Erdarbeiten und Entsorgung
Erding, Wilhelm-Bachmair-Straße 4, Erweiterung Integrierte Leitstelle
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
02 Leitbeschreibung Leistungsverzeichnis Projekt: Umbau und Erweiterung der Integrierten Leitstelle (ILS) Erding Wilhelm-Bachmair-Straße 4 85435 Erding Leistung: Erd- und Verbauarbeiten Auftraggeber: Bauherr / Auftraggeber: Landkreis Erding vertreten durch Landrat Herrn Martin Bayerstorfer Alois-Schießl-Platz 2 85435 Erding Anlagenverzeichnis Anlage 1 Amtlicher Lageplan M 1:1000 vom 20.04.2026 Anlage 2 Geotechnischer Bericht Grundbaulabor München vom 14.05.2025 Anlage 3 Plan zur Ausschreibung Baugrube vom 16.06.2026 Grundriss M 1:100 Anlage 4 Plan zur Ausschreibung Baugrube vom 16.06.2026 Schnitte / Details M 1 : 100 / 50 Anlage 5 Baustelleneinrichtungsplan vom 04.05.2026 Anlage 6 Entwurfsplanung Architektur, Gründung vom 27.11.2025 Anlage 7 Entwurfsplanung Architektur, Grundriss KG vom 07.01.2026 Anlage 8 Entwurfsplanung Architektur, Grundriss EG vom 07.01.2026 Anlage 9 Entwurfsplanung Architektur, Schnitt A-B vom 07.01.2026 Anlage 10 Entwurfsplanung Architektur, Schnitt C-D vom 07.01.2026 Anlage 11 Sparten Stadtwerke Erding vom 21.02.2024 Anlage 12 Sparten Telekom vom 23.03.2024 Anlage 13 Sparten Bayernnetze 1 vom 20.02.2024 Anlage 14 Sparten Bayernnetze 2 vom 20.02.2024 Anlage 15 Sparten Abwasser vom 17.04.2024 ATV - ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Gliederung gemäß DIN 18299 VOB/C 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle Das Baugrundstück befindet sich auf dem Gelände der Integrierten Leitstelle (ILS) Erding an der Wilhelm-Bachmair-Straße 4 in 85435 Erding (Flurstücke 328 und 332, Gemarkung Altenerding). Gegenstand der Maßnahme ist die Erweiterung des bestehenden Leitstellengebäudes durch einen südlich anschließenden Neubau. Die für die Baumaßnahme vorgesehene Fläche wird derzeit überwiegend als Grünfläche sowie als Zuwegung zum Bestandsgebäude genutzt. Das Baufeld liegt unmittelbar südlich des bestehenden Gebäudes der Integrierten Leitstelle. Die Topographie des Geländes ist weitgehend eben. Die vorhandenen Geländehöhen liegen im Bereich von ca. 467,3 m bis 467,6 m ü. NHN. Den Bietern wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten, die Zufahrts- und Zugangssituation, die Platzverhältnisse, mögliche Lager- und Bereitstellungsflächen sowie die baulogistischen Randbedingungen zu informieren und das Baufeld zu besichtigen. Der Auftragnehmer hat alle aus den örtlichen Verhältnissen erkennbaren Umstände bei seiner Kalkulation zu berücksichtigen. 0.1.2 Immissionen, klimatische oder betriebliche Bedingungen keine Angaben 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlage Auf dem Baugrundstück ist die Erweiterung der bestehenden Integrierten Leitstelle (ILS) Erding durch einen dreigeschossigen, unterkellerten Neubau mit Überbauung der bestehenden Leitstelle um ein Geschoss an der Südseite des Bestandsgebäudes vorgesehen. 0.1.4 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Die Baustelle darf nur über gekennzeichneten Zu- und Ausfahrten auf der Südseite befahren werden. Wege für den Personen- bzw. Fahrzeugverkehr auf der Baustelle dürfen nicht durch Bauarbeiten beeinträchtigt werden. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind stets freizuhalten. Anderweitige betriebliche Tätigkeiten auf der Baustelle und den Zufahrten, auch durch den Nutzer dürfen nicht gefährdet werden. Auf der Baustelle gilt §1 Straßenverkehrsordnung Sämtliche Flucht- und Reungswege sind ständig freizuhalten !! 0.1.5 Baustellenfahrzeuge Für den Baustellenbetrieb, sowie den Transport von Geräten oder Material dürfen nur für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge verwendet werden. Diese Fahrzeuge müssen mit einem elektronischen „Toter-Winkel-Assistenten" ausgestattet sein. Die bei LKW-Fahrzeugen derzeit übliche „Angles Morts"-Aufkleber sind nicht ausreichend. Weiter dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, die nicht mit diskriminierenden, herabwürdigenden, verunglimpfenden, oder politisch einseitigen Schriftzügen beschriftet, beklebt oder behängt sind. Das gilt auch für z.B. die Windschutzscheibe in der Fahrerkabine. Der Bauherr und die örtliche Bauleitung behalten sich vor Fahrzeuge die nicht den Vorgaben entsprechen von der Baustelle auszuschließen. Das Verhalten der Fahrer gegenüber Passanten im Bereich des gesamten Baustellenumfeldes ist zuvorkommend und höflich. Der AN hat seine Mitarbeiter dahingehend einzuweisen. Wildes urinieren zwischen den Achsen der Fahrzeuge ist untersagt. Die eigens für diese Belange aufgestellten Toiletten und Sanitäreinrichtungen sind zwingend zu benutzen. 0.1.6 Medienanschlüsse Der Auftraggeber stellt im Rahmen einer Vorabmaßnahme die für die Bauausführung erforderlichen Medienanschlüsse (insbesondere Baustrom- und Bauwasseranschluss) auf dem Baugelände her und stellt diese dem Auftragnehmer zur Nutzung zur Verfügung. 0.1.7 Lager und Arbeitsplätze Außerhalb der ausgewiesenen BE-Flächen ist das Lagern von Baumaterialien und das Abstellen von Baugeräten und Fahrzeugen etc. nicht zugelassen. Soweit öffentliche Grundstücke oder Flächen in Anspruch genommen werden, hat der Auftragnehmer die hierfür erforderlichen Genehmigungen eigenverantwortlich und auf eigene Kosten direkt beim jeweiligen Eigentümer bzw. zuständigen Träger (z. B. der Großen Kreisstadt Erding) einzuholen. Der AG stellt für die Ausführung der Vertragsleistungen des AN keine Aufenthalts- und Lagerräume zur Verfügung. Das Errichten von Unterkünften für Schlaf- und Wohnmöglichkeiten auf der Baustelle und auf dem Baugelände ist untersagt. Das Übernachten auf der Baustelle ist nicht zulässig. Zur Ersten Hilfe hat jeder Auftragnehmer nach der Arbeitsstättenverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift "Erste Hilfe" die notwendigen Vorkehrungen selbst zu treffen. Die Ersthelfer sind vor Arbeitsbeginn schriftlich dem Auftraggeber bekanntzugeben. 0.1.8 Boden-, Baugrundverhältnisse Siehe Geotechnischen Bericht in der Anlage der Ausschreibung 0.1.9 Grundwasser, Gewässer Siehe Geotechnisches Gutachten in der Anlage der Ausschreibung 0.1.10 Besondere umweltrechtliche Vorschriften Der Auftragnehmer hat die Maßnahmen zum Schutze der Umwelt in eigener Verantwortung durchzuführen. Allgemein gültige gesetzliche und behördliche Bestimmungen sind zu beachten. 0.1.11 Entsorgung, Abwasser und Abfallbeseitigung Gemäß VOB/C hat der Auftragnehmer sämtliche von seinen Arbeiten herrührende Verunreinigungen, Abfälle, Bauschutt udgl. zu beseitigen. Diese sind arbeitstäglich auf eigene Kosten von der Baustelle abzutransportieren und zu entsorgen. Die Aufstellflächen von eventuellen Containern der Auftragnehmer sind mit der Objektüberwachung abzustimmen. Die Lagerung hat getrennt gemäß 4 Abs. 2 der Gewerbe- und Baustellenabfallentsorgungssatzung zu erfolgen. Kommen die Auftragnehmer dieser Regelung trotz Aufforderung nicht nach, wird die Beseitigung der Verunreinigung durch die Auftraggeberin auf Kosten der Auftragnehmer veranlasst. 0.1.12 Schutzgebiete gemäß ZTV und Leistungspositionen 0.1.13 Schutzmaßnahmen gemäß ZTV und Leistungspositionen 0.1.14 Vorhandene Anlagen gemäß ZTV und Leistungspositionen 0.1.15 Hindernisse im Baustellenbereich gemäß ZTV und Leistungspositionen 0.1.16 Vermutete Kampfmittel gemäß ZTV und Leistungspositionen 0.1.17 Maßnahmen gemäß Baustellenverordnung Der Auftraggeber erlässt aufgrund seiner Verpflichtungen aus der Baustellenverordnung (BaustellV) und den Vorschriften des Arbeitsschutzes eine Baustellenordnung. Diese ist Bestandteil der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen sowie des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) und von allen auf der Baustelle tätigen Unternehmen zu beachten. Die Baustellenordnung enthält Festlegungen zur Organisation, Koordination und Überwachung eines sicheren Baustellenbetriebes sowie die geltenden Sicherheits-, Ordnungs- und Verhaltensvorschriften für das Zusammenwirken aller am Bau Beteiligten. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten sowie sämtliche Nachunternehmer, Lieferanten und sonstigen Erfüllungsgehilfen über den Inhalt der Baustellenordnung zu unterrichten und deren Einhaltung sicherzustellen. Unabhängig hiervon haben Auftragnehmer und Nachunternehmer die geltenden arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Arbeitsschutzgesetz, die Baustellenverordnung, die Unfallverhütungsvorschriften sowie alle sonstigen zum Schutz der Beschäftigten erlassenen Regelungen einzuhalten. Die Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber zum Schutz ihrer Beschäftigten werden durch die Maßnahmen des Auftraggebers nicht berührt. Dies gilt gleichermaßen für Arbeitgeber, selbst mitarbeitende Unternehmer und Unternehmer ohne Beschäftigte. 0.1.18 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen gemäß ZTV und Leistungspositionen 0.1.19 Schadstoffbelastungen entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.1.20 Bereits Ausgeführte Vorarbeiten entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.1.21 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten Der Bieter hat sich mit den anderen Firmen, die am Bauvorhaben beschäftigt sind so abzusprechen, dass ein reibungsloser Bauablauf gewährleistet ist. 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Besondere Erschwernisse während der Ausführung gemäß ZTV und Leistungspositionen 0.2.2 Erschwernisse für Arbeiten in kontaminierten Bereich entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.3 Erschwernisse bei Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.4 Verkehrsregelung / Verkehrssicherung Der Auftragnehmer ist für die Dauer seiner Arbeiten für die ordnungsgemäße Baustellenabsicherung und die erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen, insbesondere in seinem Arbeitsbereich, verantwortlich. Die Benutzung der Baustelle hat ausschließlich über die freigegebenen Straßen und Flächen gemäß Baustellenlageplan zu erfolgen. Der Zugang zur Baustelle ist nur über die hierfür vorgesehenen Türen und Tore zulässig. Baustraßen stehen gegebenenfalls auch anderen auf der Baustelle tätigen Unternehmen zur Verfügung und dürfen weder durch Fahrzeuge, Materialien noch durch sonstige Einrichtungen blockiert oder verunreinigt werden. Hinweis: Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn seiner Arbeiten mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen und die Lage seiner Baustelleneinrichtung, Lagerflächen, Fahrwege sowie die Einsatz- und Bewegungsbereiche von Baumaschinen und Fahrzeugen frühzeitig mit der örtlichen Bauleitung (TWPL und Architekten) abzustimmen. 0.2.5 Gerüste, die keine Nebenleistung sind entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.6 Mitbenutzung fremder Gerüste und Einrichtungen entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.7 Vorhaltung von Gerüsten und Einrichtungen für Dritte entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.8 Verwendung von Recyclingstoffen entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.9 Anforderungen an Recyclingstoffe und nicht genormte Stoffe / Bauteile entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.10 Anforderungen an Güte und Umweltverträglichkeit von Stoffen / Bauteilen entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.11 Art und Umfang von Eignungs- und Gütenachweisen, Prüfungen gemäß LV Positionen und ZTV der einzelnen Titel 0.2.12 Weiterverwendung von auf der Baustelle gewonnenen Stoffen entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.13 Verwertungs- und Entsorgungswege, Nachweis der Entsorgung entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.14 Beigestellte Stoffe und Bauteile entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.15 Übernahme von Leistungen durch den Auftraggeber entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.16 Leistungen für Dritte entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.17 Einstellen und Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirkung mit Dritten entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.18 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.19 Wartung / Instandhaltung entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.20 Abrechnung nach Zeichnungen oder Tabellen entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.3 Einzelangaben bei Abweichung von den ATV gemäß ZTV und Leistungspositionen 0.4 Angaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen gemäß ZTV und Leistungspositionen 0.5 Abrechnungseinheiten gemäß Leistungsverzeichnis Die Maßnahmen-, sowie die Vergabenummer müssen bei jeder Abschlags- und Schlussrechnung auf der Firmenrechnung angegeben werden, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen. 0.6 Einzelangaben in Ergänzung zu den ATV 0.6.1 Sicherheits- und Gesundheitsschutz Alle nach den Arbeitsschutzverordnungen erforderlichen Untersuchungen und Schutzmaßnahmen sind durchzuführen, dass der Arbeitsablauf nicht gestört wird. Die Auftraggeberin wird einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator beauftragen. 0.6.2 Arbeitszeiten Die Arbeitszeiten richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Arbeitszeitgesetz. Soweit behördliche Ausnahmegenehmigungen eingeholt werden, hat der Auftragnehmer diese dem Bauherrn vorzulegen. 0.6.3 Maschinen und Geräte Für die Ausführung der Arbeiten sind Maschinen und Geräte zu verwenden, die dem Stand der Technik sowie der Richtlinie 89/392 EWG entsprechen, nach § 39 der VBG 1 geprüft sind und die gemäß den einschlägigen Vorschriften die Lärm- und Erschütterungsbelästigungen der Anlieger auf ein Minimum reduzieren. Besondere Abgasvorschriften der Großen Kreisstadt Erding sind zu beachten. 0.6.4 Gerüste Arbeits- und Schutzgerüste müssen bezüglich der verwendeten Bauteile, der Standsicherheit sowie der Arbeits- und Betriebssicherheit  DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" entsprechen. Sie sind vor Inbetriebnahme, nach längeren Arbeitspausen, nach konstruktiven Veränderungen und nach außergewöhnlichen Einwirkungen vom Gerüstersteller zu prüfen und entsprechend zu kennzeichnen. Für die Einhaltung der Betriebssicherheit und die bestimmungsgemäße Verwendung der Gerüste ist jeder Auftragnehmer verantwortlich, dessen Beschäftigte die Gerüste benutzen. Gerüste dürfen nur von fachlich qualifizierten und geeigneten Personen erstellt werden. 0.6.5 Vermessungsarbeiten entfällt, sofern im LV nichts anderes beschrieben. Die Auftraggeberin wir vor Beginn der Maßnahme die Hauptachsen einmessen lassen. 0.6.6 Bauleitung des Auftragnehmers / Fachpersonal Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer schriftlich einen Firmenbauleiter (bevollmächtigten Vertreter) zu benennen und jeden Personalwechsel in dieser Funktion schriftlich anzuzeigen. Der Firmenbauleiter ist Ansprechpartner der Bauleitung und verantwortlich für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften im Fachbereich des Auftragnehmers, siehe auch VHB 214.H Punkt 10.4. Der Firmenbauleiter muss an den Baustellenbesprechungen teilzunehmen. Alle Äusserungen des AN müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Der AN verpflichtet sich ferner dafür zu sorgen, dass ständig weisungsbefugtes Personal anwesend ist, welches eine fachliche Verständigung in deutscher Sprache ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der AG berechtigt auf Kosten des AN einen Dolmetscher hinzuzuziehen. Der Auftragnehmer ist gehalten, bestens geschultes, und in Ausführung der beschriebenen Leistungen erfahrenes Personal unter verantwortlicher Aufsicht abzustellen. Der AG ist berechtigt, die Qualifikation und Fertigkeit der eingesetzten Arbeitskräfte zu prüfen und erforderlichenfalls den Austausch unqualifizierter oder unerfahrener Arbeitskräfte zu verlangen. Einem solchen Verlangen ist unverzüglich nachzukommen, dem AG entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. 0.6.7 Baustellentagebuch Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in geeigneter Form über den Personal- und Geräteeinsatz, Materiallieferungen, die Arbeitsleistungen, den Arbeitsfortschritt und über besondere Vorkommnisse aktuell zu berichten. Hierzu zählen auch Begehungen mit der Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt. Dem Auftraggeber sind alle Unfälle, Erste Hilfe - Fälle und Schadensfälle unverzüglich mitzuteilen. Das Bautagebuch ist wöchentlich unaufgefordert vorzulegen. In den Berichten sind u.a. aufzunehmen: - Name der Firma und Baustelle - fortlaufende Nummerierung - Datum - Witterungsverhältnisse - Anzahl der Arbeitnehmer nach Lohngruppen und Namen - Maschineneinsatz - ausgeführte Leistung mit Ortsangabe (Geschossen, Achsen, Höhen) - besondere Maßnahmen und Vorkommnisse - Anweisungen der Auftraggeberin und Ihrer Erfüllungsgehilfen - Unterschrift des Bauleiters des AN 0.6.8 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils 1-wöchentlich statt. 0.6.9 Termin- und Arbeitsablaufplanung Innerhalb von 10 Arbeitstagen (AT) nach Auftragserteilung ist eine detaillierte Arbeitsablauf- und Kapazitätzplanung über die zu erbringenden Leistungen zu erstellen und der Auftraggeberin vorzulegen und abzustimmen und ggf. fortzuschreiben. Die Detaillierung hat sich dabei auf alle Bauelemente zu beziehen. Der aktuelle Termin- und Arbeitsablaufplan ist stets auf der Baustelle vorzuhalten. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet. 0.6.12 Sicherheits- und Gesundheitsschutz Absturz Es ist verboten, Absturzsicherungen unbefugt zu entfernen ! Dies gilt insbesondere auch für die Vorhaltungszeit nach Beendigung der Rohbauarbeiten ! Bei arbeitsbedingten Veränderungen der Sicherheitseinrichtungen müssen die Gefahrenbereiche durch geeignete Ersatzmaßnahmen gesichert werden. Ist in den betreffenden Bereichen eine Sicherung gegen Absturz durch technische Maßnahmen nicht möglich, müssen die Beschäftigten persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (z.B. Auffanggurte, Höhensicherungsgeräte) tragen. Herabfallende, umstürzende Gegenstände Die von Ihnen auszuführenden Arbeiten dürfen nicht gleichzeitig an übereinander liegenden Stellen ausgeführt werden, sofern nicht die darunter liegenden Arbeitsplätze und Verkehrswege gegen herabfallende, umstürzende, abgleitende oder abrollende Gegenstände und Massen geschützt sind. Deshalb haben Sie für die Festlegung der Gefahrenbereiche, deren Kennzeichnung, Absperrung oder Sicherung durch Warnposten zu sorgen. Lastentransport/Lastenhandhabung Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Hebezeuge und Anschlagmittel den gültigen Normen und Arbeitsschutzvorschriften (BetrSichV, BGV D8 und VBG 9a) entsprechen und demgemäß regelmäßig geprüft werden. Mit der selbstständigen Anwendung von Hebezeugen und Anschlagmitteln dürfen nur geeignete Personen betraut werden, die entsprechend unterwiesen und beauftragt sind. Die höchstzulässige Belastung von Hebezeugen und Anschlagmitteln darf nicht überschritten werden. Anschlagmittel müssen für die jeweilige Transportaufgabe so ausgewählt werden, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Last sicher aufgenommen, gehalten und wieder abgesetzt werden kann. Für die Zusammenarbeit mehrerer Krane sind Regelungen zu Arbeitsabläufen, Vorfahrtsregelungen u.a. in Abstimmung mit der Bauleitung zu treffen. Bewegte Transport- und Arbeitsmittel Neben der Einhaltung der Beschaffenheitsanforderungen Ihrer eingesetzten Arbeitsmittel (Eignung, Mängelfreiheit usw.) sind Sie verpflichtet, Gefahrenbereiche der Transport- und Arbeitsmittel abzusichern. In diesen Bereichen dürfen sich keine Personen aufhalten es sei denn, die Zonen sind z.B. durch widerstandsfähige Schutzdächer gesichert.
02 Leitbeschreibung
03 Technische Vertragsbedingungen 1.1. Technische Vertragsbedingungen 1.1.1 Sparten- und Leitungen Dem AN obliegt grundsätzlich und ohne Einschränkung die Erkundigungspflicht. Über Leitungen die das Baugrundstück kreuzen ist nach derzeitigen Planungsstand nichts bekannt. Der AN ist verpflichtet sich bei den Sparten- und Leitungsträgern über mögliche Leitungen im Baubereich und im Umfeld zu informieren. Leistungsbestandteil ist die Einholung von Spartenplänen. Sollten zusätzliche Ver- und Entsorgungsleitungen festgestellt werden, so ist unverzüglich die Bauleitung zu informieren und mit Vorsorgemaßnahmen der entsprechenden Situation Rechnung zu tragen. 1.1.2 Arbeitsebenen, Rampen Das vorhandene Gelände wird als Arbeitsebene sowie für Zufahrten und Lagerflächen bereitgestellt. Zusätzliche Maßnahmen wie Bohrebenen, Rampen, Aufschüttungen usw. sind eigenverantwortlich herzuetsllen. Der AN hat sich über die Lage des Grundstücks und die Gegebenheiten zu informieren. Mehrkosten aus Unkenntnis werden nicht vergütet. 1.1.3 Wasserrecht Wasserrechtliche Vorschriften und Auflagen sind zu beachten. Das Beseitigen oder Beschneiden von Bäumen ist ohne Zustimmung des AG untersagt. 1.1.4 Baugrundverhältnisse Sollten sich im Zuge der Spezialtiefbau- und Erdarbeiten Hinweise darauf ergeben, dass gegenüber dem Bodengutachten abweichende Bodenschichten, Schichtgrenzen und Grundwasserverhältnisse anstehen, ist unverzüglich die Bauleitung zu informieren. 1.1.5 Archäologische Funde Sollten im Zuge der gesamten Arbeiten archäologische Funde auftreten, so sind die Anweisungen der Denkmalpflege bindend. 1.1.6 Verkehrssicherung Der Auftragnehmer hat alle Maßnahmen zur Sicherung und Regelung des Verkehrs innerhalb der Baustelle, die wegen der von ihm ausgeführten Arbeiten erforderlich sind, auch außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen. Verkehrsrechtliche Maßnahmen hat er nach Anordnung der zuständigen Behörde auszuführen. Er hat rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten dem AG einen Verkehrszeichenplan (§ 45 Abs. 6 STVO) vorzulegen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
03 Technische Vertragsbedingungen
04 Baubeschreibung 2.1. Erd- und Verbauarbeiten 2.1.2 Vorabmaßnahmen Vor Beginn der Erd-, Verbau- und Spezialtiefbauarbeiten wird das Baufeld im Rahmen einer bauseitigen Vorabmaßnahme hergerichtet. Hierzu gehören insbesondere die Freimachung des Baufeldes, erforderliche Rodungs- und Rückschnittarbeiten, der Rückbau vorhandener baulicher Anlagen und Befestigungen, archäologische Untersuchungen sowie weitere vorbereitende Maßnahmen. Darüber hinaus werden die für die Bauausführung erforderlichen Baustraßen und Baustellenzufahrten hergestellt. Der Auftraggeber stellt vor Beginn der Bauarbeiten eine vollständige Einfriedung des Baufeldes mittels Bauzaun her und hält diese über die gesamte Dauer der Bauzeit vor. Die Unterhaltung, Instandhaltung und erforderliche Anpassung der Einfriedung während der Bauzeit erfolgt ebenfalls durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen auf Grundlage eines entsprechend vorbereiteten und für die Ausführung freigegebenen Baufeldes zu erbringen. 2.1.2 Gegenstand der Ausschreibung Baugrube Der Landkreis Erding plant auf dem Grundstück der Integrierten Leitstelle (ILS) Erding, Wilhelm-Bachmair-Straße 4, 85435 Erding (Flurstücke 328 und 332, Gemarkung Altenerding), den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Leitstelle. Hierzu ist südlich des Bestandsgebäudes die Errichtung eines dreigeschossigen, unterkellerten Anbaus vorgesehen. Nach den vorliegenden Planunterlagen erhält der Neubau einen unregelmäßigen Grundriss mit maximalen Abmessungen von ca. 26,6 m × 15,6 m. Das Gebäudenull liegt auf Kote 467,40 m ü. NHN. Die Gründungssohle des Untergeschosses befindet sich auf Kote 463,33 m ü. NHN; im Bereich der Technikräume liegt die Gründungssohle auf Kote 462,88 m ü. NHN. Gegenstand der Ausschreibung sind die zur Herstellung der Baugrube erforderlichen Erd- und Verbau-, sowie Sicherungsmaßnahmen einschließlich aller Nebenleistungen, Planungsleistungen, Nachweise und erforderlichen Hilfskonstruktionen. Die Ausführung hat unter Berücksichtigung der angrenzenden Bestandsbebauung, vorhandener Leitungen und der örtlichen Randbedingungen zu erfolgen. Die für die Erweiterung vorgesehene Fläche wird derzeit überwiegend als Grünfläche sowie als Zuwegung zum Bestandsgebäude genutzt. Das Gelände ist weitgehend eben und weist Geländehöhen von ca. 467,3 m bis 467,6 m ü. NHN auf. In einer Vorwegmaßnahme wird das Baugelände durch den Bauherrn hergerichtet. Dabei werden Pflanzen und Oberboden, sowie Teile der Rotlage entfernt. Im Rahmen der Arbeiten werden auf dem Baugrundstück auch archäologische Arbeiten durchgeführt. Im Einzelnen gliedern sich die Leistungen des AN wie folgt: Allgemeine Leistungen (Planung, Genehmigungen, etc.) Herstellen Arbeitsplanum Herstellen Bohlträgerverbau mit und ohne Rückverankerung und Ausfachung Erdarbeiten, Herstellen von Böschungen und Aushub bis zum Gründungsniveau Rückbau Baugrubenverbau Den Bietern wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten, die Zufahrts- und Zugangssituation, die Platzverhältnisse sowie die baulogistischen Randbedingungen zu informieren und das Baufeld in Augenschein zu nehmen. 2.1.3 Baustellenlogistik Der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Baustelleneinrichtungsplan stellt die für die nachfolgenden Rohbauarbeiten vorgesehene Baustelleneinrichtung dar. Für die Ausführung der Erd-, Verbau- und Spezialtiefbauarbeiten steht dem Auftragnehmer das gesamte Baufeld innerhalb der ausgewiesenen Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Die für seine Bauabläufe erforderliche Baustelleneinrichtung, Geräteaufstellflächen, Lagerflächen, Zwischenlagerungen sowie die Baustellenlogistik hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich zu planen und herzustellen. Die Baustellenzu- und -ausfahrt erfolgt über die Wilhelm-Bachmair-Straße. Der Baustellenverkehr wird dabei über die zwischen der Integrierten Leitstelle und der Polizeidienststelle verlaufende Erschließungsfläche geführt. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten bestehen innerhalb des Baufeldes nur eingeschränkte Wendemöglichkeiten für Lkw. Insbesondere bei Anlieferungen und Abtransporten kann daher ein Rückwärtsfahren der Fahrzeuge bis in den nördlichen Zufahrtsbereich erforderlich werden. Die hieraus resultierenden Einschränkungen für Baustellenlogistik und Bauablauf sind vom Auftragnehmer bei seiner Angebotskalkulation und Ausführungsplanung zu berücksichtigen. Die Zufahrt zur Polizeidienststelle, zur Integrierten Leitstelle sowie vorhandene Rettungs- und Einsatzwege sind während der gesamten Bauzeit aufrechtzuerhalten. 2.2 Baugrube 2.2.1 Baugrubenumschließung Aufgrund der für die Baumaßnahme maßgebenden Grundwasserstände ist eine dichte Baugrubenumschließung nicht erforderlich. Das Baugrundstück befindet sich auf dem Gelände der Integrierten Leitstelle (ILS) Erding an der Wilhelm-Bachmair-Straße 4 im Stadtteil Altenerding. Die geplante Erweiterung wird südlich des bestehenden Leitstellengebäudes errichtet. Die hierfür vorgesehene Fläche wird derzeit überwiegend als Grünfläche sowie als interne Zuwegung genutzt. Die Umgebung ist durch eine Mischung aus öffentlichen Einrichtungen, gewerblichen Nutzungen sowie Wohnbebauung geprägt. Unmittelbar nördlich des Baufeldes befindet sich das bestehende Gebäude der Integrierten Leitstelle. Südlich grenzt das Grundstück der Polizeiinspektion Erding an. Östlich verläuft die Wilhelm-Bachmair-Straße, über die die Baustelle erschlossen wird. Im Bereich der Ost- und Südseite befinden sich unterirdische Ver- und Entsorgungsleitungen, insbesondere Strom- und Telekommunikationsleitungen, die bei der Ausführung der Arbeiten zu berücksichtigen sind. Im näheren Umfeld befinden sich weitere Gebäude des Landkreises sowie Wohn- und Gewerbenutzungen. Aufgrund der Bestandsbebauung und vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen sind die Platzverhältnisse für Baustelleneinrichtung, Materiallagerung und Baustellenlogistik eingeschränkt. Dies ist bei der Planung und Kalkulation der Arbeiten zu berücksichtigen. Zur Herstellung des unterkellerten Erweiterungsbaus der Integrierten Leitstelle Erding ist eine bis zu ca. 5,9 m tiefe Baugrube herzustellen. Die Baugrubensohle liegt überwiegend auf Koten zwischen ca. 463,05 m ü. NHN und 462,40 m ü. NHN. Im Bereich des Technikraums wird die tiefste Baugrubensohle auf ca. 461,5 m ü. NHN erreicht. Das mittlere Grundwasser wird gemäß Geotechnischem Gutachten bei ca. 461,0 m ü. NHN erwartet. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse und der Nähe zu Nachbargrundstücken, Verkehrsflächen und bestehenden Leitungen ist die Baugrube abschnittsweise zu sichern. An der Südseite zur Polizeiinspektion Erding ist entsprechend der vorliegenden Baugrubenplanung ein rückverankerter Trägerbohlwandverbau mit Kanaldielenausfachung und temporären Verpressankern vorgesehen. An der Ostseite zur Wilhelm-Bachmair-Straße ist ein freiauskragender Trägerbohlwandverbau mit Kanaldielenausfachung vorgesehen. Die Nordseite der Baugrube grenzt unmittelbar an das Bestandsgebäude der Integrierten Leitstelle. Die Sicherung des Bestandsgebäudes erfolgt durch gesondert vergebene Unterfangungsmaßnahmen, welche nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung sind. Die Westseite sowie Teilbereiche der Nordseite können gemäß Baugrubenplanung mit freien Böschungen hergestellt werden. Die Böschungen sind unter Berücksichtigung der geotechnischen Randbedingungen und der Vorgaben des Geotechnischen Gutachtens auszuführen. 2.3 Boden- und Grundwasserverhältnisse 2.3.1 Unterlagen Für das Bauvorhaben wurden durch den AG ein Geotechnisches Gutachten in Auftrag gegeben (Anlage). Es liegt im Interesse des Bieters, sich über die örtlichen Gegebenheiten bzw. die Untersuchungen vollständig und im Detail zu informieren. Weiter wurde vom AG eine Genehmigungsplanung Baugrube in Auftrag gegeben. Der Planung liegt die Ausschreibung zu Grunde. 2.3.2 Baugrundverhältnisse Das Baugrundstück liegt im Bereich der Niederterrassenschotter der Münchner Schotterebene. Unter einer dünnen Oberbodenschicht stehen zunächst bindige Deckschichten sowie Almböden und lokal torfhaltige Schichten an. Diese Böden weisen eine geringe Tragfähigkeit auf und sind als Gründungsunterlage nicht geeignet. Die Mächtigkeit dieser Bodenschichten beträgt etwa 2,8 m bis 3,0 m unter Geländeoberkante. Darunter folgen dicht gelagerte quartäre Kiese und Kiessande, die einen tragfähigen Baugrund darstellen. Die Tertiäroberkante wird in Tiefen von etwa 10 m bis 12 m unter Gelände erwartet. Im Bereich der Baugrube ist mit wechselnden Schichtfolgen aus schluffigen Sanden, Almböden, torfhaltigen Böden sowie quartären Kiesen und Kiessanden zu rechnen. Die Almböden und Torfschichten sind hinsichtlich ihrer geringen Tragfähigkeit und ihrer Verformungsempfindlichkeit besonders zu beachten. Weitere Details zur Baugrunduntersuchung sind dem Geotechnischen Bericht zu entnehmen. Bei den Baugrunduntersuchungen wurde bis zur maximalen Aufschlusstiefe von 6,0 m unter Gelände kein Grundwasser angetroffen. Der langjährige mittlere Grundwasserstand wird auf etwa 461,0 m ü. NHN erwartet. Bei Hochwasserereignissen kann ein Grundwasserstand von etwa 463,5 m ü. NHN auftreten. Als höchster zu erwartender Grundwasserstand ist die Kote 464,0 m ü. NHN anzusetzen. Die Baugrubensohle liegt überwiegend oberhalb des mittleren Grundwasserstandes. Eine bauzeitliche Grundwasserhaltung wird nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich. Anfallendes Oberflächen-, Schicht- und Niederschlagswasser ist während der Bauausführung durch geeignete Maßnahmen zu fassen und geordnet abzuleiten. Die für die Gründung maßgebenden tragfähigen Schichten werden durch die quartären Kiese und Kiessande der Münchner Schotterebene gebildet. Die oberflächennah anstehenden Alm-, Torf- und bindigen Deckschichten sind für Gründungszwecke nicht geeignet und bei der Bauausführung entsprechend zu berücksichtigen. Ergänzend zu dem Geotechnischen Gutachten aus dem Jahr 2025 liegt für das Grundstück ein Baugrundgutachten aus dem Jahr 2007 vor, das im Zuge der Errichtung der bestehenden Integrierten Leitstelle erstellt wurde. Beide Gutachten beschreiben im Wesentlichen übereinstimmende Baugrund- und Grundwasserverhältnisse. Insbesondere wurden in beiden Untersuchungen unter den oberflächennahen Auffüllungs-, Alm- und teilweise organischen Bodenschichten ab etwa 2,8 m bis 3,0 m unter Geländeoberkante tragfähige quartäre Kiese und Kiessande angetroffen. 2.3.3 Altlastensituation Nach den vorliegenden Baugrunduntersuchungen wurden keine Hinweise auf relevante Schadstoffbelastungen festgestellt. In Bereichen der Bestandshinterfüllungen können künstliche Auffüllungen vorhanden sein. Werden im Zuge der Arbeiten auffällige oder kontaminationsverdächtige Böden angetroffen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und bis zur weiteren Festlegung getrennt zu behandeln und zu lagern. 2.4 Kampfmittel Durch den Auftraggeber wurde eine orientierende Kampfmitteluntersuchung des Baufeldes veranlasst. Eine Freigabe des Grundstücks für die Ausführung sämtlicher Spezialtiefbauarbeiten ist hierdurch nicht verbunden. Der Auftragnehmer hat die für seine Leistungen erforderlichen Maßnahmen zur Kampfmittelerkundung, Freimessung und gegebenenfalls Kampfmittelräumung eigenverantwortlich zu prüfen, zu planen und zu veranlassen. Hierzu zählen insbesondere die für Bohr-, Anker-, Verbau- und sonstige Spezialtiefbauarbeiten erforderlichen Freigaben und Nachweise. Die hieraus resultierenden Aufwendungen sind in die Angebotspreise einzukalkulieren. Etwaige behördliche Auflagen sowie Anforderungen der ausführenden Kampfmittelfachfirma sind zu berücksichtigen. 2.5 Arbeitsplanum Aufgrund der im Bereich des Baufeldes bis in Tiefen von ca. 3,0 m unter Geländeoberkante anstehenden Alm-, Torf- und bindigen Deckschichten mit geringer Tragfähigkeit ist für die Ausführung der Spezialtiefbauarbeiten ein ausreichend tragfähiges Arbeitsplanum erforderlich. Die Planung, Bemessung, Herstellung, Unterhaltung und gegebenenfalls der Rückbau des Arbeitsplanums sind Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers. Das Arbeitsplanum ist unter Berücksichtigung der gewählten Bauverfahren, der eingesetzten Großgeräte, der zu erwartenden Rad-, Ketten- und Stützlasten sowie der angetroffenen Baugrundverhältnisse zu dimensionieren und herzustellen. Der Auftragnehmer hat die erforderliche Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit des Arbeitsplanums eigenverantwortlich sicherzustellen. Hierbei sind insbesondere die Anforderungen der eingesetzten Bohrgeräte, Rammgeräte, Krane, Hilfsgeräte sowie der Baustellenlogistik zu berücksichtigen. Sämtliche für die Herstellung und den Betrieb des Arbeitsplanums erforderlichen Nachweise, Berechnungen, Materiallieferungen, Verdichtungsmaßnahmen, Entwässerungsmaßnahmen sowie gegebenenfalls erforderliche Verstärkungsmaßnahmen sind Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers. Bedenken hinsichtlich der in den Ausschreibungsunterlagen dargestellten Randbedingungen oder der geotechnischen Verhältnisse sind vom Bieter im Rahmen der Angebotsbearbeitung schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls wird davon ausgegangen, dass die beschriebenen Baugrundverhältnisse bei der Kalkulation des Arbeitsplanums berücksichtigt wurden. 2.6 Vermessungsarbeiten Dem AN werden vom Bauherrn 2 Gebäudeachsen und ein Höhenfestpunkt zur Verfügung gestellt. Der AN hat für seine Leistungen alle Vermessungsleistungen zu erbringen. Die Vermessungsarbeiten werden durch nachfolgende Positionen vergütet. 2.7 Spartensituation In den öffentlichen Bereichen rund um das Baugelände befinden sich diverse Versorgungsleitungen und Sparten. Der AN ist verpflichtet sich im Rahmen seines Auftrags umfassend über die Spartensituation selbst ein Bild zu machen. Die Einholung von aktuellen Spartenplänen, die Rücksprache mit Spartenträgern und dem AG dazu ist verpflichtend. 2.8 Verkehrssituation Die Baustelle wird über die Wilhelm-Bachmair-Straße erschlossen. Den Bietern wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verkehrsverhältnisse, Zufahrtsmöglichkeiten, Platzverhältnisse sowie die baulogistischen Randbedingungen zu informieren und diese bei der Kalkulation ihrer Leistungen zu berücksichtigen. 2.9 Stichpunktartige Beschreibung des Bauablaufs Vorbereitung Planung, Genehmigungen, etc. Herstellen Arbeitsplanum Baugrubenumschließung Herstellen Bohlträgerverbau Rückbau Arbeitsplanum, Entsorgung Geotextil Bodenaushub Herstellen Rückverankerung, Gurtung, spannen Rohbauphase Herstellung Bodenplatte Entspannen Rückverankerung, Rückbau Gurtung Rückbau Verbau
04 Baubeschreibung
01 312 Baugrubenumschließung
01
312 Baugrubenumschließung
01.01 Allgemeine Leistungen
01.01
Allgemeine Leistungen
02 311 - Baugrubenherstellung (Erdarbeiten)
02
311 - Baugrubenherstellung (Erdarbeiten)
Leitbeschreibung Erdarbeiten Vorbemerkungen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden als solche wesentlicher Vertragsbestandteil. Die folgenden ausgeschriebenen Leistungen umfassen Aushubarbeiten von gewachsenen quartären Kiesen. Im Einzelnen umfassen die Arbeiten folgende Leistungen: - Herstellen von Arbeitsplani für Bohlträgerarbeiten / Ankerarbeiten - Aushub und Entsorgung von Wiesenkalken (Alm) und torfartigen Böden - Aushub und Entsorgung gewachsener quartärer Kiessande Der Aushub erfolgt profilgerecht von GOK bis ca. 30 cm über UK Sauberkeitsschicht (siehe Baubeschreibung) auch in den Tiefbereichen. Bevor mit den Rohbauarbeiten begonnen werden kann, hat durch den AN Rohbau der Aushub bis UK Fundamente inklusive Nachverdichtung zu erfolgen. Die Beschaffenheit des Untergrunds ist dem beiliegenden Geotechnischen Bericht zu entnehmen. Das Gutachten ist bei der Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistungen unbedingt zu beachten. Einstufung der Hauptbodenarten nach DIN 18 300. Siehe hierzu den Geotechnischen Bericht. Homogenbereiche Erdarbeiten: Homogenbereich V3 / B3 / E3; V4 / B4 / E4 ortsübliche Bezeichnung Alm (Wiesenkalk) / Torfe umweltrelevante Inhaltsstoffe organoleptisch unauffällig Korngrößenverteilung U,s-s*,g'; S,u-u*,g' Dichte [t/m³} 0,5 - 1,5 Massenanteil Steine [Gew.-%] <5% Massenanteil Blöcke [Gew.-%] <5% Massenanteil große Blöcke [Gew.%] - Kohäsion [kN/m²] 0-5 undränierte Scherfestigkeit cu [kN/m²] 15 - 20 Wassergehalt wn [Gew.-%] 15 - 40% Plastizität IP gering bis leicht ausgeprägt Konsistenz IC weich bis steif Lagerungsdichte ID Abrasivität [g/t] 100 - 500 Bodengruppen DIN 18196 UL / OU / SU* Homogenbereich V5 / B5 / E5 ortsübliche Bezeichnung Quartäre Kiessande umweltrelevante Inhaltsstoffe organoleptisch unauffällig Korngrößenverteilung G,s-s*,u; S,g-g*,u Dichte [t/m³} 2,0  2,2 Massenanteil Steine [Gew.-%] 10-30% Massenanteil Blöcke [Gew.-%] <5% Massenanteil große Blöcke [Gew.%] <1% Kohäsion [kN/m²] 0-3 undränierte Scherfestigkeit cu [kN/m²] - Wassergehalt wn [Gew.-%] 5 - 15% Plastizität IP - Konsistenz IC - Lagerungsdichte ID mitteldicht bis dicht Abrasivität [g/t] 1.000  5.000 Bodengruppen DIN 18196 GU / GU* / SU / SU* Untergeordnet können auch noch kiesige und bindige Auffüllungen, Rotlageböden und andere bindige und kiesigen Deckschichten auf dem Baugelände vorkommen. Die genaue Beschreibung der Böden ist dem Geotechnischen Bericht zu entnehmen. Der AN hat die Kapazitäten für den Erdbau so auszulegen, dass für den Ausbau und Abtransport der gewachsenen Kiessande mindestens eine Tagesleistung von 600  800 m³ pro AT nicht unterschritten wird. In die Leistungen sind das mehrmalige Anlegen von Baugrubenrampen, die Herstellung von verschiedenen Arbeitsebenen (z.B. Holzeinbau Bohlträgerverbau, etc.) einzurechnen. Die Koordination der Arbeiten für die einzelnen Teilleistungen obliegt dem AN. Vom AG werden dazu keine Leistungen erbracht. Die Verfüllarbeiten der Arbeitsräume sind nicht Leistungsbestandteil. Die Arbeiten werden vom AN Rohbau erbracht. Dem Auftragnehmer wird empfohlen, die örtlichen Verhältnisse und die Baustellenzugänglichkeit vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich zu prüfen. Hierzu zählen insbesondere die Erreichbarkeit der Baustelle, die Eignung der Anfahrtswege für den vorgesehenen Geräte- und Fahrzeugeinsatz sowie sonstige Randbedingungen im Baustellenumfeld. Der Auftragnehmer hat die für seine Kalkulation relevanten Umstände eigenständig zu berücksichtigen. Aus einer fehlenden oder unzureichenden Kenntnis der örtlichen Verhältnisse können keine Ansprüche auf zusätzliche Vergütung abgeleitet werden. Sämtliche Erdarbeiten, wenn nicht in gesonderten Leistungspositionen  ausgeschrieben, verstehen sich als Maschinenarbeiten. Der notwendige Aufwand einer Beihilfe von Hand ist einzurechnen, ebenso das Ein- und Ausbringen der Geräte. Auch wenn die Arbeiten in Maschinenarbeiten ausgeschrieben sind, so sind vom Erdbauer Handgrabgeräte (Schaufel, Pickel, Besen, etc.) auf der Baustelle vorzuhalten. Profilierungen von Böschungen innerhalb der Baugrube sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Herstellung der Böschungen an den Außenseite wird mit einer Zulageposition abgerechnet. Die Lagerung von bzw. der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist der Bauleitung anzuzeigen. Darüber hinaus sind alle Böden (Grundflächen), auf denen mit wassergefährdenden Stoffen gearbeitet bzw. hantiert wird, flüssigkeitsdicht und medienbeständig auszuführen. Der AN hat ein Aushubkonzept zu erstellen, das alle erforderlichen Angaben wie Aushubkoten, Aushubmassen, Aushubverfahren sowie den Zeitbedarf für die einzelnen Arbeiten darstellt. In diesem Aushubplan müssen auch die Zufahrtsmöglichkeiten wie Baggerstände oder dergl. so festgelegt werden, dass keine Störung des Baubetriebes eintritt. In den Preisen abgegolten sind Erschwernisse durch Behinderungen infolge der parallelen Arbeiten, durch Herstellung und Umsetzen von Arbeitsflächen und Rampen, für Bodenaushub im Baggerbetrieb (Aushub Rampe), anderen Gewerken, insbesondere Verbauarbeiten etc. Alle während des Erdaushubs notwendigen Maßnahmen einer erf. Tagwasserhaltung (Fassen, Fördern und Ableiten von anfallendem Tag-, Sicker- und Brauchwassers) z.B. das Anlegen von Gräben, Abpumpen des Wassers etc. sind in die Leistungen einzurechnen, sofern diese Leistungen nicht durch das Gewerk Wasserhaltung (gesonderte Ausschreibung) abgedeckt sind. Die Transportwege sind mit Reinigungsgeräten sauber zu halten, Straßenkehrmaschine inkl. Fahrer und Absicherungspersonal. Die LKW-Reifen sind vor der Ausfahrt aus der Baustelle zu säubern. Der AN hat vor Beginn der Erdarbeiten eine Geländeaufnahme durch ein Vermessungsbüro in 3D erstellen zu lassen. Die örtliche Objektüberwachung ist in die Aufnahme einzubeziehen. Das Vermessungsraster sollte ein Maß von 5 x 5 m nicht unterschreiten. Das Aufmaß ist bei jedem für die Abrechnung maßgebenden Schichtwechsel (3 Schichten) bis zum Aushubziel zu wiederholen. Die Aufmaße, einschließlich der zugehörigen Pläne und Schnitte, sind vom AN anzufertigen und dienen als Abrechnungsgrundlage und werden nicht gesondert vergütet. Das Ergebnis der Urvermessung ist digital 5 Tage vor Ausführungsbeginn dem AG in digitaler Form zu übergeben. Zwischenaufmasse sind  spätestens am 3 Arbeitstag nach dem Aufmaß zu übergeben. Die Abrechnung erfolgt nach festen Massen, wobei die theoretischen Verbauachsen bzw. die Böschungen maßgebend sind, bzw. nach Wiegeschein bei kontaminierten Böden. Vor Aufnahme der Erdarbeiten ist das Baugelände durch einen qualifizierten Kampfmittelräumdienst durch den AN freigeben zu lassen. Aushubarbeiten im Sinne dieses LV sind: - Aushub/Beseitigung/Verwertung aller nicht kontaminierten und kontaminierten Erdböden die beim Baugrubenaushub anfallen. - Zwischenlagerung von Boden auf der Baustelle - Erschwernisse des Bodenaushubs in Bereichen mit natürlichen oder künstlichen Einschlüssen oder Bauteilen im Erdreich werden nicht gesondert vergütet, sofern diese 0,5 m³ Einzelgröße nicht überschreiten oder deren Beseitigung mit dem vorgesehenen Geräteeinsatz ohne besonderem Aufwand möglich war oder gewesen wäre. Sämtliche Aushubarbeiten werden auf Anweisung der AG-Bauleitung durchgeführt.
Leitbeschreibung Erdarbeiten
02.__.001 Baustelleneinrichtung- und räumung Erdbau zur Durchführung der nachstehend beschriebenen Arbeiten für die angegebene Bauzeit. Einzurechnen sind insbesondere das Einrichten und Räumen der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Beschreibung aufgeführten Leistungen, inkl. Transporte, Wasserver- und -entsorgung, Elektroversorgung, Schutz-, Absperr- und Sicherheitsmaßnahmen, Vorkehrungen zur Einhaltung des Arbeitsschutzes sowie die allg. Baustelleneinrichtung inkl. Hebe- und Hilfsgeräten und Erdbaugeräten, soweit erforderlich und nicht in gesonderten Leistungspositionen ausgeschrieben. - Lader und Bagger für Herrichtung Baugelände 1 mal einrichten - Lader und Bagger für Aushub 3 mal einrichten - Baggerbetrieb zum Aushub der Rampe 2 mal einrichten - Sicherungsarbeiten Baugrube und Böschungen Abrechnung als Pauschale.
02.__.001
Baustelleneinrichtung- und räumung Erdbau
5,00
psch
02.__.002 Straßenreinigung Gewährleistung einer kontinuierlichen und bedarfsgerechten Straßenreinigung. Während der gesamten Bauzeit hat der AN die von ihm in Anspruch genommenen an das Baugebiet angrenzenden Straßen und öffentlichen Bereiche kontinuierlich zu unter- und sauber zu halten. Es ist zu vermeiden, dass aus dem Baustellenverkehr resultierend angrenzende Straßen verschmutzt werden. In der Regel ist die Reinigung arbeitstägig, bei ungünstiger Witterung (Nässe) bei Bedarf auch mehrmals täglich oder in Abstimmung mit dem AG durchzuführen. Durchführung der Reinigung über die Bauzeit des AN. Das Kehrgut ist fachgerecht zu entsorgen. Die Abrechnung erfolgt als Pauschale.
02.__.002
Straßenreinigung
1,00
psch
02.__.003 Erkundungsschürfe Herstellen von Schürfgruben in Maschinen- und Handarbeit zur Erkundung von evtl. vorhandenen Sparten. Tiefe bis ca. 1,5 m in den anstehenden Bodenschichten gem. Baugrundgutachten. Einzurechnen sind Verbau- und Sicherungsmaßnahmen sowie das ordnungsgemäße Wiederverfüllen und Verdichten. Abrechnung nach Stück Schürfgrube.
02.__.003
Erkundungsschürfe
2,00
St
02.__.004 Arbeitsplanum Bohlträger- / Ankerarbeiten Arbeitsplanum für Bohrgerät/Ankerbohrgerät herstellen, vorhalten und rückbauen. Geotextil als Trenn- und Filterlage sowie biaxiales Geogitter mit einer Mindestzugfestigkeit von 45 kN/m liefern und verlegen. Arbeitsplanum aus güteüberwachtem Recyclingmaterial oder gut verdichtbarem Kiessand mit 5 bis 10 Gew.-% Feinkornanteil in einer Mindestdicke von 1,50 m lagenweise herstellen und auf mindestens 103 % der einfachen Proctordichte verdichten. Die für die eingesetzten Geräte und Lasten tatsächlich erforderliche Dicke des Arbeitsplanums ist vom Auftragnehmer festzulegen und nachzuweisen. Die Oberfläche ist planeben mit einer maximalen Höhenabweichung von ± 5 cm auf 10 m Messlänge herzustellen. Aufgrund der Baugrubentiefe ist die Herstellung, Vorhaltung, Anpassung und der Rückbau des Arbeitsplanums abschnittsweise entsprechend dem Baufortschritt auszuführen. Erforderliche Umsetzungen, Ergänzungen und Anpassungen des Arbeitsplanums einschließlich Geotextil und Geogitter sind in den Einheitspreis einzurechnen. Arbeitsplanum während der Bauzeit unterhalten und nach Abschluss der Arbeiten einschließlich Geotextil und Geogitter vollständig zurückbauen und entsorgen. Abrechnung nach m².
02.__.004
Arbeitsplanum Bohlträger- / Ankerarbeiten
1.000,00
02.__.005 Vorhandene Schächte abbrechen Vorhandene Kanalschächte abbrechen, Bauschutt laden und abfahren und entsorgen. Inkl. Deponiekosten. Rohrsohlentiefe bis 3 m. Schachtdurchmesser bis 1,5 m Abrechnung nach Stück.
02.__.005
Vorhandene Schächte abbrechen
2,00
St
02.__.006 Rückbau Grundleitungen Abbruch von Grundleitungen aus Beton, Steinzeug, PVC - KG für im Bereich des Baugeländes. Rohrdimension DN 100 - 250. Freilegen bis zu einer Tiefe von 2,0 m; Ausbau der Rohre inkl. Aufnahme des Bettungsmaterials aus Sand, Sicherungen aus Magerbeton etc. Ausbauen, Laden, Transport und nach Abfallfraktionen getrennt Lagern bzw. bei Beton und Steinzeug aufhalden. Abrechnung nach lfm Leitung.
02.__.006
Rückbau Grundleitungen
25,00
m
02.__.007 Rückbau Leitungen Vorhandene Leitungen (Telekom, Kabelfernsehen, Stromleitungen, etc.) unter Mitwirkung der Spartenträger in Hand- und Maschinenarbeit freilegen. Telekomleitung Niederspannungskabel Beleuchtungskabel Erdleiter 5/10 kV Kabel Aushubtiefe bis ca. 1,5 m. Das anfallende Erdmaterial ist auf dem Baufeld bis zum Wiedereinbau zu lagern. Die Leitungen gehen in das Eigentum des AN über und sind adäquat zu entsorgen. Der Leitungsgraben ist nach dem Ausbau der Leitungen wieder zu verfüllen und zu verdichten. In die Position sind alle Quertransporte auf dem Baugelände einzurechnen. Abrechnung nach lfm Leitungsgraben
02.__.007
Rückbau Leitungen
25,00
m
02.__.008 Rückbau Flüssigkeitsleitungen Vorhandene Leitungen (Wasser, Gas, Fernwärme, etc.) unter Mitwirkung der Spartenträger in Hand- und Maschinenarbeit freilegen. Aushubtiefe bis ca. 1,5 m. Das anfallende Erdmaterial ist auf dem Baufeld bis zum Wiedereinbau zu lagern. Die Leitungen gehen in das Eigentum des AN über und sind adäquat zu entsorgen. Der Leitungsgraben ist nach dem Ausbau der Leitungen wieder zu verfüllen und zu verdichten. In die Position sind alle Quertransporte auf dem Baugelände einzurechnen. Abrechnung nach lfm Leitungsgraben
02.__.008
Rückbau Flüssigkeitsleitungen
25,00
m
02.__.009 Verwertung/Beseitigung von Böden mit einer Zuordnung bis Z1.1 Abgezogenes Material gemäß Verfüll-Leitfaden (Anforderung an die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen) entsorgen. Seitlich gelagerte Böden vom Haufwerk lösen, laden und zur Verwertung-/Beseitigungsanlage/ Deponie nach Wahl des AN  transportieren. Einschließlich aller Nebenkosten für Verwiegung, Entsorgungs-/ Verwertungsgebühren, Geräte und Verbrauchsstoffe. Abrechnung gemäß Wiegeschein.
02.__.009
Verwertung/Beseitigung von Böden mit einer Zuordnung bis Z1.1
25,00
t
02.__.010 Verwertung/Beseitigung von Bauschutt Ersatzbaustoffverordnung RC2 Betonkörper, Betonfundamente, Verpresskörper und Mauerwerk unbelastet und bis einschließlich Einstufung RC2 - Ersatzbaustoffverordnung vom Haufwerk lösen, laden und zur Verwertung-/Beseitigungsanlage des AN transportieren und entsorgen / verwerten. Einschließlich aller Nebenkosten für Verwiegung, Entsorgungs-/ Verwertungsgebühren, Geräte und Verbrauchsstoffe. Abrechnung gemäß Wiegeschein.
02.__.010
Verwertung/Beseitigung von Bauschutt Ersatzbaustoffverordnung RC2
10,00
t
02.__.011 Bodenaushub und -abfuhr Almböden / Torfe Alm- und torfhaltige Böden gemäß Geotechnischem Gutachten und den Homogenbereichen E3/B3/V3 sowie E4/B4/V4 lösen, aufnehmen, laden, abfahren und fachgerecht verwerten bzw. entsorgen. Der Aushub umfasst sämtliche nicht tragfähigen Alm-, Anmoor- und torfhaltigen Böden im Bereich des Baufeldes. Die Böden gehen mit dem Lösen in das Eigentum des Auftragnehmers über. Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, Zwischenlagerungen, Lade- und Transportvorgänge sowie sämtlicher Gebühren, Nachweise und Dokumentationen der ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung. Abrechnung nach Abtragsprofil.
02.__.011
Bodenaushub und -abfuhr Almböden / Torfe
2.100,00
02.__.012 Bodenaushub und -abfuhr "gewachsener" Kies Quartäre Kiese und Sande gemäß Geotechnischem Gutachten und Homogenbereich E5/B5/V5 lösen, aufnehmen, laden, abfahren und fachgerecht verwerten bzw. entsorgen. Der Aushub umfasst quartäre Kiese und Sande im Bereich des Baufeldes in allen erforderlichen Tiefen und Lagen. Das Aushubmaterial geht mit dem Lösen in das Eigentum des Auftragnehmers über. Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, Zwischenlagerungen, Lade- und Transportvorgänge sowie sämtlicher Gebühren, Nachweise und Dokumentationen der ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung. Abrechnungseinheit: m³.
02.__.012
Bodenaushub und -abfuhr "gewachsener" Kies
1.050,00
02.__.013 Zulage für abweichende Böden Zulage zu Pos. 02.01 012 (früher Bodenklasse BKL 6). Zulage zu den vorherigen Aushubpositionen. -Blockanteil M.-% > 30 Abrechnung nach m³ feste Masse.
02.__.013
Zulage für abweichende Böden
10,00
02.__.014 Errrosionsschutz Böschungen Die Baugrubenböschungen sind während der Bauzeit mit Folien gegen Erosionen zu schützen. Die Wahl der Folien obliegt dem AN. Die Folien sind mit Holzbohlen o.ä. gegen Witterungseinflüsse wie z.B. Wind zu schützen und ausreichend zu verankern. Abrechnung nach m² Erosionsschutz.
02.__.014
Errrosionsschutz Böschungen
70,00
02.__.015 Unterhalt Errrosionsschutz Böschungen Erosionschutz aus Folien über die Bauzeit unterhalten. Die Folien sind laufend zu überprüfen und bei Bedarf auszubessen oder zu ersetzen. Nach Beendigung der Leistung wird der Rückbau- und der Unterhalt vom AN Rohbau übernommen. Dauer des Unterhalts 20 Wochen. Abrechnung nach m² / Woche.
02.__.015
Unterhalt Errrosionsschutz Böschungen
70,00
m²Wo
02.__.016 Grobplanum herstellen Max. Abweichung von der Sollhöhe ±5 cm Abrechnung nach m² Planum.
02.__.016
Grobplanum herstellen
550,00
02.__.017 Geotextil Zur Trennung zwischen Arbeitsplanum und anstehenden Boden wird ein Geotextil erforderlich. Geotextil liefern, einbauen und fixieren. Während der BAuphase wird das Geotextil durch Überschüttung in Lage gehalten. Nach dem Rückbau des Arbeitsplanums Geotextil aufnehmen und entsorgen. Robustheitsklasse 3 Abrechnung nach m² Geotextil verlegt.
02.__.017
Geotextil
700,00
m2
02.__.018 Plattendruckversuche Statischen Plattendruckversuch durchführen. Belastungsfahrzeug bereitstellen als Gegengewicht. Stat. Plattendruckversuch durch amtl. anerkanntes Prüfinstitut durchführen lassen. Auswertung und Dokumentation. der Ergebnisse. Dokumentation 2-fach übergeben. Ausführung nach Anweisung des AG. Abrechnung nach Stück Plattendruckversuch.
02.__.018
Plattendruckversuche
10,00
St
03 Regiearbeiten
03
Regiearbeiten
Leitbeschreibung Festpreise Regiearbeiten Die Ausschreibung enthält alle Arbeiten, die aus heutiger Sicht Leistungsbestandteil sind. Bei der Ausführung ist jedoch nicht auszuschließen, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich werden. Leistungen im Sinn der nachstehenden Regelungen sind: 1. Stundenlohnarbeiten 2. Fuhrleistungen 3. Vorhalten, Betrieb und Bedienung von Maschinen, Geräten und Gerüsten 4. Stofflieferungen Die aufgeführten Stundenlohnverrechnungssätze kommen nur für außerplanmäßige Arbeiten in Frage und dürfen nur auf besondere Anordnung des AG ausgeführt werden und sind unmittelbar nach Ausführung der Leistung zu berichten. Es werden folgende Stundensätze verrechnet, wobei An- und Abfahrt, Transport, Bedienung von Maschinen und Geräten, Betriebsstoffe, Wartung und Zuschläge für Nebenkosten, Auslösen, etc. nicht gesondert vergütet werden. Die angebotenen Verrechnungssätze enthalten den tatsächlichen Lohn mit Zuschlägen für Gemein- und Geschäftskosten. Gewinn, Sozialkassenbeiträge, vermögenswirksame Leistungen und dgl. sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind jedoch nicht einzurechnen. Die Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln. Fahrzeuge und Maschinen incl. Bedienung. Materialpreise sind Festpreise, einschl. aller Zuschläge wie Unkosten, Verpackung, Vorhaltung von Transportbehältern, Gewinn usw. sowie frei Baustelle zu den Verwendungsstellen abgeladen. Eine Vergütung für höher qualifizierte Arbeitskräfte, als erforderlich, wird nicht gewährt. Der Paragraph 2 VOB, Teil B, Absatz 3, Mehr- oder Minderung des Mengenansatzes gilt für Regiearbeiten nicht. Die Angebotspreise für die Regiearbeiten unterliegen dem Wettbewerb und gehen in die Wertung ein, werden jedoch in die Vergabesumme nicht eingerechnet. Die anzubietenden Preise für Fuhrleistungen einsch. Fahrer dürfen den jeweils gültigen Frachttarifen nicht widersprechen. Die Abrechnung der Stundenlohnarbeiten hat unter den jeweils zutreffenden Kostenstellen zu erfolgen. Stundenlohnbeläge sind so anzufertigen, dass jeder Teilleistung eindeutig die dazugehörigen Stunden und ggf. verbrauchten Materialien zuzuordnen sind. Andernfalls ist keine Abrechnung möglich. Für Stofflieferungen gilt, sofern in den einzelnen Positionen nichts anderes gefordert wird, folgende Regelung: Lieferung frei Baustelle einschl. Abladen. Für die angebotenen Preise ist der Nachunternehmer- Zuschlag einzurechnen.
Leitbeschreibung Festpreise
03.__.001 Polier Polier
03.__.001
Polier
2,50
h
03.__.002 Bohrmeister Bohrmeister
03.__.002
Bohrmeister
2,50
h
03.__.003 Maschinenführer / Fahrer Maschinenführer / Fahrer
03.__.003
Maschinenführer / Fahrer
2,50
h
03.__.004 Facharbeiter Facharbeiter
03.__.004
Facharbeiter
2,50
h
03.__.005 Helfer Helfer
03.__.005
Helfer
2,50
h
03.__.006 Kolonne Bauwasserhaltung Kolonnenstunden einer Grundwasserinstallationskolonne für Stillstände außerhalb des Verantwortungsbereichs des AN. Abrechnung nach Stunden.
03.__.006
Kolonne Bauwasserhaltung
2,50
h
03.__.007 Gerät Bohlträgerverbau ohne Fahrer / Kolonne Bohr- oder Rüttelgerät für die Herstellung von Bohlträgerverbau ohne Fahrer. Stillstandsstunde / Leistungen im Stundenlohn Trägerbohrgerät ohne Fahrer und Kolonne und Betriebstoffen.
03.__.007
Gerät Bohlträgerverbau ohne Fahrer / Kolonne
2,50
h
03.__.008 Ziehgerät ohne Fahrer / Kolonne Stillstandsstunde / Leistungen im Stundenlohn Ziehgerät ohne Fahrer und Kolonne und Betriebstoffen.
03.__.008
Ziehgerät ohne Fahrer / Kolonne
2,50
h
03.__.009 Ankerbohrgerät ohne Kolonne Stillstandsstunde / Leistungen im Stundenlohn Ankerbohrgerät ohne Kolonne und Betriebstoffen.
03.__.009
Ankerbohrgerät ohne Kolonne
2,50
h
03.__.010 Ankerbohrgerät ohne Kolonne Stillstandsstunde / Leistungen im Stundenlohn Ankerbohrgerät ohne Kolonne und Betriebstoffen.
03.__.010
Ankerbohrgerät ohne Kolonne
2,50
h
03.__.011 Mobilbagger 88 bis 112 kW ohne Fahrer Stillstandsstunde / Leistungen im Stundenlohn Mobilbagger 88 kW bis 112 kW ohne Fahrer und Betriebstoffen.
03.__.011
Mobilbagger 88 bis 112 kW ohne Fahrer
2,50
h
03.__.012 Mobilbagger bis 88 KW ohne Fahrer Stillstandsstunde / Leistungen im Stundenlohn Mobilbagger bis 88 kW ohne Fahrer und Betriebstoffen.
03.__.012
Mobilbagger bis 88 KW ohne Fahrer
2,50
h
03.__.013 Radlader ohne Fahrer Stillstandsstunde / Leistungen im Stundenlohn Radlader ohne Fahrer und Betriebstoffen.
03.__.013
Radlader ohne Fahrer
2,50
h