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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ATV Allgemeine Vorbemerkungen
Für die auszuführenden Leistungen sind die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, Normen, Richtlinien
und Verordnungen unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik zu Grunde zu legen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass nur Mitarbeiter auf der Baustelle tätig sind, die über einen gültigen
Sozialversicherungsausweis oder vergleichbaren Ausweis verfügen.
Der Auftragnehmer wird verpflichtet, einheitliche Fabrikate und Typen für Bauteile, Anlagenteile, Einrichtungen und Objekte der TGA einzubauen. Dadurch soll der Wartungsaufwand minimiert und der
Ersatzteilbeschaffung bzw. Vorhaltung erleichtert werden.
Änderungen der Bauausführung im Zuge der Werk- und Detailplanung bleiben vorbehalten. Alle Ausstattungselemente (z.B. Oberflächen, Geländer, Farben) sind im Rahmen des architektonischen Gesamtkonzeptes und der Kompatibilität der Anlagentechnik vor Baubeginn zu bemustern.
Sofern Produkte/Qualitäten im Rahmen dieser Beschreibung genannt werden, sind diese immer mit dem Zusatz "oder gleichwertig" in Form, Farbe, Funktion und Technik zu werten. Grundsätzlich handelt es sich
um eine beispielhafte Auflistung von Produkten / Qualitäten.
Übersicht der Bauaufgabe im Bereich Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
Die Leistungsbeschreibung umfasst folgende Kostengruppen:
· Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen (KG 410 gem. DIN 276)
· Wärmeversorgungsanlagen (KG 420 gem. DIN 276)
· Lufttechnische Anlagen (KG 430 gem. DIN276)
· Starkstromanlagen (KG 440 gem. DIN 276)
· Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 450 gem. DIN 276)
· Gebäudeautomation (KG 480 gem. DIN 276) - hier KNX!
Die Leistungen werden während des laufenden Gebäudebetriebes erbracht. Es ist zu jederzeit sicherzustellen, dass die bestehenden Mietungen nicht durch die Maßnahme beeinträchtigt werden. Die Ver- und Entsorgung der Mietbereiche ist zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen.
Gleiches gilt für die Sicherheitstechnik der in Betrieb befindlichen Mieteinheiten. Diese sind gemäß dem Interimsbrandschutzkonzept zu betreiben.
Projektdokumentation:
Die Bestands- und Revisionspläne sowie alle vom AN erstellten oder weiterbearbeiteten Planunterlagen, auch Werkstatt- und Montagepläne sowie alle Berechnungen, Nachweise, Abnahmen, sonstige Bestandsunterlagen wie Wartungs- und Pflegeanweisungen mit Checklisten über die bei der
Wartung anfallenden Arbeiten und ihre Zeitabstände, Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen, Messprotokolle, Regelschemata, Stücklisten, Stromlaufpläne, Herstellerhinweise usw. sind in eine
Projektdokumentation einzuordnen. Die Spezifikationen der einzelnen Leistungsbestandteile sind den entsprechenden Titeln und Positionen zu entnehmen.
Alle Revisionsunterlagen sind dem AG spätestens 4 Wochen vor der förmlichen
Abnahme zu übergeben. Die Pläne sind so anzufertigen, dass sie den letzten vom AN gebauten Zustand abbilden.
Die vertraglichen Planunterlagen sind durch den AN fortzuschreiben, zu ergänzen und als Revisionsunterlage vor der Abnahme dem AG zweifach in Papier sowie digital in bearbeitbarem Format (xls, doc, dwg, pdf, etc.) einzureichen.
Der Generalunternehmer hat eine vollständige und prüffähige Revisionsplanung zu erstellen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Revisionsplanung, die einen vollständigen "As-Built"-Status aufweisen muss.
Inbetriebnahme und Übergabe
Die Anlagenteile sind so einzustellen, dass die geforderten Funktionen und Leistungen erbracht und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden. Dazu sind alle physikalischen Ein- und Ausgänge einzeln zu überprüfen, die vorgegebenen Parameter einzustellen und die geforderten Grund- und Verarbeitungsfunktionen sicherzustellen. Die Inbetriebnahme und die Einregulierung aller Anlagen und Anlagenteile ist gemeinsam mit den beteiligten Fachplanern und dem für die Bedienung vorgesehenen
Personal des AG durchzuführen. Inbetriebnahme und Einregulierung sind durch Protokolle mit Mess- und Einstellwerten zu belegen. Auch wenn nicht explizit erwähnt ist für alle technischen Anlagen ein Probetrieb erforderlich
Probebetrieb
Der AN verpflichtet sich an der Teilnahme am Probebetrieb. Hierbei handelt es sich um gemeinschaftlich (AN, AG, Betreiber) durchgeführte Kontrolle vor der Abnahme.
Nachdem die Anlage in Betrieb genommen wurde, läuft der Probebetrieb. Dabei wird die Anlage regulär betrieben, wobei eventuell auftretende Mängel bzw. Betriebsstörungen durch den AN zu dokumentieren und zu beseitigen sind.
Parallel dazu sind folgende Prüfungen vom AN durchzuführen:
- Kontrolle der Installationen
- Funktionstest der Steuerung und Regelung
- Kontrolle der Dokumentation
Der Probebetrieb gilt dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn die Anlage nach 14-tägigem
Betrieb an 5 zusammenhängenden Tagen stabil arbeitete (Stabilitätstest). Dass bedeutet: einreguliert, stö-
rungsfrei und ohne Schwingungsverhalten auf der GLT angezeigt.
Während dieser Zeit dürfen keine Totalausfälle oder gravierende Mängel auftreten. Anderenfalls beginnt der Probebetrieb nach Mängelbeseitigung erneut. Die Verfügbarkeit der Anlage während des Probebetriebes
und in der Folgezeit beträgt für die Gebäudeautomation mindestens 98 %.
Koordinationsaufgabe
Den Schnittstellen zwischen den einzelnen Fachdisziplinen kommt eine große Bedeutung zu. Der Auftragnehmer hat daher insbesondere die Schnittstellen zwischen den Leistungen TGA zu koordinieren.
Baumedien
Der Auftragnehmer (AN) hat sämtliche für die Bauausführung erforderlichen Bauanschlüsse der Medien Strom, Wasser, Abwasser, Telekommunikation, Bauheizung sowie sonstige notwendige Versorgungseinrichtungen eigenverantwortlich, in seinem Namen und auf seine Kosten bei den örtlichen Versorgern zu beantragen, herzustellen und zu betreiben.
Hierzu zählen insbesondere auch alle anfallenden Anschlussgebühren, Grundpreise, Verbrauchskosten sowie eventuelle Abnahme- und Prüfkosten.
Verteilungsanlagen:
Der AN hat alle notwendigen Verteilungsanlagen für Strom, Wasser, Abwasser, Telekommunikation und
Bauheizung in ausreichender Art, Anzahl und Dimensionierung zu kalkulieren, bereitzustellen, zu unterhalten
und bei Bedarf zu erweitern. Dies umfasst u. a.:
Baustromverteiler, Unterverteiler, Leitungen, Schutzmaßnahmen
Bauwasserleitungen, Zapfstellen, Pumpen, Schlauchmaterial
Abwasserableitungen und Pumpensysteme
Leitungswege und technische Infrastruktur für Telekommunikation
Verteilungseinrichtungen und Querverbindungen für die Baubeheizung
Zuführung und Anschlüsse:
Die Zuführung und der Anschluss von Bauwasser, Abwasser, Baustrom, Beleuchtung und weiteren Baustellenmedien sind vollständig Sache des AN. Sämtliche Anträge und Abstimmungen sind eigenverantwortlich
durch den AN fristgerecht bei den zuständigen Behörden, Versorgern und Netzbetreibern einzureichen bzw. durchzuführen.
Baustelleneinrichtung im öffentlichen Raum:
Der AN ist verantwortlich für das Einrichten, Betreiben und ggf. Genehmigen von:
erforderlichen Baustellenbeleuchtungen
Markierungen, Beschilderungen und Absperrungen
Sicherungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum
Herstellung oder Herrichtung von Baustellenzufahrten
Alle Genehmigungen hierfür sind durch den AN zu beantragen und die Kosten zu tragen.
Baustromversorgung:
Die Baustromversorgung ist von den bestehenden Hausanschlüssen abzuleiten. Der Aufbau, die Dimensio-
nierung und die Schutzeinrichtungen sind in Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber vorzunehmen.
Der AN trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller einschlägigen technischen Regeln, Sicherheitsvor-
schriften sowie die jederzeitige Betriebsbereitschaft.
Baubeheizung
Der Generalunternehmer (GU) hat für die gesamte Dauer der Bauausführung eine sachgerechte, kontinuierliche und ausreichend dimensionierte Baubeheizung sicherzustellen. Die Bereitstellung der erforderlichen Wärme erfolgt primär über eine temporäre Anbindung an das vorhandene Fernwärmenetz. Ergänzend sind elektrische Heizlüfter in ausreichender Anzahl und Leistung bereitzustellen, um die geforderten Innenraumtemperaturen bei Bedarf zu unterstützen oder kurzfristige Spitzenlasten auszugleichen.
Der GU ist verpflichtet, den störungsfreien Heizbetrieb zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen. Etwaige Ausfälle, Unterbrechungen oder Leistungsminderungen der Baubeheizung liegen vollständig im Verantwortungsbereich des GU. Erforderliche Ersatzmaßnahmen (z. B. zusätzliche Elektroheizer) sind unverzüglich einzuleiten, um die fortlaufende Einhaltung der klimatischen Bedingungen sicherzustellen.
Die Beheizung der vermieteten Flächen ist zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen.
Bauwasser / Trinkwasserhygiene
Der Generalunternehmer (GU) ist für die Sicherstellung der Trinkwasserhygiene im Zusammenhang mit dem Bauwasseranschluss während der gesamten Bauzeit verantwortlich. Der GU hat alle notwendigen organisatorischen, technischen und hygienischen Maßnahmen zu treffen, um eine Verunreinigung des Trink-
wassernetzes auszuschließen.
Dies umfasst insbesondere:
Herstellung des Bauwasseranschlusses gemäß den geltenden technischen Regeln (insb. DIN EN 1717, DIN 1988 sowie Vorgaben des örtlichen Wasserversorgers),
Einbau geeigneter Sicherungseinrichtungen gegen Rückfluss, Rücksaugen und Rückdrücken,
Schutz des Bauwasseranschlusses vor Verschmutzung, Stagnation, hygienischen Risiken und mechanischen Beschädigungen,
Regelmäßige Kontrolle, Reinigung und ggf. Spülung der angeschlossenen Leitungen und Zapfstellen,
Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Wasserentnahme unter hygienisch einwandfreien Bedingungen,
Dokumentation der vorgenommenen Maßnahmen und Prüfungen.
Alle Kosten für Herstellung, Betrieb, Wartung und Hygienesicherung des Bauwasseranschlusses trägt der GU. Eine Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität oder des öffentlichen Versorgungsnetzes ist unter allen
Umständen auszuschließen.
Dies gilt auch für die Trinkwasserhygiene in den vermieteten Flächen.
Ver- und Entsorgungsleitungen
Alle provisorischen und endgültigen für die Ver- und Entsorgung des Objektes erforderlichen Maßnahmen
gehören zum Leistungsumfang des Auftragnehmers.
Beantragung/Auftrag - Leistung des AG nach Zuarbeit AN
Kostentragung Hausanschlüsse - Leistung AG
Organisation - Leistung AN
Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
Zum Umfang der Arbeiten gehören alle Sicherungsmaßnahmen baulicher oder sonstiger Natur am Objekt
selbst und den umliegenden Objekten gegen Gefahren der Schädigung und Zerstörung von Personen und
Dingen, zeitlich befristet oder auf Dauer. Einholen ggf. erforderlicher Sondernutzungsgenehmigungen für
öffentliche Verkehrsflächen, Baustellenabsicherung und -beleuchtung, Einholen von Aufgrabungsgenehmi-
gungen sind im Leistungsumfang des AN enthalten
Es sind die Vorgaben des Brandschutzkonzeptes für die Bauphase zu beachten!
Baureinigung
Die Beseitigung von Abfall aus dem Bereich des AN sowie das Beseitigen von Verunreinigungen, die von den Arbeiten des AN herrühren (siehe VOB/C DIN 18 299 Nr. 4.1.11) ist durch den AN täglich durchzuführen. Verunreinigungen und Beschädigungen im Baubereich (Verkehrswege außerhalb des eingezäunten Baugeländes, Nachbarbebauung), die durch An- und Abtransport von Material entstehen, sind umgehend auf Kosten des AN zu beseitigen.
Wartungshinweise und Wartungsangebote
Bedienungsanweisungen für alle Anlagen und Baustoffe sowie vom Hersteller zu liefernde Wartungs- und Ersatzteillisten und Angebote über Wartungsverträge sind dem AG vor Auftragserteilung in zweifacher Ausfertigung auszuhändigen, wie in den technischen Dokumentationen gefordert.
ATV
Technische Vorbemerkungen - Sanitär Sanitärarbeiten DIN 18 381
Technische Ausführungsbeschreibung und Qualitätsvorgaben
Leistungsbezeichnung
Der Leistungsumfang für die Santäranlagen ist unter Beachtung der ATV Heizungsanlagen DIN 18381 zu erstellen.
Nachhaltigkeit, Gesundheits- und Umweltverträglichkeit
Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Nutzung und Entsorgung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Sofern Umweltzeichen der RAL gGmbH
bzw des RAL Deutsches Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. für die ausgeschriebenen Produktgruppen mit den geforderten Leistungseigenschaften existieren, dürfen nur Produkte mit gültigem Umwelt- Zeichen verwendet werden.
Der AN hat als Besitzer und Erzeuger von Baureststoffen und -abfällen auf Verlangen über Art und Verbleib seiner Baustellenabfälle Auskunft zu geben.
Ergänzende Leistungsbeschreibungen und -Spezifikationen
Die nachstehend beschriebene Anlage ist im Ausführungsfall durch den Bieter als ordnungsgemäße Anlage in Funktion und Betrieb herzustellen. Etwaige nicht beschriebene Leistungsmerkmale, die für eine ordnungsgemäße Herstellung und Betrieb erforderlich sind, sind ggf. zu ergänzen und mit einzukalkulieren.
Anlagenbeschreibung
Es werden die Sanitärgegenstände ausgetauscht. Es entstehen neue Pantryzeilen. Die Leitungsanlagen sind entsprechend anzupassen.
Arbeitsvorbereitungen
Der AN hat unverzüglich nach Auftragserteilung unaufgefordert durch Besichtigung der Baustelle und durch Einholen von Informationen bei der Objektüberwachung des AG anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen, alle für seine Ausführungen wichtigen baulichen Belange und Maße zu überprüfen und die für die Lieferungen und Leistungen zugrunde zu legenden Maße, Dimensionen und Mengen festzustellen.
Weiterhin hat der AN alle für seine Ausführung maßgebenden bzw. erforderlichen wichtigen baulichen Voraussetzungen zu überprüfen. Dazu gehören vor allem Schlitze, Durchbrüche und sonstige Aussparungen, Schächte, Kanäle, Transportöffnungen etc., soweit diese aufgrund des Vertrages nicht ohnehin zu den Leistungen des AN gehören, sowie Platzvorhaltungen innerhalb von Zentralen, auf Trassen und in Schächten, für Geräte und Installationen sowie für Bedienung und Wartung.
Zusätzliche Aufwendungen für später durchzuführende bauliche Änderungen oder Nachbesserungen, die infolge ungenügender oder nicht rechtzeitig vorgenommener Überprüfungen notwendig werden, werden nicht gesondert vergütet.
Auf der Grundlage der vom AN angefertigten sowie vom AG geprüften und zur Ausführung freigegebenen
Montageplanung ist in der Ausführung die Koordinierung aller haustechnischen Leistungen untereinander sowie mit
den bauseitigen Gewerken in allen Phasen der Ausführung so zu führen, dass die Funktionalität des Bauvorhabens
als Ganzes sowie jedes Raumes und Funktionsbereiches gewährleistet ist.
Planungsanerkenntnis
Der Bieter erkennt durch Abgabe des Angebotes an, dass er sich mit der Planung der Anlage völlig vertraut gemacht hat und die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebene Ausführung den Anforderungen gerecht wird.
Werk- und Montageplanung
Es ist vor Beginn der Leistung eine Werk- und Montage Planung zu erstellen. Diese ist rechtzeitig zur Prüfung bei der Bauleitung ein zureichen. Für die Freigabe der Planung gibt es einen unter Punkt 4.5 definierte Prüfläufe.
Oberflächengüte, Genauigkeitsanforderungen
- keine von sonstigen Angaben abweichenden Forderungen -
Bauphysikalische Angaben
- Dämmung gemäß GEG
Bieterangaben
Geforderte Bieterangaben für Bauprodukte, Maße, Qualitäten bzw. sonstige Angaben sind auszufüllen, in den entsprechenden Positionstexten zu ergänzen oder im Anschreiben aufzuführen.
Planungsleistungen / Bemusterungen
Fertigungs- / Montagezeichnungen
Der AN hat zur Erbringung seiner Leistung Planungsunterlagen wie Zeichnungen, Berechnungen usw. zu erstellen. Diese bedürfen vor Beginn der Arbeiten der Freigabe durch den AG. Diese Prüffrist beträgt 18 Werktage. Dies ist im Freigabeverlauf des AN zu berücksichtigen.
Die Ausführungs- und Detailpläne der Architekten und Fachingenieure werden digital über einen Planserver online zur Verfügung gestellt. Eine Zugangsberechtigung wird definiert und eingerichtet. Der AN ist verpflichtet, sich die relevanten Unterlagen und Informationen eigenverantwortlich herunter zu laden. Papierexemplare sind nur gegen Kostenvergütung erhältlich. Für die Prüfung, der von dem AN eingestellten Pläne ist ein Ablauf definiert. Der An ist verpflichtet sich mit dem Prüflauf vertraut zu machen und diesem beim AG abzufragen.
Ergeben sich aus der Prüfung des AG Änderungen, so verpflichtet sich der AN, diese binnen 5 Werktagen einzuarbeiten und die Pläne erneut zur Prüfung auf dem Planserver einzustellen.
Grundlage für den Planungsumfang der Werkstatt- und Montageplanung ist die VDI 6026 in ihrem jeweiligem Anwendungsbereich.
Alle dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen einschl. sämtlicher der Planung und Ausführung zugrundeliegender Berechnungen sind vom Auftragnehmer zu prüfen.
Der AN muss insbesondere die Schlitz- und Durchbruchsplanung ergänzen und sämtliche Deckendurchbrüche, Aussparungen, Steigeleitungsschächte und Schlitze dem AG zur Weitergabe an den Rohbauunternehmer rechtzeitig übermitteln.
Bei einem Wechsel des Fabrikats der Rohrleitungen von dem Planungsfabrikat ist die Rohrnetzberechnung durch den AN erneut durchzuführen. Dies betrifft insbesondere die Berechnung Ausstoßzeiten (PWC und PWW) und die Druckverlustberechnung
Freigabe
Prüffrist für Werk-und Montagepläne, Bemusterungen und Änderungsvorschlägen beträgt 18 Werktage..
Bei Wiedervorlage sind 5 Werktage für die Prüfung vereinbart. Die Frist gilt jeweils nach Eingang der Unterlagen beim AG. Sofern die Regelfrist nicht eingehalten wird, gelten die eingereichten Unterlagen nicht automatisch als freigegeben.
Die Planungsverantwortung des AN bleibt von der Freigabe unberührt. Auch nach Prüfung durch den AG oder von diesem beauftragte Personen bleibt die volle Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung beim AN.
Pläne, Bemusterungen, und sonstige zur Freigabe vorgelegte Unterlagen die nach dem Prüflauf nicht vom AG mit Änderungen versehen worden sind, gelten nach Ablauf der Prüffrist als zur Ausführung freigegeben.
Bemusterungen
Alle sichtbaren Materialien sind im Vorwege zu Bemustern.
Der AN erstellt im Vorwege rechtzeitig (ca. 4 Wochen nach Auftragsvergabe) eine Bemusterungsliste aller zur Ausführung kommenden Materialen. Der AG wählt aus dieser Liste dann die im Objekt zu bemusternden Komponenten aus. Die übrigen Komponenten werden in Papierform (Datenblatt, Beschreibung, Bild, etc.) bemustert.
Bemusterungen sind so rechtzeitig zu terminieren, dass bis zu den erforderlichen Entscheidungen des AG ggf. noch Nachbemusterungen mit Alternativen vorgelegt werden können. Bemusterungen finden beim AG oder auf der Baustelle statt.
Die im Objekt bemusterten Komponenten können nach erfolgter Bemusterung verbaut werden, sofern dies nicht explizit anders kommuniziert wird..
Revisionsunterlage
Erstellen der vollständigen Revisionsunterlagen,
inklusive aller Unterlagen wie z.B. Zeichnungen,
Messprotokollen, Einstellungen, Bedienungsanleitungen. Diese
Unterlagen umfassen auch die Pläne mit den Änderungen, die
sich während der Ausführungsarbeiten ergeben haben.
Übergabe an die Baugemeinschaft.
Die Dokumentationsunterlagen enthalten mindestens folgende
Unterlagen und Informationen:
- Sämtliche Zeichnungen des realisierten Gebäudes mit den zur Ausführung
gekommenen Konstruktionen, Materialien und Fabrikaten
- Technische Merkblätter für die verbauten Materialien/ Produkte
- Prüfzeugnisse und Zulassungen (z.B. bauaufsichtliche Zulassungen)
- Herstellerbescheinigungen
- Übereinstimmungs-/ Konformitätserklärungen
- Fachbauleiter-/ Fachunternehmererklärung
- Betriebsanleitungen und Gebrauchsanweisungen
- Bedienungs- und Wartungsvorschriften der eingebauten Bauteile
- Ersatzteillisten
- Sachverständigenprotokolle, - abnahmen - sofern erforderlich
- Pflege- und Wartungsanleitungen und -pläne
- Gewährleistungsbescheinigungen
-Revisionszeichnungen in selber Form und selben Format, wie
die übergebenen Ausführungspläne, in 2-facher Ausfertigung in
Papierform und digital auf Datenträger (USB-Stick) als pdf und
dwg-Dateien.
Die Dokumentationsunterlagen werden in DIN A4-Ordnern mit
Inhaltsverzeichnis und Registertrennblättern geordnet. Alle
Beschriftungen sind in Maschinenschrift vorzunehmen.
Grundsätzlich sind in diesen Unterlagen nur die Zeichnungen
entsprechend der tatsächlichen Ausführungen sowie die
eingebauten Teile und Systeme sowie die oben beschriebnen
Unterlagen zu erfassen.
Funktionsprüfung und Probebetrieb
Der AN hat die durch ihn errichteten Anlagenteile selber zu befüllen, zu spülen, blasenfrei zu entlüften und zu dokumentieren.
Die Inbetriebnahme ist mit dem Nachunternehmer Heizungs- und Regelungstechnik eigenverantwortlich zu koordinieren und nach erfolgter IBN zu dokumentieren.
Nach Beendigung der Montage wird die Anlage einer Funktionsprüfung unterzogen.
Hierbei ist vom Auftragnehmer der Nachweis über die Funktionstüchtigkeit der Anlage zu erbringen.
Nach der Funktionsprüfung sind die Teile und Leistungen, die sich als mangelhaft herausgestellt haben, zu ersetzen.
Die ersetzten Teile sind einer erneuten Funktionsprüfungen zu unterziehen. Über jede Einweisung und Unterrichtung ist ein schriftliches Protokoll zu fertigen.
Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass das Bedienungspersonal genau nach der Bedienungsanweisung angewiesen wird und alle notwendigen schriftlichen Unterlagen ausgehändigt bekommt.
Im Zuge der Abnahme ist in Form eine Probewartung die Funktion und Erreichbarkeit aller relevanten Bauteile zu demonstrieren und dokumentieren.
Der AN hat für den Zeitraum zwischen Befüllen der Anlage sowie nach der Hygieneprüfung und der Übergabe den bestimmungsgemäßen Betrieb sicherzustellen und zu dokumentieren.
Wasseranschluss
Vorbereitung der Beantragung, Abstimmung und Abwicklung mit dem örtlichen Anbieter erfolgt durch den AN. Die erforderlichen Nebenleistung und Hilfestellungen für den Versorger sind vom AN zu tätigen.
Schnittstellen
Leistungen und Nebengewerke
Zähler
Beantragung und Veranlassung für den Einbau Verbrauchszähler erfolgt durch den AG. Die notwendigen Formalitäten sind durch den AN anleiten und mit dem Bauherren abzustimmen.
Befestigungen
Befestigung der haustechnischen Anlagen am Gebäude erfolgt mit zugelassenem Material durch den AN.
Verstärkungen
Verstärkungen / Auswechselungen Sonderkonstruktionen für die haustechnischen Anlagen in / an Wänden Decken Böden und sonstigen Konstruktionen haben durch den AN zu erfolgen.
Elektrische Anschlüsse
Liefern und Herstellen der elektrischen Zuleitungen für Pumpen und sonstige elektrische Verbraucher erfolgen durch den bauseits beauftragten Elektrofachbetrieb. Die Abstimmung mit diesem erfolgt durch den AN. Die Erstellung der internen Verkabelung ist durch den AN zu erfolgen, bzw. durch ihn beauftragt werden.
Brandabschottungen
Die Ausführung der erforderlichen Brandabschottungen erfolgt durch den AN. Der Verschluss dieser in den Bauteilen erfolgt bauseits.
Der AN hat mit den Einbau der Brandabschottung die Einbauanleitung und alle erforderlichen Einbauteile zu liefern und einzubauen.
Dehnungsmöglichkeiten
Auf Längenausdehnung ist zu achten, entsprechende technische Maßnahmen sind zu ergreifen (ggfs. zu ergänzen )
Beschriftungen und Kennzeichnungen
Beschriftungen, Kennzeichnungen, Bezeichnungsschilder und Kennbänder sind unverlierbar, ausreichend und eindeutig einzusetzen, so dass die Funktionen der einzelnen Anlagenteile gut überschaubar sind und die Bedienung der Anlagen auch für fachkundige, jedoch nicht ausreichend ortskundige Personale, keine Fehlbedienungen verursacht.
Nebenleistungen / Besondere Leistungen
Im Folgenden sind Nebenleistungen aufgeführt. Die in der VOB/C DIN 18299 und 18380 dort jeweils unter Punkt 4.1 aufgeführten Leistungen verbleiben ebenfalls Nebenleistungen.
Diese Nebenleistungen gehören auch ohne weitere Erwähnung in den Leistungspositionen zur vertraglichen Leistung und werden nicht separat vergütet. Sind diese Nebenleistungen trotz der Auflistung hier unter 4.7 mit Hauptpositionen ausgeschrieben, gilt die Vergütung nach Hauptpositionen vorrangig!
Sind die hier unter 4.7, oder in den zitierten VOB/C -Normen jeweils dort unter der Nummer 4.1 aufgeführten Nebenleistungen, als Bedarfspostionen (sog. NEP- Positionen) im Leistungsverzeichnis angefragt, so gilt folgendes:
Diese Bedarfspositionen werden, wie sonstige Bedarfspositionen auch, nur dann zusätzlich und
separat vergütet, wenn die Bedarfspositionen konkret für eine Leistung beauftragt werden.
Bedarfspositionen können auch für Preisanpassungen herangezogen werden, wenn die in den Normalpositionen beinhalteten Nebenleistungen durch Änderung der Ausführung auf Anweisung des Auftraggebers entfallen.
Nebenleistungen sind demnach insbesondere:
In Ergänzung zu DIN 18 299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten aller Art"
Planungsleistungen
Die Planungsleistungen gemäß Punkt 4.5 dieser Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Koordinierung
Die Abstimmung und Koordinierung der eigenen Bautätigkeiten gemäß Baustellenverordnung mit den Nebengewerken.
Baustrom und Bauwasser
Die Verbrauchskosten usw. für Energie und Wasser inkl. Abwasser für die eigenen Leistungen sind Teil der Baustelleneinrichtung des AN.
Genehmigungen
- Herbeiführen von Genehmigungen nach dem Gewerberecht und die Übernahme der Kosten hierfür
Ausführungsfristen, Vertragsfristen dieses Vertrages
Leistungsbeginn:
Abruf des Beginns: s. Terminplan
Einzelfristen / Vorlauffristen: s. Terminplan
Fertigstellungstermin: s. Terminplan
Sonderwunschabwicklung Wohnungseigentümer
- entfällt
Vertragsart, Zahlungsplan, Abrechnung
Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren freihändig vergeben.
Der Auftraggeber strebt an, die Leistungen zu einem Pauschalfestpreis zu vergeben. Die Abrechnung erfolgt nach abzustimmendem, leistungsbezogenem Zahlungsplan.
Anlagen
Folgende Unterlagen sind der Ausschreibung beigefügt:
s. Anlagenliste
Technische Vorbemerkungen - Sanitär
Technische Vorbemerkungen - Heizungsarbeiten Heizanlagen
Technische Ausführungsbeschreibung und Qualitätsvorgaben
Leistungsbezeichnung
Der Leistungsumfang s die Heizungsanlagen unter Beachtung der ATV Heizungsanlagen DIN 18380.
Nachhaltigkeit, Gesundheits- und Umweltverträglichkeit
Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Nutzung und Entsorgung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Sofern Umweltzeichen der RAL gGmbH bzw des RAL Deutsches Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. für die ausgeschriebenen Produktgruppen mit den geforderten Leistungseigenschaften existieren, dürfen nur Produkte mit gültigem Umwelt- Zeichen verwendet werden.
Der AN hat als Besitzer und Erzeuger von Baureststoffen und -abfällen auf Verlangen über Art und Verbleib seiner Baustellenabfälle Auskunft zu geben.
Ergänzende Leistungsbeschreibungen und -Spezifikationen
Die nachstehend beschriebenen Anlage ist im Ausführungsfall durch den Bieter als ordnungsgemäße Anlage in Funktion und Betrieb herzustellen. Etwalige nicht beschriebene Leistungsmerkmale, die für eine ordnungsgemäße Herstellung und Betirb erforderlich sund sind ggf. zu ergänzen und mit einzukalkulier
Anlagenbeschreibung
Die Raumheizflächen werden grundsätzlich nicht verändert, die beschädigten Ventile werden ausgetauscht, einzelne Heizkörper sind ggf. ebenfalls auszutauschen.
Arbeitsvorbereitung
Der AN hat unverzüglich nach Auftragserteilung unaufgefordert durch Besichtigung der Baustelle und durch Einholen von Informationen bei der Objektüberwachung des AG anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen, alle für seine Ausführungen wichtigen baulichen Belange und Maße zu überprüfen und die für die Lieferungen und Leistungen zugrunde zu legenden Maße, Dimensionen und Mengen festzustellen.
Weiterhin hat der AN alle für seine Ausführung maßgebenden bzw. erforderlichenwichtigen baulichen Voraussetzungen zu überprüfen. Dazu gehören vor allem Schlitze, Durchbrüche und sonstige Aussparungen, Schächte, Transportöffnungen etc,, soweit diese aufgrund des Vertrages nicht ohnehin zu den Leistungen des AN gehören, sowie Platzvorhaltungen innerhalb von Zentralen, auf Trassen und in Schächten, für Geräte und Installationen sowie für Bedienung und Wartung.
Zusätzliche Aufwendungen für später durchzuführende bauliche Änderungen oder Nachbesserungen, die infolge ungenügender oder nicht rechtzeitig vorgenommener Überprüfungen notwendig werden, werden nicht gesondert vergütet.
Auf der Grundlage der vom AN angefertigten sowie vom AG geprüften und zur Ausführung freigegebenen
Montageplanung ist in der Ausführung die Koordinierung aller haustechnischen Leistungen untereinander sowie mit
den bauseitigen Gewerken in allen Phasen der Ausführung so zu führen, dass die Funktionalität des Bauvorhabens
als Ganzes sowie jedes Raumes und Funktionsbereiches gewährleistet ist.
Planungsanerkenntnis
Der Bieter erkennt durch Abgabe des Angebotes an, dass er sich mit der Planung der Anlage völlig vertraut gemacht hat und die in der vorliegende Leistungsbeschreibung beschriebene Ausführung den Anforderungen gerecht wird.
Werk- und Montageplanung
Es ist vor Beginn eine Werk und Montage Planung zu erstellen. Diese ist rechtzeitig zur Prüfung bei der Bauleitung einzu reichen. Für die Freigabe der Planung gibt es einen definierten Prüflauf. Dieser wird im Rahmen der Angebotsverhandlung vorgestellt und besprochen.
Oberflächengüte, Genauigkeitsanforderungen
- keine von sonstigen Angaben abweichenden Forderungen -
Bieterangaben
Geforderte Bieterangaben für Bauprodukte, Maße, Qualitäten bzw. sonstige Angaben sind auszufüllen, in den entsprechenden Positionstexten zu ergänzen oder im Anschreiben aufzuführen.
Planungsleistungen / Bemusterungen
Fertigungs- / Montagezeichnungen
Der AN hat zur Erbringung seiner Leistung Planungsunterlagen wie Zeichnungen, Berechnungen usw. zu erstellen. Diese bedürfen vor Beginn der Arbeiten der Freigabe durch den AG. Diese Prüffrist beträgt 18 Werktage. Dies ist im Freigabeverlauf des AN zu berücksichtigen.
Die Ausführungs- und Detailpläne der Architekten und Fachingenieure werden digital über einen Planserver online zur Verfügung gestellt. Eine Zugangsberechtigung wird definiert und eingerichtet. Der AN ist verpflichtet, sich die relevanten Unterlagen und Informationen eigenverantwortlich herunter zu laden. Papierexemplare sind nur gegen Kostenvergütung erhältlich.
Ergeben sich aus der Prüfung des AG Änderungen, so verpflichtet sich der AN, diese binnen 5 Werktagen einzuarbeiten und die Pläne erneut zur Prüfung auf dem Planserver einzustellen.
Alle dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen einschl. sämtlicher der Planung und Ausführung zugrundeliegender Berechnungen sind vom Auftragnehmer zu prüfen, als Prüffrist gelten die erwähnten Prüfzeiten.
Der AN muss insbesondere die Schlitz- und Durchbruchsplanung ergänzen und sämtliche Deckendurchbrüche, Aussparungen, Steigeleitungsschächte und Schlitze dem AG zur Weitergabe an den Rohbauunternehmer rechtzeitig übermitteln.
Freigabe
Prüffrist für Werk-und Montagepläne, Bemusterungen und Ändereungsvorschlägen beträgtn 18 Werktage.
Bei Wiedervorlage sind 5 Werktage für die Prüfung vereinbart. Die Frist gilt jeweils nach Eingang der Unterlagen beim AG. Sofern die Regelfrist nicht eingehalten wird, gelten die eingereichten Unterlagen nicht automatisch als freigegeben.
Die Planungsverantwortung des AN bleibt von der Freigabe unberührt. Auch nach Prüfung durch den AG oder von diesem beauftragte Personen bleibt die volle Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung beim AN.
Bemusterungen
Alle sichtbaren Materialien sind im Vorwege zu Bemustern.
Der AN erstellt im Vorwege rechtzeitig (ca. 4 Wochen nach Auftragsvergabe) eine Bemusterungsliste aller zuvor genannten Materialen. Der AG wählt aus dieser dann die im Objekt zu bemusternden Koponenten aus. Die übrigen Konponenten werden in Papierform (Datenblatt, Beschreibung, Bild, etc.) bemustert.
Bemusterungen sind so rechtzeitig zu terminieren, dass bis zu den erforderlichen Entscheidungen des AG ggf. noch Nachbemusterungen mit Alternativen vorgelegt werden können. Bemusterungen finden beim AG oder auf der Baustelle statt.
Die im Objekt bemusterten Koponenten können nach erfolgter Bemusterung verbaut werden, sofern dies nicht explizit anders kommuniziert wird..
Revisionsunterlage
Für die Baumassnahme sind folgende Revisionsunterlagen zu erstellen und dem Auftraggeber in 3-facher Ausführung, in jeweils einen Ordner mit Inhaltsverzeichnis vorzulegen:
Zeichnungen sind zusätzlich als CAD- Datei im dwg- Format 2013 und pdf aut einem USB Stick zu übergeben.
Zeichnungen mit Darstellung der Leitungsführungen und den Dimensionen:
- Die Werkstatt- und Montageplanung ist gem. VDI 6026 fortzuschreiben
- Revisionszeichnungen in gleichem Umfang wie die
Ausführungszeichnungen, ergänzt mit Schnitte und
Übersichtspläne, farbig.
- Wesentliche Anlagenteile sind mit Positionsnummern zu versehen
- Betriebs- und Einweisungsprotokolle
- Laborberichte der Hygieneprüfung
- technische Unterlagen aller eingebauten Teile, bei Bedarf mit
Bescheinigungen und Bauartzulassungen
- Ersatzteillisten
- Listen für Wartungsintervalle
- Fachunternehmererklärungen / Fachbauleitererklärung
- Anlagenbeschreibungen mit Beschreibung der Einstellwerte
- Bedienungs- und Wartungsunterlagen
- Inbetriebnahmebescheinigungen
- Einmess- und Regelprotokolle für die jeweiligen Geräte
- Einstellprotokoll für die Regelungstechnik insgesamt
- Volumenstrommessergebnisse
- Fotodokumentation der verbauten Leistungen, insbesondere der verdeckten Teilleistung
Die Revisionsunterlagen sind 4 Wochen vor Abnahme zu übergeben und bis spätestens 4 Wochen nach Abnahme zu vervollständigen.
Funktionsprüfung und Probebetrieb
Der AN hat die durch ihn errichteten Anlagenteile selber zu befüllen, zu spülen und blasenfrei zu entlüften. Die Funktion der einzelnen Heizkreise (Fussbodenheizung, stat. Heizkörper, dyn. Heizung RLT) sind mit geeigneten Mitteln abzubilden und zu dokumentieren.
Es ist drauf zu achten, das nur Wasser mit der entsprechenden Qualität verwendet wird. Auch ein Probebetrieb mit normalen Leitungswasser ist untersagt.
Der AN hat die Anlage inbertieb zu nehmen und vollständig eingeregelt zu übergeben.
Nach Beendigung der Montage wird die Anlage einer Funktionsprüfung unterzogen.
Hierbei ist vom Auftragnehmer der Nachweis über die Funktionstüchtigkeit der Anlage zu erbringen.
Nach der Funktionsprüfung sind die Teile und Leistungen, die sich als mangelhaft herausgestellt haben, zu ersetzen.
Die ersetzten Teile sind einer erneuten Funktionsprüfungen zu unterziehen. Über jede Einweisung und Unterrichtung ist ein schriftliches Protokoll zu fertigen.
Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass das Bedienungspersonal genau nach der Bedienungsanweisung angewiesen wird und alle notwendigen schriftlichen Unterlagen ausgehändigt bekommt.
Im Zuge der Abnahme ist in Form eine Probewartung die Funktion und Erreichbarkeit aller relevanten Bauteile zu demonstieren und dokumentieren.
Schnittstellen / Bauseitige Leistungen
Bauseitige Leistungen Auftraggeber
Herbeiführen des Baurechtes für das Gebäude erfolgt durch den AG. Der AG übernimmt die Prüfgebühren für ggf. erforderliche Standsicherheitsnachweise, sofern diese nicht auf Fehlern in der Statik oder sonstigem Fehlverhalten des AN beruhen.
Ferner übernimmt der AG das Erstellen und Schließen von Durchbrüchen >50mm. Systemische Brandschutzbauteile (Bandagen, Schallenkopplung, Brandschutzklappen und -schotts etc.) sind weiterhin durch den AN zu liefern und montieren.
Bauseitige Leistungen und Nebengewerke
Folgende Teilleistungen werden bauseits vom Nebengewerken ausgeführt:
Rohbau
Herstellen der Wand- und Deckendurchbrüche gem. bauseitiger Durchbruchsplanung.
Der Rohbauunternehmer schließt lediglich den Durchbruch zwischen vom Fachingenieur geplantem Durchbruch und Brand- bzw. Schallschutzisolierung des AN Heizung. Ein Verguss bzw. Vermörteln muss fachgerecht möglich sein, die Wand- und Zwischenabstände müssen der Richlinien entsprechen.
Im Treppenhaus bzw. in der Nähe der Wohnungseingangstüren und Geschoss sind Höhenpunkte angebracht
Hinweis: Schalung des Rohbauunternehmers darf nur mit dessen ausdrücklicher Erlaubnis durchbohrt werden!
Trockenbau
Auswechslungen von evtl. großen Wanddurchbrüchen in Ständerwerk und Einbau von ggf. erforderlichen Revisionsöffnungen nach Vorgabe des AN Heizung.
Herstellen der abgehängten Decken/Rohrkästen im Bereich der Leitungsführungen des AN.
Dachabdichtung
Eindichten von Dachdurchführungen erfolgen durch den AG
Elektrische Anschlüsse
Liefern und Herstellen der elektrischen Zuleitungen für Motoren/Stellantriebe, Schotts und sonstige elektrische Verbraucher erfolgen durch den bauseits beauftragten Elektrofachbetrieb. Die Abstimmung mit diesem hat durch denn AN zu erfolgen
Die interene Verkabelung z.B. von Stellantrieben, Pumpen, Ventilen, etc. liegt im Verantwortungs von dem AN.
Raumthermostate werden durch den Heizungsbauer geliefert und in seinem Verantwortungsbereich montiert, auch dder Anschluß der Stellantriebe Fussbodenheizung werden vom Heizungsbauer aufgelegt. Sollte der NU diese Leistung durch den Elektriker ausführen lassen, verbleibt die Verantwortung beim Heizungsbauer.
Zähler
Der Einbau der Verbrauchszählereinheiten in den einzelen Nutzungseinheiten ist Sache des AG's. Der AN hat im Vorwege mit dem vom AG beauftragten Abrechnungsanbieter die einzubauendender Komponenten abzustimmen und seine Montage auf das entsprechende System abzustimmen.
Nebenleistungen / Besondere Leistungen
Im Folgenden sind Nebenleistungen aufgeführt. Die in der VOB/C DIN 18299 und 18380 dort jeweils unter Punkt 4.1 aufgeführten Leistungen verbleiben ebenfalls Nebenleistungen.
Diese Nebenleistungen gehören auch ohne weitere Erwähnung in den Leistungspositionen zur vertraglichen Leistung und werden nicht separat vergütet. Sind diese Nebeneistungen trotz der Auflistung hier unter 4.7 mit Hauptpositionen ausgeschrieben, gilt die Vergütung nach Hauptpositionen vorrangig!
Sind die hier unter 4.7, oder in den zitierten VOB/C -Normen jeweils dort unter der Nummer 4.1 aufgeführten Nebenleistungen, als Bedarfspostionen (sog. NEP- Positionen) im Leistungsverzeichnis angefragt, so gilt folgendes:
Diese Bedarfspositionen werden, wie sonstige Bedarfspositionen auch, nur dann zusätzlich und
separat vergütet, wenn die Bedarfspositionen konkret für eine Leistung beauftragt werden.
Bedarfspositionen können auch für Preisanpassungen herangezogen werden, wenn die in den Normalpositionen beinhalteten Nebenleistungen durch Änderung der Ausführung auf Anweisung des Auftraggebers entfallen.
Nebenleistungen sind demnach insbesondere:
In Ergänzung zu DIN 18 299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten aller Art"
Planungsleistungen
Die Planungsleistungen gemäß Punkt 4.5 dieser Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Koordinierung
Die Abstimmung und Koordinierung der eigenen Bautätigkeiten gemäß Baustellenverordnung mit den Nebengewerken.
Baustrom und Bauwasser
Die erforderlichen Baustrom und -wasseranschlüsse werden in ausreichender Dimensionierung vom AG gestellt. Die Verbrauchskosten usw. für Energie und Wasser inkl. Abwasser für die eigenen Leistungen sind Teil der Baustelleneinrichtung des AN und werden im Rahmen einer pauschalen Größe vom AG dem AN berechnet
Aufenthalts- und Lagerräume
Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen liegt im Verantwortungsbereich vom AN. Sofern ein Raum zur Verfügung gestellt werden kann, ist dieser eigenverantwortlich durch eine AN -eigene Bautür zu verschließen. Wenn bereits bauseits eine Tür eingebaut ist, ist diese inkl. der uneingeschränkten Übernahme des Beschädigungsrisikos zu übernehmen. Der Bauleitung des AG ist ein Schlüssel für den Raum zu übergeben. Ein Anspruch auf Gestellung eines Raumes besteht nicht.
Gerüste
Auf-, Um- und Abbau sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, auch wenn die zu bearbeitende bzw. zu bekleidende Fläche höher als 3,5m über Standfläche des Gerüstes liegt sowie auch wenn die Standfläche abgestuft oder geneigt ist und ein Ausgleich von mehr als 40cm erforderlich ist, soweit nicht bauseits gestellt (siehe Pkt.4.6 Schnittstellen). Auf- udn Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen höher als 2,00 m über Gelände oder Fußboden liegen.
Werden Arbeitsgerüste bauseitig gestellt, gilt ein eventuell erforderlicher Umbau oder eine Erweiterung nur zu Zwecken des eigenen Arbeitsschutzes als Nebenleistung.
Beschilderung
Liefern und Befestigen der Funktions-, Bezeichnungs- und Hinweisschilder, in Abstimmung mit der Bauleitung und den übrigen technischen Gewerken. Es ist bei allen Revisionsöffnungen eine umfängliche Beschilderung zu installieren, einschließlich der Strömungsrichtungsangee auf den Leitrungen.
Gewährleistungserhaltende Wartungsarbeiten
Wartungsarbeiten, die erforderlich sind, um die Mängelansprüche bis zum Abschluss eines Wartungsvertrages zu bewahren sind von dem AN durchzuführen.
Dieses gilt für die Überbrückung des Zeitraumes der Übergabe zwischen dem AG -Baumangament an die Objektverwaltung, maximal jedoch 3 Monate nach Abnahme. Es erfolgt kein Abzug einer Minderleistung,
wenn die Wartung wie vorgesehen innerhalb von 3 Monaten beauftragt wird.
4.8 Ausführungsfristen, Vertragsfristen dieses Vertrages
4.8.1 Leistungsbeginn: Angabe zwingend erforderlich
4.8.2 Abruf des Beginns: s. Terminplan
4.8.3 Einzelfristen / Vorlauffristen: s. Terminplan
4.8.4 Fertigstellungstermin: s. Terminplan
Sonderwunschabwicklung Wohnungseigentümer
Vertragsart, Zahlungsplan, Abrechnung
Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren freihändig vergeben.
Der Auftraggeber strebt an, die Leistungen zu einem Pauschafestpreis zu vergeben. Die Abrechnung erfolgt nach abzustimmendem, leistungsbezogenem Zahlungsplan.
Anlagen
Folgende Unterlagen sind der Ausschreibung beigefügt:
s. Anlagenliste
Technische Vorbemerkungen - Heizungsarbeiten
Technische Vorbemerkungen - Raumlufttechnik Lüftungsarbeiten DIN 18 379
Technische Ausführungsbeschreibung und Qualitätsvorgaben
Leistungsbezeichnung
Der Leistungsumfang für die Lüftungsanlagen ist unter Beachtung der ATV für Heizungsanlagen nach DIN 18379 zu erstellen.
Die dazugehörigen Dämmarbeiten von technischen Anlagen nach DIN 18421 inkl. der erforderlichen Brandschutzdämmungen und internen Elektroinstallationen.
Grundlage für die Anlagenerrichtung sind neben den einschlägigen DIN / VDI-Vorschriften
auch die Richtlinien und Anforderungen des zuständigen EVU´s
Nachhaltigkeit, Gesundheits- und Umweltverträglichkeit
Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Nutzung und Entsorgung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Sofern Umweltzeichen der RAL gGmbH
bzw des RAL Deutsches Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. für die ausgeschriebenen Produktgruppen mit den geforderten Leistungseigenschaften existieren, dürfen nur Produkte mit gültigem Umwelt- Zeichen verwendet werden.
Der AN hat als Besitzer und Erzeuger von Baureststoffen und -abfällen auf Verlangen über Art und Verbleib seiner Baustellenabfälle Auskunft zu geben.
Ergänzende Leistungsbeschreibungen und -Spezifikationen
Die nachstehend beschriebenen Anlage ist im Ausführungsfall durch den Bieter als ordnungsgemäße technisch richtige Anlage in Funktion und Betrieb herzustellen.Etwalige nicht beschriebene Leistungsmerkmale, die für eine ordnungsgemäße Herstellung und Betrieb erforderlich sind, sind ggf. zu ergänzen und mit einzukalkulieren.
Nach Auftrag hat der AN innerhalb von 4 Wochen die Umsetzbarkeit der beschriobenen Anlage zu prüfen.
Anlagenbeschreibung
Die Be- bzw. Entlüftung des Gebäudes erfolgt überwiegend
mittels drei zentraler Abluftanlagen. Jeweils außen auf dem
Dach der Gebäude/-teile befindet sich das zentrale Abluftgerät
mit Wärmetauscher zur Wärmerückgewinnung. Dieses ist
schalltechnisch entkoppelt zu installieren. Z. B. mittels Getzner
Stahlfederisolatoren Isotop DSD 5 KTL. Die schalldämpfenden
Maßnahmen müssen die Anforderungen aus dem
Schallschutzgutachten erfüllen.
Die Zugänglichkeit für Wartungszwecke soll jederzeit und ohne
großen Aufwand möglich sein.
Zur ggf. manuellen Notabschaltung der Lüftungsgeräte bei
Bränden in unmittelbarer Nachbarschaft oder dergleichen sind
Nottaster unter Glas, einschl. entsprechender Beschriftung an
exponierten Stellen, die mit der Auftraggeberin im Zuge der
weiteren Planung abzustimmen sind, vorzusehen.
Die ausgeschriebenen Anlagengegenstände soweit vom Auftraggeber vorgegeben sind anzubieten
Hinweise zu Arbeiten außerhalb des Gebäudes sind zu beachten, erforderliche Sicherungsmassnahmen , Schutzvorrichtungen, persönliche Schutzausrüsung sind mit einzukalkulieren.
Technikzentralen ausserhalb geschlossener Räume sind so zu erstellen das diese dauerhaft die Witterungseinflüssen standhalten. Sind zusätzliche Schutzmassnahmen wie Schtzdächer Einhausungen erforderlich ist der Auftraggeber auf die bauseitige Erstellung hinzuweisen. Alle Lüftungsleitungen sind soweit erforderlich zu isolieren
Die Stromversorung für elektrisch betriebene Bauteile erfolgt bauseits, soweit in dem LV dieses nicht anweitig beschrieben ist. Die Auflegung auf die Geräte erfolgt durch den AN.
Arbeitsvorbereitung
Der AN hat unverzüglich nach Auftragserteilung unaufgefordert durch Besichtigung der Baustelle und durch Einholen von Informationen bei der Objektüberwachung des AG anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen, alle für seine Ausführungen wichtigen baulichen Belange und Maße zu überprüfen und die für die Lieferungen und Leistungen zugrunde zu legenden Maße, Dimensionen und Mengen festzustellen.
Weiterhin hat der AN alle für seine Ausführung maßgebenden bzw. erforderlichenwichtigen baulichen Voraussetzungen zu überprüfen. Dazu gehören vor allem Schlitze, Durchbrüche und sonstige Aussparungen, Schächte, Kanäle, Transportöffnungen etc,, soweit diese aufgrund des Vertrages nicht ohnehin zu den Leistungen des AN gehören, sowie Platzvorhaltungen innerhalb von Zentralen, auf Trassen und in Schächten, für Geräte und Installationen sowie für Bedienung und Wartung.
Zusätzliche Aufwendungen für später durchzuführende bauliche Änderungen oder Nachbesserungen, die infolge ungenügender oder nicht rechtzeitig vorgenommener Überprüfungen notwendig werden, werden nicht gesondert vergütet.
Auf der Grundlage der vom AN angefertigten sowie vom AG geprüften und zur Ausführung freigegebenen
Montageplanung ist in der Ausführung die Koordinierung aller haustechnischen Leistungen untereinander sowie mit
den bauseitigen Gewerken in allen Phasen der Ausführung so zu führen, dass die Funktionalität des Bauvorhabens
als Ganzes sowie jedes Raumes und Funktionsbereiches gewährleistet ist.
Planungsanerkenntnis
Der Bieter erkennt durch Abgabe des Angebotes an, dass er sich mit der Planung der Anlage völlig vertraut gemacht hat und die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebene Ausführung den Anforderungen gerecht wird.
Werk- und Montageplanung
Es ist vor Beginn der Leistung eine Werk- und Montage Planung zu erstellen. Diese ist rechtzeitig zur Prüfung bei der Bauleitung ein zureichen. Für die Freigabe der Planung gibt es einen unter Punkt 4.5 definierte Prüfläufe.
Oberflächengüte, Genauigkeitsanforderungen
- keine von sonstigen Angaben abweichenden Forderungen -
Bieterangaben
Geforderte Bieterangaben für Bauprodukte, Maße, Qualitäten bzw. sonstige Angaben sind auszufüllen, in den entsprechenden Positionstexten zu ergänzen oder im Anschreiben aufzuführen.
Planungsleistungen / Bemusterungen
Fertigungs- / Montagezeichnungen
Der AN hat zur Erbringung seiner Leistung Planungsunterlagen wie Zeichnungen, Berechnungen usw. zu erstellen. Diese bedürfen vor Beginn der Arbeiten der Freigabe durch den AG. Diese Prüffrist beträgt 18 Werktage. Dies ist im Freigabeverlauf des AN zu berücksichtigen.
Die Ausführungs- und Detailpläne der Architekten und Fachingenieure werden digital über einen Planserver online zur Verfügung gestellt. Eine Zugangsberechtigung wird definiert und eingerichtet. Der AN ist verpflichtet, sich die relevanten Unterlagen und Informationen eigenverantwortlich herunter zu laden. Papierexemplare sind nur gegen Kostenvergütung erhältlich. Für die Prüfung, der von dem AN eingestellten Pläne ist ein Ablauf definiert. Der An ist verpflichtet sich mit dem Prüflauf vertraut zu machen und diesem beim AG abzufragen.
Ergeben sich aus der Prüfung des AG Änderungen, so verpflichtet sich der AN, diese binnen 5 Werktagen einzuarbeiten und die Pläne erneut zur Prüfung auf dem Planserver einzustellen.
Grundlage für den Planungsumfang der Werkstatt- und Montageplanung ist die VDI 6026 in ihrem jeweiligem Anwendungsbereich.
Alle dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen einschl. sämtlicher der Planung und Ausführung zugrundeliegender Berechnungen sind vom Auftragnehmer zu prüfen.
Der AN muss insbesondere die Schlitz- und Durchbruchsplanung ergänzen und sämtliche Deckendurchbrüche, Aussparungen, Steigeleitungsschächte und Schlitze dem AG zur Weitergabe an den Rohbauunternehmer rechtzeitig übermitteln.
Bei einem Wechsel des Fabrikats der Rohrleitungen von dem Planungsfabrikat ist die Rohrnetzberechnung durch den AN erneut durchzuführen. Dies betrifft insbesondere die Berechnung Ausstoßzeiten (PWC und PWW) und die Druckverlustberechnung
Freigabe
Prüffrist für Werk-und Montagepläne, Bemusterungen und Ändereungsvorschlägen beträgtn 18 Werktage.
Bei Wiedervorlage sind 5 Werktage für die Prüfung vereinbart. Die Frist gilt jeweils nach Eingang der Unterlagen beim AG. Sofern die Regelfrist nicht eingehalten wird, gelten die eingereichten Unterlagen nicht automatisch als freigegeben.
Die Planungsverantwortung des AN bleibt von der Freigabe unberührt. Auch nach Prüfung durch den AG oder von diesem beauftragte Personen bleibt die volle Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung beim AN.
Pläne, Bemusterungen, und sonstige zur Freigabe vorgelegte Unterlagen die nach dem Prüflauf nicht vom AG mit Änderungen versehen worden sind, gelten nach Ablauf der Prüffrist als zur Ausführung freigegeben.
Bemusterungen
Alle sichtbaren Materialien sind im Vorwege zu Bemustern.
Der AN erstellt im Vorwege rechtzeitig (ca. 4 Wochen nach Auftragsvergabe) eine Bemusterungsliste aller zuvor genannten Materialen. Der AG wählt aus dieser dann die im Objekt zu bemusternden Koponenten aus. Die übrigen Konponenten werden in Papierform (Datenblatt, Beschreibung, Bild, etc.) bemustert.
Bemusterungen sind so rechtzeitig zu terminieren, dass bis zu den erforderlichen Entscheidungen des AG ggf. noch Nachbemusterungen mit Alternativen vorgelegt werden können. Bemusterungen finden beim AG oder auf der Baustelle statt.
Die im Objekt bemusterten Koponenten können nach erfolgter Bemusterung verbaut werden, sofern dies nicht explizit anders kommuniziert wird..
Revisionsunterlage
Für die Baumassnahme sind folgende Revisionsunterlagen zu erstellen und dem Auftraggeber in 3-facher Ausführung, in jeweils einen Ordner mit Inhaltsverzeichnis vorzulegen:
Zeichnungen sind zusätzlich als CAD- Datei im dwg- Format 2013 und pdf auf einem USB Stick zu übergeben.
Zeichnungen mit Darstellung der Leitungsführungen und den Dimensionen:
- Die Werkstatt- und Montageplanung ist gem. VDI 6026 fortzuschreiben
- Revisionszeichnungen in gleichem Umfang wie die
Ausführungszeichnungen, ergänzt mit Schnitte und
Übersichtspläne, farbig.
- Wesentliche Anlagenteile sind mit Positionsnummern zu versehen
- Betriebs- und Einweisungsprotokolle
- Laborberichte der Hygieneprüfung
- technische Unterlagen aller eingebauten Teile, bei Bedarf mit
Bescheinigungen und Bauartzulassungen
- Ersatzteillisten
- Listen für Wartungsintervalle
- Fachunternehmererklärungen / Fachbauleitererklärung
- Anlagenbeschreibungen mit Beschreibung der Einstellwerte
- Bedienungs- und Wartungsunterlagen
- Inbetriebnahmebescheinigungen
- Einmess- und Regelprotokolle für die jeweiligen Geräte
- Einstellprotokoll für die Regelungstechnik insgesamt
- Volumenstrommessergebnisse
- Fotodokumentation der verbauten Leistungen, insbesondere der verdeckten Teilleistung
Die Revisionsunterlagen sind 4 Wochen vor Abnahme zu übergeben und bis spätestens 4 Wochen nach Abnahme zu vervollständigen.
Funktionsprüfung und Probebetrieb
Die Funktion der Anlage ist mit geeigneten Mitteln abzubilden und zu dokumentieren.
Die Inbetriebnahme ist mit dem Nachunternehmer Heizungs- und Regelungstechnik eigenverantwortlich zu koordinieren
und nach erfolgter IBN zu dokumentieren.
Nach Beendigung der Montage wird die Anlage einer Funktionsprüfung unterzogen. Hierbei ist vom Auftragnehmer der Nachweis über die Funktionstüchtigkeit der Anlage zu erbringen.
Nach der Funktionsprüfung sind die Teile und Leistungen, die sich als mangelhaft herausgestellt haben, zu ersetzen.
Die ersetzten Teile sind einer erneuten Funktionsprüfungen zu unterziehen. Über jede Einweisung und Unterrichtung ist ein schriftliches Protokoll zu fertigen.
Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass das Bedienungspersonal genau nach der Bedienungsanweisung angewiesen wird und alle notwendigen schriftlichen Unterlagen ausgehändigt bekommt.
Im Zuge der Abnahme ist in Form eine Probewartung die Funktion und Erreichbarkeit aller relevanten Bauteile zu demonstieren und dokumentieren.
Schnittstellen / Bauseitige Leistungen
Bauseitige Leistungen Auftraggeber
Bauseitige Leistungen und Nebengewerke
Folgende Teilleistungen werden bauseits vom Nebengewerken ausgeführt:
Rohbau
Herstellen der Wand- und Deckendurchbrüche gem. bauseitiger Durchbruchsplanung.
Das Ummanteln und Schließen mit systemzugehörigen Brandschutzsystemen und/oder Schallschutzentkopplungen
ist jedoch Leistung des AN Lüftung.
Der Rohbauunternehmer schließt lediglich den Durchbruch zwischen vom Fachingenieur geplantem Durchbruch und Brand- bzw. Schallschutzisolierung des AN Lüftung. Ein Verguss bzw. Vermörteln muss fachgerecht möglich sein, die Wand- und Zwischenabstände müssen der L ü AR entsprechen.
Im Treppenhaus bzw. in der Nähe der Wohnungseingangstüren und Geschoss sind Höhenpunkte angebracht
Hinweis: Schalung des Rohbauunternehmers darf nur mit dessen ausdrücklicher Erlaubnis durchbohrt werden!
Trockenbau
Auswechslungen von evtl. großen Wanddurchbrüchen in Ständerwerk und Einbau von ggf. erforderlichen Revisionsöffnungen nach Vorgabe des AN Lüftung.
Herstellen der abgehängten Decken/Rohrkästen im Bereich der Leitungsführungen des AN.
Dachabdichtung
Eindichten von Dachdurchführungen erfolgen durch den AG
Elektrische Anschlüsse / MSR
Liefern und Herstellen der elektrischen Zuleitungen für Motoren/Stellantriebe, Schotts und sonstige elektrische Verbraucher erfolgen durch den bauseits beauftragten Elektrofachbetrieb. Die Abstimmung mit diesem hat durch denn AN zu erfolgen
Die interene Verkabelung z.B. von RLT-Geräten erfolgt durch den AN bzw ist durch ihn zu beauftragen
Nebenleistungen / Besondere Leistungen
Im Folgenden sind Nebenleistungen aufgeführt. Die in der VOB/C DIN 18299 und 18379 dort jeweils unter Punkt 4.1 aufgeführten Leistungen verbleiben ebenfalls Nebenleistungen.
Diese Nebenleistungen gehören auch ohne weitere Erwähnung in den Leistungspositionen zur vertraglichen Leistung und werden nicht separat vergütet. Sind diese Nebeneistungen trotz der Auflistung hier unter 4.7 mit Hauptpositionen ausgeschrieben, gilt die Vergütung nach Hauptpositionen vorrangig!
Sind die hier unter 4.7, oder in den zitierten VOB/C -Normen jeweils dort unter der Nummer 4.1 aufgeführten Nebenleistungen, als Bedarfspostionen (sog. NEP- Positionen) im Leistungsverzeichnis angefragt, so gilt folgendes:
Diese Bedarfspositionen werden, wie sonstige Bedarfspositionen auch, nur dann zusätzlich und
separat vergütet, wenn die Bedarfspositionen konkret für eine Leistung beauftragt werden.
Bedarfspositionen können auch für Preisanpassungen herangezogen werden, wenn die in den Normalpositionen beinhalteten Nebenleistungen durch Änderung der Ausführung auf Anweisung des Auftraggebers entfallen.
Nebenleistungen sind demnach insbesondere:
In Ergänzung zu DIN 18 299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten aller Art"
Planungsleistungen
Die Planungsleistungen gemäß Punkt 4.5.
Koordinierung
Die Abstimmung und Koordinierung der eigenen Bautätigkeiten gemäß Baustellenverordnung mit den Nebengewerken.
Baustrom und Bauwasser
Die erforderlichen Baustrom und -wasseranschlüsse werden in ausreichender Dimensionierung vom AG gestellt. Die Verbrauchskosten usw. für Energie und Wasser inkl. Abwasser für die eigenen Leistungen sind Teil der Baustelleneinrichtung des AN und wwerden im Rahmen einer pauschalen Größe vom AG dem AN berechnet
Aufenthalts- und Lagerräume
Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen liegt im Verantwortungsbereich vom AN. Sofern ein Raum zur Verfügung gestellt werden kann, ist dieser eigenverantwortlich durch eine AN -eigene Bautür zu verschließen. Wenn bereits bauseits eine Tür eingebaut ist, ist diese inkl. der uneingeschränkten Übernahme des Beschädigungsrisikos zu übernehmen. Der Bauleitung des AG ist ein Schlüssel für den Raum zu übergeben. Ein Anspruch auf Gestellung eines Raumes besteht nicht.
Gerüste
Auf-, Um- und Abbau sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, auch wenn die zu bearbeitende bzw. zu bekleidende Fläche höher als 3,5m über Standfläche des Gerüstes liegt sowie auch wenn die Standfläche abgestuft oder geneigt ist und ein Ausgleich von mehr als 40cm erforderlich ist, soweit nicht bauseits gestellt (siehe Pkt.4.6 Schnittstellen). Auf- udn Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen höher als 2,00 m über Gelände oder Fußboden liegen.
Werden Arbeitsgerüste bauseitig gestellt, gilt ein eventuell erforderlicher Umbau oder eine Erweiterung nur zu Zwecken des eigenen Arbeitsschutzes als Nebenleistung.
Volumenströme
Die Volumenströme (Zu- und Abluft) der Wohnungen und einzelnen Räume sind zu ermitteln, abzugleichen und zu protokollieren.
Einregulierung, Funktionsnachweis, Inbetriebnahme
Die Einstellung und Einregulierung der Anlagen ist spätestens zur Abnahme durchzuführen. Nachdem dies durchgeführt wurde, ist seitens des AN gegenüber dem AG die ordnungsgemäße Einstellung und Einregulierung zu demonstrieren (Funktionsnachweis).
Vor Inbetriebnahme sind alle Kanäle und Anlagenteile zu reinigen, eingebaute Schmutzfänger und Filter sind zu reinigen. Filterwechsel nach Probe- und prov. Betrieb.
Provisorische Maßnahmen zum Betreiben der Anlagen oder von Anlagenteilen vor der Abnahme auf Anordnung des AG, z.B. Bau-Trocknung.
Beschriftungen und Kennzeichnungen
Beschriftungen, Kennzeichnungen, Bezeichnungsschilder und Kennbänder sind unverlierbar, ausreichend und eindeutig einzusetzen, so dass die Funktionen der einzelnen Anlagenteile gut überschaubar sind und die Bedienung der Anlagen auch für fachkundige, jedoch nicht ausreichend ortskundige Personale, keine Fehlbedienungen verursacht.
Gewährleistungserhaltende Wartungsarbeiten
Wartungsarbeiten, die erforderlich sind, um die Mängelansprüche bis zum Abschluss eines Wartungsvertrages zu bewahren sind von dem AN durchzuführen.
Dieses gilt derart Überbrückung der Zeitdauer im Übergang vom AG -Baumangament an die Objektverwaltung, maximal jedoch 3 Monate nach Abnahme. Es erfolgt kein Abzug einer Minderleistung,
wenn die Wartung wie vorgesehen innerhalb von 3 Monaten beauftragt wird.
Ausführungsfristen, Vertragsfristen dieses Vertrages
s. Terminplan
Sonderwunschabwicklung Wohnungseigentümer
- entfällt
Anlagen
Folgende Unterlagen sind der Ausschreibung beigefügt:
s. Anlagenliste
Technische Vorbemerkungen - Raumlufttechnik
Technische Vorbemerkungen - Elektroinstallation Vorbemerkungen
Es gelten die Vorbemerkungen der KG 300 aus den Leistungbeschreibungen ergänzend zur nachfolgenden Leistungsbeschreibung.
Bei Widersprüchen zwischen den Anlagen gilt das speziellere Dokument vor dem allgemeinen Dokument. Bei Widersprüchen zwischen den beschriebenen Qualitäten ist im Zweifel die höherwertige Ausführung geschuldete Leistung. Bei Widersprüchen zwischen Zeichnungen und textlichen Darstellungen gilt im Zweifel ebenfalls die höherwertige Ausführung als vereinbart.
Technische Vorbemerkungen Elektroinstallation
Diese Vorbemerkungen umfassen besondere Richtlinien und Bedingungen für die Ausarbeitung des Angebotes und für die Ausführung der Elektroanlagen.
1.0 Normen und Richtlinien
Für die Ausarbeitung des Angebotes sowie für die Ausführung, Abnahme und Inbetriebnahme der elektrotechnischen Anlagen sind neben den Verdingungsunterlagen, die Vorschriften, Bestimmungen, Richtlinien und Normen der nachfolgenden Institutionen in ihrer neuesten Fassung zugrunde zulegen und das unabhängig ob sie Bestandteil der VOB sind, von den zuständigen Behörden als rechtsverbindlich anerkannt oder als Entwurfsblätter vorliegen.
a. Deutsches Institut für Normung, (DIN)
b. Verein Deutscher Ingenieure, (VDI)
c. Verband Deutscher Elektrotechniker, (VDE)
d. Technischer Überwachungsverein, (TÜV)
e. Landesbauordnung (LBO), Elt-Bau VO, Verordnungen
der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde
f. Auflagen und Bestimmungen der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde.
g. Regelwerke des Gewerbeaufsichtsamtes und deren
gesetzliche Bestimmungen.
h. Anschlussbedingungen der örtlichen
Versorgungsunternehmen (TAB).
i. Bestimmungen der Deutschen Bundespost Telekom
j. Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der für den
Anlagenbetreiber zuständigen
Berufsgenossenschaft.
k. Die Ausführungen der Verwaltungsberufsgenossen- schaft zum Berührungsschutz elektrischer Anlagen und
Geräte (VBG).
l. Die Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer
(VdS)
2.0 Verteiler, Tableaus und Zähleranlagen
2.1 Allgemein
Der AN hat umgehend nach Auftragsvergabe beim zuständigen EVU vorstellig zu werden und rechtzeitig die erforderlichen Unterlagen für die Fertigmeldung sowie die Installation des Hausanschlusses einzureichen.
Die Anschlusskosten sind/werden vom Bauherrn angewiesen.
Der Montagetermin des Hausanschlusses und der Zähler ist vom Auftragnehmer mit der Bauleitung und dem EVU abzuklären.
Für die erforderlichen Unterschriften sind die Formulare vom Auftragnehmer auszufüllen und dem Bauherrn mindestens 20 Arbeitstage vor der Inbetriebnahme durch den Auftragnehmer zur Unterschrift vorzulegen und dem EVU zuzuleiten.
Die Verteiler sind als typgeprüfte oder partiell typgeprüfte Schaltgerätekombination(TSK, PTSK ) gemäß VDE 660 Teil 500 herzustellen. Bezogen auf die äußeren Abmessungen müssen die Verteilungen eine ca.20 %-ige Platzreserve für nachträgliche Einbauten aufweisen. Für die Ausbaureserve sind sämtliche Geräteträger und Abdeckplatten vorzusehen. Die Ausbaureserve muss sich auch auf die zulässige Verlustleistung des Verteilerschrankes beziehen. 10 % der belegten Sicherungen sind als Reserve einzubauen und zu verdrahten.
Jede Schaltgerätekombination muss mindestens mit dem:
- Namen des Hersteller oder Ursprungsbezeichnung und der
- Typbezeichnung
versehen sein.
Ein komplettes Schaltbild mit der Bezeichnung aller Geräte, Klemmen, Schaltkreise bzw. Verbraucher, Aufbaupläne mit Stücklisten und Hersteller - Typenbezeichnung sind in einer Tasche ( Einsteckrahmen an der Innenseite der Tür ) mitzuliefern.
Weiter Angaben müssen aus dem zugehörigen Unterlagen ersichtlich sein:
- Nummer der Norm
- Nennspannung/-strom
- Kurzschlussfestigkeit
- IP-Schutzart
- Art der Netzform
- wirksame Verlustleistung
- zulässige Verlustleistung
Die Verteilung ist mit einem Resopalschild zu beschriften (z.B. UV-1 usw.) Schrifthöhe 120 mm. Kabel und Leitungen, Klemmen ( auch N und PE ), und Schaltgeräte sind zudem mit einer dauerhaft haltbaren Beschriftung zu versehen. Zusätzlich muss die Beschriftung auch bei abgenommener Abdeckung erkennbar sein.
2.2 Mechanische Ausführung der Verteiler
Die Verteilungen sind in der Schutzart IP 31, IP 43 bzw. IP 54, entsprechend dem vorgesehenen Standort, in verwindungssteifer, selbstragender Konstruktion aus stabilen Profilen auszuführen.
Je nach Größe sind die Verteilungen mit einer oder mehreren Türen inkl. Sicherheitsschlösser auszurüsten. Die Schließung aller Schlösser ist einheitlich mit einem Schlüssel für das gesamte Gebäude vorzusehen.
Der Ein- und Ausbau sowohl von Normfeldgruppen wie von herausnehmbaren Montageplatten für Einzelgerätbestückung oder Geräteträgern muss gewährleistet sein.
Zur Aufnahme eines Bestandsplanes ist für jede Verteilung eine Plantasche mitzuliefern und innen an der Verteilungstür anzubringen.
2.3 Elektrische Ausrüstung der Verteilungen
Vor Fertigung der Schaltgerätekombination sind die Kurzschlussverhältnisse am Einbauort zu ermitteln und mit dem Fachplaner abzustimmen. Bei der Bemessung der Geräte ist die erforderliche Kurzschlussfestigkeit zu berücksichtigen.
Auf eine gleichmäßige Phasenbelastung der Zuleitungen ist zu achten.
Es sind nur Geräte mit abgedeckten Klemmen gemäß VDE 0106 Teil 100 ( VGB 4 ) zu verwenden. Berührungsgefährliche Teile müssen fingersicher ausgeführt oder abgedeckt werden. Sicherungen, Meldeleuchten, handbetätigte Schaltgeräte und dergleichen sind so anzuordnen, daß die Bedienung gefahrlos und ohne Entfernung der Schutzabdeckung möglich ist.
Alle Abgänge von Leitungsschutzschaltern, Sicherungen, Schützen und sonstigen Geräten, die von der Verteilung zu Verbraucher, Taster usw. vor Ort geführt werden, sind auf Reihen-, N-Trenn- und PE-Klemmen zu führen. Als Abgangsklemmen dürfen nur Schaltanlagen - Reihenklemmen zur Befestigung auf Tragschienen in kriechfester Ausführung verwendet werden. Die einzelnen Stromkreise und ihre Schutzeinrichtungen müssen eindeutig zu unterscheiden sein. Sämtliche Steuerleitungen sind auf Klemmen aufzulegen.
Die Sammelschienen sind mit Sammelschienenträgern an separaten Traversen zu montieren. Bei der Bemessung der Stützenweiten muss die erforderliche Kurzschlussfestigkeit eingehalten werden.
Sammelschienen und Verdrahtung sind mit VDE-Kennfarben zu kennzeichnen.
Die Verdrahtung innerhalb der Verteilung ist mit flexiblen Leitungsmaterial auszuführen. Der Mindestquerschnitt beträgt hierbei 2,5 mm². Bei Anschluss von mehrdrahtigen Adern sind Quetschkabelschuhe einzusetzen.
Die Reihenklemmen und die Verdrahtung zwischen den Stromkreissicherungen sind entsprechend der größtmöglichen einsetzbaren Sicherung auszulegen. Parallelleitungen und -adern zur Querschnittverstärkung sind nicht zugelassen. Auf jeder Seite darf nur max. eine Ader je Klemme aufgelegt werden.
Die Verdrahtung erfolgt in Verdrahtungskanälen, mit Kunststoffbändern gebündelt. Sogenannte X-Verdrahtung ist nicht zugelassen. Verdrahtungen, die von der Sammelschiene auf die Vorsicherungen führen und nicht dem Querschnitt entsprechend abgesichert sind, sind kurz- schluss- und erdschlusssicher auszuführen.
Die Verdrahtung von und zu den Schaltschränken und Stromkreisabgängen mit unterschiedlichen Schutzmaßnahmen sind in getrennten Verdrahtungskanälen zu verlegen und durchgehend gegeneinander abzuschotten.
2.4 Aufbau der Verteilungen
Alle Verteilungen erhalten im oberen bzw. unteren Teil über die gesamte Breite einen durchlaufenden Kabelraum zum Rangieren der Kabeladern entsprechend dem Kabelquerschnitt und der Anzahl der ankommenden und abgehenden Kabel. Je nach Aufbau sind Befestigungseisen zur Zugentlastung der ankommenden und abgehenden Kabel vorzusehen.
2.5 Kalkulation der Verteilungen
In den Einheitspreisen für Verteilungsgehäuse ist zu berücksichtigen:
Fabrikfertige Ausführung der Gehäuse einschließl. der erforderlichen Flansche, Kabel- und Leitungseinführungen, Rostschutz sowie Vor- und Fertiganstrich, Profilleistenrahmen auf dem Boden bzw. an der Wand zur Aufstellung der Verteilung falls erforderlich.
Transport der einwandfrei verpackten, gegen Transportschäden gesicherten, geprüften und komplett bestückten Anlage, teilweise in Transporteinheiten zerlegt, zur Baustelle. Abladen, auspacken und transportieren der Transporteinheiten an die entsprechenden Montagestellen, Zusammenbau der Einheiten zur Gesamtanlage.
Herstellen aller Leitungsverbindungen innerhalb der Anlage, Aufstellen, Ausrichten und Befestigen der Anlage.
Sämtliche Anschlüsse der zu- und abgehenden Kabel und Leitungen sind einzukalkulieren.
In dem Einheitspreis der Einbauten ist zu berücksichtigen:
Gerätebestückung einschl. anteilmäßiger Verdrahtung sowie Anschluss der ankommenden Steigeleitung und abgehender Leitung, Klein-, Isolier- Löt- und Befestigungsmaterial, Schaltanlagen- Klemmen, Nulleiter- Trennklemmen, Schutzleiter- Klemmen, Haupteingangs- Klemmen.
Die Beschriftung aller Klemmen ( auch N und PE ), der Kabel sowie der kompletten Anlage.
Die angebotenen Fabrikate sind in die Fabrikatsliste einzutragen.
3. 0 Kabeltragsysteme
3.1 Kabelbahnen und Steigetrassen
Als Kabelbahnen und Steigetrassen sind nur stabile Stahlblechwannen bzw. Stahlprofile feuerverzinkt nach EN 10147, in Räumen mit erhöhter Korrosionsbeanspruchung feuerverzinkt nach DIN 50976 zu verwenden. Schrauben, Muttern, Scheiben, Federringe feuerverzinkt. Schnittstellen oder Bohrungen müssen nachverzinkt bzw. entsprechend korrosionsgeschützt werden.
Die Montage der Kabelbahnen darf nur an für die Montage von Kabelbahnen vorgesehenen Wandkonsolen, Wandauslegern oder Hängestielen erfolgen. Diese sind für die maximale Belastung der Kabelbahnen anzulegen. Die Abstände sind entsprechend der maximalen Belastung der Kabelbahn sowie der Beschaffenheit der Decken bzw. Wände und der Tragfähigkeit der Kabelbahn festzulegen.
Hängestiele erhalten an der unteren Schnittkante Kunststoffschutzkappen zur Unfallverhütung. Die erforderlichen Stiele sind mit der Bauleitung abzustimmen.
Winkel, Abzweigungen usw. sowie Höhenversprünge sind ausschließlich mit den entsprechenden, hierfür vorgesehenen Formteilen und Zubehör auszuführen. Kabelbahnen und Kabelrinnen sind untereinander elektrisch gut leitend zu verbinden und in den Potentialausgleich einzubeziehen.
Für die Funktionserhaltsteigetrassen sind zugelassene Wirksame Unterstützungsmaßnahme (WUM) einzusetzen, welche max. alle 3,5m installiert werden.
Alle Zubehörteile, Verbindungsteile usw. gehören zum Lieferumfang, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Es sind Wirksame Unterstützungsmaßnahmen an den Steigepunkten alle 3,5m zu installieren.
3.2 Installationsrohre
Die Rohrverlegung hat einschl. allem erforderlichen Zubehör wie Rohrbögen, Muffen, Endtüllen, ggf. Würgenippeln oder Verschraubungen an den Enden, allem Klein- und Befestigungsmaterial zu erfolgen.
Grundsätzlich ist die Verwendung von starrem, stabilen Installationsrohr der Verlegung von flexiblen Rohren vorzuziehen. Bei a.P.-Verlegung ist nur starres Installationsrohr oder Stahlpanzerrohr einzusetzen.
Bei der Verlegung auf Rohbetondecken ist Panzerrohr zu verwenden.
Die Befestigung bei a.P.-Verlegung hat mind. alle 40 cm zu erfolgen. Bei Kunststoffrohren mit doppellaschigen Kunststoffschellen, bei Stahlpanzerrohr mit doppellaschigen, verzinkten Metallschellen, jeweils mit Messingschrauben. (keine Befestigung mit Kabelbindern)
Alle Stahlpanzerrohre sind in die Schutzmaßnahme und in den Potentialausgleich einzubeziehen.
Rohrenden und Einführungen sind mit Endtüllen zu versehen. Bei Maschinen und Geräteanschlüssen dürfen nur flexible Metallgliederschläuche verwendet werden. Die Anschlüsse müssen mit den zugehörigen Endtüllen bzw. Verschraubungen ausgeführt werden. Eine Befestigung und Zugentlastung muss an beiden Enden vorgesehen werden.
4.0 Stemmarbeiten, Schlitzen und Durchbrüchen
Das Stemmen von Schlitzen und Durchbrüchen ist nur in Abstimmung mit der Bauleitung zulässig.
Schlitze, Durchbrüche, Verteilungsnischen und Löcher für Geräte und Installationsarbeiten dürfen nur maschinell in der jeweils schonendsten Art und Weise hergestellt werden und zwar:
- Schlitze mit Mauer-Schlitzfräsen oder Trennscheiben
- Durchbrüche und Verteilungsnischen mit Schlagbohrern ggf. mit Schlaghämmern
- Löcher für Schalter- und Gerätedosen mit Stein bzw. Beton-Dosensenkern
Das Anbringen von Aussparungen für die Elt-Anlagen während des Betonierens ist Sache des Auftragnehmers. Die Aussparungen sind gegen Verrutschen zu sichern.
Erforderliche Dimensionierungen sind möglichst klein zu wählen. An statisch wichtigen Bauteilen wie z. B. Pfeilern, Trägern, Unterzügen sowie an besonderen Bauteilen wie Kamin-, Luft- und Abzugsschächten usw. dürfen Stemmarbeiten nicht vorgenommen werden.
Nicht genutzte Durchbrüche sowie der nicht genutzte Raum in Durchbrüchen sind nach der Verlegung bzw. Montage zu verschließen, ebenso sind Durchbrüche in Steigeschächten zu schließen.
5.0 Kabel und Leitungen
5.1 Allgemein
Die Querschnitte der Kabel und Leitungen sind entsprechend der Belastung und dem Spannungsabfall zu bemessen. Der Mindestquerschnitt richtet sich nach VDE 0100; Teil 430/6.81. Kabel und Leitungen müssen das VDE-Zeichen tragen. Die Farbkennzeichnung der Adern muss den VDE - Bestimmungen, VDE 0293,entsprechen.
Für den N-Leiter (blau) und PE- bzw. PEN- Leiter (grün-gelb) dürfen nur diese Adern verwendet werden. Eine Kennzeichnung durch farbige Schlauchüberzüge ist nicht zugelassen.
Kabel und Leitungen sind an den Anschlussenden dauerhaft mit der Stromkreisbezeichnung zu kennzeichnen und zu nummerieren.
5.2 Verlegung
Die Leitungsführung hat ausschließlich waagerecht und senkrecht zu Baufluchten zu erfolgen. Deckenleitungen sind stets parallel zu den Begrenzungswänden des jeweiligen Raumes zu verlegen.
Die Befestigung u.P. installierter Leitungen und Kabel mittels Mauerhaken und ungeschützten Stahlnägeln ist verboten, es ist nur geeignetes Installationsmaterial, z.B. Nagelschellen, zu verwenden. Es dürfen nur verzinkte Stahlnägel verwendet werden. Bei u.P.-Installationen sind Leitungsauslässe mit geeigneten Endschellen bzw. Endauslaßdosen zu versehen.
Stegleitung darf nur in besonderen Fällen und mit Genehmigung der Bauleitung verlegt werden.
Bei Verlegung von Leitungen in Betondecken- oder Wänden dürfen nur NYY-Leitungen oder Leitungen in Schutzrohren verlegt werden.
u.P.-Rohre und u.P.-Leitungen sind mit Zement Schnellbinder oder Schellen in Schlitzen oder Auslässen zu befestigen.
Alle in Kabelkanälen und Kabelbahnen oder im Hohlboden verlegten Leitungen sind auszurichten und zu fixieren.
Bei senkrechten Bahnen sind Kabelschellen zu verwenden (Abstand 30 cm). Die Kabelschellen bestehen aus Rücken- und Deckschale.
In Räumen mit a.P. Installation sind Leitungen und Kabel mittels Montagerohr als offenes Rohrsystem zu installieren.
Befestigungen aller Art sind mit gebohrten Dübeln auszuführen. Deckenbefestigte Objekte dürfen nicht mittels Kunststoffdübel ausgeführt werden.
Sind Ankerschienen vorhanden, hat die Befestigung vorrangig an diesen zu erfolgen. Ausnahmen sind nur nach Rücksprache mit der Bauleitung zulässig. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung nach der zulässigen Belastung der Ankerschienen zu erkundigen. Evtl. auftretende Schäden gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Geschossene Befestigungsbolzen sind nicht zulässig.
In abgehängten Decken hat die Befestigung der Leitungen direkt an der Betondecke zu erfolgen. Die Befestigung ist mit Schellen, Abstand mind. alle 50 cm, vorzunehmen.
Bei mehreren Leitungen erfolgt die Befestigung mit Schellen, Schellenband oder Schlaufen. Eine Befestigung mit Draht oder Befestigung an den Deckenabhängungen ist nicht zugelassen.
Dehnungsfugen sind mit flexibler Leitung zu überbrücken.
Bei der Leitungsverlegung muss beachtet werden, dass in der Regel die Leitungen für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen hinsichtlich der Platzierung des Vorrecht haben. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Bauleitung.
Die genauen Leitungswege, insbesondere bei Anhäufung, sind vor der Verlegung mit der Bauleitung unter Berücksichtigung der anderen Gewerke abzusprechen. In jedem Fall sind, unter Berücksichtigung aller Umstände, die für den Bauherrn wirtschaftlichsten Leitungswege zu wählen. Werden Leitungen ohne zwingende Gründe auf Umwegen verlegt, so werden die Mehrlängen beim Aufmaß nicht berücksichtigt. Sind Leitungen aus baulichen Gründen auf Umwegen zu verlegen, so sind diese Leitungswege vorher mit der Bauleitung abzusprechen.
5.3 Kalkulation
In den Einheitspreisen für die Kabel und Leitungen muss enthalten sein:
5.3.1 Allgemein
Lieferung frei Verwendungsstelle, sowie Montage einschließlich Klein- und Befestigungsmaterial entsprechend der Verlegungsart.
Zum betriebsfertigen Verlegen gehört auch das ordnungsgemäße Einführen und Anschließen bzw. Anklemmen bzw. an allen Anschlussstellen (Verteilungen, Schalttafeln), einschl. liefern und auflöten bzw. aufkerben der erforderlichen Kabelschuhe mit allen Nebenarbeiten sowie aller erforderlichen Verschraubungen, Würgenippel usw.
5.3.2 Kabel und Leitungen auf Putz (a.P.)
Verlegung im Montagerohr inkl. Rohr, Abstandschellen bei mehr als drei Rohren mit Anreihschellen oder auf C- Profilschiene mit Bügelschellen bei großen Querschnitten und allem Zubehör wie Bögen und Endtüllen.
Weiterhin die Montage von einzelnen oder gebündelten Leitungen in Zwischendecken mittels ISO-Nagelschellen, Hilti- oder Bettermann-Schellen (ein- oder zweiseitige Federbügel) bzw. PVC-Schlaufen oder OBO-Halterungen wenn keine gesonderten Kabelverlegungssysteme für diese Bereiche ausgeschrieben sind.
5.3.3 Kabel und Leitungen unter Putz (u.P.)
Die Verlegung von Teillängen in Mauerschlitzen und in Zwischenwänden, einschließlich der erforderlichen Schlitzarbeiten in Beton- oder Mauerwerkswänden und der Leitungsbefestigung in den Schlitzen.
Zulässigkeit von Schlitzen, Schlitztiefen in Abstimmung mit den Statiker. Freigaben von Statiker/Bauleitung sind einzuholen.
5.3.4 Kabel und Leitungen in Beton (i.Bt.)
Die Verlegung in Teillängen zwischen der Bewehrung einschließlich durchbohren der Schalung, fixieren und Schutz der Leitungen gegen Beschädigung beim Betonieren bzw. verdichten.
5.3.5 Kabel und Leitungen im Kanal oder Rohr (i.K.od.R.)
Die Verlegung in Kanal, Rohr oder auf Kabelbahnen in Teillängen, einschließlich ausrichten und fixieren.
5.3.6 Kabel- und Leitungsanschlüsse
Kabelanschlüsse an Schaltschränken, Motoren, Thermostaten, Fühlern etc. einschließlich Absetzen, Einführen und Befestigen der Leitungen mit Zugentlastung, sowie das Abisolieren der Adern, dem Anbringen von Kabelschuhen oder Adernendhülsen.
5.4 Hauptleitungen
Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Kabel, insbesondere die Hauptleitungen zu Verteilungen (auch die der technischen Gewerke) sind nach dem letztgültigen Stand der Leistungsermittlung - Höchstlast zu bemessen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor Bestellung der Kabel die neusten Leistungsdaten von der Bauleitung einzuholen und zu vergleichen. Die Längenmaße und Verlegungsarten sind am Bau zu prüfen.
Sollten Angaben, bedingt durch Leistungsänderung o.a., nicht mehr dem neuesten Stand entsprechen, so sind evtl. Nachforschungen durch Berechnungen zu belegen und rechtzeitig anzumelden.
6.0 Installationen, Schalter- und Abzweigdosen
6.1 Allgemein
Für gleiche Geräte sind nur ein Fabrikat und nur eine Typenreihe zugelassen.
Als Schalterdosen, Abzweigdosen und Gerätedosen dürfen nur Dosen aus flammwidrigen Isolierstoff verwendet werden, die eine Schraubbefestigung besitzen. Alle Geräte sind mit Schraubbefestigung zu montieren.
Jeder Deckenauslaß ist, soweit keine Leuchten montiert werden, mit einer Anschlussklemme und einem Deckenhaken zu versehen.
6.2 Montage
u.P.- Gerätedosen, Schalter- und Abzweigdosen, u.P.-Verteilerschränke, u.P.-Gehäuse usw. sind so einzusetzen und zu befestigen, dass sie mit der fertiggeputzten Wand bündig abschließen.
Bei Montage in gefliesten Wänden oder Sichtmauerwerk sind Schalter und Steckdosen genau auf Fugenkreuz zu setzen. Die genaue Lage ist vor der Montage mit dem betreffenden Gewerk abzustimmen.
Der Einbau der Schalter und Steckdosen darf erst nach Abschluss der Malerarbeiten erfolgen.
Maße für den Einbau von Schaltern, Steckdosen, Geräte usw. sowie der Brennstellen sind vor Beginn der Installation mit der Bauleitung abzustimmen. Soweit nicht anders vermerkt, sind folgende Einbauhöhen vorzusehen:
- Schalter und Taster Mitte: 1,05 m OKFF
- Steckdosen Mitte: 0,30 m OKFF
- Geräteanschlussdosen Mitte: 0,30 m OKFF
- Antennensteckdosen Mitte: 0,30 m OKFF
- Telefon-Anschlußdosen Mitte: 0,30 m OKFF
- Geräteanschlussdosen Mitte: 0,30 m OKFF
- Küche Arbeitssteckdosen Mitte: 1,05 m OKFF
- Küche Steckdosen Dunstabzug, Kühl- u. Gefrierkomb.
Mitte: 2,15 m OKFF
- Küche Steckdose Unterschr.-Bel. Mitte: 2,15 m OKFF
- Beleuchtung Wandauslässe Mitte 2,00 m OKFF
- Bad/WC Steckd. Waschbecken Mitte: 1,25 m OKFF
Küchen- und Baddetails sind vorrangig zu beachten.
Bei Mehrfachsteckdosen-/schalterkombinationen sind diese aus Einzelgeräten zu erstellen. Schalter- und Steckdosen sind mind. 0,15 m von den Türkanten und Mauerkanten zurückzusetzen
6.3 Leitungseinführungen
Leitungseinführungen in Geräte- und Abzweigdosen sind mit Lochstanzen auszuführen.
Kabelverschraubungen in Metall- und Isogehäusen dürfen nur zugehörig in Metall- und Isolierstoffausführung verwendet werden. Bei FR-Installation sind Verschraubungen, sofern keine Würgenippel verwendet werden, vorzusehen.
Für den Anschluss von fest angeschlossenen Geräten (Durchlauferhitzer, Herde , Kaffeemaschinen, Aufbereiter usw.) müssen Geräteanschlussdosen mit Abdeckplatten zum Herausführen von Gummischlauchleitungen verwendet werden.
6.4 Kalkulation
Schalter-, Geräte- und Abzweigdosen sind, wenn nicht gesondert beschrieben, entsprechend der jeweiligen Montageart auszuwählen. Geräte inkl. Abdeckung und Rahmen mit anteiliger Kombinationsabdeckung.
In den Einheitspreisen muss weiter enthalten sein:
6.4.1 Montage auf Putz und Kanal od. Rohr (a.P u. i.K.od.R.)
Abzweigdosen in FR - Ausführung, aus Thermoplastischen Kunststoff mit Schraubdeckel, Leitungseinführungen und fest eingebaute Klemmsteine.
6.4.2 Montage unter Putz (u.P.)
Schalter und Abzweigdosen in u.P.- Ausführung, mit Schraubdeckel bzw. Schraubbefestigung, in Hohlwänden als Hohlwanddosen ausgeführt.
Herstellen der Ausschnitte mit Dosensenker oder Kreisschneider, Ränder eingesenkt. Befestigung mit Schnellbinderzement bzw. Krallen für Hohlwand, Putzdeckel.
6.4.3 Montage in Beton (i.Bt.)
Schalter bzw. Abzweigdosen in Betonbau-Ausführung, mit Schraubdeckel bzw. Schraubbefestigung, Befestigung an der Schalung einschl. Gegenlager, Signaldeckel.
7.0 Brandschutzmaßnahmen
Zur Anwendung kommen dürfen nur Wand- und Deckenschottungen der Feuerwiderstandsklasse S 90 nach DIN 4102 Teil 9. Das angebotene System muss vom Deutschen Institut für Bautechnik bauaufsichtlich zugelassen sein.
Die Fremdüberwachung der verwendeten Baustoffe ist nachzuweisen.
Ein müheloses Nachlegen verschiedener Kabeldurchmesser muss gewährleistet bleiben. Das System muss in Leichtbau- und Betonwänden > 10 cm, bzw. Mauerwerk > 11.5 cm, bzw. in Massivdecken > 15 cm Dicke geprüft sein.
Brennbare Lösungsmittel im Dämmschichtbildner oder Decklack sind nicht zugelassen. Die Alterungsbeständigkeit des DSB muss nachgewiesen sein.
Die Montage entsprechend der Zulassung ist zur Abnahme nachzuweisen. Insbesondere ist auf die maximal zulässige Belegung des Schott und die Anordnung der Kabelbündel im Schott zu achten.
Bei Kabelbahnverkleidungen ist besonders auf eine wirksame Be- und Entlüftung zur Wärmeabfuhr zu achten.
Aufhängung / Befestigung nur mit Befestigungsmaterial entsprechend der Zulassung.
Die benötigten Revisionsöffnungen, Lüftungsbausteine und Verschlüsse für Kabelaustritte sind anteilig in die Einheitspreise einzukalkulieren.
8.0 Bildung der Einheitspreise
Bei der Bildung und Kalkulation der Einheitspreise sind die unter den vorgenannten Abschnitten enthaltenen Ausführungen zu beachten.Soweit hierdurch besondere Aufwendungen und Maßnahmen erforderlich oder hervorgerufen werden, sind diese Einheitspreise mit einzurechnen. Eine besondere oder zusätzliche Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Die Einheitspreise enthalten außerdem folgende Komplettleistungen:
8.1 Die komplette Lieferung der Materialien, Anlagen, Geräte usw. frei Verwendungsstelle einschl. ev. erforderlichen Fracht- und Transportkosten, Transport- und Hilfsmittel, Hilfskonstruktion, Futterrohre, C-Schienen, Befestigungsmittel und Konstruktionen usw.
Sollten Zwischenlagerungen erforderlich werden, weil die Geräte, Anlagen usw. auf der Baustelle noch nicht montiert werden können, ist dies Sache des AN.
8.2 Der Aufwand und das Material zur Herstellung des betriebsfertigen Zustandes der Anlage, wie z.B.:
- Absetzen, Abisolieren, Einführen und Anschließen von Kabeln und Leitungen, Klemmen, Verschraubungen usw. einschl. allem Zubehör
- sämtliches Rohrzubehör für Rohrverlegung
- alle Beschriftungen
sowie sämtliches Zubehör, Klein- und Befestigungsmaterial, Öle, Fette, usw. sowie alle erforderlichen Nebenleistungen.
8.3 Sämtliche für die eigene Anlage erforderlichen Stemm- und Schlitzarbeiten, Durchbrüche im Mauerwerk und Beton, auch das Freistemmen bzw. Reinigen der Dosen.
8.4 Die Säuberung aller durch die eigene Montage verschmutzten Teile und Räume, dass Abdecken und Überkleben besonders zu schützender Anlagen.
8.5 Die Kosten für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, Kosten für Auslösung, Fahrtkosten, auch dann, wenn diese hinsichtlich der Termineinhaltung notwendig werden.
8.6 Sämtliche Kosten für die Erstellung der geforderten Revisionsunterlagen.
8.7 Beschädigungen, dazu gehören auch Lackschäden, Diebstahl an eingebauten Materialien usw., bis Abnahme der Anlage und eine evt. erforderlich werdende Montageversicherung.
8.8 Die Kosten für Baustromversorgung, Einrichtungen, Versorgungsleitungen Verteilungen usw., sofern diese für das Gewerk des Auftragnehmers erforderlich sind.
9.0 Ausführungspläne, Montagezeichnungen, Ausführungsunterlagen
9.1 Der Auftragnehmer erhält zugang zum Planserver. Über den Planserver erhält der Auftragnehmer zugang zu Ausführungspläne mit der Darstellung der auszuführenden Anlagen einschl. aller für die Anlagenausführung erforderlichen Angaben.
9.2 Die Montagepläne sind in der Form auszuführen, dass alle Geräte, Leuchten, Anschlüsse, Verteilungen, Kabeltrassen, Kabelbahnen usw. an ihrem zum Einbau gelangenden Standorten eingetragen sind.
9.3 Die Montagepläne und -unterlagen sind der Bauleitung unaufgefordert und mindetsens 4 Wochen vor Ausführungsbeginn in 3- facher Ausfertigung zur Freigabe vorzulegen, so dass die genannten Ausführungsfristen bzw. -termine sichergestellt sind.
9.4 Mindestens 4 Wochen vor Fertigung der Verteilungen sind der Bauleitung in 3- facher Ausfertigung Montage- und Konstruktionspläne zur Genehmigung vorzulegen.
Der Unternehmer erhält 1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk zurück.
9.5 Für die Bearbeitung bei der Bauleitung muss eine Frist von mind. zehn Arbeitstagen bei den Termindispositionen des Auftragnehmers berücksichtigt werden.
9.6 Die ausführende Firma hat sich vor Beginn der Montagearbeit zu informieren, ob Änderungen gegenüber der Projektierung durch bauliche Umstände notwendig geworden sind.
9.7 Bestehen Schlitzpläne, so ist der Unternehmer verpflichtet, diese hinsichtlich seiner Anlage zu überprüfen.
Nachträgliche Schlitz- und Stemmarbeiten gehen zu Lasten des Unternehmers.
10.0 Revisionsunterlagen
Zur Abnahme der Elektroanlagen müssen die kompletten Revisionsunterlagen vorliegen. Die Unterlagen sind nach Vorlage des Inhaltverzeichnis vom AG aufzubauen und zu übergeben. Diese müssen spätestens drei Wochen vor der Abnahmebegehung zur Verfügung gestellt werden.
Die Unterlagen werden einfach in Form von Originalen (einmal CD/DVD/USB-Speicherstick in Auto-CAD kompatiblen Format und PDF-Format) und einfach als farbig angelegte Papierpausen bzw. Kopien übergeben.
Folgende Revisionsunterlagen sind vorzulegen:
10.1 Revisionszeichnungen
- 1 Satz Pausen nach DIN 824 gefaltet und in Ordnern.
Die Revisionszeichnungen müssen die gesamte Anlage beinhalten.
Aus den Revisionszeichnungen müssen die Hauptleitungs- und Leitungsführung (Kabelbahnen-Kabelwannen), die Versorgungsbereiche, Standorte der Verteilungen, Bezeichnung aller Stromkreise, Werte, Geräte, Leuchten, und Anschlüsse hervorgehen.
10.2 Strangschemen
- 1 Satz bei der Niederspannungs-Hauptverteilung, farbig angelegt,
- 1 Satz in die vorgenannten Ordner geheftet,
10.3 Verteilungspläne/Datenverteilerpläne und Stromkreislegenden
- 1 Satz bei der jeweiligen Verteilung,
- 1 Satz in die vorgenannten Ordner geheftet,
10.4 Wartungs- und Bedienungsanweisungen für alle Geräte und Anlagen
- 1 Satz bei der jeweiligen Anlage,
- 1 Satz in die vorgenannten Ordner geheftet,
10.5 Berechnungen und Einstellwerte
- 1 Satz in die vorgenannten Ordner geheftet,
10.6 Messprotokolle
über die Messungen der Isolations- und Schleifenwiderstände, Erdungswiderstände usw. sowie der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen, mit Unterschrift des Auftragnehmers:
- 1 Satz in die vorgenannten Ordner geheftet,
10.7 Bestätigungen
über die Einhaltung der anzuwendenden VDE-Bestimmungen mit Unterschrift des Auftragnehmers (Errichterbescheinigung) :
- 1 Satz in die vorgenannten Ordner geheftet,
10.8 Zertifikate und Prüfbescheinungen
soweit gefordert, für Geräte, Bauteile, Baustoffe usw.:
- 1 Satz in die vorgenannten Ordner geheftet,
10.9 Brandschutzkataster
- Brandschutzkataster
10.10 Fabrikate- und Gerätelisten
mit Typenangaben und Bestellzeichen über die eingebauten Geräte, Zählerlisten mit Einbautag, Stand und Ort, einschließlich Eich- bzw. Beglaubigungsbescheinigung und Produktunterlagen mit Liefernachweis.
- 1 Satz in die vorgenannten Ordner geheftet.
Datenschränke und USV
Die Datenschränke sind über vorhandene USV ANlagen versorgt. Dies bleibt im Bestand.
Es ist zu jedem Zeitpunkt dafür zu sorgen, dass durch Provisorien o.Ä. die Datenschränke nicht ausschalten und Versorgt werden. Dies ist in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren.
Technische Vorbemerkungen - Elektroinstallation
Technische Vorbemerkungen - Abbruch Vorbemerkungen
Die nachfolgenden Leistungen umfassen sämtliche Abbruch-, Rückbau- und Entkernungsarbeiten gemäß den Ausschreibungsunterlagen, Plänen und örtlichen Gegebenheiten.
Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen Vorschriften.
Leistungsumfang
Die Leistungen umfassen im Allgemeinen:
Abbruch und Rückbau von Bauwerken, Bauteilen und Einbauten, einschließlich notwendiger Nebenarbeiten
Entkernung von Gebäudeteilen
Sortierung, Trennung und fachgerechte Entsorgung oder Verwertung der anfallenden Materialien
Schutz und Sicherung angrenzender Bauteile, Bauwerke und Leitungen
Durchführung erforderlicher Sicherheits-, Staub-, Lärm- und Erschütterungsschutzmaßnahmen
Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung durch Wiegescheine und Entsorgungsnachweise
Besondere Ausführungsbedingungen:
Vor Beginn der Arbeiten ist eine gemeinsame Begehung der Baustelle mit dem Auftraggeber vorzunehmen.
Schadstoffhaltige Stoffe (z. B. Asbest, KMF, PCB, PAK) sind gesondert zu erfassen und in separaten Positionen beschrieben.
Verdachtsmomente wurden beprobt und bisher liegen keine Anzeichen auf schadstoffhaltige Stoffe vor. Ein Ausschluss kann jedoch nicht gewährleistet werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelle während der gesamten Ausführung zu sichern und zu kennzeichnen.
Auf mögliche Altlasten und Kontaminationen ist umgehend hinzuweisen.
Nebenleistungen und Besonderheiten:
Alle für die ordnungsgemäße und sichere Ausführung notwendigen Nebenleistungen gelten als mit den Einheitspreisen abgegolten, soweit sie nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben sind.
Vor Beginn der Demontagearbeiten werden von der Bauleitung zusammen mit dem Auftragnehmer diejenigen noch brauchbaren Teile festgelegt, die nicht zu entsorgen, sondern dem Facilitymanagement / AG zu übergeben sind.
Demontiertes, nicht mehr brauchbares Elektromaterial ist vom Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorgaben und nach dem Stand der Technik zu entsorgen. Hierbei sind die Transportkosten und evtl. Gebühren mit einzukalkulieren. Bei Demontagen und Abklemmarbeiten ist grundsätzlich raum- bzw. abschnittsweise vorzugehen, d. h. alle angrenzenden Räume und Bereiche müssen weiter betrieben werden können. Des Weiteren ist einzukalkulieren, dass die Arbeiten nicht durchgängig ausführbar, sondern nur in Teilabschnitten und auf Abruf- bzw. Anweisung erledigt werden müssen.
Alle offenen Leitungsenden sind nach dem Abbruch / Trennen von Leitungen durch geeignete Maßnahmen interimsmäßig zu verschließen. Die Maßnahmen sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
HINWEIS! Nebenleistungen
Nebenleistungen sind Leistungen, die entsprechend § 2 Abs. 1 in VOB Teil B auch ohne Erwähnung im Vertrag zur vertraglichen Leistung gehören. Sie gelten allgemein als untrennbar mit der Hauptleistung einer Baumaßnahme verbunden.
Technische Vorbemerkungen - Abbruch
Technische Vorbemerkung - Baustelleneinrichtung Technische Vorbemerkung - Baustelleneinrichtung
Die Baustrom-/Bauwasserversorgung ist Angelegenheit des Auftragnehmers. Das Einholen aller notwendi-
gen Genehmigungen, das Heranführen evtl. zusätzlich notwendiger Leitungen, die Erstellung der Anschlüs-
se für alle Versorgungsleitungen und alle weiteren für die Arbeiten notwendigen Leistungen sind einzukalku-
lieren. Die Kosten für den Verbrauch von Strom, Wärmeenergie, Wasser, sowie für die Entsorgung des Ab-
wassers usw. sind in das Angebot einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Baustromversorgungsanlage nach den VDE-Richtlinien als Anlage für sämtliche vertikale und horizontale
Transporte (Hebezeuge, Aufzüge, etc.) sowie für die Benutzung durch sämtliche an dem Bauvorhaben täti-
gen Nachunternehmer. Diese Regelung gilt auch dann, wenn eine Stromabgabe aus dem öffentlichen Netz
nicht möglich ist und Strom erzeugende Aggregate eingesetzt werden müssen. Die entsprechenden not-
wendigen Zähler und Zwischenzähler sind zu installieren und ggf. vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit
dem Auftraggeber abzulesen. In jedem Geschoss ist eine ausreichende Anzahl von Stromanschlüssen
(Steckdosen in Baustromverteilern) für die Technik- und Ausbaugewerke vorzuhalten.
Neben den Gebühren für Strom und Wasser sind auch die Gebühren für Telefon, Fax, Email usw. vom Auf-
tragnehmer zu tragen.
Das Einholen aller notwendigen Genehmigungen, das Heranführen der Leitungen, die Erstellung der An-
schlüsse für alle Versorgungsleitungen und alle weiteren für die Arbeiten notwenigen Leistungen einzukalku-
lieren. Die Kosten für den Verbrauch von Strom, Wärmeenergie, Wasser, sowie für die Entsorgung des Ab-
wassers usw. sind in das Angebot einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Sämtliche Medien sind vom Anschlusspunkt zu den Entnahmestellen in ausreichender Länge zu verlegen.
Im öffentlichen Grund dürfen keine Leitungen eingebracht werden.
Eine Baustellenbeleuchtung im 24-Stundenbetrieb für alle Flucht-, Rettungs- und Verkehrswege, ist ausrei-
chend vorzuhalten.
Firmenschilder und Werbung sind grundsätzlich mit dem Auftraggeber abzustimmen. Ihre Anbringung kann
ggf. durch den Auftraggeber oder seine Vertreter untersagt werden.
Bei den Positionen sind temporäre Leistungen zur Miete einzukalkulieren. Alle Positionen sind über die Bauzeit vorzuhalten und nach Fertigstellung durch den AN wieder zu demontieren. Die Demontage wird nicht gesondert vergütet und ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Technische Vorbemerkung - Baustelleneinrichtung
Hinweis Bedarfspositionen Die Bedarfspositionen zu Austattungen, Qualitäten oder alternativen Rohrwerkstoffen werden im Titel EG abgefragt. Sie gelten übergeordnet für das gesamte Leistungsverzeichnis! Der Materialtransport in höhere Etage und weitere Rahmenbedindungen sind entsprechend in dieser Position zu berücksichtigen.
Hinweis Bedarfspositionen
01 EG
01
EG
01.01 KG 410
01.01
KG 410
01.02 KG 420
01.02
KG 420
01.03 KG 430
01.03
KG 430
01.04 KG 440
01.04
KG 440
01.05 KG 450
01.05
KG 450
01.06 KG 480
01.06
KG 480
02 1. Obergeschoss
02
1. Obergeschoss
02.01 KG 410
02.01
KG 410
02.02 KG 420
02.02
KG 420
02.03 KG 430
02.03
KG 430
02.04 KG 440
02.04
KG 440
02.05 KG 450
02.05
KG 450
02.06 KG 480
02.06
KG 480
03 2. Obergeschoss
03
2. Obergeschoss
03.01 KG 410
03.01
KG 410
03.02 KG 420
03.02
KG 420
03.03 KG 430
03.03
KG 430
03.04 KG 440
03.04
KG 440
03.05 KG 450
03.05
KG 450
03.06 KG 480
03.06
KG 480
04 3. Obergeschoss
04
3. Obergeschoss
04.01 KG 410
04.01
KG 410
04.02 KG 420
04.02
KG 420
04.03 KG 430
04.03
KG 430
04.04 KG 440
04.04
KG 440
04.05 KG 450
04.05
KG 450
04.06 KG 480
04.06
KG 480
05 4. Obergeschoss
05
4. Obergeschoss
05.01 KG 410
05.01
KG 410
05.02 KG 420
05.02
KG 420
05.03 KG 430
05.03
KG 430
05.04 KG 440
05.04
KG 440
05.05 KG 450
05.05
KG 450
05.06 KG 480
05.06
KG 480
06 5. Obergeschoss
06
5. Obergeschoss
06.01 KG 410
06.01
KG 410
06.02 KG 420
06.02
KG 420
06.03 KG 430
06.03
KG 430
06.04 KG 440
06.04
KG 440
06.05 KG 450
06.05
KG 450
06.06 KG 480
06.06
KG 480
07 6. Obergeschoss - Securvita GmbH
07
6. Obergeschoss - Securvita GmbH
07.01 KG 410
07.01
KG 410
07.02 KG 420
07.02
KG 420
07.03 KG 430
07.03
KG 430
07.04 KG 440
07.04
KG 440
07.05 KG 450
07.05
KG 450
07.06 KG 480
07.06
KG 480
08 Kälteanlage Besprechungsräume - Securvita
08
Kälteanlage Besprechungsräume - Securvita
08.01 VRV-Geräte
08.01
VRV-Geräte
08.02 Zubehör
08.02
Zubehör
08.03 Leitungsnetz
08.03
Leitungsnetz
08.04 Brandschutz
08.04
Brandschutz
08.05 Sonstige Leistung
08.05
Sonstige Leistung
09 Sonstige Leistungen
09
Sonstige Leistungen
09.01 KG 410 Sonstige
09.01
KG 410 Sonstige
09.02 KG 420 sonstiges
09.02
KG 420 sonstiges
09.03 KG 430 Sonstige
09.03
KG 430 Sonstige
09.04 KG 440 sonstige Leistungen
09.04
KG 440 sonstige Leistungen
09.05 KG 490 - Sonstige Leistungen
09.05
KG 490 - Sonstige Leistungen
10 KG 490 - Baustelleneinrichtung
10
KG 490 - Baustelleneinrichtung
10.__.__.__.0001 Baustromverteiler Zähler-/Endverteiler AV63 Typ AV 63 - Typ B
Leistung (kVA) 44
CEE-Steckdosen, 5-polig, 400V/6h 2x 16 A / 2x 32 A
Schutzkontaktsteckdosen, 230V/16A 6
FI-Schutzschalter 1x 63 A / 1x 40 A - allstromsensitiv
Stromaufnahme (A) 63
Wandlerfeld 0
Zählerfeld 1
Länge Transport (mm) 710
Höhe Transport (mm) 350
Breite Transport (mm) 1270
Hersteller Bosecker / Merz
Transportgewicht (kg) 57
Hauptsicherung NH00/63 A
Liefern montieren und über die Bauphase betreiben und vorhalten.
10.__.__.__.0001
Baustromverteiler Zähler-/Endverteiler AV63
3,00
St
10.__.__.__.0002 Endverteiler 63A Typ EV 63 - Typ B
Leistung (kVA) 44
CEE-Steckdosen, 5-polig, 400V/6h 2x 16A / 2x 32A
Schutzkontaktsteckdosen, 230V/16A 6
FI-Schutzschalter 1x 40A, 1x 63A (0,03) -
Stromaufnahme (A) allstromsensitiv63
Länge Transport (mm) 360
Höhe Transport (mm) 1060
Breite Transport (mm) 670
Hersteller Merz / Bosecker
Transportgewicht (kg) 45
+ Dieser Endverteilerschrank darf nur an einer CEE-
+ Steckdose 63A mit FI-Schutzschalter betrieben werden!
+ Der Anschluss kann nur über eine CEE Steckverbindung
+ 63A (Verlängerungskabel) erfolgen!
+ Festanschluss im TN-C Netz ist nach DIN VDE 0100 Teil 704
+ sowie BGI 608 nicht zulässig.
Einspeisung CEE-Gerätestecker 63A
Kableschleife ungesichert CEE 63A 1
Liefern montieren und über die Bauphase betreiben und vorhalten.
10.__.__.__.0002
Endverteiler 63A
10,00
St
10.__.__.__.0003 H07RN-F 5G16 Gummischlauchleitung
10.__.__.__.0003
H07RN-F 5G16 Gummischlauchleitung
450,00
m
10.__.__.__.0004 H07RN-F 5G10 Gummischlauchleitung wie zuvor beschrieben, jedoch 10 mm².
10.__.__.__.0004
H07RN-F 5G10 Gummischlauchleitung
250,00
m
10.__.__.__.0005 H07RN-F 5G2,5 Gummischlauchleitung
10.__.__.__.0005
H07RN-F 5G2,5 Gummischlauchleitung
450,00
m
10.__.__.__.0006 Baustellenbeleuchtung mit LED Band Baustellenbeleuchtung mit LED Band auf Kabeltrommel min. 50 m, min. 5000K, min. 180 W/m zur gut sichtbaren Beleuchtung auf der Baustelle mit elektrischer Zuleitung zur vollständigen Baustellenbeleuchtung liefern, aufstellen, für die Dauer der Bauarbeiten vorhalten, betreiben, und nach Beendigung der aller Arbeiten Übergabe an AG.
Es ist eine Ausschaltung vorzusehen für den Betrieb.
Kosten für Ersatzteile und das Umsetzen sind einzurechnen.
Liefern montieren und über die Bauphase betreiben und vorhalten.
10.__.__.__.0006
Baustellenbeleuchtung mit LED Band
20,00
St
10.__.__.__.0007 B-Safety Rettungsleuchte Basic, Wand- und Deckenmontage, B-Safety Rettungsleuchte Basic, Wand- und Deckenmontage, Schutzklasse II, IP 54
Artikelnummer: 157445 ǀ EAN/GTIN: 4251138208806
Mit den Rettungsleuchten Basic zur Wand- und Deckenmontage weisen Sie auf Rettungswege hin. Die Leuchte hat eine lange Lebensdauer und ist geschützt gegen Staub und Spritzwasser.
Erkennungsweite bei frontaler Ansicht: 14 m
Rettungsleuchte inklusive 24 energiesparender LEDs
Autotestfunktion zur einfachen Funktionskontrolle
Mehr Sicherheit - mit der LED-Sicherheitsleuchte für Wände und Decken
Die Rettungsleuchte Basic ist beidseitig einsehbar und lässt sich sowohl an Decken als auch an Wänden befestigen. So stimmen Sie die Art der Montage auf die individuellen räumlichen Gegebenheiten in Ihrem Betrieb ab.
Das Gehäuse der Sicherheitsleuchte ist aus ABS-Kunststoff (Acrylnitril-Butadien-Styrol) gefertigt und hat die Maße 360 x 110 x 90 mm (LxBxH). Nach der DIN 40050 entspricht das Gehäuse den Anforderungen der IP-Schutzklasse 54 und ist gegen Staub und Spritzwasser geschützt. Die Fluchtwegleuchte ist mit LED-Dioden ausgestattet, die eine Lebensdauer von min. 50.000 h haben. Der Betrieb ist über eine Dauer- oder Bereitschaftsschaltung möglich. Inklusive eingebautem Akku mit einer Betriebsdauer von 3 Stunden. Bei der Rettungsleuchte handelt es sich um ein Gerät der Schutzklasse 2. Alle spannungsführenden Teile verfügen neben der Betriebsisolierung noch über eine weitere Isolierung. Daher können Sie bei der Montage auf einen zusätzlichen Schutzleiter verzichten. Durch die Autotestfunktion entfällt die manuelle Funktionskontrolle. 2 seitlich angebrachte LEDs weisen auf den Kontrollzustand hin.
Im Lieferumfang ist ein Standard-Satz Hinweisschilder (Pfeil links, Pfeil rechts, Pfeil unten) enthalten.
10.__.__.__.0007
B-Safety Rettungsleuchte Basic, Wand- und Deckenmontage,
10,00
St