Markierungsarbeiten (6.Bauabschnitt)
Erweiterung KG Herten
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 - Situation und Bauvorhaben Situation und Bauvorhaben 1. Lage des Grundstücks ALDI GmbH & Co. KG Herten, Hohewardstraße 345-349, 45699 Herten Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über ausgebaute Straßen. 2. Das Bauvorhaben Die Firma ALDI GmbH & Co. KG betreibt in Herten ein Logistikzentrum zum Umschlag von Waren.       Für die Erhöhung der Anzahl an Frischeprodukten werden derzeit die vorhandenen Lagerhallen umgebaut. Im 2.Abschnitt der Baumaßnahme wird im 6.Bauabschnitt des Logistikzentrums ein neues Kühllager als Haus-in-Haus-Konstruktion eingebaut. Die vorhandenen Markierungen müssen entfernt und der neuen Nutzung angepasst werden. 3. Baubeschreibung Das vorliegende Leistungsverzeichnis umfasst notwendigen Arbeiten, die im Zuge der Umbaumaßnahme erbracht werden müssen. Folgende Leistungen sind auszuführen: Demarkierungsarbeiten Markierungsarbeiten 4. Allgemein Dem Bieter wird zwingend empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über Lage und Beschaffenheit der Baustelle, deren Zugangsmöglichkeit, alle sein Gewerk betreffenden Randbedingungen zu informieren. Kenntnisse des Bieters über alle vorgenannten Rahmenbedingungen werden vom Bauherrn und vom Architekten bei sämtlichen Verhandlungen sowie bei der Ausführung vorausgesetzt. Nachforderungen, Terminaufschübe usw. aus Unkenntnis werden nicht anerkannt.
01 - Situation und Bauvorhaben
02 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 1. Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Vor Ausführung seiner Leistungen sind vom Auftragnehmer nach Lage und Ausmaß die benötigten Flächen für Baustelleneinrichtungen und Lagerung mit der Bauleitung und dem Betrieb abzustimmen und nach deren Weisung zu belegen. Innerhalb der benannten Flächen sowie innerhalb seiner Arbeitsbereiche obliegt dem AN die Verkehrssicherungspflicht, notwendige Verkehrsflächen sind freizuhalten. Material kann nur ungesichert an angegebener Stelle zwischengelagert werden. 2. Bodenverhältnisse Nicht relevant. 3. Entsorgung Darf nur stattfinden: Schutt und Müll mittels Container Abwasser über das Schmutzwassersystem Sondermüll entsprechend den behördlichen Vorschriften 4. Technische Regelwerke Es gelten die Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen und -lieferungen, die zusätzlichen Vertragsbedingungen zum VOB-Vertrag, die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, die Technischen Lieferbedingungen, alle einschlägigen DIN-Vorschriften, bauaufsichtsamtliche Bestimmungen, Technischen Prüfvorschriften, Merkblätter, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Montage-, Verarbeitungs- und Werksvorschriften der Materialhersteller, alles in den neuesten Fassungen. 5. Montagebedingungen Soweit Berührungspunkte mit Gewerken anderer Auftragnehmer bestehen, hat der AN seine Ausführung mit diesen Auftragnehmern zu koordinieren. Die Ausführung muss gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Der Untergrund besteht aus einer Stahlbetonbodenplatte mit einem Deckbelag aus kunststoffmodifiziertem Estrich. 6. Abgegoltene Nebenleistungen Folgenden Forderungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren: notwendige Maßnahmen zum Schutz angrenzender und/oder berührender Bau- und/oder Einbauteile und fertiggestellter Flächen anderer Gewerke Müssen vorhandene Schutzeinrichtungen für die Ausführung entfernt werden, so ist die Entfernung und die Wiederherstellung dieser Schutzeinrichtungen unmittelbar vor und nach den Arbeiten Sache des Auftragnehmers und auf den jeweiligen Arbeitsbereich zu beschränken. die Lieferung der Einbauteile und des gesamten Materials, frei Baustelle einschl. Abladen und Transport zur Verwendungstelle evtl. erforderliche Zwischenlagerung, nach Angabe der Bauleitung Werden Ungenauigkeiten an der Leistung des AN über die zulässigen Toleranzen hinaus festgestellt, so sind sie ohne Aufforderung auf Kosten des Auftragnehmers sofort zu beseitigen, ohne das Gefüge der Konstruktion und den Arbeitsablauf zu stören. 7. Reinigung Alle durch den AN verursachten Verschmutzungen sind zu beseitigen. Kommt der AN seiner Verpflichtung nicht nach, ist der AG berechtigt, diese Leistung auf Kosten des AN zu veranlassen. Der AN ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzungen zu ergreifen. 8. Abfallentsorgung Mit Beauftragung der Leistung sind sich Auftraggeber und Auftragnehmer einig, dass der Auftragnehmer Abfallerzeuger und Abfallbesitzer hinsichtlich der Abfälle ist und wird, die bei der Vertragserfüllung anfallen. Der Auftragnehmer organisiert selbstständig und ohne Weisung durch den Auftraggeber die ordnungsgemäße Entsorgung der angefallenen gefährlichen und nichtgefährlichen Abfälle gemäß des zurzeit gültigen Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Mit der Angebotsabgabe erklärt der Auftragnehmer, dass sämtliche abfallrechtlichen Pflichten übernommen werden. Eine zusätzliche Vergütung für die Übernahme der Erzeugerpflichten erfolgt nicht.
02 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
03 - Zusätzliche Technischen Vertragsbedingungen - Allgemeine Angaben Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemeine Angaben 1. Bautagesberichte Der Auftragnehmer ist verpflichtet Tagesberichte zu erstellen und diese der Objektüberwachung spätestens am Anfang der Folgewoche elektronisch zu übermitteln oder in Papierform mit folgendem Inhalt zu übergeben: täglicher Arbeitsbeginn und -ende Anzahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte und eingesetzten Großgeräte Angaben zu den Witterungsverhältnissen und den Temperaturen (min/max) Beginn, Zwischenstand und Fertigstellung von einzelnen Bauarbeiten und Bauabschnitten Behinderung, Unterbrechung und Verzögerung der Arbeiten und ihre Ursachen Verkehrsfreigaben, Bauübergaben, Abnahmen, Materiallieferungen und Aushubabtransporte außergewöhnliche Ereignisse (z. B. Arbeitsunfälle, Schadensfälle, Unterweisungen) 2. Abrechnung Rechnungen sind kumulierend aufzustellen. Die Vergütung von Abschlagszahlungen bedeutet keine Anerkennung der Richtigkeit und Mängelfreiheit der von ihr erfassten Leistungen, Massen oder Preise. Die Aufmaße sind in folgender prüfbarer Form vorzulegen: Aufmaßblätter sind mit folgendem Aufbau einzureichen und fortlaufend zu nummerieren: Kopfzeile mit Projekt, Titel, LV-Positionsnummer und Kurztext der Leistungsposition Rechenvorgänge sind systematisch und nachvollziehbar aufzubauen In den Aufmaßblättern benannte Abrechnungspläne sind beizulegen; jedes abgerechnete Maß muss im Abrechnungsplan aufgeführt sein. Unterschiedliche Positionen sind ggfs. farbig anzulegen und Einzelflächen unter Umständen gesondert zu kennzeichnen Nachträge sind fortlaufend zu nummerieren Aufmaße und Rechnungen, welche die vorgenannten Kriterien in wesentlichen Punkten nicht erfüllen, können vom AG als unprüfbar an den Auftragnehmer zurückgeschickt werden 3. Zur Leistung bzw. zur abgegoltenen Nebenleistung gehören: Die Kontrolle der örtlichen Gegebenheiten Kostenlose Beseitigung durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen Müssen vorhandene Schutzeinrichtungen für die Ausführung entfernt werden, so ist die Entfernung und die Wiederherstellung dieser Schutzeinrichtungen unmittelbar vor und nach den Arbeiten Sache des Auftragnehmers und ist auf den jeweiligen Arbeitsbereich zu beschränken. Werden Ungenauigkeiten an der Leistung des AN über die zulässigen Toleranzen hinaus festgestellt, so sind sie ohne Aufforderung auf Kosten des Auftragnehmers sofort zu beseitigen, ohne das Gefüge der Konstruktion und den Arbeitsablauf zu stören.
03 - Zusätzliche Technischen Vertragsbedingungen - Allgemeine Angaben
04 - Sicherheitsrelevante Bedingungen Sicherheitsrelevante Bedingungen 1. Arbeiten bei laufendem Betrieb Das Logistikzentrum ALDI GmbH & Co. KG Herten dient als Umschlaglager für Waren des täglichen Bedarfs. Darüber hinaus werden Frischwaren in einem Kühllager bis zur Auslieferung in die Filialen zwischengelagert. Für die angefragten Leistungen wird der Betrieb nicht unterbrochen. Lagerflächen, Arbeitszeiten und Transportwege werden durch den Betrieb vorgegeben. Für alle innerhalb der Betriebsgebäude auszuführenden Arbeiten gelten die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften der Firma ALDI. Alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Arbeitssicherheit sowie zum Schutz vor Verschmutzung sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren und werden, wenn nicht in einer Leistungsposition abgefragt, nicht gesondert vergütet. 2. Sicherheit- und Gesundheitsschutz Es wird ausschließlich für die durchzuführenden Arbeiten geeignetes Personal eingesetzt. Bei groben Sicherheitsverstößen (z. B. Arbeiten unter Gefährdung für sich und andere) kann die betroffene Person von der Baustelle zeitweise aber auch dauerhaft verwiesen werden. Eine Gefährdungsbeurteilung gemäß §§ 5, 6 ArbSchG ist für die geplanten Tätigkeiten auf der Baustelle zu erstellen. Auf Anforderung ist diese dem Auftraggeber, Bauleiter oder dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zur Verfügung zu stellen. Die vor Ort Beschäftigten sind gemäß BGV A 1 über die Gefahren am Arbeitsplatz und auf der Baustelle, einschließlich Maßnahmen zu deren Abwendung zu unterweisen. Auf Anforderung ist diese dem Auftraggeber, Bauleiter oder dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zur Verfügung zu stellen. Werden besonders gefährliche Arbeiten nach Anlage 2 der BaustellV durchgeführt, so sind diese der Bauleitung und dem Koordinator mitzuteilen. Bei Verwendung von Gefahrstoffen müssen vor Baubeginn die Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen vorgelegt werden. Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen anderer Gewerke durch die eingesetzten Gefahrstoffe werden mit diesen unmittelbar angesprochen. Die eingesetzten Betriebsmittel müssen für den Einsatz auf der Baustelle geeignet sein und gemäß BetrSichV geprüft sein. Die eingesetzten elektrischen Betriebsmittel müssen für den Einsatz auf der Baustelle geeignet und gemäß BGV A 3 geprüft sein. Die erforderliche Anzahl von Ersthelfern sowie Verbandskästen gemäß BGV A 1 sind vor Ort zu halten. Auf Anforderung ist dieses dem Auftraggeber, Bauleiter oder dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordinator nachzuweisen. Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung ist den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen und sind von den Beschäftigten zu tragen. Zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen beim gleichzeitigen Einsatz mehrerer Unternehmen und Selbstständiger an einem Arbeitsplatz wird eine Person, die die Arbeiten aufeinander abstimmt, mit entsprechender Weisungsbefugnis ausgestattet.
04 - Sicherheitsrelevante Bedingungen
05 - Planunterlagen Planunterlagen Zur Kalkulation liegen dem Leistungsverzeichnis nachfolgende Unterlagen als pdf-Dateien bei: Plan -Nr. Index Planbezeichnung Maßstab Planunterlagen Architekturbüro Stülp 361-5-01 H Lageplan 1 : 500 361-5-02a Planausschnitt 6.Bauabschnitt 1 : 250 (Stand der neuen Markierung, 10.07.2026, noch ohne Sperrflächen)
05 - Planunterlagen
06 - Terminplan Terminplan Voraussichtliche Ausführungszeiten Herstellung der Bodenmarkierung, voraussichtlich 42. bis einschließlich 46.KW 2026 Demarkierung nach Auftragsvergabe jederzeit möglich
06 - Terminplan
01 Markierungsarbeiten 6.Bauabschnitt
01
Markierungsarbeiten 6.Bauabschnitt
HINWEIS Die Lagerhalle wurde im Vorfeld mit einem Sachverständigen hinsichtlich der Demarkierungs- und Markierungsarbeiten begangen und bewertet. Die vorhandene Markierung lässt sich mittels Schleifverfahren entfernen, Diese Feststellung wurde im Zuge der Sanierung von Estrichrissen ebenfalls bestätigt. Die Bieter haben vor der Angebotsabgabe die Möglichkeit, die örtlichen Gegebenheiten zu besichtigen. Dabei können  Probeflächen demarkieren werden, um den erforderlichen Aufwand realistisch kalkulieren zu können. Mit der Angebotsabgabe gelten die örtlichen Gegebenheiten als bekannt. Nachträgliche Mehrvergütungsansprüche aufgrund eines erhöhten Aufwands oder erschwerter Bedingungen bei der Demarkierung werden ausgeschlossen.
HINWEIS
01.__.0010 Baustelleneinrichtung An- und Abreise des Fachpersonals sowie An- und Abtransport der Geräte / Maschinen für die Durchführung der De-/Markierungsarbeiten. Jeweilige Vergütung für einen durchgängigen Arbeitsabschnitt (mehrere Tage)
01.__.0010
Baustelleneinrichtung
5,00
St
01.__.0020 Demarkierung (Schleifen) Vorhandene Markierung auf Böden, als Streifen, Untergrund Estrich, kunststoffvergütet, Oberfläche gerieben, Breite 100 mm bis 120 mm Einzellänge über 0,50 bis 100,00 m im Schleifverfahren mit geeigneten Schleifgeräten mit Absauganlage fachgerecht entfernen, inkl. nachfolgender gründlicher Reinigung des Untergrundes. Anfallende Stoffe werden Eigentum des AN und sind entsprechend den Vorschriften zu entsorgen Nach der Demarkierung muss der Boden für die Neumarkierung ohne zusätzliche Ausbesserungsmaßnahmen geeignet sein.
01.__.0020
Demarkierung (Schleifen)
8.500,00
m
01.__.0030 Demarkierung (nach Wahl des AN) Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch nach Wahl des AN. gewähltes Verfahren:
01.__.0030
Demarkierung (nach Wahl des AN)
E
8.500,00
m
01.__.0040 Markierung 2-K K809 - gelb Markierung auf Böden, als Streifen, Untergrund Estrich, kunststoffvergütet, Oberfläche gerieben, Breite 100 mm Einzellänge ca. 3,70 m, aus folgendem Werkstoff herstellen: Lösemittelarme, aromatenfreie Zweikomponenten-High-Solid-Farbe auf Basis modifizierter Epoxidharze und Polyaminoamid-Härter. Fabrikat: Swarco - Limboroute 2-K K809 Nassfilmdicke: 400 µm Farbton: gelb
01.__.0040
Markierung 2-K K809 - gelb
9.500,00
m
01.__.0050 Markierung 2-K K809 - rot Farbton: rot
01.__.0050
Markierung 2-K K809 - rot
W
1.550,00
m
01.__.0060 Markierung (alternativ - gelb) Alternatives Produkt Markierungsfarbe nach Vorschlag des Bieters, Farbe möglichst geruchsfrei in der Verarbeitung, (Lagerhalle ist in Betrieb) Farbton: gelb (vom Bieter einzutragen)
01.__.0060
Markierung (alternativ - gelb)
E
W
9.500,00
m
01.__.0070 Markierung (alternativ - rot) Alternatives Produkt Markierungsfarbe nach Vorschlag des Bieters, Farbe möglichst geruchsfrei in der Verarbeitung, (Lagerhalle ist in Betrieb) Farbton: rot (vom Bieter einzutragen)
01.__.0070
Markierung (alternativ - rot)
E
W
1.550,00
m
01.__.0080 Sperrfläche anlegen Herstellen von Sperrflächenmarkierungen einschließlich Reinigung der Flächen, Einmessen, Abkleben/Anzeichnen, Ausführung mit Randbegrenzung, Linienführung und Schrägschraffur in fachgerechter Geometrie, inklusive sämtlicher Nebenleistungen, Material und Arbeitsaufwand, in Einzelflächen Farbton: rot
01.__.0080
Sperrfläche anlegen
20,00
01.__.0090 Klarlack Versiegelung der Markierung mit Deckschicht aus Klarlack. Fabrikat: Swarco - 2-K UV-Klarlack
01.__.0090
Klarlack
11.050,00
m
01.__.0100 Klarlack (alternativ) Alternatives Produkt Klarlack nach Vorschlag des Bieters. (vom Bieter einzutragen)
01.__.0100
Klarlack (alternativ)
E
W
11.050,00
m
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten, die evtl. anfallen, sind vor Arbeitsbeginn anzuzeigen und täglich zur Anerkennung vorzulegen. Später vorgelegte Rapportzettel können nicht anerkannt werden. Alle auf Nachweis auszuführenden Arbeiten werden bis zur Fertigstellung der Anlage zu diesen Preisen vergütet, Material wird zu den Angebots-/ Lieferpreisen vergütet! Die angefragten Stundenlöhne sind als Mischpreis aus verschiedenen Berufsgruppen anzugeben. Kosten für Führungs- und Aufsichtspersonal werden nicht gesondert vergütet, sondern sind anteilig zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für alle Lohnnebenkosten (Fahrgelder, Unterkunftsgelder etc.) oder evtl. anfallender Überstundenzuschläge.
Stundenlohnarbeiten
01.__.0110 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in für unvorhergesehene Arbeiten. Nur auf besondere Anordnung der örtlichen Bauleitung und des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnunabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
01.__.0110
Facharbeiterstunden
E
1,00
h
01.__.0120 Materialanteil Materialanteil auf vorstehende Lohnpositionen ...........%                   (vom Bieter einzutragen)
01.__.0120
Materialanteil
E
1,00
h