Elektroarbeiten
Fensterprogramm 2026
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen 1. Einführende Hinweise Die Allgemeinen Vorbemerkungen, das Zeichnungsanlagenverzeichnis, Technische Regeln und Richtlinien, sonstige Vereinbarungen des AG sowie die Tariftreueerklärung sind verbindliche Vertragsbestandteile. Sie gelten für alle Positionen des Leistungsverzeichnisses und sind vollständig einzukalkulieren. 2. Baumaßnahme Das Leistungsverzeichnis umfasst Sanierungsarbeiten im Rahmen des aktuellen Fenster- und Modernisierungsprogramms der GWG für folgende Gebäude: Block 1: Kurt-Schumacher-Str. (KSS) 22, 24 - 28 Block 2: Kurt-Schumacher-Str. (KSS) 30 - 38 Block 3: Graben 13, 15 Lageplan: Die Gebäude liegen am Rand der Kasseler Innenstadt, sind überwiegend baugleich (Ausnahme KSS 22), nicht denkmalgeschützt und stammen aus den Baujahren 1955 - 1960 (KSS 22: 1985). Die Fassaden sind teils Sichtmauerwerk, teils verputzt. Alle Gebäude verfügen über Satteldächer (30°) mit ungenutzten, leergeräumten Dachböden. Die Zufahrt erfolgt über die Kurt-Schumacher-Straße, Graben bzw. "Die Freiheit". Die Straßenräume sind beengt, Park- und Lagerflächen begrenzt. Gehweg-, Fahrspur- und Parkflächensperrungen für Anlieferungen werden bauseits vorbereitet (BE-Plan). Die Kosten hierfür trägt die Bauherrin. Vogelperspektive von Norden: 2.1 Gebäudeumfang Block 1: KSS 22 - 28 : 4 Wohngebäude 32 WE 1.925 m² Wfl = 60 m² je WE Block 2: KSS 30 - 38: 5 Wohngebäude 40 WE 2.885 m² Wfl = 72 m² je WE Block 3: Graben 13/15: 2 Wohngebäude 12 WE    753 m² Wfl = 63 m² je WE Gesamt: 11 Gebäude 84 WE 5.563 m² Wfl = 66 m² je WE 2.2  Baukonstruktion Dächer: Sparrendächer, 30° geneigt, Tonpfannen Decken: Stahlbetonhohlkörper- oder -rippendecken d= 25 cm mit 4,5 cm Estrich Außenwände: Massivmauerwerk, 24 cm Hohlblocksteine, KSS 24 - 38 EG - 1. OG: Druckfestigkeit 50 kg/cm² 2. - 3. OG: Druckfestigkeit 25 kg/cm² Straßenseiten KSS 24 - 38 und Giebel 1985 mit Sparverblendern l/b/h = 24/5,5/7,1 verblendet, schleppender Läuferverband, je Schicht 1/4 Stein vor- und rückversetzt, vollfugig gemauert, mit Schalenfuge, mehr oder weniger hohlraumfrei; in Höhe jeder Geschossdecke zur Aufnahme der Lasten aus Sparverblendschale V4A Stahlwinkeleisen 80/65/6 mit Schwerlastdübeln eingebaut Hofseiten KSS 24 - 38: außen Edelputz o. ä. Außenwände: Massivmauerwerk, 24 cm Hohlblock- oder Ziegelsteine, EG - 1.OG: Druckfestigkeit 50 kg/cm² 2. - 3. OG: Druckfestigkeit 25 kg/cm² Straßenseiten KSS 24-38 und Giebel 1985 mit Sparverblendern l/b/h = 24/5,5/7,1 verblendet, schleppender Läuferverband, je Schicht 1/4 Stein vor- und rückversetzt, vollfugig gemauert, mit Schalenfuge, mehr oder weniger hohlraumfrei; in Höhe jeder Geschossdecke zur Aufnahme der Lasten aus Sparverblendschale V4A Stahlwinkeleisen 80/65/6 mit Schwerlastdübeln eingebaut Hofseiten KSS 24 - 38: außen Edelputz o.ä. Straßen- und Hofseiten Graben 13 + 15: außen Edelputz o.ä. 2.3 Beteiligte Gewerke und Maßnahmen (Auszug) Gerüstbau, Baustelleneinrichtung/Erdarbeiten, Dach- und Klempnerarbeiten, WDVS/Putz, Fenster und Türen, Metallbau, Malerarbeiten, Elektroarbeiten. - Austausch 2-fach gegen 3-fach verglaste Kunststofffenster inkl. Lüftungselemente - Erneuerung Rollläden und Fensterbänke (innen Micro Carrara, außen Alu) - WDVS hofseitig KSS 24-38 (KSS 22 nicht), allseitig Graben 13/15 - Austausch Eingangstüren und Balkonbrüstungen - Dach- und Klempnerarbeiten, Dämmung oberste Geschossdecke - Austausch bzw. Installation einer Außenbeleuchtung - Demontage und erneute Montage von Klingel- bzw. Sprechanlagen - Elektrische Baufeldfreimachung für oben genannte Arbeiten - Arbeiten im bewohnten Zustand 2.4 Termine und Ablauf Ausführung ab August 2026. Ein detaillierter Zeitplan wird nach Auftragsvergabe in Abstimmung mit den Gewerken erstellt und wird verbindlicher Vertragsbestandteil. Ggfs. notwendige Termine innerhalb von Wohnungen sind mindestens 3 Wochen vorher eigenverantwortlich mit den Mietern abzustimmen. Die Arbeiten sind sauber, lärmarm und mieterfreundlich auszuführen. 3. Leistungsverzeichnisse Die beschriebenen Konstruktionen und Qualitäten sind verbindlich. Einheitspreise gelten für die gesamte Bauzeit. Alle Maße sind ca.-Maße und vor Ausführung vom Auftragnehmer zu prüfen. Alle Positionen beinhalten Ausbau, Entsorgung, Lieferung und Einbau sämtlicher Alt- und Neubauteile, wenn in der Position nicht anders beschrieben. Der Anbieter hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Eine Besichtigung des Areals ist also vor Angebotsabgabe dringend zu empfehlen. Möglicher Mehraufwand ist einzupreisen. Spätere Ansprüche wg. Erschwernissen werden nicht anerkannt. Aus dem anliegenden Baustelleneinrichtungsplan geht hervor, welche Flächen für Anlieferung und Abstellen von Schutt- oder Altmaterialcontainer zur Verfügung stehen. Abweichungen vom LV sind vor Angebotsabgabe mit der Objektüberwachung / Auftraggeberin zu klären. Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter die vollständige Kalkulierbarkeit der Leistung. Bedenken sind schriftlich bei Angebotsabgabe anzuzeigen. 4. Technische Regeln und Richtlinien Es gelten VOB/B, VOB/C (ATV), alle einschlägigen DIN/EN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, BaustellV, ArbSchG, GUV-Richtlinien, Herstellervorgaben in jeweils gültiger Fassung sowie der anerkannte Stand der Technik. 5. Baustelleneinrichtung Zuwegung und Logistik sind aufgrund beengter Verhältnisse eingeschränkt. Es bestehen begrenzte Parkmöglichkeiten und Lagerflächen. Transportentfernungen auch weiter als 70 m von öffentlichen Straßen zu den einzelnen Gebäuden sind zu berücksichtigen und in die Positionen einzupreisen. Das Abstellen von Containern ist nur auf unmittelbar an die umliegenden Straßen angrenzenden Flächen zulässig. Hierzu beantragt die AG eine Sperrung und Absicherung der äußeren Fahrspur der KSS bei der zuständigen Verkehrsbehörde. Mögliche Gehweg- und Parkflächensperrungen für Anlieferungen oder Container sind Sache des AN. Die Kosten für behördliche Genehmigungen und Nutzungsgebühren sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Größere Transporte/Anlieferungen sind mit dem Bauherrn bzw. der Objektüberwachung vorab abzustimmen. Dazu kann die äußere, abgesperrte Fahrspur der KSS ebenfalls genutzt werden (s. o.). Die inneren Erschließungswege dürfen nicht mit Fahrzeugen >3,5 t zul. Gesamtgewicht befahren werden. Rasenflächen vor einzelnen Gebäuden (ca. 30 m²) können in Abstimmung mit der Auftraggeberin als Lagerfläche genutzt werden. Zusätzliche Lagerflächen auf öffentlichem Grund sind ggf. durch den Auftragnehmer zu beantragen. Die Kosten sind in die Leistungspositionen einzukalkulieren. Die konkrete BE wird nach Auftragsvergabe mit der Objektüberwachung abgestimmt. Die eigene Baustelleneinrichtung sowie Sicherung, Räumung und Reinigung werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bestehende Gebäude, Außenanlagen und insbesondere Bäume sind zu schützen; Schäden sind kostenfrei zu beseitigen. 6. Mülltrennung / Entsorgung Alle Abfälle sind vom AN ordnungsgemäß getrennt und täglich zu entsorgen. Entsorgungsnachweise sind vorzulegen. Schutz-, Reinigungs- und Entsorgungsmaßnahmen sind einzukalkulieren. 7. Arbeitssicherheit Der AN ist für qualifiziertes Personal, Unterweisung, persönliche Schutzausrüstung und Einhaltung aller Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Gerüste, elektrische Anlagen, Gefahrstoffe und überwachungsbedürftige Anlagen sind nur gemäß Vorgaben und in Abstimmung mit der SiGe-Koordination zulässig. 8. Teilabnahmen Teilabnahmen sind rechtzeitig vor dem Schließen von Bauteilen anzumelden. Nicht abgenommene Leistungen sind auf Anforderung kostenfrei freizulegen. Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. 9. Aufmaß Abrechnung erfolgt nach gemeinsamem Aufmaß. Verdeckte Leistungen sind vor Weiterarbeit aufzumessen und ggf. abzunehmen. 10. Rechnungen Die energetischen Maßnahmen werden durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert; daher ist hausweise Rechnungsstellung erforderlich. Abrechnung je Haus nach LV-Struktur, Mengen prüfbar dargestellt. Unvollständige Rechnungen werden zurückgesandt. Rechnungen sind grundsätzlich an die Buchhaltung der GWG zu richten (buchhaltung@gwg-kassel.de), versehen mit der im Auftragsfall mitgeteilten MOB-Nummer. Parallel sind die Rechnungen auch an die Sachbearbeitung der GWG sowie an die bauüberwachenden und prüfenden Architekten zu senden. Nicht an die Buchhaltung versandte Rechnungen gelten als nicht verschickt. Mengenänderungen bis ±10 % führen nicht zur EP-Anpassung. 11. Ausführungsunterlagen Verbindliche Ausführungsunterlagen werden als Vertragsbestandteil nach Auftragserteilung offiziell übergeben. Werkzeichnungen erstellt der AN. Fertigung erst nach genehmigter Freigabe. 13. Gewährleistung Abweichend von VOB/B § 13 beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre. 14. Ortstermine / Ansprechpartner Besichtigungen nur nach Terminabstimmung. d3-architekten: Herr Dittert, Frau Kohlmeier, Frau Saba - Tel. 0511 727 999 00 Bauherrin: Frau Garbelmann (0561 70001-0)
Allgemeine Vorbemerkungen
0540 440 Elektrische Anlagen
0540
440 Elektrische Anlagen
Anmerkungstext - Ohne Fabrikat/Typ Ist in den nachfolgenden Positionen eine Produktangabe gefordert, dann sind die Fabrikats- und Typangaben zwingend anzugeben.
Anmerkungstext - Ohne Fabrikat/Typ
Anmerkungstext - Einhaltung techn. Daten Die technischen Daten und Qualitäten des geplanten Anlagensystems sind einzuhalten. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen. Dem Angebot ist zur Bewertung beizufügen: - Technische Beschreibung der Anlage mit allen - technischen Daten - Abmessungen und Aufbauzeichnungen - Bezugsquellennachweis - Kundendienststellen, Wartungsmöglichkeiten - Referenzlisten Für die nachfolgend aufgeführten Verteilungen sind die Gehäuse und Einbauten separat ausgeschrieben. Die Verteilung ist entsprechend den Verteilungsplänen und der Beschreibung im Leistungsverzeichnis auszuführen. Die Verteilungen sind gemäß VDE 0100, Teil 729, aufzustellen und anzuschließen. Bei der Bestückungsfläche und im Klemmraum ist eine Platzreserve von 30 % vorzusehen.
Anmerkungstext - Einhaltung techn. Daten
0540.01 KSS 24-38 + Graben 13+15: Baustromanschluss herstellen
0540.01
KSS 24-38 + Graben 13+15: Baustromanschluss herstellen
0540.02 Straße KSS 22-28 u. 30-38: HE-Beleuchtung
0540.02
Straße KSS 22-28 u. 30-38: HE-Beleuchtung
0540.03 Hofseite KSS 22-28 u. 30-38: Beleuchtung
0540.03
Hofseite KSS 22-28 u. 30-38: Beleuchtung
0540.04 Straße Graben 13+15: HE-Beleuchtung
0540.04
Straße Graben 13+15: HE-Beleuchtung
0540.05 Hofseite Graben 13+15: Beleuchtung
0540.05
Hofseite Graben 13+15: Beleuchtung