EPA DIBAG Industriebau AG 2026 - Bodenbelagsarbeiten
EPA DIBAG Industriebau AG 2026
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Einheitspreiskatalog "Bodenbelagsarbeiten"
01
Einheitspreiskatalog "Bodenbelagsarbeiten"
Allgemeine technische Vorbemerkungen für Einheitspreisabkommen der DIBAG Industriebau AG Leistungsumfang Soweit in der Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes geregelt ist, umfassen die angebotenen Leistungen die vollständige Lieferung, den Transport sowie die fachgerechte Montage aller zur vertragsgemäßen Herstellung der Leistung erforderlichen Materialien, Stoffe und Bauteile. Hierzu gehören insbesondere: Abladen der Materialien auf der Baustelle, sach- und fachgerechte Lagerung und Transport bis zur Einbaustelle, alle erforderlichen Nebenleistungen, auch wenn diese nicht gesondert aufgeführt sind, jedoch zur vollständigen und funktionsfähigen Ausführung notwendig sind, Entsorgung von Verpackungsmaterialien sowie von im Zuge der Leistungserbringung anfallenden Abbruch- und Restmaterialien, soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes bestimmt ist. Preisgrundlagen Mit den Einheitspreisen sind sämtliche zur vollständigen Leistungserbringung erforderlichen Kosten abgegolten. Hierzu zählen insbesondere: Lohn-, Gehalts- und Sozialkosten, Material- und Stoffkosten, Kosten für Geräte, Maschinen und Baustelleneinrichtungen, Nebenleistungen gemäß den jeweils einschlägigen ATV der VOB/C, Transportkosten einschließlich An- und Abfahrten, alle sonstigen Aufwendungen, die zur vollständigen, fachgerechten, betriebsfertigen und vertragsgemäßen Ausführung der Leistung erforderlich sind. Baustellenreinigung Die angebotenen Einheitspreise gelten unabhängig von Standort, Gebäudezugang, Geschosslage sowie zeitlicher Ausführung der Leistungen, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Ausführung der Leistungen Die Ausführung sämtlicher Leistungen hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und technischen Vorschriften zu erfolgen. Die Bestimmungen der VOB/B und VOB/C sind in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten soweit sie Vertragsbestandteil sind. Sauberkeit und Ordnung auf der Baustelle Während der Ausführung der Arbeiten sind Treppenhäuser, Flure sowie sonstige gemeinschaftlich genutzte Bereiche in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu halten. Arbeitsmaterialien dürfen dort nur kurzfristig und im erforderlichen Umfang gelagert werden. Durch die Arbeiten verursachte Verschmutzungen, Staub oder sonstige Beeinträchtigungen sind täglich zu beseitigen. Flucht- und Rettungswege innerhalb und außerhalb des Gebäudes sind uneingeschränkt jederzeit freizuhalten. Information der Nutzer Planbare Arbeiten, die zu erheblichen Lärm-, Schmutz-, und/oder Geruchsbelästigungen oder zu Einschränkungen für eine größere Anzahl von Mietern oder Nutzern führen können, sind mindestens 7 Kalendertage vor Arbeitsbeginn durch Aushang im Treppenhaus oder an geeigneter Stelle anzukündigen. Der Aushang hat mindestens folgende Angaben zu enthalten: ausführendes Unternehmen, verantwortlicher Ansprechpartner, Telefonnummer zur Kontaktaufnahme, voraussichtlicher Zeitraum der Arbeiten. Erreichbarkeit im Notfall Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass für Notfälle während der Bauausführung ein Ansprechpartner des ausführenden Unternehmens 24 Stunden täglich erreichbar ist.
Allgemeine technische Vorbemerkungen für Einheitspreisabkommen der DIBAG Industriebau AG
01.01 Vertragspauschalen
01.01
Vertragspauschalen
01.02 Untergrundvorbereitung
01.02
Untergrundvorbereitung
01.03 Bodenbeläge
01.03
Bodenbeläge
01.04 Leisten, Profile, Bodentankdeckel
01.04
Leisten, Profile, Bodentankdeckel
01.05 Fugen- + Tür-Arbeiten
01.05
Fugen- + Tür-Arbeiten