Projektbeschreibung
Die Stadt Forchheim beabsichtigt, die Erneuerung der Brücke im Zuge der Straße
"An der Holzbrücke" über die Wiesent, einem Gewässer I. Ordnung, in Forchheim
im Ortsteil Reuth durchzuführen. Im Zuge der Baumaßnahme wird die in der Nähe
befindliche Wirtschaftswegbrücke über den Abgangbach (Seitenarm der Wiesent)
ebenfalls erneuert.
Bei der vorliegenden Baumaßnahme handelt es sich um den Ersatzneubau der
derzeit bestehenden Holzbalken-Brücke über die Wiesent in Forchheim (Ortsteil
Reuth). Die Maßnahme umfasst den Abbruch des bestehenden
Holzbrückenbauwerkes, welches derzeit für den motorisierten Verkehr gesperrt ist,
sowie dessen Neubau als Geh- und Radwegbrücke. Außerdem wird im Zuge der
Baumaßnahme die vorhandene Wirtschaftswegbrücke aus Stahlbeton über den
Abgangbach, welche nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von
höchstens 9 Tonnen zugelassen ist abgebrochen und durch ein
Stahlbetonfertigteilbauwerk ersetzt. Die geplanten Brückenbauwerke befinden sich
in der Hochwassergefahrenfläche HQ100 der Wiesent. Die geplante
Wirtschaftswegbrücke befindet sich am Rande des Trinkwasser-schutzgebietes für
die Brunnen I bis IX in der Zweng der Stadt Forchheim.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst den Ersatzneubau der folgenden
Ingenieurbauwerke:
- BW 36: Geh- und Radwegbrücke (ASB-Nr.: 0000036)
- BW 44: Wirtschaftswegbrücke (ASB-Nr.: 0000044)
BW 36
Die zu erneuernde Holzbrücke über die Wiesent wurde im Jahr 2024 einer
Bauwerksprüfung unterzogen. Bei der Bauwerksprüfung wurden erhebliche
Schäden festgestellt, welche insbesondere die Verkehrssicherheit sowie die
Standsicherheit des Bauwerkes stark beeinträchtigen, die Dauerhaftigkeit nicht
gewährleisten und eine Erneuerung erfordern. Aufgrund der fehlenden
Verkehrssicherheit ist das Bauwerk für die Nutzung durch motorisierten Verkehr
gesperrt.
BW 44
Die zu erneuernde Wirtschaftswegbrücke über den Abgangbach wurde im Jahr
2023 einer Bauwerksprüfung unterzogen. Bei der Bauwerksprüfung wurden
Schäden festgestellt, welche die Verkehrssicherheit, die Standsicherheit und die
Dauerhaftigkeit des Bauwerkes beeinträchtigen. Das Bauwerk wird hauptsächlich
vom landwirtschaftlichen Verkehr benutzt und ist aufgrund seiner geringen
Traglast und der zu geringen Dimensionen für die heutigen Ansprüche nicht mehr
ausreichend. Um die Erneuerung der Holzbrücke (BW 36) umsetzen zu können, ist
es erforderlich, das Bauwerk BW 44 vorher zu erneuern, da die Anfahrbarkeit des
südlichen Widerlagers der geplanten Geh- und Radwegbrücke (BW 36) nur über
die Wirtschaftswegbrücke (BW 44) möglich ist. Wegen der geringen Traglast ist
die Erneuerung des Bauwerkes BW 44 zwingend erforderlich.