Elektroinstallationarbeiten
Feuerwache Tungendorf
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt öffentlich LEISTUNGSVERZEICHNIS OBJEKT Neubau eines Feuerwehrhauses Tungendorf Am Kamp 114 24536 Neumünster GEWERK Elektrotechnik BAUHERR Stadt Neumünster Brachenfelder Straße 1-3 24534 Neumünster AUFGESTELLT 05/2026 Angebotssumme netto : ......................................... Mehrwertsteuer 19 % : ......................................... Angebotssumme brutto : ......................................... BIETER ............................................................................................................................................... Ort, Datum Stempel, Unterschrift
Deckblatt öffentlich
Technische Vorbemerkungen Starkstrom 1. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Die Elektroanlage ist nach den überlassenen Unterlagen, gemachten Angaben sowie den einschlägigen DIN, VDI- und VDE - Vorschriften entworfen. Bei der Ausführung sind die Bestimmungen der VOB, neueste Ausgabe, Teil B und C(ATV) und die Bestimmungen der örtlichen Versorgungsunternehmen zu beachten und  einzuhalten. Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV Es gilt insbesondere DIN 18382 DIN 18 299 : Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18 382 : Elektrische Kabel und Leitungsanlagen in Gebäuden DIN 12 464 : "Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen" Weiterhin sind besonders einzuhalten: DIN 4102 Brandschutz im Hochbau DIN 4109 Schallschutz im Hochbau LAR Zusätzlich gilt für Fundamenterder- und Blitzschutzanlagen: DIN 18 300 : Erdarbeiten DIN 18 318 : Verkehrswegebauarbeiten DIN 18 384 : Blitzschutzanlagen 1.1 Allgemeines 1.1.1 Zur Koordinierung der Arbeiten hat der Auftragnehmer mit allen am Bau beteiligten Firmen engstens zusammenzuarbeiten. Grundsätzlich sind Eingriffe in die vorhandene Anlage mit dem Auftraggeber vorab detailliert abzustimmen. Wichtig für Kalkulation und Beauftragung Der Auftraggeber behält sich vor einzelne Positionen und Titel  kostenneutral  aus dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen oder die angebotene Leistung entsprechend zu reduzieren. 1.1.2 Vor Bestellung und Einbau von Installationsgeräten (Schalter, Steckdosen, Leuchten, Lautsprecher, Regler usw.) kann die Bauleitung kostenlos die Vorlage von Mustern, Abbildungen und sonstigen technischen Angaben verlangen. 1.1.3 Die Preise sind für den gesamten Ausführungszeitraum bindend. 1.1.4 Für eine Geräteart ist nur ein Fabrikat und ein Typ anzubieten und zu liefern. 1.1.5 Es gelten die Sonderbestimmungen der Städt. Feuerwehr, des Technischen Überwachungsvereines und der Gewerbe- bzw. Bauaufsichtsämter. 1.1.6 Es gelten die behördlichen und gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften zur Unfallverhütung und Haftpflicht. Weiterhin sind zu beachten die Baugenehmigung sowie das Brandschutzkonzept. 1.1.7 Bohrungen mit Durchmessern bis 25 mm in Beton- bzw. Mauerwerkswänden, Holzsparren, Leimbinder und Decken bis zu einer Stärke von 450 mm werden nicht separat vergütet und sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren. 1.1.8 Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen grundsätzlich immer die komplette betriebsfertige Lieferung und Montage einschl. aller Kleinteile, Isolier- und Befestigungsmaterialien, Hilfskonstruktionen, Futterrohre, Schienen etc., der Verdrahtung, Kabelschuhe, dem Auflegen der Anschlussleitungen auf die Klemmen bzw. Schiene oder Lasche, auch von bauseitigen technischen Anlagen wie Schaltschränken, Maschinen etc., Beschriftung aller Klemmen mit Benennung der einzelnen Stromkreise. 1.2 Montagehinweise 1.2.1 Befestigungspunkte jeglicher Art dürfen nicht angeschossen, sondern müssen gedübelt werden. 1.2.2 Das Befestigen der Schukosteckdosen hat in den Schalterdosen mit Schrauben zu erfolgen. 1.2.3 Sind die Wände einseitig als Sichtmauerwerk ausgebildet, so sind Leitungen an der Seite zu verlegen, die später verputzt wird. Handelt es sich um einschaliges Mauerwerk, so ist die Leitung im Fugenverlauf zu verlegen. 1.2.4 Die Empfehlungen der Hersteller zur Verlegung und Montage von Leitungen und Einbauteilen sind zu berücksichtigen. 1.2.5 Die Anordnung und Höhenlage von Leuchten, Schaltern und Steckdosen sowie die eventuelle Kombination von Schaltern und Steckdosen ist mit der Bauleitung abzustimmen. 1.2.6 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse auf der Baustelle bzw. durch Einsicht der Zeichnungen beim Architekten/Planer über Umfang und Art der Arbeiten zu überzeugen. Dies bezieht sich auch auf Demontagearbeiten. Versäumt er dies, gehen alle Folgen zu seinen Lasten. 1.2.7 Die Ausführungsfirma erhält Installationspläne für die Anlage. Diese Unterlagen sind vor Beginn der Arbeiten in firmeneigener Verantwortung zu prüfen. Gültig sind die bei Leistungsbeginn dem Auftragnehmer vorliegenden Architektenpläne. 1.2.8 Der Auftragnehmer hat einen Fachbaustellenleiter für die gesamte Bauzeit zu stellen, der nur mit dem Einverständnis des Bauleiters gewechselt werden darf. Für die Verlegung von Leerrohre im Beton, ist es erforderlich, dass während der Betonierarbeiten ein sachkundiger Monteur auf der  Baustelle anwesend sein muss. Die Unkosten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. 1.2.9 Die alleinige Verantwortung für die technische Richtigkeit und VDE-mäßige Ausführung der Anlage trägt der Auftragnehmer. Er ist auch verantwortlich für die rechtzeitige Fühlungnahme mit dem zuständigen EVU. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen in den Ausführungsunterlagen ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. 1.2.10 Der Auftragnehmer hat sich in der Durchführung seiner Arbeiten dem jeweiligen Baufortschritt anzupassen. Ein ggf. erforderlicher Mehreinsatz an Monteuren bzw. Schichtarbeit zur Fertigstellung eines Anlagenteiles muss gewährleistet sein. 1.2.11 Nach Beendigung der Arbeiten ist vom Auftragnehmer eine Einweisung des vom Auftraggeber benannten Bedienungspersonals vorzunehmen. 1.2.12 Materiallagerung und evtl. -umlagerungen an der Baustelle einschließlich der damit verbundenen Transportarbeiten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 1.2.13 Fabrikatshinweise mit dem Zusatz "oder gleichwertig angeboten" dienen nur der technischen Kennzeichnung. Es bleibt dem Bieter überlassen, ein anderes, mindestens gleichwertiges Fabrikat anzubieten und zu liefern, soweit dieses in Qualität, Abmessungen, Funktionseigenschaften, Kundendienst und Wartung etc. als gleichwertig gelten kann. Da auch Montageverhältnisse und die TAB des EVU zu beachten sind, ist im Zweifelsfall vor Angebotsabgabe Rückfrage beim Planer erforderlich. Bei Nichteinhaltung dieser Weisung ist der Auftragnehmer verpflichtet, durch kostenlosen Austausch den geforderten Zustand herzustellen. Die im LV geforderten Angaben zum Fabrikat und Typ sind auszufüllen. Andernfalls ist das beschriebene Fabrikat mit dem angegebenen Typ zu liefern. 1.2.14 Das Verpackungsmaterial bleibt Eigentum des Auftragnehmers, wird nicht vergütet und muss nach dem Auspacken sofort von der Baustelle entfernt werden. 1.2.15 Die Materialbeschaffung muss unter Berücksichtigung der örtlichen Erfordernisse ausführungsgerecht erfolgen. Alle Massen sind am Bau zu prüfen. 1.2.16 Nur Materialien, die das VDE-Prüfzeichen tragen, dürfen verwendet werden. Alle mehrfach benötigten Materialien sind in Form, Konstruktion und Farbe vom gleichen Fabrikat und Hersteller zu wählen. 1.2.17 Bei den Installationsarbeiten sind außerdem besonders zu beachten: - Maßnahmen zur Verminderung von Schallbrücken - Durchführung in Brandschutzabschnitten (Decken und Wände) sind mit zugelassenem Material zu verschließen. Kabelbelegung max. 60 % des Querschnittes. Über das verwendete Material ist ein gültiges Prüfzeugnis bzw. Zulassung vorzulegen. Kabelbahnen enden vor und hinter Brandabschnittswänden und -Decken. 1.2.18 Fräs- und Stemmarbeiten jeder Art sind vor Beginn mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. 1.2.19 Anfallender Bauschutt ist ohne besondere Aufforderung umgehend zu dem von der Bauleitung anzugebenden Platz zu schaffen. 1.2.20 Der AN sorgt eigenverantwortlich für alle zur Erfüllung seines Auftrages erforderlichen Montagehilfen, wie Leitern, Gerüste usw. auch für Arbeiten über 7 m. Er informiert sich über die anfallenden Arbeitshöhen für die Montagen in seinem Gewerk. 1.1.21 Es ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen dass bei der Fertiginstallation nicht davon auszugehen ist, dass diese in einem durchgehenden Arbeitsgang erfolgt. Diese ist in mehreren Arbeitsschritten durchzuführen. Zum Beispiel erst Schalter ohne Abdeckung bzw. Leuchten ohne Raster. Erst nach der entsprechenden Vorarbeit wie z. B. Anstrich oder Bodenarbeiten kann denn die Endinstallation der fehlenden Teile erfolgen. 1.3 Montageunterlagen 1.3.1 Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der bei Leistungsbeginn vorliegenden Ausführungsplanung und Leistungsbeschreibung von G-TEC Montage- und Detailpläne im Maßstab 1:50/1:20 zu erstellen. Vor jedweder Ausführung ist eine Koordination mit sämtlichen am Bau beteiligten Gewerken durchzuführen sowie in nachfolgende Unterlagen Einsicht zu nehmen und bei der Montageplanung zu beachten: - zur Ausführung freigegebene Architektenpläne einschließlich Statik (Schalpläne) - zur Ausführung freigegebene Einrichtungspläne des Nutzers - sämtliche Bauauflagen 1.3.2 Alle Montage- und Ausführungsunterlagen des Auftragnehmers müssen mit einem Freigabevermerk der übrigen beteiligten Gewerke versehen sein. Bei notwendiger Koordination mit anderen Gewerken muss der Vermerk die Freigabe und Abstimmung dieser Gewerke mit einschließen. 1.3.3 Alle Montageunterlagen sind in 3-facher Ausfertigung farbig angelegt mindestens 3 Wochen vor Montagebeginn zur Prüfung beim Generalplaner einzureichen. Die Unterlagen müssen vollständig sein und alle Angaben über Trassenführung, Dimension, Brandabschnitte etc. erhalten. 1.3.4 Mit Einreichung der Montagepläne sind alle notwendigen technischen Berechnungen des Auftragnehmers zur Prüfung vorzulegen. Notwendige Zulassungs- und Prüfbescheinigungen müssen vor Montagebeginn beschafft werden. 1.4 Revisionsunterlagen 1.4.1 Alle Revisionsunterlagen sind in Ordner sauber mit Inhaltsverzeichnissen dem Auftraggeber zu überreichen. Zeichnungen 3-fach, farbig angelegt sowie auf Datenträger (CD ROM) im dxf- oder dwg-Format, Beschreibungen etc. 3-fach. Die Zeichnungen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und müssen den Endzustand der Montage darstellen. Klemmstellen in nicht sichtbare, aber zugängliche Bereiche sind darzustellen. Im Einzelnen bestehen die Unterlagen aus: Grundrisszeichnungen, farbig Grundrisszeichnungen, farbig, mit Eintragung Brandschotts und Dokumentation mit Foto Istzustand sowie bauaufs. Zulassung Schemata Verteilungsplänen,  (Ansicht, Aufbau) Stromlaufpläne 3-pol., Klemmenbelegungspläne, Schaltbilder Sibe Wartungslisten Bedienhandbuch mit Ersatzteillisten Beschreibung etc. Ersatzteillisten CD-Rom, 1-fach, PDF sowie DXF oder DWG Messprotokolle nach VDE 0100, Teil 610, VDE 0828, VDE 0833 Kopien aller Prüfungsbescheinigungen 1.4.2 Die Revisionsunterlagen müssen der örtlichen Bauleitung 14 Tage vor Abnahme übergeben werden. 1.5. Prüfungen und Abnahmen 1.5.1 Vor Beginn der Anstreicherarbeiten ist vom Auftragnehmer eine Funktionsprüfung der Anlage vorzunehmen. Messungen sind durch Prüfprotokolle nachzuweisen. Messgeräte sind vom Auftragnehmer beizustellen. 1.5.2 Der Auftragnehmer hat die für die Ausführung erforderlichen Genehmigungen und Abnahmen zu veranlassen. 1.5.3 Für alle Anlagenteile und Komponenten sind prüffähige Unterlagen in deutscher Schrift vorzulegen.
Technische Vorbemerkungen Starkstrom
1 KG 440 - Elektrische Anlagen
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KG 440 - Elektrische Anlagen
1.1 KG 442 - Eigenstromversorgungsanlagen
1.1
KG 442 - Eigenstromversorgungsanlagen
1.2 KG 443 - Niederspannungsschaltanlagen
1.2
KG 443 - Niederspannungsschaltanlagen
1.3 KG 444 - Niederspannungsinstallationsanlagen
1.3
KG 444 - Niederspannungsinstallationsanlagen
1.4 KG 445 - Beleuchtungsanlagen
1.4
KG 445 - Beleuchtungsanlagen
1.5 KG 446 - Potentialausgleich und Überspannungsschutz
1.5
KG 446 - Potentialausgleich und Überspannungsschutz
1.6 KG 449 - Sonstiges zur KG 440
1.6
KG 449 - Sonstiges zur KG 440
2 KG 450 - Kommunikations-,sicherheits- und informationstechnische Anlagen
2
KG 450 - Kommunikations-,sicherheits- und informationstechnische Anlagen
2.1 KG 452 - Such- und Signalanlagen
2.1
KG 452 - Such- und Signalanlagen
2.2 KG 453 - Zeitdienstanlagen
2.2
KG 453 - Zeitdienstanlagen
2.3 KG 454 - Elektroakustische Anlagen (ELA)
2.3
KG 454 - Elektroakustische Anlagen (ELA)
2.4 KG 456 - Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
2.4
KG 456 - Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
2.5 KG 457 - Übertragungsnetze
2.5
KG 457 - Übertragungsnetze
3 KG 550 Technische Anlagen in Außenanlagen
3
KG 550 Technische Anlagen in Außenanlagen
3.1 KG 556 Elektrische Anlagen
3.1
KG 556 Elektrische Anlagen
4 Wartungen
4
Wartungen
4.1 Wartung der Sicherheitsbeleuchtung
4.1
Wartung der Sicherheitsbeleuchtung
4.2 Wartung der Netzersatzanlage
4.2
Wartung der Netzersatzanlage