Winterbauzelt
Erweiterung SPA-Bereich Hotel Kempinski
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Beschreibung In D-83471 Berchtesgaden, Obersalzberg, Hintereck 1, wi rd das bestehende Hotel "Kempinski" im Bereich des SPA erweitert und dessen Bestand in Teilen umgebaut. Der Anbau erfolgt unter Ausnutzung des hanggeneigten Ge ländes. Es werden ca. 2.500m² neue Nutzfläche auf 3 Ebe nen geschaffen und zudem ca. 1.400m² Nutzfläche aus Bes tand mit umgebaut. Die reine Volumenerweiterung beträgt dabei ca. 8.500m³. Das Hotel liegt auf ca. 960m üb. NN. Für den geplanten Anbau gilt: Die Ebene 0 ist von der Eingangsebene Bestand +- 0,00 n icht zu erkennen, da diese intensiv begrünt wird und si ch bereits als Erdbauwerk darstellt. Hangseitig ist die Ebene 0 eine vollständig offene Fassade. Ebene 0 schli eßt direkt an den bestehenden SPA-Bereich an, beinhalte t das große Außenbecken mit Ruheraum und Textilsaunas, sowie in den hinterern Bereichen die Technikbereiche. Auf Ebene -1, werden Sauna- und Ruhebereiche errichtet, in den davorliegenden Außenbereichen Außenbecken.  Im hinteren Bereich wird ein Technikbereich errichtet. Die Ebene -1 schiebt sich ca. zu 1/5 unter die Ebene 0 In Ebene -2, wird ein Technikgeschoß errichtet. Die Ebene -2 befindet sich zu 100% unter der Ebene -1. Die hier beschriebnenen Leistungen umfassen die diesbez üglichen Baumeisterarbeiten. Bauseitig ist bereits eine Baustraße errichtet, sowie e in Voraushub bis 60cm über späterer Aushubsohle vorgeno mmen worden. Die direkte Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die asph altierte, gewundene Baustraße mit bis zu ca. 15% Steigu ng. Die beiliegenden Anlagepläne erläutern weiters die Situ ation. Verkehrsverhältnisse, Lagerflächen: Die Baustelle ist über die Hintereckstraße anfahrbar. Ca. 2/3 des bisherigen südlichen Personalparkplatzes ge m. Baustellenübersicht werden zur Verfügung gestellt. D ies ist im Übersichtsplan dargestellt. Die Angabe der b enutzbaren Flächen erfolgt über den AG. Vom AG werden keine absperrbaren Räume zur Verfügung ge stellt. Der Mitarbeiterparkplatz an der Zufahrt zum Anwesen Hin tereck 11 darf nicht als Lager- und Parkplatzfläche ver wendet werden ! Vom Parkplatz aus (=BE-Fläche) ist eine einläufige Trep penanlage zu errichten, die zum Baufeld führt und allen Beteiligten zur Verfügung steht. Es ist angedacht, mit zwei Kränen zu arbeiten, diese si nd im Baustelleneinrichtungsplan eingetragen. Es steht jedem Bieter frei, die Anzahl und Lage der Kra nstandorte für sich zu optimieren. Durch die bauseitig bereits erstellte Baustraße ist das Baufeld zudem direkt anfahrbar. Die Hotelzufahrt darf nicht behindert werden! Das Hotel bleibt während der Baumaßnahme in Betrieb. Sä mtliche Besucherparkplätze, Besucherwege insbesondere F luchtwege oder Feuerwehrzufahrten sind frei zu halten. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die Zufahrt sverhältnisse zu informieren und die Kalkulation der Ba ustellenlogistik auf diese abzustimmen. Die Einrichtung der Baustelle ist AN unter Berücksichti gung der aus dem beiliegenden Baustelleneinrichtungspla n ersichtlichen Einschränkungen hinsichtlich des zur Ve rfügung stehenden Platzes eigenverantwortlich abzustimm en und zu planen. Schuttbeseitigung, Baustellenreinigung und Räumung Bei den Arbeiten des AN anfallender Bauschutt ist, so w eit in den einzelnen Positionen nicht anders beschriebe n, Eigentum des AN und von diesem zu beseitigen. Es gel ten die Grundlagen der VOB/B. Bautafel, Werbeeinrichtungen Es dürfen keine Werbebanner, Plakate, Werbetafeln etc. aufgestellt werden. Die Bauzäune stehen nicht als Werbefläche zur Verfügung . Ersthelfer und Erste Hilfe Der AN ist verpflichtet, für die Dauer seiner Arbeiten einen Ersthelfer und die erforderliche Ausstattung (Ers te Hilfe Kasten) nach einschlägigen Vorschriften der Be rufsgenossenschaft vor Ort vorzuhalten. Bauleiter Vor der Auftragserteilung hat der Auftragnehmer einen d eutschsprachigen Bauleiter zu benennen, der während der gesamten Bauzeit auf der Baustelle anwesend oder errei chbar ist und auch die Einhaltung aller notwendigen Sic herheitsmaßnahmen überwacht. Er hat ein förmliches Bautagebuch zu führen und dieses wöchentlich von der Bauleitung gegenzeichnen zu lassen. Der Bauleiter ist verpflichtet , an den mindestens wöchentlich stattfindenden Jour Fix e Terminen teilzunehmen. Aufsichtsstunden, also Stunden für Bauleiter und nicht mitarbeitende Poliere, werden nicht vergütet. Planübergaben Die Übergabe der Pläne der beteiligten Planer an die au sführenden Unternehmen erfolgt per Mail als pdf-Datei. Es werden keine Papierpläne verteilt. TERMINE Der Baubeginn für die Leistung vor Ort erfolgt Mitte Ap ril 2027. Bis dahin ist der Voraushub abgeschlossen und das Baufe ld frei. Für die Rohbauarbeiten gilt folgender Terminplan: - Baubeginn Mitte 2027 - Fertigstellung der Außenhülle (insbes. Flachdächer) i nkl. prov. Abdichtung, sowie inkl. Hinterfüllung der Ge bäudebereiche bis Ende Nov. 2027 - Fertigstellung Rohbau innen bis Ende Januar 2028.
Allgemeine Beschreibung
Abbrucharbeiten Technische Vorbemerkungen Abbrucharbeiten Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vert ragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderun gen, Berichtigungen und Beiblätter. Die Abbrucharbeiten sind in folgendenBereichen auszufüh ren: - Außenbereich Ebene -1 - Außenbereich Arena Angaben zu Stoffen und Bauteilen Bauschutt und andere Bauabfälle sind vor der Abfuhr gem äß den Deponieklassen bzw. Abfallschlüsseln der AVV zu separieren, getrennt abzufahren und zu entsorgen. Die Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich fes tgelegte Maßnahmen für Recycling sind einzuhalten. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist grundsä tzlich untersagt. Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit Plan en dicht abzudecken; bei Bedarf ist ein Netzmittel zu v erwenden. Nach m3 zu entsorgende Baustoffe sind bei Con tainersammlung mit einer Abdeckplatte verschließbar auf zustellen. Die Container dürfen Tagwasser nicht sammeln . Angaben zur Ausführung Allgemeines Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten auf der Baustelle si nd abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch B ehinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, ist de r Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen m it der Bauleitung abzustimmen. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auf traggeber festzulegen, wo das erforderliche Gerät, Schu tt, Container und dergleichen auf der Baustelle gelager t werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau bet eiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermei den. Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftr agnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sic h auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrs wege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers o der seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trot zdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig z u beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffen tlichen Verkehrs entstehen kann. Gut erhaltene oder erhaltungswürdige Bauteile (siehe Le istungsverzeichnis) sind vor Beginn der Abbrucharbeiten mit dem Auftraggeber bei einer Baubegehung festzulegen . Diese Bauteile sind sorgfältig vor Beschädigung zu sc hützen, im Falle einer im Zuge der Arbeiten notwendigen Entfernung sind solche Bauteile vorsichtig zu demontie ren, abzubrechen oder anderweitig zu entfernen. Diese B auteile sind zu sichern und fachgerecht zur späteren Wi ederverwendung nach Angabe des Auftraggebers zwischenzu lagern. Bei der Entfernung von Putzflächen oder Teilen von dies en sind die Putzanschlüsse zu den zu erhaltenden Bautei len, Durchbrüchen und dergleichen durch sauberes Beschn eiden der Ränder herzustellen. Beim Abbruch von Mineralfaserdämmstoffen sind Stäube zu vermeiden. Das Kehren ist untersagt. Für eine ausreich ende Bindung durch Feuchtigkeit ist zu sorgen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keram ikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdet e Oberflächen abzudecken. Fertiggestellte Bereiche sind dem nachfolgenden Gewerk besenrein zur Verfügung zu stellen. Angaben zur Abrechnung Die Abrechnungsmengen von Leistungen, die nach der Mass e abzurechnen sind, sind durch Wiegen auf einer amtlich zugelassenen Waage zu ermitteln und durch amtlichen Wi egeschein zu belegen, sofern im Leistungstext nicht das Ermitteln der Masse durch Berechnung vorgegeben ist.
Abbrucharbeiten Technische Vorbemerkungen
Entwässerungskanalarbeiten Technische Vorbemerkungen Entwässerungskanalarbeiten Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vert ragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderun gen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spez ifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäis che Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewe rtungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Interna tionale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne d en ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gl eichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genomme n. DIN 4045 Abwassertechnik - Grundbegriffe DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäume n, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßn ahmen DIN EN 14457 Allgemeine Anforderungen an Bauteile, die bei grabenlos em Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen verwendet werden AGI-TIB Z 1 Kanalinstandhaltungs-, -sanierungsarbeiten - Anforderun gen an Injektionen Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI ) AGI-TIB Z 3 Kanalinstandhaltungs-, -sanierungsarbeiten - Dichtheits nachweis von Abwasserkanalsystemen Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI ) AGI-TIB Z 5 Kanalisationssysteme in der Industrie - Qualitätssicher ung bei Inliner-Verfahren mit Werkstoffen aus GFK und P E-HD Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI ) AGI-TIB Z 6 Kanalisationssysteme in der Industrie - Kanalanschlüsse , Detaillösungen. Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI ) DWA-A 139 Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen Herausgeber: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) DWA-A 143 Arbeitsblattreihe: Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden Herausgeber: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) DWA-A 157 Bauwerke der Kanalisation (Entwurf) Herausgeber: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) DWA-A 166 Bauwerke der zentralen Regenwasserbehandlung und -rückh altung - Konstruktive Gestaltung und Ausrüstung Herausgeber: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) DWA-M 143 Merkblattreihe: Sanierung von Entwässerungssystemen auß erhalb von Gebäuden Herausgeber: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) DWA-M 167 Merkblattreihe: Abscheider und Rückstausicherungsanlage n in der Grundstücksentwässerung: Einbau, Betrieb, Wart ung und Kontrolle Herausgeber: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) RAL-GZ 961 Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen un d -kanälen - Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung u nd Kennzeichnung e.V.
Entwässerungskanalarbeiten Technische Vorbemerkungen
Landschaftsbauarbeiten Technische Vorbemerkungen Landschaftsbauarbeiten Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vert ragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderun gen, Berichtigungen und Beiblätter. DIN EN 805 Wasserversorgung - Anforderungen an Wasserversorgungssy steme und deren Bauteile außerhalb von Gebäuden FLL Regelwerk Empfehlungen zur Versickerung und Wasserrückhaltung Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwickl ung Landschaftsbau e.V. FLL Regelwerk Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von beg rünbaren Flächenbefestigungen FLL Regelwerk Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Tr ockenmauern aus Naturstein Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwickl ung Landschaftsbau e.V. FLL Regelwerk Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Ga bionen Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwickl ung Landschaftsbau e.V. Der Auftragnehmer hat ihm übergebene Festpunkte, Abstec kungen und Markierungen zu sichern. Vor Ausführung der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer zu vergewissern, welche Flächen, Wege und Böschungen mi t welchen Fahrzeugen befahren werden dürfen. Humusierte Flächen dürfen wegen der Gefahr der Verdicht ung in keinem Fall mit schweren oder gummibereiften Fah rzeugen befahren werden. Der Einsatz chemischer Mittel ist nur mit ausdrückliche r Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke Fremdkörper im Oberboden (Wurzelstöcke, Betonreste, gro ße Steine) sind zu laden und abzufahren. Soll Oberboden abgetragen werden, sind hoch gewachsene Kräuter und Gräser vorher zu mähen und zu zerkleinern. Frisches Häckselgut darf nicht in den Oberboden eingemi scht werden.
Landschaftsbauarbeiten Technische Vorbemerkungen
01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
01
BAUSTELLENEINRICHTUNG
01.04 WINTERBAUSCHUTZMAßNAHMEN
01.04
WINTERBAUSCHUTZMAßNAHMEN