Dachdeckerarbeiten
Erweiterung ALDI-Filiale Neunkirchen
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allg.Anmerkungen - Kalkulationsgrundlagen - Baubeschreibung - Techn. Vertragsb... Seitliche Erweiterung ALDI- Filiale: Seitliche Erweiterung einer ALDI- Filiale (VST 63) in 66539 Neunkirchen- Wellesweiler, Untere Bliesstraße 63. Der Auftragnehmer hat seinem Angebot die diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Unterlagen bei der Preisfindung zugrunde zu legen. Diese sind im Folgenden nochmals aufgeführt: 01 Muster VOB- Bauvertrag: - 01 - VOB-Bauvertrag. docx - 02 - VOB-Bauvertrag - Anlage 4_Muster Vertragserfüllungsbürgschaft.docx - 03 - VOB-Bauvertrag - Anlage 5_Muster Mängelhaftungsbürgschaft.docx 02 Planunterlagen Architekt: - 190_20260302_63_Erdgeschoss_M100_Index_D.pdf - 191_20260225_63_Lageplan_M250_Index_A.pdf - 192_20260225_63_Schnitte_A_bis_D_M100_Index_C.pdf - 193_20260217_63_Ansichten_M100_Index_A.pdf - 195_20260225_63_Ringankerbereich_M100_Index_A.pdf - 196_20260302_63_Bestand_Staubwand_M100_Index_A.pdf - 207_2026-03-05_BOU_63_Neunkirchen_Anlage 3.pdf 03 Statik und Pläne Rohbauarbeiten: - C5011-S-01-Grundriss EG, Schnitte.pdf - C5011-Statik-Rev-A_Erweiterung-ALDI-Wellesweiler_signiert.pdf 04 Pläne Stahlbauarbeiten: - C5011-ST-01-Stahlbau - Teil 1 - Grundriss, Schnitte.pdf 05 Brandschutzkonzept: - 13342-25-PI-4558-P1-G-BSN.pdf - 13342-25-PI-4558-P1-G.pdf 06 Bauschein: - 63_Bauschein_seitl-Erweiterung_Seiten 1-4.pdf Baubeschreibung: Die ALDI SÜD Immobiilienverwaltungs- GmbH & Co. oHG, c/0 ALDI SE& Co. KG in Kirchheim a. d. Weinstraße plant an der VST 63 in 66539 Neunkirchen- Wellesweiler, Untere Bliesstraße 63 eine seitliche Erweiterung des Marktes, sowie die Umverlegung der Backwelt in den hinteren VK- Bereich. Die Erweiterung des Einkaufsmarktes soll an der, vom Eingang betrachtet, rechten Längsseite angebaut werden. Die bestehende Außenanlage bleibt größtenteils bestehen bzw. wird im Bereich des neuen Anbaus angepasst. Im Zuge der Maßnahme sollen verschiedene, kleinere Ausbesserungsarbeiten im Bereich der Parkplatzzufahrt mit erledigt werden. Die bestehende Außenwand des jetzigen seitlichen Anbaus wird abgebrochen, ebenso der bestehende Türkoffer, der für die Bauphase zunächst noch in umgenutzter Funktion erhalten bleibt und der Pfand-/ Backraum. Zur Anbauseite wird die Verkaufsfläche während der Bauzeit durch eine tragende Staubschutzwand abgetrennt, die im Fußbereich auch gegen Feuchtigkeit abgedichtet werden soll und in die Überwachung der Alarmanlage mit eingebunden ist. Während der Bauzeit liegt das Bestandsdach auf dieser tragenden Holzwand auf, die durch den Zimmerer/ Dachdecker erstellt wird. Der neue Pfandraum wird der seitlichen Erweiterung vorgelagert. Die Erweiterungsbauten müssen dem Bestand in Materialauswahl, Abmessungen und Optik entsprechen. Die seitliche Erweiterung bedingt den Rückbau der beiden seitlich aufgesetzten Giebelkonstruktionen im Dach. Konstruktiv wird der Anbau als Mauerwerksanbau mit Stahlbeton- stützen und - ringankern ausgebildet. Zur Abfangung der zu öffnenden Außenwand ist eine Stahlrahmenkonstruktion geplant, die auch gleichzeit Tragwerk für das neue Flachdach ist. Die Wandflächen werden innen- und außenseitig verputzt. Installationen sind gem. Vorgabe der Fachplanung unter- bzw aufputz auszuführen. Die Dachkonstruktion erfolgt als Trapezblech- Tragschale auf der Stahlrahmenkonstruktion mit 2% Gefälle nach außen, außen liegenden Regenfallrohren und einem Warmdachaufbau gem. Vorgabe der energetischen Berechnung. Entwässerung und Flachdachabdichung gem. Planung und Attikaverblechung als Abschluss auf der Mauerkrone der Attika. Die Flachdachabdichtung wird im Bereich der zurückgebauten Giebelaufsteller im Zuge der Anpassungsarbeiten des Daches unter das Ziegeldach bis zu einem durch den Planer vorgegebenen Punkt mit hochgezogen. Kontruktionshöhen Attika des Flachdachanbaus: OK Attika roh: +4,05 ab OKFFB und OK Attikaverblechung  +4,14 ab OKFFB. Der Dachaufbau erfolgt von innen nach außen wie folgt: Abhangdecke unter den Stahltragkonstruktionen, Stahlskelett- Rahmenkontruktion als Dachtragwerk, tragendes Stahltrapezblech gem. statischer Bemessung, Dampfsperre, Flachdach- Gefälledämmung mit 2 %- Verlegung nach außen, Flachdachfolieneindeckung als Abdichtung, außenliegende Entwässerung. Der Markt bleibt bis zur Schließphase kurz vor Eröffung geöffnet und im Betrieb. Während den Erweiterungsbaumaßnahmen läuft der Verkauf der ALDI Filiale weiter und darf durch die Arbeiten des AN nicht behindert werden. Die Baustellen- einrichtung, Lagerplätze etc. sind jeweils mit der Bauleitung abzustimmen. Für die Angebotsabgabe wird es empfohlen, die Örtlichkeit / bestehende Ausführung einzusehen. Der Verkaufsbetrieb der umzubauenden ALDI Filiale läuft weiter während der Bauausführung. Alle Arbeiten des AN müssen einen ungehinderten Fortlauf des Verkaufbetriebs gewährleisten. Lärmintensive Arbeiten können nur außerhalb der Ladenöffnungszeiten erfolgen. Staubentwicklung ist bei der Ausführung von Arbeiten des AN grundsätzlich zu vermeiden bzw. im Außenbereich zu minimieren, entsprechende Schutzmaßnahmen (Absaugung, dichtes abhängen mit Staubschutz Folie, etc.) sind vom AN vorzusehen. Eine Staubausbreitung im best. ALDI Gebäude ist vom AN in jedem Fall zu unterbinden. Erforderliche Sägearbeiten und andere Arbeiten des AN mit Staubentwicklung sind im Aussenbereich durchzuführen. Unterhalb der Binderkonstruktion wird eine Rasterdecke installiert, im Decken- zwischenraum bzw. unterhalb der Untergurte werden Elektro-, Lüftungs-, Heizungs-, Klimaleitungen und Leitungen der Gewerbekälte verzogen und an den Untergurten befestigt. Im Bereich der Erweiterung des Marktes werden die abgehängten Decken und Bodenbeläge an den Bestand angepasst und ggfls. erweitert. Trockenbauarbeiten erfolgen im Bereich der Pfandannahme. Malerarbeiten erfolgen im Bereich des Erweiterungs- Anbaus innen sowie außen gem. Baubeschreibung. Vereinzelt sollen im Zuge der Arbeiten auch Putzsanierungen am Bestand mit ausgeführt werden. Technische Vertragsbedingungen - Zimmerer- u. Dachdeckerarbeiten: Der Ausschreibung liegt die VOB, Teil C (neueste Ausgabe) mit den dort aufgeführten "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)" zugrunde. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten an Ort und Stelle davon zu überzeugen, dass die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeiten auszuführen sind. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Art der Ausführung, so hat er dies vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten die Maße der Zeichnungen am Bau zu prüfen. In die Preise sind folgende Kosten einzukalkulieren: Die erforderlichen Maßnahmen zur Ausführung der Arbeiten bei Regen und schlechter Witterung. Das Holz und alle Holzwerkstoffe sind bis zur endgültigen Fertigstellung zu schützen. Die Güte des Bauholzes hat den Forderungen der DIN 68365 zu entsprechen. Es darf nur trockenes Holz (max. Holzfeuchte 18%) zum Einbau kommen. Für Holzschutzmittel gilt DIN 68800. Der Bieter hat mit der Bauleitung und dem Unternehmen für Rohbauarbeiten die Durchführung seiner Arbeiten so abzustimmen, dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. Die Verantwortung für Werkstoffe und Beratung richtet sich nach VOB, Teil B, § 13 ! Der Auftragnehmer hat darauf zu achten, dass die Tragschale aus Trapezblech in einwandfreiem, glatten Zustand ausgeführt werden muss, da diese als Auflager für den Warmdachaufbau eines Foliendaches zur Ausführung kommt. Die Erstellung der Statischen Berechnungen und Konstruktionszeichnungen für nachfolgende ausgeschriebene Dachkonstruktion zur Vorlage beim Prüfingenieur (in 3-facher Ausfertigung) ist einzukalkulieren. System nach Wahl des Bieters. Die in der statischen Vorbemessung des Ing.- Büro CLS- Ing. GmbH & Co. KG angenommenen Lasten sind verbindlich zur Bemessung aller relevanten Bauteile im Dach anzusetzen. CLS- Ing. GmbH & Co. KG, Riedwiesen 9, 34281 Gudsenberg, C5011-Statik-Rev-A_Erweiterung-ALDI-Wellesweiler (260 Seiten). Die Kenntnis der Baustelle ist Voraussetzung für die Ausarbeitung und Preisgestaltung des Angebotes. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h. Leistungen, die sich mit der Ausführung ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind, soweit es sich nicht um Nebenleistungen nach VOB handelt. Sämtliche Materialien müssen miteinander unbedenklich verarbeitbar und verträglich sein (elektrolytische Spannungsreihe, Bitumenkorrosion usw.). Sämtliches Zubehör müssen vom selben Hersteller verwendet werden, um Funktion, Passform und Farbe zu garantieren. Bei Ausführung von Wandschalungen und Schalungen von Dachflächen ist auf die Anordnung einer funktionsfähigen Be- und Entlüftung zu achten. Es dürfen nur beste Qualitätsbleche, Stoffe und Bauteile verwendet werden. Alle müssen der DIN entsprechen. Verwahrungen und Befestigungen sind rückstausicher auszuführen. Bei allen Blechverkleidungen sind ausrechende Befestigungen wie Haften usw. anzubringen. Verbindungen und Befestigungen müssen sich ungehindert bei Wäremeinflüssen dehnen und zusammenziehen können. Alle Befestigungen haben so zu erfolgen, dass eine ausreichende Verankerung gegen Windangriffe gegeben ist. Weiterhin werden als zusätzliche technische Vertragsbedingungen vereinbart : -  ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten -  DIN 18 334 Zimmer- und Holzarbeiten -  DIN 1052 -  DIN 1055 -  DIN 68365 -  DIN 68800 -  DIN EN 1995 -  DIN 4047 -  DIN 18 338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten -  DIN 18399 Klempnerarbeiten -  DIN 18 202 Toleranzen am Bau -  DIN 4102-1 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen -  LBO die jeweils gültigen Landesbauordnungen -  UVV Unfallverhütungsvorschriften -  Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller -  DIN EN 13501 - Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten, -  Die Fachregeln des deutschen Dachdeckerhandwerks, -  Richtlinien für die Planung und Ausführung von Dächern mit Abdichtungen (Flachdachrichtlinien) Richtlinien für die Ausführung von Klempnerarbeiten an Dach und Fassade (Klempnerfachregeln), -  die Montage- und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller- und Zulieferfirmen, -  die jeweils gültigen TRGS, -  Sämtliche Unfallverhütungsvorschriften und die Regeln der Bauberufsgenossenschaften, -  die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen, Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den DIN-Normen, Fachregeln der Verbände, Verordnungen der Baubehörden, allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie Hinweisen des Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Vor Beginn der Arbeiten ist gemeinsam mit der Bauleitung eine genaue Leistungsaufnahme vorzunehmen und der Arbeitsablauf festzulegen. Der AN ist verpflichtet, bei der Ausführung die Koordinierung mit den anderen Gewerken zu gewährleisten, bei denen Kontaktpunkte zu den Dachdeckungs-/ Abdichtungsarbeiten und Klempnerarbeiten vorhanden sind. Alle Befestigungsmaterialien für Lattungen, Holzbohlen, etc. sind aus Edelstahl auszuführen, sofern in der Einzelposition nicht anders angegeben. Die erforderlichen Auszugswerte der Befestigungsmittel sind zu beachten (gemäß Angaben des Herstellers). Falls gefordert, sind Auszugsversuche vorzunehmen. Die Technische Regel ABuG - Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich der Auswirkungen auf Boden und Gewässer - des DIBt ist bei der Auswahl der Materialien sowie bei der Ausführung einzuhalten. Bei Verwendung von Abdichtungen, die Stoffe enthalten, die eine Durchwurzelung hemmen oder verhindern sollen (Wurzelschutzmittel), insbesondere bei Abdichtungsbahnen nach DIN EN 13707 (Bitumenbahnen für Dachabdichtungen), bzw. DIN EN 13956 (Kunststoff- und Elastomerbahnen für Dachabdichtungen) muss außerdem eine Leistungserklärung zu folgenden Eigenschaften vorgelegt werden: Deklaration von Art und Gehalt an Wurzelschutzmitteln, Angabe zum aktiven Einsatz von kanzerogenen, mutagenen sowie kein Einsatz > 0,3 Gew.-% von reproduktionstoxischen Stoffen nach CPL-Verordnung (EU) Nr. 1272/2008 (Leistungserklärung mittels ETA oder Dokumentation gemäß Art. 30 BauPVO). Für Klempnerarbeiten sind nur beste Qualitätsbleche, verzinkt bzw. Zinkbleche nach DIN EN 988 zu verwenden. Blechstöße sind gut überlappt, genietet und gelötet herzustellen. Je nach Erfordernissen müssen unter Beachtung der allgemein gültigen und anerkannten Ausführungsregeln Dehnungsfugen ausgeführt werden. Beim Einsatz von Kunststoff- und Elastomerbahnen dürfen nur solche Bahnen verwendet werden, die auch nach langjährigem Einsatz mikrobenfest und nachträglich ergänzbar und reparierbar sind. Die Bahnen müssen dauerhaft und offen gekennzeichnet sein mittels einer eindeutigen, wiederkehrenden Materialkennzeichnung (z.B. als Aufprägung) an der Oberseite der Dachahn in regelmäßigen Abständen (Mindestangaben: Herstellername, Werkstoff-bezeichnung nach DIN EN 13956 und Herstelldatum des Materials). Dämmstoffe aus Mineralfasern/ Mineralwolle u.ä. müssen gemäß der Gefahrstoffverordnung gesundheitlich unbedenklich und nach EG-Richtlinie 97/69 Anmerkung Q freigezeichnet sein. Das Glimmverhalten (nicht glimmend) muss nachgewiesen sein. Dämmstoffe auf der Basis von Polystyrol (XPS und EPS) dürfen keine Flammschutzmittel aus HBCD enthalten. Sämtliche Metallelemente sind untereinander metallisch zu verbinden. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Besondere Hinweise : Der Auftraggeber behält sich vor weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern. Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wieder-verwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen. Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzügl. zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG. Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z.Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.). Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit. Vergütung: Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutz-zulagen, Schlechtwetterzulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart. Ausführungsunterlagen: Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt. Ausführung: Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben. Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers. Haftung: Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unter-nehmers nicht eingeschränkt. Schriftverkehr: Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen. Ausführungszeiten: Bei Angaben von Fristen nach Werktagen behält sich der Auftraggeber die datumsmäßige Festlegung im Auftragsschreiben vor. Bauabschnitt: Aufbau des Flachdaches incl. Trapezblech, Dämmung, Folien, aller erforderlichen Nebenarbeiten, sowie Rückbau der beiden Giebeldachanbauten und sämtlicher Anpassungsarbeiten am bestehenden Dach (Satteldach mit Ziegeleindeckung) Ausführungszeitraum / Beginn: - statische Berechnung, sofort nach Auftragsvergabe innerhalb 2 Kalenderwochen - Baustelleneinrichtung:                                   ab ca. KW 25/26 - 2026 - Fangnetzte, Liefern und Montage Trapezblech: ab ca. KW 32/33 - 2026 - Dampfsperren, Dämmung, Übergang auf Bestandsdach: ab ca. KW 33/34 - 2026 - Flachdachfolie und Verblechungen Dach: ab ca. KW 35/36 - 2026 - Attikaverkleidungen, Blechuntersichten: ab ca. KW 37/38 - 2026 Ausführungsdauer: - Fangnetze, Montage Trapezblech 3 Arbeitstage - Dampfsperren, Dämmung, Anarbeiten an Bestand, etc. 5 Arbeitstage - Flachdachfolie und Verblechungen Dach 5 Arbeitstage - Attikaverkleidungen, Blechuntersichten 8 Arbeitstage Diese Fristen werden als Vertragsfirsten vereinbart. Sonstige Einzelfristen werden bei Auftragsvergabe geregelt. Der Bauzeitenplan wird im Zuge der Auftragsvergabe ausgetauscht. Projektbeteiligte: Nachfolgende Projektbeteiligte können bei bei Unklarheiten in ihrem Bereich und für Rückfragen kontaktiert werden: Architekt / Projektsteuerung u. Planung: Planungsgesellschaft mbH Kühn Architekten Am Kloster 2, 66571 Eppelborn Herr Joachim Hartkorn Tel.:      06881 / 88071  0 Fax:      06881 / 88071  20 E-Mail:  j.hartkorn@architekt-kuehn.de Architekt / Ausschreibung u. Bauleitung: streuber. architektur- & sachverständigenbüro Schillerstraße 14, 66482 Zweibrücken Herr Karsten Baier Tel.:      06332 / 9979060 Fax:      06332 / 4784666 E-Mail:  karsten.baier@streuberarchitektur.de Bodengutachten oder Statische Vorbemessung: Abstimmung über o.g. Kontakte.
Allg.Anmerkungen - Kalkulationsgrundlagen - Baubeschreibung - Techn. Vertragsb...
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.001 Baustelleneinrichtung Einrichten und Räumen der Baustelle, Vorhalten der gesamten Baustelleneinrichtung für die gesamte zu erbringende Leistung, inkl. An- u. Abfuhr der erforderlichen Geräte, deren Vorhaltung mit Betriebskosten, Auf-, Abbau und Vorhaltung der Material- container bzw. Bauwagen. In dieser Position ist auch die komlette Baustellensicherung einzurechnen, sowohl außerhalb des Baufeldes, für Straßen und Gehwege (Sicherung des Straßen- und des Personenverkehrs) als auch innerhalb der Baugrundstücks als Absicherung der Arbeits- und Lagerbereiche, Absturzkanten (Geländer / Seitenschutz) etc. Alle Sicherungsmaßnahmen nach Vorschrift und Forderung der zuständigen Behörden und Berufsgenossenschaft.
01.__.001
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
02 Rückbau Dachkonstruktion und Dachflächen
02
Rückbau Dachkonstruktion und Dachflächen
02.__.001 Schutzmaßnahmen Im Bereich der Arbeiten auf dem Dach sind geeignete Schutzmaßnahmen gegen z.B. herabfallende Gegenstände jeglicher Art zu errichten um die darunter befindlichen Personen, Kunden zu schützen. Verlegen von geschlossenen von z.B. Fangnetzen mit stabilen Planen, Verlegeplatten, etc. Die Fläche ist oberhalb der Untergurtebene abzusichern.
02.__.001
Schutzmaßnahmen
300,00
m2
02.__.002 Fangnetze Personenauffangnetze aus PPE, Maschenweite 10 cm, umlaufend mit einem 12 mm Randseil eingepaßt, gefertigt nach DIN 32767, nach Forderung der BG, DIN 4420. Zur Verwendung sind Schutznetze der Form A: mit Kauschenschlaufen, Randseil, Einlaßseil bzw. Form B: mit Randseil, Einlaßseil einzusetzen. Die Montage/Demontage von Auffangnetzen erfolgt unter Beachtung der "Richtlinien für Sicherheits- und Rettungsgeschirre". Auffangnetze dürfen nur an ausreichendtragfähigen Konstruktionen befestigt werden. Je nach Situation sind Auffangnetze ohne Tragekonstruktion in horizontal geführte Stahldrahtseile aufzuhängen. Dabei darf das Tragseil durch die Kauschenschlaufen gezogen werden oder Karabinerhaken nach DIN E 7944 verwendet werden.
02.__.002
Fangnetze
180,00
m2
02.__.003 Dacheindeckung aufnehmen, seitlich zwischenlagern Best. Dacheindeckung aus Betondachsteinen (Flächenziegel) von den seitlichen Anbaudächern zerstörungsfrei aufnehmen, zu Boden bringen und zum späteren Wiedereinbau seitlich zwischenlagern. Die Zwischenlagerung kann bis zum Wiederverlegen innerhalb von 3 Werktagen in unmittelbarer Nähe des Anbaus auf dem Boden (auf Paletten o. ä) erfolgen. Erforderliche Geräte, Hebezeuge, Transportmittel zur Erbringung vorbeschriebener Leistung sind mit dem Einheitspreis abgegolten.
02.__.003
Dacheindeckung aufnehmen, seitlich zwischenlagern
150,00
m2
02.__.004 Dacheindeckung aufnehmen und entsorgen Best. Dacheindeckung aus Betondachsteinen aus Flächen- und Ortgangziegeln von den seitlichen Anbaudächern aufnehmen und entsorgen. Das Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist von diesem fachgerecht zu entsorgen.
02.__.004
Dacheindeckung aufnehmen und entsorgen
150,00
m2
02.__.005 Dachlattung und Unterspanbahn entfernen und entsorgen Entfernen der Trag- und Konterlattung der seitlichen Anbauten bestehend aus imprägnierten Holzlatten ca. 30/50. Achsabstand der Konterlattung ca. 1,02 m, Abstand der Traglatten ca. 30 cm. Entfernen der vorhandenen Unterspannbahn. Das Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist von diesem fachgerecht zu entsorgen.
02.__.005
Dachlattung und Unterspanbahn entfernen und entsorgen
60,00
m2
02.__.006 Zulage zu vor, für komplette Schalung, falls vorhanden Zulage zu vor, für komplette Schalung, falls vorhanden
02.__.006
Zulage zu vor, für komplette Schalung, falls vorhanden
E
60,00
m2
02.__.007 Dachlattung unterhalb der Obergurte entfernen und entsorgen Entfernen der Lattung unterhalb der der Obergurte welche nachträglich im Bereich der beiden Schifterbinderflächen montiert wurden. Ausführung nur nach gesonderter Aufforderunge, bzw. nach statischem Nachweis. Trag- und Konterlattung des seitlichen Anbaus (nur erster Giebel vorne) bestehend aus imprägnierten Holzlatten ca. 30/50. Achsabstand der Konterlattung ca. 1,02 m, Abstand der Traglatten ca. 30 cm. Entfernen der vorhandenen Unterspannbahn. Das Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist von diesem fachgerecht zu entsorgen.
02.__.007
Dachlattung unterhalb der Obergurte entfernen und entsorgen
E
60,00
m2
02.__.008 Provisorische Dachhaut Liefern, einbauen und vorhalten einer regensicheren provisorischen Dachhaut bestehend aus z.B. Gewebeplanen bzw. gleichwertigem Material nach Wahl des Bieters. Befestigt mit Dachlatten auf den Bindern, überdecken mit einer Ziegelreihe. Einbauort: seitliche Anbauten nach Abbruch der Binder. Vorhaltung: bis zu einer Woche Rückbau und Entsorgung spät. 2 Tage nach Aufforderung durch die Bauleitung.
02.__.008
Provisorische Dachhaut
200,00
m2
02.__.009 Provisorische Dachhaut Traufe Liefern, einbauen und vorhalten einer regensicheren provisorischen Dachhaut bestehend aus z.B. Gewebeplanen bzw. gleichwertigem Material nach Wahl des Bieters. Befestigt mit Dachlatten auf den Bindern, überdecken mit einer Ziegelreihe. Die Plane muss um die Binderköpfe herumgezogen werden und an der Wand mit einer Latte befestigt werden, so, dass keine Vögel u. ä. in den Dachraum gelangen können. Einbauort: erweiterungsseitige Traufe Abwicklung: ca. 3,00 m Vorhaltung: 4 Wochen Rückbau und Entsorgung spät. 2 Tage nach Aufforderung durch die Bauleitung.
02.__.009
Provisorische Dachhaut Traufe
60,00
m
02.__.010 Unterspannbahn Dachfläche mit Unterspannbahn (BRAAS oder gleichwertig), schwer entflammbar, parallel zum First und Traufe über die Binder (Abstand ca. 1,05 m) verlegen und befestigen. Fabrikat : ................................................... (vom Bieter einzutragen). Ausführung im Bereich der abgebrochenen Anbaubinder.
02.__.010
Unterspannbahn
150,00
m2
02.__.011 Konterlattung Scharfkantige Konterlatten 30/50mm, S 10 oder MS 10 nach DIN 4074-1 imprägniert, liefern und die Dachfläche einlatten. Befestigung nach ATV DIN 18334 einschließlich aller Anschluß- und Befestigungsmittel. Siehe Vorbemerkungen zu Dachlatten!
02.__.011
Konterlattung
150,00
m2
02.__.012 Lattung für Bestandsdachsteine Scharfkantige Dachlatten Querschnitt min 30/50mm, S 10 oder MS 10 nach DIN 4074-1, imprägniert, liefern und die Dachfläche einlatten. Statischer Nachweis der Dachlatten durch den AN unter Berücksichtigung der Eigen-, Schnee-, Wind- und Mannlasten (Montage+Reperaturen) sowie sonstiger auftretender Lasten wie z.B. von den Dachlatten etwa aufzunehmende Aussteiffungslasten der Nagelplatten- Binderkonstruktion o. dgl. einschließlich aller Anschluß- und Befestigungsmittel. Lattenstöße je um 2 Binder versetzt anordnen. Traglattenabstand je nach Dacheindeckung beträgt ca. 30,0 -35,0 cm
02.__.012
Lattung für Bestandsdachsteine
150,00
m2
02.__.013 Verlegen seitlich zwischengelagerter Ziegel Seitl. zwischengelagerte Ziegel aufnehmen, aufs Dach bringen und neu verlegen, mit beidseitigem Anschluß an bestehende Eindeckung.
02.__.013
Verlegen seitlich zwischengelagerter Ziegel
150,00
m2
02.__.014 Demontage der OWA Decke Bestehende abgehängte Decke aus OWA Deckenplatten (15 mm Mineralfaserplatten mit UK aus Metallraster 62,5 x 62,5 cm) mit Unterkonstruktion im Bereich der seiltichen Anbauten demontieren, abtransportieren und entsorgen. Das Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist von diesem fachgerecht zu entsorgen.
02.__.014
Demontage der OWA Decke
E
100,00
m2
02.__.015 Demontage der OWA Decke - Staubschutzwand Bestehende abgehängte Decke aus OWA Deckenplatten (15 mm Mineralfaserplatten mit UK aus Metallraster 62,5 x 62,5 cm) mit Unterkonstruktion auf 1,50 m Breite demontieren und entsorgen. Das Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist von diesem fachgerecht zu entsorgen.
02.__.015
Demontage der OWA Decke - Staubschutzwand
E
90,00
m2
02.__.016 Rückbau der Dämmung Dämmung aus alukaschierter Mineralfaserdämmung ca. 16 cm stark zwischen den Binderuntergurten, inkl. darunterliegender Lattung demontieren, abtransportieren und entsorgen. Das Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist von diesem fachgerecht zu entsorgen.
02.__.016
Rückbau der Dämmung
M
100,00
m2
02.__.017 Binderüberstände abschneiden Entlang der erweiterungsseitigen Traufe Obergurtköpfe abschneiden, inkl. Abtransport und fachgerechter Entsorgung der Abschnitte. Die beidseitig vorhandenen Nagelplatten, wenn nötwendig, müssen ebenfalls durchtrennt werden. Obergurt: Imprägniertes Nadelholz b/h ca. 8/22 cm, Länge ca. 70 cm.
02.__.017
Binderüberstände abschneiden
45,00
St
Rinnen und Fallrohre Rinnen und Fallrohre
Rinnen und Fallrohre
02.__.018 Abbruch Dachrinne 6-teilig Dachrinne, Titanzink, demontieren und entsorgen. Das Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist von diesem fachgerecht zu entsorgen.
02.__.018
Abbruch Dachrinne
35,00
m
02.__.019 Abbruch Fallrohre Abbruch von Titanzinkfallrohren, inkl 2 Rohrbögen je Fallrohr, und einem lackierten SML Rohr ca. 80 cm lang, sowie einer Fallrohrschelle je laufendem Meter Fallrohr. Gesamtlänge des Fallrohrs (inkl. waagerechtem Teil) ca. 3,80 m. Das Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist von diesem fachgerecht zu entsorgen.
02.__.019
Abbruch Fallrohre
4,00
St
02.__.020 Abbruch Kehlblech und Bohle Kehlblech inkl. Haften, Titanzink, und Kehlbohle demontieren und entsorgen. Abwicklung ca. 70cm Das Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist von diesem fachgerecht zu entsorgen.
02.__.020
Abbruch Kehlblech und Bohle
35,00
m
02.__.021 Abbruch innenliegende Rinne Abbrechen der innenliegenden Rinne bestehend aus:Verschalung aus 22 mm Holzwerkstoffplatten 16 m²Unterkonstruktion aus Holzbalken ca. 5 Stk 8/16 cm, 2,00 m langTrennlage aus Vlies, 16 m²Flachdachfolie PFO 2,0mm, 16m² Das Abbruchgut geht in das Eigantum des AN über und ist von diesem fachgerecht zu entsorgen.
02.__.021
Abbruch innenliegende Rinne
1,00
psch
Verkleidungen Verkleidungen
Verkleidungen
02.__.022 Abbruch des Traufkastens Abbruch und Entsorgung des kompletten Traufgesimskastens an dem zu erweiternden Bereich, inkl. aller Verbindungsmittel, bestehende aus: Stehfalzverkleidung aus beschichteten Aluminiumblechen ca. 0,7-0,8 mm stark, bis 40 cm hoch, Unterdeckbahn für Stehfalzverkleidung. Unterkonstruktion aus ca. 24 mm starker Holzverschalung, Brettlaschen an jedem Binder, Abstand ca. 1,00 m Alu-Paneelen Untersicht , insg. ca. 60 cm breit, NE-Zweckform Aluminium- Paneeldecke, System 1216 AF - Modul 150 - Typ AF 134-16, inkl. Metall-Tragschienen Einlaufblech aus Titanzink, Abwicklung ca. 20 cmAbdeckblech der senkrechten Verkleidung, Abwicklung ca. 15 cm, beschichtetes Aluminium Die Abrechnung erfolgt nach Länge der abzubrechenden Traufe. Das Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist von diesem fachgerecht zu entsorgen.
02.__.022
Abbruch des Traufkastens
35,00
m
02.__.023 Abbruch des Ortgangkastens Abbruch und Entsorgung des kompletten Ortgangkastens Ortgangkonstruktion bestehend aus:Bohlen ca. 40/48/5 cm ca. alle 80cm, befestigt mit 2 BMF Winkeln 150mmsenkrechte Holzverschalung (zw. Holzwerkstoffplatte) ca. 45 cm breit, ca. 24 mm starksenkrechte Aluminiumstehfalzverkleidung, Scharenbreite ca. 50 cm, Höhe ca. 40 cm inkl. Einhängeblech beschichtetes AluminiumblechAlu-Paneelen Untersicht, insg. ca. 45 cm breit, NE-Zweckform Aluminium-Paneeldecke, System 1216 AF - Modul 150 - Typ AF 134-16, inkl. Metall-Tragschienen ca. alle 50 cmLochblechwinkel Aluminium (Vogelschutz), Abwicklung ca. 15 cm Die Abrechnung erfolgt nach Länge des abzubrechenden Ortganges. Das Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist von diesem zu entsorgen.
02.__.023
Abbruch des Ortgangkastens
35,00
m
02.__.024 Abbruch Giebelverkleidung Abbruch und Entsorgung der beiden Stahfalzverkleidungen an den seitlichen Giebeln, inkl. aller Verbindungsmittel, bestehend aus: Stehfalzverkleidung aus beschichteten Aluminiumblechen ca. 0,7-0,8 mm stärke und Unterdeckbahn für Stehfalzverkleidung. Abbruch incl. Unterkonstruktion aus ca. 24 mm starke Holzverschalung incl. der senkrechten UK, bestehend aus Kanthölzern ca. 6/18 cm e=1,00. Abdeckblech der senkrechten Verkleidung, Abwicklung ca. 15 cm, beschichtetes Aluminium
02.__.024
Abbruch Giebelverkleidung
60,00
m2
Binder Binder
Binder
02.__.025 Binder abbrechen Satteldach-Nagelplattenbinder der beiden seiltichen Anbauten an den Auflagern und untereinander vom Giebelbinder beginnend lösen, zu Boden bringen und entsorgen. Es sind alle Binder der beiden seitlichen Anbauten inkl. der Aufsatzbinder (Einschiftung ins Hauptdach) inkl. aller aussteifenden und konstruktiven Holz- und Metallbauteile abzubrechen. Die Position beinhaltet auch das Abbrechen der Konterlattung, Dachlattung und Unterspannbahn. Die Dachziegel werden in gesonderter Position vergütet. Das Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist von diesem fachgerecht zu entsorgen.
02.__.025
Binder abbrechen
1,00
psch
03 Staubschutzwand
03
Staubschutzwand
03.__.001 Staubschutzwand nichttragend Liefern, herstellen, 18 Wochen vorhalten, abbauen und entsorgen einer Staubschutzwand nichttragend zu Einbruchsicherung und als Witterungsschutz während der Bauzeit im Bereich des provisorischen Markteinganges. Konstruktion analog zur tragenden Staubschutzwand, jedoch zweiseitig beplankt. Ausführung Staubschutzwand bestehend aus: Tragkonstruktion aus NH S10, C24, Dimension nach Erfordernis, Incl. Verbindung der Pfosten an Rähm und Schwelle mit Winkeln. Verdübelung der Schwelle mit dem Boden. Einseitige beplankung der Wand mit OSB 3 Patte, t=15 mm, vollflächige beplankt. Vor Aufbringen der Beplankung ist vollflächig eine Kunsstofffolie auf das Rahmengerüst aufzubringen und an den Stößen, zum Boden und zur Dampfsperre an der Binderunterseite staubdicht abzukleben. Wandhöhe: ca. 3,25 m Abrechnung nach eingebauter Wandfläche. Im Einheitspreis ist die Herstellung von zwei Öffnungen in der Beplankung zur Aufnahme von Alarmeinrichtungen, ca. 15/15cm enthalten. Montage und Demontage in separatem Einsatz.
03.__.001
Staubschutzwand nichttragend
15,00
m2
04 Anpassungsarbeiten
04
Anpassungsarbeiten
04.__.001 Gefällebohle Liefern, abbinden, der Gefällebohle, Untergrund Stahlbeton inklusive Montage. NH S10, C24, gemäß Detailschnitt 4/6 - 30 cm liegend montiert.
04.__.001
Gefällebohle
75,00
m
04.__.002 Anschluß an Bestand Zulage für das Herstellen des Anschlusses der neuen Attikakonstruktion an den Bestand im Bereich des Einganges und am hinteren Giebel. Incl. aller Rückbauarbeiten der alten Alkanverkleidung (ca. 0,50m) um den Anschluss herzustellen. Inkl. aller zwischen dem Bestand und dem Neubau notwendigen Befestigungsmaterialien. Die Montage der neuen Alkanverkleidung erfolgt durch den Spengler. Einbauposition lt. : Grundriss
04.__.002
Anschluß an Bestand
2,00
St
05 Ergänzung Dacheindeckung
05
Ergänzung Dacheindeckung
05.__.001 Aufdecken des Bestandsdaches Das bestehende Dach muss von ca. oberhalb der Traufe aus nach oben bis ca. 1,50 m aufgedeckt werden. Die Dachziegel sind dafür auf dem Baufeld zum Wiedereinbau zwischenzulagern. Die Dachlatten sowie die Konterlattung  sind soweit nicht mehr benötigt ebenfalls zurückzubauen und fachgerecht zu entsorgen. Das einlegen der Dachzielgel erfolgt nach Einbau der Abdichtung und wird nach gesonderter Position abgerechnet.
05.__.001
Aufdecken des Bestandsdaches
85,00
m2
05.__.002 Schalung Bestandsdach Liefern und einbauen einer OSB Platte ( ca. 24 mm) nach statischen Erfordernissen im Bereich zwischen den Sparren im Übergang neues Flachdach zum Bestandsdach. Die OSB-Platte auf neu zu montierende seitliche Lattungen (min 40/60 mm) an den Bindern zu befestigenden, die OSB PLatten sind darauf festzuschrauben. Verschraubung nach statischen Erfordernissen.
05.__.002
Schalung Bestandsdach
85,00
m2
05.__.003 Lattung herstellen Liefern und montieren der Konter- und Dachlattung in dem aufgedeckten Übergangsbereich vom Satteldach zum Flachdach. Konter- und Dachlattung ( 40 / 60 mm ) analog dem Bestand, bzw. Statik.
05.__.003
Lattung herstellen
45,00
m2
05.__.004 Insektenschutzgitter Insektenschutzgitter liefern und montieren inkl. aller notwendigen Materialien, der Einbau erfolgt an dem Übergang vom Flachdach auf das bestehenden Ziegeldach
05.__.004
Insektenschutzgitter
55,00
m
05.__.005 Dachziegel eindecken Zwischengelagerte Dachziegel wie zuvor beschrieben wieder eindecken.
05.__.005
Dachziegel eindecken
45,00
m2
05.__.006 Dachziegel entsorgen Überschüssige Dachziegel entsorgen, Material geht in Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen.
05.__.006
Dachziegel entsorgen
30,00
m2
05.__.007 Fangnetze Personenauffangnetze aus PPE, Maschenweite 10 cm, umlaufend mit einem 12 mm Randseil eingepaßt, gefertigt nach DIN 32767, nach Forderung der BG, DIN 4420. Zur Verwendung sind Schutznetze der Form A: mit Kauschenschlaufen, Randseil, Einlaßseil bzw. Form B: mit Randseil, Einlaßseil einzusetzen. Die Montage/Demontage von Auffangnetzen erfolgt unter Beachtung der "Richtlinien für Sicherheits- und Rettungsgeschirre". Auffangnetze dürfen nur an ausreichendtragfähigen Konstruktionen befestigt werden. Je nach Situation sind Auffangnetze ohne Tragekonstruktion in horizontal geführte Stahldrahtseile aufzuhängen. Dabei darf das Tragseil durch die Kauschenschlaufen gezogen werden oder Karabinerhaken nach DIN E 7944 verwendet werden.
05.__.007
Fangnetze
360,00
m2
06 Flachdacheindeckung
06
Flachdacheindeckung
Trapezblech
Trapezblech
06.__.001 Statische Berechnung Erstellung einer prüffähigen Statik, statische Berechnung nach DIN 18807 einschließlich aller Nachweise für Wechsel, Durchdringungen, etc. Vorlage der Statik mit allen erforderlichen Unterlagen beim Prüfststatiker.
06.__.001
Statische Berechnung
1,00
psch
06.__.002 Weitere erforderliche Unterlagen Erstellung von weiteren erforderlichen Unterlagen: - Verlege- und Detail Pläne - Werkstattzeichnungen - Erichterbescheinigung - Datenblätter - Nachweise - etc.
06.__.002
Weitere erforderliche Unterlagen
1,00
psch
06.__.003 Trapezblech liefern und verlegen des Stahldaches aus Trapezprofilen Typ Münker M 206.1/375 bandverzinkt, Materialdicke t=1,25mm, Positivlage, auf Stahlbetonunterkonstruktion und auf Stahlkonstruktion. Befestigung nach Statik mit korrosionseschützten Materialien in BRD bauaufsichtlich zugelassen. Beschichtung Seite A: 10 mµ Schutzlack Beschichtung Seite B: 10-15 mµ DU Beschichtung ähnlich RAL 9002
06.__.003
Trapezblech
250,00
m2
06.__.004 wie vor, jedoch Typ Münker M 206.1/375, wie vor, jedoch Typ Münker M 206.1/375, t=0,88 mm
06.__.004
wie vor, jedoch Typ Münker M 206.1/375,
125,00
m2
06.__.005 Randverstärkung längs 600mm Randaussteifung längs Zuschnitt min 600 mm/1,0 mm 3 mal gekanntet parallel zur Spannrichtung der Tragbleche nach statischen Erfordernisen in bandverzinkter Ausführung, beschichtet im Standardfarbton des Herstellers, entsprechend der Zulassungsbestimmungen liefern und fachgerecht montieren
06.__.005
Randverstärkung längs 600mm
20,00
m
06.__.006 Randverstärkung quer 500 mm Randverstärkung zur Aussteifung quer zur Profilrichtung,        wie zuvor beschrieben, jedoch Zuschnitt  ca. 500mm.
06.__.006
Randverstärkung quer 500 mm
110,00
m
06.__.007 Dachdurchführungen bis DN 150 Ausschneiden und Aussteifen von Dachöffnungen für bauseitige Dachdurchführungen etc. einschließlich Verstärkungsblech nach Zulassung bis DN 150 mm. Größe der Bleche ca. 600 x 600 mm.
06.__.007
Dachdurchführungen bis DN 150
2,00
St
06.__.008 Sickenfüller von unten montieren Sickenfüller ( bis 40 kg/m3 ) passend zu verbauten Trapezblech liefern und fachgerecht von unten montieren. Breite ca. 60 cm, Bereich neuer Windfang und Pfandvorraum.
06.__.008
Sickenfüller von unten montieren
10,00
m
06.__.009 Sickenfüller von oben montieren Sickenfüller ( bis 40 kg/m3 ) passend zu verbauten Trapezblech liefern und fachgerecht von oben montieren. Breite ca. 60 cm, Bereich neuer Windfang und Pfandvorraum.
06.__.009
Sickenfüller von oben montieren
10,00
m
06.__.010 Halteblech für untere Sickenfüller Halteblech für von untern montierte Sickenfüller liefern und befestigen. Blechstärke 1,00 mm. Bereich neuer Windfang und Pfandvorraum.
06.__.010
Halteblech für untere Sickenfüller
2,00
m2
06.__.011 Reinigen des Untergrundes Reinigen des Untergrundes, von grober Verschmutzung, Art/Umfang der Verschmutzung:  Mörtelreste, loser Schmutz etc. Anfallender Schutt wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen.
06.__.011
Reinigen des Untergrundes
380,00
m2
06.__.012 Dampfsperre in der Fläche Kaltselbstklebende Dampfsperre und Luftsperre mit Brandschut- zeigenschaften gemäß DIN 18 234 und damit gemäß Industrie- baurichtlinie fachgerecht auf  Hochsicken der Trapezprofilen liefern und verlegen. Typ: Sarnavap 5000 E SK A Die Naht- und Stoßüberdeckungen sind nach den Verarbeitungs- anweisungen des Herstellers vorzubehandeln und zu verkleben. Brandschutz: geprüft nach DIN 18 234
06.__.012
Dampfsperre in der Fläche
360,00
m2
06.__.013 Dampfsperre Attika Wie zuvor beschrieben, jedoch Dampfsperre bis OK Attika führen und fachgerecht an die Unterkonstruktion anschließen und oben auf der Gefällebohle befestigen. Zuschnitt bis 0,60 m. Die Naht- und Stoßüberdeckungen sind nach den Verarbeitungsanweisungen des Herstellers vorzubehandeln und zu verkleben. Brandschutz: geprüft nach DIN 18 234
06.__.013
Dampfsperre Attika
45,00
m2
06.__.014 Zulage Dampfsperre Anarbeiten an Durchdringungen Zulage zu vorab beschriebener Dampfsperre für das fachgerechte        Anarbeiten an runde Durchdringungen. DN 100 - 150.
06.__.014
Zulage Dampfsperre Anarbeiten an Durchdringungen
2,00
St
06.__.015 Zulage Dampfsperre an Attika - Eckausbildung Zulage zum Einbau der Dampfsperre an Attikawänden für die Ausführung von Eckausbildungen. Wandhöhe bis ca. 25 -50 cm. Zuschnitt 60 cm.
06.__.015
Zulage Dampfsperre an Attika - Eckausbildung
5,00
St
06.__.016 Wärmedämmung als Gefälledämmung Mineralfaser 040, d=160mm im Mittel Wärmedämmschicht unter der Dachabdichtung aus mineralischem Faserdämmstoff nach DIN EN 13162, als druckbelastbaren Mineralwolle-Dachdämmplatten mit hoch verdichteter, Last verteilender Oberlage, Dicke: 160 mm - 240 mm Anwendung: DAA dm nach DIN 4108-10 Baustoffklasse: Nichtbrennbar, Euroklasse A1 nach DIN EN 13501-1 Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(m*K) nach DIN 4108-4 Druckspannung bei 10% Stauchung:> = 70 kPa nach DIN EN 826 Liefern und auf der Dampfsperre zweilagig fugenversetzt, dicht gestoßen und quer zu den Trapezprofilen fachgerecht verlegen, Befestigung mechanisch, Befestigungsuntergrund: Stahltrapezblech. Die Dämmplatten sind mit mindestens einem trittfesten Befestiger pro Platte mechanisch nach Herstellervorgaben zu befestigen und in die Position einzukalkulieren. In die Leistung sind alle weiteren Planungen der Gefälledämmung, Baustellentransport, Bearbeitung, Zuschnitte, fachgerechte Montage und Verschnitt einzukalkieren. Die Abrechnung erfolgt nach m², Verschnitt wird nicht gesondert vergütet. Fabrikat: Rockwool Dachdämmplatte Hardrock 040 oder glw. Angeb. Fabrikat:_______________________________________________________
06.__.016
Wärmedämmung als Gefälledämmung Mineralfaser 040, d=160mm im Mittel
380,00
m2
06.__.017 Wärmedämmung Mineralfaser 040, Dämmkeil im Übergang Wie zuvor beschrieben, jedoch Ausführung als Dämmkeil in dem Bereich, Übergang vom Flachdach auf das Satteldach. Maße als Dreieck ca. 60 cm x 16 cm. Fabrikat: Rockwool Dachdämmplatte Hardrock 040 oder glw. Angeb. Fabrikat:_______________________________________________________
06.__.017
Wärmedämmung Mineralfaser 040, Dämmkeil im Übergang
60,00
m
06.__.018 Wärmedämmung Mineralfaser 040, Dämmkeil zur Attika Wie zuvor beschrieben, jedoch Ausführung als Dämmkeil in dem Bereich zur Attika zur Vermeidung von Wasseransammlungen. Maße ca. 50 cm x 16 cm. Fabrikat: Rockwool Dachdämmplatte Hardrock 040 oder glw. Angeb. Fabrikat:_______________________________________________________
06.__.018
Wärmedämmung Mineralfaser 040, Dämmkeil zur Attika
60,00
m
06.__.019 Glasvlies als Trennlage Liefern und einbauen einer Trennlage aus Polyestervlies 300 g/m2. Bereich Übergang Bestandsdach zum Trapezblechdach, auf den OSB Platten zum Schutz der Dachabdichtung.
06.__.019
Glasvlies als Trennlage
80,00
m2
06.__.020 Dach- und Dichtungsbahn, d 1,80 mm Dach- und Dichtungsbahn, schrumpffrei, auf Basis flexibler Polyolefine mit Glasvliesträger und Synthesegittergewebe liefern und lose zur nachfolgenden Befestigung verlegen. Materialaufbau: - in Extrusionsbeschichtung hergestellt - Querschnitt homogen - Träger mittig eingebettet - Bahnenschnittkanten frei von Kapillarität - nicht delaminierbar - Dicke: 1,8 mm - wurzelfest nach FLL-Prüfung Fabrikat: Sarnafil TS-77-18 oder glw. angeb. Fabrikat:____________________________________ Die Bahnenränder sind mindestens 8 cm breit. Naht- und Stoßverbindungen sind nach den Verarbeitungsanweisungen des Herstellers vorzubehandeln und thermisch zu verschweißen.
06.__.020
Dach- und Dichtungsbahn, d 1,80 mm
460,00
m2
06.__.021 Mechanische Befestigung Sarnafil auf Trapezblech Mechanische Befestigung der Dachhaut mittels Edelstahlpunkt- befestigung in TBL, Klemmlänge bis 300 mm, gemäß Werksvor- schriften des gewählten Dichtungssystemes. Bahnbreite bis 2,00 m.
06.__.021
Mechanische Befestigung Sarnafil auf Trapezblech
380,00
m2
06.__.022 Mechanische Befestigung Sarnafil auf OSB Platten Mechanische Befestigung der Dachhaut mittels Edelstahlpunkt- befestigung in TBL, Klemmlänge bis ca. 60 mm, gemäß Werksvor- schriften des gewählten Dichtungssystemes. Bahnbreite bis 2,00 m.
06.__.022
Mechanische Befestigung Sarnafil auf OSB Platten
90,00
m2
06.__.023 Kehlfixierung Kehlfixierung durch mechanische Befestigung an den An- und Abschlüssen mit zugelassenen Befestigern herstellen. Die Schienen sind direkt an der vertikalen Aufkantung an der Attikaaufkantung des Dachrandes mit 4 Befestigern je m zu montieren. Erforderliche Rundschnur nach gesonderter Pos.
06.__.023
Kehlfixierung
70,00
m
06.__.024 Rundschnur Erforderliche Rundschnur, Durchmesser 4mm, nach Hersteller- vorgaben nur bei der Kehlfixierung liefern und einbauen
06.__.024
Rundschnur
70,00
m
06.__.025 Sarna-Eckformteile Zulage zur Randbefestigung in den Eckausbildungen, sowie Endabschlüssen für den erhöhten Mehraufwand.
06.__.025
Sarna-Eckformteile
12,00
St
06.__.026 Attikaanschluß ungedämmt liefern und bis zur Aussenkante der Attika führen, auf die Unterlage aufkleben und mit der Dichtungsbahn aus der Flächenposition thermisch verschweißen. Die Dachbahn wird an der  Attikaaußenkante mit einem Dichtungsband unterlegt. Anschließend ist die Dichtungsbahn an der Attikaaussenkante  mit einem Winkelblech, welches im Abstand von maximal 30 cm mechanisch zu befestigen ist. Die Nahtverbindungen sind nach Verarbeitungsanweisung des Herstellers  vorzubehandeln und thermisch zu verschweißen.
06.__.026
Attikaanschluß ungedämmt
75,00
m
06.__.027 Dachdurchführungen Herstellen von Dachdurchführungen in der Fläche, z.B.        Dachabläufe. Eindichten nach Herstellervorgaben.
06.__.027
Dachdurchführungen
10,00
St
06.__.028 Traufbohle auf Attika Bohle auf der Attika, aus mehrschichtig verleimte Holzblatte, OSB 4 o. glw. bis 300 mm breit, ca. 60 mm dick, eine Längsseite abgeschrägt, sauber ausrichten und mit geeigneten Befestigungsmitteln, 2 St./m,befestigen, Fugen zw. Beton und Bohlen mit durchlaufendem Kompriband 20/20 mm schließen.
06.__.028
Traufbohle auf Attika
75,00
m
06.__.029 Dachablauf Liefern und Einbauen eines beheizten Dachablaufelementes nach DIN  EN 1253, Gully-Set Sarnafil in vorab beschriebene FPO-Dachabdichtungsbahn und Dämmebene, zweiteilig, wärmegedämmt, inkl. Rückstaudichtung, Aufstockelement und Kieskorb, Dachabdichtung mit dem Gullyflansch thermisch verschweißen. Nenngröße DN 70 - DN 125, Ablaufelement mit Flansch zum Kleben oder Quellschweißen von FPO-Bahnen. Ablaufstutzen DN 70 - DN 125, Ausführung: waagrecht durch Attika Material: Polypropylen, UV-stabil
06.__.029
Dachablauf
6,00
St
06.__.030 wie vor, jedoch als Notüberlauf, wie vor, jedoch als Notüberlauf, Sarnafil T-Speier rechteckig
06.__.030
wie vor, jedoch als Notüberlauf,
6,00
St
07 Spenglerarbeiten
07
Spenglerarbeiten
07.01 RINNEN/FALLROHRE
07.01
RINNEN/FALLROHRE
07.02 VERKLEIDUNGEN ALCAN
07.02
VERKLEIDUNGEN ALCAN
07.03 ALU-PANEELDECKEN
07.03
ALU-PANEELDECKEN
08 Regiearbeiten
08
Regiearbeiten
Für anfallende Regiearbeiten die positionsmäßig nicht erfaßt sind, Für anfallende Regiearbeiten die positionsmäßig nicht erfaßt sind, werden nach anerkannten Tageslohnmeldungen  folgende Stundensätze berechnet. Die Regiearbeiten dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Bauleitung ausgeführt werden. Leistungsbeschreibungen sind täglich zu erstellen.
Für anfallende Regiearbeiten die positionsmäßig nicht erfaßt sind,
08.__.001 Facharbeiterstunden Für Facharbeiter werden verrechnet.
08.__.001
Facharbeiterstunden
10,00
Std
08.__.002 Vorarbeiter Für Vorarbeiter werden verrechnet.
08.__.002
Vorarbeiter
10,00
Std
08.__.003 Helfer Für Helfer werden verrechnet.
08.__.003
Helfer
10,00
Std
08.__.004 Fahrtkosten
08.__.004
Fahrtkosten
1,00
km