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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung für Trockenbauarbeiten 1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus der DIN 18340 Trockenbauarbeiten - Gipskartonständerwände in jeweils aktueller Fassung.
Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver zur Verfügung gestellt.
Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen.
2.2 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen
Den Ausschreibungsunterlagen ist gegebenenfalls als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben.
Ggfs. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch.
Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt.
Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt.
Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG.
Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN.
Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen.
Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wieder herzustellen.
2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen.
2.4 Personal
Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Trockenbauarbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen.
Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig.
Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein.
2.5 Trockenbauarbeiten
Die Arbeitsfolge der einzelnen Leistungen wird durch den AG festgelegt. Teilleistungen können in zeitlich versetzten Abständen oder in verschiedenen Gebäuden/Gebäudeteilen/Ebenen zur Ausführung kommen.
Arbeiten anderer AN, die zur Erfüllung seiner Leistungen Voraussetzung sind, sind zu überprüfen und abzunehmen. Sie dürfen keine Mängel aufweisen. Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der AN diese Prüf- und Anzeigepflicht, so ist er für die mangelhafte Vorleistung verantwortlich. Müssen aufgrund dessen Änderungen an den Bauteilen durchgeführt werden, so gehen diese Kosten zu Lasten des AN.
Der AN verpflichtet sich, bei Montage festgestellte Abweichungen von den Planvorgaben rechtzeitig dem AG und dessen Erfüllungsgehilfen zu melden.
Innerhalb des Gebäudes ist bauseits für alle Gewerke je Geschoss und je Treppenhaus ein verbindlicher Meterriss und je Fassade ein Achskreuz an den Bauteilen angebracht.
Die vom AN durchzuführenden und für die Erbringung seiner Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN auszuführen.
Erforderliche Schrägschnitte sind fachgerecht auszuführen.
Sämtliche erforderliche Schutzmaßnahmen an allen betroffenen Bauteilen gegen Verschmutzung und Beschädigung sind anzubringen und nach Beendigung der Arbeiten wieder restlos zu entfernen.
Die Herstellung von Wandverbindungen untereinander (Ecken, T-Stößen, Kreuzstöße).
Evtl. erforderliche Dehn- und Bewegungsfugen sind in Abstimmung mit der Bauleitung festzulegen. Die Ausführung der Dehn- und Bewegungsfugen wird gemäß vertraglicher Vereinbarung vergütet.
Erforderliche gleitende Deckenanschlüsse sind in Abstimmung mit der Bauleitung festzulegen.
Die Ausführung der gleitende Deckenanschlüsse wird gemäß vertraglicher Vereinbarung vergütet.
Der Einbau von Pass-, Rand- und Zuschnittsstücken die Herstellung von Leibungen sind im Leistungsumfang enthalten.
Die Herstellung aller Aussparungen bis zu einer Größe von 0,01 m² für Installationsarmaturen und - Anschlüsse, Lüftungs-, Elektroeinbauteile, Brandschutzklappen etc. in üblicher Installationsdichte, einschl. Verschließen der Aussparungen und Anarbeiten an die Einbauteile, auch wenn sie nicht in einem Zuge mit den übrigen Arbeiten ausgeführt werden können.
Ausklinken der Wände im Bereich von Unterzügen, ohne Beeinträchtigung der brandschutztechnischen und bauphysikalischen Anforderungen.
Alle Ecken und Kanten sind mit Kantenschutzprofilen zu versehen.
Dämmstoffe sind abgleitsicher einzubauen.
Bei Bedarf ist kostenfrei eine fachgerechte Estrichabstellung vorab auszuführen.
Bei der Verarbeitung und der Montage sind die Herstellervorschriften strikt einzuhalten. Es sind die vorgeschriebenen Materialien eines Systemherstellers einzusetzen.
Die Konstruktion muss den Einbau und Anschluss von Abgangsarmaturen wie Schalter, Steckdosen, Sanitärleitungen etc. ermöglichen. Die Installation erfolgt bauseits während der Wandmontage.
Gestelle für die Sanitärobjekte werden während der Wandmontage bauseits eingebaut, soweit im LV nicht anders geregelt.
Schließen der Wände: Das Einbringen der Mineralfaserdämmung und der zweiten Beplankung hat nach bauseitigem Erstellen der Haustechnikinstallation und nach Genehmigung durch die Bauleitung des AG zu erfolgen. Hierüber ist ein Protokoll anzufertigen.
Schutz der Schnittkanten durch Nachbehandlung angeschnittener Elemente mit Versiegelung.
Stumpfe Wandanschlüsse an Trockenbau und Massivwände sind gem. Vorgaben der Hersteller auszuführen.
Das Anarbeiten an Durchdringungen im Zuge der Wanderstellung.
Der AN hat sich vor Ausführungsbeginn über die Befestigungsmöglichkeit (Bohrtiefe) bei der
Bauleitung zu informieren. (Fußbodenheizung/Betonkernaktivierung).
An den Anschlussstellen zu den angrenzenden Bauteilen sowie bei Kabel-, Rohr- und Kanaldurchführungen durch Wände sind alle erforderlichen
Maßnahmen zur Erreichung der geforderten Schallschutzwerte und Brandschutzanforderungen gemäß
Herstellerrichtlinien durchzuführen.
Die geforderten Schalldämmwerte werden ggf. vom AG durch einen Sachverständigen im eingebauten
Zustand samt aller Anschlüsse an Wänden, Fassade, Decke und Fußboden geprüft. Wenn der AN dafür verantwortlich ist, dass die geforderten Werte nicht erreicht werden, hat der AN neben der Mängelbeseitigung auch die Kosten der Prüfung zu übernehmen.
3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt als Nebenleistungen:
- Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben.
- Arbeitsunterbrechungen bzw. Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen
4 Abrechnungshinweise
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
- Fachbauleitererklärung
- Fachunternehmerbescheinigung
- Prüfzeugnisse und Zulassungen
- Materialnachweise bei Brandschutzanforderungen
- Datenblätter
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung für Trockenbauarbeiten
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung für Gipskartondecken 1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus den anerkannten Regeln der Technik, in jeweils aktueller Fassung.
Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver zur Verfügung gestellt.
Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen.
2.2 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen:
Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben.
Ggfs. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch.
Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt.
Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt.
Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG.
Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN.
Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen.
Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wieder herzustellen.
2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen.
2.4 Personal
Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Arbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen.
Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig.
Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein.
2.5 Decken
Die Arbeitsfolge der einzelnen Leistungen wird durch den AG festgelegt. Teilleistungen können in zeitlich versetzten Abständen oder in verschiedenen Bereichen zur Ausführung kommen.
Arbeiten anderer AN, die zur Erfüllung seiner Leistungen Voraussetzung sind, sind zu überprüfen und abzunehmen. Sie dürfen keine Mängel aufweisen. Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der AN diese Prüf- und Anzeigepflicht, so ist er für die mangelhafte Vorleistung verantwortlich. Müssen aufgrund dessen Änderungen an den Bauteilen durchgeführt werden, so gehen diese Kosten zu Lasten des AN.
Innerhalb des Gebäudes ist bauseits für alle Gewerke je Geschoss und je Treppenhaus ein verbindlicher Meterriss und je Fassade ein Achskreuz an den Bauteilen angebracht.
Die Forderungen hinsichtlich Einbruch-, Brand-, Schall- und Wärmeschutz, Befestigungen, Gleichwertigkeit bei alternativen Angeboten usw. sind nachzuweisen, z. B. durch Prüfzeugnisse.
Für Systemwände und -decken sind nur durchgängig nach Prüfzeugnis zugelassene Bauteilkombinationen zu verwenden.
Die Einbau- und Verlegevorschriften sind zu beachten.
Die verwendeten Baustoffe dürfen keinerlei schädliche Stoffe absondern.
Es sind Muster nach Angabe der Bauleitung anzubringen und wieder zu entfernen, soweit sie nicht im Gebäude oder Musterraum verbleiben.
Sämtliche erforderliche Schutzmaßnahmen an allen betroffenen Bauteilen gegen Verschmutzung und Beschädigung sind durch den NU anzubringen und nach Beendigung der Arbeiten wieder restlos zu entfernen.
Alle erforderlichen Rund- und Schrägschnitte, soweit sie im LV nicht besonders beschrieben sind, sind Bestandteil der Leistung. Profilierte Randwinkel, Deckleisten usw. sind auf Gehrung zu stoßen. Verschnitt wird nicht vergütet.
Bei Bedarf sind Pass-, Rand- und Zuschnittstücken einzubauen.
Herstellen von Aussparungen und Durchführungen in den Decken für Beleuchtung, etc... bis zu einer Einzelgröße von 0,1 m².
In notwendigen Fluren sind geeignete und zugelassene Befestigungsmittel und Abhänger zu verwenden.
Dehnfugen sind gemäß Herstellervorschrift einzubauen.
Ecken sind mit Kantenschutzprofilen zu versehen oder mit Formteilen auszubilden.
Dämmstoffe sind abgleitsicher einzubauen
Sichtbare Metallprofile (z. B. Randwinkel) sind grundsätzlich pulverbeschichtet vorzusehen und zu bemustern.
3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt als Nebenleistungen:
- Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben.
4 Abrechnungshinweise
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
- Fachbauleitererklärung
- Fachunternehmerbescheinigung
- Werk- und Montagepläne
- Statische Nachweise
- Datenblätter
- bauaufsichtliche Zulassungen, Prüfzeugnisse
- Wartungs-, Bedienungs- und Pflegeanweisungen
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung für Gipskartondecken
01 Kellergeschoss
01
Kellergeschoss
01.01 Innendämmung
01.01
Innendämmung
02 Erdgeschoss
02
Erdgeschoss
02.01 Metallständerwände
02.01
Metallständerwände
02.02 Verkleidung
02.02
Verkleidung
02.03 Decken
02.03
Decken
03 1. Obergeschoss
03
1. Obergeschoss
03.01 Metallständerwände
03.01
Metallständerwände
03.02 Verkleidung
03.02
Verkleidung
03.03 Decken
03.03
Decken
04 2. Obergeschoss
04
2. Obergeschoss
04.01 Metallständerwände
04.01
Metallständerwände
04.02 Verkleidung
04.02
Verkleidung
04.03 Decken
04.03
Decken
05 3. Obergeschoss
05
3. Obergeschoss
05.01 Metallständerwände
05.01
Metallständerwände
05.02 Verkleidung
05.02
Verkleidung
05.03 Decken
05.03
Decken
06 Dachgeschoss
06
Dachgeschoss
06.01 Metallständerwände
06.01
Metallständerwände
06.02 Verkleidung
06.02
Verkleidung
06.03 Decken
06.03
Decken
07 Dachboden
07
Dachboden
07.01 Metallständerwände
07.01
Metallständerwände
07.02 GK-Decken
07.02
GK-Decken
07.03 Dämmung Dachgeschoss und Dachboden
07.03
Dämmung Dachgeschoss und Dachboden
07.04 Beplankung Kehlbalkenlage & Sparren
07.04
Beplankung Kehlbalkenlage & Sparren