Bodenbelagsarbeiten
Fabriciusstraße
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
allgemeine Angaben Allgemeine Angaben zum Objekt Die R4 GrundVermögensGesellschaft mbH & Co. KG und der Wohnungsverein Hamburg von 1902 eG als Bauherren planen, mehrere benachbarte Gebäude: Fabriciusstraße 2 – 6 und Bramfelder Chaussee 9 - 15 in Hamburg-Wandsbek abzureißen und die Grundstücke neu zu bebauen. Das Bauvorhaben „Fabriciusstraße/Bramfelder Chaussee“ ist ein Wohnge- bäude mit 103 Wohnungen und 8 Gewerbeeinheiten. Die Geschossigkeit streckt sich über fünf und sechs oberirdische Ge- schosse, sowie einen achtgeschossigen Gebäudeteil im Eckbereich Fabricius- straße/Bramfelder Chaussee. Das gesamte Gebäude ist unterkellert. Hier befinden sich Abstell- und Technikräume sowie die Tiefgarage. Die Tiefgarage bietet Platz für 35 PKW (davon 4 Stellplätze auf Schiebepaletten) und wird über eine Rampe von der Fabriciusstraße aus erschlossen. Sieben Hauseingänge mit Treppenhaus und Aufzug ermöglichen die barrierefreie Erreichbarkeit aller Wohnungen. Alle gewerblichen Nutzungen erhalten eigene externe Eingänge im Erdgeschoss. Die Geschosshöhe im gesamten Projekt beträgt 2,85 m, daraus resultiert eine lichte Höhe von 2,51 m. In der obersten Etage des achtgeschossigen Eckgebäudes sowie im gesamten Erdgeschoss ergeben sich aufgrund der Niveauunterschiede im Gelände und auf Wunsch der Bauherren größere Geschosshöhen. Zusätzlich wird das Gebäude Fabricusstraße 22 abgerissen und durch einen Lückenschluss bebaut. Die Grundstücke der Bauherren sind miteinander ver- bunden. Der Wohnungsverein Hamburg von 1902 eG wird darüber hinaus kurz- fristig das Gebäude Fabriciusstraße 24 erwerben, in dem die Keller- und Tech- nikräume für den Neubau Fabriciusstraße 22 untergebracht sind.
allgemeine Angaben
Auszug FLB 4.2 Bodenbelag in Wohnungen einschließlich Küchen (ohne WC/Bad): PVC-Planken (Karndean Conceptline, „Your Style“ von Wilts, oder Armstrong, DLW). Für den freifinanzierten Bereich (R4, oberste Etage) optional Parkett als Mehrpreis anbieten. 4.3 Schadstofffreie Materialien: Der Einbau von Gefahrenstoffen ist unzulässig. Es darf keine Geruchsbelästi- gung durch Klebstoffe u. a. nach der Verarbeitung auftreten. Die Klebstoffe sind nach den Anforderungen an das mechanische und elektri- sche Verhalten zu verwenden. Bautechnische Materialnachweise, Zulassungen und Prüfbescheinigungen sind Bestandteil der Abnahme und nachweislich in der Bauakte zu dokumen- tieren. 4.4 Sockelleisten: mit MDF-Kern, Oberfläche glatt, mit Werksbeschichtung, abgerundet mit Vier- telkreis, im Format B x H ca. 16 x 60 mm, weiß. Fa. Döllken, Cubu flex life
Auszug FLB
Bodenbelagsarbeiten 2   BESONDERER TEIL  -  Bodenbelagsarbeiten 2.1   Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV/DIN 18365 - Bodenbelagsarbeiten und den folgenden technischen Regeln. Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten: DIN 4102-1   -   Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 1:    Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen DIN 4102-14   -   Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen;    Bodenbeläge und Bodenbeschichtungen;    Bestimmung der Flammenausbreitung bei                Beanspruchung mit einem Wärmestrahler DIN 51097   -   Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der    rutschhemmenden Eigenschaft; Nassbelastete    Barfußbereiche; Begehungsverfahren; Schiefe Ebene DIN 54345-2   -   Prüfung von Textilien; Elektrostatisches Verhalten;    Bestimmung der Personenaufladung beim Begehen von    textilen Bodenbelägen DIN 54345-6   -   Prüfung von Textilien; Elektrostatisches Verhalten;    Bestimmung elektrischer Widerstandsgrößen von    textilen Bodenbelägen DIN 66090-1   -   Textile Fußbodenbeläge; Anforderungenan den    Aufbau, Brandverhalten DIN EN 204   -   Klassifizierung von thermoplastischen Holzklebstoffen    für nicht tragende Anwendungen DIN EN 654   -   Elastische Bodenbeläge - Polyvinylchlorid-Flex-Platten -    Spezifikation DIN EN 655   -   Elastische Bodenbeläge - Platten auf einem Rücken    aus  Presskork mit einer Polyvinylchlorid-Nutzschicht -    Spezifikation DIN EN 685   -   Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge -    Klassifizierung DIN EN 688   -   Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für Korklinoleum DIN EN 1516   -   Sportböden - Bestimmung des Eindruckverhaltens DIN EN 1569   -   Sportböden - Bestimmung des Verhaltens bei rollender    Last DIN EN 1816   -   Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für homogene    und heterogene ebene Elastomer-Bodenbeläge mit    Schaumstoffbeschichtung DIN EN 1817   -   Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für homogene    und heterogene ebene Elastomer-Bodenbeläge DIN EN 12529   -   Räder und Rollen - Möbelrollen - Rollen für    Drehstühle - Anforderungen DIN EN 12455   -   Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für    Korkmentunterlagen DIN EN 13297   -   Textile Bodenbeläge - Einstufung von Polvlies-   Bodenbelägen DIN EN 13329   -   Laminatböden - Spezifikationen, Anforderungen und    Prüfverfahren DIN EN 13413   -   Elastische Bodenbeläge - Polyvinylchlorid-   Bodenbeläge mit einem Rücken aus Fasermaterial -    Spezifikationen DIN EN 13415   -   Klebstoffe - Prüfung von Klebstoffen für Bodenbeläge    - Bestimmung des elektrischen  Widerstandes von Klebstofffilmen DIN EN 13501-1   -   Klassifizierung von Bauproduktenund Bauarten zu    ihrem Brandverhalten - Teil 1:    Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen    zum Brandverhalten von Bauprodukten DIN EN 14085   -   Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für    Fußbodenpaneele für lose Verlegung DIN EN 14259   -   Klebstoffe für Bodenbeläge - Anforderungen an das    mechanische und elektrische Verhalten DIN EN ISO 140-8   -   Akustik - Messung der Schalldämmung in    Gebäuden und von Bauteilen - Teil 8:    Messung der Trittschallminderung durch eine                Deckenauflage auf einer massiven Bezugsdecke in    Prüfständen DIN VDE 0100-610   -   Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 6-61: Prüfungen - Erstprüfungen BEB-Hinweisblätter des Bundesverbands Estrich und Belag (BEB): -   Hinweise zur Beurteilung und Vorbereitung der Oberfläche von Anhydrit-Fließestrichen -   Oberflächenzug- und Haftzugfestigkeit von Fußböden - Allgemeines, Prüfung, Einflüsse, Beurteilung -   Bauklimatische Voraussetzungen zur Trocknung von Estrichen -   Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen, Verlegen von elastischen und textilen Bodenbelägen, Schichtstoffelementen (Laminat), Parkett und Holzpflaster. Beheizte und unbeheizte Fußbodenkonstruktionen. -   Arbeitsanweisung CM-Messung Merkblätter des Industrieverbands Klebstoffe (IVK): -   Kleben von Laminatböden -   Kleben von Elastomer-Bodenbelägen -   Kleben von Linoleum-Bodenbelägen -   Kleben von Kork-Bodenbelägen -   Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und Fliesenarbeiten -   Kleben von PVC-Bodenbelägen Arbeitsblätter der Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI): A 90   -   Industriebodenbeläge Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln: BGR 181   -   Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr Güteschutz: RAL-RG 368/2   -   Polvlies-Fußbodenbeläge RAL-RG 725/1   -   Oberseite elastischer Bodenbeläge; Bezeichnungen RAL-RG 725/3   -   Elektrisches Verhalten elastischer und textiler Bodenbeläge; Eigenschaften und Prüfmethoden 2.2   Stoffe, Bauteile Das zu verarbeitende Material muss der jeweiligen Stoffnorm entsprechen. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind grundsätzlich zu beachten, auf Verlangen ist dem Auftraggeber Einsicht in diese zu gewähren. Bodenbeläge, die der Baustoffklasse A oder B1 entsprechen, sind prüfzeichenpflichtig und müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Das Prüfzeugnis darf nur von einer im Verzeichnis des Instituts für Bautechnik aufgeführten und zugelassenen Prüfstelle erteilt worden sein. Neben dem Belag müssen auch die verwendeten Kleber und Spachtelmassen für den vorgesehenen Zweck geeignet sein (z.B. Fußbodenheizung, elektrisch ableitende und isolierende Eigenschaften, Treppen-, Feuchtraum- und Stuhlrolleneignung). Auf Anforderung sind Muster der Angebote vorzulegen. Dies gilt auch für Sockelleisten, Schweißschnur u.dgl. Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte eingeholt werden. In Räumen, die dem zeitweiligen Aufenthalt von Menschen dienen, dürfen Klebstoffe folgende Bestandteile nicht enthalten: Benzol, Di- und Tetrachloräthan, Trichloräthylen, Methanol, Dioxan, Tetrahydrofuran, Schwefel-Kohlenstoff, Formaldehyd, Toluol sowie weitere zwischenzeitlich als gesundheitsgefährdend eingeordnete Lösungsmittel. Zur Bestimmung und Prüfung der geforderten Qualität gelten folgende Normen: DIN EN 423   -   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der    Fleckenempfindlichkeit DIN EN 424   -   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des Verhaltens    bei der Simulation des Verschiebens eines Möbelfußes DIN EN 425   -   Elastische Bodenbeläge und Laminatböden -    Stuhlrollenversuch DIN EN 426   -   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung von Breite,    Länge, Geradheit und Ebenheit von Bahnen DIN EN 427   -   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der    Kantenlänge, Rechtwinkligkeit und Geradheit von    Platten DIN EN 428   -   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der    Gesamtdicke DIN EN 429   -   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Dicke der    Schichten DIN EN 430   -   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der    flächenbezogenen Masse DIN EN 431   -   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des    Trennwiderstandes DIN EN 432   -   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Scherkraft DIN EN 433   -   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des    Resteindruckes nach konstanter Belastung DIN EN 434   -   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der    Maßänderung und Schlüsselung nach Wärmeeinwirkung DIN EN 661   -   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der    Wasserausbreitung DIN EN 662   -   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der    Schlüsselung bei Feuchteeinwirkung DIN EN 663   -   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Dekortiefe DIN EN 664   -   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des Verlustes    an flüchtigen Bestandteilen DIN EN 665   -   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der    Weichmacherabgabe DIN EN 666   -   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Gliederung DIN EN 684   -   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der    Nahtfestigkeit DIN EN 718   -   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der    flächenbezogenen Masse von Verstärkung oder Rücken    von Bodenbelägen aus Polyvinylchlorid DIN EN 1081   -   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des    elektrischen Widerstandes DIN EN 1815   -   Elastische Bodenbeläge - Beurteilung des    elektrostatischen Verhaltens DIN EN 1818   -   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des Verhaltens    gegenüber Schwerlastrollen 2.3   Ausführung Das gesamte anzuliefernde Belagsmaterial ist an die gem. der Verlegerichtlinen des Herstellers vor der Verlegung vor Ort durch den Aufragnehmer vorzutemperieren. Ein nicht vortemperiertes Material darf nicht eingebaut werden. Bei Belagsarbeiten über Fußbodenheizungen wird vom Auftraggeber ein Aufheizprotokoll übergeben. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Beheizung der Räume durch den Auftraggeber. Beim Aufbringen von Holzspanplatten auf alte Dielenböden ist auf einen ausreichenden Randabstand zwischen Fußboden und Wand zu achten. Er soll 2 mm je m Raumtiefe betragen, mindestens jedoch 10 bis 15 mm. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Bei der Verlegung von ableitfähigem Bodenbelag ist ein spezieller Zahnspachtel für den Auftrag des ableitfähigen Klebers zu verwenden. Beläge sind an durchdringende Bauteile sorgfältig anzuarbeiten. Abdeckrosetten dürfen nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eingebaut werden. Begrenzungen zu anderen Belägen sind durch Trennschienen herzustellen. Trenn- oder Abdeckschienen im Bereich von Türen sind so einzubauen, dass das geforderte Schalldämmmaß oder die vorgeschriebene Feuerwiderstandsklasse beibehalten werden. Innerhalb eines Raumes dürfen Beläge keine Farb- und Strukturabweichungen aufweisen. Auf gleiche Chargen-Nummer ist zu achten. Die Farben sind mit dem Auftraggeber abzusprechen. Der Auftragnehmer übergibt nach Fertigstellung eine Aufstellung der verwendeten Materialien mit Hinweis auf Hersteller, Fabrikat und Chargen-Nummer zwecks eventuell erforderlicher Nachbestellung. Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. Das Belagmaterial soll so frühzeitig angeliefert werden, dass es beim Verlegen die Temperatur des Raumes angenommen hat. Bei PVC-Belägen hat der Auftragnehmer auf die künftige Nutzung des Raumes abgestimmte Materialien anzubieten, die ein Wandern von Weichmachern verhindern. Alle Bodenbeläge müssen für die geplanten Nutzungsanforderungen geeignet sein. Dazu ist auf Verlangen der Herstellernachweis über -   Verschleißgruppe -   Eignungsklasse -   Komfortwert -   antistatisches Verhalten (Aufladbarkeit) -   Ableitfähigkeit -   Stuhlrolleneignung -   Treppeneignung -   Feuchtraumeignung -   Fußbodenheizungseignung zu führen. Entsprechend den Forderungen des Auftraggebers sind auf Verlangen die Herstellernachweise bzw. Gütezertifikate über -   Brandverhalten -   Trittschallverbesserungsmaß -   Schallabsorptionsgrad -   Wärmedurchlasswiderstand -   Eigengewicht zu erbringen. Soweit erforderlich sind Gutachten über -   schmutzabweisende Eigenschaften -   antibakterielle Wirkung -   elektrische Eigenschaften (Isolierwert, Aufladefähigkeit) -   Licht- und Wasserechtheit -   rutschhemmende Eigenschaften vorzulegen. Im Angebot ist anzugeben, ob das Siegel "Teppichboden, schadstoffgeprüft" (mit Prüfnummer) verliehen wurde. Farbabweichungen an den Stoßstellen sowie Verschmutzungen oder Beschädigungen vor Übergabe der Leistung gelten als wesentliche Mängel. In den zu belegenden Räumen ist während und nach Ausführung der Arbeiten das Rauchen untersagt. Entgegen Nr. 3.4.4 DIN 18365 wird die Verlegerichtung durch den Auftraggeber festgelegt. Die Bahnen müssen in gleicher Richtung verlaufen. Entgegen Nr. 3.4.6 Satz 2 DIN 18365 dürfen Türnischen nur mit Streifen belegt werden, wenn dadurch zusätzlicher Verschnitt vermieden wird. Sollten stuhlrollenfeste Beläge auf Trockenbauelementen verlegt werden, ist zuvor ein 2 mm dicker Spachtelbelag vollflächig aufzutragen. Werden Verspannungen auf Trockenbauelementen erforderlich, sind die Nagelleisten vollflächig zu kleben und zusätzlich zu verdübeln. Eingangsmatten müssen verrottungsfest und aufrollbar sein. Randeinfassungen dürfen nicht mit zerstörender Wirkung korrodieren. Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Das Aufstellen eines Hygrometers zählt zu den Nebenleistungen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Der Auftragnehmer hat die verlegten Beläge bis zur Übergabe auf geeignete Weise (Abdeckung, Hinweisschilder, Verschluss) zu schützen, textile Beläge sind frei von Fusseln und Schnittresten zu übergeben. 2.4   Preisinhalte Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18365 gelten als Nebenleistung: -   Das Ein- und Aushängen der Türen. -   Der Schutz frischer Spachtelaufträge gegen Begehen. -   Das Herstellen von Aussparungen in Sockelleisten, z.B. für vertikalen    Durchgang von Heizungsrohren. Ergänzend zu Nr. 4.2 DIN 18365 gelten als Besondere Leistung: Räume mit "besonderer Installation" im Sinne von Nr. 4.2.7 DIN 18365 sind Räume mit Spezialeinrichtungen, z.B. Schaltzentralen, Behandlungsräume u.ä.; Räume mit üblicher Sanitär- und Heizungsinstallation gehören nicht dazu. Weitere Besondere Leistungen: -   Das Herstellen von Aussparungen für Bodenkanäle -   Das Belegen der Sohle von Bodenkanälen -   Das erstmalige Einwachsen oder Bohnern bzw. Polieren elastischer    oder plastischer Beläge 2.5   Abrechnungshinweise Werden Mehrdicken als Zulagepositionen oder in anderer Form ausgeschrieben, so gilt bei Nichteinhaltung der genormten Toleranzen durch den vorhandenen Untergrund der Preis für die Mehrdicke bereits bei geringer Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen Gesamtdicke, sofern in der gleichen Position kein angemessener Ausgleich für die Mehrleistung enthalten ist. In allen anderen Fällen wird der Gesamteinzelpreis für eine bestimmte vorgegebene Dicke aus dem Grundpreis zuzüglich der Mehrdicke je angefangene Einheit gebildet. 2.6   Angaben zur Bauausführung 1.    CM-Messung Die Prüfung des Feuchtigkeitsgehaltes des Estrichs mit der CM-   Methode inkl. genauen Protokollierens der Messstellen und    Messergebnisse erfolgt nach Terminabstimmung mit der    Bauleitung. Es werden je Wohnung 1 Messung durchgeführt. Zusätzliche    Messungen, die auf Anordnung der örtlichen Bauleitung ausgeführt    werden, sind über die entsprechende Position abzurechnen. 2.     Anarbeiten Die Anarbeitung an Durchdringungen von z. Bsp. Heizungsrohren    oder Anschlüssen an Zargen ist zu berücksichtigen. 3.    Rückschnitt des Randstreifens auf das erforderliche Maß. Inkl.    Entsorgung der Restmaterialien, gem. LV-Position. 4.     Lieferung und Bereitstellen von Handmustern ist mit den    Einheitspreisen abgegolten. 5.    Der Einbau von Gefahrenstoffen ist unzulässig. Es darf keine    Geruchsbelästigung durch Klebstoffe u. a. nach der Verarbeitung    auftreten. Die Klebstoffe sind nach den Anforderungen an das    mechanische und elektrische Verhalten zu verwenden. 6.    Bautechnische Materialnachweise, Zulassungen und   Prüfbescheinigungen sind Bestandteil der Abnahme und   nachweislich in der Bauakte zu dokumentieren. 7.    Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass die    ausgeschriebenen Designbeläge jeweils als Alternative gesehen    werden. Zur Ausführung kommt im Auftragsfall nur die Menge einer    Position.    Die Mengenänderung führt nicht zu einer Veränderung der Einheitspreise.
Bodenbelagsarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische  Vertragsbedingungen 1.   Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes von der Lage und Beschaffenheit der Baustelle zu unterrichten. 2.     Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten.         Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne weitere Erwähnung zur    vertraglichen Leistung. 3.     In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten die sich aus    der Einhaltung der    UVV sowie einschlägiger DIN-Normen ergeben einzurechnen. 4.     In die Preise sind einzurechnen:         - witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen         - ständige Reinigung der durch die eigenen Arbeiten verschmutzten Wege und Straßen         - Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechung der    eigenen Arbeiten         - Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des Arbeitsbereiches 5.     Kosten für die komplette erforderliche Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. 6.     Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn einen Überblick über die Lage von Leitungen für Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Telefon usw. zu verschaffen. 7.     Auf- und Abbau, An- sowie Abtransport sowie das Vorhalten von    Schutz- und Arbeitsgerüsten    gehören zum Leistungsumfang. Die Kosten sind in dieEinheitspreise einzurechnen. 8.     Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. 9.     In Abstimmung mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten. 10.    Maßgebend für die Ausführung sind die Bestimmungen der VOB in allen Teilen. 11.    Die Anforderungen des Schallschutzgutachtens sind zu beachten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Bauteil R4
01
Bauteil R4
01.01 Wohnungen 1.OG-6.OG
01.01
Wohnungen 1.OG-6.OG
01.02 Clanwohnung 7.OG
01.02
Clanwohnung 7.OG
02 Bauteil 1902
02
Bauteil 1902
02.01 Wohnungen
02.01
Wohnungen
02.02 Seniorentreff
02.02
Seniorentreff
03 Fabriciusstraße 22
03
Fabriciusstraße 22
03.01 Fabriciusstraße 22
03.01
Fabriciusstraße 22
04 sonstiges
04
sonstiges
04.01 sonstiges
04.01
sonstiges