Erschließungsarbeiten
Erschließung - Berliner Straße und Marseillestraße
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
00 Vorbemerkungen
00
Vorbemerkungen
00.__.0010 Allgemeine Vorbemerkungen 1.1.1. Allgemein Termine und Fristen Baubeginn Q4 2026 Geplante Dauer der Gesamtmaßnahme (Bautätigkeit): 30 Monate ab Baubeginn 1.2. Geltungsbereich für alle Gewerke 1.2.1. Allgemein Die nachstehenden Angaben und Aussagen gelten für alle Gewerke. Die vom AN geschuldete Leistung versteht sich als umfängliche Gesamtheit. Es sind alle erforderlichen Leistungen, Materialien und Hilfsmittel zu kalkulieren, die für eine betriebsbereite Fertigstellung der beschriebenen Leistungen sowie die funktional erforderliche Betriebs- und Wartungsfähigkeit des Bauwerks im Rahmen der vereinbarten Leistung notwendig sind. Der Bieter hat anhand der Leistungsbeschreibung, der Planunterlagen, der Positionspläne, der Leitdetails und der Berechnungen eventuell notwendige Rückfragen eigenverantwortlich vorzunehmen und verbindlich in allen dem Gewerk nach geforderten Leistungen preislich zu erfassen. Alle Aufwendungen für eine vollständige, fachgerechte und dauerhaft funktionstüchtige Ausführung der beschriebenen Leistungen und daraus folgenden Bauzuständen, den damit verbundenen Vorkehrungen, Maßnahmen, Erschwernissen, Sicherungsmaßnahmen, Materiallieferungen und den sich daraus ergebenden Arbeitsabläufen und in diesem Zusammenhang stehende Nebenleistungen, sind als Bestandteil in der eingesetzten Titelsumme enthalten. Sofern in dem nachstehenden Leistungsverzeichnis Einbauorte bzw. Raumtypen genannt sind, verstehen sich diese exemplarisch als Teil einer nicht abschließenden Aufzählung. 1.2.2. Widersprüche Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben in der Leistungsbeschreibung. Der AN wird den AG auf solche Widersprüche schriftlich aufmerksam machen und rechtzeitig vor Ausführung eine Klärung über die auszuführende Leistung herbeiführen. 1.2.3. Freigabe AG Die Montageplanungsunterlagen müssen durch den AG freigegeben werden. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren (s. auch Punkt 5.1.). Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner eigenen Prüf- und Hinweispflicht. Diese bleibt unberührt. 1.2.4. Einsichtnahmen Während der Dauer der Bauarbeiten muss der Auftragnehmer die Projektunterlagen einschließlich Leistungsbeschreibung auf der Baustelle zur Einsicht bereithalten. 1.2.5. Regel der Technik / VOB Es gelten die Bestimmungen der VOB/C sowie alle weiteren einschlägigen DIN Normen sowie alle betreffenden Gesetze und Verordnungen, sowie die Richtlinien der Fachverbände und die Herstellervorschriften. Sind bautechnische Regeln einzuhalten, so gilt die zum Zeitpunkt der Abnahme in Kraft befindliche Vorschrift, sofern diese keinen eigenen späteren Gültigkeitsvermerk trägt. Für die Preisbildung gelten unabhängig davon die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften. 1.2.6. Schallschutz Die Gebäude werden gemäß den Anforderungen zwischen den einzelnen Nutzungseinheiten an den Schallschutz der DIN 4109-05: 2020-08 erhöhter Anforderungen errichtet. Zum Schutz vor Außenlärm (Luftschall), der von Straßenverkehr, Schienenverkehr oder anderen Lärmquellen ausgeht, werden besondere bauliche Vorkehrungen getroffen. Hierzu werden die Außenbauteile von Wohn- und Schlafräumen entsprechend der jeweiligen Schallschutzanforderung gem. DIN 4109 ausgeführt. 1.2.7. EnEV-Nachweis Es gilt der Wärmeschutznachweis nach GEG inklusive Anlagen 1.2.8. Brandschutznachweis Die zu errichtenden Wohnhäuser gehören der Gebäudeklasse 2 an. Es gilt der Brandschutznachweis nach BbgBO und BbgBauVorlV. 1.2.9. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma mit Weisungsbefugnis auf der Baustelle anwesend ist. 1.2.10. Synonyme und Abkürzungen AN: Auftragnehmer des Bauvertrags für die jeweiligen Gewerke einschließlich aller Nebenleistungen Bieter: gleichbedeutend mit AN AG: Auftraggeber ZTV: Zusätzliche technische Vertragsbedingungen 1.3. Stoffe und Bauteile 1.3.1. Gütenachweise Werden für einzubauendes Material Gütenachweise gemäß den Rechtsvorschriften, DIN-Bestimmungen oder Vertragsunterlagen gefordert, so gelten diese auch dann als erbracht, wenn ein Überwachungsvermerk eines zugelassenen Instituts oder einer amtlichen Einrichtung auf den Baustoffen oder der Verpackung oder dem Lieferschein angebracht ist. Die ggf. in eingeführten Technischen Baubestimmungen geforderten Kennzeichnungen werden davon nicht berührt. 1.3.2. Bemusterung Alle zum Einsatz kommenden Materialien sind vom AG rechtzeitig vor Ausführung gemäß zu erstellendem Bemusterungsterminplan zu bemustern und freigeben zu lassen. Die Muster sind in einer jeweils entsprechenden Dimension zur Verfügung zu stellen, um eine einwandfreie Bewertbarkeit zu ermöglichen. 1.3.3. Materialauswahl Zur Sicherstellung der durchgängigen und hochwertigen Qualität im Gesamtobjekt sind vor dem Einbau folgende Eigenschaften nachzuweisen: - Verwendbarkeitsnachweis, Gütezeichen oder -nachweis - amtliche Prüfzeugnisse / allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen der zum Einsatz kommenden Produkte / Nachweis der bauphysikalischen Eignung - Nachweis der chemischen, sowie physikalischen Materialverträglichkeit der Produkte zueinander - Wartungsfreiheit, wenn nicht möglich, dann: Wartungs- und Verschleißarmut, Wartungs- und Reparaturfreundlichkeit - Nachweis der selbstreinigenden Materialien bzw. mit geringem Reinigungs- und Erhaltungsaufwand vorzusehenden Materialien bzw. Produkte Alle beweglichen Einbauteile mit hoher Frequentierung, wie zum Beispiel Bänder, Rahmen und Beschläge sind für erhöhte Daueranforderungen auszulegen. Im Rahmen der Bemusterung ist ein Nachweis über die Beständigkeit der einzelnen Materialien und deren mechanische Belastungsstufe nachzuweisen. Nachweis der Farbgebung auf dem zum Einsatz kommenden Originalteil. Oberflächenbeschaffenheit (Textur, Spiegelgrad, Materialbeständigkeit) insbesondere ist die Materialbeständigkeit hinsichtlich der gegebenen atmosphärischen Belastungen nachzuweisen. Die Ersatzteilbeschaffung muss langfristig sichergestellt sein. Für gleichartige Anlagenteile oder Bauteilgruppen ist immer ein einheitliches Fabrikat vorzusehen. Diese Forderung gilt Gewerke übergreifend. Die Gesundheitsverträglichkeit aller zum Einsatz kommenden Produkte muss nachgewiesen werden, die Entsorgungsmöglichkeiten der einzelnen Materialien sind zudem nachzuweisen. Werden für nicht genormte Erzeugnisse Gebrauchstauglichkeitsnachweise verlangt und kann für eingebaute Erzeugnisse ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, gilt das als Fehler der Werkleistung. Referenzen können in diesem Fall den Nachweis nicht ersetzen. Nicht erprobte Sonderlösungen bzw. projektbezogene Erstentwicklungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden und bedürfen der expliziten Zustimmung des AG. Als Abdichtungsmaterialien sind nur Produkte Deutscher Hersteller mit Eignung for den Einsatz in Deutschland und mindestens 10-jähriger Hersteller Materialgarantie zulässig. Bei der Baumaßnahme dürfen - auch im Innenbereich - nur bauaufsichtlich zugelassene Abdichtungsstoffe zum Einbau gelangen. 1.3.4. Alternativfabrikate / Gleichwertigkeit Wird im LV vom Bieter die Eintragung des „angebotenen Fabrikats“ (gleichbedeutend: Hersteller, Typ, Erzeugnis) verlangt, ist der Bieter grundsätzlich zur Angabe verpflichtet. Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ vorgegeben, so ist die Gleichwertigkeit als Mindestforderung zu verstehen, insbesondere in Bezug auf die technischen Eigenschaften und für die vorgesehene Nutzung. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder nach DIN- oder EN-Normen müssen nachweisbar sein. Ist ein Fabrikat nach dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ in den vorgesehenen Freiraum für „Angebotenes Fabrikat: .....“ vom Bieter nicht eingetragen, so gilt im Falle der Auftragserteilung das vom Auftraggeber eingetragene Fabrikat als vereinbart. Nachweis der Gleichwertigkeit: Die Gleichwertigkeit angebotener Fabrikate oder Materialien ist vom AN auf Verlangen durch Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder anderweitig darzulegen. Gleichfalls sind Entscheidungsgrundlage für den AG Aussagen gemäß der in Abs. 2 vorgenannten Nachweise zu tätigen. Alternativen und Optimierungen sind vom AN vollständig zu berechnen und zu beplanen. Die Verantwortung für die Prüfung dieser Planungen obliegt sowohl in kostenmäßiger als auch terminlicher Hinsicht allein dem AN. 1.3.5. Tauglichkeit / Materialnachweise Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen. Zulassungsbescheide sind als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen vorzulegen. Teilkopien genügen den Anforderungen nicht. Sind zugelassene Bauprodukte für die Bauaufgabe nicht erhältlich, so ist es Sache des AN, Zulassungen im Einzelfall bei der obersten Bauaufsichtsbehörde rechtzeitig zu erlangen. Die Leistungen des AN umfassen in diesem Fall die Beantragung, sämtliche Proben und rechnerischen Nachweise, die Prüfgebühren, etwaige Gutachten, Koordination und die Veranlassung der Zulassung im Einzelfall. 1.3.6. Bedenken des AN Der Auftragnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, nutzer- oder bauseitig geliefertes oder vorgesehenes Material auf die Verwendbarkeit zur Herstellung eines mangelfreien Werkes zu prüfen und Bedenken gegen die Verwendung, auch im Sinne der unter Abs. 2 genannten Kriterien dem AG gegenüber so rechtzeitig schriftlich geltend zu machen, dass aus hieraus resultierenden Materialwechseln keine Beeinträchtigungen an Bauablauf und -fortschritt entstehen können. 1.4.1. Bestandsmedien / Umfeld der Baumaßnahme Der Auftragnehmer hat sich, sofern erforderlich, rechtzeitig vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie unter- und oberirdische Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. 1.4.2. Feuergefährdende Arbeiten Das Lagern von Druckgasflaschen in Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Bei Arbeiten mit offener Flamme an Flächen mit brennbaren Materialien (bspw. Dachabdichtung) ist je 20 m² Bearbeitungsfläche mindestens 1 Feuerlöscher im Arbeitsbereich vorzuhalten. Die Merkblätter VdS Schadenverhütung, Köln: - VdS 2021 - Brandschutz bei Bauarbeiten; Merkblatt zur Schadenverhütung, sowie - VdS 2008 - Feuergefährliche Arbeiten; Richtlinien für den Brandschutz sind zu beachten 1.4.3. Abfallbeseitigung Jegliches Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial, Strahlmittel und dergleichen sind vom Auftragnehmer kostenlos und arbeitstäglich zu beseitigen. Die einschlägigen allgemeinen und kommunalen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten. Die Entsorgung von Abfällen, Abbruchmassen und Bauschutt umfasst die Verwertung entsprechend den Vorschriften, Satzungen des Abfallverwertungsbetriebes bzw. der Gemeinde und behördlichen Auflagen. Das Sortieren, Zwischenlagern und getrennte Laden und Transportieren ist danach in den Preis einzukalkulieren. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung kann verlangt werden. 1.4.4. Toleranzen und Qualitäten Für die Qualitätsbeurteilung der abzunehmenden Leistung gelten DIN 18202 und DIN 18203, Standardanforderungen, bis auf Boden- und Wandbeläge: Hier gelten für Ebenheitstoleranzen DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4 und Zeile 7 (erhöhte Anforderungen). Siehe hierzu ergänzend das ZDB-Merkblatt „Toleranzen im Hochbau“ des Baugewerbeverbands Niedersachsen. 1.4.5. Schutz der Leistungen Grundsätzlich ist während der Bauzeit vom AN der ausreichende Schutz - erforderlichenfalls auch über die VOB-Grundleistung „Schutz der Leistung“ hinausgehend - aller erbrachten Leistungen einschließlich Unterhalt und termingerechter Entsorgung der Schutzleistungen sowie der Reinigung der zu übergebenden Leistung zu gewährleisten. 1.4.6. Erscheinungsbild Das Erscheinungsbild der Baustelle hat permanent vorbildlichen Charakters zu sein. Die Baustelle hat stets aufgeräumt und sauber zu sein! Ist das nicht der Fall, kann nach mehrmaliger Aufforderung eine weitere Firma zum Aufräumen beauftragt werden. Die Kosten dafür werden umgelegt. 1.4.7. Werbung Werbung des AN darf nur nach schriftlicher Freigabe des AG angebracht werden; dabei sind die Größe und die voraussichtliche Dauer der Werbemaßnahme vom AN zu benennen. 1.4.8. Ortskenntnis, Andienung, Baustelleneinrichtung- und Lagerflächen Der AN hat sich vor Angebotsabgabe Klarheit über die örtlichen Gegebenheiten einschließlich der Zufahrtsmöglichkeiten zu verschaffen. Er hat diese auch bei der Wahl des Bauverfahrens und Maschineneinsatzes zu berücksichtigen. Nachforderungen infolge Unkenntnis der örtlichen Belange werden nicht anerkannt. Werden Verdichtungen durch den AN auf Grund Nichtbeachtung der vorgenannten Punkte verursacht, so sind diese auf seine Kosten zu beseitigen. Flächen für die Baustelleneinrichtung sowie erforderliche Lagerflächen stehen ausschließlich auf der Baustelle zur Verfügung. Öffentliche Flächen und Einrichtungen sind vom AN von Verschmutzungen und Beschädigungen durch geeignete Maßnahmen freizuhalten. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle unverzüglich zu räumen. Die benutzten Flächen sind durch den AN in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Diese Leistungen sind in die Gesamtkalkulation einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
00.__.0010
Allgemeine Vorbemerkungen
0,00
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0010 Baustelle einrichten und räumen Baustelle mit sämtlichen für die Bautätigkeit notwendigen Geräten, Maschinen, Unterkünften und Materialien einmalig einrichten und nach Abschluss der Arbeiten beräumen.
01.__.0010
Baustelle einrichten und räumen
1,00
psch
01.__.0020 Suchschachtungen ausführen Suchschachtungen bei Unklarheit d. Leitungsführung
01.__.0020
Suchschachtungen ausführen
E
5,00
02 Freimachen des Baugeländes
02
Freimachen des Baugeländes
02.__.0010 Oberboden abtragen und verwerten Oberboden profilgerecht abtragen, transportieren und entsorgen Bodengruppe OH Abtragsstärke bis ca. 60 cm
02.__.0010
Oberboden abtragen und verwerten
1.070,00
03 Verkehrssicherungsarbeiten
03
Verkehrssicherungsarbeiten
03.__.0010 Verkehrssicherung nach Rgbl. B1/17 Verkehrssicherung nach Rgbl. B1/17
03.__.0010
Verkehrssicherung nach Rgbl. B1/17
1,00
psch
04 Regenwasserkanalarbeiten
04
Regenwasserkanalarbeiten
04.__.0010 Erdaushub, -einbau für Regenwasserkanäle und Schächte Erdaushub, -einbau für Regenwasserkanäle und Schächte Aushubtiefe gem. Erschließungsplanung
04.__.0010
Erdaushub, -einbau für Regenwasserkanäle und Schächte
210,00
04.__.0020 Bodenaustausch in der Leitungszone Austausch des Bodens mit geeignetem Verfüllmaterial in der Leitungszone
04.__.0020
Bodenaustausch in der Leitungszone
52,00
04.__.0030 Schachtbauwerke DN 1.000 mit Deckel Klasse D400 inkl. Aushub sowie dessen Abtransport, Einbau und Verfüllung mit geeignetem Verfüllmaterial
04.__.0030
Schachtbauwerke DN 1.000 mit Deckel Klasse D400
2,00
Stk
04.__.0040 Kanal B DN 300 liefern und verlegen inkl. Aushub sowie dessen Abtransport, Einbau und Verfüllung mit geeignetem Verfüllmaterial
04.__.0040
Kanal B DN 300 liefern und verlegen
88,00
m
04.__.0050 Anschlussleitung Stz DN 150 liefern und verlegen inkl. Aushub sowie dessen Abtransport, Einbau und Verfüllung mit geeignetem Verfüllmaterial
04.__.0050
Anschlussleitung Stz DN 150 liefern und verlegen
25,00
m
04.__.0060 Straßenablauf liefern und setzen Straßenablauf gem. Erschließungsplanung liefern und setzen
04.__.0060
Straßenablauf liefern und setzen
5,00
Stk
04.__.0070 TV-Inspektion der Kanäle und Anschlussleitungen Dokumentation nach Fertigstellung mithilfe TV-Inspektion der Kanäle und Anschlussleitungen und Übergabe an AN
04.__.0070
TV-Inspektion der Kanäle und Anschlussleitungen
113,00
m
04.__.0080 Wasserdichtheitsprüfungen Dokumentation nach Fertigstellung und Übergabe der protokollierten Prüfung an AN
04.__.0080
Wasserdichtheitsprüfungen
113,00
m
04.__.0090 Bestandsvermessung des Regenwasserkanals Erstellung von Bestandsplänen und Übergabe an AN nach Fertigstellung
04.__.0090
Bestandsvermessung des Regenwasserkanals
1,00
psch
05 Straßenbeleuchtung
05
Straßenbeleuchtung
05.__.0010 Erdarbeiten für Versorgungskabel Aushub sowie dessen Abtransport, Einbau und Verfüllung mit geeignetem Verfüllmaterial
05.__.0010
Erdarbeiten für Versorgungskabel
88,00
m
05.__.0020 Versorgungskabel liefern und verlegen inkl. Aushub sowie dessen Abtransport, Einbau und Verfüllung mit geeignetem Verfüllmaterial gem. Erschließungsplanung verlegen
05.__.0020
Versorgungskabel liefern und verlegen
108,00
m
05.__.0030 Mastgründungen herstellen
05.__.0030
Mastgründungen herstellen
5,00
Stk
05.__.0040 Masten und Leuchten liefern und montieren
05.__.0040
Masten und Leuchten liefern und montieren
5,00
Stk
06 Straßenbauarbeiten
06
Straßenbauarbeiten
06.__.0010 Erdabtrag für Verkehrsanlagen bis 50 cm, anfallendes Material verwerten
06.__.0010
Erdabtrag für Verkehrsanlagen
532,00
06.__.0020 Planum herstellen Planum mit geeignetem Material herstellen. Max. Abweichung von der Sollhöhe +2/-2 cm.
06.__.0020
Planum herstellen
1.065,00
06.__.0030 Lastplattendruckversuch Plattendruckversuch nach DIN 18134 für Kontrollprüfung nach Angabe des AG durchführen, einschl. Bereitstellung sämtlicher Geräte und Auswertung und Darstellung der Messergebnisse.
06.__.0030
Lastplattendruckversuch
2,00
Stk
06.__.0040 Frostschutzschicht liefern und einbauen Lieferung und Einbau von tragfähigem, gut verdichtbarem Ersatzmaterial, inkl. Verdichtung in Lagen bis 30cm der Höhenausgleichsschicht ist gemäß DIN18196 zu wählen (z.B. weitgestuftes Kies-/Sandgemisch (Füllsand/Füllkies gem. Baugrundgutachten)). Verdichtungsgrad: DPr >= 100% (Ev2 >= 80 MN/m²) Vor dem Einbringen der Höhenausgleichsschicht muss die Aushubsohle vom Baugrundgutachter abgenommen werden. Dies ist rechtzeitig, mind. 1 Woche vorher durch den AN anzumelden.
06.__.0040
Frostschutzschicht liefern und einbauen
171,00
06.__.0050 Lastplattendruckversuch Plattendruckversuch nach DIN 18134 für Kontrollprüfung nach Angabe des AG durchführen, einschl. Bereitstellung sämtlicher Geräte und Auswertung und Darstellung der Messergebnisse.
06.__.0050
Lastplattendruckversuch
2,00
Stk
06.__.0060 Hochbordsteine Hochbordsteine liefern und in geeigentem Betonbett mit Rückstütze setzen
06.__.0060
Hochbordsteine
180,00
m
06.__.0070 Tiefbordsteine liefern und setzen Tiefbordsteine liefern und in geeigentem Betonbett mit Rückstütze setzen
06.__.0070
Tiefbordsteine liefern und setzen
355,00
m
06.__.0080 Schottertragschicht liefern und einbauen Schottertragschicht, aus Schotter-Splitt-Sand-Gemisch 0-32mm liefern und einbauen
06.__.0080
Schottertragschicht liefern und einbauen
796,00
06.__.0090 Betonsteinpflaster in Gehwegen liefern und verlegen Betonstein-Pflaster als Flächenbefestigung fachgerecht herstellen. Die Verlegevorschriften des Herstellers und die Angaben der DIN 18318 sowie der ZTV Pflaster-StB 06 sind zu beachten. Farben und Oberfläche: grau glatt Dicke: 8 cm In 3-5 cm (verdichteter Zustand) Bettungsmaterial nach DIN 18318, vorzugsweise in kornabgestuftem Splittsandgemisch der Körnung 0/5 mm, fachgerecht verlegen. Die Filterstabilität von Fuge, Bettung und Tragschicht ist zu gewährleisten. Die Pflastersteine sind gemäß den Angaben der Bauleitung nach festgelegten Verlegemustern einzubauen. Nach dem Verlegen ist in Abständen von 2 m die Fläche auszurichten. Ein Fugenabstand nach DIN 18318 von 3-5 mm ist unbedingt einzuhalten.
06.__.0090
Betonsteinpflaster in Gehwegen liefern und verlegen
285,00
06.__.0100 Betonsteinpflaster in Zufahrten liefern und einbauen Betonstein-Pflaster als Flächenbefestigung fachgerecht herstellen. Die Verlegevorschriften des Herstellers und die Angaben der DIN 18318 sowie der ZTV Pflaster-StB 06 sind zu beachten. Farben und Oberfläche: grau glatt Dicke: 8 cm In 3-5 cm (verdichteter Zustand) Bettungsmaterial nach DIN 18318, vorzugsweise in kornabgestuftem Splittsandgemisch der Körnung 0/5 mm, fachgerecht verlegen. Die Filterstabilität von Fuge, Bettung und Tragschicht ist zu gewährleisten. Die Pflastersteine sind gemäß den Angaben der Bauleitung nach festgelegten Verlegemustern einzubauen. Nach dem Verlegen ist in Abständen von 2 m die Fläche auszurichten. Ein Fugenabstand nach DIN 18318 von 3-5 mm ist unbedingt einzuhalten.
06.__.0100
Betonsteinpflaster in Zufahrten liefern und einbauen
24,00
06.__.0110 Asphalttragschicht in Fahrbahnen liefern und einbauen Asphalttragschicht Bk1,0 AC22TN Bindem. 70/100 D ZTV Asphalt-StB, Belastungsklasse RStO 12 Bk1,0 Schichtdicke gem. Planung
06.__.0110
Asphalttragschicht in Fahrbahnen liefern und einbauen
1.064,00
06.__.0120 Bindemittel aufsprühen Bitumenhaltiges Bindemittel aufsprühen 0,2-0,3kg/m2 C40BF1-S ZTV Asphalt-StB, 0,2 bis 0,3 kg/m2, lösemittelhaltige Bitumenemulsion C 40BF1-S TL BE-StB und DIN EN 13808, auf frischen Asphalttragschichten, für den Einbau von Asphaltdeckschichten aus Splittmastixasphalt oder Asphaltbeton.
06.__.0120
Bindemittel aufsprühen
1.064,00
06.__.0130 Asphaltdeckschicht in Fahrbahnen liefern und einbauen Asphaltbetondeckschicht Bk1,0 AC8DN D 4cm Bindem. 50/70 Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton, ZTV Asphalt-StB, Belastungsklasse RStO 12 Bk1,0, Mischgutart AC 8 D N, Schichtdicke 4 cm, Bindemittel Straßenbaubitumen 50/70 TL Bitumen-StB und DIN EN 12591, auf die noch warme Oberfläche 0,5 bis 1 kg/m2 gebrochene Gesteinskörnung der Lieferkörnung 1/3 streuen, einwalzen, nicht gebundene Stoffe abfegen und seitlich lagern.
06.__.0130
Asphaltdeckschicht in Fahrbahnen liefern und einbauen
1.064,00
06.__.0140 Fugen herstellen und verfüllen
06.__.0140
Fugen herstellen und verfüllen
188,00
m
06.__.0150 Beschilderung liefern und aufstellen Beschilderung gem. Planung liefern und aufstellen inkl. Aushub, Fundamentierung und Rückverfüllung
06.__.0150
Beschilderung liefern und aufstellen
4,00
Stk
06.__.0160 Schlussvermessung
06.__.0160
Schlussvermessung
1,00
psch
07 Straßenbegleitgrün
07
Straßenbegleitgrün
07.__.0010 Bäume liefern und pflanzen
07.__.0010
Bäume liefern und pflanzen
6,00
Stk
07.__.0020 Fertigstellungs- und Entwicklungspflege der Bäume
07.__.0020
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege der Bäume
6,00
Stk
07.__.0030 Pflanzflächen mulchen Rindenmulch 0-15 mm
07.__.0030
Pflanzflächen mulchen
24,00
07.__.0040 Oberboden liefern und andecken Mutterboden-Pflanzsubstrat liefern, in der erforderlichen Schichtdicke anschütten, höhen und profilgerecht einebnen und anschließend leicht verdichten. Eventuell entstandene Dellen mit Mutterboden-Pflanzsubstrat auffüllen. Mutterboden-Pflanzsubstrat nicht gedämpft, bestehend aus ca. 60-65 % gesiebtem Mutterboden, ca. 25-30 % Humus-Kompost 0-15 mm sowie ca. 10 % Natursand 0-4mm. Anteil Humus-Kompost 0-15 mm als Reifkompost, gütegesichert nach RAL-GZ 251, hergestellt aus sortenreinem, getrennt gesammelten Grüngut. Anwendungsmenge: Schichtdicke bis zu 35 cm
07.__.0040
Oberboden liefern und andecken
230,00
07.__.0050 Rasen ansäen Rasensaat ausbringen und bis zum Anwachsen wässern
07.__.0050
Rasen ansäen
230,00
07.__.0060 Fertigstellungs- und Entwicklungspflege der Rasenflächen
07.__.0060
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege der Rasenflächen
230,00