Bodenbelagarbeiten
Billwiese, Neubau Service- und Studentenwohnungen
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Teil I Allgemeines und Vorbemerkungen Teil I   Allgemeines und Vorbemerkungen
Teil I Allgemeines und Vorbemerkungen
1.001 Allgemeine Objektbeschreibung 1.001   Allgemeine Objektbeschreibung Lage Das Planungsgebiet befindet sich im Ortsteil Lohbrügge im Bezirk Hamburg Bergedorf an der Straße Billwiese. Das Grundstück war mit einem Studierendenwohnheim aus den 1960er Jahren bebaut, das bereits abgebrochen wurde. Das von Bäumen gesäumte Grundstück fällt Richtung Süden leicht ab. Zentral steht eine besonders erhaltenswürdige Schwarz-Kiefer, die der Mittelpunkt des neuen Entwurfs werden soll. Direkt westlich an das Baugrundstück grenzend befindet sich ein Kreuzbau, in dem die Johann Carl Müller Stiftung bereits ein Studierendenwohnheim betreibt. Nordwestlich liegen Mehrfamilienwohnhäuser der Baugenossenschaft Bergedorf Bille. Nördlich an der Billwerder Straße stehen Einfamilienhäuser. Entlang der östlichen Grenze des Baufeldes verläuft ein öffentlicher Fußweg, an dem auch eine Kindertagesstätte gelegen ist. Östlich des Weges und der Kita errichtet die Stadt Hamburg auf einem weiteren Baufeld aktuell den Neubau des Bille-Gymnasiums. Geplant ist, hier im August 2026 den Unterricht aufzunehmen und im Herbst 2026 die Bauarbeiten abzuschliessen. Im Süden grenzt eine Kleingartensiedlung an das Baugrundstück. Südlich der Kleingärten verläuft in etwa 120 Meter Entfernung von der Baustelle die Bille. Südwestlich an der Südseite der Straße Billwiese sind Einfamilienhäuser gelegen. Lage/Übersicht Baufeld Kubatur Der Neubau nimmt die städtebaulichen Kanten der Umgebung auf und orientiert sich in Hinblick auf Dachformen und Dimensionierungen an der umliegenden Bebauung. Eine breite Rollschicht über den Erdgeschoss-Fenstern verbindet das gesamte Gebäude. Darüber werden die einzelnen Klinkerbaukörper mit schrägen Dächern durch Rücksprünge und Holzfassaden untergliedert. Die 4-geschossige Bebauung umschließt die besonders erhaltenwürdige Schwarz-Kiefer, welche der Mittelpunkt des neuen Quartiers wird. In Richtung der Einfamilienhausbebauung im Norden und Süden flacht die Neubebauung auf 3 Geschosse ab. Auch auf die säumenden Bestandsbäume auf dem Grundstück wird Rücksicht genommen. Erschließung Die Adressbildung erfolgt durch die Öffnung des Zentrums zur Billwiese. Der Platz als Herzstück des Quartiers bettet die Schwarz-Kiefer ein und wird durch öffentliche und gemeinschaftliche Nutzungen geprägt. Durch die Ost-West-Durchwegung und die Verbindung zu den beiden weiteren Höfen wird dieser Platz zum Dreh- und Angelpunkt. Der nördliche Hof dient der Ruhe und Erholung. Von hier aus werden die Service-Wohnungen erschlossen. Der südlich gelegene Hof bildet das Zentrum der Studierenden. Von hier aus werden die Einzelpartments und Studierenden-WGs erschlossen. Nutzungen STUDIERENDEN-WOHNEN Für Studierende sind 17 kleine 1-Personen-Apartments mit ca. 23 m², 5 2-Personen-Apartments und 9 Wohngemeinschaften für 6-10 Personen mit je 1 Bad pro Person und Gemeinschaftsraum mit Küche geplant. (gesamt 31 WE). SERVICE-WOHNEN Es ist ein Mix aus 45 kleinen 1-Personen-Wohnungen mit ca. 35 m² - 45 m² und 25 größeren Wohnungen mit ca. 50 m² - 90 m² geplant (gesamt 70 WE). FAMILIEN-WOHNEN Für Familien sind 6 größere Wohnungen geplant. GÄSTEWOHNUNG Im Erdgeschoss ist eine kleine Gästewohnung vorgesehen. Insgesamt sind damit 108 WE für 226 Personen geplant. ERDGESCHOSS mit Gemeinschaftsnutzung Im Erdgeschoss befinden sich neben Wohnungen auch sämtliche Gemeinschaftsflächen sowohl für die Servicewohnanlage als auch für das Studierendenwohnheim. Neben Arbeitsräumen für Studierende und einem Veranstaltungsraum mit anschließender Lounge sind auch eine Fahrradwerkstatt, ein Waschsalon und ein kleines Nachbarschaftscafé geplant. Hier sollen Alt und Jung zusammenkommen können, sich gegenseitig helfen und unterstützen. Zusätzlich wird vom Haupthof aus zugänglich die Verwaltung der Johann Carl Müller Stiftung, ein Pflegedienst und eine Physiotherapie entstehen. Im Norden ist eine Tagespflegeeinrichtung geplant. MOBILITÄT / TIEFGARAGE Großzügige Fahrradräume sind im Erdgeschoss und Untergeschoss geplant und bieten Platz für insgesamt 116 Fahrräder. Der Großteil der Fahrradstellplätze sind senior*innengerecht leicht zugänglich, während die Fahrradstellplätze für Studierende zum Teil auch als Doppelstockparker geplant sind. Im Außenraum sind 49 weitere Fahrradstellplätze untergebracht. Die Tiefgarage wird über eine Rampe von der Billwiese erschlossen und liegt unter dem nördlich gelegenen Hof. Die Garage ist eingeschossig mit natürlicher Belüftung ausgeführt und benötigt keine automatische Feuerlöschanlage, da sie weniger als 4,00 m unter festgelegter Geländeoberkante liegt. Insgesamt sind 59 PKW-Stellplätze auf Ebene -1 geplant, 10 weitere Im Außenbereich. Abstell- und Technikräume sind im Randbereich angeordnet. VERSORGUNG Die Beheizung erfolgt über das Fernwärmenetz der e.on mit einem regenerativen Anteil von ca. 80%. Auf den Dachflächen sind PV-Anlagen zur Unterstützung des Strom- und Warmwasserbedarfs geplant. Öffentliche Förderung Die Seniorenwohnungen sollen durch die IFB gefördert werden, der Förderungsweg ist noch offen. Die Studierendenwohnungen sollen im Programm Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende der IFB gefördert werden. Baugrube und Gründung Der Verbau für die Baugrube kann auf dem eigenen Grundstück erstellt werden. Das anstehende Bodenmaterial besteht größtenteils aus Sand und ist unbelastet. Aufgrund des hohen Grundwasserstandes sind während der Bauzeit des Untergeschosses umfangreiche Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich. Das geförderte Wasser soll in die Bille etwa 130 m südlich des Baufeldes eingeleitet werden. Der Baukörper ist teilunterkellert. Der unterkellerte Teil im Norden mit der Tiefgarage ist auf einer 65 cm dicken Sohlplatte aus WU-Beton gegründet, der nicht-unterkellerte Teil im Süden auf Streifenfundamenten mit einer 25 cm dicken Stahlbetonsohle. Außenwände und Sohle des Untergeschosses werden in WU-Beton erstellt. Im nichtunterkellerten Teil und in den Bereichen von Treppenhäusern und Aufzugsunterfahrten wird die Sohle unterseitig gedämmt. Außenwände / Fassade Die Außenwände des Untergeschosses werden in WU-Beton mit einer Stärke von 30 cm erstellt. Im Bereich der Treppenhauskerne wird die Wand gedämmt, ebenfalls im Übergangsbereich zwischen der Ebene 0 und Ebene -1, um die Wohnungen und gemeinschaftlichen Nutzungen thermisch von den unbeheizten Keller- und Tiefgaragenbereichen zu trennen. Die Fassaden des Erd- und der Obergeschosse 1-3 sind aus KS-Mauerwerk mit einer beige/sandfarbenen Verblendfassade mit heller Fuge geplant. Die Außenwände der zurückspringenden Bauteile sind ebenfalls aus KS-Mauerwerk mit einer vorgehängten, hinterlüfteten Lärchenholz-Fassade geplant. Das Fassadenkonzept basiert auf einer ruhigen Gliederung quadratischer Fenster, die durch ihre Gestalt den Entwurf deutlich prägen. Die ca. 2,1 x 2,1 Meter großen Fenster sind unterteilt in einen kleinen Lüftungsflügel, der hinter Holzlamellen optisch verschwindet, und einer großzügigen Verglasung, die dem Ausblick dient. Auch die große Verglasung ist öffenbar, um die Reinigung zu gewährleisten, und verfügt über eine Glasbrüstung. Um den barrierefreien Ausblick und gleichzeitig den Innenräumen einen Abschluss zu bieten, haben die Fenster eine ca. 20 cm hohe gemauerte Brüstung. Die Balkonbrüstungen sind als pulverbeschichtete Harfengeländer mit zusätzlicher Verglasung geplant. Alle Eingangstüren werden gem. der Anforderung an barrierefreie Übergänge schwellenlos eingebaut. Die Zugänge zu Loggien und Terrassen sollen ebenfalls barrierefrei gestaltet werden (2 cm Schwelle). Die obersten Dachkanten weisen eine Höhe von ca. 10-15 m über Gelände auf. Die Aufzugsüberfahrten sind durch die geneigten Dächer nicht sichtbar. Technische Aufbauten wie PV-Anlagen liegen mind. 1,5 m von den Außenkanten des obersten Geschosses entfernt Innenwände Die Wände der Treppenhäuser und Aufzüge werden aus Stahlbeton erstellt, Flurwände und Wohnungstrennwände teilweise aus KS-Mauerwerk und teilweise im Trockenbau. Die tragenden Wohnungsinnenwände bestehen aus KS-Mauerwerk, die nichttragenden Wohnungsinnenwände aus Trockenbau. Der Treppenraum A wird als Sicherheitstreppenraum mit einer Druckbelüftungsanlage ausgebildet. Die Ausführung erfolgt entsprechend dem BPD 2021-1. Die Aussteifung des Gebäudes erfolgt über die in Längs- und Querrichtung angeordneten tragenden Wände in Zusammenhang mit den Stahlbetondecken sowie den, in regelmäßigen Abständen angeordneten Treppenhauskernen. Zwischen Café und Veranstaltungsraum wird eine mobile Trennwand erstellt, die es ermöglicht, die Nutzungen zu einem großen Raum zusammenzufassen. In den Studierenden-WGs erhalten die Umfassungswände der einzelnen Zimmer sowie die Türen einen erhöhten Schallschutz. Decken Die Geschossdecken bestehen aus Stahlbeton. Der Regelfußbodenaufbau beträgt 17 cm. Alle Wohnungen erhalten eine schwellenlos ausgebildete Dusche. Für die auskragenden Loggien sind Stahlbetonfertigteile aus WU-Beton geplant. Diese erhalten einen aufgeständerten Fußbodenbelag. Aufgrund der unterschiedlichen Nutzungen zwischen dem 1. OG, dem Erdgeschoss und dem Untergeschoss werden Abfangungen mit einer Höhe von bis zu h=80 cm erforderlich. Zudem werden wandartige Träger zur Lastabfangung herangezogen. Dächer Die Hauptdächer bestehen aus einer Stahlbetonplatte und sind in zwei Achsen geneigt. Diese Dachflächen werden gedämmt und mit einer Bitumenadichtung versehen. Die Dächer der Zwischenbauten erhalten ein WU-Dach ohne Gefälle als Umkehrdach. Alle obersten Dachflächen werden mit einer extensiven Begrünung versehen. Die Dachdecke über der Tiefgarage wird abgeklebt und mit einer Intensivbegrünung mit einem Gesamtaufbau von ca. 80 cm versehen. Gebäudekennzahlen ca.-Angaben Grundstückfläche:   ca. 11.050 m² Gebäudeklasse:   4, Sonderbau Grundfläche Gebäude:   ca. 4.140 m² inkl. Tiefgarage Bruttogeschossfläche BGF (R+S):   ca. 16.200 m² Bruttorauminhalt BRI (R+S):   ca. 56.850 m³ Wohnfläche (WFlV):   ca. 7.260 m² Nutzfläche (DIN 277)   ca. 1.500 m² Anzahl Wohnungen:   108 WE
1.001 Allgemeine Objektbeschreibung
1.003 Termine 1.003   Termine Angebotsfrist Abgabetermin für die Angebote ist der   23.02.2026 Zuschlagsfrist / Bindefrist Der Auftrag soll kurzfristig vergeben werden. Angestrebt wird eine Beauftragung bis Ende März 2026. Die Bindefrist der Angebote läuft bis zum   31.05.2026 Baubeginn Die Bestandsgebäude sind bereits abgebrochen worden, das Gelände ist geräumt Nach derzeitigem Planungsstand ist der Baubeginn auf der Baustelle (GU-Leistungen - Gegenstand dieser FLB) für Mitte/Ende April 2026 geplant. Ausführungstermine Das Bauvorhaben soll in einem Abschnitt realisiert werden. Wesentlicher Punkt der Terminplanung ist die detaillierte Planung der Baugrube, der Gründungsmaßnahmen und der Wasserhaltung. Durch die Einleitgebühren des geförderten Grundwassers aus der Bauwasserhaltung entstehen dem Auftraggeber erhebliche Kosten. Der Bauablauf ist daher so zu planen, dass die Betriebszeit der Wasserhaltungsanlage und damit die Menge des geförderten und eingeleiteten Wassers weitestmöglich begrenzt wird. Hierfür ist der Aushub der Baugrube in zwei Abschnitten vorgesehen: Zunächst wird der Boden auf der gesamten Fläche soweit abgetragen, wie dies ohne Wasserhaltung möglich ist. Danach erfolgt der Aushub auf die Endtiefe unter Wasserhaltung. Parallel soll dabei bereits abschnittsweise mit den Arbeiten an den Gründungsbauteilen begonnen werden. Ebenso sollen die Arbeitsräume der Baugrube in zwei Abschnitten verfüllt werden: Verfüllung des unteren Teils bis auf + 1,35 m NHN unmittelbar nach Herstellung der Außenwände des UG, vor Herstellung der UG-Decke Der statische Nachweis der UG-Außenwände für diesen Lastfall liegt vor. Abschaltung der Wasserhaltungsanlage Verfüllung des oberen Teils nach Fertigstellung der Decke über dem UG Alternative oder ergänzende Konzepte des Bieters zur Begrenzung der Betriebsdauer der Wasserhaltung sind ausdrücklich erwünscht! Die vom Bieter geplante Betriebsdauer der Wasserhaltungsanlage ist neben dem Angebotspreis ein wesentliches Vergabekriterium. Die geplante Betriebsdauer ist im Angebot verbindlich anzugeben und im Terminplan (s.u.) darzustellen. Terminplan Mit dem Angebot ist ein Rahmenterminplan einzureichen, der die folgenden wesentlichen Zeiträume und Meilensteine sowie die beabsichtigte Gesamtausführungszeit beinhaltet: Zeitraum   Projektvorlauf (ab Tag Auftragserteilung bis Start Projektbearbeitung) Zeitraum   Vorbereitende Arbeiten (technische Bearbeitung, statische Berechnungen, Planungsleistungen) Datum      Arbeitsbeginn auf der Baustelle Zeitraum   Baustelleneinrichtung, Absichern des Baufeldes Datum      Baubeginn Baugrube (Verbau, Baudrainage, Erdarbeiten) Datum      Beginn Wasserhaltung Zeitraum   Wasserhaltung Datum      Ende Wasserhaltung Datum      Beginn Rohbauarbeiten (Gründung) Zeitraum   Bauzeiten der einzelnen Geschosse (Rohbau) Datum      Fertigstellung Rohbau Zeitraum   Bauzeit Gebäudehülle (Fassaden, Fenster, Dach) Datum      Fertigstellung Gebäudehülle Zeitraum   Bauzeit Innenausbau + TGA-Installationen Zeitraum   Bauzeit Außenanlagen Datum      Gesamtfertigstellung Zeitraum   Abnahmen, Inbetriebnahmen Datum      Übergabe an den AG Der Terminplan soll vom Tag der Auftragserteilung ausgehend aufgebaut sein, unabhängig vom konkreten Datum. Auf Basis des Rahmenterminplanes werden in einem detaillierten Bauablaufplan, der als Vertragsbestandteil vor Auftragserteilung abgestimmt und festgelegt wird, verbindliche Fertigstellungstermine vereinbart. Schlechtwetter-Regelung Anerkannte Schlechtwettertage verlängern die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen. Anerkannt werden Schlechtwettertage der Kategorie B des Deutschen Wetterdienstes mit dem weiteren Kriterium Windstärke = 6 Beaufort. Der AN muss die Behinderungen am gleichen Tage beim AG schriftlich anmelden. Der Nachweis erfolgt ausschlieslich über den Auszug des Deutschen Wetterdienstes (DWD), Werte der Station 10147 Hamburg-Fuhlsbüttel. Die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen verlängern sich um die anerkannten Schlechtwettertage.
1.003 Termine
1.004 Allgemeine Vorbemerkungen 1.004   Allgemeine Vorbemerkungen Auftraggeber Die Johann Carl Müller-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie wurde 1963 gegründet und hat ihren Sitz in Hamburg-Sasel. Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt und Mitglied im PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband Hamburg e. V. als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege. Die Stiftung ist Eigentümerin der Liegenschaft, Bauherrin und künftige Betreiberin der nun geplanten Einrichtungen. Ausschreibungs- und Vergabeverfahren Aufgrund interner Vergaberichtlinien des AG werden an das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren formale Anforderungen gestellt, die von den Bietern unbedingt eingehalten werden müssen: Die Angebote müssen auf postalischem Wege an das Büro A-Quadrat gesandt werden: A-Quadrat Architekten + Ingenieure GmbH Neue Gröningerstraße 10 20457 Hamburg Der Versand der Angebote muss in einem verschlossenen Umschlag erfolgen Ein Versand der Angebote vorab per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig! Die Briefumschläge mit dem Angebot müssen außen deutlich erkennbar mit dem Hinweis "ANGEBOT BILLWIESE" gekennzeichnet sein. Das Angebot muss spätestens zum angegebenen Abgabetermin beim AG eingegangen sein (Abgabetermin siehe Abschnitt Termine in dieser FLB) Eine Nichtbeachtung dieser Vorgaben kann den Ausschluss des Angebotes aus formalen Gründen zur Folge haben! Allgemeines Diese Leistungsbeschreibung ist eine globale Funktionalbeschreibung. Die Leistungen werden als Global-Pauschalvertrag vergeben. Angebotene Pauschalpreise gelten für die fertige Ausführung einschl. aller Materialien, Ergänzungskonstruktionen, Einbauteile etc., inkl. betriebsfertiger Montage. Ein erneuter Hinweis in den Beschreibungen erfolgt nicht. Sämtliche Preise sind Festpreise und gelten bis zum Abschluss aller vertraglichen Leistungen. Veränderungen bei Löhnen, bei Preisen und Kosten für Pauschalleistungen, Material und Hilfsstoffe, Geräte und Anlagen, Kraftstoff und Energie, bei Abgaben, Gebühren usw., die nach Angebotsabgabe eintreten, berechtigen nicht zur Änderung der angebotenen Preise. Erforderliche Zulagen, wie z.B. Auslösungen, Überstunden-, Sonn- und Feiertagszuschläge usw., sind in die Preise einzukalkulieren. Der AN erklärt mit der Abgabe des Angebots, dass er die Leistungen umfassend, entsprechend den Planvorgaben und der nachfolgenden Leistungsbeschreibung kalkuliert hat und keine Leistungen an sonstigen undefinierten Flächen oder Bauteilen fehlen. Weiterhin erklärt der AN verbindlich, dass alle zur vollständigen Erfüllung des allgemeinen Leistungsziels erforderlichen Leistungen berücksichtigt und einkalkuliert wurden und somit im Angebot und im Leistungsumfang des AN enthalten sind. Grundlage für die Kalkulation durch den AN sind diese FLB sowie in der Anlagenliste verzeichneten Planungs- und sonstigen Unterlagen wie Gutachten, Erläuterungsberichte usw. Auf evt. vorhandene Widersprüche ist bei der Angebotsabgabe hinzuweisen. Leistungsziel/Angebotsinhalt Angebotsinhalt und Allgemeines Leistungsziel des AN ist die komplette, schlüsselfertige, funktionsfähige und betriebsfertige Herstellung der Bauvorhabens inkl. der Außenanlagen einschl. aller hierfür erdorderlichen Leistungen, Materialien, Gebühren, Entsorgungskosten,Ergänzungskonstruktionen, Einbauteile, usw. inkl. betriebsfertiger Montage. Ausgenommen sind lediglich die im folgenden Abschnitt "Bauseitige Leistungen / Leistungsabgrenzung" benannten Leistungen. Die Leistungspflicht des AN und der Inhalt des Angebotes umfasst alle Planungs- und Bauleistungen jeweils gemäß der in dieser Funktionalen Leistungsbeschreibung und den Anlagen enthaltenen Anforderungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen, mängelfreien und normgerechten Erreichung des allgemeinen Leistungsziels entsprechend der beschriebenen technischen und gestalterischen Absichten des AG und gemäß der anerkannten Regeln der Technik erforderlich sind. Zu Leistungspflicht und Angebotsinhalt gehören ausdrücklich auch solche Leistungen, die in den Auschreibungs- und Planungsunterlagen nicht ausdrücklich erwähnt worden sind, die jedoch erforderlich werden, um das allgemeine Leistungsziel zu erreichen. Der AN macht sich hierfür die aktuelle Planung zu Eigen und trägt die alleinige Verantwortung für die Planung (darunter auch das vorhandene Risiko für Planungsfehler). Dafür hat er vor Auftragserteilung einen Zeitraum von 4 Wochen, um den aktuellen Planstand zu prüfen und auf dessen Basis ein Angebot abzugeben. Bauseitige Leistungen / Leistungsabgrenzung / Schnittstellenfestlegungen Der Abbruch der vorhandenen Bestandsbebauung ist bereits erfolgt. Siehe hierzu auch Abschnitt 2.004 Abbruch-und Rückbauarbeiten dieser FLB. Die Ausführung der Einbauküchen in den Wohnbereichen sowie der Gastro-Küche des Cafés und der Therapieküche in der Tagespflege wird vom AG separat vergeben. Diese Leistungen sind damit nicht Bestandteil dieser FLB und des Pauschalangebotspreises. Zum Leistungsumfang des AN der GU-Leistungen gehören allerdings alle Koordinationsleistungen im Zusammenhang mit der Ausführung der o.g. bauseitigen Leistungen, insbesondere hinsichtlich der Ausführungstermine und der Baustellenlogistik. Die Einzelheiten sind im Abschnitt 2.025 Kücheneinrichtungen dieser FLB beschrieben. Ebenfalls separat und direkt durch den AG vergeben wird die Möblierung und Ausstattung der Räumlichkeiten, mit Ausnahme der in den nachfolgenden Abschnitten ausdrücklich benannten und/oder beschriebenen Leistungen des GU. Schnittstellen zu beauftragten/nicht-beauftragten Leistungen sind zusammenfassend dem Schnittstellenkatalog zu entnehmen, s. Anlagen zur FLB. Der Schnittstellenkatalog beschreibt ergänzend zu den Leistungsbeschreibungen die konkreten Leistungsabgrenzungen und ist kalkulatorisch vom Bieter entsprechend zu berücksichtigen. Leistungs- und Mengenermittlung Die in den folgenden Leistungbeschreibungen angegebenen Mengen und Massen sowie die Angaben über BGF und BRI sind als ca.-Werte zu verstehen und dienen zur allgemeinen Information und zur Erleichterung der Preisfindung. Die Angaben sind unverbindlich. Die Ermittlung der erforderlichen Leistungen und Massen erfolgt alleine durch den AN anhand der beigelegten Planungsunterlagen, unter Berücksichtigung des allgemeinen Leistungsziels. Vor Vertragsabschluss findet eine Massenermittlung/Massenprüfung durch den Bieter/AN statt, auf deren Basis der verbindliche Pauschalangebotspreis als Grundlage der Global-Pauschalvergabe festgelegt wird. Die in den Zeichnungen angegebenen Profilstärken und Dimensionierungen geben eine gestalterische Grundidee wieder, die statischen Bemessungen der Profile und Verankerungen erfolgt durch den AN. Der abgegebene Angebotspreis bleibt davon unberührt. Pauschalpreis Die geforderten Leistungen sind mit einem Pauschalangebotspreis anzubieten. Der Pauschalpreis bezieht sich auf die fix und fertige Leistung. Alle erforderlichen Lieferungen, Leistungen, Kosten und Gebühren usw. für eine vertragsgemäße Ausführung sind im Pauschalpreis zu erfassen, auch wenn der Leistungsumfang in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich Erwähnung findet. Dieses sind insbesondere notwendige Nebenleistungen, Besondere Leistungen nach VOB/C, sowie über die VOB/C hinausgehende Leistungen. Für die in Teil VI dieser FLB aufgeführten Teilleistungen und Einzelpositionen sind die Teil-Pauschalpreise bzw. Einheitspreise anzugeben. Die Einzelheiten sind in den folgenden Abschnitten erläutert. Angebotsgrundlagen / Änderungsvorschläge / Alternativ- und Nebenangebote Grundlage des Angebotes sind die Leistungsbeschreibungen dieser FLB, die anliegenden Planungsunterlagen sowie die weiteren Unterlagen gem. Anlagenverzeichnis, insbesondere die Planungsunterlagen, Berechnungen, Beschreibungen usw. der Fachplaner. Alternativ- und Nebenangebote sind grundsätzlich möglich, sofern die vorgeschlagene Alternative dem geforderten Leistungsumfang hinsichtlich Qualität, Quantität und Nutzungszweck vollumfänglich entspricht. Bei Vorschlag anderer Konstruktionen oder Materialien muss deren technischer und wirtschaftlicher Vorteil nachgewiesen werden. Im Nebenangebot sind die gewählten Techniken, Konstruktionen, Materialien, Verfahren, Vorgehensweisen usw. ausführlich und umfassend zu beschreiben. Die Abweichungen von den Vorgaben sind zu benennen und zu erläutern. Auf mögliche Konsequenzen bei der Ausführung anderer Bauteile, hinsichtlich des Bauablaufes oder anderer Gesichtspunkte, insbesondere auf mögliche Risiken technischer, terminlicher oder finanzieller Art ist umfassend hinzuweisen. Nebenangebote sind gesondert auf firmeneigenem Papier beizulegen. Sie müssen als "Nebenangebot" gekennzeichnet sein. Für die Nebenangebote gelten die gleichen Vertragsbedingungen wie für das Hauptangebot. Kosten für sämtliche Änderungen z.B. der Bauantragsplanung, Gebühren für Nachträge zum Bauantrag usw., die bei Ausführung des Nebenangebotes entstehen werden, sind einzukalkulieren. Dies gilt auch für alle Bestandteile der vom AG gestellten Förderanträge. Differenzen und Widersprüche Die zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen sind auf Fehler sorgfältig zu prüfen. Etwaige Unstimmigkeiten, Differenzen und/oder Widersprüche sind dem AG rechtzeitig zur Kenntnis zu bringen. Der AG wird dem Bieter alle notwendigen Unterlagen und Informationen auf Verlangen zur Verfügung stellen. Unterlagen und Informationen, die der Bieter nicht erbeten hat, gelten als nicht notwendig. Rangreihenfolge Bei Widersprüchen in den Unterlagen gilt die Rangfolge: 1. Behördliche Genehmigungen / Geprüfte Statik 2. Statische Berechnungen, Wärmeschutznachweis, Schallschutzberechnung usw. 3. Verhandlungsprotokoll 4. Planunterlagen des Architekten und der Fachplaner 5. Leistungsbeschreibung (FLB) Geänderte / Zusätzliche Leistungen, Nachtragsangebote Der AG ist berechtigt, geänderte und zusätzliche Leistungen anzuordnen, auch wenn diese nicht erforderlich, wohl aber zweckmäßig für die Realisierung des Projektes sind. Das gilt auch für mit Änderungen verbundene Planungsleistungen, angemessene Beschleunigungsanordnungen und für Anordnungen, die zu einer Verlängerung der vertraglich bestimmten Bauzeit führen. Über geänderte und zusätzliche Leistungen ist umgehend und rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten ein Nachtragsangebot mit prüfbaren Mengenansätzen, Einheitspreisen und Endsummen einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, welche Leistungen aus dem Leistungsumfang des Hauptangebots entfallen und in welchem Umfang eine Auftragsmehrung bzw. -minderung aus dem Nachtragsangebot zur Geltung kommt. Ebenso sind die Terminfolgen detailliert darzustellen. Diese Leistungen dürfen nur nach schriftlicher Beauftragung durch den AG ausgeführt werden, andernfalls werden sie nach VOB/B § 2 Abs. 8 nicht vergütet. Leistungen, hinsichtlich derer die Vertragsparteien uneinig sind, ob sie zum vertraglichen Leistungsumfang des AN gehören, erbringt der AN auf Anordnung des AG unverzüglich zunächst selbst. Etwaige Streitigkeiten über die hierfür geschuldete Vergütung werden nach erbrachter Leistung durch den Auftragnehmer oder parallel hierzu geklärt. Keinesfalls soll der Fertigstellungstermin durch Abstimmungsfragen zum Leistungssoll gefährdet werden. Dem AN steht insbesondere kein Leistungsverweigerungsrecht zu, wenn der AG die Leistung dem Grunde nach angeordnet hat. Für Nachtragsverträge gelten die Bestimmungen des Hauptvertrages einschließlich seiner Vertragsbestandteile und Anlagen entsprechend. Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe Es wird verbindlich eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe gefordert. Der Bieter verpflichtet sich, das vorhandene Grundstück und dessen Umgebung vor Angebotsabgabe in Augenschein zu nehmen und hinsichtlich aller relevanten Einflüsse auf seine mögliche spätere Bautätigkeit, wie Anmietung öffentlicher und privater Flächen, Erschließung, Verkehrswege, Baustellenabsicherung etc. zu prüfen, sowie für die Angebotsabgabe ggf. erforderliche Bestandsaufnahmen zu tätigen. Jegliche Nachforderungen aus Unkenntnis der Örtlichkeit sind ausgeschlossen. Geltende Vorschriften Maßgeblich für die Planung und Ausführung sämtlicher Bauleistungen oder Lieferungen sind: Hamburgische Bauordnung sowie die Bauprüfdienste der FHH Baugenehmigungsbescheid Bescheid über die Förderungswürdigkeit Förderungsgrundsätze der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen, VOB, Teile B und C, in ihrer bei Auftragserteilung geltenden Fassung, mit allen Nebenleistungen und Besonderen Leistungen, die ausführungsrelevant werden die für die einzelnen Leistungsbereiche in Frage kommenden DIN-Normen und sonstigen Vorschriften und Bedingungen für Baustoffe und Bauleistungen die geltenden technischen Richtlinien und relevanten Gesetze und Verordnungen die einschlägigen Vorschriften, Richtlinien Normen zu Wärmeschutz und Energie, zum Brandschutz und zum Schallschutz, jeweils in ihrer gültigen Fassung Nachunternehmer des AN Es dürfen nur Nachunternehmer beauftragt werden, die ihren gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zu Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft nachgekommen sind. Die jeweils erforderlichen Eintragungen in das Berufsregister (Handwerksrolle bzw. Handelsregister) müssen erfolgt sein. Ausführung Die Arbeiten sind grundsätzlich innerhalb der Regelarbeitszeit (montags bis freitags von 07:00 bis 18:00 Uhr) durchzuführen. Abweichungen hiervon - insbesondere Arbeiten an Abenden und Wochenenden - können im Rahmen des rechtlich Zulässigen vereinbart werden. Bei drohendem oder bereits eingetretenem Verzug kann der AG vom AN Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit - mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen - verlangen. Dem AN ist bekannt, dass auf der Baustelle mehrere Auftragnehmer gleichzeitig arbeiten. Er verpflichtet sich daher, frühzeitig und vorausschauend die eigene Arbeitsleistung mit derjenigen der anderen Baubeteiligten abzustimmen. Der AN hat keinen Anspruch auf eine durchgängige, völlig ungehinderte Ausführung aller geplanten Arbeiten. Er ist vielmehr verpflichtet, auf den Baustellenfortschritt flexibel zu reagieren, insbesondere einzelne Arbeiten vorzuziehen oder nachzuverlagern, wenn dies auf Grund des Baufortschritts, speziell wegen der Leistungen anderer Projektbeteiligter, erforderlich wird und zumutbar ist (Maßstab des § 6 Abs. 3 VOB/B). Auf saubere Durchführung der Arbeiten ist mit äußerster Sorgfalt zu achten. Die Verschmutzung, Beschädigung oder Zerstörung bereits eingebauter bzw. vorhandener Bauteile sowie von Inventar und schützenswerten Pflanzen ist durch geeignete Maßnahmen gewissenhaft zu vermeiden. Es sind ferner geeignete Maßnahmen zu treffen, die Lärm- und Staubentwicklung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Der AN hat den AG über einen Bauunfall, bei dem Personen- oder Sachschaden entstanden ist, unverzüglich zu informieren. Einen hohen Stellenwert ist auf den Brandschutz in der Bauphase zu legen, da in dieser Phase eines Gebäudes bauliche und brandschutztechnische Einrichtungen noch nicht fertiggestellt sind und dennoch viele Brandlasten in einem im Bau befindlichen Objekt vorhanden sein können. Durch den AN sind entsprechende Gefährdungsanalysen zu erstellen und die entsprechend notwendigen Maßnahmen zu treffen. Durch den AG wird ein Baumsachverständiger für die behördlicherseits geforderte baumpflegerische Begleitung der Baumaßnahme beauftragt. Bei allen relevanten Baumaßnahmen ist der Baumsachverständige vom AN einzubinden. Die Vorgaben und Hinweise des Baumschutzgutachtens und der Baugenehmigung sind vollumfänglich zu beachten und die erforderlichen Maßnahmen im Pauschalpreis zu berücksichtigen. Koordinations-/Baubesprechungen Mit Beginn der Arbeiten werden regelmäßige Baubesprechungen auf der Baustelle stattfinden. Diese dienen der Kontrolle der Leistungen des AN auf Übereinstimmung mit den vertraglichen Bedingungen und Unterlagen durch den Vertreter des AG. Der AN hat seine Nachunternehmer in Leistungen und Termine koordiniert einzubinden und zu den Besprechungen alle erforderlichen Informationen  und Unterlagen bereitzuhalten, die seinen Leistungsumfang betreffen. Die Termine für die Besprechungen werden vom AG bzw. seinem Vertreter festgelegt. Die Teilnahme des AN bzw. seines verantwortlichen Bauleiters und der Fachbauleitung ist bindend. Örtliche Bauüberwachung Der AN stellt den verantwortlichen Bauleiter nach HBauO. Für die terminliche und vertragliche Abwicklung seiner Leistungen hat der AN einen bevollmächtigten Bauleiter, mit Weisungsbefugnis gegenüber den Subunternehmern bzw. übrigen Partnern des AN einzusetzen. Diese Vertreter des AN sind nach Vergabe sofort schriftlich zu benennen; ein Wechsel der Personen ist nur aus schwerwiegenden Gründen zulässig und schriftlich anzuzeigen. Der AG kann bei begründetem Anlass eine Auswechslung der Vertreter verlangen. Weiterhin sind vom AN entsprechend dem Baufortschritt die erforderlichen Fachbauleiter zur Sicherung der vertrags- und fachgerechten Ausführung der Leistungen und zur Einhaltung der geltenden Vorschriften, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften zu stellen. Diese müssen den jeweiligen Erfordernissen entsprechend auf der Baustelle anwesend bzw. jederzeit erreichbar sein. Der AN garantiert, dem AG oder einem Bevollmächtigten während der Bauphase jederzeit Zutritt zur Baustelle zu gewährleisten. Der AG ist zudem berechtigt, jederzeit eine zusätzliche Überprüfung der geleisteten Arbeiten durch einen bevollmächtigten Dritten durchführen zu lassen. Der AN hat diesem Bevollmächtigten jederzeit Zutritt zur Baustelle zu gewähren. Materialien und Qualitäten Die technischen Angaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung stellen qualitative Mindestanforderungen dar, die an keiner Stelle der Leistung unterschritten werden dürfen. Soweit andere Vorschriften, Normen und sonstige allgemein anerkannte Regeln der Technik höhere Anforderungen stellen, sind diese einzuhalten. Die in den Zeichnungen angegeben Profilstärken und -dimensionierungen geben eine gestalterische Grundidee wieder, die statische Bemessung der Profile und Verankerungen erfolgt, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, durch den AN. Grundsätzlich sind alle Materialien und Einbauteile entsprechend der Vorgaben dieser FLB und der Planungsunterlagen zu kalkulieren. Sofern in der Leistungsbeschreibung oder der Ausführungsplanung kein Material explizit angegeben ist, besteht für den Bieter Wahlfreiheit im Rahmen der allgemeinen Qualitätsvorgaben. Explizit angegebene Material und Fabrikate sind für den AN bindend. Wird in der Leistungsbeschreibung vom Bieter die Eintragung des "angebotenen Fabrikats" verlangt, ist der Bieter grundsätzlich zur Angabe verpflichtet. Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" vorgegeben, so ist die Gleichwertigkeit als Mindestforderung zu verstehen und auf Verlangen nachzuweisen. Zu den vorgegebenen Materialien können qualitativ mindestens gleichwertige alternative Materialien anderer Hersteller zusätzlich als Nebenangebot angeboten werden. Neben der geforderten mindestens gleichwertigen Qualität müssen das optische Erscheinungsbild, Farbe, Oberflächen, Strukturen usw. dem vorgegeben Material weitestgehend entsprechen. Die mindestens gleichwertige Qualität des Nebenangebotes ist vom Bieter in prüfbarer Form nachzuweisen, beispielsweise durch Vorlage von Datenblättern, Prüfzeugnissen usw. Das Nebenangebot muss die Minderkosten gegenüber dem vorgegebenen Material ausweisen. Für die Ausführung von alternativ angebotenen Materialien ist in jedem Fall die schriftliche Freigabe des AG erforderlich. Die vom AG geforderten Prüfungen (Eignungsprüfung, Zulassung usw.) zum Nachweis der vertragsgemäßen Beschaffenheit von Materialien und Leistungen hat der AN ohne besondere Vergütung zu erbringen und durch Nachweise zu belegen. Die Ergebnisse der Eigenüberwachung sind der örtlichen Bauleitung des AG unaufgefordert zu übergeben. Für alle verwendeten Bauprodukte gemäß Bauregelliste sowie den zugehörigen Anhängen sind die Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweise vorzulegen. Für Bauteile und Baustoffe mit bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Tragfähigkeit, den Feuerwiderstand und das Brandverhalten sind die Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweise vorzulegen. Dies gilt sowohl für Dokumente nach der europäischen Bauproduktverordnung (CE-Zeichen einschließlich Leistungserklärung) als auch für national geregelte Bauprodukte (Lieferscheine, Ü-Zeichen, abZ, abP, ZiE, Fremdüberwachung des Betons, Übereinstimmungserklärung). Baustoffe, die nicht mindestens normalentflammbar sind und somit als leichtentflammbare Baustoffe einzustufen sind, dürfen gemäß § 24 (1) HBauO nicht verwendet werden. Dies gilt nicht, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht leichtentflammbar sind. Für schwerentflammbare und nichtbrennbare Dämmstoffe, die nach europäischen Regeln geprüft sind, ist zusätzlich sicherzustellen, dass es nicht durch unbemerktes fortschreitendes Glimmen und/oder Schwelen zu einer Brandausbreitung kommen kann. Hierzu ist das Glimmverhalten nach VV TB nachzuweisen. Besondere Anforderungen an Materialien und Baustoffe / Umweltverträglichkeiten Die Anforderungen an Baustoffe und Materialien gemäß den Förderrichtlinien der Hamburgischen Investitions- und Förderbank IFB für Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in Hamburg, gültig ab 01. Januar 2025 (siehe Anlage) sind einzuhalten. Nicht verwendet werden dürfen: Hölzer und deren Produkte, sofern sie nicht nachweislich das Siegel des Program for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC) oder des Forest Stewardship Council (FSC) tragen oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen (Einzelnachweis). Baustoffe, die halogenhaltige Treibmittel enthalten. Baustoffe, bei denen Isocyanate freigesetzt werden und während dieses Zeitraumes für Bewohner bzw. Nutzer eine gesundheitsgefährdende Belastung der Atemluft nicht ausgeschlossen werden kann. Biozide (nach Definition der Biozidprodukte-Verordnung BPV (EU) Nr. 528/2012) in Putzen und Beschichtungen von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS). Mittel zur Topfkonservierung sind entsprechend der Anlage 1 zur Vergabegrundlage RAL-UZ 102 zulässig. Harnstoff-Formaldehyd-Ortsschäume (UF-Schäume). Bei Maler und Lackiererarbeiten sind umweltfreundliche (blauer Engel) Materialien zu verwenden. Zusätzliche Anforderungen an Baustoffe in Innenräumen: Zugelassen sind nur emissionsarme Baustoffe, die den Anforderungen des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) entsprechen. Zugelassen sind nur Bodenbelage, Kleber und andere Verlegestoffe, die den Grenzwert für Phthalat nach RAL-UZ 120 bzw. 113 einhalten. Nicht zugelassen sind Dämmstoffe, welche den Emissionswert für Formaldehydbelastung nach RAL-UZ 132 überschreiten. Bemusterung Alle Materialien, Farbtöne, Oberflächen, Einbauteile usw. sind rechtzeitig vor der Ausführung zu bemustern. Dies gilt auch, wenn sie durch die Planung und/oder FLB eindeutig vorgegeben sind. Die Entscheidung/Freigabe des AG ist durch den AN rechtzeitig einzuholen und erfolgt in schriftlicher Form. Die zu bemusternden Materialien sind in maximal vier Gruppen zusammenzufassen und jeweils gemeinsam und vollstandig vorzustellen: Außenbauteile: Fassaden, Dächer, Fenster, Farbkonzept außen Innenausbau Wohnbereiche: Farbkonzept innen, Bodenbeläge, Fliesen, Anstriche, Schalter und Steckdosen, Sanitärausstattung, Elektro, Lüftung Innenausbau Treppenhäuser, Gewerbe- und Gemeinschaftsflächen: wie vor Außenanlagen: Materialien und Ausstattung Der Termin fur die Bemusterungen muss so frühzeitig stattfinden, dass vor der Ausführung ggf. noch Alternativen gesucht und nochmals bemustert werden konnen. Die Bemusterungsflächen sind in einer Größe herzustellen, die eine Beurteilung der Gesamtwirkung zulassen. Zum Bemusterungstermin ist seitens des AN ein Ausführungskatalog über die bemusterten Materialien und Oberflächen vorzulegen mit Angaben über Bezeichnung des Bauteils Foto Hersteller / Fabrikat Typ / Serie / Format Material / Farbe / Oberfläche ggf. Mehr- oder Minderkosten zum Auftrag Die Entscheidungen aus dem Bemusterungsprozess sind im Ausführungskatalog und dessen Anlagen festzuhalten und von AG, AN und Architekt/Fachplaner per Unterschrift zu bestätigen. Auf Verlangen des AG werden Muster und Pläne im Baucontainer ausgestellt. Maßtoleranzen Die nach DIN 18202 zulässigen Abweichungen dürfen nicht überschritten werden. An einzelne Bauteile oder Bauabschnitte können erhöhte Anforderungen an die Maßtoleranzen gestellt werden, darauf wird in der Leistungsbeschreibung und/oder der Planung bzw. den weiteren Ausführungsunterlagen hingewiesen. Auf die Einhaltung der zulässigen Tolerenzen bei den Rohbaukonstruktionen wird besonderer Wert gelegt! Die Einhaltung der zulässigen Werte ist vom AN durch ein baubegleitendes, geschossweises Aufmaß des Rohbaus nachzuweisen und zu dokumentieren - siehe auch Abschnitt 5.001 dieser FLB. Bautagebuch Der AN fuhrt ein arbeitstägliches Bautagebuch, das wöchentlich unaufgefordert an den AG oder dessen Vertreter übergeben wird. Das Bautagebuch enthält arbeitstäglich mindestens folgende Angaben: Wetter und Temperaturen Angaben zu dem auf der Baustelle tätigen Personal einschl. Firmenbezeichnung Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang Angaben zu Stundenlohnarbeiten und außervertraglichen Leistungen Dokumentation von An- und Ablieferungen, insbesondere Abfuhr schadstoffbelasteten Materials Beginn und Beendigung einzelner Arbeiten bzw. Bauabschnitte Unterbrechungen und Verzögerungen der Arbeit einschl. der Ursachen außergewöhnliche Ereignisse (z.B. Unfälle) Ein- und Ausgang von Zeichnungen und Unterlagen besondere Anweisungen durch die Objektüberwachung des AG Baustellenbegehungen und Abnahmen durch Bauaufsicht, Prüfstatiker, Berufsgenossenschaft usw. Wechsel des dem AG namentlich benannten Personals des AN Name des Tagebuchführenden Baustelleneinrichtung / Sicherungspflichten / Verkehrssicherheit / Information der Nachbarschaft Zum Leistungsumfang des AN gehört die für die Ausführung seiner Leistungen erforderliche Baustelleneinrichtung - nähere Angaben siehe Teil II dieser FLB. Der AN übernimmt mit Datum der Übergabe des Baufeldes das Baugelände in eigene Verantwortung. Ihm obliegen damit ab diesem Termin vollständig und ausschließlich alle Sicherungspflichten für das Baugrundstück und alle angrenzenden und/oder sonstig genutzten Flächen. Dem AN obliegt die Regelung der nachbarschaftlichen Belange, z.B. die Information der oder Abstimmung mit den Nachbarn über Bauzeiten, Baustelleneinrichtung usw. rechtzeitig vor Baubeginn. Der AN hat zu gewährleisten, dass öffentliche Verkehrsflächen, z.B. hinsichtlich der Anbindung angrenzender Baufelder bzw. Bebauungen oder der Nutzung durch die Feuerwehr, nicht beeinträchtigt werden. Bei Erfordernis hat der AN teilweise oder vollständige Sperrungen im öffentlichen Raum mit den zuständigen Trägern öffentlicher Belange abzustimmen und alle hierfür erforderlichen Bedingungen und Angaben zu liefern. Der AN unterrichtet die direkte Nachbarschaft vor und während der Bauphase über alle für die Anwohner relevanten Punkte (z.B. Dauer, lärmintensive Arbeiten, Verkehrssituation, besondere Arbeitszeiten etc. ) und stellt und benennt Kontaktpersonen für Rückfragen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Vorkehrungen zum Schutze von Personal, Passanten, Straßenverkehr und öffentlichen Einrichtungen, in Abstimmung mit Polizei, Bauordnungsamt, Tiefbauabteilung und sonstigen Trägern öffentlicher Belange getroffen werden. Dem AN obliegt die gesamte Verkehrssicherung im Baustellenbereich. Dazu gehören unter anderem auch der Winterdienst einschließlich der angrenzenden öffentlichen Flachen. Die Baustelle ist ständig gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Werbung auf und an der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Sauberkeit und Ordnung Der AN ist für die Sicherheit und Ordnung auf der Baustelle allein verantwortlich. Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich die Abfuhr und Entsorgung des gesamten anfallenden Bauschuttes, aller Baustellenabfälle, Verpackungsmaterialien usw., die Containergestellung, Transport und Entsorgungsgebühren, die ständige Reinigung des Baugeländes, der Flächen innerhalb und außerhalb der Gebäude, der angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen, der Personal- und Sanitärräume usw. Die Organisation der Baustellenlogistik inkl. Erstellung der ggf. erford. Logistikkonzepte und deren praktische Umsetzung obliegt allein dem AN. Der AN hat für eine ausreichende Sicherung und Bewachung der Baustelle während und außerhalb seiner Arbeitszeiten selbst zu sorgen. Abfallentsorgung Abfälle sind im Rahmen der Möglichkeiten des ANs zu vermeiden (Verpackung, genaue Mengenabschätzung bei Gebinden etc.). Sämtliche Abfälle, die bei der Ausführung der Arbeiten anfallen, sind sofort nach Abschluss der jeweiligen Tätigkeit vom AN zu beseitigen. Für die ordnungsgemäße Entsorgung dieser Baustellenabfälle ist der AN als Abfallerzeuger und -besitzer allein verantwortlich. Auf die Nebenleistungen 4.1.11 und 4.1.12 der ATV DIN 18299 der VOB/C wird ausdrücklich hingewiesen. Die Baustelle ist darüber hinaus täglich aufzuräumen und von groben Verschmutzungen zu reinigen. Verkehrswege und -flächen sind stets frei, sicher und in einwandfreiem Zustand zu halten. Alle erforderlichen Entsorgungs- und Reinigungsmaßnahmen sind Leistungen des AN. Anfallendes Abbruchmaterial und Bodenaushub wird Eigentum des AN und ist entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Der AN als Abfallbesitzer hat dem AG als verantwortlichem Abfallerzeuger den Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung unaufgefordert und jeweils unverzüglich vorzulegen. Soweit gefährliche Abfälle aus Abbruch oder Aushub zu entsorgen sind, ist der AN mit der elektronischen Nachweisführung gemäß "Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen" (NachwV) beauftragt. Der AG überträgt dem AN die Verantwortung des Abfallerzeugers zur Erfüllung der abfallrechtlichen Nachweispflicht. Der AN hat dem AG in diesem Fall seine Zuverlässigkeit, Eignung und Befugnisse sowie etwaiger beauftragter Dritter zur Beförderung und Entsorgung von gefährlichem Abfall umfassend und unverzüglich nachzuweisen. Lärm und Staub Lärm- und Staubemissionen sind durch Verwendung geeigneter Verfahren und Geräte möglichst zu reduzieren. Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass unnötige lärmende und staubende Tätigkeiten vermieden werden. Alle gültigen Gesetze, Richtlinien, Vorgaben und Vorschriften sind einzuhalten. Bei staubintensiven Tätigkeiten sind Schutzkleidungen und Atemschutzmasken zu tragen Komponenten der Lüftungsinstallation (Kanäle etc.), die der späteren Zuluftführung dienen, müssen auf der Baustelle bei Lagerung und Montage abgedeckt bzw. verschlossen sein und vor Einbau gereinigt werden, um unnötige Belastungen der Raumluft durch Staubemissionen zu verhindern. Umwelt- und Bodenschutz Der AN hat sicherzustellen, dass bei seiner Leistungserbringung der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Bei Lagerung von umweltschädlichen Baustoffen auf der Baustelle sind entsprechende Bodenschutzmaßnahmen zu treffen. Die Lagerung solcher Baustoffe ist mit dem SiGeKo und der Bauleitung abzustimmen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere die wie folgt gekennzeichneten umweltschädlichen Stoffe (Gefahrensymbol N bzw. H-Sätze) nicht in Kontakt mit der Umwelt gelangen; der Einsatz dieser Stoffe sollte vermieden werden: H400 Sehr giftig für Wasserorganismen H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung H420 Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre Baumaschinen sind regelmäßig zu warten und auf Leckagen zu kontrollieren. Der Boden ist vor schädlichen mechanischen Einflüssen zu schützen, diese sind auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Schädliche mechanische Einflüsse sind z. B. unnötige Verdichtungen oder eine Vermischung von unterschiedlichen Bodenschichten. Schimmelpilzprävention während der Bauphase Durch den AN ist ein der Bausituation angepasstes Lüftungsprogramm zu erstellen und umzusetzen, um die ausreichende Austrocknung der Bauteile sicherzustellen und Schimmelbildung zu vermeiden. Baugelände / Lage und Beschaffenheit der Baustelle Die Vorgaben für die Baustelle und den Baubetrieb richten sich im Einzelnen nach der LBO (HBauO und Bauprüfdienste). Flächen, die der AN zusätzlich zu den auf dem Grundstück befindlichen Flächen für eigene Zwecke benötigt, sind von ihm eigenverantwortlich in Abstimmung mit den Nachbarn und Behörden zu besorgen. Die dazu erforderlichen Kosten sind im Gesamtangebot zu berücksichtigen. Etwaige Mietkosten bzw. Wiederherstellungskosten sind ebenfalls einzurechnen. Genehmigungen / Behördliche Abnahmen Der AN hat alle für die Durchführung der Baumaßnahme erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zu beschaffen, mit Ausnahme der Baugenehmigung. Zum Leistungsumfang des AN gehört weiterhin die Herbeiführung aller nach Prüfverordnung (PVO) und sonstigen Vorschriften erforderlichen Prüfungen und Abnahmen vor der Erstinbetriebnahme durch Behörden und Sachverständige, Bezirksschornsteinfegermeister, Verbände, den TÜV usw. einschließlich aller notwendigen Materialüberprüfungen. Die im Zusammenhang mit den hier genannten Leistungen anfallenden Prüf- und Abnahmegebühren trägt der AG. Alle erteilten Genehmigungen, Konformitäts- und Abnahmebescheinigungen und sonstigen Unterlagen übergibt der AN unaufgefordert und unverzüglich an den AG. Schutz der Leistungen Der AN verantwortet die Sicherung und den Schutz aller erbrachten Leistungen bis zur Abnahme, auch während etwaiger Unterbrechungen der Baumaßnahme. Vermessung Vom AG werden zwei Hauptachsen und ein Höhenpunkt eingemessen. Der AN hat alle weiteren vermessungstechnischen Arbeiten in eigener Verantwortung zu übernehmen, inkl. der Sicherung der vom AG bereitgestellten Messpunkte. Bei Maßabweichungen, die Zusatzkonstruktionen, Mehrkosten und dergleichen bei Nachfolgearbeiten erforderlich machen, ist allein der AN verantwortlich und haftbar. Koordination Versorger Die Anträge auf die Versorgung des fertigen Objekts mit den Medien Wasser, Abwasser, Strom, Fernwärme und/oder Gas, Breitbandkabel, Telefon usw. sind durch den AN auszuarbeiten und dem AG unterschriftsreif vorzulegen. Alle bis zur Montage der fertigen Anschlüsse durch die Versorger anfallenden Aufwendungen für Koordinierung, Planung und Abstimmung trägt der AN. Die für den Anschluss seitens des Versorgers anfallenden Kosten sind an den Bauherren durchzustellen. Hiermit sind ausdrücklich nur diejenigen Leistungen gemeint, die ausschließlich von dem jeweiligen Versorger erbracht werden dürfen. Wenn in der Funktionalen Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, ist dies die Leitungsverlegung ausserhalb des eigentlichen Baufeldes bis zur Grundstücksgrenze. Diese Kosten werden auf Nachweis und ohne weitere Zuschläge durch den AG erstattet. Ver- und Entsorgungsanschlüsse für die Baustelleneinrichtung: Der AN trägt im Rahmen seiner Projektabwicklung die Beantragung, die Koordination sowie die Kosten für die erforderlichen Anschlüsse für Baustrom, Bauwasser, Abwasser, Telekom usw. Qualitätssicherung IFB Für dieses Bauvorhaben beauftragt der AG ein externes Büro mit der Qualitätssicherung nach den Kriterien der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB). Die Qualitätssicherung umfasst während der Bauphase u.a. auch die stichprobenartige Prüfung der Bauausführung anhand der Planungsunterlagen durch Baubegehungen sowie durch Durchsicht von zu diesem Zweck übersandten Qualitätsbelegen. Der Prüfumfang umfasst dabei u.a. Materialqualität und Verarbeitung der wärmetechnisch relevanten Bauprodukte (Steine, Dämmstoffe, Türen, Fenster, Dichtungen usw.), die Wärmebrücken-Details und luftdichtenden Schichten, die Heiz- und Lüftungsanlagen (Produkte), Leitungen (Dimensionen, Dämmung) und Regelungen. Geprüft werden die vorzulegenden Nachweise der Luftdichtheit und des erfolgten hydraulischen Abgleichs der Heizung sowie das Einregulierungsprotokoll der Lüftung. Der AN unterstützt den Qualitätssicherer bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Die angeforderten Unterlagen, Nachweise und Belege sind auf Anforderung unverzüglich zu übergeben. Im Einzelnen werden u.a. die folgenden Unterlagen vom AN übergeben: detaillierter Bauablaufplan Werk- und Montageplanung für wärmetechnisch relevante Details (Wärmebrücken, Anschlusspunkte der luftdichten Ebene usw.) Produktzeugnisse aller energetisch relevanten Baustoffe wie z.B. Dämmstoffe (Datenblätter, Beipackzettel, Ü-Zettel, CE-Kennzeichnungen, Lieferscheine usw.) weitere Nachweise auf Anforderung des AG oder des Qualitätssicherers Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten sind im Pauschalpreis zu berücksichtigen. Gewährleistung An die Stelle der vierjährigen Gewährleistungsfrist aus § 13 Nr. 4 Abs. 1 VOB/B tritt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren ab Abnahme; jedoch abweichend für Leuchtmittel beträgt die Gewährleistung 6 Monate für feuerberührte Teile beträgt die Gewährleistung 2 Jahre Wartung Der AN wird ein Wartungskonzept erarbeiten und dem AG auf der Grundlage des Wartungskonzeptes Vorschläge für die Abfrage von Wartungsverträgen im Rahmen der Vergabe von Nachunternehmerleistungen unterbreiten. Bei der Nachunternehmervergabe wird der AN gleichzeitig entsprechend abgestimmte Wartungsverträge abfragen, die marktüblichen Standards entsprechen und für den AG noch drei Monate nach der Abnahme annahmefähig sein müssen. Sofern die Wartungs- und Notdienstarbeiten nicht durch den Auftragnehmer durchgeführt werden, wird hierdurch die bei Vertragsabschluss vereinbarte Gewährleistungsfrist nicht beeinträchtigt. Durch den AN ist eine tabellarische Aufstellung über die erforderlichen Wartungsarbeiten anzufertigen, aus der die folgenden Informationen ersichtlich sind: Bauteil/Anlage erford. Wartungsmaßnahmen Turnus der Wartungsmaßnahmen mit der Wartung beauftragtes Unternehmen mit Kontaktdaten Möblierung und Ausstattung Die Möblierung und Ausstattung des Objektes gehört nicht zum Leistungsumfang des GU, mit Ausnahme der in den nachfolgenden Abschnitten ausdrücklich benannten und/oder beschriebenen Leistungen. Die Möblierung erfolgt nach der Abnahme der GU-Leistungen und der Übergabe des Objektes an den Auftraggeber. Die Küchen werden ebenfalls separat ausgeführt. Hier obliegt dem GU allerdings die Koordination der Ausführung -siehe Abschnitt 2.025 Kücheneinrichtungen dieser FLB. Die Abgrenzung der Leistungen des GU von den Leistungen anderer Auftragnehmer und den AG-Leistungen ist im "Schnittstellenkatalog AG - GU - weitere AN" definiert - siehe Anlage. Die Angaben im Schnittstellenkatalog sind bei der Kalkulation zu beachten.
1.004 Allgemeine Vorbemerkungen
1.005 Technische Vorbemerkungen Baukonstruktion 1.005   Technische Vorbemerkungen - Bauwerk - Baukonstruktion Musterfassade Behördlicherseits werden besondere Anforderungen an die Gestaltung und Materialität der Fassaden gestellt. Die Bemusterung der Fassaden sind mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung abzustimmen. Für die Vorauswahl der Fassadenmaterialien sind vom AN Musterflächen des Materials, der Oberfläche, Farbe, Struktur usw. einschl. Unterkonstruktion und Fundament herzustellen und nach Aufforderung wieder zu entfernen und zu entsorgen. Unterschiedliche Ausführung der Musterflächen (Farbe, Oberfläche/Körnung usw.) nach Angabe. Größe der Musterflächen jeweils (BxH) ca. 1,50 x 1,00 m, Anzahl jeweils 5 Stück für die Verblendflächen und 3 Stück für die Holzfassaden. Nach der Vorauswahl der Fassadenmaterialien ist eine Musterfassade aus den vorausgewählten Materialien vorab herzustellen, während der Bauzeit vorzuhalten und zu sichern und nach Abschluss der Arbeiten und auf Aufforderung wieder zu entfernen und zu entsorgen. Ausführung als 1:1-Segment der geplanten Fassade, zur Abstimmung der Ausführung, Details und Materialität. Musterfassade bestehend aus freistehendem Grundgerüst mit Fundament, Verstrebungen usw. nach Wahl des AN, getrennt vom Rohbau des Gebäudes Fassasdenausschnitt mit Verblendmauerwerk und VHF-Holzfassade gem. FLB und Vorauswahl, ca. 3,00 m breit und 4,00 m hoch Fensteröffnung, einschl. Einbau eines Musterfensters inkl. aller Anschluss- und Andichtungskonstruktionen Überdeckung der Fensteröffnung mit einem Fertigsturz Verfugung gem. FLB und Vorauswahl Die Musterfassade ist bis zum Abschluss der Arbeiten zu sichern und dient als Referenz für die Ausführung der Fassadenarbeiten. Die Tragkonstruktion der Musterfassade ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu dimensionieren. Der ggf. erforderliche statische Nachweis ist vom AN zu erstellen. Die Bemusterung der Fassadenmaterialien und die anschliessende Erstellung der Musterfassade sind vom AN so früh, wie möglich vorzunehmen. Die Bemusterung muss so rechtzeitig vor Beginn der Fassadenarbeiten erfolgen, dass eine ggf. auch mehrfache Neuvorlage und -bemusterung von Materialien möglich ist, ohne den Bauablauf zu verzögern. Lieferzeiten des Materials sind zu berücksichtigen. Materialien / Ausstattungen der Wohnungen Die in den einzelnen Leistungsbereichen angegeben Materialien sind teilweise bereits bemustert und festgelegt, teilweise steht die abschliessende Bemusterung noch aus. Vom AN sind in jedem Fall Musterstücke vorzulegen. Die angegebenen Materialien sind als Kalkulationsgrundlage zu betrachten und Inhalt des Pauschalangebotspreises. Bei Auswahl von abweichenden Materialien durch den AG im Zuge der Bemsusterung erfolgt eine Anpassung der Auftragssumme durch Mehr- und Minderkosten. Mehr- und Minderkosten sind vom AN durch Vorlage eines Nachtragsangebotes prüf- und nachvollziehbar anzuzeigen und zu nachzuweisen, bspw. durch Vorlage von Preislisten der Hersteller. Wärmeschutz / Luftdichtigkeit Die thermische Gebäudehülle ist laut Wärmeschutznachweis/Luftdichtigkeitskonzept wind- und luftdicht nach DIN 4108-7 auszuführen. Die Luftdichtheit ist mit Blower-Door-Tests nachzuweisen (siehe Teil V dieser FLB). Sonderkonstruktionen In Abstimmung und mit Freigabe des Bauherren sind abweichend von der Flachdachrichtlinie folgende Sonderkonstruktionen geplant: Beläge auf Balkonen und Dachterrasen werden im Null-Gefälle verlegt Austritte zu Dachterrassen und Balkonen mit barrierefreiem Schwellenprofil, Entwässerungsrinne als Kompensation vor dem Fensterelement, kein Vordach das WU-Dach ist als Umkehrdach mit Nullgefälle gemäß WU-Richtlinie geplant. WU-Bauteile fallen nicht in den Geltungsbereich der DIN 18531 und der Flachdachrichtlinie. Gewährleistung / Mängelbeseitigung Risse im Gebäude, insbesondere auch in den Wohnungen, die innerhalb der ersten zwei Jahre nach Übergabe auftreten, sind vom AN als Mangel zu beseitigen. Ein Riss gilt als Mangel, wenn er aus drei Meter Entfernung unter normalen Lichtverhältnissen zu erkennen ist.
1.005 Technische Vorbemerkungen Baukonstruktion
2.001 Allgemeines 2.001   Allgemeines Allgemeines Das mehrfache Einrichten und Umsetzen von Anlagen und Geräten entsprechend des Bauablaufes ist einzurechnen. Baugelände Das Baugelände befindet sich in Hamburg-Bergedorf am östlichen Ende der Straße Billwiese. Die Straße Billwiese ist eine Sackgasse innerhalb einer Tempo-30-Zone, gelegen zwischen Billwerder Straße im Norden und Kurt-A.-Körber-Chaussee im Süden. Das Gelände ist nahezu horizontal und eben mit einer Anschüttung an der äußersten Ostseite. Auf Grundlage der eingemessenen Höhen der Aufschlusspunkte liegt die Geländehöhe zwischen ca. +1,72 m NHN und ca. +2,56 m NHN. Die mittlere Geländehöhe liegt nach Auswertung der Ansatzpunkte bei etwa +2,20 m NN. Die geplante Höhe Bau-Null wurde auf OK FF EG im mittleren und südlichen Gebäudeteil mit +2,85 m NHN festgelegt. Im nördlichen Gebäudeteil liegt OK FF EG bei +0,62 m (+3,47 m NHN). Die Gründungsebene liegt im unterkellerten Teil (UK Sohle UG/Tiefgarage) bei -3,50 m (-0,65 m NHN) und an der tiefsten Stelle (UK Sohle Aufzugsunterfahrten) bei -4,40 m (-1,55 m NHN). Zur Straße Billwiese hin befindet sich z. T. geschützter Baumbestand, zentral auf dem Baufeld steht eine besonders erhaltenswürdige Schwarz-Kiefer. Etwa 50 m südlich des Baufeldes verläuft die Bille. Höhenlagen, Abmessungen und Geometrie des Baugrundstücks, der Gebäude und der Baugrube sind in den beiliegenden Planunterlagen dargestellt. Leistungsumfang Art und Umfang der Leistungen des AN ergeben sich aus den anliegenden Ausführungsunterlagen. Darüber hinaus gehören die in den folgenden Abschnitten aufgeführten Leistungen zum Leistungsumfang des AN und sind im Pauschalangebotspreis zu berücksichtigen. Baugrund Die Beschreibung und Beurteilung des Baugrundes mit Homogenbereichen, Bodenklassifikation, Eigenschaften und Kennwerten der Böden, Kornanalysen, Hydrogeologischen Verhältnissen usw. sind dem Baugrund- und Gründungsgutachten des Büros HPC AG sowie den weiteren anliegenden Unterlagen zu entnehmen. Sollte während der Ausführung der Arbeiten ein deutlich abweichender Baugrundaufbau festgestellt werden, so sind umgehend die Bauleitung und der Baugrundgutachter zu verständigen. Grundsätzlich ist für die in den Untergrund eingreifenden Arbeiten wie z.B. bei den Verbauarbeiten und den Erdarbeiten mit Hindernissen im Baugrund in Form von z.B. Altgründungsresten, Bauschutt und Steinen bis zur Findlingsgröße zu rechnen. Die Bauverfahren sind darauf abzustimmen bzw. Alternativen einzuplanen. Alle Aufwendungen und resultierenden Kosten sind im Angebotspreis zu berücksichtigen. Nachforderungen aufgrund von Hindernissen im Boden, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Auf dem Grundstück sind im Norden Grundwasserstände bei max. ca. +0,75 m NHN und im Süden bei +0,50 mNHN zu erwarten. Der Bemessungsgrundwasserstand wurde für den Bauzustand mit +0,75 m NHN und für den Endzustand mit +1,25 m NHN festgelegt. Die erforderlichen Maßnahmen zur Bauwasserhaltung sind im Abschnitt 2.007 dieser FLB beschrieben, die zur dauerhaften Trockenhaltung im Abschnitt 2.010. Im Zuge der Bohrarbeiten wurde eine Wasserprobe entnommenund auf Betonaggressivität untersucht. Auf Grund des pH-Wertes wurde die Beton-Expositionsklasse XA1, chemisch schwach angreifende Umgebung festgelegt. Detaillierte Angaben finden sich im Baugrundgutachten und der statischen Berechnung. Die Tragfähigkeit der Gründungsebenen ist vor Ort durch den vom AG beauftragten Baugrundgutachter zu prüfen. Bestandsbebauung auf Nachbargrundstücken. Westlich des Baugrundstücks befindet sich mit der Hausnummer 21 ein Mehrfamilienhaus mit 28 Wohneinheiten, das ebenfalls zur Johann Carl Müller-Stiftung gehört und Wohnmöglichkeiten für Studierendenpaare oder Studierende mit Kindern bietet. Der südliche Teil der Straße Billwiese ist mit Einfamilienhäusern bebaut, auf der gegenüberliegenden Seite befinden genossenschaftliche Mehrfamilienhäuser. Im Süden des Baufeldes zur Bille hin schließt sich eine Schrebergartensiedlung an. Im Osten wird das Baufeld durch einen Fußweg begrenzt, an dem eine Kita liegt. Jenseits dieses Weges wird zur Zeit durch die Stadt Hamburg ein Schulneubau erstellt. Alle angrenzenden Gebäude und Verkehrsflächen werden während der Bauarbeiten weiter uneingeschränkt genutzt. Die Zuwegungen einschl. der Feuerwehrflächen müssen vollständig und ohne Einschränkung erhalten bleiben. Die Nachbargrundstücke müssen an der Grundstücksgrenze durch den AN entsprechend geschützt und gesichert werden. Vorhandene Erdleitungen Auf dem Gelände vorhandene öffentliche und private Ver- und Entsorgungsleitungen werden von den Leitungsträgern bzw. bauseits vor Beginn der Arbeiten des AN um- oder stillgelegt. Nicht mehr benötigte Leitungen im Bereich der Baugrube werden im Zuge des Aushubs ausgebaut und entsorgt. Sie hierzu auch die Ausführungen im Teil III TGA, Abschn. 3.007 dieser FLB! Ausführung Die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung oder Entsorgung aller anfallenden Materialien und Stoffe ist dem AG nachzuweisen und in geeigneter Form zu dokumentieren. Der AN wird Abfallerzeuger. Nach Fertigstellung nicht überbaute Bereiche sind während der Bauphase möglichst weitgehend von schädlichen Einwirkungen auf den Boden z.B. durch Befahren, Einrichtung von Baustelleneinrichtungen oder den Eintrag von Fremdstoffen freizuhalten. Für alle auszuführenden Arbeiten ist ausreichend erfahrenes und sachkundiges Personal einzusetzen. Während der Ausführung ist seitens des Auftragnehmers ständig eine der deutschen Sprache mächtige, verantwortliche und weisungsbefugte Aufsichtsperson auf der Baustelle einzusetzen. Immissionsschutz Alle Arbeiten sind so auszuführen, dass gemäß BImSchG schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu befürchten sind. Die Allgemeinheit und die Nachbarschaft sind weder durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme oder ähnliche Umwelteinwirkungen zu gefährden, erheblich zu beeinträchtigen oder erheblich zu belästigen. Durch den Lärmbeitrag einschließlich des Zu- und Abgangsverkehrs und vorhandener Vorbelastungen dürfen die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) nicht überschritten werden. Baumschutzmaßnahmen Es ist unbedingt darauf zu achten, dass es zu keinen Schäden an zu erhaltenden Bäumen und sonstigem Pflanzenbestand kommt. Die Vorgaben und Hinweise der Gutachten des Baumsachverständigen sind vollumfänglich zu beachten und alle erforderlichen Maßnahmen im Pauschalpreis zu berücksichtigen. Die erforderlichen Baumschutzmaßnahmen sind zu planen und mit dem vom AG beauftragten Baumsachverständigen abzustimmen. Insbesondere sind die Baumschutzmaßnahmen in dem vom AN zu erstellenden Baustelleneinrichtungsplan detailiert darzustellen - siehe auch Abschnitt 2.002 dieser FLB. Zum Leistungsumfang des AN gehören und im Pauschalangebotspreis zu berücksichtigen sind alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der zu erhaltenden Bäume und Pflanzen auf dem Baugelände sowie in den angrenzenden oder sonst durch die Arbeiten betroffenen Bereichen. Dazu gehören sowohl Baumschutzzäune und, falls erforderlich, Wurzelschutzmaßnahmen, als auch die ausreichende Bewässerung während der Bauzeit, soweit erforderlich. Zum Schutz der Bäume auf der Baustelle sind im Wesentlichen die Vorgaben der DIN 18 920 und der RSBB konsequent einzuhalten. Jegliche Arbeiten im zu schützenden Wurzelbereich (Kronentraufe +1,5 m zu allen Seiten) sind in Handschachtung oder in Absaugtechnik auszuführen. Zudem ist ein ortsfester Baumschutzzaun mit einer Mindesthöhe von 2,0 m gemäß der DIN 18 920 zu erstellen. Dieser soll möglichst den gesamten, zu schützenden Wurzelbereich der Bäume umfassen, insbesondere aber die offenen Baumscheiben (s. Lageplan Fäll- und Rodungsplan mit skizziertem Baumschutz, Anlage zum Baumschutzgutachten). Innerhalb der so entstehenden Schutzzonen sind jegliche Beeinträchtigung der Bäume, wie stoffliche Einträge, Materiallagerung, Befahrungen o. Ä. zwingend zu unterlassen. Für notwendige bauliche Eingriffe können diese Baumschutzzäune kurzzeitig und nur unter Begleitung eines Baumsachverständigen geöffnet werden. Alle Arbeiten im Wurzelbereich der Bäume sind durch den AG-seitig beauftragten Baumsachverständigen baumschutzfachlich zu begleiten. Die Lage und der Verlauf der Baumschutzzäune sind im Lageplan (Anlage zum Baumschutzgutachten) ersichtlich. Die Baumschutzzäune sind während der gesamten Baumaßnahmen dauerhaft in Funktion zu halten. Sollten die Baumschutzzäune in irgendeiner Form beschädigt werden, sind diese unaufgefordert umgehend zu reparieren. Beim Rückbau der Schutzmaßnahmen darf ebenfalls nicht mit Baumaschinen auf dem Wurzelbereich gefahren werden. Die Gräben für Ver- und Entsorgungsleitungen sind so zu planen, dass sie möglichst außerhalb der Baumkronen liegen. Sollte die Leitungsverlegung innerhalb der Kronentraufe von Bäumen notwendig sein, sind die Trassen mit dem Sachverständigen abzustimmen, ggf. müssen gesonderte Baumschutzmaßnahmen benannt werden. Werden bei Abgrabungen Wurzeln vorgefunden, sind diese von einem Fachbetrieb für Baumpflege fachgerecht zu behandeln. Wurzelkappungen sind sind nur nach Freigabe des Baumsachverständigen zulässig und fachgerecht durch einen anerkannten Fachbetrieb für Baumpflege, unter Berücksichtigung der ZTV-Baumpflege (aktuelle Ausgabe) durchzuführen. Wurzeln sind schneidend zu durchtrennen und die Schnittstellen zu glätten. Gegebenenfalls erforderliche Grabungen im Wurzelbereich von Bäumen sind durch den AG-seitig beauftragten Baumsachverständigen zu begleiten. Für die Schwarzkiefer (Baum Nr. 1) ist ein Wurzelschnitt und ein Wurzelschutzvorhang erforderlich. An den Bäumen Nr. 13, 14, 31 und 32 sind Kronen- und Wurzelschnitte nötig. Diese Leistungen sind durch den AN und rechtzeitig vor Beginn der Erdarbeiten auszuführen. Die Einzelheiten sind dem beiliegenden Baumschutzgutachten mit den zugehörigen Anlagen zu entnehmen. Überlange Äste, die ggf. in das Baufenster ragen, sind fachgerecht hochzubinden. Sollten zur Herstellung der Baufreiheit noch weitere seitliche Einkürzungen erforderlich werden, so sind diese durch den AG-seitig beauftragten Baumsachverständigen festzulegen. Ggf. erforderliche Ausnahmegenehmigungen sind durch den AN eigenverantwortlich zu beantragen. Beim Aufstellen von Turmdreh- und Mobilkranen ist darauf zu achten, dass der Schwenkbereich des Auslegers nicht in die Baumkronen reicht. Be- und Entladebereiche der LKW dürfen nicht unter Baumkronen liegen, da diese durch Kranseile und Baumaterialien beschädigt werden. Die Kranstandorte sind entsprechend zu planen. Entstehen trotz der Schutzmaßnahmen Schäden an einem der Bäume, so sind diese unverzüglich der Beitung des AG und dem Baumsachverständigen zu melden. Die Schäden müssen nach Vorgabe des Baumsachverständigen durch einen Fachmann (Mindestanforderungen für den Ausführenden vor Ort: Fachagrarwirt für Baumpflege oder vergleichbar) unverzüglich behandelt werden. Die Vorgaben und Hinweise der Baugenehmigung und der Gutachten des Baumsachverständigen sind vollumfänglich zu beachten und die erforderlichen Maßnahmen im Pauschalpreis zu berücksichtigen.
2.001 Allgemeines
2.022 Bodenbelagsarbeiten, Parkettarbeiten 2.022   Bodenbelagsarbeiten Leistungsumfang alle Bodenbelagsarbeiten nach DIN 18 365 alle Parkettarbeiten nach DIN 18 356 Vorbereiten der Untergründe Bodenbeläge aus Linoleum, Kunststoffen, Textilien, Laminaten usw. Parkettbeläge als Industrieparkett, einschl. Oberflächenbehandlung Fußleisten als Holz, Holzwerkstoffen und Kunststoff wirksamer Schutz der fertigen Leistung vor Verschmutzung und Beschädigung bis zur Übergabe an den AG Erstpflege nach Verlegung Allgemeines Wenn nicht anders angegeben, schließen die Bezeichnungen "Beläge" und "Bodenbeläge" in der folgenden Leistungsbeschreibung auch die Parkettflächen mit ein. Die Verlegung der Bodenbeläge darf ausschließlich auf einwandfreien und ausreichend getrockneten Estrichflächen erfolgen. Vor dem Einbau ist die Belegreife des Estrichs mittels der Calciumcarbid-Methode (CM-Messung) entsprechend den Vorgaben der DIN 18560 T. 1. zu prüfen, auch mehrfach. Die Ergebnisse sind zu protokollieren und dem AG vorzulegen. Bei Verwendung eines Estrichbeschleunigers ist der Systemhersteller einzubeziehen. Alle Fugen und Risse im Estrich sind fachgerecht durch Vernadeln und Vergießen zu schließen und mit Quarzsand abzustreuen. Innerhalb eines Raumes dürfen Beläge keine Farb- und Strukturabweichungen aufweisen. Auf gleiche Chargen-Nummer ist zu achten. Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Entgegen Nr. 3.4.4 DIN 18365 wird die Verlegerichtung durch den Auftraggeber festgelegt. Entgegen Nr. 3.4.6 Satz 2 DIN 18365 dürfen Türnischen nur nach Freigabe durch den Auftraggeber mit Streifen belegt werden. Die Beläge sind vollflächig zu verkleben. Die Materialien für die Grundierung, Spachtelung und Verklebung müssen aufeinander abgestimmt sein und nach Herstellervorschriften verarbeitet werden. Es dürfen keine geruchsbelästigenden und gesundheitsschädlichen Stoffe verwendet werden. Es sind nur umweltfreundliche emissionsarme Bodenbeläge, Kleber und andere Verlegestoffe zu verwenden, die nach AgBB zugelassen sind - siehe auch IFB-Förderrichtlinien. Klebstoffreste auf den Bodenbelägen sind umgehend zu entfernen. Bei einem Wechsel des Materials oder der Verlegerichtung im Bereich der Türen ist die Trennfuge bzw. die Stoßnaht mittig unter dem Türblatt anzuordnen. An den Übergängen unterschiedlicher Beläge sind Edelstahlschienen einzubauen. Bewegungs- und Schalltrennfugen im Untergrund sind mit dem Bodenbelag aufzunehmen und über alle Materialebenen durchgehend auszuführen. Falls erforderlich, sind Bewegungs- oder Abschlussprofile anzuordnen. Fugen sind elastisch zu verschliessen. Gemäß Schallschutznachweis sind die Bodenbeläge im Bereich einer Tür schalltechnisch zu unterbrechen, ebenso am Fußpunkt der mobilen Trennwand im Bereich Café/Veranstaltung. Alle Übergänge zu angrenzenden Bauteilen wie z.B. Wandbeläge aus keramischen Werkstoffen, zu Stahlzargen, Fenstern etc., sowie zu einbindenen Bauteilen, wie z.B. Heizungsleitungen, Bodensteckdosen usw. sind im Farbton des Belages dauerelastisch zu versiegeln. Holzsockelleisten sind an Wänden grundsätzlich mit Dübel und Schraube zu befestigen. An den Stößen dürfen keine Farbabweichungen auftreten. Der AN hat die verlegten Beläge bis zur Übergabe auf geeignete Weise (Abdeckung, Hinweisschilder, Verschluss) zu schützen, textile Beläge sind frei von Fusseln und Schnittresten zu übergeben. Der AN übergibt nach Fertigstellung eine Aufstellung der verwendeten Materialien mit Hinweis auf Hersteller, Fabrikat und Chargen-Nummer zwecks eventuell erforderlicher Nachbestellung. Ausführung und Materialien Materialien Alle Fußbodenbeläge müssen phthalatfrei und umweltverträglich gem. IFB-Richtlinie sein. Die Einhaltung aller Anforderungen an Materialien und Bauprodukte ist durch den AN zu gewährleisten und entsprechend der Vorgaben nachzuweisen. Der erforderliche Aufwand ist im Pauschalangebotspreis zu berücksichtigen. Alle Materialien sind zu bemustern. Estrichrandstreifen Überstehende Randstreifen aus PS-, PE- oder Mineralwollematerial nach Abschluss der Bodenverlegearbeiten oberhalb des verlegten Bodenbelags abschneiden und entsorgen. Untergrundvorbehandlung Vollflächiges Spachteln der Estrichfläche mit einer Ausgleichsmasse, inkl. Grundierung der Flächen mit einem geeigneten Haftgrund und Ausgleichen der nach DIN zulässigen Unebenheiten im Untergrund. Geforderte Ebenheitstoleranz der gespachtelten Fläche gem. DIN 18202 Tab. 3, Zeile 4 (erhöhte Anforderungen). Materialbasis:   Zement, kunstharzvergütet GEV-EMICODE:   mind. EC1R - sehr emissionsarm Untergrund:      schwimmender Zementestrich Grundierung der gespachtelten Oberflächen, soweit erforderlich oder vom Hersteller des Belages oder Klebers empfohlen. Bodenbeläge Das Material der Bodenbeläge ist in der Ausführungsplanung (Grundrisse Maßstab 1:50) für jeden Raum angegeben. Diese Angaben sind maßgeblich. Die Raumangaben in den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen dienen nur der Übersicht. Vinylplankenbelag Ausführung in den Wohnräumen und Co-Working-Fläche Vinyl-Designbodenbelag als Planken liefern und mit geeignetem Dispersionskleber verlegen, inkl. aller Zuschnittarbeiten sowie aller Anschlüsse an umgebende und einbindende Bauteile, auch in schräger oder gebogener Form, nach Verlegeanleitung des Herstellers. Belag stuhlrollengeeignet, permanent antistatisch, zigarettenglutbeständig, mineralöl- u. fettbeständig, mit werkseitiger PU-Oberflächenvergütung. Räume:         gem. Angaben in der Ausführungsplanung Untergrund:      schwimmender Zementestrich, vollflächig gespachtelt Verlegerichtung und Verband:   nach Angabe Architekt Material:         Elastischer, Heterogener Vinyl-Designbodenbelag Materialdicke:   2,3 mm Beanspruchung:   stark Brandverhalten:   Bfl-s1 Emissionen:      emissionsfrei EC1 Oberfläche:      geprägt, Holzstruktur, Eichenoptik Fabrikat:         Moduleo Serie, Farbe:   Midland Oak 22240 PVC-Bahnenbelag Ausführung in den Räumen der Tagespflege im Erdgeschoss PVC-Bodenbelag als Bahnenware liefern und mit geeignetem Dispersionskleber verlegen, inkl. aller Zuschnittarbeiten sowie aller Anschlüsse an umgebende und einbindende Bauteile, auch in schräger oder gebogener Form, nach Verlegeanleitung des Herstellers. Belag stuhlrollengeeignet, permanent antistatisch, zigarettenglutbeständig, mineralöl- u. fettbeständig, mit werkseitiger PU-Oberflächenvergütung. Räume:         gem. Angaben in der Ausführungsplanung Untergrund:      schwimmender Zementestrich, vollflächig gespachtelt Verlegerichtung:   nach Angabe Architekt Material:         PVC-Bahnenbelag Materialdicke:   3,2 mm Beanspruchung:   stark Brandverhalten:   Bfl-s1 Emissionen:      emissionsfrei EC1 Oberfläche:      glatt, marmoriert oder uni Fabrikat, Serie, Farbe:   nach Bemusterung und Wahl des AG PVC-Fußbodenbelag mit Schmelzschweißdraht verfugen, passend zu vorbeschriebenem Belag. Ausführung:      PVC-Bahnenbelag Farbe der Verfugung:   passend zum Belag, Standardfarbe nach Wahl AG Laminat Ausführung in den Räumen der Physiotherapie Laminatboden liefern und mit geeignetem Dispersionskleber verlegen, inkl. aller Zuschnittarbeiten sowie aller Anschlüsse an umgebende und einbindende Bauteile, auch in schräger oder gebogener Form, nach Verlegeanleitung des Herstellers. Belag stuhlrollengeeignet, permanent antistatisch, strapazierfähig, pflegeleicht, hitzebeständig, fleckenresistent, UV-beständig, 24 Stunden wasserresistent nach NALFA, ohne PVC, ohne Lösemittel, ohne Weichmacher, mit werkseitiger kratzfester Oberflächenvergütung. Räume:         gem. Angaben in der Ausführungsplanung Untergrund:      schwimmender Zementestrich, vollflächig gespachtelt Verlegerichtung und Verband:   nach Angabe Architekt Material:         Fußbodenpaneele aus HDF mit Oberschicht aus beharztem Dekorpapier Materialdicke:   10 mm Beanspruchung:   stark Brandverhalten:   Cfl-s1 Emissionen:      emissionsfrei EC1 Oberfläche:      bedruckt, Holzoptik, kratzfest vergütet Fabrikat, Serie, Farbe:   nach Bemusterung und Wahl des AG Hinweis: Die Ausführung des Belages in den Räumen der Physiotherapie wird vom AN mit dem Betreiber der Physiotherapie direkt abgerechnet. Die Kosten für die Flächen (Belag inkl. aller Vor- und Nebenleistungen, Socklleisten usw.) sind im Abschnitt Preisabfrage gesondert auszuweisen. Bodenbelag - Teppichboden Ausführung in den Räumen der Verwaltung und des Pflegedienstes Flachgewebten Teppichboden mit einer optisch richtungslosen Gewebestruktur, geeignet für den Einsatz in Büro- und Aufenthaltsräumen, liefern und mit einem hochwertigen, emissionsarmen Dispersionsklebstoff auf vollflächig gespachtelten Estrichflächen verlegen, inkl. aller Zuschnittarbeiten sowie aller Anschlüsse an umgebende und einbindende Bauteile, auch in schräger oder gebogener Form, Fugen, Nahtschnitt, Ausspannen des Musters sowie Kantenverfestigung usw., nach Verlegeanleitung des Herstellers. Belag stuhlrollengeeignet, permanent antistatisch. Räume:         gem. Angaben in der Ausführungsplanung Untergrund:      schwimmender Zementestrich, vollflächig gespachtelt Verlegerichtung:   nach Angabe Architekt Material:         Bahnenbelag Materialdicke:   ca. 3,5 mm Strapazierwert:   Gewerblich stark (33) Brandverhalten:   Cfl-s1 Fabrikat:         OBJECT CARPET Serie:         Weave 700 Farbe:         730 bamboo Parkett Ausführung in Café, Veranstaltung und Lounge Massivholzparkett liefern und mit geeignetem Kunstharzkleber verlegen, nach den Herstellerrichtlinien verarbeiten, nachbehandeln, schleifen und Oberfläche endbehandeln. Einzurechnen sind alle Zuschnittarbeiten, Anarbeiten an angrenzende und einbindende Bauteile, auch in schräger oder gebogener Form, das Anlegen von Aussparungen und Bewegungsfugen, das Einlegen von eingepressten Korkstreifen in Bewegungs- und Anschlußfugen, das Schleifen auch in mehreren Arbeitsgängen sowie die Endbehandlung der Oberfläche einschl. aller Grundierungen und Zwischenbeschichtungen. Räume:      gem. Angaben in der Ausführungsplanung Untergrund:      schwimmender Zementestrich, vollflächig gespachtelt Verband:         Hochkantlamellenparkett (Industrieparkett) Verlegerichtung   nach Angabe Architekt Holzart:         Eiche rustikal, massiv Parkettdicke:   ca. 10 mm Parkettstäbe:   10 mm x 8-10 mm x 160 mm (H x B x L) Oberfläche:      geölt und poliert, lösungsmittelfreies Hartöl Oberfläche seidenmatt Parkettmaterial und Oberflächenbehandlung nach Bemusterung und Wahl des AG! Einpflege Erste Pflege/Einpflege aller vorbeschriebenen Bodenbeläge jeweils nach den Herstellerrichtlinien vornehmen, einschl. aller Materialien und Hilfsmittel. Ausführung unmittelbar vor Abnahme/Übergabe an den Bauherren. Zur Abnahme sind ausführliche Reinigungs- und Pflegeanleitungen in 3-facher Ausfertigung zu übergeben. Weitere Leistungen Sockelleisten Sockelleisten für die vorgen. Beläge liefern und an aufgehenden Wandflächen einbauen. Die Sockelleisten sind in die bodentiefen Fensterleibungen zu führen. Stöße und Stirnseiten (z.B. an Türen) schräg zuschneiden und Schnittkanten sauber verschleifen, Ecken mit Gehrungsschnitten. Die Sockelleisten sind so auszuführen, dass eine starre Verbindung von Estrich zu angrenzender Wand vermieden wird. Profil:         Rechteckprofil, oberseitig gefast Höhe:         entsprechend der Ansichtsbreite der Türzargen Breite:         ca. 15 mm Material:         Echtholz, Vollholz Oberfläche:      lackiert, weiß RAL 9016, matt Mengenangaben Angabe der Hauptmassen als ca.-Werte - siehe auch Abschnitt 1.004 Allgemeine Vorbemerkungen dieser FLB. Mengenangaben (circa):   Fläche Vinylplankenbelag   6.300,00 m² Fläche PVC-Bahnenbelag   275,00 m² Fläche Laminat   220,00 m² Fläche Teppichboden   320,00 m² Fläche Parkett   180,00 m²
2.022 Bodenbelagsarbeiten, Parkettarbeiten