Putzarbeiten
Erweiterung Max-Planck-Institut Plön
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
5 mm  Teppich 60 mm  Estrich              Trennlage PE-Folie   5 mm  Trittschalldämmung              Bitumenbahn              Bestandssohle
5 mm  Teppich
08 PUTZARBEITEN AN INNENWÄNDEN
08
PUTZARBEITEN AN INNENWÄNDEN
ZUSÄTLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN für das Gewerk 06-Innenputz- und Stuckarbeiten Bei der Ausführung sind die nachfolgenden Hinweise zu beachten. Leistungen die sich aus den Forderungen der ZTV ergeben und in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert vermerkt sind, müssen in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Technische Hinweise Maßgebend für die Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistungen sind die Richtlinien der VOB, DIN 18350 - Putz- und Stuckarbeiten (ATV) und DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, neueste Fassungen - sowie im einzelnen und besonderen folgende aufgeführte DIN-Normen: Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen: EN 13914-1       Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen - Teil 1: Außenputz DIN EN 13963   Materialien für das Verspachteln von Gipsplatten-Fugen - Begriffe,                Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 998-1    Festlegung für Mörtel im Mauerwerksbau-Teil 1: Putzmörtel DIN EN 15824-   Festlegungen für Außen- und Innenputze mit organischen Bindemitteln; DIN 18201-      Toleranzen im Bauwesen - Begriffe, Grundsätze, Anwendung, Prüfung DIN 18202-      Toleranzen im Hochbau - Bauwerke DIN 18363-      Maler- und Lackierarbeiten (ATV) DIN 18550      Putz - Baustoffe und Ausführung" DIN 4102-      Brandschutz im Hochbau DIN 4108-      Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109         Schallschutz im Hochbau Zusätzlich gelten folgende Vorschriften und Richtlinien: -   Merkblätter des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V Industriegruppe Baugipse -   Merkblätter des Industrieverbandes Werkmörtel e.V. (IWM) -   Merkblätter der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung    und Denkmalpflege WTA e.V -   Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V -    Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter der Bau-Berufsgenossenschaften -    LBO des jeweiligen Bundeslandes einschl. der Durchführungsverordnung -    die gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen -    Planungs- und Verarbeitungsrichtlinien des/der Systemhersteller(s) -    anerkannte Handwerksregeln des Gewerks Putz- und Stuckarbeiten Die aufgeführten Normen und Vorschriften gelten, soweit an anderer Stelle in den Verdingungsunterlagen nichts anderes bestimmt ist. Der Ausführung zu Grundezulegen ist immer die jeweils im Ergebnis höherwertige Forderung. Vorbemerkungen zur Ausführung Putz- und Stuckarbeiten: 1.   Die Innenputzarbeiten sind mit ausreichend Personalstärke und Maschineneinsatz    auszuführen. Es ist gleichzeitig in mehreren Geschossen und Bauteilen zu arbeiten. Hierbei    kann es auch vorkommen, dass in mehreren Etappen zu arbeiten ist, z.B. je nach    Baufortschritt zeitlich versetzt mehrmals in ein Geschoss gesprungen werden muss. 2.   Das Aufstellen von ausreichenden Silos je nach Bautenstand und örtlichem Bedarf der    Putzarbeiten ist gewissenhaft und eigenverantwortlich vom AN zu organisieren. 3.   Alle angrenzenden Bauteile sind vor Verschmutzungen und Beschädigungen durch die    Putzarbeiten zu schützen. 4.   Nach geschossweiser/abschnittsweiser Fertigstellung der Arbeiten ist aller bei den    Arbeiten angefallene Schutt aufzunehmen und abzufahren. Der jeweilige Bereich ist    besenrein zu übergeben. Bei nicht einwandfreier Beseitigung des Schuttes bzw. Reinigung    durch den AN behält sich die Bauleitung vor, ohne weitere Aufforderung an den AN    eine Fremdfirma mit den Reinigungsarbeiten zu beauftragen. In diesem Fall wird der AN    mit den Kosten belastet. 5.   Die bauseits gestellten Meterpunkte in den Geschossen sind insbesondere in Bezug auf    die Höhenjustierung von abschlussfugenbildenden Putzkanten zwingend einzuhalten. Die    Höhen sind rechtzeitig vor Arbeitsbeginn zu überprüfen. Bei Verlust oder Unstimmigkeit    bezügl. der Meterpunkte ist die örtliche Bauleitung unverzüglich schriftlich zu informieren. 6.   Die Putzarbeiten sind so auszuführen, dass eine gegenseitige Behinderung im Hinblick auf    die zeitlich verzahnt laufenden Ausbaugewerke ausgeschlossen ist. Der Arbeitseinsatz ist    unbedingt mit der Bauleitung abzustimmen. Zeitliche Unterbrechungen, das wiederholte    Einrichten der Baustelle, das Springen in verschiedene Bauwerksabschnitte, Geschosse    und Geschossbereiche sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten und werden    nicht gesondert vergütet. 7.   Bei abgehängten Decken ist der Wandputz ca. 20 cm über UK-Abgehängte Decken zu    ziehen. 8.   Der AN hat alle für seine Arbeiten erforderlichen Leitern, Gerüste, auch über 2 m, und    Hebezeuge usw. selbstständig beizubringen. Der AN haftet selbst für fehlende Gerüstteile. Die Betriebssicherheit der Arbeitsgerüste ist durch den Auftragnehmer zu jeder Zeit sicherzustellen. Im Treppenhaus sind die Mehraufwendungen für Arbeitsgerüste in der entsprechenden Position einzuarbeiten. 9.   Putzmehrstärken bis 5 mm sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten. 10.   Die beschriebenen Leistungen beinhalten jeweils die technisch wie optisch vollständige,    abgeschlossene und für den Nutzer ohne weitere Nacharbeiten benutzbare Leistung,    Lieferung und Montage, auch wenn dies im Leistungstext nicht ausdrücklich geschrieben    steht. 11.   Grundsätzlich sind nur zugelassene Materialien und geschlossene System zu verwenden. Durch den AN sind Aufmaße Vorort zu nehmen. 12.   Folgende Anforderungen an die zu erstellenden Putzflächen sind vom AN bindend einzuhalten:    -    flächenbildende Ausführung durch maßgerechtes Verputzen unter strikter Berücksichtigung       der Planungsziele wie ebener Anschluss zu eigenen Putzschienen etc.    -    die Putzflächen sind in allen Gebäudeteilen mit der gleichen Oberflächenbeschaffenheit       auszuführen    -    Eine Bemusterung hat gem. VOB zu erfolgen und ist rechtzeitig, ca. 4 Wochen vor       Arbeitsaufnahme auf eigene Initiative des AN mit den AG und/oder seinem bevollmächtigten       Architekten vor Ort abzuhalten.    -   Kellenschnitte oder sonstige Fugen sind ausdrücklich zu vermeiden und nur als technisch       bedingte Arbeitsfugen zulässig. Diese Fugen sind nach Austrocknung des Putzes mit       geeignetem Füllspachtel ansatzlos und malerfertig zu schließen.       Ist in der Leistungsbeschreibung keine Trennung beschrieben, so ist gemäß Ausführungs-       und Detailplanung dicht und flächenbündig an dafür vorgesehene Putzschienen und -kanten       anzuarbeiten.    -   Abschlussschienen, die den Putz später sichtbar begrenzen, sind exakt nach Meterpunkten       auszunivellieren bzw. gemäß Planvorgabe zu setzen. Hierbei sind insbesondere die       Vorleistungen anderer Gewerke genau zu prüfen und bei Ab weichungen die Bauleitung       zur Klärung ausdrücklich heranzuziehen.    -    Notwendig werdende Mehrputzstärken sind vor Ausführung von der örtlichen Bauleitung       freizugeben und die Massen gemeinsam zu nehmen und zu protokollieren.    -   Fensterbänke, Rohre, Einbauten u. dgl. sind so einzuputzen, dass am Putz keine Schäden durch       thermische Längenänderungen entstehen können.
ZUSÄTLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
08.01 Vorbereitende Maßnahmen
08.01
Vorbereitende Maßnahmen
08.02 Innenwandputz aus Gipsputz
08.02
Innenwandputz aus Gipsputz
08.03 Innenwandputz aus Kalkzementputz
08.03
Innenwandputz aus Kalkzementputz
08.04 Innenwandputz Sonstiges
08.04
Innenwandputz Sonstiges

Ihre Angebotsdetails

Gesamtbetrag netto
Nachlass
0,00
Gesetzl. Mehrwertsteuer
%
0,00
Gesamtbetrag brutto
0,00
Skonto
%
Skontofrist
Tage
0,00
Gesamtbetrag brutto (skontiert)
0,00
Gesamtbetrag netto inkl. Nachlass
0,00

Ihre Dokumente

Anmerkungen