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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Standort
Neanderstr. 51 u. 53, 40699 Erkrath
Das Baugrundstück befindet sich im Stadtteil
Alt-Erkrath und wird durch die Straße "Neanderstraße"
im Norden, die Alte Papierfabrik im Süden, die Villa
Bernsau im Westen sowie die Düssel im Osten begrenzt.
Das Mehrfamilienhaus besteht aus 37 Mietwohneinheiten
und einer Tiefgarage und gliedert sich in 3
untereinander verbundene Gebäudeteile:
"Turm": Ostseite mit 6 Vollgeschossen
"Längsbau": Mittelteil mit 4 VG [auch als "Riegel
(Mitteltrakt)" bezeichnet]
"Querbau": Westseite mit 3 VG [auch als "Querriegel
(Seitentrakt)" bezeichnet]
Die Geschosse (OKFF EG +53,00 m NHN)
Untergeschoss (u.a. geschlossene Mittelgarage mit 31
SP, Keller-, Müll- und Technikräume)
Erdgeschoss (10 Wohneinheiten)
1. Obergeschoss (9 WE)
2. Obergeschoss (9 WE)
3. Obergeschoss (7 WE)
4. Obergeschoss (1 WE)
5. Obergeschoss (1 WE)
werden mit 2 Treppenhäusern (Turm und Querbau) sowie
Erschließungsgängen (im Längsbau) erschlossen.
Die Außenwände der Kellerräume bzw. Erdgeschosswände,
die Bodenplatte und die Aufzugsunterfahrten werden als
weisse Wanne ausgebildet, Bemessungswasserstand 52,50 m
NHN.
Die einzelnen Geschosse erhalten Deckenplatten aus
Ortbeton bzw. Halbfertigteilen (Filigranplatten).
Aussen- und Innenwände werden tragend ausgebildet aus
Mauerwerk und Stahlbeton.
Die Anforderungen für den Schallschutz der Neubauten
ist gemäß Schallschutznachweis umzusetzen.
Nachfolgende Beschreibungen sind in die Preise
einzukalkulieren
Standort
Bauseits wird kein Hebezeug gestellt. Die Andienung der
Baustelle erfolgt ausschließlich von der Südseite
innerhalb der BE (Alte Papierfabrik, gemäß BE-Plan:
250317_WA2_BE_DIN A3). Horizontale transportwege von
ca. 60m sowie vertikale Transprotweg vom UG bis 5.OG
(ca. 25m, kein Baufzug) sind einzukalkulieren. Die
Bedingungen der Ergänzende Vertragsbedingungen
WA2_EVB_Stand 03.2025 sind zu berücksichtigen.
Der bauseits zur Verfügung gestellte Baustromanschluß
beinhaltet keine Notstromversorgung.
Die Oberflächen der Wände, Decken, Treppen und
ähnlicher Bereiche sind während de Ausführung frei von
Verschmutzungen zu halten.
Für die Durchführung der Reinigungsleistungen steht
kein Wasseranschluss in den einzelnen zu reinigenden
Einheiten zur Verfügung. Sämtliches für die
Reinigungsarbeiten benötigte Wasser muss vom
Auftragnehmer zentral bezogen werden.
Die Wasserentnahmestellen sind wie folgt festgelegt:
Zentraler Bezug am BE-Verteiler (Standort: Rampe)
Zentraler Bezug im Hausanschlussraum
(Untergeschoss)
Bauseits wird kein Hebezeug gestellt. Die Andienung der
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Baureinigungsarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, VOL, die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik
und die "Richtlinien für Vergabe und Abrechnung von
Gebäudereinigungsarbeiten", aufgestellt vom GAEB, in
zweiter Rangfolge die "Richtlinien für Vergabe und
Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk", herausgegeben
vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.
1.1 Entsorgung
Es ist mit üblichen Restmengen aus der Bauphase zu
rechnen. Die Entsorgungskosten bis zu einer Gesamtmenge
von 14 m³ sind einzukalkulieren.
2 Ausführung
Im Zuge der Bauendreinigung sind alle zu übergebenden
Gebäude/Anlagen staubfrei, schlierenfrei,
wasserfleckenfrei zu reinigen. Auf allen Bauteilen sind
Markierungen, Etiketten, Schutzfolien, Flecken u. ä. zu
entfernen. Die Reinigung und Behandlung von Oberflächen
erfolgt mit auf die Oberflächen abgestimmten
Pflegemitteln.
Vom AG werden folgende Qualitätsanforderungen gestellt:
staubfrei
schlierenfrei
fleckenfrei
Grundsätzlich sind nur Reinigungsmittel zu verwenden,
die keine Rückstände hinterlassen oder zu Schäden auf
den Materialoberflächen führen. Alle Pflege- und
Reinigungsanleitungen der vorhandenen Baustoffe und
-produkte sind zu beachten.
Der Einsatz fungizider Reinigungsmittel ist ebenso
untersagt, wie der Einsatz von Pflege- oder
Nachbehandlungsmitteln, die die Rutschhemmung
herabsetzende oder schmierende Oberflächenwirkung
besitzen.
Beschilderungen, Schellen, Armaturen und Beschläge sind
Bestandteil der Bauendreinigung, sie sind in einen
optisch einwandfreien Zustand zu versetzen.
Soweit erforderlich, sind lastverteilende Unterlagen zu
verwenden (z. B. beim Besteigen von Fensterbänken,
Heizkörperabdeckungen oder beim Einsatz von Hubsteigern
oder Anlehnleitern).
3 Zusätzliche Anforderungen
3.1 Generelle Glasflächen (Fassade, Türen, Fenster,
etc)
Die Ausführung dieser Arbeiten darf ausschließlich
durch ausgebildetes und qualifiziertes Fachpersonal
(Glasreiniger) erfolgen.
Bei der gesamten Reinigung von Glasflächen ist nur
demineralisiertes Wasser zu nutzen.
Der Einsatz von Glashobeln oder ähnlichen mechanischen
Schabwerkzeugen ist untersagt.
Beim Reinigen von Fenstern und Fassaden ist besonders
darauf zu achten, dass Dichtungen und Versiegelungen
nicht beschädigt werden.
Schutzkennzeichnungen sind zu entfernen.
Ein zusätzliches, streifenfreies Nachreiben zur
Gewährleistung eines makellosen Endergebnisses ist
zwingend erforderlich.
3.2 Eloxierte Alu-Bleche und Profile
Zement-, Kalk-, und Mörtelrückstände sind auf jeden
Fall nur mit Wasser abzuwaschen, sie sind keinesfalls
mit Metallschabern abzukratzen, da sonst die eloxierte
Oberfläche des Aluminiums zerkratzt wird. Bei evtl.
stärker verschmutzten Aluminiumflächen ist eine
Nachreinigung mit einem Spezialaluminium-Reiniger
vorzunehmen. Danach sind die eloxierten Alu-Flächen zu
konservieren und zu polieren.
3.3 Einbrennlackierte Alu-Bleche und Profile
Reinigung mit warmen Wasser mit Zusatz von waschaktiven
Substanzen oder gleichwertig neutral reagierenden
Zusätzen. Die Reinigung erfolgt zweckmäßigerweise mit
Schwamm, bzw. Bürste oder durch rotierende Bürste. Der
entstehende Schaum ist durch Abziehen mit
entsprechenden Hilfsgeräten zu beseitigen. Besonders
stark verschmutzte Flächen sind durch Nachreinigung mit
einem Spezial-Lackreiniger anzuwenden, wobei besonders
hartnäckig verschmutze Stellen durch mehrmaliges Reiben
zu säubern sind.
3.4 Holzbauteile und Holzoberflächen
Bauelemente aus Holz wie Türfutter,
Türblattoberflächen, feste Einbauten,
Parkettoberflächen etc. sind mit besonderer Sorgfalt zu
reinigen und es ist im besonderen darauf zu achten,
dass keinerlei Wasserflecken zurückbleiben. Das
Reinigen beinhaltet auch das Reinigen der Beschläge und
Beschilderungen.
3.5 Kunststoffoberflächen
Kunststoffbeschichtete Flächen sind unter Zusatz
antistatischer Mittel feucht zu reinigen.
3.6 Sanitärräume
Toiletten, Bade- und Waschräume einschl. der
Einrichtungsgegenstände sind mit desinfizierenden
Mitteln zu reinigen. Die Reinigung von Bädern mit
sanitären Einrichtungsgegenständen beinhaltet das
Entfernen sämtlicher Aufkleber und Etiketten sowie das
Nachtrocknen durch Wischen in einem zweiten
Arbeitsgang. Sanitärporzellan ist gründlich nass zu
reinigen. Armaturen sind zu polieren.
3.7 Heizkörper
Bei Heizkörpern sind ohne Werkzeug demontierbare
Blenden zu entfernen einschl. wiederaufbringen, um die
Reinigung auch hinter-/unterhalb von Blenden ausführen
zu können. Ein Verstellen von Sensoren, Reglern o. ä.
ist zu vermeiden.
3.8 Bodenbeläge
Bei der Baufeinreinigung der Böden muss der vorhandene
Schutzbelag (z.B. aus Karton, Papier oder Folie) vom
Auftragnehmer aufgenommen und entsorgt werden.
Zur effektiven und gründlichen Beseitigung dieverser
Verschmutzungen (z.B. feinem Baustaub, Schmutz, Sand,
Erde sowie bauspezifischen Rückständen wie Mörtel-,
Putz-, Farb- und Kleberesten., insbesondere
hartnäckiger Anhaftungen), ist der Einsatz einer
Einscheibenmaschine mit geeigneten Reinigungswerkzeugen
(z.B. Bürsten, Pads) vorzusehen. Der Auftragnehmer
wählt die spezifische Methode, das Reinigungsmittel und
die Werkzeuge so aus, dass der jeweilige Bodenbelag
schonend gereinigt wird und keine Beschädigungen
entstehen. Alle behandelten Flächen sind anschließend
gründlich zu reinigen und trocken zu hinterlassen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
1 Baureinigungsarbeiten-Baufeinreinigung
1
Baureinigungsarbeiten-Baufeinreinigung
1. 1 Wohnungen
1. 1
Wohnungen
2 sonstiges
2
sonstiges
2. 1 punktuelle Nachreinigungen vor
Wohnungsübergabe
2. 1
punktuelle Nachreinigungen vor
Wohnungsübergabe
2. 2 Sonstiges
2. 2
Sonstiges