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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung Allgemeines
1. Allgemeine Beschreibung
Die vorliegende Ausschreibung umfasst den Ersatzneubau der bestehenden Holzbrücke U15 im Verlauf des Spillmannswegs in Richtung des Regionalen Umweltzentrums (RUZ) im Stadtteil Obenende der Stadt Papenburg.
Die vorhandene, abgängige Holzbrücke wird bauseits in Abstimmung mit dem Auftragnehmer (AN) zurückgebaut. Da die Brücke den einzigen Zugang zum Regionalen Umweltzentrum darstellt, ist der Rückbau der Bestandsbrücke zeitlich so zu koordinieren, dass dieser erst unmittelbar vor dem Einbau der neuen Brücke erfolgt. Der Zeitraum zwischen dem Abbruch der Bestandsbrücke und dem Einbau der neuen Brücke ist so kurz wie technisch und organisatorisch möglich zu halten. Der genaue Ablauf ist rechtzeitig mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen.
Die Sicherung des an der bestehenden Brückenkonstruktion befestigten Glasfaserkabels sowie die Sicherstellung der Zuwegung zum Regionalen Umweltzentrum während des Zeitraums zwischen dem Abbruch der Bestandsbrücke und dem Einbau der neuen Brücke werden bauseits geregelt und sind nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen.
Nach Herstellung der neuen Brückenkonstruktion ist das vorhandene Glasfaserkabel fachgerecht an dieser zu befestigen. Hierzu sind geeignete zweiteilige Rohrsysteme zur Aufnahme und zum Schutz der vorhandenen Glasfaserleitung einschließlich der erforderlichen Befestigungsmittel und Montageleistungen gemäß Leistungsverzeichnis vorzusehen.
Die Ausschreibung basiert auf den Planungsgrundlagen der im Sommer 2026 erstellten neuen Fahrzeugbrücke am Spillmannsweg auf Höhe HÖB. Die daraus ableitbaren konstruktiven und technischen Randbedingungen sind bei der Planung und Ausführung zu berücksichtigen.
2. Technische Bearbeitung und Ausführungsplanung
Die mit der Ausschreibung zur Verfügung gestellten Unterlagen sind vom AN im Rahmen der beauftragten Leistungen technisch weiterzubearbeiten und für die Ausführung zu vervollständigen. Hierzu gehören insbesondere:
Erstellung der Einbauzeichnungen
Erstellung der Werkstattzeichnungen
Durchführung des erforderlichen örtlichen Aufmaßes
Erstellung einer prüffähigen statischen Berechnung einschließlich der erforderlichen Nachweise
Erstellung der Bedienungs- und Wartungsunterlagen
Erstellung eines Brückenbuches gemäß DIN 1076 unter Verwendung der vom AG zur Verfügung gestellten Vorlage
Die Einbauzeichnungen und die prüffähige statische Berechnung sind spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung beim AG zur Prüfung und Freigabe einzureichen.
Bei der Erstellung der statischen Berechnung sind sämtliche maßgebenden Bau-, Demontage- und Montagezustände zu berücksichtigen. Die erforderlichen Nachweise sind entsprechend den einschlägigen technischen Regelwerken zu führen.
Die Werkstattzeichnungen sind vor Abschluss der statischen Berechnung mit dem AG abzustimmen. Die für die Ausführung erforderlichen Zeichnungen und Unterlagen sind dem AG rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Mit der Fertigung darf erst nach Vorliegen der erforderlichen Freigaben begonnen werden.
3. Konstruktionsvorschlag und konstruktiver Korrosionsschutz
Bei den mitgelieferten Zeichnungen handelt es sich um einen Konstruktionsvorschlag, der als Grundlage für die weitere technische Bearbeitung durch den AN dient.
Bei der weiteren Planung und Ausführung der Brücke ist der konstruktive Korrosionsschutz umfassend zu berücksichtigen und entsprechend den einschlägigen technischen Regelwerken umzusetzen. Dies betrifft insbesondere die konstruktive Ausbildung der Anschlüsse, Verbindungen und Bauteilübergänge sowie die Vermeidung von Feuchtigkeitsansammlungen und korrosionsfördernden Spalten.
Vor Beginn der Fertigung ist der Stadt Papenburg ein vollständiger Ausführungsplan mit sämtlichen erforderlichen Konstruktions- und Anschlussdetails auf Grundlage des beigefügten Konstruktionsplans zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Abweichungen von den vorgeschlagenen konstruktiven Lösungen sind zulässig, sofern die geforderte Funktion, Dauerhaftigkeit, Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Brücke vollständig gewährleistet bleiben. Dies gilt insbesondere für die vorgesehenen konstruktiven Schutzmaßnahmen.
Entsprechendes gilt für konstruktive Änderungen, durch die der AN eine wirtschaftlichere Lösung für den Ersatzneubau der Brücke realisieren kann. Solche Änderungen bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem AG und dessen Freigabe. Die Einhaltung sämtlicher technischer, konstruktiver und qualitativer Anforderungen ist dabei nachzuweisen.
Die Verantwortung des AN für die fachgerechte technische Bearbeitung, die statischen Nachweise und die vertragsgemäße Ausführung bleibt von der Prüfung und Freigabe der eingereichten Unterlagen durch den AG unberührt.
Die angebotenen Einheitspreise der aufgeführten Leistungen verstehen sich für eine komplette Lieferung und Montage, Anschluss und Inbetriebnahme der betreffenden Leistung und zwar auch dann, wenn dies in den einzelnen Positionen nicht ausdrücklich vermerkt ist.
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe von den örtlichen Verhältnissen, insbesondere von der Lage und Beschaffenheit der Baustelle und der Zufahrtswege, zu überzeugen. Er hat anhand der Planungsunterlagen und des örtlichen Befundes das Angebot bezüglich der errechneten Massen und des Wortlautes auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Bedenken sind umgehend, spätestens bei Abgabe des Angebotes, schriftlich anzuzeigen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der AN, dass er die Leistung vollständig und funktionsgerecht im vorgegebenen Zeitrahmen erbringen kann.
In den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen sind insbesondere einzukalkulieren:
alle erforderlichen Lohn- und Lohnnebenkosten einschließlich aller Kosten für die Bauleitung sowie Zuschläge, die dem AN durch Aufmaß und Abnahme entstehenden Kosten,
Kosten für alle erforderlichen Dichtungs-, Klemm-,Befestigungs-, Isolierungs-, Schweiß- und Verbindungsmaterialien sowie Kleinteile frei Baustelle,
Kosten für Schutzmaßnahmen von Bauteilen und
Einrichtungsgegenständen,
Kosten aller technischer Unterlagen
Kosten für die Erarbeitung und Vervielfältigung der
Werkplanungen.
Der AN übernimmt im Auftragsfall für die Zeit seiner Beschäftigung auf der Baustelle im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen die Stellung eines Fachbauleiters für eigene und seine Subunternehmerleistungen eigenverantwortlich ohne gesonderte Vergütung. Der Fachbauleiter muss nach Auftragserteilung namentlich benannt werden. Eine Teilnahme des Fachbauleiters an den stattfindenden Baustellenbesprechungen ist erforderlich und wird nicht gesondert vergütet.
Ausführungsunterlagen
Die Bauausführung darf nur nach Plänen erfolgen, die zur Bauausführung freigegeben sind. Alle mit dieser Anfrage übergebenen Unterlagen sind noch nicht freigegeben. Sie haben den Status "Vorabzug" und dürfen für die Ausführung nicht verwendet werden.
Montage- und Werkplanungen
Dem AN werden im Vorfeld der Baumaßnahme die Ausführungsunterlagen der Bestandsbrücke, sowie der beiliegende Entwurf der neuen Brücke übergeben. Auf dieser Basis hat der AN Montage-/Werkplanungen auf eigene Kosten zu erstellen,auch wenn dies nicht ausdrücklich in den Leistungstexten gefordert wird.
Absteckungen / Vermessungsleistungen
Der AN hat, soweit erforderlich, in eigener Verantwortung Absteckung und Vermessungsleistung nach vorheriger Zustimmung des AG zu veranlassen und durchzuführen. Die Absteckung erfolgt immer von der Durchlassgeometrie ausgehend.
Technische Spezifikationen
Der Ersatzneubau der Brücke U15 ist Straßenbrücke mit einer einer Gewichtsbegrenzung auf 3,5t ausgelegt, die gelegentlich von einem Dienstfahrzeug (7,5t) befahren werden darf.
Die neue Brücke wird mit Holzbalken verziert , dass das alte Traggerüst der Brücke darstellen soll. Diese Holzkonstruktion soll keine tragende Funktion übernehmen und wird im Anschluss vom AG Bauseits montiert.
Als Brückenbelag ist ein glasfaserverstärkter Brückenbelag aus Beton, zugelassen vom DIBT Deutsches Institut für Bautechnik Berlin, mit einer Beschichtung: Körnung ca. 0,8mm-2mm, vorgesehen. Die für die Montage der Brückenplatte erforderliche Unterkonstruktion bzw. Bohrungen in den Trägern ist mit dem Hersteller der "Carbonbetonplatte" vor der Verzinkung der Träger abzustimmen. Eine reibungslose, einfache und schnelle Montage der Platten ist so gewährleistet. Die Platten sollen an den Rändern eine sog. "Tropfnase" erhalten, dies ist mit dem Hersteller abzustimmen und in dem Einheitspreis einzurechnen.
Feuerverzinkung, geeignet für die Korrosivitätskategorien C4 (lange Schutzdauer in Industrieluft) und C5 (lange Schutzdauer in aggressiver Industrieluft)nach, DIN EN ISO 14713-1, Tabelle 2
Beschreibung Korrosionsschutzsystem:
Korrosionsschutz als metallischer Überzug, bestehend aus Feuerverzinkung (Stückverzinkung) hergestellt gemäß DIN EN ISO 1461. Geeignet als Korrosionsschutz für den Einsatz in den Korrosivitätskategorien C4, C5, CX. Die zu erwartende Schutzdauer in Jahren und die Schutzdauerklasse kann der DIN EN ISO 14713-1, Tabelle 2 entnommen werden. Oberflächenvorbereitung (Normreinheitsgrad Be) ist Bestandteil des Verfahrens und braucht nicht separat ausgeschrieben zu werden. Eine Festlegung der Dicke des Zinküberzuges muss in der Regel nicht gesondert vorgenommen werden, da die Mindestzinkschichtdicke bereits in der DIN EN ISO 1461 geregelt ist. In der Norm wird in Abhängigkeit von der Materialstärke der Konstruktion eine Mindestschichtdicke in mehreren Abstufungen festgelegt. Die Mindestschichtdicke reicht von 45 µm (Bauteilstärke kleiner 1,5 mm) bis 85 µm (Bauteilstärke größer 6mm). Der Zinküberzug weist eine sehr gute Korrosionsbeständigkeit auf; Abriebverhalten und Härte sind ausgezeichnet, Kantenschutz ist ausgezeichnet; Beständigkeit gegenüber Chemikalien ist sehr gut (mit Ausnahme von Säuren). Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die Richtlinien, Normen und Regelwerke auf die jeweils aktuelle und gültige Fassung.
Im Stahl- und Metallbau wird feuerverzinkter Stahl auch mit anderen Metallen wie beispielsweise Kupfer, Aluminium oder rostfreiem Stahl kombiniert. Hierbei kann es im ungünstigen Fall zu einem Korrosionsangriff kommen, der sog. Kontaktkorrosion. Es ist zu beachten, dass die Spannung zwischen den Metallen umso größer ist, je weiter diese in der elektrochemischen Spannungsreihe auseinanderliegen. In der Praxis nehmen zudem mehr oder weniger starke Oxidschichten Einfluss, die das Potenzial gegenüber dem blanken Metall verschieben. Umweltbedingungen spielen ebenfalls eine wichtige Rolle, da nur bei Anwesenheit eines Elektrolyten mit einer guten elektrischen Leitfähigkeit Korrosionsvorgänge ablaufen können. In trockenen Innenräumen ist Kontaktkorrosion nahezu unbedeutend, bei Außenbewitterung ist sie von der Dauer der Feuchtigkeitseinwirkung abhängig.
Ungünstigste Bedingungen herrschen dort, wo intensive Befeuchtung und Elektrolyte mit einer hohen Leitfähigkeit vorliegen, z. B. in salzhaltiger Meeresluft oder in Meerwasser. Das Flächenverhältnis der beiden Metalle, die in Kontakt zueinander stehen, hat ebenfalls einen großen Einfluss. Das Verhältnis der Oberfläche des Metalls mit anodischem (negativem) Potenzial gegenüber dem Metall mit kathodischem (positiverem) Potenzial sollte hoch sein. Das bedeutet für die Praxis, dass eine große feuerverzinkte Oberfläche, die in Kontakt mit einer kleinen Fläche eines edleren Metalls steht, günstiger ist, als umgekehrt. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Kombination eines feuerverzinkten Stahlgeländers mit Schrauben aus nichtrostendem Edelstahl meistens nicht zu beanstanden ist. Wenn die Gefahr der Kontaktkorrosion besteht, sollten die Metalle elektrisch voneinander getrennt werden, z. B. durch Kunststoffscheiben oder isolierende organische Beschichtungen.
Feuerverzinkter Stahl in Kontakt mit ...
"Aluminium: die Gefahr der Kontaktkorrosion zwischen diesen beiden Metallen ist gering. Eine Ausnahme sind allenfalls Verbindungen beider Metalle in feuchten und insbesondere auch salzhaltigen Umgebungsbedingungen.
"Kupfer: Durch die hohe Potenzialdifferenz zwischen Zink und Kupfer sollte ein direkter Kontakt zwischen den beiden Metallen verhindert werden. Z. B. bei Rohrleitungen aus Kupfer, die mit feuerverzinkten Rohrschellen montiert werden, empfiehlt es sich, im Kontaktbereich Isolierband zu verwenden. Auch wenn kein leitender Kontakt vorhanden ist, sollte vermieden werden, dass Feuchtigkeit, die mit Kupfer in Kontakt stand, auf verzinkten Stahl trifft. Hier können im Ablaufwasser mitgeführte Kupferionen die Korrosion des Zinks begünstigen.
"Nichtrostender Edelstahl: Die häufigste Metallpaarung von nichtrostendem Edelstahl und Zink ist die Verwendung von rostfreien Schrauben an verzinkten Stahlkonstruktionen. In neutralen atmosphärischen Umgebungen kann diese Kombination unproblematisch und ohne isolierende Zwischenschichten verwendet werden. Die feuerverzinkte umgebende Oberfläche sollte deutlich größer sein, als die Kontaktfläche des nichtrostenden Edelstahles. Ungünstige Flächenverhältnisse hingegen sollten vermieden werden bzw. durch isolierende Zwischenschichten (z. B. Unterlegscheiben aus Kunststoff) voneinander getrennt werden. Gleiches gilt bei der Anwendung in leitfähigen Wässern.
Baustelleneinrichtung
Der AN ist zuständig für das bauliche Herrichten der Baustelleneinrichtungsflächen, der Sicherung der vorgenannten Flächen gegen Gefahren aus dem Verkehr sowie für das Versetzen in den Ursprungszustand nach Beendigung der Baumaßnahme. Eventuelle zusätzliche Leistungen für das Reinigen und Wiederherstellen von Bauflächen in den ursprünglichen Zustand sowie der Abtransport und die Entsorgung des anfallenden Bauschuttes werden nicht gesondert vergütet.
Die eigene Baustelleneinrichtung ist in Abstimmung mit dem AG festzulegen. Entstehende Kosten, wie für die verkehrsbehördliche Anordnung, werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Materiallieferungen
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Massen sind entsprechend Planungsstand ermittelt. Nach der endgültigen Montage-/Werkplanung ist eine erneute Massenberechnung durchzuführen und danach die Materiallieferung zu disponieren. Zu viel geliefertes Material muss vom AN ohne Zusatzkosten zurückgenommen werden.
Lieferscheine müssen eindeutig beschriftet werden und die Lieferanten sind über die Zufahrtbedingungen zur Baustelle zu unterrichten.
Baustellenreinigung
Anfallende Abfälle, Bauschutt und Verpackungsmaterial sind laufend zu beseitigen. Die Baustelle ist täglich in einem aufgeräumten Zustand zu verlassen. Die Straßen sind regelmäßig zu reinigen. Für die Baustellenreinigung anfallende Kosten werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einzelpreise mit einzukalkulieren.
Entsorgung ausgebauter Stoffe
Alle ausgebauten Stoffe sind durch den AN mit Nachweis zu entsorgen. Eventuell entstehender Erlös ist dem AG gutzuschreiben. Die Nachweise sind auf der Baustelle vorzuhalten.
Arbeitszeit / Schallschutz
An diesem Standort ist eine Arbeitszeit von 7 bis 20 Uhr zugelassen. Während der Arbeitszeit ist der maximale Beurteilungsschallleistungspegel von LW,r = 106 dB(A) zu beachten.
Arbeitsschutz
Alle im Gefahrenbereich der Straße/Kanäle tätigen Arbeitskräfte haben Arbeitsschutzkleidung nach DIN 30711 Teil 1 und 2 zu tragen (fluoreszierende orangerote Färbung).
Alle Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstig tätige
Personen im Auftrag des AN und seiner
Nachunternehmer sind gemäß Richtlinien des AG
einzuweisen.
Alle Einweisungen sind zu protokollieren. Die Nachweise
der Einweisung sind dem AG vor Einsatz der
Mitarbeiter vorzulegen.
Montage und Arbeitssicherheit
Alle zur Montage erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste bzw. Fangnetze sind gemäß ATV DIN 18451 auszuführen und in den entsprechenden Positionen des LV einzurechnen. Die Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Berufsgenossenschaft sind zu beachten.
Die örtlichen Randbedingungen für die Montage, wie die Zufahrtmöglichkeiten für einen Mobilkran oder die Befahrbarkeit von Bodenplatten und Decken mit kleinen Hubgeräten, muss vom Bieter vor Ort geprüft werden. Mehrkosten auf Grund örtlicher Unkenntnis werden nicht anerkannt.
Behördliche Abnahmen
Gegenstand der geschuldeten Leistung ist eine
genehmigungs- und abnahmefähige Anlage.
Alle hierzu erforderlichen Nachweise sind der örtlichen
Bauleitung rechtzeitig vorzulegen.
Der AN betreibt auf eigene Kosten die für seine
übernommenen Leistungen erforderlichen behördlichen
Genehmigungen und Abnahmen. Die Bescheinigungen über
diese Abnahmen sind dem AG bei der
Abnahme vorzulegen. Diese Leistung ist mit dem EP des
Angebotes abgegolten.
Bauabnahmen
Die Leistung ist in jedem Fall förmlich abzunehmen
Stahlteile und Verbindungsmittel
Stahlteile für Anschlüsse und Verbindungen werden nach Gewicht in der jeweiligen Pos. Stahlkonstruktion bzw. Geländer abgerechnet und nicht gesondert vergütet.
Normen
die auch ohne besondere Erwähnung Bestandteil der Ausschreibung sind und entsprechen eingerechnet werden müssen
-Eurocode 3 (DIN EN 1993): Das zentrale Regelwerk für die Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten.
-DIN EN 1993-2: Behandelt spezifisch die Bemessung von Stahlbrücken.
-Teile 1-X: Verschiedene Unterteile decken allgemeine Regeln (EC3-1-1), Anschlüsse (EC3-1-8) und spezifische Tragwerke (Türme, Maste, etc.) ab.
-Nationaler Anhang (NA): Ergänzt die Eurocodes um national festgelegte Parameter (z.B. für Deutschland: DIN EN 1993-2/NA).
-DIN EN 1090 (Teil 1 & 2): Regelt die Herstellung von Stahl- und Aluminiumtragwerken, einschließlich der Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) und der CE-Kennzeichnung.
-DIN 1076: Legt die Anforderungen und Intervalle für die Inspektion und Prüfung von Brücken fest.
-DIN-Fachbericht 101: Behandelt die Einwirkungen auf Brücken (Verkehrslasten).
Vorbemerkung
CPC-Betonelemente CPC-Betonelemente
1.1.1 - Vorbemerkungen
Werksmäßig hergestellte CPC-Elemente dürfen für Bauteilen mit überwiegender Querkraft- und Biegebeanspruchung wie z. B. Treppenstufen, Beläge, Balkonplatten und Außenwandbekleidungen eingesetzt werden. Die Verwendung der CPC Elemente ist gemäß der gültigen Zulassung Nr. Z-71.3-42 vom DIBt geregelt und zu beachten. Download der Zulassung hier: https://www.dibt.de/de/service/zulassungsdownload/ detail/z-713-42. Die Bauteile dürfen nur durch statische und quasi-statische Einwirkungen nach DIN EN 1990:2010-12, 1.5.3.11 und 1.5.3.13 im Sinne von vorwiegend ruhenden Einwirkungen gemäß DIN EN 1992-1-1/NA:2013-04, NA 1.5.2.6 beansprucht werden. Die Bauteile dürfen im Innen- und Außenbereich in den Expositionsklassen X0, XC1 bis XC4 sowie XF4 gemäß DIN EN 1992-1-1/NA, NCI Zu 4.2, Tabelle 4.1 ausgeführt werden. Bauteil, deren Versagen die Standsicherheit der Haupttragstruktur (Primärkonstruktion) gefährden - wie z. B. tragende Wände, Bauteile mit überwiegender Scheibenbeanspruchung - sowie Bauteile, an die Anforderungen zum Feuerwiderstand gestellt werden nicht durch die Zulassung erfasst. CPC-Elemente müssen Dicken von mindestens 20 mm und kleiner 70 mm aufweisen. Die CPC Elemente sind mit endlos Carbon-Rovings bewehrt. Die Carbon-Rovings sind vollständig gestreckt und orthogonal über die gesamte Platte mit einem konstanten Bewehrungsgehalt je Richtung angeordnet. Der Achsabstand der Carbon-Rovings in einer Lage beträgt im Mittel 15 mm. Der Achsabstand des äußeren Carbon-Rovings zum Außenrand beträgt ≥ 5 mm. Pro Richtung ist die Vorspannung der Carbon-Rovings konstant. Die Vorspannung pro Richtung beträgt 2000 MPa (+/-5 %) Bei Anforderungen an das Brandverhalten erfüllen die CPC-Großplatten mindestens die Anforderungen an Baustoffe der Baustoffklasse B2 nach DIN 4102¬1. Der statische Nachweis für die Tragfähigkeit der CPC-Elemente ist in jedem Einzelfall zu erbringen. Die CPC-Elemente müssen in ihren Abmessungen und der Anordnung der Bewehrung den statischen Nachweisen und Konstruktionszeichnungen entsprechen. Folgende Mindestabmessungen sind für CPC-Maßplatten einzuhalten: min. Länge: ≥ 0,40 m min. Breite: ≥ 0,15 m Dicke: ≥ 20 mm und < 70 mm. Bei der Herstellung von Oberflächenprofilierungen sind die Vorgaben des Herstellers der CPC-Großplatten zu beachten. Die Herstellverfahren müssen mechanisch und erschütterungsarm sein.
Planung:
Die Bauteile unter Verwendung von CPC-Elemente sind entsprechend den Technischen Baubestimmungen zu planen. Die maximale Abmessung eines CPC Elementes beträgt 3,5m x 17,0m (Achtung Sondertransport). Die CPC-Elemente dürfen bei überwiegender Querkraft-und Biegebeanspruchung - wie z. B. Treppenstufen, Beläge, Balkonplatten und Außenwandbekleidungen - verwendet werden. Die CPC-Elemente dürfen nur auf Linienlagern verwendet werden. Kontaktkorrosion ist zu vermeiden. Eine punktgestützte Auflagerung der CPC-Elemente ist durch die Zulassung nicht erfasst.
Ausführung:
Die Bauteile unter Verwendung von CPC-Elemente sind entsprechend den Technischen Baubestimmungen auszuführen. Wenn die Einbaulage der CPC-Elemente nicht sicher bestimmt und zugeordnet werden kann, weil die Kennzeichnung unvollständig ist oder den Projektangaben und Anforderungen nicht entspricht, darf das CPC-Element nicht eingebaut werden. CPC-Elemente die Beschädigungen, Risse, Abplatzungen oder Verformungen aufweisen dürfen nicht eingebaut werden. Bei Montage und Einbauarbeiten ist sicherzustellen, dass keine Risse in den CPC-Maßplatten entstehen. Vom bauausführenden Unternehmen ist zur Bestätigung der Übereinstimmung der Bauart mit der allgemeinen Bauartgenehmigung eine Übereinstimmungserklärung gemäß §§ 16 a Abs. 5, 21 Abs. 2 MBO abzugeben. Diese Übereinstimmungserklärung ist den Bauunterlagen beizufügen. Der Einbau ist durch vom Hersteller zertifiziertes Fachpersonal gemäß den Vorgaben der Planung, der gültigen Zulassung Nr. Z-71.3-42 und der Verarbeitungsvorgaben des Herstellers durchzuführen. Vor Beginn und nach Abschluss des Einbaus ist das gesamte Werk im Rahmen einer Qualitätssicherung (Checkliste CPC Elemente) zu überprüfen.
CPC-Betonelemente
02 Stahlbau
02
Stahlbau
02.__.0003 Elastomerlager (Verformungslager), alterungsbeständig und Elastomerlager (Verformungslager), alterungsbeständig und belastbar.20mm dick. Das Material ist im Grenzzustand entsprechend der erf. Tragfähigkeit beanspruchbar. Als Punktlager unter Trägern auf Auflagerbank eingesetzt.
In fix und fertiger Arbeit
02.__.0003
Elastomerlager (Verformungslager), alterungsbeständig und
1,00
m²
02.__.0004 CPC Betonplatte, 70-4-4, Dicke 69mm, ab Werk CPC Betonplatte, 70-4-4, Dicke69mm, ab Werk
Brückenabmessung: ca. 11,55 x 4,42 m
Brückenquerrichtung: Dreifeldträger mit 4 Längsträger
Bohlenbelag:
Abmessungen ca:
Platte 15,775 x 3,39m
Platte 25,775 x 3,39m
Menge:2 Stück
Abrechnung: Größte Länge x Größte Breite
Betonsorte: C80/95 / Expositionsklasse: XC4/XF1
CPC-Platte 70-4-4 gemäß den Herstellervorgaben sowie der gültigen Zulassung in
Betongrau
Maßtoleranzen nach DIN 18202
Plattenstärke: 4,0 cm
Gewicht: ca. 150 kg/m2
- Verkehrslast Fußgänger + Radfahrer = 5kN/qm
- Sonderlasten aus Wartungsfahrzeug = Dienstfahrzeug bis 7,5to.
- Einzellast = 10 kN Punktlast auf 100 x 100 mm
Nachfolgende Leistungen sind im Einheitspreis einkalkuliert:
- Erstellung der Werkplanung
CPC Großplatten im Werk fertigen, zur Baustelle transportieren, und auf die fertige Stahlunterkonstruktion legen und nach Herstellervorgabe montieren
In fix und fertiger Arbeit
02.__.0004
CPC Betonplatte, 70-4-4, Dicke 69mm, ab Werk
40,104
m²
02.__.0005 Oberflächenbehandlung gebürstet (R12), Zulage Oberflächenbehandlung gebürstet (R12), Zulage
02.__.0005
Oberflächenbehandlung gebürstet (R12), Zulage
40,104
m²
02.__.0006 Kantenbehandlung 3 mm gefast einseitig Kantenbehandlung 3 mm gefast einseitig (an der Oberfläche)
02.__.0006
Kantenbehandlung 3 mm gefast einseitig
38,00
m
02.__.0007 Fräsung, unterseitige Tropfkante Fräsung, unterseitige Tropfkante
02.__.0007
Fräsung, unterseitige Tropfkante
23,66
m
02.__.0008 Bohrung / <= d14 mit Senkung (für die SKM-Verbindung) Bohrung / <= d14 mit Senkung (für die SKM-Verbindung) Senkkopfhülsenmutter SKM8/28 aus 1.4305 - V2A
02.__.0008
Bohrung / <= d14 mit Senkung (für die SKM-Verbindung)
10,00
St
02.__.0009 Befestigung an vorh. Träger mittels Bohrung Vorh. Träger über vorgenannte Bohrung anbohren, Gewinde M( schneiden und Gewindestange aus M8 V2A mit der passenden Länge einsetzen. Stahlqualität des verwendeten Gegenstücks (Gewindestange/ Schraube): V2A / 1.4301
Eine Schraubensicherung mit Loctite und ist vorzunehmen. Edelstahl Mutter M8 V2A selbstsichernd von Unten mit Scheibe DIN 9021 8,4x24x2 - Edelstahl A2 und Unterlegscheiben M8 Kunststoff Polyamid Blank (Weiß) - DIN 9021 - BeilagscheibenKunststoffscheibe montieren
Anschließend Senkkopfhülsenmutter SKM8/28 aus 1.4305 - V2A mit Loctite von Oben montieren
In fix und fertiger Arbeit
02.__.0009
Befestigung an vorh. Träger mittels Bohrung
10,00
St
02.__.0010 CPC Platte mittels Klenmmblech an Träger befestigen CPC Platte mittels Klenmmblech an Träger befestigen.
Klemmblech 3mm mit Zwischenlage nach Herstellervorgabe liefern und mittels Gewindestange aus M8 V2A (mit der passenden Länge) und Edelstahl Mutter M8 V2A selbstsichernd von Unten mit Kunststoffscheibe montieren.Stahlqualität des verwendeten Gegenstücks (Gewindestange/ Schraube): V2A / 1.4301
Eine zusätzliche Schraubensicherung mit Loctite ist vorzunehmen.
Anschließend Senkkopfhülsenmutter SKM8/28 aus 1.4305 - V2A mit Loctite montieren
In fix und fertiger Arbeit
02.__.0010
CPC Platte mittels Klenmmblech an Träger befestigen
10,00
St
02.__.0011 Gummistreifen SBR einseitig selbstklebend Gummistreifen SBR einseitig SELBSTKLEBEND - BREITE 100mm, Stärke 6mm als Elastomerlager auf den Stahlträger aufkleben
Qualität: Schwarzer Gummistreifen SBR zum selbst zuschneiden und bearbeiten für einfache technische Anforderungen. Das Material ist einseitig mit einer gitterverstärkten Klebefolie ausgerüstet. Vor der Verarbeitung die Schutzfolie abziehen.
02.__.0011
Gummistreifen SBR einseitig selbstklebend
60,00
m