Schlosserarbeiten
Energetische Sanierung und Erweiterung eines Netto Marktes Schulstraße 39, 65795 Hattersheim am Main
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um die energetische Sanierung sowie die bauliche Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes der Firma Netto in Hattersheim. Das Gebäude wird im Nord-Westen erweitert. Hierzu wird die bestehende Fassade entfernt und eine neue Fassade in einem Abstand von ca. 9 m zu den bisherigen Umfassungswänden errichtet. Das bestehende Satteldach wird zurückgebaut und durch ein neues Pultdach ersetzt. Hierfür wird die bestehende Bodenplatte erweitert. Das neue Dachtragwerk wird mit Leimholzbindern errichtet und bis über die erweiterte Bodenplatte verlängert. Im Rahmen der geplanten energetischen Sanierung wird das Gebäude auf den KfW Effizienzhaus-Standard 40 EE gebracht. Zur Realisierung dieses Standards wird die bestehende Gasheizung zurückgebaut und durch moderne Wärmepumpen ersetzt, um eine Betriebsweise des Gebäudes ohne fossile Brennstoffe zu ermöglichen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Schlosserarbeiten. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsaspekte die in den folgenden Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen beschrieben sind. Weitere Informationen sind dazu in den besonderen Vertragsbediengungen zu finden. Insbesondere ist hierzu auf eine staub- und abfallarme Baustelle zu achten sowie der Boden- und Grundwasserschutz auf der Baustelle ist einzuhalten.
Vorbemerkung
Allgemeine Vertragsbedingungen Für die allgemeinen Vertragsbedingungen gilt die VOB / B in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung. Bei den im Angebot vom Auftragnehmer ausgewiesenen Preisen handelt es sich um Einheitspreise gemäß § 2 Abs. 2 VOB/B; gerne kann jedoch in Absprache mit dem Auftraggeber ein Pauschalvertrag vereinbart werden. Abweichend von der VOB/B wird die Gewährleistung auf 5 Jahre nach dem BGB vereinbart. Für die allgemeine technische Vertragsbedingungen gilt die VOB/C in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung. Die Schlosserarbeiten sollen ab dem 07.12.26 beginnen. Tür- und Zargenkonstruktionen sind vollständig mit zugelassenen Befestigungen, Hinterfüllungen, Dichtungen, Beschlägen, Schließmitteln, Anschlüssen und Korrosionsschutz zu liefern und zu montieren. Kunden sichtbare Türen und Zargen gemäß Baubeschreibung RAL 7024, Torbereich RAL 9006; übrige Farbtöne nach Freigabe. Stahlblechtüren zu Verkaufs-, Lager- und Nebenräumen erhalten die jeweils beschriebenen Knauf-/Drückergarnituren, Profilzylinder-Vorbereitung, Spione, Trittbleche, Magnetkontakte und Obertürschließer. Elektrische Leitungswege innerhalb des Elements sind einzukalkulieren; Anschluss und Programmierung der übergeordneten EMA-/Hausalarmanlage erfolgen bauseits, sofern nicht anders beschrieben. Das elektrische Sektionaltor ist als vollständige, sichere Toranlage mit Antrieb, Steuerung, Sicherungseinrichtungen und Dokumentation auszuführen. Produktanforderungen nach DIN EN 13241, Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore nach DIN EN 12453 und betriebliche Anforderungen nach ASR A1.7. Für Türen in Rettungswegen sind Beschläge, Selbstverriegelung, Freigaben und Öffnungsrichtungen mit dem Brandschutz- und Rettungswegkonzept abzustimmen. Feuer-, Rauch-, Schall- oder Einbruchschutzklassen gelten nur nach eindeutiger Türlisten- und Brandschutzfreigabe. Sämtliche Leistungen sind nach den gesetzlichen Anforderungen, eingeführten Technischen Baubestimmungen und vertraglich vereinbarten Regelwerken in der zum Zeitpunkt der Abnahme maßgebenden Fassung auszuführen, insbesondere VOB/B, DIN 18299, DIN 18360, DIN 18111, DIN EN 14351-1, DIN EN 1154, DIN EN 179 beziehungsweise DIN EN 1125, DIN EN 13241 und DIN EN 12453.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen 1 Art und Umfang der Leistung Der Unternehmer hat vor Abgabe des Angebotes die gesamten Unterlagen zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten, Bedenken und Gegenvorschläge der Auftraggeberin spätestens bis zur Vergabeverhandlung bekannt zu geben. Mangelnde Unterrichtung über die örtlichen Gegebenheiten oder den Leistungsumfang, Unkenntnis der Sachlage oder irrige Auffassung berechtigen den Unternehmer nicht, eine zusätzliche Vergütung zu fordern. Durch seine Unterschrift auf dem Kostenanschlag erklärt er, dass er sich über die Lage und Beschaffenheit der Grundstücke, der Bauteile, der Zufahrtswege, die Bodenbeschaffenheit, die Grundwasserverhältnisse, die sonstigen örtlichen Gegebenheiten, über Art und Umfang der Leistungen und Abrechnung, über alle Schwierigkeiten aus zeitlichen und örtlichen Umständen unterrichtet hat. 2 Preisermittlungen 2.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 3 Ausführungsunterlagen 3.1 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die von der Auftraggeberin als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 4 Änderung des Angebotes 4.1 Die Leistungsverzeichnisse sind sorgfältig auszufüllen und vom Unternehmer bzw. dessen Vertretungsberechtigten rechtsverbindlich zu unterschreiben. Das Angebot ist für die Auftraggeberin unverbindlich und kostenlos. 4.2 Geänderte, grob fehlerhafte oder unvollständig ausgefüllte Angebote berechtigen die Auftraggeberin zum Ausschluss des Anbieters von der Auftragserteilung. 4.3 Falsche Preisermittlung oder sonstige Irrtümer, die das Angebot günstiger erscheinen lassen, befreien den Unternehmer nicht von seiner Bindung, sofern der Gesamtpreis angemessen ist. 4.4 Bei Pauschal- oder Einheitspreisverträgen hat der Unternehmer während der ganzen Laufzeit des Vertrages keinen Anspruch auf Vergütung seiner höheren Aufwendungen, die ihm durch Lohnerhöhungen auf Grund allgemein verbindlicher Tarifverträge oder freiwilliger Vereinbarungen entstehen. In anderen Fällen hat der Unternehmer nur dann einen Anspruch auf Vergütung seiner höheren Aufwendungen, wenn diese auf Grund von Lohnerhöhungen entstehen, frühestens jedoch drei Monate nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausführungszeit und nur für die Zukunft. 4.5 Materialpreissteigerungen sind umgehend den AG mitzuteilen, um die Chance zu erlangen, das Material umgehend abrufen zu können, sofern wir die Vertragstermine überschreiten und somit die Preisbindung entfällt. 4.6 Werkzeug-, Kilometer- und Trenngelder, Entschädigungen für Regen-, Krankheits-, gesetzliche Feiertage und Urlaubstage werden nicht besonders vergütet. 5 Zusatz- und Nachtragsaufträge 5.1 Zusatz- und Nachtragsaufträge müssen von der Auftraggeberin schriftlich erteilt und innerhalb von 3 Tagen schriftlich vom Unternehmer angenommen werden. 5.2 Mündlich vereinbarte Abweichungen vom Auftragsschreiben sind schriftlich zu bestätigen. Für Zusatz- und Nachtragsaufträge gelten die Bedingungen des Hauptvertrages. 6 Nachunternehmer (andere Unternehmen) 6.1 Einsatz von Subunternehmern bedarf der Zustimmung des AG 6.2 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungs- fähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. 6.3 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben. 6.4 Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend. 7 Ausführung der Leistung 7.1 Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. 7.2 Der Unternehmer hat unter voller eigener Verantwortung die Baustelle zu sichern und die gesetzlichen und berufs-genossenschaftlichen Bestimmungen sowie die Vorschriften der Bauaufsichtsbehörde und der Brandversicherung (Feuerversicherung) zu erfüllen. Er verpflichtet sich, die Auftraggeberin von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus der Verletzungdieser Verpflichtung ergeben. Die Auftraggeberin trifft im Verhältnis zum Unternehmer keine eigene Sicherungspflicht. 7.3 Der Unternehmer hat ohne besondere Vergütungen dafür zu sorgen, dass seinen Arbeitskräften ein Unterkunftsraum zur Verfügung steht, der den geltenden Rechtsvorschriften entspricht. 7.4 Der Unternehmer hat die von ihm verursachten Verunreinigungen und Schuttmassen der Baustelle sofort zu beseitigen. Bei einer Ersatzvornahme trägt er deren Kosten. 8. Mitteilung von Bauunfällen 8.1 Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 10 Abrechnung Zahlungen 10.1 Die prüfungsfähige Abrechnung ist mit allem Zubehör spätestens 4 Wochen nach Fertigstellung der Leistung einzureichen. Sie muss die prüfungsfähigen Vordersätze mit genauer Leistungsbeschreibung enthalten. Aufmaß zur Abrechnung hat ausschließlich auf Basis der Architektenpläne zu erfolgen. 10.2 Zahlungen werden von der Auftraggeberin nach einem festgelegten Zahlungsplan geleistet. Zahlungen auf Teilrechnungen gelten als Abschlagszahlungen auf die Auftragssumme und werden in Höhe von 90 % der erbrachten Leistungen in abgerundeten Beträgen vorgenommen. Anträge auf Abschlagszahlungen müssen mit einer prüfungsfähigen Aufstellung der geleisteten Arbeiten bei der Auftraggeberin eingereicht werden. Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn sich der Betrag der Abschlagsrechnung auf mindestens 10 vom Hundert der Netto-Auftragssumme beläuft. Abschlagszahlungen werden grundsätzlich nur auf fertiggestellte Arbeiten geleistet. Restzahlung erfolgt nach Prüfung der Schlussabrechnung und Abnahmeprotokoll. Die Auftraggeberin ist berechtigt, von der Schlusszahlung 5 % der Nettorechnungssumme als Sicherheit für die Zeit der Gewährleistungsfrist (5 Jahre) einzubehalten. Anstelle der Barhinterlegung ist die Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse zugelassen; die Bürgschaft muss von einer solventen Bank übernommen werden. Die Bank darf sich nicht das Recht der Hinterlegung vorbehalten. Die Urkunde über die Bürgschaft muss von der Auftraggeberin nach Ablauf der Gewährleistung zurückgegeben werden. 10.3 Alle Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Richtigkeit der eingereichten Rechnungen. Die Auftraggeberin kann Abschlagszahlungen auf angelieferte, aber noch nicht eingebaute Stoffe und Bauteile davon abhängig machen, dass neben der Übereignung eine Sicherheit geleistet wird 11 Preisnachlässe 11.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. 11.2 Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert. 12 Stundenlohnarbeiten 12.1 Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen folgende Angaben beinhalten: - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-,Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen 12.2 Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 13 Vertragsverletzungen 13.1 Verstößt der Unternehmer gegen eine der Vertragsbestimmungen, so ist die Auftraggeberin nach fruchtlosem Ermahnen des Unternehmers unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen berechtigt, die Arbeit auf Kosten und Gefahr des Unternehmers selbst auszuführen oder ausführen zu lassen. Daneben ist der Unternehmer für alle Schäden haftbar, die aus der Vertragsverletzung entstehen. 13.2. Bei mangelhafter und nicht fristgerechter Erfüllung des Auftrages haftet der Unternehmer für den Schaden, der dadurch eintritt, dass aus diesem Anlass Verzögerungen oder Mehrkosten bei anderen Gewerken entstehen, Mietausfälle oder Bereitstellungszinsen gezahlt werden müssen. Dies gilt auch bei eigenmächtigen Abweichungen vom Auftragsschreiben und den dazugehörigen Unterlagen 14 Zustandekommen des Vertrages 14.1 Der Vertrag kommt durch Abschluss eines gesonderten Bauvertrags zustande. Die Annahme ist spätestens innerhalb einer Frist von vier Wochen zu erklären. Die Frist beginnt mit dem letzten Tag der Frist zur Abgabe des Angebotes. 14.2 Zusatz- und Nachtragsaufträge bedürfen der schriftlichen Beauftragung durch die Auftraggeberin. Der Unternehmer hat diese innerhalb von drei Kalendertagen ab Zugang der schriftlichen Beauftragung schriftlich anzunehmen. 14.3 Mündlich vereinbarte Abweichungen vom Auftragsschreiben sind schriftlich zu bestätigen. Für Zusatz- und Nachtragsaufträge gelten die Bedingungen des Hauptvertrages. 14.4 Sollte es sich bei den Zusatz- und Nachtragsaufträgen um Stundenlohnarbeiten handeln, sind in den täglich vorzulegenden Tagelohnzetteln die mit diesen Arbeiten Beschäftigten namentlich aufzuführen. 14.5 Der Unternehmer erklärt mit der Angebotsabgabe, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und von Beiträgen für die Sozialversicherung nachkommt und dass er ausreichend haftpflichtversichert ist (vgl. hierzu auch Ziffer 20). Eine wissentlich falsche Erklärung berechtigt die Auftraggeberin vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des entstandenen Schadens zu fordern. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Unternehmer nicht zu. 14.6 Der Unternehmer ist verpflichtet, der Auftraggeberin auf deren jederzeitige Anforderung eine Bescheinigung über die Freistellung vom Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48b Abs. 1 Satz 1 EStG vorzulegen. Die Freistellungs-bescheinigung ist zwingend vor Vertragsabschluss der Auftraggeberin vorzulegen. Soweit dies nach den Verfahrensregelungen der Finanzbehörden möglich ist, muss die Freistellungsbescheinigung projektbezogen (d.h. bezogen auf den gegenständlichen Vertrag) und im Original vorgelegt werden. 14.7 Sollte die Freistellungsbescheinigung nur in Kopie vorgelegt werden, ist die Auftraggeberin berechtigt, von allen nach dem 31. Dezember 2001 zu erbringenden Gegenleistungen (Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen, Teilzahlungen, Schlusszahlungen etc.) den gesetzlichen Abzug (z.Zt. 15 %) solange einzubehalten, bis ihr eine wirksame Freistellung zweifelsfrei nachgewiesen ist. 15 Haftpflichtversicherung 15.1 Die Betriebshaftpflichtversicherung muss primär Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden abdecken, die Dritten durch den Baustellenbetrieb entstehen. Dazu gehören Personenschäden, Sachschäden, Vermögensfolgeschäden, Umweltschäden, Subunternehmer-Klausel: Schäden, die von beauftragten Subunternehmen verursacht wurden, für die das Bauunternehmen haftet 15.2 Der Unternehmer ist verpflichtet, sich gegen das Risiko des Auftretens von Schäden aus Mängeln während der Bauzeit und Gewährleistungsfällen ausreichend zu versichern. Der Abschluss dieser Versicherung ist der Auftraggeberin vor Vergabe durch schriftliche Bestätigung der Versicherung nachzuweisen.
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
01 Baustelleneinrichtung, Planung und Nachweise
01
Baustelleneinrichtung, Planung und Nachweise
01.001 Baustelleneinrichtung Erforderliche Baustelleneinrichtung für die Durchführung aller nachstehend beschriebenen Leistungen erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Lager- und Arbeitsplätze, die erforderlichen Aufzüge und Hebezeuge aufzustellen bzw. einzurichten, über die vorgesehene Ausführungszeit vorzuhalten und nach Fertigstellung der Arbeiten bzw. auf Anweisung der Bauleitung wieder zu räumen.
01.001
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
01.002 Werk-, Montage-, Tür- und Beschlagplanung Prüffähige Werk- und Montageplanung mit Tür-/Torliste, Öffnungsmaßen, Zargentypen, Anschlagrichtungen, Wandanschlüssen, Befestigungen, Oberflächen, Beschlägen, Fluchtwegfunktionen, Magnetkontakten, Kabelübergängen und Schnittstellen zu Rohbau, Trockenbau, Elektro, EMA/Hausalarm und Bodenaufbau. Freigabe vor Fertigung einholen.
01.002
Werk-, Montage-, Tür- und Beschlagplanung
1,00
psch
01.003 Statische und produktspezifische Nachweise Erforderliche Nachweise für Stahlrahmen-/Wellgitterkonstruktion, Tür- und Torbefestigungen sowie Anfahrschutz. Für Außentüren und das kraftbetätigte Tor Leistungserklärungen, CE-Kennzeichnung, Montage- und Wartungsunterlagen sowie Sicherheitsnachweise nach den einschlägigen Produkt- und Sicherheitsnormen vorlegen.
01.003
Statische und produktspezifische Nachweise
1,00
psch
01.004 Bestandsaufmaß und Öffnungskontrolle Vollständiges Aufmaß sämtlicher Tür-, Schiebetür-, Gitter- und Toröffnungen einschließlich Wanddicken, Laibungen, Stürze, Bodenhöhen, Anschläge, Befestigungsuntergründe und vorhandener Einbauteile. Soll-/Ist-Abgleich mit Grundriss, Schnitten und Baubeschreibung; Abweichungen vor Fertigung schriftlich anzeigen.
01.004
Bestandsaufmaß und Öffnungskontrolle
1,00
psch
01.005 Dokumentationsunterlagen Zusammenstellung und Lieferung einer vollständigen Dokumentation über die gelieferten und eingebauten Systeme und Einbauteile, in übersichtlicher gegliederter Form. a) zweifach in Papierform und einsortiert in Leitzordner b) einfach in digitaler Form ( Dateiformat PDF ) auf Datenträger CD
01.005
Dokumentationsunterlagen
1,00
psch
02 Stahlblechtüren
02
Stahlblechtüren
02.001 Stahlblechtürelement T-01 - Aktenraum Einflügeliges, doppelwandiges Stahlblechtürelement mit passender Stahl-Umfassungszarge für Mauerwerk, vollständiger Befestigung und Zargenverfüllung. Rohbaumaß ca. 0,885 × 2,135 m. PZ-vorgerichtet, flurseitig feststehender Knauf, innen Türdrücker, Türspion mit Achshöhe 1,50 m, Lüftungsgitter im unteren Türblattbereich und innenliegender Magnetkontakt. Einem Obentürschließer mit Gleitschiene soiwe 90° Feststeller (Fabrikat z.B. Firma GU /OTS 634) sowie einem innenliegenden Magnetkontakt. Oberfläche im kundeneinsichtigen Bereich RAL 7024, sonst nach Freigabe. Maß und Türnummer vor Fertigung anhand der freigegebenen Türliste bestätigen.
02.001
Stahlblechtürelement T-01 - Aktenraum
1,00
St
02.002 Stahlblechtürelement Flur / Verkaufsraum/LG Lager T-06 Einflügeliges Stahlblechtürelement mit Stahl-Umfassungszarge, Planansatz Rohbaumaß ca. 0,885 × 2,135 m (T-06). Klarglas-Sichtausschnitt B × H = 0,40 × 0,60 m, mittlere Einbauhöhe 1,60 m, Verglasung nach Verkehrssicherheitsanforderung. Innenliegender Magnetkontakt, PZ-Vorrichtung und Beschläge gemäß Schließplan. Für Obertürschließer mit Gleitschiene soiwe 90° Feststeller (Fabrikat z.B. Firma GU /OTS 634). Verkaufsraumseite RAL 7024 graphitgrau. Zuordnung voraussichtlich T-06 und T-07; in der Türliste bestätigen.
02.002
Stahlblechtürelement Flur / Verkaufsraum/LG Lager T-06
1,00
St
02.003 Stahlblechtürelement Leergutlager / Leergutannahme T-08 Einflügeliges Stahlblechtürelement mit Stahlzarge, Rohbaumaß 1,01 × 2,135 m. PZ-vorgerichtet, feststehender Knauf / Drücker, Türspion Achshöhe 1,50 m, innenliegender Magnetkontakt. Lagerseitig Riffelblechstreifen 150 mm hoch mit 50 mm Bodenabstand über die Türblattbreite. Kundenseitige Oberfläche RAL 7024 graphitgrau. Plan-ID und Öffnungsrichtung sind noch festzulegen.
02.003
Stahlblechtürelement Leergutlager / Leergutannahme T-08
1,00
St
02.004 Stahlblechtürelement Leergutlager / Verkaufsraum T-07 Einflügeliges, doppelwandiges Stahlblechtürelement, Rohbaumaß 1,385 × 2,135 m, schwellen- und anschlagslos. Vollständig ausgegossene Gegenzarge beziehungsweise zugelassenes Zargensystem für den vorhandenen Wandaufbau. Türspion Achshöhe 1,50 m, innenliegender Magnetkontakt, PZ-Vorrichtung und Beschläge gemäß Schließplan. Für Obertürschließer vorgerichtet. Verkaufsraum- und lagerseitig Riffelblechstreifen 150 mm hoch mit 50 mm Bodenabstand; kundenseitige Oberfläche RAL 7024. Zuordnung voraussichtlich T-08; Plan und Baubeschreibung widerspruchsfrei freigeben.
02.004
Stahlblechtürelement Leergutlager / Verkaufsraum T-07
1,00
St
02.005 Wärmegedämmte Stahlblechaußentür Technik / Elektro Einflügelige, verzinkte und wärmegedämmte Stahlblechaußentür mit thermisch geeignetem Türblatt und korrosionsgeschützter Stahl-Block-/Eckzarge für den Anschluss an Bestandswand. Planansatz ca. 1,385 × 2,135 m. 15 mm hohen Riffelblechstreifen mit Bodenanschlag 5 cm zu versehen, Vier-Seiten-Dichtung, mindestens drei Bandzapfen, PZ-vorgerichtet, außen feststehender Knauf und Sicherheitsbeschlag ES2 mit Bohr- und Ziehschutz; Drücker innen. Oberflächenton nach Türliste, BBS-Grundsatz RAL 9016 außen, incl. Wand Türpuffer auszusttatten. Zuordnung  T-24. Wärmeschutz, Doppel-Schließung des EVU und RAL-Farbton bestätigen. incl. Wand Türpuffer auszusttatten.
02.005
Wärmegedämmte Stahlblechaußentür Technik / Elektro
1,00
St
02.006 Ertüchtigung der Stahlrahmenkonstruktion Die bestehende Stahlrahmenkonstruktion mit einer Höhe von ca. 2,30 m und Wellengitterfüllung, Maschenweite 6 × 6 cm, einschließlich Schiebetür mit einer lichten Öffnung von ca. 1,69 × 2,25 m, ist zu ertüchtigen. Die seitlich gelagerte bzw. ausgebaute Konstruktion ist wieder einzubauen, entsprechend den erforderlichen statischen und konstruktiven Anforderungen zu ertüchtigen und fachgerecht zu montieren.
02.006
Ertüchtigung der Stahlrahmenkonstruktion
E
1,00
Stk
02.007 Zweiflügelige Stahlblechtür T-15.1 - Anlieferung Zweiflügelige, doppelwandige Stahlblechtür mit Stahl-Umfassungszarge, Rohbaumaß 1,885 × 2,26 m, Teilung 50/50, schwellen- und anschlagslos. Dreiseitige Sicherungszapfen im Bandbereich; Standflügel mit aufgesetztem Decken-/Bodentreibriegel auf Bandgegenseite. Ausführung als Fluchttür mit selbstverriegelndem Schloss, Fabrikat dormakaba/Dorma SVP 5000 oder gleichwertig, PZ-vorgerichtet, außen Knauf. Zwei innenliegende Magnetkontakte einschließlich verdeckter Leitungswege im Element. Gehflügel mit Türspion Achshöhe 1,50 m; außen Feststeller je Flügel. Lagerseitig Riffelblechschutz 150 mm hoch mit 50 mm Bodenabstand. Oberfläche RAL 9006 beziehungsweise nach Freigabe. Fluchtwegfunktion und Beschlag nach freigegebenem Brandschutz-/Türkonzept festlegen.
02.007
Zweiflügelige Stahlblechtür T-15.1 - Anlieferung
1,00
St
02.008 Stahlblech-Fluchttür T-15.2 - Rampe / Notausgang Einflügelige Stahlblechaußentür als Fluchttür, lichte Mindestabmessung 0,88 × 2,13 m, mit korrosionsgeschützter Stahlzarge und vollständigem Außenanschluss. Türspion Achshöhe 1,50 m, selbstverriegelndes Schloss dormakaba/Dorma SVP 5000 oder gleichwertig, PZ-vorgerichtet, außen Knauf, innen Fluchtwegbeschlag gemäß Nutzerkreis und freigegebenem Rettungswegkonzept. Innenliegender Magnetkontakt einschließlich Leitungsweg im Element. Oberfläche RAL 9006. Rohbaumaß, Anschlagrichtung und erforderliche Klassifizierung vor Fertigung bestätigen.
02.008
Stahlblech-Fluchttür T-15.2 - Rampe / Notausgang
1,00
St
02.009 Zulage Stahl-Blockzarge statt Umfassungszarge Zulage für Ausführung eines einflügeligen Türelements mit montagegerechter Stahl-Block-/Eckzarge statt Umfassungszarge, insbesondere an Stahlbeton-, Bestands- oder nicht umfassbaren Wandanschlüssen. Einschließlich Befestigungsanker, druckfester Hinterfütterung, zugelassener Verfüllung, Anschlussfugen und Oberflächenbeschichtung passend zum Türblatt. Bedarfsposition; genaue Zuordnung nach Wandaufbau- und Türlistenfreigabe.
02.009
Zulage Stahl-Blockzarge statt Umfassungszarge
E
1,00
St
02.010 Obertürschließer mit Gleitschiene und 90°-Feststeller Aufliegender Obertürschließer mit Gleitschiene, einstellbarer Schließkraft, Öffnungsdämpfung und 90°-Feststellung, Fabrikat GU OTS 634 oder technisch gleichwertig. Montage an Stahlblechtüren Aktenraum, Flur/Verkaufsraum und Leergutlager/Verkaufsraum einschließlich Montageplatten, Befestigung, Einstellung und Funktionsprüfung. Nur einsetzen, soweit die Feststellung nach Tür-/Brandschutzfunktion zulässig ist.
02.010
Obertürschließer mit Gleitschiene und 90°-Feststeller
E
1,00
St
03 Elektrisch betriebenes Industrie-Rolltor
03
Elektrisch betriebenes Industrie-Rolltor
03.001 Elektrisches Rolltor Anlieferungsrampe Elektrisch betriebenes Industrie-Rolltor als geplante Toranlage, lichte Öffnung gemäß Plan ca. 3,40 × 2,60 m. Torbehang aus korrosionsgeschützten, wärmegedämmten Stahlprofilen bzw. Lamellen, Oberfläche RAL 9006, einschließlich drei Sichtsektionen/-lamellen und zwei Lüftungssektionen/-lamellen gemäß Baubeschreibung. Komplett mit Führungsschienen, seitlichen Zargen, Welle, systemgerechtem Wellenantrieb, Steuerung, Hauptschalter, Notentriegelung bzw. Nothandbetätigung, Dichtungen, Befestigungen und erforderlichen Außenanschlüssen. Ausführung entsprechend den Anforderungen an die Nutzungssicherheit gemäß DIN EN 12453 sowie den Produktanforderungen gemäß DIN EN 13241. Einschließlich Schließkantensicherung, Lichtschranke bzw. Lichtgitter sowie geeigneter Schutzeinrichtungen gegen Einziehen, Quetschen und Scheren entsprechend der erforderlichen Risikobeurteilung. Vor Ausführung sind Torart, Öffnungszyklen, Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) sowie erforderlicher Lüftungsquerschnitt mit der Planung abzustimmen und freizugeben. Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, Befestigungen, Anschlüsse, Montage, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung.
03.001
Elektrisches Rolltor Anlieferungsrampe
1,00
St
03.002 Anfahrschutz und Schutzschienen am Rolltor Robuster, feuerverzinkter Anfahrschutz für beide Torlaibungen und Führungsschienen, Höhe mindestens 1,00 m, einschließlich Metallwinkel/Schutzprofilen, Fußplatten, Schwerlastankern und korrosionsbeständiger Befestigung. Geometrie so ausbilden, dass Torlauf, Wartungszugang und Sicherheitsabstände erhalten bleiben. Warnmarkierung verkehrsgelb/schwarz nach Freigabe.
03.002
Anfahrschutz und Schutzschienen am Rolltor
2,00
St
03.003 Kantenschutz / Rammschutz an Anlieferungsrampe Liefern und fachgerecht montieren eines robusten Kantenschutz- bzw. Rammschutzwinkels aus Stahl zum Schutz der Kanten und Bauteile im Bereich der Anlieferungsrampe gegen Anfahrschäden durch Lieferfahrzeuge. Ausführung aus verzinktem Stahl, alternativ mit geeignetem Korrosionsschutz, einschließlich erforderlicher Befestigungsmittel, Bohrungen, Verankerungen und Nebenarbeiten. Ausführung: schwarz-gelb Makierung Ort: Anlieferungsrampe / Rammschutz
03.003
Kantenschutz / Rammschutz an Anlieferungsrampe
1,00
psch
03.004 Elektrischen Rolladen/Rolltor Ein inneres Windfangelement einschließlich elektrisch betriebenem Rolltor ist einzubauen. Das Rolltor ist mit Kurbel- bzw. Nothandbetätigung sowie einem Unterputz-Schlüsselschalter zur Bedienung auszuführen. Einschließlich aller erforderlichen Führungsschienen, Welle, Antrieb, Steuerung, Befestigungen, Anschlüsse und Nebenleistungen. Bezugsquellen/Fabrikate: Rolltor z. B. Fa. ALUKON, Fa. Heroal, Fa. Teckentrup oder gleichwertig. Die Ausführung ist einschließlich Lieferung, Montage, Anschluss, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung vollständig herzustellen.
03.004
Elektrischen Rolladen/Rolltor
1,00
Stk
03.005 Inbetriebnahme und Erstprüfung Rolltor Inbetriebnahme, Einstellung, dokumentierte Sicherheits- und Funktionsprüfung des kraftbetätigten Tores durch befähigte Person, Messung der Schließkräfte soweit erforderlich, Einweisung des Betreibers, Kennzeichnung und Übergabe des Prüfbuchs einschließlich Wartungsplan.
03.005
Inbetriebnahme und Erstprüfung Rolltor
P
1,00
psch
04 Treppengeländer, Steigleiter und Technik-Unterkonstruktionen
04
Treppengeländer, Steigleiter und Technik-Unterkonstruktionen
04.001 Stahlgeländer Rampentreppe mit Knieholm Geradliniges Stahl-Schutzgeländer an der freien Seite der betonierten Rampentreppe einschließlich oberem Podest, Planmenge ca. 3,00 m aus geneigtem Lauf und Podestanschluss. Geländerhöhe mindestens 1,00 m über Stufenvorderkanten beziehungsweise Podestoberkante, mit durchgehendem Handlauf, einem Knieholm, Pfosten, Endabschlüssen und erforderlichen Fuß-/Wandanschlüssen. Konstruktion nach statischem Nachweis für die maßgebende Horizontallast, ohne scharfkantige oder fangende Stellen. Stahlkonstruktion vollständig feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461; Befestigung mit zugelassenen korrosionsbeständigen Ankern. Einschließlich Aufmaß, Statik, Werkstattplanung, Bohrungen, druckfester Unterfütterung, Schweißnahtnachbehandlung und Schutz der angrenzenden Betonflächen.
04.001
Stahlgeländer Rampentreppe mit Knieholm
1,00
Stk
04.002 Steigleiter mit Rückenschutz Geradliniges Stahl-Schutzgeländer an der freien Seite der betonierten Rampentreppe inkl. oberem Podest. Geländerhöhe mindestens 1,00 m über Stufenvorderkanten beziehungsweise Podestoberkante, mit durchgehendem Handlauf, einem Knieholm, Pfosten, Endabschlüssen und erforderlichen Fuß-/Wandanschlüssen. Konstruktion nach statischem Nachweis für die maßgebende Horizontallast, ohne scharfkantige oder fangende Stellen. Stahlkonstruktion vollständig feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461; Befestigung mit zugelassenen korrosionsbeständigen Ankern. Auf der Attika ist eine geeignete, begehbare Schutzfläche bzw. ein Wartungssteg vorzusehen, um eine sichere Begehung zu ermöglichen und gleichzeitig das Attikablech vor Beschädigungen und Verformungen durch Betreten zu schützen.
04.002
Steigleiter mit Rückenschutz
1,00
Stk
04.003 Feuerverzinkte Wandkonsolen für wandhängende Wärmetauscher, Wärmepumpen und Verflüssiger Feuerverzinkte Stahl-Wandkonsolen zur Aufnahme von Wärmetausch, Wärmepumpen usw.. Je Gerät vollständige Tragkonstruktion aus Profilstahl mit Aussteifungen, Fuß-/Wandplatten, höhenjustierbaren Auflagern, Schwingungsentkopplung und korrosionsbeständigen Befestigungsmitteln. Bemessung nach freigegebenen Geräteabmessungen, Gewichten, Schwerpunktlagen und Betriebs-/Windlasten der TGA-Fachfirma. Wärmebrückenarme, dicht anschließbare Befestigung an tragfähigem Untergrund.
04.003
Feuerverzinkte Wandkonsolen für wandhängende Wärmetauscher, Wärmepumpen und Verflüssiger
5,00
Stk
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
05.001 Facharbeiter Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfaßt sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Facharbeiter/-in.
05.001
Facharbeiter
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1,00
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05.002 Helfer Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfaßt sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Helfer/-in.
05.002
Helfer
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h