit allen
verantwortlichen am Projekt beteiligten Bauleitern des Auftragnehmers an
allen, vom Bauherrn oder seinen Vertretern einberufenen
sicherheitstechnischen Besprechungen, teilzunehmen.
4.0 Sonstiges
Innerhalb des gesamten Terminals gilt absolutes Rauchverbot !
Die Baustelle findet im Bestand statt, d. h. es werden Bauteile und
Teilbereiche von Bauteilen auf der Baustelle verbleiben. Alle Arbeiten
sind so durchzuführen, dass die verbleibenden Bauteile nicht beschädigt
werden. Bei fahrlässigen Beschädigungen wird der Auftragnehmer mit den
Beseitigungskosten belastet.
Vom Auftraggeber werden nur Flucht und Rettungswege ausgeleuchtet. Die
Erstellung der Arbeitsplatzbeleuchtung ist Sache des Auftragnehmers.
Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Die eigene
Arbeitsplatzbeleuchtung darf nur so aufgestellt / eingerichtet werden,
dass keine Blendwirkung in Richtung Start- und Landebahn bzw. Vorfeld
oder Himmel entsteht.
Auf Grund der Passagierverkehres ist besonders darauf zu achten, dass
keine leichtflüchtigen Materialien, wie zum Beispiel
Verpackungsmaterialien etc. die Baustelle unkontrolliert verlassen.
Wegen des sensiblen Umfeldes ist die Baustelle täglich nach
Arbeitsende, besenrein aufzuräumen. Anfallender Müll und Restmaterialien
sind zu entsorgen. Wird dieser vertraglichen Verpflichtung vom
Auftragnehmer nicht nachgekommen, so behält sich der Auftragnehmer vor,
ohne weiter Ankündigung oder Abmahnung durch ein anderes Unternehmen die
Baustelle besenrein aufzuräumen. Die dafür anfallenden Kosten trägt der
verursachende Auftragnehmer.
Es wird auf die sicherheitstechnische Baustellenordnung des Flughafen
Köln/Bonn verwiesen.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV)
für Serienmöblierung
1.0 Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausführung von Möbeln für die
Ausbaumaßnahmen am Flughafen Köln/Bonn, Terminal 1, Ebene 3 Mitte.
Die Leistung umfasst die Lieferung, Aufbau und Montage von Serienmöbeln,
vorrangig in Direktmontage im Bestandsgebäude. Auf eine uneingeschränkte
Nutzung der Verkehrsflächen ist stets zu achten.
Die Situation ist von dem ausführenden Gewerk zu prüfen und Maße sind zu
kontrollieren. Sie obliegen der Verantwortung des ausführenden Gewerkes.
Auf eine stabile, standsichere und fachgerechte Ausführung ist zu achten
und eine uneingeschränkte Nutzung ist zu gewährleisten.
1.1 Allgemeines
Sämtliche Oberflächen sind zu bemustern. Alle maßlichen Angaben in den
Zeichnungen, insbesondere die Lage von Bodentanks und Konvektoren sowie
Wandmaße sind vor Ort zu überprüfen.
Alle Positionen sind einschließlich Lieferung und Montage anzubieten und
in vollem funktionsfähigem Umfang zu liefern!
1.2 Ausführung
Die Arbeit wird in 1 Bauabschnitt ausgeführt.
Die Ausführungszeiten sind mit der Bauleitung abzustimmen und können
sich ggf. nochmal ändern.
Ausführung voraussichtlich 06.01.2027 - 12.01.2027
1.3 Vollständigkeit
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die
Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen,
die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren,
auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind.
1.4 Sicherungsmaßnahmen
Für die Baustelle sind die Auflagen und Vorschriften der
Baustellenordnung zu berücksichtigen. Die Regeln für Sicherheit und
Gesundheitsschutz der Bau-Berufsgenossenschaften sowie Staatliche
Arbeitsschutzvorschriften sind Bestandteil des Angebots und in die
Einheitspreise einzukalkulieren. Sollten wegen eines Verstoßes gegen
entsprechende Maßgaben Verzögerungen auf der Baustelle oder zusätzliche
Kosten auftreten, insbesondere für Verzögerungen, die zu Unterbrechungen
des Bauablaufes auf Anordnung der Berufsgenossenschaft oder des
Staatlichen Amtes für Arbeitsschutz führen, so können hieraus
entstehende Kosten als Schadenersatz geltend gemacht werden.
1.5 Brandschutzmaßnahmen während der Bauzeit
Während der Bauzeit sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen betrieblicher
Art zu treffen. Auf das Merkblatt Brandschutz bei Bauarbeiten der
Bau-Berufsgenossenschaft sowie VdS-Schadenverhütung und auf die
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV D1 Schweißen, Schneiden und
verwandte Verfahren wird hingewiesen. In dem zu errichtenden Bauobjekt
dürfen brennbare Stoffe und sonstige brennbare Gegenstände nur örtlich
und mengenmäßig begrenzt gelagert werden. Brennbare Abfallstoffe sind
täglich aus dem Bauobjekt zu entfernen. Für brennbare Abfallstoffe sind
auf der Baustelle nicht brennbare Container aufzustellen, der Abstand
von baulichen Anlagen muss mind. 10 m betragen. Bei feuergefährlichen
Arbeiten, z.B. Schweißen, Schneiden und
artverwandte Arbeitsverfahren sowie beim Umgang mit offenem Feuer in
Verbindung mit brennbaren Stoffen sind Brandschutzposten einzuteilen. Es
sind geeignete Feuerlöschgeräte bereitzustellen. Nach Beendigung der
feuergefährlichen Arbeiten sind Nachkontrollen durchzuführen. Die
erforderlichen Fahr- und Bewegungsflächen der Feuerlösch- und
Rettungsfahrzeuge sowie vorhandene Löschwasserentnahmestellen sind
jederzeit freizuhalten.
1.6 Leitfabrikate
Die in den Positionen benannten Leitfabrikate wurden im Rahmen eines
Bemusterungs- und Abstimmungsprozesses mit dem Auftraggeber, Vertretern
der Nutzergruppen sowie dem Arbeitsschutz ausgewählt. Sie definieren den
geforderten Qualitäts-, Ergonomie- und Gestaltungsstandard.
Gleichwertige Fabrikate sind bei bestimmten Positionen zugelassen; die
Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.
1.7 Abstimmung und Ausführung
Vor Bestellung der Materialien und Ausführung der einzelnen Leistungen
muss eine Abstimmung und Freigabe durch die Bauleitung erfolgen. Eine
Bestellung nach Beauftragung auf Basis des LV ist ohne Rücksprache mit
der Bauleitung nicht zulässig.
Materialien, Möbel Fabrikate, Bezugsstoffe und Oberflächen sind auf
Wunsch des AG zu bemustern und rechtzeitig mit dem AG sowie der
Bauleitung abzustimmen. Vor Auftragsvergabe soll eine Bemusterung
ausgewählter Möbel erfolgen, dies ist in der Kalkulation zu
berücksichtigen. Die finalen Bezugsstoffe und Oberflächen sind vor
Bestellung durch den AG freizugeben.
Alle Möbel sind fachgerecht zu liefern, gemäß Herstellervorgaben zu
montieren und entsprechend der Planunterlagen aufzustellen. Sämtliche
hierfür erforderlichen Leistungen einschließlich Bemusterung, Transport,
Aufbau und Abstimmung sind in die Kalkulation einzurechnen.
Zum Angebot geforderte Unterlagen
- Nach- / Subunternehmerliste
- Nachweis der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
- Referenzliste
Mit Abgabe des Angebotes erklärt sich der Anbieter mit den o.g.
Hinweisen der allgemeinen Vorbemerkungen und ZTVs einverstanden.
Allgemeine Vorbemerkungen
1 Besprechung
1
Besprechung
1.1 Besprechungsräume
1.1
Besprechungsräume
1.2 Raum Köln-Bonn
1.2
Raum Köln-Bonn
2 Kommunikationszonen
2
Kommunikationszonen
2.1 Telefonbox + informelle Zone
2.1
Telefonbox + informelle Zone
2.2 Eingangsbereiche
2.2
Eingangsbereiche
2.3 Coffeepoints + Mitarbeiterküche
2.3
Coffeepoints + Mitarbeiterküche
3 Sonderbereiche
3
Sonderbereiche
3.1 Pavillon
3.1
Pavillon
3.2 TV-Studio
3.2
TV-Studio
3.3 Terrassen
3.3
Terrassen
3.4 Accessoires
3.4
Accessoires