Erdarbeiten
Erweiterung Schule Hochfeld
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME Gegenstand der Planung ist die bauliche Erweiterung der Schule Hochfeld am Standort Aalborgstraße 78-84 in 24768 Rendsburg. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde beabsichtigt als Eigentümer der Liegenschaft, die bestehende Schule weiterzuentwickeln und auszubauen. Hierzu ist die Errichtung eines zweigeschossigen Erweiterungsbaus im südlichen Bereich des Grundstücks vorgesehen, der unmittelbar an das bestehende Schulgebäude aus den 1980er Jahren angebunden wird. Das Gebäude wird teilunterkellert. Der Anbau entsteht auf der Grundfläche des ehemaligen Hausmeisterhauses, welches zuvor bereits abgebrochen wird. Der neue Baukörper ist bis zu 57 Meter lang und 36 Meter tief. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Straße am Kanal. Die Baustelle liegt angrenzend an bestehende Nachbarbebauungen. Der höchste Punkt des Daches beträgt etwa 10,60 m, jeweils vom Niveau der OK FFB EG (±0.00 = 9.44 m ü. NHN) gemessen. KONSTRUKTION Flachgründung auf einer 18 cm starken Stahlbetonbodenplatte mit umlaufender Frostschürze, frostfrei gegründet, und Einzelfundamente im Bereich hoher Lasten. Die Material- und Konstruktionswahl orientiert sich am Bestand. Im Erdgeschoss ist eine zweischalige Mauerwerksbauweise mit tragender Kalksandsteinwand und vorgemauerter Klinkerfassade vorgesehen. Die Decke wird als Stahlbetondecke ausgeführt, deren Mittelauflager aus deckengleichen Stahlträgern besteht. Das Obergeschoss wird als tragende Holzkonstruktion ausgeführt mit ebenfalls vorgemauerter Klinkerfassade. Die Dachgestaltung übernimmt die Formensprache des Bestands mit ca. 14,7° geneigten Pultdächern aus Sparren und Auflagern aus Pfetten mit zusätzlicher Aufsparrendämmung und extensiver Begrünung sowie Photovoltaik. Die Treppenläufe werden als Stahlkonstruktionen ausgeführt. Das Gebäude erhält einen Personenaufzug. Die Fenster sind als Holz-Aluminium-Fenster geplant. Die angrenzenden Außenflächen erhalten einen Pflasterbelag. OBJEKTBESICHTIGUNG Dem Bieter wird dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes über die Gegebenheiten der Baustelle und der Anfahrtswege zu informieren, insbesondere hinsichtlich der Baustellenzu- und -überfahrt an den Baukörper. Nachforderungen aus Unkenntnis der Baustelle und ihren besonderen Gegebenheiten werden von der Bauleitung nicht anerkannt. Ein Termin zur Objektbesichtigung kann über die Vergabeplattform vereinbart werden. ANLAGEN Die dem LV beigefügten Anlagen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Zur Anlage gehören: die Ausführungspläne das Bodengutachten die Positionspläne und Berechnungen des Tragwerksplaners und der GEG Nachweis UNKLARHEITEN IN DEN AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN Fehler und Unklarheiten, die bei der Kalkulation des Angebotes in den Angebotsunterlagen auffallen, sind umgehend durch Kontaktaufnahme mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Alle in diesem LV ausgeschriebenen Leistungen beinhalten das Liefern und Montieren des Materials, wenn nicht im Positionstext etwas anderes bestimmt ist. MATERIALVORGABEN Wird in einzelnen Positionen ein Richtfabrikat benannt und fehlt die zugehörige Bieterangabe zum angebotenen Fabrikat, so gilt das vorgegebene Fabrikat als angeboten. Vom Bieter gewählte Werkstoffe und Materialien dürfen nur nach ausdrücklicher Freigabe des AG eingebaut werden. TERMINE Die Leistungen sind nach dem bauseitigen Terminplan zu erbringen. Weitere Termine ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen. BAUSTELLENEINRICHTUNG Soweit nicht in gesonderten Positionen erfasst, ist das Liefern, Vorhalten und Entfernen der für die eigenen Leistungen notwendigen Baustelleneinrichtung einschließlich aller Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hebezeuge, Aufzüge, Hilfskonstruktionen, Arbeitsgerüste und Sicherheitseinrichtungen in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Arbeitsstättenrichtlinien für Baustellen sind zu beachten. Der AN hat ausschließlich die ausgewiesenen Verkehrswege zu benutzen. Umfangreiche Materiallieferungen sind mit der Bauleitung des AG abzustimmen. Materiallager- und Containeraufstellflächen stehen lediglich innerhalb eines abgegrenzten Bereiches auf dem Baugrundstück zur Verfügung. Die Aufteilung ist mit der Bauleitung des AG abzustimmen. Wenn der Baubetrieb es erfordert, hat der AN sein Material oder Container auf dem Baugelände umzuräumen, ohne dass dem AG daraus Kosten entstehen. Das Baugrundstück darf nur zum Zweck der Belieferung oder Entsorgung befahren werden. Parkmöglichkeiten sind auf dem Gelände weder für PKW noch für LKW vorhanden. Genehmigungen und Kosten für Anmietungen auf öffentlichem oder privaten Grund sind ggf. vom AN zu übernehmen. Zusätzlich sind auf Anweisung der Bauleitung des AG Lastverteilungsplatten zu verlegen, unterhalten und abzufahren. Ebenfalls ist die provisorische Ableitung von Niederschlagswasser anzuschließen, zu unterhalten und anschließend zu demontieren. Die Gebäudeeinmessung (Lage und Höhe) ist Bestandteil der Leistung des AN und hat durch einen amtlichen Vermessungsingenieur nach den Plänen des Architekten zu erfolgen, sowie das Liefern und Erstellen eines Schnurgerüstes nach Vorgabe des Vermessers. Die Absturzsicherung des Aufzugschachtes und Treppenhauses sind gemäß UVV vom AN zu errichten und über die eigene Nutzungsdauer hinaus vorzuhalten. Diese muss für weitere Arbeiten leicht de- und wieder montierbar sein und darf den Schachtquerschnitt nicht einschränken. Die Ver- und Entsorgungsmedien sind im Baufeld vorhanden. ABFALL und BAUSCHUTT Die Baustelle ist täglich aufzuräumen. Die Entsorgung von Abfall und Bauschutt, soweit von den Leistungen des AN herrührend, ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Trotz Aufforderung durch die Bauleitung nicht beseitigte Abfälle und Verschmutzungen werden bauseits auf Kosten des Verursachers entfernt. Ist dieser nicht feststellbar, werden die Kosten nach billigem Ermessen der Bauleitung des AG auf die an der Baustelle tätigen Gewerke verteilt. BESCHÄDIGUNGEN Verursacht der AN Beschädigungen an vorhandenen Bauteilen oder Anlagen, so hat er unverzüglich die Bauleitung davon zu unterrichten und die Beseitigung des Schadens auf seine Kosten zu veranlassen. VERARBEITUNG FEUERGEFÄHRLICHER MATERIALIEN Die Verarbeitung von feuergefährlichen Materialien (z.B. Kleber) ist rechtzeitig vor Beginn der Bauleitung schriftlich anzuzeigen mit Angabe über - den geplanten Beginn der Arbeiten - die voraussichtliche Dauer der Arbeiten - den Ort der Arbeiten (Angabe der Räume). Ebenfalls schriftlich anzuzeigen ist die tatsächliche Beendigung der Arbeiten. STUNDENLOHNARBEITEN ZUM NACHWEIS dürfen nur mit Genehmigung oder auf Anweisung des Auftraggebers oder seines Beauftragten ausgeführt werden. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden. Die Arbeitsnachweise sind unaufgefordert arbeitstäglich, mindestens wöchentlich, der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Bei Rechnungslegung ist der Ausführungszeitraum für Stundenlohnarbeiten aufzuführen. VERTRAGSGRUNDLAGEN Vertragsgrundlage wird die VOB in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. Die Leistung wird förmlich abgenommen, fiktive Abnahme gemäß VOB/B §12 Abs. 5 ist ausgeschlossen. Baustrom und Bauwasser werden vom AG kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Leistungen sind auszuführen nach den aktuellen Bauregellisten, Technischen Baubestimmungen und den darin enthaltenen Richtlinien, den anerkannten Regeln der Bautechnik, den Herstellervorschriften sowie Verarbeitungsrichtlinien und den in beigefügten besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen genannten Vorschriften zur Bauausführung. Die zur Anwendung gelangenden Baustoffe müssen bauaufsichtlich zugelassen sein. ABSTIMMUNGEN ZUM BAUABLAUF Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich bei der Vorbereitung und Durchführung seiner Leistungen mit den anderen auf der Baustelle eingesetzten Unternehmen über den bauleitenden Architekten selbständig und rechtzeitig hinsichtlich des technischen und zeitlichen Ablaufes seiner Leistungen abzustimmen. Er hat die aus einer fehlenden und/oder unrichtigen Abstimmung entstehenden Folgen zu tragen. Behinderungen anderer Unternehmer sind zu unterlassen, unvermeidliche gegenseitige Störungen sind hinzunehmen. Einmal wöchentlich findet im örtlichen Baubüro eine Baubesprechung statt. Der turnusmäßige Termin mit Uhrzeit wird zu Beginn der Maßnahme abgestimmt. Während der AN Leistungen auf der Baustelle ausführt, besteht generell eine Anwesenheitspflicht. Hierfür sind zwei Stunden pro Woche einzukalkulieren. Es kann je nach Bautenstand von der Bauleitung eine Lockerung vorgenommen werden. BAUSCHILD Eine Pauschale von 100,-€ für die Veröffentlichung auf dem Bauschild wird von der Schlussrechnung einbehalten.
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME
001 Baustelleneinrichtung
001
Baustelleneinrichtung
001.__.__.000160 Baustraße Baustraße und Baustelleneinrichtungsfläche für schwere Baufahrzeuge und Autokran aus Recycling-Material mit Vlies herstellen, vor- und unterhalten, anschließend aufnehmen und abfahren. Stärke bis 30,0 cm.
001.__.__.000160
Baustraße
300,00
003 Erd- und Kanalarbeiten
003
Erd- und Kanalarbeiten
003.01 Baugrube/Erdaushub
003.01
Baugrube/Erdaushub
003.02 Grabenaushub
003.02
Grabenaushub
003.03 Grundleitungen
003.03
Grundleitungen
003.04 Fettabscheider
003.04
Fettabscheider
003.05 Schmutzwasser Hebeanlage
003.05
Schmutzwasser Hebeanlage
003.06 Hauseinführung
003.06
Hauseinführung
003.07 Anschlusleitung Wärmepumpe
003.07
Anschlusleitung Wärmepumpe