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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
allgemeine Angaben Allgemeine Angaben zum Objekt
Die R4 GrundVermögensGesellschaft mbH & Co. KG und der Wohnungsverein
Hamburg von 1902 eG als Bauherren planen, mehrere benachbarte Gebäude:
Fabriciusstraße 2 – 6 und Bramfelder Chaussee 9 - 15 in Hamburg-Wandsbek
abzureißen und die Grundstücke neu zu bebauen.
Das Bauvorhaben „Fabriciusstraße/Bramfelder Chaussee“ ist ein Wohnge-
bäude mit 103 Wohnungen und 8 Gewerbeeinheiten.
Die Geschossigkeit streckt sich über fünf und sechs oberirdische Ge-
schosse, sowie einen achtgeschossigen Gebäudeteil im Eckbereich Fabricius-
straße/Bramfelder Chaussee.
Das gesamte Gebäude ist unterkellert. Hier befinden sich Abstell- und Technikräume sowie die Tiefgarage. Die Tiefgarage bietet Platz für 35 PKW (davon 4 Stellplätze auf Schiebepaletten) und wird über eine Rampe von der Fabriciusstraße aus erschlossen.
Sieben Hauseingänge mit Treppenhaus und Aufzug ermöglichen die barrierefreie Erreichbarkeit aller Wohnungen. Alle gewerblichen Nutzungen erhalten eigene externe Eingänge im Erdgeschoss.
Die Geschosshöhe im gesamten Projekt beträgt 2,85 m, daraus resultiert eine lichte Höhe von 2,51 m. In der obersten Etage des achtgeschossigen Eckgebäudes sowie im gesamten Erdgeschoss ergeben sich aufgrund der Niveauunterschiede im Gelände und auf Wunsch der Bauherren größere Geschosshöhen.
Zusätzlich wird das Gebäude Fabricusstraße 22 abgerissen und durch einen
Lückenschluss bebaut. Die Grundstücke der Bauherren sind miteinander ver-
bunden. Der Wohnungsverein Hamburg von 1902 eG wird darüber hinaus kurz-
fristig das Gebäude Fabriciusstraße 24 erwerben, in dem die Keller- und Tech-
nikräume für den Neubau Fabriciusstraße 22 untergebracht sind.
allgemeine Angaben
Auszug FLB 4.2 Bodenbelag in Wohnungen einschließlich Küchen (ohne WC/Bad):
PVC-Planken (Karndean Conceptline, „Your Style“ von Wilts, oder Armstrong,
DLW). Für den freifinanzierten Bereich (R4, oberste Etage) optional Parkett als
Mehrpreis anbieten.
4.3 Schadstofffreie Materialien:
Der Einbau von Gefahrenstoffen ist unzulässig. Es darf keine Geruchsbelästi-
gung durch Klebstoffe u. a. nach der Verarbeitung auftreten.
Die Klebstoffe sind nach den Anforderungen an das mechanische und elektri-
sche Verhalten zu verwenden.
Bautechnische Materialnachweise, Zulassungen und Prüfbescheinigungen
sind Bestandteil der Abnahme und nachweislich in der Bauakte zu dokumen-
tieren.
4.4 Sockelleisten:
mit MDF-Kern, Oberfläche glatt, mit Werksbeschichtung, abgerundet mit Vier-
telkreis, im Format B x H ca. 16 x 60 mm, weiß.
Fa. Döllken, Cubu flex life
Auszug FLB
Bodenbelagsarbeiten 2 BESONDERER TEIL - Bodenbelagsarbeiten
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV/DIN 18365 - Bodenbelagsarbeiten und den folgenden technischen
Regeln.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
DIN 4102-1 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen
DIN 4102-14 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bodenbeläge und Bodenbeschichtungen; Bestimmung der Flammenausbreitung bei
Beanspruchung mit einem Wärmestrahler
DIN 51097 - Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Nassbelastete Barfußbereiche; Begehungsverfahren; Schiefe Ebene
DIN 54345-2 - Prüfung von Textilien; Elektrostatisches Verhalten; Bestimmung der Personenaufladung beim Begehen von textilen Bodenbelägen
DIN 54345-6 - Prüfung von Textilien; Elektrostatisches Verhalten; Bestimmung elektrischer Widerstandsgrößen von textilen Bodenbelägen
DIN 66090-1 - Textile Fußbodenbeläge; Anforderungenan den Aufbau, Brandverhalten
DIN EN 204 - Klassifizierung von thermoplastischen Holzklebstoffen für nicht tragende Anwendungen
DIN EN 654 - Elastische Bodenbeläge - Polyvinylchlorid-Flex-Platten - Spezifikation
DIN EN 655 - Elastische Bodenbeläge - Platten auf einem Rücken aus Presskork mit einer Polyvinylchlorid-Nutzschicht - Spezifikation
DIN EN 685 - Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Klassifizierung
DIN EN 688 - Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für Korklinoleum
DIN EN 1516 - Sportböden - Bestimmung des Eindruckverhaltens
DIN EN 1569 - Sportböden - Bestimmung des Verhaltens bei rollender Last
DIN EN 1816 - Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für homogene und heterogene ebene Elastomer-Bodenbeläge mit Schaumstoffbeschichtung
DIN EN 1817 - Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für homogene und heterogene ebene Elastomer-Bodenbeläge
DIN EN 12529 - Räder und Rollen - Möbelrollen - Rollen für Drehstühle - Anforderungen
DIN EN 12455 - Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für Korkmentunterlagen
DIN EN 13297 - Textile Bodenbeläge - Einstufung von Polvlies- Bodenbelägen
DIN EN 13329 - Laminatböden - Spezifikationen, Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 13413 - Elastische Bodenbeläge - Polyvinylchlorid- Bodenbeläge mit einem Rücken aus Fasermaterial - Spezifikationen
DIN EN 13415 - Klebstoffe - Prüfung von Klebstoffen für Bodenbeläge - Bestimmung des elektrischen Widerstandes von Klebstofffilmen
DIN EN 13501-1 - Klassifizierung von Bauproduktenund Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten
DIN EN 14085 - Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für Fußbodenpaneele für lose Verlegung
DIN EN 14259 - Klebstoffe für Bodenbeläge - Anforderungen an das mechanische und elektrische Verhalten
DIN EN ISO 140-8 - Akustik - Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 8: Messung der Trittschallminderung durch eine
Deckenauflage auf einer massiven Bezugsdecke in Prüfständen
DIN VDE 0100-610 - Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 6-61: Prüfungen - Erstprüfungen
BEB-Hinweisblätter des Bundesverbands Estrich und Belag
(BEB):
- Hinweise zur Beurteilung und Vorbereitung der
Oberfläche von Anhydrit-Fließestrichen
- Oberflächenzug- und Haftzugfestigkeit von Fußböden
- Allgemeines, Prüfung, Einflüsse, Beurteilung
- Bauklimatische Voraussetzungen zur Trocknung von
Estrichen
- Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen,
Verlegen von elastischen und textilen Bodenbelägen,
Schichtstoffelementen (Laminat), Parkett und
Holzpflaster. Beheizte und unbeheizte
Fußbodenkonstruktionen.
- Arbeitsanweisung CM-Messung
Merkblätter des Industrieverbands Klebstoffe (IVK):
- Kleben von Laminatböden
- Kleben von Elastomer-Bodenbelägen
- Kleben von Linoleum-Bodenbelägen
- Kleben von Kork-Bodenbelägen
- Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und
Fliesenarbeiten
- Kleben von PVC-Bodenbelägen
Arbeitsblätter der Arbeitsgemeinschaft Industriebau
e.V. (AGI):
A 90 - Industriebodenbeläge
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln:
BGR 181 - Fußböden in Arbeitsräumen und
Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr
Güteschutz:
RAL-RG 368/2 - Polvlies-Fußbodenbeläge
RAL-RG 725/1 - Oberseite elastischer Bodenbeläge;
Bezeichnungen
RAL-RG 725/3 - Elektrisches Verhalten elastischer
und textiler Bodenbeläge; Eigenschaften und
Prüfmethoden
2.2 Stoffe, Bauteile
Das zu verarbeitende Material muss der jeweiligen
Stoffnorm entsprechen. Die Verarbeitungsrichtlinien der
Hersteller sind grundsätzlich zu beachten, auf
Verlangen ist dem Auftraggeber Einsicht in diese zu
gewähren.
Bodenbeläge, die der Baustoffklasse A oder B1
entsprechen, sind prüfzeichenpflichtig und müssen
entsprechend gekennzeichnet sein. Das Prüfzeugnis darf
nur von einer im Verzeichnis des Instituts für
Bautechnik aufgeführten und zugelassenen Prüfstelle
erteilt worden sein.
Neben dem Belag müssen auch die verwendeten Kleber und
Spachtelmassen für den vorgesehenen Zweck geeignet sein
(z.B. Fußbodenheizung, elektrisch ableitende und
isolierende Eigenschaften, Treppen-, Feuchtraum- und
Stuhlrolleneignung).
Auf Anforderung sind Muster der Angebote vorzulegen.
Dies gilt auch für Sockelleisten, Schweißschnur u.dgl.
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen;
eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den
Bauherren sollte eingeholt werden.
In Räumen, die dem zeitweiligen Aufenthalt von Menschen
dienen, dürfen Klebstoffe folgende Bestandteile nicht
enthalten:
Benzol, Di- und Tetrachloräthan, Trichloräthylen,
Methanol, Dioxan, Tetrahydrofuran,
Schwefel-Kohlenstoff, Formaldehyd, Toluol sowie weitere
zwischenzeitlich als gesundheitsgefährdend eingeordnete
Lösungsmittel.
Zur Bestimmung und Prüfung der geforderten Qualität
gelten folgende Normen:
DIN EN 423 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Fleckenempfindlichkeit
DIN EN 424 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des Verhaltens bei der Simulation des Verschiebens eines Möbelfußes
DIN EN 425 - Elastische Bodenbeläge und Laminatböden - Stuhlrollenversuch
DIN EN 426 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung von Breite, Länge, Geradheit und Ebenheit von Bahnen
DIN EN 427 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Kantenlänge, Rechtwinkligkeit und Geradheit von Platten
DIN EN 428 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Gesamtdicke
DIN EN 429 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Dicke der Schichten
DIN EN 430 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der flächenbezogenen Masse
DIN EN 431 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des Trennwiderstandes
DIN EN 432 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Scherkraft
DIN EN 433 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des Resteindruckes nach konstanter Belastung
DIN EN 434 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Maßänderung und Schlüsselung nach Wärmeeinwirkung
DIN EN 661 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Wasserausbreitung
DIN EN 662 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Schlüsselung bei Feuchteeinwirkung
DIN EN 663 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Dekortiefe
DIN EN 664 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des Verlustes an flüchtigen Bestandteilen
DIN EN 665 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Weichmacherabgabe
DIN EN 666 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Gliederung
DIN EN 684 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Nahtfestigkeit
DIN EN 718 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der flächenbezogenen Masse von Verstärkung oder Rücken von Bodenbelägen aus Polyvinylchlorid
DIN EN 1081 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des elektrischen Widerstandes
DIN EN 1815 - Elastische Bodenbeläge - Beurteilung des elektrostatischen Verhaltens
DIN EN 1818 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des Verhaltens gegenüber Schwerlastrollen
2.3 Ausführung
Das gesamte anzuliefernde Belagsmaterial ist an die gem. der Verlegerichtlinen
des Herstellers vor der Verlegung vor Ort durch den Aufragnehmer vorzutemperieren.
Ein nicht vortemperiertes Material darf nicht eingebaut werden.
Bei Belagsarbeiten über Fußbodenheizungen wird vom Auftraggeber ein Aufheizprotokoll übergeben.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Beheizung der Räume durch den Auftraggeber.
Beim Aufbringen von Holzspanplatten auf alte Dielenböden ist auf einen ausreichenden Randabstand zwischen Fußboden und Wand zu achten. Er soll 2 mm je m Raumtiefe betragen, mindestens jedoch 10 bis 15 mm.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Bei der Verlegung von ableitfähigem Bodenbelag ist ein spezieller Zahnspachtel für den Auftrag des ableitfähigen Klebers zu verwenden.
Beläge sind an durchdringende Bauteile sorgfältig anzuarbeiten. Abdeckrosetten dürfen nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eingebaut werden.
Begrenzungen zu anderen Belägen sind durch Trennschienen herzustellen.
Trenn- oder Abdeckschienen im Bereich von Türen sind so einzubauen, dass das geforderte Schalldämmmaß oder die vorgeschriebene Feuerwiderstandsklasse beibehalten werden.
Innerhalb eines Raumes dürfen Beläge keine Farb- und Strukturabweichungen aufweisen. Auf gleiche Chargen-Nummer ist zu achten. Die Farben sind mit dem
Auftraggeber abzusprechen.
Der Auftragnehmer übergibt nach Fertigstellung eine Aufstellung der verwendeten Materialien mit Hinweis auf Hersteller, Fabrikat und Chargen-Nummer zwecks
eventuell erforderlicher Nachbestellung.
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen
unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
Das Belagmaterial soll so frühzeitig angeliefert werden, dass es beim Verlegen die Temperatur des Raumes angenommen hat.
Bei PVC-Belägen hat der Auftragnehmer auf die künftige Nutzung des Raumes abgestimmte Materialien anzubieten, die ein Wandern von Weichmachern verhindern.
Alle Bodenbeläge müssen für die geplanten Nutzungsanforderungen geeignet sein. Dazu ist auf Verlangen der Herstellernachweis über
- Verschleißgruppe
- Eignungsklasse
- Komfortwert
- antistatisches Verhalten (Aufladbarkeit)
- Ableitfähigkeit
- Stuhlrolleneignung
- Treppeneignung
- Feuchtraumeignung
- Fußbodenheizungseignung zu führen.
Entsprechend den Forderungen des Auftraggebers sind auf Verlangen die Herstellernachweise bzw. Gütezertifikate über
- Brandverhalten
- Trittschallverbesserungsmaß
- Schallabsorptionsgrad
- Wärmedurchlasswiderstand
- Eigengewicht zu erbringen.
Soweit erforderlich sind Gutachten über
- schmutzabweisende Eigenschaften
- antibakterielle Wirkung
- elektrische Eigenschaften (Isolierwert,
Aufladefähigkeit)
- Licht- und Wasserechtheit
- rutschhemmende Eigenschaften vorzulegen.
Im Angebot ist anzugeben, ob das Siegel "Teppichboden,
schadstoffgeprüft" (mit Prüfnummer) verliehen wurde.
Farbabweichungen an den Stoßstellen sowie Verschmutzungen oder Beschädigungen vor Übergabe der Leistung gelten als wesentliche Mängel.
In den zu belegenden Räumen ist während und nach Ausführung der Arbeiten das Rauchen untersagt.
Entgegen Nr. 3.4.4 DIN 18365 wird die Verlegerichtung durch den Auftraggeber festgelegt. Die Bahnen müssen in gleicher Richtung verlaufen.
Entgegen Nr. 3.4.6 Satz 2 DIN 18365 dürfen Türnischen nur mit Streifen belegt werden, wenn dadurch zusätzlicher Verschnitt vermieden wird.
Sollten stuhlrollenfeste Beläge auf Trockenbauelementen verlegt werden, ist zuvor ein 2 mm dicker Spachtelbelag vollflächig aufzutragen. Werden Verspannungen auf
Trockenbauelementen erforderlich, sind die Nagelleisten vollflächig zu kleben und zusätzlich zu verdübeln.
Eingangsmatten müssen verrottungsfest und aufrollbar sein. Randeinfassungen dürfen nicht mit zerstörender Wirkung korrodieren.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Das Aufstellen eines Hygrometers
zählt zu den Nebenleistungen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht
sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Der Auftragnehmer hat die verlegten Beläge bis zur Übergabe auf geeignete Weise (Abdeckung, Hinweisschilder, Verschluss) zu schützen, textile Beläge sind frei von Fusseln und Schnittresten zu übergeben.
2.4 Preisinhalte
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18365 gelten als Nebenleistung:
- Das Ein- und Aushängen der Türen.
- Der Schutz frischer Spachtelaufträge gegen Begehen.
- Das Herstellen von Aussparungen in Sockelleisten,
z.B. für vertikalen Durchgang von Heizungsrohren.
Ergänzend zu Nr. 4.2 DIN 18365 gelten als Besondere
Leistung:
Räume mit "besonderer Installation" im Sinne von Nr.
4.2.7 DIN 18365 sind Räume mit Spezialeinrichtungen,
z.B. Schaltzentralen, Behandlungsräume u.ä.; Räume mit
üblicher Sanitär- und Heizungsinstallation gehören
nicht dazu.
Weitere Besondere Leistungen:
- Das Herstellen von Aussparungen für Bodenkanäle
- Das Belegen der Sohle von Bodenkanälen
- Das erstmalige Einwachsen oder Bohnern bzw.
Polieren elastischer oder plastischer Beläge
2.5 Abrechnungshinweise
Werden Mehrdicken als Zulagepositionen oder in anderer Form ausgeschrieben, so gilt bei Nichteinhaltung der genormten Toleranzen durch den vorhandenen Untergrund der Preis für die Mehrdicke bereits bei geringer Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen Gesamtdicke, sofern in der gleichen Position kein
angemessener Ausgleich für die Mehrleistung enthalten ist.
In allen anderen Fällen wird der Gesamteinzelpreis für eine bestimmte vorgegebene Dicke aus dem Grundpreis zuzüglich der Mehrdicke je angefangene Einheit
gebildet.
2.6 Angaben zur Bauausführung
1. CM-Messung
Die Prüfung des Feuchtigkeitsgehaltes des Estrichs mit der CM- Methode inkl. genauen Protokollierens der Messstellen und Messergebnisse erfolgt nach
Terminabstimmung mit der Bauleitung.
Es werden je Wohnung 1 Messung durchgeführt. Zusätzliche Messungen, die auf Anordnung der örtlichen Bauleitung ausgeführt werden, sind über
die entsprechende Position abzurechnen.
2. Anarbeiten
Die Anarbeitung an Durchdringungen von z. Bsp. Heizungsrohren oder Anschlüssen an Zargen ist zu berücksichtigen.
3. Rückschnitt des Randstreifens auf das erforderliche Maß. Inkl. Entsorgung der
Restmaterialien, gem. LV-Position.
4. Lieferung und Bereitstellen von Handmustern ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
5. Der Einbau von Gefahrenstoffen ist unzulässig. Es darf keine Geruchsbelästigung durch Klebstoffe u. a. nach der Verarbeitung auftreten. Die Klebstoffe sind nach den Anforderungen an das mechanische und
elektrische Verhalten zu verwenden.
6. Bautechnische Materialnachweise, Zulassungen und Prüfbescheinigungen sind Bestandteil der Abnahme und nachweislich in der Bauakte zu dokumentieren.
7. Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass die ausgeschriebenen Designbeläge jeweils als Alternative gesehen werden. Zur Ausführung kommt im
Auftragsfall nur die Menge einer Position.
Die Mengenänderung führt nicht zu einer Veränderung der Einheitspreise.
Bodenbelagsarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
1. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes
von der Lage und Beschaffenheit der Baustelle zu
unterrichten.
2. Mit den Preisen ist die komplette Leistung
abgegolten.
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet
und gehören ohne weitere Erwähnung zur vertraglichen
Leistung.
3. In die Preise sind grundsätzlich alle
Aufwendungen und Kosten die sich aus der Einhaltung
der UVV sowie einschlägiger DIN-Normen ergeben
einzurechnen.
4. In die Preise sind einzurechnen:
- witterungsbedingte Erschwernisse und
Mehraufwendungen
- ständige Reinigung der durch die eigenen
Arbeiten verschmutzten Wege und Straßen
- Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder
technologisch bedingte Unterbrechung der eigenen
Arbeiten
- Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten
des Arbeitsbereiches
5. Kosten für die komplette erforderliche
Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren.
6. Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn einen
Überblick über die Lage von Leitungen für Strom,
Wasser, Abwasser, Gas, Telefon usw. zu verschaffen.
7. Auf- und Abbau, An- sowie Abtransport sowie das
Vorhalten von Schutz- und Arbeitsgerüsten gehören
zum Leistungsumfang. Die Kosten sind in
dieEinheitspreise einzurechnen.
8. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert
vergütet.
9. In Abstimmung mit der Bauleitung sind die
technischen Bedingungen und Zeitabläufe der
betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten.
10. Maßgebend für die Ausführung sind die
Bestimmungen der VOB in allen Teilen.
11. Die Anforderungen des Schallschutzgutachtens
sind zu beachten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Bauteil R4
01
Bauteil R4
01.01 Wohnungen 1.OG-6.OG
01.01
Wohnungen 1.OG-6.OG
01.02 Clanwohnung 7.OG
01.02
Clanwohnung 7.OG
02 Bauteil 1902
02
Bauteil 1902
02.01 Wohnungen
02.01
Wohnungen
02.02 Seniorentreff
02.02
Seniorentreff
03 Fabriciusstraße 22
03
Fabriciusstraße 22
03.01 Fabriciusstraße 22
03.01
Fabriciusstraße 22
04 sonstiges
04
sonstiges
04.01 sonstiges
04.01
sonstiges