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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
A Allgemeine Hinweise
A Allgemeine Hinweise
A.1) Projektvorstellung Anlass / Städtebau: Am Standort München erfolgt die Umsetzung des Projektes FUW - FÜRstenried West durch die Projektgesellschaft Quartier FÜRstenried West GmbH & Co. Geschl. InvKG. Ziel ist die Nachverdichtung und energetische Sanierung des Wohnquartiers Fürstenried West am Standort Appenzeller Straße, Forst-Kasten-Allee, Graubündener Straße, Bellinzonastraße und Neurieder Straße. Das Entwicklungsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von 135.300 m², mit einem Baubestand von 37 Gebäuden mit 1.486 Wohnungen, welche in dem Zeitraum zwischen 1968 und 1972 erbaut wurden.
Aufstockung von 8 bestehenden Gebäude um zwei Geschosse sowie einem Gebäude um ein Geschoss (V-X1 bis V-X4, V-N1 bis V-N3, V-Y1 und V-S1). Erweiterung von zwei Gebäuden durch Anbauten (B-H4 und B.H5). Neubau von 11 Wohnhäusern mit 2 integrierten Kitas, einem Nachbarschaftstreff, einem Nahversorger und weiteren kleineren Gewerbeeinheiten (F-T1 bis F-T4, F-Q1 bis F-Q5 und F-O2 + FO3). Neubau einer freistehenden zweigeschossigen Kita (F-O1). Erweiterung bzw. Umbau von 8 Tiefgaragen. Rückbau eines Bestandsgebäudes.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Errichtung des Gebäudes F-T4 und der dazugehörigen Tiefgarage TG-N3 mit Anschluss an die anliegende, bestehende Tiefgarage. Weiterhin sämtliche Planungsleistungen ab und einschließlich der Leistungsphase 5.
Das Gebäude F-T4 verfügt über 12 oberirdische (davon 1 Dachterrasse) und 1 unterirdisches Geschoss mit den nachfolgend aufgeführten wesentlichen Nutzungseinheiten.
UG: Tiefgarage/Fahrradgarage und Technikräume, Mieterkeller
EG: Gewerbefläche, Wohnfläche
OG: Wohnflächen
Erschließung: Der Haupteingang zum Gebäude für die Mieter F-T4 befinden sich an der Forst-Kasten-Allee. Die Zufahrt zur Tiefgarage TG-N3 erfolgt über die Bestandstiefgarage TG-B3. Mit dem Fahrrad kann die Tiefgarage, wo sich die Fahrradstellplätze befinden, ebenso über den Haupteingang erreicht werden. Die Treppe zur Tiefgarage ist mit Schieberille für Fahrräder ausgestattet. Die Gewerbeeinheiten werden über separate Eingänge an der Forst-Kasten-Allee erschloßen.
Die Zugänge zu den Gebäuden sowie den Aufzugsanlagen sollen barrierefrei hergestellt werden. Alle öffentlichen Bereiche und ein großer, ausgewiesener Teil der Wohnflächen (siehe Hinweise in den vorliegenden Planunterlagen) werden schwellenlos erreichbar sein.
A.1) Projektvorstellung
A.3) Hinweise zu Bauprodukten Der AN darf nur genormte Baustoffe und Materialien, Bauteile, Anlagen, Systeme, Einrichtungen und Ausführungsarten verwenden. Ist die Verwendung an eine Zulassung gebunden, darf der AN sie nur mit den erforderlichen Zulassungen verwenden. Es dürfen nur Produkte/Ausführungen/Systeme usw. verwendet werden, deren langfristige Haltbarkeit/Bewährung nachweislich gegeben ist. Alle Baustoffe müssen gesundheitlich unbedenklich sein und den Anforderungen der für das Gebäude geltenden Zertifizierungssysteme (DGNB) entsprechen. Das gilt insbesondere für die zulässigen Inhaltsstoffe. Der AN hat die Einhaltung der Qualitäten/Eigenschaften der verwendeten Produkte/Ausführungen/Systeme usw. auf Verlangen des AG nachzuweisen. Materialien mit einer gültigen Umweltproduktdeklaration Typ III (EPD=environmental product declaration) sind solchen ohne EPD vorzuziehen. Die Angaben zur Wirkungsabschätzung, insbesondere im Bereich CO2, sind für jedes verwendete Produkt unaufgefordert zu liefern.
Die in verschiedenen Passagen der Leistungsbeschreibung und etwa deren Anlagen ggf. genannten "alten" DIN-Bezeichnungen entbinden den AN nicht davon, die DIN Vorschriften und Euro-Normen in ihrer jeweils aktuellen Form anzuwenden. Sämtliche Bauprodukte müssen gemäß Bauproduktrichtlinie mit dem EG Konformitätszeichen gekennzeichnet sein. Neben dem CE- Kennzeichen sind zusätzlich anzugeben:
Name und Kennung des Herstellers Angaben zu den Produktmerkmalen, ggfs. gemäß technischen Spezifikationen Das Herstellungsjahr bzw. die letzten beiden Ziffern des Herstellungsjahres Symbol der eingeschalteten Überwachungsstelle Nummer des EG Konformitätszertifikats
A.3) Hinweise zu Bauprodukten
A.4) Fabrikatswahl / Fabrikatsbindung Hinsichtlich der vom AN einzubauenden Qualitäten besteht keine generelle Fabrikatsfreigabe. Sind in der Leistungsbeschreibung bestimmte Frabrikate abgefordert, sind im Auftragsfall diese Fabrikate zu liefern.
Werden vom AN gleichwertige Fabrikate offeriert, so hat er die Gleichwertigkeit gegenüber den in der Leistungsbeschreibung/Fabrikatsliste angegebenen Richtfabrikaten anhand aussagefähiger Fabrikatsunterlagen und in Form einer jeweils speziell aufgelisteten, lückenlosen und positionsbezogenen Gegenüberstellung schriftlich nachzuweisen und nach Möglichkeit dem Angebot, spätestens jedoch 10 Wochen vor dem örtlichen Ausführungsbeginn, beizufügen.
Sollten die Nachweise nicht vollständig, fehlerhaft bzw. nicht vom AG akzeptiert werden, so gilt das vorgegebene Fabrikat des Planers oder das vorgegebene Fabrikat der Leistungsbeschreibung bzw. die vor Vertragsabschluss getroffenen Vereinbarungen.
Gleichermaßen wird darauf hingewiesen, dass im Falle von alternativen Fabrikaten durch den AN die Vor- und Nachteile aufzubereiten und dem AG zur Entscheidung vorzulegen sind.
Der Einsatz alternativer Materialien im Zuge der Bauausführung nach der Beauftragung ist nach erfolgter Nachweisführung der Qualitäts- und Funktionsgleichheit mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch den AG (Freigabe von Produktblättern bzw. Mustern gem. Vorgabe AG) möglich. Hierzu wird der AN vor Ausführung die Produktdatenblätter inkl. Anlagen beim AG einreichen. Der Umfang der einzureichenden Unterlagen ist zuvor mit dem AG abzustimmen. Frist sh. Absatz vor. Die Freigabe des AG ist Voraussetzung für die Verwendung.
Unberührt davon bleiben evtl. durchzuführende Bemusterungen. Diese werden gesondert durchgeführt und von den Planungsbeteiligten organisiert. Eine Freigabe erfolgt dann durch den AG.
Bei Bedienteilen, Verschleißteilen (z.B. Pumpen und Absperrungen) und Großgeräten kann die Freigabe aus übergeordneten Gründen (FM und Ersatzteilhaltung) durch den AG versagt werden.
A.4) Fabrikatswahl / Fabrikatsbindung
A.5) Vorgaben aus Zertifizierung für "nachhaltiges Bauen" Der AG strebt an das Quartier nach DGNB zertifizieren zu lassen mit dem Ziel mindestens den Status "Gold" zu erlangen. Ferner ist es das Ziel des AG die KfW-55 Standards in den Neubau einzuhalten, nach Möglichkeit als ,,-EE", also in Versorgung mit erneuerbaren Energien. Der AN schuldet die Einhaltung sämtlicher Vorgaben der beiliegenden ESG-Checkliste.
Weiterhin die Unterstützung des AG bei der Erreichung einer DGNB-Quartiers-Zertifizierung in Gold nebst rechtzeitiger Vorlage aller für die Zertifizierung erforderlichen Dokumente sowie die Unterstützung des AG bei der Einhaltung der ESG-Vorgaben gemäß o.g. Checkliste, die im Zusammenhang mit den Leistungen des AN stehen.
Darüber hinaus strebt der AG neben vorgenannter DGNB-Quartierszertifizierung mit Zertifizierungsziel Gold betreffend den Neubau ferner eine Konformitätsüberprüfung durch die ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie mit dem Umweltziel 1 "Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz" an. Der AN ist daher verpflichtet, seine Leistungen gemäß den DGNB-Quartierszertifizierungs- sowie Taxonomie-Kriterien für dieses Umweltziel 1 (,,Klimaschutz) auszuführen und alle hierfür notwendigen Nachweisdokumente bereitzustellen; sämtliche erforderlichen Konzepte zum Nachweis der EU-Taxonomie- sowie DGNB- Zertifizierung sind - in Abstimmung mit dem vom AG beauftragten Dienstleistern - vom AN zu erbringen.
Zu den vorliegenden Unterlagen werden durch den AG-seitigen Auditor weitere Unterlagen erstellt, die durch den AN ebenfalls in Zuge der Planung und Ausführung zu berücksichtigen sind. Leistung des AN sind die terminliche Koordinierung des Auditors sowie und Zuarbeit der geforderten Dokumente.
A.5) Vorgaben aus Zertifizierung für "nachhaltiges Bauen"
01 KG 300 - Baukonstruktion Ausbau
01
KG 300 - Baukonstruktion Ausbau
ZTV Rohbau 1. Allgemeines / Geltungsbereich
Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET (s. FUW F-T4 & TG-N3_Allgemeine Vorbemerkungen, S.24 f.).
2. Stoffe, Bauteile
Mauerarbeiten:
Besonders zu beachten ist DIN 20000-402 und die EN 771-2.
Stahlbeton-/Betonarbeiten:
Sämtliche tragende und aussteifende Bauteile (Decken, Wände, Stützen, etc.) sind in F90-A Qualität zu errichten. Die herzustellenden Betonbauteile sind nach DIN 18202 auszuführen. Vor der Ausführung von Schweißarbeiten ist durch den AN ein gültiger "Großer Befähigungsnachweis zum Schweißen von Stahlhochbauten" in dreifacher Ausfertigung an den AG und das Bauaufsichtsamt zu übergeben. Hierzu bedarf es keiner gesonderten Aufforderung.
Abdichtungsarbeiten:
Schnitte, Bohrungen von Stahlbauteilen im Bereich von Bauwerksanschlüssen o.ä. sind vor Ort mit Zinkhaftanstrich korrosionsbeständig nachzubehandeln.
3. Ausführung
Mauerarbeiten:
Die Höhe der Deckenanschlussfugen ist an die max. zulässigen Durchbiegungen der Deckenbauteile anzupassen. Sämtliche erforderliche Aussparungen, Öffnungen, Nischen, Schlitze und Kanäle für Einbauteile, Technikbauteile etc. sind frühestmöglich zu verschließen. Die Ausführung erfolgt in mehreren Abschnitten. Wanddurchbrüche und Wandschlitze sind mit Steinen gleicher Qualität und im gleichen Mauerwerksverband zu schließen. Hierbei sind die Brandschutz- und Schallschutzanforderungen zu berücksichtigen. Anschlüsse von tragendem Mauerwerk sind kraftschlüssig an den Rohbau auszuführen und zu vermörteln. Spätere Anschlüsse von Mauerwerk an Mauerwerk sind mit Verzahnung auszuführen. Die horizontalen Fugen von nichttragenden Wänden sind grundsätzlich mittels Mauerwerksschienen auszuführen, satt mit 1000°-Wolle auszustopfen und beidseitig dauerelastisch zu versiegeln. Farbton nach Wahl des AG. Beim Anlegen des Mauerwerks sind die Maßtoleranzen des Untergrundes in der 1. Lagerfuge aufzunehmen. Die letzte Steinschicht unterhalb der Rohdecke darf nicht geschlagen werden. Der Höhenausgleich zum Erreichen des erforderlichen Schichtenmaßes muss somit in der ersten Schicht erfolgen. Für neu zu erstellendes Mauerwerk und die Herstellung/Korrektur von Öffnungen gelten die zulässigen Ebenheitstoleranzen der DIN 18202 mit folgenden Abweichungen: Öffnungen grunds. nach Abs. 5.2, Tabelle 1 Zeile 6, wenn nicht anders in der Planung definiert. Ebenheit grunds. nach Abs. 5.4, Tabelle 3, Zeile 6, wenn nicht anders in der Planung definiert.
Stahlbeton-/ Betonarbeiten
Erforderliche Zwischenbauzustände und Bauabläufe sind zwingend im
Angebot und in der Ausführung zu beachten und zu berücksichtigen. Die
Mehraufwendungen für die Einhaltung der statischen Vorgaben - z.B. die
Ausführungen in mehreren, zeitlich versetzten Abschnitten - sind über die
Einheitspreise abgegolten.
Betone
Sämtliche tragwerksplanerischen Vorgaben aus der Tragwerksplanung und
dem Tragwerksbericht sind zu beachten, insbesondere hinsichtlich Angaben
zu:
Baustoffe, Angaben zum baulichen Brandschutz, Anforderungen an beton- und ausführungstechnische Maßnahmen, allgemeine, verbindliche Vorgaben für die Ausführung von Betonarbeiten, Ausgangsstoffe / Zusammensetzung, Bewehrung, Schalung, Rüstung, Leergerüst, Trennmittel, Einbringen des Betons, Fugenausbildung, Nachbehandlung, besondere Betoneigenschaften / besondere Betonbauweisen, vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktionen in Beton, Einsatz von Betonfertigteilen / Halbfertigteilen, Einbauteile und Kernbohrungen.
Mindestanforderung an Betone für tragende und nicht tragende Bauteile, wenn nicht anders durch die
Tragwerksplanung vorgegeben:
Betongüte: Normalbeton DIN 1045 / DIN EN 206-1
Magerbeton: C10/12
Fundamente: C25/30
Sonstige Bauteile: min. C30/37
Betonfestigkeitsklassen: gem. Vorgaben Tragwerksplanung
Überwachungsklasse: Ü1 gem. DIN 1045-3 für Beton = C25/30
Ü 2 gemäß DIN 1045-3 für Beton
> C 25/30
Betonart: gem. Vorgaben Tragwerksplanung
Die Betonrezepturen, Ausschalfristen und die Nachbehandlung sind auf eine Minimierung von
Schwindrissen auszulegen. Die DIN EN 13670 ist zu beachten. Einbauteile und Abstandshalter müssen aus nichtrostendem Material bestehen. Bei Sichtbetonbauteilen sind Abstandshalter aus Faserbeton zu verwenden. Sämtliche Ausführungen müssen entsprechend DIN 4109 Schallschutz im Hochbau / Beiblatt 2 den Anforderungen für einen erhöhten Schallschutz entsprechend Beiblatt 2 Nr.3 und Tabelle 2 ausgeführt werden und den Anforderungen genügen. Dies gilt insbesondere für den vollständigen Verschluss von Fugen im Bauteil / Anschlussfugen zu anderen Werkstoffen. Das Anker- und Schalbild ist vom AN umzusetzen. Rechtzeitig vor Ausführung ist vom AN eine Musterfläche anzulegen und zur Bemusterung vorzustellen.
Betonstahl / Bewehrung Mindestanforderung an Betonstahl für tragende und nicht tragende Bauteile gem. Angaben des Tragwerksplaners. Als Bewehrung ist grundsätzlich die Verwendung von Stabstahl vorgesehen. Für die Decken können ggfs. nach Rücksprache und Freigabe des Tragwerksplaners Bewehrungsmatten zum Einsatz kommen.
Schalung Schalungen sind als Großflächen- oder Rahmenschalungen vorgesehen. Für Bauteile gleicher Art muss gleichartige Schalung verwendet werden. Passstücke zwischen Schalelementen sind aus gleichwertigen Schalungen herzustellen. Schalungen auf der Baustelle sind fachgerecht zu lagern, schadhafte Teile dürfen nicht eingesetzt werden. Schalungen für sichtbare Rundstützen sind mittels Pappschalung herzustellen. Es sind großflächige Schalungen für Betonoberflächen zu verwenden. Die Oberflächen sind monolithisch, homogen
und glatt auszuführen. Sämtliche sichtbaren Schalungskanten sind durch Dreikantleisten zu brechen. Schenkellänge 10 mm x 10 mm (einheitlich), soweit nicht in der Planung des Architekten abweichend definiert. Absätze und Höhenversprünge benachbarter Bauteile dürfen grundsätzlich max. 1 mm betragen.
Die seitens des Tragwerkplaners vorgegebenen erforderlichen Zwischenbauzustände und Bauabläufe (sh. Statik) sind zwingend zu beachten. Die Mehraufwendungen für die Einhaltung der statischen Vorgaben - z.B. die Ausführungen in mehreren, zeitlich versetzten Abschnitten - sind über die Einheitspreise abgegolten. Passstücke sind aus gleichwertigen Materialen herzustellen. Passelemente in abweichenden Farbtönen sind nicht zulässig. Sämtliche Befestigungen der Bauteile untereinander und mit dem Bauwerk wie. z.B. Winkelschuhe, Verbinder, etc. sind entsprechend den technischen Vorschriften sowie den Angaben des Tragwerkplaners auszuführen. Alle Befestigungen wie Nagelungen, Verschraubungen, etc. sind erhaben auszuführen, wobei das Quellverhalten der Schalhäute zu berücksichtigen ist. Die Schalung der Betonflächen hat so zu erfolgen, dass nach dem Ausschalen ein geordnetes Stoß- und Ankerbild (höhengleich, regelmäßige Abstände, ohne horizontale Stoßfugen) entsteht. Stöße sind zu entgraten, Schlempe ist zu entfernen. Dies gilt auch für Halbfertigteile. Vor dem Betoniervorgang sind alle Verunreinigungen der Schalung (Sägemehl, Bindedraht, Nägel, etc.) zu entfernen. Die Schalung von sichtbaren Betonbauteilen und bereits betonierte Bauteile sind vor
Verunreinigungen, insbesondere durch Rostflecke der Bewehrung zu schützen. Eventuelle Verschmutzungen / Rostflecke sind vor dem Betonieren zu entfernen. Höchste Sorgfalt bei der Vermeidung von Störungen in der Oberfläche, insbesondere Verfärbungen durch Ausblutungen oder Kiesnester.
Schalungsanker Die Anforderungen der DIN 4102 sind insbesondere bei allen Ankerstellen zu beachten. Ankerlöcher scharfkantig, die Ankerlöcher sind mit Konen aus Faserbeton zu verschließen. Die Ausführung ist zu bemustern. Ankerlöcher sind unmittelbar nach dem Ausschalen zu schließen.
Anschlüsse / Fugen Schalungsanschlüsse von Decken und anderen Bauteilen an vertikale Bauteile sind mit Schaumstoffstreifen zu verschließen, um Verschmutzungen der bereits erstellten Bauteile zu verhindern. Die Kontaktfläche zwischen Bauteilen (insbesondere Gründungsplatte – aufgehende Bauteile) ist mittels Hochdruck-Wasserstrahl oder Pressluft zu reinigen und mit einem geeigneten Kontaktmittel vorzubereiten.
Nachbehandlung Betonbauteile, die später der Witterung ausgesetzt sind, sind mit Tropfnasen / Tropfkanten auszubilden. Nicht geschalte, oberflächenfertige Betonoberflächen und nur zu spachtelnde bzw. für Anstriche vorgesehene oberflächenfertige geschalte Betonoberflächen sind rechtzeitig vor der Ausführung durch den AN zur Bemusterung vorzustellen. Die Oberflächen von horizontalen Bauteilen (Bodenplatte, Deckenplatten) der Untergeschosse müssen die für das nachträgliche Aufbringen von Beschichtungssystemen notwendige Haftzugfestigkeit (i.M. 2,0 N/mm², kleinster Einzelwert mind. 1,5 N/mm²) aufweisen. Vorhandene Betonschlempen etc. sind zeitnah nach Ausführung zu entfernen. Die Betonoberflächen müssen ohne besondere Maßnahmen für die Beschichtung mit Dispersionsfarbe geeignet sein. Bei späteren Reparaturmaßnahmen der oberflächenfertigen Betonbauteilen müssen für die Abstimmung der Farbtönung und Textur Reparaturmörtel-Musterflächen seitens des AN angefertigt werden. Betonoberflächen sind nach dem Ausschalen umgehend zu entgraten. Die Betonoberflächen müssen frei von Schalölrückständen sein. Auslaufstellen müssen ausgeschlossen werden. Es dürfen nur
Dichtmaterialien zur Ausführung kommen, die keine Rückstände auf der Betonoberfläche zurücklassen. Kiesnester sind durch eine geeignete Wahl des Betons und entsprechende Verdichtung zu vermeiden. Nachbehandlungen sind nach den einschlägigen Vorschriften fachgerecht in ausreichender Dauer durchzuführen und dürfen keine trennenden / schädigenden Rückstände auf dem Beton hinterlassen.
Zusätzliche Hinweise: WU - Beton Sämtliche WU-Betonbauteile werden nach der WU-Richtlinie in die Nutzungsklassen gem. Entwurfskonzept eingestuft. Bei der Herstellung der weißen Wanne ist die DAfStb – Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU – Richtlinie) zu beachten. Darüber hinaus gelten insbesondere die DIN EN 206-1 und DIN 1045-2, DIN 1045-3 und EN 1367 für die Herstellung und Nachbehandlung. Die Rissbreitenbegrenzung ist dem Tragwerksbericht zu entnehmen. Die Betonüberdeckungen sind gem. den Vorgaben des Tragwerkplaners entsprechend zu erhöhen.In allen Arbeitsfugen sowie sämtlichen Fugen zwischen der Sohle und den aufgehenden Wänden sind beschichtete, lagegesicherte Fugenbleche sowie Injektionsschläuche als Mehrfach-Verpressschläuche einzulegen. Die Verortung der Nachverpressdosen erfolgt gem. Angaben Architekt. Die Verbindungen (Kreuzungen, Stöße) von Fugenbändern müssen in voller Breite erfolgen, wobei die Anzahl der Stöße auf ein Minimum zu reduzieren ist. Stöße von Fugenbändern sind durch Heiz-/ Heißluft-
oder Vulkanisiergeräte gemäß Herstellervorschrift herzustellen. Sofern sich aus den Betonierabschnitten für die Wandbauteile die Erfordernis von Sollbruchstellen ergibt, sind diese auch unter Berücksichtigung gestalterischer Vorgaben aus Trapezleisten und
PVC-Lippendichtungs-Rohren herzustellen. Die Hohlräume der PVC-Rohre sind in einem zweiten Arbeitsgang zu vergießen. Randbereiche von Decken, die in die "Weiße Wanne" einbinden, sind konstruktionsbedingt ebenfalls aus wasserundurchlässigem Beton herzustellen. Schalungsanker im Bereich der "Weißen Wanne" sind mit wassersperrenden Spreizen auszustatten,direkte Durchankerungen sind nicht zugelassen.
Abdichtungsarbeiten:
Die Abdichtungsuntergründe müssen ebene und geschlossene Flächen aufweisen. Alle Fugen in Abdichtungsuntergründen sind abzudichten. Alle Einbauteile in den Abdichtungsuntergründen sind abzudichten. Alle Kanten, Kehlen, Anschlüsse, Abschlüsse, Übergänge der Abdichtungen sind zu verstärken, z.B. durch Gewebeeinlagen. Alle Durchdringungen der Abdichtungslagen sind als wasserdichte Rohrdurchführungen mit Klebeflanschen auszubilden. Können die Abdichtungslagen nicht kontinuierlich weitergeführt werden oder treten größere Unterbrechungen auf, muss die Überdeckung der Anschlüsse je Lage mindestens 50 cm betragen. Vor dem Verfüllen von Arbeitsräumen bzw. vor Einbringen von Schutzlagen/Schutzestrichen ist die Abdichtung durch den AG abnehmen zu lassen.
4. Nebenleistungen
Mauerarbeiten:
Jede Mauerwerkswand (auch in den Obergeschoßen) erhält eine Sperrschicht aus Bitumenpappe gegen aufsteigende Feuchtigkeit (auch aus Tageswasser) oberhalb der ersten Schicht (1. Lagerfuge). Das Mauerwerk ist täglich bei Beendigung der Arbeiten abzudecken, um ein Eindringen von Feuchtigkeit zu vermeiden. Steine mit geringen Flächenabplatzungen, bis 10 mm Durchmesser und 2 mm Tiefe, sind zugelassen. Mauerwerkssteine dürfen nicht geschlagen werden. Es sind ausschließlich geeigneteNass-Schneidemaschinen zu verwenden. Unverputztes bzw. gespachteltes Mauerwerk ist grundsätzlich als Sichtmauerwerk mit Fugenglattstrich auszuführen. Stürze sind als KS-Fertigstürze auszuführen. Herstellen von Anschlüssen an geneigte Bauteile, z.B. Decken, Unterzüge, Stahlträger, etc. Mauerwerk ist gegen Feuchtezutritt zu schützen. Herstellen von Mustern für die Mauerwerksoberflächen bei Sichtmauerwerk. Aussteifungsstützen nach statischen Anforderungen sind - soweit erforderlich - zu berücksichtigen, insbesondere bei freien Wandenden neben Türöffnungen.
Stahlbeton-/Betonarbeiten
Montage sämtlicher Befestigungskonstruktionen für Fertigteile. Herstellen von Musterflächen für die Betonoberflächen. Herstellen von Anschlüssen an geneigte Bauteile, z.B. Decken und Unterzüge sowie Herstellen von
stumpf-/ spitzwinkligen Ecken und Enden. Trichterförmige Absenkung (1,00/1,00 m, h = 2 cm) der Deckenoberflächen im Bereich der Dachabläufe. Die Dachabläufe dürfen im eingebauten Zustand keinen Hochpunkt darstellen, wenn nicht anders in der Planung definiert. Kraftschlüssige Unterfütterung aller Auflager der Stahlbauteile mit schwindfreiem Vergussmörtel.
Abdichtungsarbeiten:
Kehlen und Grate werden nicht gesondert vergütet. Die Ausbildung von Innen- und Außenecken ist den Angebotspreis abgegolten. Sämtliche Zubehörteile wie z. B. Befestigungsmittel, Schweißmittel, Kleber, Formteile, usw. sowie deren Verarbeitung, sind einzurechnen.
ZTV Rohbau
01.01 Rohbau - Stahlbetonbau
01.01
Rohbau - Stahlbetonbau
01.02 Rohbau - Mauerarbeiten
01.02
Rohbau - Mauerarbeiten
01.03 Bewehrungsarbeiten und Einbauteile
01.03
Bewehrungsarbeiten und Einbauteile
02 Lohnleister Rohbau ergänzende Arbeiten
02
Lohnleister Rohbau ergänzende Arbeiten
02.01 Lohnleister Rohbau ergänzende Arbeiten
02.01
Lohnleister Rohbau ergänzende Arbeiten