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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung Allgemeine Baubeschreibung
Die Katholische Grundschule Rinkerode an der Mägdestiege 8 in Rinkerode-Drensteinfurt soll auf Wunsch der Stadt Drensteinfurt überplant werden, um den steigenden Schülerzahlen gemäß Schulentwicklungsplan und dem Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter gerecht zu werden.
Auf dem Grundstück soll neben den Umbaumaßnahmen im Bestand zusätzlich ein zweigeschossiger Erweiterungsneubau entstehen. Zudem sollen alle Gebäudeteile nach Fertigstellung der Maßnahmen barrierefrei erreichbar sein.
Die Durchführung der Gesamtmaßnahme erfolgt im laufenden Schulbetrieb. Die voraussichtliche Gesamtbauzeit über alle Bauabschnitte beträgt ca. 3 bis 4 Jahre.
1.BA - Rückbau des Toilettentraktes
Als vorbereitende Maßnahmen wird eine Baustraße parallel zu den Turnhallen erstellt und der nicht mehr benötigte Toilettentrakt zurückgebaut, um den notwendigen Platz für die kommenden Baumaßnahmen zu schaffen.
2.BA - Erweiterungsneubau Klassentrakt
Der Klassentrakt erhält 8 Klassen mit zuschaltbarem Differenzierungsraum und offenen Lernfluren.
Der nachhaltige 2-geschossige Neubau wird vorgefertigt und in Holztafelbau mit Holzfassade errichtet.Das Gebäude wird nach KfW 40 Standard erreichtet. Das Flachdach des Neubaus wird begrünt und erhält eine Photovoltaikanlage und eine Luftwärmepumpe.
Der Bauplatz für den Erweiterungsneubau befindet sich auf dem östlichen Teil des Schulgrundstücks.
3.BA - Umbau Langbau 60er Jahre Gebäude
Im Bestandsbaukörper werden Mensa und Speiseräume für die Ganztagsbetreuung untergebracht. Hier entstehen zudem 2 Multifunktionsräume u.a. für den offenen Ganztag.
4.BA - Umbau Denkmal
Aufgrund der kleinräumigen Strukturen werden im linken und mittleren Gebäudeteil des Denkmals die Verwaltungsräume der Schule und der OGS untergebracht.
Im rechten Gebäudeteil wird der OGS Bereich neu strukturiert und über eine neue Verbindungstreppe mit dem OGS Bereich im Erdgeschoss des Langbaus verbunden.
Die Pausenhalle / Aula verbleibt an bekannter Stelle.
Die Bauabschnitte 1 + 2 sind genehmigt
Die Bauabschnitte 3 + 4 wurden beantragt.(10.08.2026)
Baubeginn Tiefbau ab 12.10.2026
Baubeginn Rohbauarbeiten ab 09.11.2026
Bauzeit ca. 14 Wo. ab Baustart
Allgemeine Baubeschreibung
Hinweis - Bauabschnitte Erweiterungsneubau und Umbau der katholischen Grundschule Rinkerode:
Die geplante Baumaßnahme umfasst den Erweiterungsbau sowie den Umbau der bestehenden katholischen Grundschule Rinkerode.
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt im laufenden Schulbetrieb.
Die voraussichtliche Gesamtbauzeit über alle Bauabshcnitt beträgt ca. 3 bis 4 Jahre.
Zur Genehmigungsentwicklung ist vorgesehen, für freistehende Gebäudeteile sowie einzelne Bauabschnitte separate Bauanträge einzureichen.
1. Bauabschnitt - Rückbau der Außentoiletten
Der Bauablauf beginnt mit dem Rückbau der bestehenden Außentoiletten (siehe Bauantrag AZ:63-3215/2025)
Dieser Bauabschnitt ist Voraussetzung zur:
- Herstellung einer dauerhaft tragfähigen Baustraße
- Sicherung eines verkehrssicheren Schulwegs
- Aufrechterhaltung eines sicheren und abgegrenzten Schulhofbereichswährend der Bauzeit
Die verkehrlichen und sicherheitsrelevanten Maßnahmen sind im Lageplan-Vorabzug- 1 Bauabschnitt dargestellt.
Im Anschluss an den Abbruch des Toilettentrakts erfolgt eine zwischen- zeitliche Schließung eines Fassadenbereichs aus den 60 er Jahre Bauten.
Durch diese Maßnahme entsteht eine veränderte Fluchtwegesituation, die mittels einer provisorischen Fluchttreppe sichergestellt wird. Diese provisorische Fluchttreppe bleibt bis zum Ende des 3. Bauabschnitts, Energetische Ertüchtigung des Gebäudeteils aus den 60 er Jahren, bestehen und gewährleistet jederzeit die erforderliche Sicherheit.
2. Bauabschnitt Erweiterungsneubau Grundschule
Im zweiten Bauabschnitt wird der bereits beantragte Erweiterungsneubau AZ.: 63-3212/2025 realisiert.
3.-und 4. Bauabschnitt Umbau des Bestandgebäudes
In den darauffolgenden dritten und vierten Bauabschnitten erfolgt der komplette Umbau des bestehenden Schulgebäudes.
Die Einzelnen Bauphasen werden jeweils durch temporäre Lösungen und gesonderte Anträge neu geregelt. Ziel ist es, jederzeit eine funktionierende Baustelle mit einer sicheren Nutzung der Schule einschließlich Schulweg und Schulhof zu verbinden.
Baustelle:
Das Baugrundstück für den Erweiterungsneubau befindet sich auf dem östlichen Teil des Schulgrundstücks der Grundschule Rinkerode an der Mägdestiege 8 in Rinkerode-Drensteinfurt. Das Baufeld ist aktuell Teil des Schulhofes, welcher im Rahmen der Maßnahme für die Bauzeit gesperrt wird.
Hinweis - Bauabschnitte
ZTV Arbeits-, Umwelt, Sicherheits- und Gesundheitsschutz Zusätzliche technische Vorbemerkungen Arbeits-, Umwelt, Sicherheits- und Gesundheitsschutz
1.0 - Richtlinien, Arbeits- und Umweltschutzschutzvorschriften
Der sachliche Geltungsbereich und die technische Ausführung werden durch die im Leistungsverzeichnis zugeordneten und beschriebenen Bauleistungen und insbesondere durch nachfolgende DIN - Vorschriften definiert:
DIN ÉN1991 Lastannahmen für Bauten
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und
Bauteilen
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4123 Gebäudesicherung
DIN 4124 Baugruben und Gräben
DIN 4420 Arbeits - und Schutzgerüste
DIN 4421 Traggerüste
DIN 4422 Fahrgerüste
DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
jeder Art
DIN 18 451 Gerüstarbeiten
Die für das jeweilige Gewerk bestehenden DIN-Bestimmungen und Richtlinien sind anzuwenden.
Über die zuvor aufgeführten DIN-Normen und Vorschriften hinaus gelten, die Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie alle staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Regeln zum Arbeits- und Gesundheits- und Umweltschutz, die Baustellenverordnung (BaustellV) mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan.
Ferner gelten alle für die ausgeschriebenen Leistungen geltenden Erlasse, Merkblätter, Richtlinien und alle einschlägigen DIN, VDE-, VDI-, EN-, Sicherheits-, Bau- und sonstige Normen in der zur Zeit gültigen Fassung.
Die VOB, letzte Fassung, Teil C, gilt als vereinbart.
Es gelten weiterhin, soweit bereits vorhanden
- Auflagen der Baugenehmigung
- Brandschutzkonzept
- Wärmeschutzkonzept
- Schallschutznachweis
2.0 Arbeits- und Gesundheitsschutz, SiGeKo
Diese Baustelle unterliegt der Baustellenverordnung (BaustellV). Diese ist Vertragsbestandteil und ist von jedem Auftragnehmer anzuerkennen. Die BaustellV ist entsprechend zu beachten und anzuwenden.
Der Bauherr hat daher zum Zweck der Umsetzung der BaustellV einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) eingesetzt. Der SiGeKo wird die Baustelle in regelmäßigen Abständen begehen und auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen achten. Seinen Anweisungen und Auflagen zur Abstellung von Mängeln ist unverzüglich Folge zu leisten.
Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen etc. sind mit dem SiGeKo vor Arbeitsaufnahme abzustimmen. Eventuell erforderliche Mehrbesuche des SiGeKo, die einzelne Auftragnehmer zu verschulden haben, werden dem betreffenden Unternehmen in Rechnung gestellt.
Jeder Unfall ist dem SiGeKo unverzüglich schriftlich und vorab telefonisch zu melden.
Die auf der Baustelle anwesenden Firmen haben untereinander einen Koordinator nach UVV BGV A1 (ehem. VBG 1) zu bestimmen, sofern eine Abstimmung bei gegenseitiger Gefährdung gegeben ist. Dieser VGB-Koordinator ist dem SiGeKo zu benennen und hat sich mit diesem abzustimmen.
Gemäß der BaustellV ist ein SiGe - Plan erstellt worden. Die Regelungen sind für alle auf der Baustelle tätigen Firmen Vertragsbestandteil und sind zwingend einzuhalten. Der SiGe-Plan wird auf der Baustelle sichtbar ausgehängt, die Einweisung erfolgt durch den SiGeKo. Sämtliche gemäß UVV und anderen Gesetzen und Verordnungen erforderlichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sind unmittelbar und parallel mit den Arbeiten aus- bzw. durchzuführen und gemäß Anweisung der Bauleitung und des SiGeKo vorzuhalten, einschließlich eventuell erforderlicher Wartung und Reparatur.
Jede Firma hat die erforderliche Erste-Hilfe-Einrichtungen während der Bauzeit auf der Baustelle vorzuhalten. Weiterhin sind dem SiGeKo die erforderlichen Ersthelfer auf der Baustelle zu benennen.
Folgende Unterlagen müssen dem SiGeKo mindestens 2
Wochen vor Arbeitsbeginn unaufgefordert zur Verfügung
zu stellen:
- Baustelleneinrichtungsplan
- Gefährdungsbeurteilung der Firma gem. §§ 5 und 6 des
ArbSchG
- Gefahrstoffliste mit Mengenangaben
- Angabe der Nachunternehmer (Name, Anzahl der
Beschäftigten, Einsatzdauer)
- Bauzeitenplan mit Angabe der Gewerke
- Unterweisungsnachweis der Beschäftigten
- Arbeitsmedizinische Untersuchungsnachweise
- Angabe des Namen der Sicherheitsfachkraft
- Angabe der Namen der Sicherheitsbeauftragten auf der
Baustelle
- Angabe der Namen der Ersthelfer auf der Baustelle
(min. 10% der anwesenden Beschäftigten)
ZTV Arbeits-, Umwelt, Sicherheits- und Gesundheitsschutz
ZTV Beton- und Stahlbetonarbeiten Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Beton- und Stahlbetonarbeiten - DIN 18 331
Maßgebend für die Ausführung der Beton- und Stahlbetonarbeiten sind
- Die Bestimmung des Deutschen Ausschusses für
Stahlbeton
sowie:
- DIN 488 T1-6 Betonstahl
- DIN 1045 Beton- und Stahlbeton; Bemessung und
Ausführung
- DIN 1040 Prüfverfahren für Beton
- DIN 1084 Güteüberwachung im Beton- und Stahlbetonbau
- DIN 1164 Portland-, Eisenportland-, Hochofen- u.
Trasszement
- DIN 4030 Beurteilung betonangreifender Wässer
- DIN 4224 Fertigteile aus Stahlbeton
- DIN 4226 Zuschlag für Beton
- DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten aller
Art
- DIN 18331 Beton- und Stahlbetonarbeiten
und alle weiteren DIN-Vorschriften, die für die Ausführung der Leistung in Frage kommen, in der jeweils gültigen Fassung.
Güteüberwachung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Verarbeitung von Beton BII die Bestimmungen der DIN 1084, Blatt 1 (Güteüberwachung im Beton- und Stahlbetonbau) einzuhalten, die Durchführung der Fremdüberwachung der Bauleitung schriftlich mitzuteilen und die vorgeschriebene Kennzeichung der Baustelle vorzunehmen. Bei Verwendung von Lieferbeton ist die Betongüte durch Vorlage von Lieferscheinen nachzuweisen.
Betoneinbau
Stahlbetondecken sind im Zuge der Betonierung absolut eben abzuziehen und nach Anordnung mit "Besenstrich" zu versehen, so dass spätere Verbundestriche und/oder Trittschall-Dämmplatten direkt auf die Rohdecke verlegt werden können. Entsprechen die Oberflächen nicht dieser Anforderung, so hat der Auftragnehmer Unebenheiten, Löcher und Durchbiegungen mit geeignetem Material auszugleichen bzw. Flächenaufrauhung ohne Vergütung vorzunehmen.
Während des Betoniervorganges ist besonders darauf zu achten, dass die Bereiche unterhalb der Schalung umgehend von evtl. durch die Schalung gelaufenen Betonresten gesäubert und Zementmilch vor dem Erhärten entfernt wird.
Schalung/Schalungvorhaltung
Die Schalungspositionen des LV beinhalten auch die notwendigen Unterstützungen der jeweiligen Konstruktionsteile in der erforderlichen Dimensionierung sowie alle Traggerüste, nach Wahl des Auftragnehmers. Ggf. ist die Tragfähigkeit durch Vorlage einer vom Auftragnehmer zu fertigenden statischen Berechnung nachzuweisen. Die Sicherung der Schalung sowie der sonstigen tragenden Konstruktion (Unterzüge, Balken etc.) hat entsprechend der Belastung durch den Frischbeton zu erfolgen.
Bewehrung
Die Positionen für den Bewehrungsstahl beinhalten Lieferung, Zuschnitt, Biegen und Einbau der Bewehrung für das gesamte Bauwerk.
Abgerechnet wird das Gewicht der Bewehrung nach den Ausführungszeichnungen (Stahllisten der Bewehrungspläne). Darin nicht enthaltene Montagebehelfe wie z.B. Stahlböcke, Abstandshalter aus Stahl, Verspannungen, Auswechslungen, Montageeisen sind in den Einheitspreisen enthalten. Besondere Zuschläge hierfür sind nicht vorgesehen und werden nicht vergütet.
Bindedraht, Walztoleranzen und Verschnitt bleiben bei der Ermittlung des Abrechnungsgewichtes unberücksichtigt.
Maßgebend für die Massenermittlung ist das errechnete Gesamtgewicht nach den Gewichten der DIN-Normen (Nenngewichte).
Für die Abrechnung von Profilstahl, Formstücken und Verbundteilen gilt Ziffer 5 VOB, Teil C, Stahlbauarbeiten DIN 18335.
Vor Beginn der Betonarbeiten hat der Auftragnehmer die zuständige Bauaufsichtsbehörde und die Bauleitung zu benachrichtigen, um die Bewehrung abnehmen zu lassen. Dies hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass bei der Ausführung keine Verzögerungen entstehen.
Bindemittel Portlandzement gemäß DIN 1164 und/oder Weißzement.
Befestigungsmittel, auch die örtlich einbetonierten, sind in Edelstahl, Werkstoff 1.4571 auszuführen.
Entsprechende Hebevorrrichtungen, ggf. Mobilkran etc. sind in der Position Baustelleneinrichtung einzurechnen.
ZTV Beton- und Stahlbetonarbeiten
15 Beton- und Stahlbetonarbeiten
15
Beton- und Stahlbetonarbeiten
15.01 Gründung
15.01
Gründung
15.02 Sohle
15.02
Sohle
15.03 Aufkantung
15.03
Aufkantung