Brandschutztüren (Metall)
Erding I
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Sonstige Vorbemerkungen Folgende Arbeiten sind zu erbringen: DIN 18360 ATV Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen in der jeweils gültigen Fassung. Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt zwingend die fristgerechte Einreichung des Angebots voraus. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Eine Wertung des Angebots erfolgt ausschließlich bei vollständiger und ordnungsgemäßer Einreichung sämtlicher geforderter, vollständig ausgefüllter Unterlagen. Unvollständige Angebote können von der Wertung ausgeschlossen werden. Sämtliche Einzelpreise sind als Nettopreise in Euro (EUR) anzugeben. Mit Abgabe seines Angebots erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er die Leistungsbeschreibung sowie sämtliche technischen und allgemeinen Vorbemerkungen vollständig zur Kenntnis genommen hat und diese uneingeschränkt anerkennt. Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen vom Leistungsverzeichnis sind nur wirksam, sofern sie ausdrücklich und schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden. Die vorstehenden Bestimmungen werden durch die Vertragspartner mit rechtsverbindlicher Unterschrift anerkannt und sind verbindlicher Bestandteil des Vertrages. Diese Ausschreibungsunterlagen liegen zusätzlich zur PDF-Datei auch im GAEB-Format (D83, P83) vor. Bei der Angebotsabgabe ist eine GAEB-Datei (D84, P84) beizulegen.
Sonstige Vorbemerkungen
Allgemeine Technische Vertragsbedingunen Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für                                                Bauleistungen (ATV gemäß VOB Teil C) –  Allgemeine                                                Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (DIN 18299) gelten als Ganzes. 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle Das Baugebiet liegt in der Stadt Erding, nahe bei München, und wird von den folgenden Straßen begrenzt: ·                    Greisslbräustraße ·                    Am Emplkeller ·                    Ende Finkenstraße Das Baugebiet ist über öffentliche Straßen zu erreichen.Die Grundstücke sind vor Abgabe eines Angebotes durch den AN zu besichtigen. Das Baugrundstück befindet sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch im Rohbauzustand. 0.1.2 Art der baulichen Maßnahmen Gegenstand der Ausschreibung sind die in den folgenden Titeln beschriebenen Schlosser- und Metallbauarbeiten für: ·                    MFH mit 15 Wohnungen, Haus A ·                    MFH mit 17 Wohnungen, Haus B ·                    MFH mit 24 Wohnungen (betreutes Wohnen), Haus C ·                    MFH mit 50 Wohnungen (betreutes Wohnen); Haus D Die Mehrfamilienhäuser werden in Massivbauweise errichtet. Die Gebäude sind der Gebäudeklasse 4 bzw. 5 der BayBO zuzuordnen: Gebäude A, B und C gehören zur Gebäudeklasse 4, Gebäude D zur Gebäudeklasse 5. Eine erforderliche BE kann nur auf den Flächen der Grundstücke eingerichtet werden. 0.1.3 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Zu beachten ist, dass die Baustelle insgesamt nur über eingeschränkte Platzverhältnisse verfügt. Seitlich ausgewiesene Parkplätze auf öffentlichen Straßen sind nicht vorhanden (umliegende Straßen: Greißlbräustraße, Am Emplkeller, Rotkreuzstraße). Das bedeutet, dass die temporäre Materialbeförderung zu den abgestimmten Materialcontainern bzw. Lagerplätzen auf der Baustelle mit den Fahrzeugen im Detail mit der Bauleitung des Auftraggebers abgestimmt werden muss, ebenso wie die Möglichkeiten für dauerhaftes Parken. Öffentlicher Raum darf nicht ohne Beantragung bei den Behörden, seitens des AN, in Benutzung genommen werden. 0.1.4 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Auf den öffentlichen Straßen sind die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sowie der örtlichen Beschilderung zu beachten. Die öffentlichen Straßen außerhalb des mit einem Bauzaun umschlossenen Baugebiets sind freizuhalten. Eventuell vorhandene Schacht- und Kanaldeckel in den Erschließungsflächen sind ebenfalls freizuhalten. 0.1.5 Lage und Ausmaß der dem AN für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume: Die Bereitstellung, Unterhaltung und der Betrieb der Sanitäreinrichtung gelten als bauliche Leistungen des Auftraggebers (AG). Die Sanitäreinrichtungen stehen allen Auftragnehmern (AN) während der gesamten Bauzeit zur Verfügung. Sämtliche Kosten für die Sanitäreinrichtungen, einschließlich der wöchentlichen Reinigung und der regelmäßigen Instandhaltung, trägt der Auftraggeber. Lagerflächen stehen im Baustellenbereich nur eingeschränkt zur Verfügung und dürfen ausschließlich in Abstimmung mit der Bauleitung genutzt werden. Das Lagern von Druckgasflaschen ist grundsätzlich untersagt und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bauleiters (AG) zulässig. Für jedes Gebäude ist bauseits ein Baustromverteilerkasten vorhanden. Der Bauwasseranschluss wird gleichfalls bauseits zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Vorhaltung und den Verbrauch von Bauwasser und Baustrom werden auf die beteiligten Firmen umgelegt und bei der Rechnungsstellung einschließlich MwSt. ohne weiteren Nachweis jeweils mit 0,25% in Abzug gebracht. Durch den AG wird eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Dem Bieter werden hierfür 0,75% der Bruttoschlussrechnungssumme abgezogen. 0.1.7 Lage, Art und Anschlusswert sowie Bedingungen für Bauwasser und Baustrom siehe Punkt 0.1.6. 0.1.8 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit, Ergebnisse von Bodenuntersuchungen:  Die Benutzung der Flächen für Baustelleneinrichtung ist mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen. Der AN hat alle Maßnahmen zur Sicherung und Regelung des Verkehrs innerhalb und außerhalb der ihm überlassenen Fläche durchzuführen. Die Leistung beinhaltet auch das eigenständige Einholen von Genehmigungen und ggf. erforderlicheAbstimmungen mit dem Eigentümer und/oder Behörden.Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim AN. 0.1.9 Besondere umweltrechtliche Vorschriften: Der AN ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass kein erhöhter Baulärm entsteht. Wegen der umliegenden Wohnbebauung ist die Lärmbelästigung der Umgebung auf das unvermeidbare Maß zu beschränken und hierzu ein Lärmschutzkonzept durchden AN vorzulegen. Die Geräuschemissionen dürfen die Immisionsrichtwerte der TA-Lärm nicht überschreiten. Eventuelle Ausnahmen von den gesetzlichen Ruhezeiten sind seitens des AN bei den Behörden zu beantragen. 0.1.10 Besondere Vorgaben für die Entsorgung Der Auftragnehmer (AN) gilt als Abfallerzeuger und Abfallbesitzer im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Er übernimmt sämtliche Pflichten des Auftraggebers (AG) zur ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung sowie Beseitigung der im Rahmen der Leistung anfallenden Abfälle. Die Entsorgung hat unter Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Kreislaufwirtschaftsrechts sowie der Nachweisverordnung, zu erfolgen. Die anfallenden Abfallmengen sind – soweit erforderlich – in das Abfallwirtschaftskonzept sowie in die Abfallbilanz des AN aufzunehmen. Sämtliche nach den abfallrechtlichen Vorschriften erforderlichen Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung (insbesondere Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Übernahmescheine, Registerbelege) sind dem AG auf Verlangen vorzulegen. Der jeweils letzte Begleitschein ist dem AG unaufgefordert in Kopie zu übergeben. Der AN erklärt sich damit einverstanden, dass die zuständige Abfallwirtschaftsbehörde dem AG auf Anfrage Auskunft über die Zuverlässigkeit und Fachkunde des AN im Hinblick auf die Durchführung der Abfallentsorgung erteilt. 01.1.11 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen u. Ä. im Bereich der Baustelle. Auf den zur Verfügung gestellten Grundstücksflächen befinden sich keine besonders zu schützenden Objekte im Sinne dieser Position. Das Überschwenken von Lasten über Flächen benachbarter Grundstücke ist unzulässig. Flächen, die im Zuge der Bauausführung mit Fahrzeugen (z. B. Kettenfahrzeugen) befahren werden und bei denen eine Beschädigung der Oberflächen oder der Tragschichten zu erwarten ist, sind durch geeignete Maßnahmen (z. B. Lastverteilungsplatten) zu schützen. Öffentliche Verkehrsflächen im Bereich der Baustelle sind vom AN in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Durch den Baustellenbetrieb verursachte Verschmutzungen sind unverzüglich und auf eigene Kosten zu beseitigen. 0.1.12 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen  Der AN hat sich vor Ausführung jeglicherErd- und Tiefbauarbeiten über die Art und Lage eventuell vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen zu informieren. 0.1.13 Bestätigung, dass die im jew. Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und ggf. Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmittel erfüllt werden. Der Baugrund des Baugebietes wurde vor der Veräußerung des Grundstücks an den AG auf Kampfmittel untersucht. Der Bieter kann bei der Angebotsabgabe davon ausgehen, dass für das Baugrundstück Kampfmittelfreiheit besteht. 0.1.14 Ggf. gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen:Die Baumaßnahme unterliegt der Baustellenverordnung(BaustellV) vom 10.06.1998 in ihrer aktuellen Fassung(wesentlich novelliert: 01.04.2023, zuletzt geändert am 20.12.2025) Der AG hat zur Wahrnehmung seiner Pflicht i. S. der BaustellV einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator  (SiGeKo) beauftragt. Der SiGeKo nimmt jederzeit Einfluss auf die sicherheitsund gesundheitstechnisch korrekte Abwicklung der Baustelle. Der AN muss für die Dauer der Arbeiten eine verantwortliche Ansprechperson für Sicherheits- und Gesundheitsfragen benennen. Der AN und seine Nachunternehmer müssen alle wichtigen Unterlagen für Sicherheit und Gesundheit rechtzeitig bereitstellen. Änderungen im Ablauf der Arbeiten müssen sofort dem AG, seinem Vertreter, dem SiGeKo und der Bauleitung gemeldet werden. 0.1.15 Weitergabe von Leistungen: Die Weitergabe von Leistungen an Subunternehmer bedarf der Zustimmung des AG. Subunternehmer sind dem AG vor Auftragsvergabe zu benennen. Kaskaden von mehreren Nachunternehmen sind nur nach ausdrücklicher Zustimmung zulässig. 0.2.1 Angaben zur Baufreiheit, Arbeitszeiten und Arbeitsablauffolge/ Ausführung 1.Während des Bauens steht das Gebäude leer. Für die Zugänge wird eine Baustellenschließung eingeführt. Die Firmen erhalten je einen Schlüssel ausgeliehen. 2.Die Arbeitsleistungen auf der Baustelle sind während folgender Regelzeiten auszuführen: Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr; bei schriftlicher Anforderung durch die Bauleitung des AG auch samstags von 07:00 bis 12:00 Uhr zu gewährleisten. 3.Geplante Arbeitsphasen, Pausen und Einschränkungen Die Arbeiten sollen am Stück ausgeführt werden, beginnend mit Haus A,gefolgt von Haus B, anschließend Haus C und Haus D (oder nach Wahl des Bauleiters AG). Arbeiten, die massiven Erschütterungen mit sich bringen, sind terminlich mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen. Die angegebene Arbeitsablauffolge kann von der Bauleitung aus örtlichen Gegebenheiten oder aus zwingenden Gründen geändert werden.Die Bauleitung hat das Recht, einzelne Teilabschnitte vorzeitig fertig stellen zu lassen. 0.2.2 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen Die Baustelle befindet sich in einem Wohngebiet. Angrenzende Flächen, Gegenstände und Bereiche dürfen nicht beeinträchtigt werden. Die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung sind zubeachten. Das Abstellen von Gefahrstoffen für mehr als 24 Stunden gilt als Lagerung. Gefahrstoffe sind auf den für den Fortgang der Arbeiten notwendigenTagesverbrauch zu begrenzen. Die Liegenschaften haben zur Lagerung von Gefahrstoffen keine Entsprechende Genehmigung. Deshalb ist das Abstellen von Gefahrstoffen über den vorgenannten Zeitraum hinaus inder Regel nicht zulässig. Auch ist es zwingend notwendig, dass die Bauherren entsprechendeInformationen für den Fall einer Betriebsstörung (z. B. Brand, Austreten des Stoffes in die Kanalisation, etc.)vorliegen. Grundsätzlich dürfen daher ohne Genehmigung die Bauherren keine Gefahrstoffe gelagert werden. Art,Menge und Gefahrenmerkmale der Stoffe (Sicherheitsdatenblätter) sind deshalb dem Bauherren rechtzeitig vor Ausführungsbeginn anzuzeigen. 0.2.3 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs. Die StVO ist einzuhalten. Der AN hat alle Maßnahmen zur Sicherung und Regelungdes Verkehrs im Bereich der angrenzenden Straßen inklusive ggf. erforderlicher Absperrungen undBeschilderungen und innerhalb der ihm überlassenen Fläche durchzuführen. Diese Verkehrssicherungspflicht beginnt mit den Benutzungsbeginn und endet mit derAbnahme durch den AG.
Allgemeine Technische Vertragsbedingunen
Weitergabe von Leistungen Die Weitergabe von Leistungen an Subunternehmer bedarf der Zustimmung des AG. Kaskaden von mehreren Nachunternehmen (SUB´s) sind nur nach ausdrücklicher Zustimmung zulässig. Als Subunternehmer sind vorgesehen (vom Auftragnehmer einzutragen): Gewerk 01: Firma: Gewerk 02: Firma: Gewerk 03: Firma: Gewerk 04: Firma:
Weitergabe von Leistungen
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN BRANDSCHUTZTÜREN 1. Allgemeine Anforderungen Brandschutztüren / Feuerschutzabschlüsse sind gemäß bauaufsichtlicher Zulassung bzw. CE-Kennzeichnung nach DIN EN 16034 (gültig seit 01.11.2019) auszuführen. Die Klassifizierung erfolgt nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13501-2. Der Einbau darf ausschließlich durch fachkundige und zugelassene Fachbetriebe erfolgen. Sämtliche Bauteile sind als geprüftes und zugelassenes Gesamtsystem (Türblatt, Zarge, Beschläge und Zubehör) auszuführen. 2. Feuerwiderstand Die Ausführung erfolgt gemäß der geforderten Feuerwiderstandsklasse (z. B. T30, T30RS, T90, T90RS-nach alter Norm DIN 4102-2 bzw. EI2 30 C5 Sa, EI2 30 C5 200, EI2 90 C5 Sa, EI2 90 C5 S200 nach neuer Norm DIN EN 16034). Der Nachweis der Feuerwiderstandsdauer ist durch ein gültiges Prüfzeugnis bzw. durch CE-Konformität zu erbringen. Veränderungen an zugelassenen Bauteilen sind unzulässig. Insbesondere sind nachträgliche Bearbeitungen (z. B. Bohrungen oder Ausschnitte) ohne entsprechende Zulassung unzulässig. 3. Selbstschließung Alle Brandschutztüren sind mit zugelassenen Türschließern gemäß DIN EN 1154 auszustatten. Die Selbstschließfunktion muss dauerhaft sichergestellt sein. Feststellanlagen sind nur zulässig, wenn sie den Anforderungen der DIN EN 14637 entsprechen und mit einem zugelassenen Rauchmeldesystem ausgestattet sind. 4. Rauchschutz (bei RS / T30-RS) Sofern Rauchschutzanforderungen bestehen, sind die Türen als rauchdichte Abschlüsse gemäß DIN EN 1634-3 auszuführen. Es sind umlaufende, geprüfte Dichtungssysteme einzubauen. Die Dichtheit muss auch bei Unter- und Überdruck gewährleistet sein. Die zulässigen Spaltmaße gemäß Zulassung sind strikt einzuhalten. 5. Zargen und Einbau Der Einbau hat ausschließlich in geeignete und zugelassene Wandkonstruktionen (z. B. Mauerwerk, Beton oder geprüfte Trockenbauwände) zu erfolgen. Hohlräume zwischen Zarge und Baukörper sind vollständig mit zugelassenen Materialien zu hinterfüllen. Die Befestigung und Verankerung der Zargen erfolgt gemäß den Herstellervorgaben sowie der bauaufsichtlichen Zulassung. 6. Beschläge und Ausstattung Es dürfen ausschließlich geprüfte und zugelassene Beschläge verwendet werden. Schlösser gemäß DIN 18250 bzw. DIN EN 12209 Drückergarnituren gemäß DIN EN 1906 Nicht zugelassene Änderungen oder zusätzliche Bearbeitungen sind unzulässig. 7. Fugen und Dichtungen Brandschutztüren sind mit umlaufenden Dichtungen entsprechend der Brandschutzanforderung auszuführen. Bei Rauchschutzanforderungen sind zusätzlich geeignete elastische Dichtprofile vorzusehen. Die zulässigen Spaltmaße gemäß Prüfzeugnis bzw. Zulassung sind einzuhalten. 8. Nachweise und Dokumentation Folgende Unterlagen sind durch den Auftragnehmer vorzulegen bzw. zu übergeben: Bauaufsichtliche Zulassungen CE-Leistungserklärungen (DoP) Einbau- und Wartungsanleitungen Prüf- und Abnahmeprotokolle Jede Brandschutztür ist mit einem dauerhaft sichtbaren Typenschild zu kennzeichnen. 9. Wartung Brandschutztüren sind regelmäßig zu prüfen (mindestens einmal jährlich empfohlen). Dabei sind insbesondere folgende Komponenten zu kontrollieren: Türschließer Dichtungen Beschläge und Verriegelungen Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beheben, da andernfalls die bauaufsichtliche Zulassung erlischt. Der Nachweis ist durch gültige Prüfzeugnisse bzw. Leistungserklärungen (DoP) zu erbringen und auf Verlangen vorzulegen.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN BRANDSCHUTZTÜREN
Kennwerte KENNWERTE Grundstücksfläche: 6.492,45 m Grundfläche: 1.931,04 m2 Geschossfläche: 8.020,47 m2 (oberirdisch) Wohnfläche: 5.680,48 m2 Brutto-Grundfläche: 12.852,54 m2 (inkl. Tiefgarage) Bruttorauminhalt: 39.585,28 m3 (inkl. Tiefgarage) Ein- und Ausfahrt: Greisslbräustraße Ost, Rampe befindet sich in Haus D Gebäude: 4 Wohngebäude mit der Bezeichnung Haus A, B, C und D (D1+D2) Nutzung: Haus A+B=Wohnen; Haus C+D=betreutes Wohnen; Haus C, EZ=Gemeinschaftsräume Erschließung: Haus A, B, C je 1x Treppenhaus; Haus D 2x Treppenhäuser (D1+D2) Geschossigkeit: (Vollgeschosse) EU (TG), E0, E1, E2, E3 = Haus A; E4 Haus B + C + D2; E5 Haus D2 EZ (Zwischenebene) Haus C = kein Vollgeschoss Dachkonstruktion:Flachdach mit Retention und extensiver Dachbegrünung Dachkonstruktion TG: Flachdach (abgestuft angeordnet) mit Retention + Erdreich Fassade: Wärmedämmverbundsystem + Teilflächen Putzauftrag Besenstrich Fenster: Holz-Aluminium Konstruktionen Balkone: Teilweise gegenüber der Fassade eingerückte Fertigteilkonstruktion + Betonplatten Eingangsportal: Wände und Decke Fertigteilbauweise Gründung Bohrpfähle und Balken (nach statischer Erfordernis) Bodenplatten: WU-Bauweise (nach statischer Erfordernis) Außenwände TG WU-Bauweise (nach statischer Erfordernis) Dach TG: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Außenwände Haus: Mauerwerk, teilweise Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Trag. Wände innen: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Wohnungstrennwand: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Decken: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Treppenraumwände: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Treppen: Fertigteilbauweise (nach statischer Erfordernis) Nichttragende Wände: Trockenbauweise TG-Rampe: Oberbelag Abdichtung + 2-schichtigem Gussasphalt TG-Oberfläche: OS-Beschichtungen Baustelleneinrichtung: Platz für BE nur sehr begrenzt auf dem Grundstück vorhanden Baustelle Zu-Abfahrt: voraussichtlich Zufahrt über Greisslbräustraße Nord, Abfahrt über Rotkreuzstraße
Kennwerte
Projekt: 3D-Animation mit Grundstück
Projekt: 3D-Animation mit Grundstück
Projekt: 3D-Animation
Projekt: 3D-Animation
Projekt: Rendering
Projekt: Rendering
006 Stahlblechtürelemente ohne Anforderung
006
Stahlblechtürelemente ohne Anforderung
006.___.0010 Stahlblech-Innentür, SEZ, 1flg, 1050x2010mm, DIN L Stahlblech-Innentürelement, 1-flg. Leistungsumfang Türblatt Türzarge Sämtliche Beschläge und Dichtungen Vermörtelung Zweck:Innentürelement ohne Funktionsanforderung an Schall-, Rauch- oder Brandschutz Vorleistung:Massivwand Mech. Anforderung:Kl. 3 (EN1192) Einbausituation:Massivwand, Beton Angaben zum Türblatt Ausführung:Stahlblech, doppelwandig, d= mind. 0,6 mm, 3-seitig gefalzt, Türblattdicke ca. 40 mm Angaben zur Zarge Ausführung:Stahleckzarge nach DIN 18111, d= 1,5 mm Oberfläche:verzinkt + grundiert Definitionen für die Beschläge Bänder:3-tlg., Stahl, verzinkt, 3-D-verstellbar Drückergarnitur:Edelstahl gebürstet mit Langschild Schloss:Einsteckschloss nach DIN 18251, vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 2, Riegel und Falle aus Stahl, verzinkt Panikfunktion:C: Schließzwangsfunktion Türöffnungsmaß:1.050x2.010 mm lichte Durchgangsbreite:≥ 900 mm lichte Durchgangshöhe:≥ 1.950 mm Aufschlagrichtung:DIN L Einbauort:Untergeschoss: 1 x TG Bereich B: Notausgang
006.___.0010
Stahlblech-Innentür, SEZ, 1flg, 1050x2010mm, DIN L
1,00
St
006.___.0020 Stahlblech-Innentür, SBZ, 1flg, 1010x2010mm, DIN L Angaben zur Zarge Ausführung: Stahlblockzarge nach DIN 18111, d= 1,5 mm Oberfläche: verzinkt + grundiert Definitionen für die Beschläge Panikfunktion: ohne Türöffnungsmaß: 1.010x2.010 mm lichte Durchgangsbreite: ≥ 900 mm lichte Durchgangshöhe: ≥ 1.955 mm Aufschlagrichtung: DIN L Einbauort: Untergeschoss: 1 x TG Bereich B: Technik Heizung Kellergang
006.___.0020
Stahlblech-Innentür, SBZ, 1flg, 1010x2010mm, DIN L
W
1,00
St
007 Stahlblechtürelemente Rauch-/Brandschutz
007
Stahlblechtürelemente Rauch-/Brandschutz
RS-TÜREN
RS-TÜREN
007.___.0010 Stahlblech-Innentür, RS, SEZ, 1flg, 1050x2135mm, DIN R Stahl-Blech-Innentürelement, 1-flg. als Rauchschutztür. Leistungsumfang Türblatt Türzarge Sämtliche Beschläge und Dichtungen Vermörtelung Zweck:Rauch- und Brandschutzür Vorleistung:Massivwand Brandschutz:rauchdicht, RS nach DIN 18095 bzw. S200-C5 nach EN 16034 Einbausituation:Massivwand, Beton Angaben zum Türblatt Ausführung:Stahl-Blech, doppelwandig,d= 1 mm, 3-seitig gefalzt, Mineralwolleeinlage, Blattdicke ca. 55 mm Oberfläche:verzinkt + grundiert Angaben zur Zarge Ausführung:Stahleckzarge nach DIN 18111, d= 1,5 mm Oberfläche:verzinkt + grundiert Definitionen für die Beschläge Bänder:3-tlg., Stahl, verzinkt, 3-D-verstellbar Drückergarnitur:Edelstahl gebürstet mit Langschild Schloss:Einsteckschloss nach DIN 18251, vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 2, Riegel und Falle aus Stahl, verzinkt Panikfunktion:C: Schließzwangsfunktion Türschließer:Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154 Barrierefrei nach DIN 18040 bis EN6 mit Freilauffunktion und Arretierung am Ene des Freilaufbereichs, integrierte Rauchschalterzentrale mit selbstständiger Schließung im Brandfall. Betriebsspannung 230 V AC Richtfabrikat:GEZE TS 5000 RFS 3-6 KB od. glw. Bodendichtung:absenkbar, integriert in Beschlag Türöffnungsmaß:1.050x2.135 mm lichte Durchgangsbreite:≥ 900 mm lichte Durchgangshöhe:≥ 2.050 mm Aufschlagrichtung:DIN R Einbauort:Untergeschoss 1 x Haus A: Treppenhaus 1 x Haus C: Treppenhaus 1 x Haus D: Flur 1 x Haus D: Treppenhaus
007.___.0010
Stahlblech-Innentür, RS, SEZ, 1flg, 1050x2135mm, DIN R
3,00
St
007.___.0020 Stahlblech-Innentür, RS, SEZ, 1flg, 1050x2010mm, DIN R Türöffnungsmaß: 1.050x2.010 mm lichte Durchgangsbreite: ≥ 900 mm lichte Durchgangshöhe: ≥ 1.950 mm Aufschlagrichtung: DIN R Einbauort: Untergeschoss 1 x Haus D: Flur
007.___.0020
Stahlblech-Innentür, RS, SEZ, 1flg, 1050x2010mm, DIN R
W
1,00
St
007.___.0030 Stahlblech-Innentür, RS, SEZ, 1flg, 1050x2135mm, DIN L Aufschlagrichtung: DIN L Einbauort: Untergeschoss 1 x Haus B: Treppenhaus
007.___.0030
Stahlblech-Innentür, RS, SEZ, 1flg, 1050x2135mm, DIN L
W
1,00
St
007.___.0040 Stahlblech-Innentür, RS, SEZ, 1flg, 1135x2010mm, DIN L Definitionen für die Beschläge Bänder: 3-tlg., Stahl, verzinkt, 3-D-verstellbar Drückergarnitur: Edelstahl gebürstet mit Langschild Schloss: Einsteckschloss nach DIN 18251, vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 2, Riegel und Falle aus Stahl, verzinkt Panikfunktion: C: Schließzwangsfunktion Türschließer: Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154 Richtfabrikat: GEZE TS 5000 SoftClose od. glw. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Bodendichtung: absenkbar, integriert in Beschlag Türöffnungsmaß: 1.135x2.010 mm lichte Durchgangsbreite: ≥ 985 mm lichte Durchgangshöhe: ≥ 1.950 mm Aufschlagrichtung: DIN L Einbauort: Untergeschoss 1 x TG Bereich B: Flur
007.___.0040
Stahlblech-Innentür, RS, SEZ, 1flg, 1135x2010mm, DIN L
W
1,00
St
T30-D-TÜREN
T30-D-TÜREN
007.___.0050 Stahlblech-Innentür, T30D, SEZ, 1flg, 1050x2135mm, DIN R Stahl-Blech-Innentürelement, 1-flg. als Brandschutztür dichtschließend. Leistungsumfang Türblatt Türzarge Sämtliche Beschläge und Dichtungen Vermörtelung Zweck:Rauch- und Brandschutzür Vorleistung:Massivwand Brandschutz:T30 nach DIN 4102 bzw. EI230-C5 nach EN 16034 Einbausituation:Massivwand, Beton Angaben zum Türblatt Ausführung:Stahl-Blech, doppelwandig, d= 1 mm, 3-seitig gefalzt, Mineralwolleeinlage, Blattdicke ca. 45 mm Angaben zur Zarge Ausführung:Stahleckzarge nach DIN 18111, d= 1,5 mm Oberfläche:verzinkt + grundiert Definitionen für die Beschläge Bänder:3-tlg., Stahl, verzinkt, 3-D-verstellbar Drückergarnitur:Edelstahl gebürstet mit Langschild Schloss:Einsteckschloss nach DIN 18251, vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 2, Riegel und Falle aus Stahl, verzinkt Türschließer:Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154 Richtfabrikat:GEZE TS 5000 2-6  od. glw. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Bodendichtung:absenkbar, integriert in Beschlag Türöffnungsmaß:1.050x2.135 mm lichte Durchgangsbreite:≥ 900 mm lichte Durchgangshöhe:≥ 2.050 mm Aufschlagrichtung:DIN R Einbauort:Untergeschoss 1 x Haus A: Elektroraum
007.___.0050
Stahlblech-Innentür, T30D, SEZ, 1flg, 1050x2135mm, DIN R
1,00
St
007.___.0060 Stahlblech-Innentür, T30D, SEZ, 1flg, 1050x2135mm, DIN L Aufschlagrichtung: DIN L Einbauort: Untergeschoss 1 x Haus C: Elektroraum
007.___.0060
Stahlblech-Innentür, T30D, SEZ, 1flg, 1050x2135mm, DIN L
W
1,00
St
007.___.0070 Stahlblech-Innentür, T30D, SEZ, 1flg, 1050x2135mm, DIN R Türschließer: Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154, mit Schließverzögerung Richtfabrikat: GEZE TS 5000 2-6  od. glw. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Einbauort: Untergeschoss 1 x Haus C: Kinderwagen/Gehhilfe
007.___.0070
Stahlblech-Innentür, T30D, SEZ, 1flg, 1050x2135mm, DIN R
W
1,00
St
007.___.0080 Stahlblech-Innentür, T30D, SEZ, 1flg, 1050x2010mm, DIN L Definitionen für die Beschläge zusätzlich mit Panikfunktion: C: Schließzwangsfunktion Türschließer: Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154 Barrierefrei nach DIN 18040 bis EN6 mit Freilauffunktion und Arretierung am Ene des Freilaufbereichs, integrierte Rauchschalterzentrale mit selbstständiger Schließung im Brandfall. Betriebsspannung 230 V AC Richtfabrikat: GEZE TS 5000 RFS 3-6 KB od. glw. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Bodendichtung: absenkbar, integriert in Beschlag Türöffnungsmaß: 1.050x2.010 mm lichte Durchgangsbreite: ≥ 900 mm lichte Durchgangshöhe: ≥ 1.950 mm Aufschlagrichtung: DIN L Einbauort: Untergeschoss 2 x Haus D: Flur
007.___.0080
Stahlblech-Innentür, T30D, SEZ, 1flg, 1050x2010mm, DIN L
W
2,00
St
007.___.0090 Stahlblech-Innentür, T30D, SEZ, 1flg, 1135x2010mm, DIN L Türöffnungsmaß: 1.135x2.010 mm lichte Durchgangsbreite: ≥ 985 mm lichte Durchgangshöhe: ≥ 1.950 mm Aufschlagrichtung: DIN L Einbauort: Untergeschoss 1 x TG Bereich B: Hausanschlussraum
007.___.0090
Stahlblech-Innentür, T30D, SEZ, 1flg, 1135x2010mm, DIN L
W
1,00
St
007.___.0100 Stahlblech-Innentür, T30D, SEZ, 1flg, 1135x2010mm, DIN R Türschließer: Obentürschließer nach DIN EN 1154, Schließkraft EN 2-6, mit elektromagnetischer Feststellung und integrierter Rauchschaltzentrale Betriebsspannung 230 V AC Richtfabrikat: GEZE TS 5000 R/0 od. glw. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Türöffnungsmaß: 1.135x2.010 mm lichte Durchgangsbreite: ≥ 985 mm lichte Durchgangshöhe: ≥ 1.950 mm Aufschlagrichtung: DIN R Einbauort: Untergeschoss 1 x TG Bereich B: Technik Heizung
007.___.0100
Stahlblech-Innentür, T30D, SEZ, 1flg, 1135x2010mm, DIN R
W
1,00
St
007.___.0110 Stahlblech-Innentür, T30D, SEZ, 1flg, 910x1255mm, DIN R Angaben zur Zarge Ausführung: Stahlblockzarge nach DIN 18111, d= 1,5 mm Oberfläche: verzinkt + grundiert Definitionen für die Beschläge Türschließer: Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154 Richtfabrikat: GEZE TS 5000 2-6  od. glw. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Bodendichtung: absenkbar, integriert in Beschlag Türöffnungsmaß: 910x1.255 mm lichte Durchgangsbreite: ≥ 800 mm lichte Durchgangshöhe: ≥ 1.200 mm Aufschlagrichtung: DIN R Einbauort: Untergeschoss 1 x TG Bereich B: Technikraum/Treppe
007.___.0110
Stahlblech-Innentür, T30D, SEZ, 1flg, 910x1255mm, DIN R
W
1,00
St
T30RS-TÜREN
T30RS-TÜREN
007.___.0120 Stahlblech-Innentür, T30RS, SEZ, 1flg 1050x2135mm, DIN L Stahlblech-Innentürelement, 1-flg. als Brand- und Rauchschutztür. Leistungsumfang Türblatt Türzarge Sämtliche Beschläge und Dichtungen Vermörtelung Zweck:Rauch- und Brandschutzür Vorleistung:Massivwand Brandschutz:T30 nach DIN 4102 und rauchdicht RS nach DIN 18095 bzw. EI230-S200-C5 nach EN 16034,Rauchschutzprüfung nach DIN EN 1634-3 Einbausituation:Massivwand, Beton Angaben zum Türblatt Ausführung:Stahlblech, doppelwandig, d= 1 mm, 3-seitig gefalzt, Mineralwolleeinlage, Blattdicke ca. 55 mm Angaben zur Zarge Ausführung:Stahleckzarge nach DIN 18111, d= 1,5 mm Oberfläche:verzinkt + grundiert Definitionen für die Beschläge Bänder:3-tlg., Stahl, verzinkt, 3-D-verstellbar Drückergarnitur:Edelstahl gebürstet mit Langschild Schloss:Einsteckschloss nach DIN 18251, vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 2, Riegel und Falle aus Stahl, verzinkt Türschließer:Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154, mit Schließverzögerung Richtfabrikat:GEZE TS 5000 2-6  od. glw. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Bodendichtung:absenkbar, integriert in Beschlag Aufschlagrichtung:DIN L Türöffnungsmaß:1.050x2.135 mm lichte Durchgangsbreite:≥ 900 mm lichte Durchgangshöhe:≥ 2.050 mm Einbauort:Untergeschoss: 1 x Haus A: Kinderwagen/Gehhilfe 1 x Haus B: Kinderwagen/Gehhilfe
007.___.0120
Stahlblech-Innentür, T30RS, SEZ, 1flg 1050x2135mm, DIN L
2,00
St
007.___.0130 Stahlblech-Innentür, T30RS, SEZ, 1flg 1050x2135mm, DIN R Definitionen für die Beschläge zusätzlich mit Panikfunktion:C: Schließzwangsfunktion Türschließer:Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154, 010.007.0130 Richtfabrikat:GEZE TS 5000 2-6  od. glw. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Einbauort:Untergeschoss: 1 x Haus C: Schleuse
007.___.0130
Stahlblech-Innentür, T30RS, SEZ, 1flg 1050x2135mm, DIN R
W
1,00
St
007.___.0140 Stahlblech-Innentür, T30RS, SEZ, 1flg 1050x2135mm, DIN L Definitionen für die Beschläge zusätzlich mit Panikfunktion: C: Schließzwangsfunktion Türschließer: Obentürschließer als Drehtürantrieb mit Brandschutzzulassung, integrierte Öffnungsbegrenzer und Rauchschaltzentrale Richtfabrikat: GEZE Powerturn F/R  od. glw. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Einbauort: Untergeschoss 2 x Haus A: Schleusen 1 x Haus B: Schleuse 1 x Haus C: Schleuse
007.___.0140
Stahlblech-Innentür, T30RS, SEZ, 1flg 1050x2135mm, DIN L
W
4,00
St
007.___.0150 Stahlblech-Innentür, T30RS, SEZ, 1flg 1050x2135mm, DIN R Definitionen für die Beschläge zusätzlich mit Panikfunktion: C: Schließzwangsfunktion Türschließer: Obentürschließer als Drehtürantrieb mit Brandschutzzulassung, integrierte Öffnungsbegrenzer und Rauchschaltzentrale Richtfabrikat: GEZE Powerturn F/R  od. glw. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Aufschlagrichtung: DIN R Einbauort: Untergeschoss 1 x Haus D: Schleuse
007.___.0150
Stahlblech-Innentür, T30RS, SEZ, 1flg 1050x2135mm, DIN R
W
1,00
St
007.___.0160 Stahlblech-Innentür, T30RS, SEZ, 1flg 1050x2135mm, DIN L Definitionen für die Beschläge Türschließer: Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154 Richtfabrikat: GEZE TS 5000 2-6  od. glw. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Einbauort: Untergeschoss 1 x Haus B: Elektroraum
007.___.0160
Stahlblech-Innentür, T30RS, SEZ, 1flg 1050x2135mm, DIN L
W
1,00
St
007.___.0170 Stahlblech-Innentür, T30RS, SEZ, 1flg 1050x2010mm, DIN L Definitionen für die Beschläge Türschließer: Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154 Richtfabrikat: GEZE TS 5000 2-6  od. glw. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Türöffnungsmaß: 1.050x2.010 mm lichte Durchgangsbreite: ≥ 900 mm lichte Durchgangshöhe: ≥ 1.950 mm Einbauort: Untergeschoss 1 x Haus D: Elektroraum
007.___.0170
Stahlblech-Innentür, T30RS, SEZ, 1flg 1050x2010mm, DIN L
W
1,00
St
007.___.0180 Stahlblech-Innentür, T30RS, SEZ, 1flg 1050x2010mm, DIN R Definitionen für die Beschläge Türschließer: Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154 Richtfabrikat: GEZE TS 5000 2-6  od. glw. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Türöffnungsmaß: 1.050x2.010 mm lichte Durchgangsbreite: ≥ 900 mm lichte Durchgangshöhe: ≥ 1.950 mm Einbauort: Untergeschoss 1 x Haus D: Elektroraum
007.___.0180
Stahlblech-Innentür, T30RS, SEZ, 1flg 1050x2010mm, DIN R
W
1,00
St
007.___.0190 Stahlblech-Innentür, T30RS, SBZ, 1flg 1050x2135mm, DIN L Angaben zur Zarge Ausführung: Stahlblockzarge nach DIN 18111, d= 1,5 mm Oberfläche: verzinkt + grundiert Türöffnungsmaß: 1.050x2.135 mm lichte Durchgangsbreite: ≥ 940 mm lichte Durchgangshöhe: ≥ 2.080 mm Einbauort: Haus C: Zwischenetage 1 x Müllraum
007.___.0190
Stahlblech-Innentür, T30RS, SBZ, 1flg 1050x2135mm, DIN L
W
1,00
St
007.___.0200 Stahlblech-Innentür, T30RS, SEZ, 1flg 1050x2135mm, DIN R Definitionen für die Beschläge usätzlich mit Panikfunktion: C: Schließzwangsfunktion Türschließer: Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154 Barrierefrei nach DIN 18040 bis EN6 mit Freilauffunktion und Arretierung am Ene des Freilaufbereichs, integrierte Rauchschalterzentrale mit selbstständiger Schließung im Brandfall. Betriebsspannung 230 V AC Richtfabrikat: GEZE TS 5000 RFS 3-6 KB od. glw. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Aufschlagrichtung: DIN R Einbauort: Untergeschoss 1 x Haus D: Treppenhaus
007.___.0200
Stahlblech-Innentür, T30RS, SEZ, 1flg 1050x2135mm, DIN R
W
1,00
St
007.___.0210 Stahlblech-Innentür, T30RS, SEZ, 1flg 1135x2010mm, DIN L Definitionen für die Beschläge Türschließer: Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154 Richtfabrikat: GEZE TS 5000 SoftClose  od. glw. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Türöffnungsmaß: 1.135x2.010 mm lichte Durchgangsbreite: ≥ 985 mm lichte Durchgangshöhe: ≥ 1.950 mm Einbauort: Untergeschoss 1 x TG Bereich B: Technik Schleuse
007.___.0210
Stahlblech-Innentür, T30RS, SEZ, 1flg 1135x2010mm, DIN L
W
1,00
St
007.___.0220 Stahlblech-Innentür, T30RS, SEZ, 1flg 1050x1650mm, DIN L Definitionen für die Beschläge Türschließer: Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154 Richtfabrikat: GEZE TS 5000 2-6  od. glw. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Türöffnungsmaß: 1.050x1.650 mm lichte Durchgangsbreite: ≥ 900 mm lichte Durchgangshöhe: ≥ 1.590 mm Einbauort: Untergeschoss 1 x Haus D: Schleuse Schlupftür
007.___.0220
Stahlblech-Innentür, T30RS, SEZ, 1flg 1050x1650mm, DIN L
W
1,00
St
008 RR-Alu-Türelemente Rauch-/Brandschutz
008
RR-Alu-Türelemente Rauch-/Brandschutz
RS-TÜREN, 1flg
RS-TÜREN, 1flg
008.___.0010 Alu-Glas-Tür, RS, 1flg, 1010x2135mm, DIN R Aluminium-Glas-Innentürelement, 1-flg. als Rauchschutztür. Leistungsumfang Türblatt Türzarge Sämtliche Beschläge und Dichtungen Zweck: Rauch- und Brandschutzür Vorleistung: Massivwand Brandschutz: rauchdicht, RS nach DIN 18095 bzw. Sm-C5 nach DIN EN 13501-2 Splitterschutz: ESG oder VSG bei h bis 2,00 m Einbausituation: Massivwand Beton Angaben zur Türkonstruktion Ausführung: Aluminium-Glas-Rohrrahmenelement, flächenbündige Rahmenkonstruktion Bautiefe: ca. 50 mm Oberfläche: pulverbeschichtet, Farbton nach Wahl des AG Verglasung: VSG, Dicke ca. 8 mm, mittig verglast Definitionen für die Beschläge Bänder: Rollentürbänder, 3-tlg. Drückergarnitur: Edelstahl mit Rosette Drückerausführung: Drücker-Drücker Panikfunktion: C: Schließzwangsfunktion Schloss: Rohrrahmeneinsteckschloss nach DIN 18251, vorgerichtet für Profilzylinder, Riegel und Falle aus Stahl, verzinkt Türschließer: Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154 Barrierefrei nach DIN 18040 EN 3-5 mit Öffnungsunterstützung für leichtes öffnen und hydraulischem Endschlag Richtfabrikat: GEZE TS 5000 ECline od. glw. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Bodendichtung: absenkbar, integriert Aufschlagrichtung: DIN R Türöffnungsmaß: 1.010x2.135 mm lichte Breite Tür: ≥ 925 mm lichte Höhe Tür: ≥ 2.095 mm Einbauort: Haus C: E4: Treppenhaus
008.___.0010
Alu-Glas-Tür, RS, 1flg, 1010x2135mm, DIN R
1,00
St
008.___.0020 Alu-Glas-Tür, 1flg, RS, OL + SL, 1650x2515mm, DIN R Aluminium-Glas-Innentürelement, 1-flg. als Rauchschutztür mit fest verglastem Ober- und Seitenlicht. Leistungsumfang Türblatt Türzarge Sämtliche Beschläge und Dichtungen Zweck: Rauch- und Brandschutzür Vorleistung: Massivwand Brandschutz: rauchdicht, RS nach DIN 18095 bzw. Sm-C5 nach DIN EN 13501-2 Einbausituation: Massivwand Beton Türöffnung: ca. 1.135x2.135 mm Oberlicht: ca. 1.650x375 mm Seitenlicht: ca. 375x2.135 mm Angaben zur Türkonstruktion Ausführung: Aluminium-Glas-Rohrrahmenelement, flächenbündige Rahmenkonstruktion Bautiefe: ca. 50 mm Verglasung: VSG, Dicke ca. 8 mm, mittig verglast Oberfläche: pulverbeschichtet, Farbton nach Wahl des AG Definitionen für die Beschläge Bänder: Rollentürbänder, 3-tlg. Drückergarnitur: Edelstahl gebürstet mit Rosette rund Drückerausführung: Drücker-Drücker Panikfunktion: C: Schließzwangsfunktion Schloss: Rohrrahmeneinsteckschloss nach DIN 18251, vorgerichtet für Profilzylinder, Riegel und Falle aus Stahl, verzinkt Türschließer: Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154 Barrierefrei nach DIN 18040 bis EN6 mit Freilauffunktion und Arretierung am Ene des Freilaufbereichs, integrierte Rauchschalterzentrale mit selbstständiger Schließung im Brandfall. Betriebsspannung 230 V AC Richtfabrikat: GEZE TS 5000 RFS 3-6 KB od. glw. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Bodendichtung: absenkbar, integriert in Beschlag Aufschlagrichtung: DIN R Öffnungsmaß: 1.650x2.515 mm lichte Breite Tür: ≥ 900 mm lichte Höhe Tür: ≥ 2.080 mm Einbauort: Haus C: E0: Treppenhaus E1: Treppenhaus Haus D: E0: Treppenhaus D1 E0: Treppenhaus D2 E1: Treppenhaus D1 E1: Treppenhaus D2
008.___.0020
Alu-Glas-Tür, 1flg, RS, OL + SL, 1650x2515mm, DIN R
6,00
St
008.___.0030 Alu-Glas-Tür, 1flg, RS, OL + SL, 1650x2515mm, DIN L Aufschlagrichtung: DIN L Einbauort: Haus D: E0: Flur E1: Flur E2: Flur E3: Flur E4: Flur
008.___.0030
Alu-Glas-Tür, 1flg, RS, OL + SL, 1650x2515mm, DIN L
W
5,00
St
008.___.0040 Alu-Glas-Tür, 1flg, RS, OL + SL, 1650x2515mm, DIN R Türschließer: Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154 Barrierefrei nach DIN 18040 EN 3-5 mit Öffnungsunterstützung für leichtes öffnen und hydraulischem Endschlag Richtfabrikat: GEZE TS 5000 ECline od. glw. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Einbauort: Haus C: E2: Treppenhaus E3: Treppenhaus Haus D: E2: Treppenhaus D1 E2: Treppenhaus D2 E3: Treppenhaus D1 E3: Treppenhaus D2 E4: Treppenhaus D1 E5: Treppenhaus D1
008.___.0040
Alu-Glas-Tür, 1flg, RS, OL + SL, 1650x2515mm, DIN R
W
8,00
St
008.___.0050 Alu-Glas-Tür, 1flg, RS, OL + SL, 1650x2515mm, DIN R Definitionen für die Beschläge Drückerausführung: Drücker-Knauf Türschließer: Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154 Barrierefrei nach DIN 18040 EN 3-5 mit Öffnungsunterstützung für leichtes öffnen und hydraulischem Endschlag Richtfabrikat: GEZE TS 5000 ECline od. glw. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Einbauort: Haus D: E4: Treppenhaus D2
008.___.0050
Alu-Glas-Tür, 1flg, RS, OL + SL, 1650x2515mm, DIN R
W
1,00
St
008.___.0060 Alu-Glas-Tür, 1flg, RS, SL + SL, 2480x2135mm, DIN L Aluminium-Glas-Innentürelement, 1-flg. als Rauchschutztür mit fest verglastem Seitenlicht beidseitig. Leistungsumfang Türblatt Türzarge Sämtliche Beschläge und Dichtungen Zweck: Rauch- und Brandschutzür Vorleistung: Massivwand Brandschutz: rauchdicht, RS nach DIN 18095 bzw. Sm-C5 nach DIN EN 13501-2 Einbausituation: Massivwand Beton Türöffnung: ca. 1.135x2.135 mm Seitenlicht (2x): ca. 690x2.135 mm Angaben zur Türkonstruktion Ausführung: Aluminium-Glas-Rohrrahmenelement, flächenbündige Rahmenkonstruktion Bautiefe: ca. 50 mm Verglasung: VSG, Dicke ca. 8 mm, mittig verglast Oberfläche: pulverbeschichtet, Farbton nach Wahl des AG Definitionen für die Beschläge Bänder: Rollentürbänder, 3-tlg. Drückergarnitur: Edelstahl gebürstet mit Rosette rund Drückerausführung: Drücker-Drücker Panikfunktion: C: Schließzwangsfunktion Schloss: Rohrrahmeneinsteckschloss nach DIN 18251, vorgerichtet für Profilzylinder, Riegel und Falle aus Stahl, verzinkt Türschließer: Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154 Barrierefrei nach DIN 18040 bis EN6 mit Freilauffunktion und Arretierung am Ene des Freilaufbereichs, integrierte Rauchschalterzentrale mit selbstständiger Schließung im Brandfall. Betriebsspannung 230 V AC Richtfabrikat: GEZE TS 5000 RFS 3-6 KB od. glw. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Bodendichtung: absenkbar, integriert in Beschlag Aufschlagrichtung: DIN L Öffnungsmaß: 2.480x2.135 mm lichte Breite Tür: ≥ 900 mm lichte Höhe Tür: ≥ 2.060 mm Einbauort: Haus C: EZ: Treppenhaus
008.___.0060
Alu-Glas-Tür, 1flg, RS, SL + SL, 2480x2135mm, DIN L
1,00
St
T30RS-TÜREN, 1flg
T30RS-TÜREN, 1flg
008.___.0070 Alu-Glas-Tür, T30RS, 1flg, 1135x2135mm, DIN L Aluminium-Glas-Innentürelement, 1-flg. als Brand- und Rauchschutztür. Leistungsumfang Türblatt Türzarge Sämtliche Beschläge und Dichtungen Zweck: Rauch- und Brandschutzür Vorleistung: Massivwand Brandschutz: T30RS-1 nach DIN 4102 bzw. EI230-C5-Sm nach DIN EN 13501-2 Einbausituation: Massivwand Beton Angaben zur Türkonstruktion Ausführung: Aluminium-Glas-Rohrrahmenelement, flächenbündige Rahmenkonstruktion Bautiefe: ca. 70 mm Verglasung: Brandschutzglas F30/EI30 nach DIN 4102/DIN EN 13501 Oberfläche: pulverbeschichtet, Farbton nach Wahl des AG Definitionen für die Beschläge Bänder: Rollentürbänder, 3-tlg. Drückergarnitur: Edelstahl gebürstet mit Rosette rund Schloss: Rohrrahmeneinsteckschloss nach DIN 18251, nicht abschließbar, Riegel und Falle aus Stahl, verzinkt Türschließer: Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154 ichtfabrikat: GEZE TS 5000 SoftClose od. glw. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Bodendichtung: absenkbar, integriert in Beschlag Aufschlagrichtung: DIN L Türöffnungsmaß: 1.135x2.135 mm lichte Durchgangsbreite: ≥ 895 mm lichte Durchgangshöhe: ≥ 2.015 mm Einbauort: Haus C: E0: Flur 1/Flur 2 E1: Flur 1/Flur 2 E2: Flur 1/Flur 2 E3: Flur 1/Flur 2 E4: Flur 1/Flur 2
008.___.0070
Alu-Glas-Tür, T30RS, 1flg, 1135x2135mm, DIN L
5,00
St
008.___.0080 Alu-Glas-Tür, T30RS, 1flg, SL, 1510x2135mm, DIN L Aluminium-Glas-Innentürelement, 1-flg. als Brand- und Rauchschutztür, mit fest verglastem Seitenlicht. Leistungsumfang Türblatt Türzarge Sämtliche Beschläge und Dichtungen Zweck: Rauch- und Brandschutzür Vorleistung: Massivwand Brandschutz: T30RS-1 nach DIN 4102 bzw. EI230-C5-Sm nach DIN EN 13501-2 Einbausituation: Massivwand Beton Türöffnung: ca. 1.135x2.135 mm Seitenlicht: ca. 375x2.135 mm Angaben zur Türkonstruktion Ausführung: Aluminium-Glas-Rohrrahmenelement, flächenbündige Rahmenkonstruktion Bautiefe: ca. 70 mm Verglasung: Brandschutzglas F30/EI30 nach DIN 4102/DIN EN 13501 Oberfläche: pulverbeschichtet, Farbton nach Wahl des AG Definitionen für die Beschläge Bänder: Rollentürbänder, 3-tlg. Drückergarnitur: Edelstahl gebürstet mit Rosette rund Drückerausführung: Drücker-Drücker Panikfunktion: C: Schließzwangsfunktion Schloss: Rohrrahmeneinsteckschloss nach DIN 18251, vorgerichtet für Profilzylinder, Riegel und Falle aus Stahl, verzinkt Türschließer: Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154 Barrierefrei nach DIN 18040 bis EN6 mit Freilauffunktion und Arretierung am Ene des Freilaufbereichs, integrierte Rauchschalterzentrale mit selbstständiger Schließung im Brandfall. Betriebsspannung 230 V AC Richtfabrikat: GEZE TS 5000 RFS 3-6 KB od. glw. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Bodendichtung: absenkbar, integriert in Beschlag Aufschlagrichtung: DIN L Öffnungsmaß: 1.135x2.510 mm lichte Durchgangsbreite: ≥ 900 mm lichte Durchgangshöhe: ≥ 2.015 mm Einbauort: Haus C: EZ: Beratung/Info
008.___.0080
Alu-Glas-Tür, T30RS, 1flg, SL, 1510x2135mm, DIN L
1,00
St
F90-FESTVERGLAST
F90-FESTVERGLAST
008.___.0090 Brandschutzverglasung, F90/EI90 Einfachverglasung mit F90-Brandschutzanforderung. Leistungsbestandteile Verbundsicherheitsglas mit dazwischen liegenden Brandschutzschichten Versiegelung Glashalteleisten allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) Zweck: Brandschutz, Verhindern von Wärmestrahlung Vorleistung: Stahlbeton-Wandöffnung Folgeleistung: Wandspachtelung, Malerarbeiten Verglasung: monolithisches Verbundsicherheitsglas (VSG) mit dazwischen liegenden Brandschutzschichten, Dicke ca.42 mm Brandschutz: F90 nach DIN 4102 bzw. EI90 nach DIN EN 13501 Einbausituatuation: Innenbereich Öffnungsmaß: 690x2.135 mm Einbauort: Haus C: EZ: Treppenhaus
008.___.0090
Brandschutzverglasung, F90/EI90
2,00
St
009 Wartung
009
Wartung
009.___.0010 Wartung Türtechnik Prüfung und Wartung von Antrieben, Feststellanlagen, Freilauftürschließern an Türen einschl. aller Anbauteile und Funktionsbestandteile nach GUV/ASR/BGV und zum Erhalt der Gewährleistung. Fehlerbericht und Prüfbuchdokumentation durch anerkannten Sachverständigen. Wartungszyklus: 1-mal jährlich Abrechnung: je St Tür pro Jahr
009.___.0010
Wartung Türtechnik
E
1,00
St
015 Stundenlohnarbeiten
015
Stundenlohnarbeiten
Kalkulationshinweis für Stundenlohnarbeiten KALKULATIONSHINWEIS FÜR  STUNDENLOHNARBEITEN Eine Abrechnung zusätzlicher oder geänderter Leistungen soll grundsätzlich als Nachtragsvereinbarung vergütet werden. Hierfür sind auf Basis der EPs dieses LVs oder bereits bestehender Nachtragsvereinbarungen, bzw. der Urkalkulation, Nachtragsangebote zu erstellen und der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen. Dies erfolgt nach BGB §650b (2). Eine Abrechnung nach den tatsächlichen Kosten gem. BGB §650c (1) ist nicht vorgesehen und soll ausnahmsweise nur dort erfolgen, wo aus den vorliegenden Unterlagen selbst bei weiter Auslegung kein Kalkulationspreis ermittelt werden kann. Eine Abrechnung zusätzlicher oder geänderter Leistungen zur Schlussrechnung ist prinzipiell auf Basis übergebener Stundenzettel (Regiearbeiten) nicht vorgesehen, auch wenn diese der Bauleitung vorgelegt und von dieser in Kenntnisnahme unterschrieben wurden. In der Baustellenpraxis müssen aber immer wieder Leistungen dem Grunde nach beauftragt und ausgeführt werden, noch bevor die Nachtragskalkulation der Höhe nach vorliegt und/oder beauftragt werden kann. Zur Vermeidung von Wartezeiten (bis zur Beauftragung der Höhe nach) und zur Sicherung der Liquidität können solche Leistungen, die zum Zeitpunkt der nächsten Abschlagsrechnung nur dem Grunde nach beauftragt wurden, ersatzweise nach Regiestunden abgerechnet werden. Hierfür können die beiliegenden Stundensätze verwendet werden. Zeitnah (zur darauf folgenden AR), jedoch spätestens 4 Wochen vor Abgabe der Schlussrechnung, sind für alle bis dahin aufgelaufenen Stundenarbeiten die entsprechenden Kalkulationen als Nachtragsberechnungen in prüffähiger Form mit allen Nachweisen und Unterlagen vorzulegen, und der Bauleitung zwecks nachfolgender Prüfung zu erläutern. Die tatsächliche Nachtragsvereinbarung ersetzt dann die zwischenzeitliche Abschlagsabrechung auf Stundenbasis, auch wenn sich daraus höhere oder niedrigere Summen ergeben sollten, als sich nach der Stundenabrechnung zuvor ergeben hatten. Maßgeblich bleibt die Positionskalkulation des Hauptauftrages bzw. bereits zuvor genehmigter Nachtragskalkulationen ("guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis").
Kalkulationshinweis für Stundenlohnarbeiten
015.___.0010 Vorarbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Vor/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
015.___.0010
Vorarbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
20,00
h
015.___.0020 Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
015.___.0020
Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
40,00
h