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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Die Stadt Neumünster beabsichtigt, die Ostwehren Tungendorf-Dorf und Tungendorf-Stadt zu fusionieren und einen gemeinsamen Neubau des Feuerwehrhauses in Tungendorf (Am Kamp 114, 24536 Neumünster) zu errichten.
Das Gebäude, das im Kern aus einer Fahrzeughalle und weiteren betriebsnotwendigen Nutzungen wie Werkstatt-, Lager- und Umkleidebereichen besteht, soll auch über einen Verwaltungs- und Schulungsbereich, sowie Außenanlagen für Fahrzeuge und Übungsflächen verfügen.
Im Zuge der Baumaßnahmen soll auf dem ca. 4.700 m² großen Grundstück ein modernes, funktionales Feuerwehrhaus mit einer Nutzungsfläche von ca. 780 m² entstehen.
Das Raumprogramm umfasst neben den 5 Einstellplätzen der Kategorie 2 gemäß DIN 14092, einer Werkstattfläche, Räume für die Kinder- und Jugendfeuerwehr, sowie die erforderlichen Büro-, Sozial- und Unterrichtsräume.
Zudem sind die Außenanlagen inklusive aller für den Alarmfall erforderlichen Stellflächen, Ein- und Ausfahrten, sowie Flächen für die Lösch- und Rettungsübungen zu errichten.
Gesamtgesehen soll ein moderner Stadnort entstehen. Das wesentliche Ziel der Bauaufgabe ist, die Anforderungen der Nutzer umzusetzen und einen wirtschaftlichen und uneingeschränkten Betrieb zu gewährleisten.
Insbesondere hinsichtlich der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz wird von der Stadt Neumünster eine ökologische Leitlinie vorgegeben, wodurch es die Aufgabe des Auftragnehmers ist, die aktuell geltenden gesetzlichen Anforderungen (GEG) um 20% zu unterschreiten. Zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele der Stadt sind die Vorgaben der "Richtlinie zur Nachhaltigen Beschaffung und Vergabe" der Stadt Neumünster zu beachten.
Es gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer nur solche Produkte verbaut, für die Produktnachweise und -zulassungen nach den europäischen Prüfnormen vorliegen. Als Qulaitätsmerkmal ist zusätzlich vereinbart, dass die Bauprodukte mindestens einem Prüfverfahren entsprechen, welches ehemals in der Bundesrepublik Deutschland mit "Ü" gekennzeichnet war.
Die Herstellung des Gebäudes unterliegt in allen Teilen den Vorschriften für den Bau von Feuerwachen und Wohngebäuden wie Bundesbaugesetz, Landesbauordnung, DIN-Vorschriften, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), sowie der Verordnung für den Wärmeschutz, Schallschutz, als auch den Arbeitsstättenrichtlinien und ASR, insbesondere DIN 14092 "Feuerwehrhäuser" sowie DGUV Vorschriften und der GEG, sowie weiteren hier nicht explizit genannten Vorschriften und Normen.
Bei Widersrpüchen und/oder Unklarheiten, gelten grundsätzlich hinsichtlich der zu berücksichtigen Prüfnormen, die deutschen Qualitäts- und Sicherheitsstandards.
Der Auftragnehmer hat ausschließlich neue Materialien entsprechend der in der Bau- und Leistungsbeschreibung vereinbarten Qualität zu verwenden. Qualitätsabweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer hat von den zur Verwendung vorgesehenen Materialien, rechtzeitig vo Beginn der Arbeiten, Proben, Muster oder Prüfzeugnisse nach den deutschen Prüfnormen, dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen. Der Auftragnehmer ist auf Befragen des Auftraggebers über die Herkunft von Werkstoffen und Bauteilen verpflichtet. Verweigert er trotz schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber einen dieser Nachweise, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers labormäßige Materialprobeuntersuchungen durchführen lassen.
Projektbeschreibung
Vorbemerkungen 1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und
Arbeitsausführung:
- BGR, BGV, BGI: Berufsgenossenschaftliche Regeln,
Vorschriften und Informationen
- GUV: Gesetzliche Unfallversicherung
- IGE: Industriegruppe Estrichstoffe im Bundesverband der Gipsindustrie e.V. und IWM Industrieverband Werk Mörtel e.V.
- BEB: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
- BVS: Bundesverband Systemböden e.V.
- AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V.
- TKB: Technische Kommission Bauklebstoffe im Industrieverband Klebstoffe e.V.
- IVK: Industrieverband Klebstoffe e.V.
- GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V.
- ZDB: Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes
- BVF: Bundesverband Flächenheizungen und
Flächenkühlungen e.V.
- IVD: Industrieverband Dichtstoffe e.V.
- Bundesverband des Deutschen Fliesenfachhandels e.V.
- Industrieverband Keramische Fliesen + Platten e.V.
- Zentralverband Parkett- und Fußbodentechnik
- Beratungsstelle für Gussasphaltanwendungen e.V.
- Richtlinie für die Herstellung keramischer Bodenbeläge im Rüttelverfahren
2 Vorbereitung und Planung
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen.
Sofern nicht nach Text oder Zeichnung beschrieben, sind
sämtliche Detailpunkte vor Montagebeginn dem AG zur Bemusterung oder im Rahmen einer Werkstatt- und Montage- planung vorzustellen und zur Freigabe vorzulegen.
Vor Ausführung der Arbeiten hat der Auftragnehmer die
genannten Höhen und die Maßgenauigkeit des Rohbodens eigenverantwortlich durch Nivellement festzustellen. Bei
Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber
zu verständigen. Das gilt insbesondere für vorhandene und nicht vorgesehene Winkeltoleranzen.
Der AN prüft rechtzeitig unaufgefordert und eigenverantwortlich die Eignung der vorhandenen Untergründe, so unter anderem auf
Restfeuchte, Haftzugfestigkeit, chemische Verträglichkeit, Vorhandensein erforderlicher Abdichtungen ggf. erforderliches Gefälle bzw. Pfützenbildung, Mindesttemperatur von 5°C, Eignung der Baustoffe und vorhandene Toleranzen. Der AN teilt dem AG erforderlichenfalls abweichende Ausführungen mit.
Soweit der AG Fliesenpläne zur Verfügung stellt, sind diese vom AN auf Maßhaltigkeit und Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Baukörper zu prüfen und ggf. vom AN rechtzeitig
vor Leistungserbringung zu überarbeiten. Überarbeitete
Pläne sind dem AG vom AN rechtzeitig vor Ausführung zur Sichtung vorzulegen.
Für evtl. anfallende Ausgleichsschichten oder Mehrstärken bei unzulässigen Toleranzen im Untergrund wird der AN vor Beginn der Arbeitsausführung im Messprotokoll in Form eines
Schnurgerüstes, Raster 50x50 cm, nachweisen. Nach Mehr- stärkenoptimierung ist das Messprotokoll vom AG vor Arbeitsbeginn freigeben zu lassen, da anderenfalls mangels
Nachvollziehbarkeit der später verdeckten Leistung kein
Vergütungsanspruch besteht.
Zu sämtlichen Materialien und Oberflächen sind Muster
im oberflächenfertigen Zustand vorzulegen. Unterschiedliche Werkstoffe und Lieferformen (z.B. Profile, Bleche, Bänder,
Schlösser) sind entsprechend den Anforderungen an das
Erscheinungsbild aufeinander abzustimmen.
Soweit Sockelplatten aus Bodenfliesen geschnitten
werden, führt der AN einen Untergrundausgleich derart aus, dass der Fliesensockel bündig und plan zum Wandfliesenbelag liegt.
2.1 Einfache Montageplanung: Verlegerichtungspläne
Soweit nicht vom AG vorgegeben, werden bei allen Wand- belägen mit einer Kantenlänge von > 5 cm vom AN rechtzeitig vor der Ausführung Verlegerichtungspläne als Nebenleistung
erstellt und dem AG zur Freigabe überlassen. Hierbei sind Installationsgegenstände nach Möglichkeit auf Fliesenmitte oder Fliesenkreuz zu planen, die Verlegerichtungen und Verlegebeginn sind darzustellen. In den Verlegerichtungsplänen sind alle
Ausstattungsgegenstände wie Spiegel, Leuchten, Türen
usw. einzubeziehen.
2.2 Erweiterte Montageplanung: Fliesenverlegepläne
Soweit die Anfertigung von Fliesenverlegeplänen gesondert beschrieben ist, sind vom AN Pläne aufgrund örtlicher Aufmaße als besondere Leistung zu erstellen. Die Pläne sollen alle
Installationsgegenstände, Steckdosen, Einbauten, Spiegel, Leuchten etc. darstellen und die Fliesen- und Fugenmaße maßstabsgetreu in Bezug auf die vom AG ausgewählten
Materialien darstellen. Gleichfalls sind in den Fliesen- verlegeplänen erforderliche Aufdickungen von Wänden durch Mehrstärken,Trockenbaukonstruktionen usw. in ihrer
Dicke anzugeben. Zusammen mit den Fliesenverlegeplänen
ist vom AN eine Übersicht über die erforderlichen Maßnahmen zum Toleranzausgleich und für Aufdopplungen samt einem
Kostenangebot hierfür vorzulegen.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise
Innerhalb einer zusammenhängenden Fläche, sind Fliesen
aus verschiedenen Chargen grundsätzlich nicht zulässig. Der AG ist vorher darauf hinzuweisen, wenn dies aus produkt
technischen Gründen nicht zu vermeiden ist und dadurch
leichte Unterschiede in Struktur und Farbe. Vor Ausführung hat der AN unbedingt eine Zustimmung des AG hierzu
einzuholen.
Es ist davon auszugehen, dass die Verlegung der Bodenbeläge nicht in einem Zuge erfolgen kann, sondern sich nach dem Baufortschritt, der Baustellenlogistik oder der Belegungs- reihenfolge von Mietflächen zu richten haben.
Türzargenhohe Bekleidungen und Bekleidungen mit der
Höhenangabe 2,00 m oder 2,13 m sind abweichend von den Höhenangaben stets bis Oberkante fertig eingebaute Türzarge zu
führen.
Bodenfliesen sind grundsätzlich höhengleich mit angrenzenden Bodenbelägen auszuführen, soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben.
Nach dem Verlegen sind die fertig verlegten Bereiche durch wirksame Absperrungen bis zur Begehbarkeit zu schützen.
3.2 Untergrund, Vorbereitung
Bei Bekleidungen aus Platten in Feucht- bzw. Nassräumen
ist die Abdichtung als Verbundabdichtung auszuführen.
Scheinfugen im Estrich sind vom AN mit Kunstharz kraftschlüssig zu vergießen, bei Erfordernis zu vernadeln.
3.3 Abdichtung
Der erforderliche Mindestumfang der Ausführung von
Abdichtungen ergibt sich aus dem ZDB-Merkblatt "Verbundabdichtungen unter Belägen aus Fliesen und Platten".
Soweit Durchdringungen durch den Fußboden einschließlich der Abklebung erforderlich sind, werden grundsätzlich für alle Durchführungen Futterrohre mit Flanschen verwendet, die in
die Dichtung einbinden. Für Futterrohre sind ausschließlich nichtrostende Materialien zulässig. Der Zwischenraum zwischen Futterrohren und Leitungen bzw. Kabeln wird mit Schrumpf- Schlauchdichtungen verschlossen. Futterrohre sollen mindestens 15 cm über OK Fliesen hinausstehen.
Übergänge von Böden zu Wänden sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Soweit alternative Abdichtungen auf schwimmenden Estrichen ausgeführt werden, ist zur Aufnahme der zu erwartenden Bewegungen ein 40 mm breiter Randstreifen aus herausnehmbarer Mineralwolle herzustellen, in den die Abdichtung schlaufenförmig vertieft eingearbeitet werden kann.
Abdichtungsdurchdringende Rohrführungen im Bereich von
Fußboden- und Deckendurchbrüchen sind rechtzeitig vor Ausführung der Abdichtungen mit geraden Kanten einzuschalen und mit Estrich zu verfüllen, um die Abdichtung auch im Bereich der Rohre ordnungsgemäß aufbringen zu können.
3.4 Verlegung
Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sind die Fugen entsprechend durchlaufend Wand-Boden-Wand vorzusehen.
Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden. Passtücke sind stets am äusseren Rand und nicht in der Mitte von Flächen anzuordnen.
Bodenflächen vor Wänden ohne Wandfliesenbelag erhalten
einen Fliesensockel aus dem Material der Bodenfliesen, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Sofern Sockel- fliesen aus dem Herstellerprogramm der Bodenfliesen erhältlich sind, sind diese zu verwenden. Nur wenn spezielle Sockelfliesen nicht erhältlich sind oder die Bodenfliesen glasierte Kanten aufweisen, können Bodenfliesen zu Sockelfliesen geschnitten werden. Sockelfliesen sind oberseitig im Bereich des Klebebetts mit Fliesenmörtel zu verstreichen, eine dauerelastische Versiegelung ist hier nicht zulässig.
Bei Verlegung kalibrierter Platten mit Haarfuge sind Überzähne bei Formaten bis zu 65 cm Kantenlänge lediglich bis zu 1 mm Höhe zulässig.
3.5 Abschlüsse, Kanten
Sofern das vom AG ausgewählte Fliesenmaterial glasierte
Kanten enthält, sind diese als Außenecken zu verwenden, soweit nicht abweichend etwas anderslautend beschrieben ist.
Sind keine glasierten Außenecken für die ausgewählten
Fliesen verfügbar, sollen Edelstahl-Abschlussprofile an allen Außenecken stoßgefährdeten bzw. raumhohen Außenecken von Fliesenbelägen zur Ausführung gelangen (= Regelausführung).
In nicht stoßgefährdeten Bereichen sind die Außenecken
kalibrierter Fliesen mit einer Kantenlänge > 20 cm auf Gehrung mit Haarfuge anzusetzen.
Kunststoffprofile als Außenecken sind nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich an anderer Stelle gefordert werden.
In hoch stoßgefährdeten Bereichen (Warenverkehr, Hubwagen- einsatz) sind angedübelte Edelstahl-Eckschutzschienen mit Kantenlänge > 40 mm und Materialstärke > 3 mm einzusetzen.
3.6 Bodeneinläufe und Rinnen
Für Bodeneinläufe sind systemgerechte Dichtmanschetten zu verwenden. Bodeneinläufe sind mit Klebeflansch einzubauen. Ist ein Anschluss für den Potentialausgleich vorgesehen, darf dieser nur vom Elektrofachbetrieb ausgeführt werden.
Bei Vorhandensein von Bodenabläufen sind kleinformatige
Fliesen mit leichtem Gefälle zu den Bodeneinläufen auszubilden. Die Materialstärke der Dichtflansche der Einläufe ist hierbei zu beachten. Wasserpfützen vor Einläufen gelten als wesentlicher Mangel.
Trichtergefälle und Diagonalanschnitte vor Fliesen kommen nur dann zur Ausführung, wenn Sie ausdrücklich beschrieben wurden. Bodeneinläufe und Rinnen in Bereichen mit Materialtransporten sind stets oberflächenbündig herzustellen.
Das Einmörteln von noch nicht bauseitig befestigten Bodenein- läufen und -rinnen nach Fliesenraster und Höhenerfordernis gehört zu den Leistungen des AN.
3.7 Material, Güte, Nutzungsqualität
Die Fliesenart/-material, deren Oberfläche und Kantenlänge ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Nicht maßhaltige Fliesen sind auszusondern, ebenso unebene Fliesen.
Kleber für den Innenbereich muss mindestens den Klassen
C2S1 nach DIN EN 12004 entsprechen. Für Verlegung im Außenbereich und auf Untergründen, die Bewegungen oder
Risse erwarten lassen, ist Fliesenkleber der Klasse C2S2 einzusetzen.
Glasierte Steinzeugfliesen als Bodenfliesen müssen, unabhängig vom Einbauort, hinsichtlich der Abriebfestigkeit der Gruppe IV (stärkere Beanspruchung) entsprechen.
Soweit Bodenfliesen in hochbeanspruchten Bereichen zum
Einbau gelangen, sind vom AN Musterflächen als Bemusterungs- grundlage herzustellen und die zu erwartenden hohen
Belastungen zu simulieren. Stellvertretend für andere
Beanspruchungen seien für die Belastungssimulation genannt: Handhubwagenbefahrung mit Paletten (Gewicht > 1,20 t) für
Fliesenbeläge auf Böden von Anlieferungs- und Mallbereichen.
3.8 Einbauten, Einbauteile, Spiegel
Übergänge zu anderen Belägen sind, nach Wahl des AG, mit Edelstahl- oder Messingtrennschienen abzutrennen. Die Trennschienen sind mittig unter dem Türblatt anzuordnen. Insoweit erkundigt sich der AN eigenverantwortlich und rechtzeitig vor Ausführung beim AG über die Schlagrichtung der Türen.
Soweit Abdeckungen von Revisionsschächten vom AN geliefert werden, müssen diese auf dieselben Verkehrslasten ausgelegt sein wie die angrenzenden Bereiche. Grundsätzlich sind Schachtabdeckungen mit dem gleichen Material wie der angrenzende Fliesenbelag auszuführen. Die Fugenbilder benachbarter Bereiche sollen auch in mit Fliesen belegten Revisionsrahmen durchlaufen.
Zu den Leistungen des AN gehört das An- und Einarbeiten
aller Installationseinrichtungen.
3.9 Fugen
Großflächige Fliesenbeläge müssen entsprechend den möglichen Bewegungen und den Vorschriften durch Dehnungsfugen unterteilt werden.
Der AN erkundigt sich insoweit unaufgefordert beim AG nach den zu erwartenden Bauteilbewegungen und den daraus zu erwartenden horizontalen und vertikalen Bauteilversätzen.
Soweit vom AG vorgegeben, ist die Prüfung der vorgegebenen Profile auf Eignung vom AN durchzuführen, andernfalls ist die Auswahl geeigneter Fugenprofile Sache des AN.
Gebäude- und Bauteiltrennfugen sind mit nichtrostenden Profilen, mit elastischen Einlagen, Farbe nach Wahl des Auftraggebers, einzufassen.
Dehnungsfugen in befahrenen Fliesenbodenbelägen sind mittels Metallprofilen gegen Ausbrechen zu schützen.
3.10 Dauerelastische Versiegelung
Badewannen oder Brausetassen sind mit einem Abstand von
10 mm von umgebenden Bauteilen (Entkopplungsstreifen) einzubauen und dauerelastisch zu versiegeln. Wannen sind
vor dem Verfugen mit Wasser auf maximale Höhe zu füllen.
3.11 Rutschhemmung von Oberflächen
Die Vorgaben der BGR 181 zur Rutschhemmung sind auch
für nicht gewerbliche Bereiche mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich
um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem
Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden.
Außer in planmäßig dauerhaft im Wasser liegenden Bereichen sind für alle Bereiche, die sowohl nass, als auch trocken begangen werden, beide Rutschhemmungsanforderungen
(trocken nach BGR 181 und nass nach BGI 8527) zu
berücksichtigen.
Soweit die Fliesenauswahl des AG die erforderlichen Rutsch- hemmungen nicht berücksichtigt, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Materialbestellung unaufgefordert mit.
Soweit keine Rutschhemmungsanforderung im Positionstext
beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung. Soweit Nassräume als Einsatzzweck erwähnt sind, gilt
R10-B als Mindestanforderung.
3.12 Sonstiges
Nach Abschluss der Verlegearbeiten müssen Zementreste
und Zementschleier entfernt werden. Hierbei sind salzsäurefreie Mittel zu verwenden, die jedoch den Zementschleier vollständig entfernen müssen.
Vorbemerkungen
1 Neubau Feuerwehr Tungendorf
1
Neubau Feuerwehr Tungendorf
1.01 Rüttelboden, Bodenfliesen mit Unterbau
1.01
Rüttelboden, Bodenfliesen mit Unterbau