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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projekt: ESG-Sanierung Breite Straße16+17, 14199
Berlin-Schmargendorf
1. Allgemeine Projektangaben / Lage der Baustelle
Das Bestandsgebäude Breite Straße 16+17 befindet sich
in zentraler Lage der
Einkaufsstraße von Berlin-Schmargendorf. Es handelt
sich um ein gemischt
genutztes Wohngebäude.
Im Erdgeschoss sind drei Gewerbeeinheiten
untergebracht, im 1. Obergeschoss
befinden sich zwei Arztpraxen. Die 2. bis 4. OG dienen
der Wohnnutzung.
Die Durchführung der Bauleistung erfolgt im bewohnten
und teilweise gewerblich
genutzten Zustand.
Im EG befinden sich drei Gewerbeeinheiten: Eine
Einheit bleibt während der
regulären Geschäftszeiten in Betrieb, während zwei
Einheiten zur Zeit leerstehen.
Die Neuvermietung ist nach Abschluss der Arbeiten
geplant bzw. können erste
Umbaumaßnahmen auch bereits während der Bauphase
beginnen.
Die im 1. OG befindlichen Gewerbeeinheiten (2
Arztpraxen) bleiben während der
regulären Geschäftszeiten in Betrieb.
Die Bauabläufe sind auf die Anforderungen der in
Nutzung befindlichen
Gewerbeinheiten abzustimmen.
Die Wohnungen (12 WE) im 2.-4.OG sind alle bewohnt.
Entsprechend sind die Bauabläufe unter
Berücksichtigung besonderer
Anforderungen an:
Immissionsschutz (Staub, Lärm, Erschütterungen)
Sicherstellung der Rettungs- und Fluchtwege
Aufrechterhaltung der Zugänglichkeit
Baustellenlogistik im innerstädtischen Bereich
zu planen und auszuführen.
2. Planungsgegenstand
Gegenstand der Ausführungsplanung ist die energetische
Sanierung der
thermischen Gebäudehülle im Rahmen einer
Modernisierung. Ziel der Maßnahme
ist die nachhaltige Verbesserung der energetischen
Qualität des Gebäudes unter
Berücksichtigung der bestehenden Konstruktion aus dem
Baujahr 1963.
3. Bestand - Konstruktion und Bauweise
Das Gebäude wurde im Jahr 1963 in konventioneller
Massivbauweise errichtet.
Außenwände:
Die tragenden und aussteifenden Außenwände bestehen
aus massivem
Mauerwerk entsprechend der Bauzeit.
Geschossdecken:
Die Decken sind als Stahlbetonkonstruktion ausgeführt.
Fensteranlagen:
In den Wohneinheiten überwiegend Holzverbundfenster
(Bestand) und in den und
bei den Gewerbeeinheiten Mischkonstruktion aus Alu und
Kunststoff.
Treppenhausfenster als Stahlfenster mit
Drahtverglasung (Einfachverglasung)
Dachkonstruktion: Das Gebäude verfügt über ein
Flachdach mit vermutlich
bauzeittypischem Aufbau:
Dampfsperre auf Stahlbetondecke
Wärmedämmung aus EPS(Dämmstärke: ca. 100mm)
Zweilagige Bitumenabdichtung
Loggia & Terrassen:
Rohdecke, Estrich, Beschichtung als Nutzschicht
aufbau ca. 30-50 cm.
4. Maßnahmenumfang - Thermische Hülle
Im Rahmen der Ausführungsplanung werden folgende
Bauteile energetisch
ertüchtigt:
Wärmedämmmaßnahmen gemäß EnEV / GEG der Außenwände
Austausch der Fensteranlagen
Erneuerung des Flachdachs (Wärmedämmung und
Abdichtung) und
Installation einer PV-Anlage zur Erfüllung des
Berliner Solargesetzes.
Sanierung der Terrassen- und Loggienaufbauten
5. Besondere Anforderungen an die Ausführung
Aufgrund der Bauausführung im Bestand und im laufenden
Betrieb sind folgende
Punkte zwingend zu berücksichtigen:
ggf. abschnittsweise Ausführung der Maßnahmen in
Abhängigkeit von den
Abstimmungen mit den Mietern, insbesondere der
Arztpraxen.
Schutzmaßnahmen für Mieter und Nutzer der Arztpraxen
und
Gewerbemieter
Staubschutzwände und temporäre Abschottungen bei Bedarf
Abstimmung lärmintensiver Arbeiten mit Gewerbemietern
Sicherstellung der dauerhaften Nutzbarkeit der
Rettungswege und
Freihaltung der Feuerwehrzufahrt
Projekt: ESG-Sanierung Breite Straße16+17, 14199
ALLGEMEINE VERTRAGSBESTIMMUNGEN
1. Geltungsbereich und Vertragsbestandteile
1.1
Nachstehende Vertragsbestimmungen gelten für alle
Lieferungen und
Leistungen.
1.2
Abweichende oder zusätzliche Vertrags- oder
Lieferbestimmungen des Bieters
werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht
ausdrücklich widersprochen
wird.
Bestätigt der Auftragnehmer (AN) den Auftrag des
Auftraggebers (AG)
abweichend von der Bestellung oder den
Vertragsbestimmungen, so gelten
diese Abweichungen nur, wenn sie vom AG ausdrücklich
schriftlich anerkannt
werden.
1.3
Für die sach- und fachgerechte Ausführung der in den
Ausschreibungsunterlagen geforderten Bauleistungen
gelten, soweit nicht
anders angegeben, die einschlägigen technischen
Vorschriften, anerkannten
Fachregeln der Technik und die VOB in der jeweils
neuesten, gültigen Fassung.
Für den Vertrag gelten als rechtliche Grundlagen in
der nachstehenden
Reihenfolge:
Das Auftragsschreiben
Die Ausführungszeichnungen des AG oder seiner
Beauftragten
Die Leistungsbeschreibung im Leistungsverzeichnis
bzw. im Angebot des AN
Die Besonderen Vertragsbestimmungen des AG im
Leistungsverzeichnis
Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen des AG für
Bauleistungen
Die Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen
(VOB, Teil B und C, neuesten Fassung)
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische
Spezifikationen, z.B.
nationale Normen, mit denen Europäische Normen
umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame
technische Spezifikationen,
internationale Normen, Bezug genommen wird, werden
auch ohne den
ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer
gleichwertige technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
Für die Ausführung der beschriebenen Leistungen gelten
alle zum Zeitpunkt der
Erstellung des Leistungsverzeichnisses gültigen
DIN-Vorschriften und Gewerke
spezifischen Regelwerke und die den allgemein
anerkannten Regeln der
Bautechnik.
2. Das Angebot
2.1
Das Angebot ist für den AG kostenlos und unverbindlich.
2.2
Alle Preise gelten unverändert bis zur Beendigung
aller vertraglichen Arbeiten.
2.3
Die Ausschreibungsunterlagen sind vollständig
auszufüllen und in allen Teilen
rechtsverbindlich zu unterschreiben.
2.4
Änderungsvorschläge und Nebenangebote sowie
Anmerkungen zum LV sind
gesondert beizufügen.
2.5
Der AN hat vor der Erarbeitung des Angebots die
Baustelle in Augenschein zu
nehmen und die von ihm festgestellten örtlichen
Bedingungen im Angebot zu
berücksichtigen, sowie eventuelle Bedenken gesondert
schriftlich dem AG zur
Kenntnis zu geben.
Der AN erkennt die erschwerten Transportbedingungen
vom Lade-/
Baustelleneinrichtungsbereich im öffentlichen
Straßenraum bis zur Hofseite an.
Sämtliche daraus resultierenden Aufwendungen sind in
die angebotenen Preise
einzukalkulieren. Ein Anspruch auf zusätzliche
Vergütung besteht hierfür nicht.
Der AN steht dafür ein, dass er sich Einsicht in die
Planungs- und
Ausschreibungsunterlagen über die Durchführung der
Leistungen, sowie
Einhaltung der technischen und baurechtlichen
Vorschriften Klarheit verschafft
hat. Mehrkosten, die dem AN dadurch entstehen, dass er
die Unterlagen, sowie
die örtlichen und jahreszeitlichen Gegebenheiten, ggf.
durch schriftliches
Befragen des AG, nicht ausreichend berücksichtigt hat,
werden nach
Auftragserteilung nicht anerkannt.
3. Auftrag und Ausführung
3.1
Die Bestimmungen des Hauptauftrages gelten sinngemäß
auch für alle Zusatz-
und Nachtragsaufträge.
3.2
Der AN hat seine Ausführungszeichnungen dem AG, sofern
dieser nicht
ausdrücklich darauf verzichtet, so rechtzeitig
vorzulegen, dass dieser
genügenden Zeit zur Kenntnisnahme hat und die
vereinbarten Termine
gleichwohl gesichert sind.
3.3.
Die vom Auftragnehmer verwendeten
Ausführungsunterlagen müssen den
Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten
tragen. Durch
Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene
Unterlagen sind vom
Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und
aufzubewahren.
3.4
Zusatzleistungen müssen vor Beginn der Arbeiten vom AN
angeboten und vom
AG beauftragt sein. Die Preise sind auf Kalkulations-
und Auftragsbasis des
Hauptauftrages zu ermitteln.
Die Kalkulationsgrundlagen sind dem AG auf Verlangen
vorzulegen. Die im
Hauptauftrag vereinbarten Nachlässe haben auch für
Nachträge ihre Gültigkeit.
Der AN ist nicht berechtigt, die Durchführung von
angemessenen
Zusatzleistungen zu verweigern.
3.5
Eventual- oder Alternativpositionen, sofern sie zur
Ausführungsposition werden,
müssen auf jeden Fall schriftlich abgerufen werden.
3.6
Wird eine Überschreitung der Auftragssumme für den AN
erkennbar, so ist der
AG hiervon unverzüglich unter Hinweis auf Ursache und
Umfang der
Überschreitung zu unterrichten.
3.7
Stundenlohnarbeiten sind nur aufgrund besonderer
Arbeitsanweisungen der
Bauleitung auszuführen. Sie sind auf
Stundenlohnzetteln übersichtlich zu
detaillieren. Die Stundenlohnzettel sind der
Bauleitung des AG werktäglich
innerhalb von 24 Stunden zur Bestätigung vorzulegen.
Wege-, Lauf- und Fahrzeitvergütungen, Fahrgelder oder
Polierstunden werden
nicht anerkannt.
3.8
Die Vertragsbedingungen sind eventuellen
Nachunternehmern unbedingt zur
Kenntnis zu geben, da diese sowohl für den AN als auch
alle NU gelten.
4. Termine
4.1
Die Termine und Fristen berücksichtigen bereits
bauübliche
Arbeitsunterbrechungen. Sofern nur angenäherte Termine
vorgesehen sind,
legen die Bauleiter des AG und AN gemeinsam Termine in
Form eines
Bauablaufplans verbindlich fest. Sie werden
Vertragsbestandteil.
4.2
Der AN hat jede ihn betreffende Termingefährdung dem
AG unverzüglich
schriftlich mitzuteilen, auch wenn er davon ausgeht,
dass dem AG Umstände
und Gründe bekannt sind.
4.3
Auch bei vereinbarter Vertragsstrafe bleiben
weitergehende Ansprüche auf
Schadenersatz unberührt.
5. Abnahme
5.1
Die Abnahme erfolgt förmlich und ist beim AG
schriftlich zu beantragen.
5.2
Alle Leistungen werden erst nach Fertigstellung der
vertraglichen
Gesamtleistung einschl. der Beseitigung bereits
angemahnter Mängel und nach
Übergabe der Werkstattpläne abgenommen.
5.3
Die fiktive Abnahme nach § 12.5 VOB/B ist
ausgeschlossen. Die Leistungen
des AN gelten jedoch als abgenommen, wenn trotz
schriftlicher Beantragung
durch den AN die Abnahme länger als sechs Wochen aus
Gründen unterbleibt,
die der AG zu vertreten hat.
5.4
Bei der Abnahme festgestellte Mängel sind noch
Erfüllungs- und keine
Gewährleistungsmängel.
6. Vergütung, Abrechnung und Sicherheitsleistungen
6.1
Aufmaße sind, falls zum Nachweis erforderlich,
ggf.durch Skizzen, Angabe des
Gebäudeteils, der Raumnummer o.ä. zu belegen. Sie sind
baubegleitend
vorzunehmen.
Bei der Abrechnung der Leistungen sind die gleichen
Positionsnummern wie im
Leistungsverzeichnis zu verwenden. Erfolgt die
Abrechnung durch Austausch
von elektronischen Datenträgern, muss die Vergleich-
barkeit der
Positionsnummern auf einfache Weise gegeben sein.
Aufmaße sind
gemeinsam mit der Bauleitung vorzunehmen. Sie sind
vorher anzukündigen.
6.2
Entsprechend dem Baufortschritt erfolgen
Abschlagszahlungen in Höhe von 90
% nur für am Bau fertig- gestellte Leistungen.
6.3
Der AG behält einen Sicherheitsbetrag in Höhe von 10 %
der
Schlussrechnungssumme ein für die Dauer der
Gewährleistung.
Der AN kann die Sicherheitsleistung in Form einer
Bankbürgschaft durch eine
deutsche Großbank erbringen. Diese hat für alle
etwaigen Ansprüche aus nicht
vertragsgemäßer Auftragsausführung, Abrechnung oder
Gewährleistung unter
Verzicht auf jegliche Einreden, insbesondere der
Anfechtung, der Aufrechnung
und Vorausklage, sowie unter Ausschluss einer
Hinterlegungsmöglichkeit zu
gelten; sie schließt aber weitergehende Forderungen
nicht aus.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1
Die Gewährleistung wird nach § 13.4 VOB/B vereinbart
und gilt ab Abnahme
der Gesamtleistung. Abweichende Angaben in
Abnahmeprotokollen sind
rechtsunwirksam.
7.2
Der AN übernimmt ausdrücklich die volle Haftung für
seine Lieferungen und
Leistungen, auch wenn er selbst nicht Hersteller ist.
7.3
Der AN kann sich nicht auf ein Überwachungsverschulden
des AG oder vom
AG beauftragter Dritter berufen; die Freigabe von
Zeichnungen oder Plänen des
AN durch den AG bedeutet keine Prüfung ihrer
technischen Richtigkeit.
7.4
Der AG haftet nicht für verzögerte Leistungen von
Vorunternehmern, sofern der
AG die Verzögerung nicht verschuldet hat.
8. Versicherung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der
Arbeiten dem Auftraggeber
eine Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe
nachzuweisen. Die Haftung
des Auftragnehmers während der gesamten
Ausführungszeit schließt neben
der gesetzlichen Unfallversicherung für seine
Arbeitnehmer auch die Haftung
für Personen- und Sachschäden ein. Ebenso ist der
Auftragnehmer für
Diebstähle, Beschädigungen usw. an seinem Eigentum, an
dem von ihm
übernommenen Materialien sowie an den bereits
fertiggestellten, von ihm in
Obhut genommenen Bauteilen bis zu deren Übernahme
durch den Bauherrn
allein haftbar. Eine zeitweilige Stilllegung der
Baustelle entbindet nicht von
dieser Haftung. Die Haftung bezieht sich auch auf
Mängel, die erst infolge der
Inbetriebnahme in Erscheinung treten. Des Weiteren
haftet der Auftragnehmer
außerdem auch für alle übrigen Kosten, die infolge
Beseitigung von Mängeln,
welche er zu vertreten hat, entstehen. Die Baustelle
wird seitens des Bauherrn
nicht bewacht.
9. Geschäfts- und Baustellenordnung
9.1 Bauleiter AN und Bausitzung
Der AN hat vor Arbeitsbeginn einen ständigen,
verantwortlichen Bauleiter für die
Baustelle schriftlich zu benennen. Dieser hat an allen
vom AG Bauleiter
einberufenen Baubesprechungen teilzunehmen. Die
Bausitzungen/
Bauberatungen finden regelmäßig 1-mal pro Woche statt.
Ein Wechsel des AN - Bauleiters ist dem AG rechtzeitig
vorher mitzuteilen. Der
AN hat sicherzustellen, dass durch den Wechsel keine
Nachteile für den AG
entstehen.
9.2 Weisungsbefugnis
Zu den Weisungen auf der Baustelle an den AN ist nur
der Bauleiter des AG
berechtigt, nur auf solche kann sich der AN berufen.
Der Bauleiter des AG übt das Hausrecht auf der
Baustelle aus.
9.3 Baustellenordnung
Sofern eine Baustellenordnung vorliegt, ist diese in
ihrer jeweils gültigen
Fassung Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und
für alle Auftragnehmer,
sowie deren Nachunternehmer verbindlich einzuhalten.
9.4 Baustelleneinrichtung / Gerüst
Die Baustelleneinrichtung hat im Einvernehmen mit dem
AG-Bauleiter gemäß
Baustelleneinrichtungsplan zu erfolgen. Die zugeteilte
Fläche hat der AN ggf.
auf seine Kosten herzurichten.
Soweit sie nicht auf dem vom AG zur Verfügung
gestellten Platz möglich ist,
obliegt es dem AN, sich den notwendigen Platz auf
seine Kosten zu beschaffen.
Es wird eine abgegrenzte Baustellenfläche
eingerichtet, die im begrenzten
Umfang für die Lagerung von nichtbrennbarem Material
genutzt werden kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur eingeschränkt
Lager- und Aufstellflächen
zur Verfügung stehen.
Räume innerhalb des Bauwerks dürfen für
Aufenthaltszwecke oder als
Materiallager nur mit widerrufbarer Zustimmung des
AG-Bauleiters verwendet
werden.
Erforderliche Sanitärcontainer werden bauseits
gestellt, alle weiteren durch den
AN benötigten BE-Gegenstände (Material- und
Unterkunftsconatiner) sind
Sache des AN und in entsprechender Position
kalkulatorisch zu
berücksichtigen.
Die Gerüststellung (Fassade) wir durch das Gewerk
Gerüstbau realisiert.
Eigenmächtige Anpassungen und Veränderungen an den
Gerüsten bzw. der
Schutzmaßnahmen sind untersagt! Umbauten an den
Gerüsten werden nur
durch die Gerüstbaufirma in Abstimmung mit der
örtlichen Bauleitung / AG
durchgeführt. Die Nutzung durch den AN schließt die
vollständige Reinigung
nach Abschluss der Arbeiten ein. Gerüste mit einer
Arbeitshöhe bis zu 3,00 m
sind in die Leistungen, für dies diese Gerüste
erforderlich sind, einzurechnen.
Behindert der AN andere Unternehmen durch gelagerte
Baumaterialien, Geräte
oder sonstige Hilfsmittel, so hat er sie unverzüglich
umzulagern. Bei
Dringlichkeit kann der AG - Bauleiter die Umlagerung
durchführen lassen.
Kosten und Gefahr trägt der AN, sofern die Lagerfläche
nicht mit dem AG -
Bauleiter abgestimmt war oder diese nicht in der von
ihm vorgegebenen Zeit
freigeräumt wird.
9.5 Baustrom/ Bauwasser/ Bauwesenversicherung
Der Auftraggeber stellt für die Dauer der Bauzeit
Baustrom und Bauwasser zur
Verfügung und schließt eine Bauwesenversicherung für
das
Gesamtbauvorhaben ab.
Die Verbrauchskosten für Bauwasser und Baustrom werden
über separate
Verbrauchserfassungen (Wasser- bzw. Stromzähler) nach
tatsächlichem
Verbrauch gemäß den Festlegungen des
Verhandlungsprotokolls abgerechnet.
Mit der Bereitstellung sind sämtliche Kosten für
Anschluss, Vorhaltung und
Wartung durch den Auftraggeber abgegolten.
Die Bauwesenversicherung wird durch den Auftraggeber
gestellt.
Baustrom und Bauwasser werden über separate
Verbrauchszähler erfasst und
nach tatsächlichem Verbrauch gemäß den Festlegungen des
Verhandlungsprotokolls abgerechnet.
Baustrom und Bauwasser werden über separate
Verbrauchszähler erfasst und
nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.
Die Bauwesenversicherung wird durch den Auftraggeber
gestellt.
Bauwesenversicherung 0,18 %
Summe Umlage 0,18 %
Baustrom und Bauwasser werden über separate
Verbrauchszähler erfasst und
nach tatsächlichem Verbrauch gemäß den Festlegungen des
Verhandlungsprotokolls abgerechnet.
Die Heranführung von den Hauptentnahmestellen an die
Verbrauchsstellen ist
Sache des AN und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Baustrom darf nicht zu
Heizzwecken verwendet werden.
Bei vom AG nicht verschuldeter Beeinträchtigung der
Strom- und
Wasserlieferung stehen dem AN keine
Schadensersatzansprüche zu. Der AN
trägt die Beweislast für seine
Schadensminderungspflicht.
Nutzung bestehender Hausanschlüsse darf nur nach
vorheriger Freigabe durch
die Bauleitung/Bauherrenschaft erfolgen und bedarf
einer separaten
Verbrauchserfassung.
9.6 Entsorgung
Die bei den Arbeiten anfallenden Abfälle (Bauschutt,
Verpackungs- material,
Materialreste, insbesondere Farben und leicht
entzündliche Stoffe) sind in
geeigneten und zugelassenen Schuttbehältern des
Auftragsnehmers zu
sammeln und auf dessen Kosten sofort und
arbeitstäglich zu beseitigen. Nach
vergeblicher Aufforderung mit Fristsetzung durch den
Bauleiter des AG kann die
Beseitigung auf Kosten des AN durchgeführt werden.
Der Absetzort der Schuttcontainer/ -behälter ist mit
der örtlichen Bauleitung
abzustimmen.
Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung,
besonders der Entsorgung
von Sonderabfällen, sind zwingend zu beachten.
9.7 Vermessungsleistung
Soweit erforderlich, sind das Abstecken von
Hauptachsen, sowie das Schaffen
der notwendigen Lage- und Höhenbezugspunkte Sache des
Auftragnehmers in
Abstimmung mit der Bauleitung.
Wenn nicht gesondert ausgeschrieben, sind diese in das
Angebot
einzukalkulieren.
9.8 Sicherheitsvorschriften und
Umweltschutzbestimmungen
Der AN hat die einschlägigen Sicherheitsvorschriften,
sowie
Umweltschutzbestimmungen, ggf. auch die zusätzlichen
örtlichen, bei der
Erfüllung seiner Lieferungen und Leistungen innerhalb
und außerhalb der
Baustelle eigenverantwortlich einzuhalten.
Des Weiteren gelten die Schutz- und
Sicherheitsmaßnahmen nach den
Unfallverhütungsvorschriften.
9.9 Erbringung Nachweise
Von Bauaufsichtsbehörden, Prüfingenieuren oder dem
Bauherrn geforderte
Nachweise, Atteste, Probewürfel, Schalatteste,
Messungen,
Gewährleistungsbescheinigungen und
Entsorgungsnachweise hat der
Auftragnehmer in den geforderten Ausfertigungen auf
seine Kosten zu
besorgen.
9.10 Teillieferung oder Teilmontagen
Sollte der Baufortschritt nur Teillieferungen oder
Teilmontagen zulassen, so
kann der Auftragnehmer hierfür keine Mehrkosten in
Rechnung stellen.
9.11 Tägliche Arbeitszeit/ Arbeits-, Staub- und
Lärmschutz
Die Baustelle befindet sich im innerstädtischen
Bereich. Es ist Rücksicht auf die
gewerbliche Nutzung, insbesondere auf die Arztpraxis
im 1. OG, zu nehmen.
Die tägliche Arbeitszeit, der Arbeits-, Staub- und
Lärmschutz regeln sich nach
den aktuell gültigen gesetzlichen Vorschriften der
Stadt Berlin.
Lärm, Staubentwicklung und Erschütterungen sind
grundsätzlich zu minimieren.
Erforderliche Maßnahmen sind durch den AN vorzusehen
und in die EP
einzukalkulieren. Es sind die geltenden gesetzlichen
Vorschriften des
Arbeitsschutzes zu beachten.
Durch den Auftraggeber wird ein SiGe-Koordinator
eingesetzt.
Die Regelarbeitszeiten auf der Baustelle ist auf
Montag - Freitag von 7.00 Uhr
bis 18.00 Uhr festgelegt. Abweichende Arbeitszeiten
sind beim Auftraggeber
anzumelden.
9.12 Besonderheit beim Bauablauf
Es ist mit einer Vielzahl von parallel stattfindenden
Arbeiten der einzelnen
Gewerke (Fassade, Dachdecker, Fensterbau,...) zu
rechnen. Sämtliche
Einschränkungen und Erschwernisse, die aus den
parallel stattfindenden
Baumaßnahmen resultieren, sind in das Angebot
einzukalkulieren. Die Arbeiten
sind zu koordinieren.
Des Weiteren weisen wir daraufhin, dass die
Durchführung der Bauleistung im
bewohnten und teilweise gewerblich genutzten Zustand
erfolgt. Die
Gewerbeeinheiten bleiben während der regulären
Geschäftszeiten in Betrieb.
Auf Mieter, Patienten und Kunden, ebenso wie auf
Fußgängerverkehr, ist
besondere Rücksicht zu nehmen. Der Auftragnehmer hat
sämtliche daraus
resultierende Erschwernisse in seiner Kalkulation
einzubeziehen.
9.13 Werbung
Werbematerialien der Firmen aller Art sind auf der
Baustelle nicht zugelassen
(werbefreie Baustelle).
Sofern ein Bauschild vorhanden ist oder im Rahmen der
Maßnahme aufgestellt
wird, kann der AN auf diesem in Form einer
Firmenleiste namentlich kenntlich
gemacht werden. Die Veranlassung dieser Beschriftung
erfolgt durch den AG.
Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der AN.
9.14 Lage von Hindernissen
Der Auftragnehmer hat sich vor der Arbeitsausführung
über die genaue Lage
von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle,
Vermarkungen und dgl. zu
informieren. Notwendige Umverlegungen sind rechtzeitig
vom Auftragnehmer
zu beantragen. Baustellenanschlüsse und endgültige
Anschlüsse müssen
grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden.
Im Zweifel ist vom
Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu
geben, erforderlichenfalls
ist eine Festlegung zu treffen.
10. Vertretungsbefugnis
Vom AG mit Planungs- und / oder Überwachungsaufgaben
Beauftragte haben
keine allgemeine Vertretungsbefugnis gegenüber
dem AN, insbesondere nicht das Recht,
Vertragsbestimmungen abzuändern,
Ausführungsfristen zu verlängern und Rechnungs-
beträge,
Werklohnforderungen, Regiestunden, Aufmaße oder
dergleichen rechtlich
anzuerkennen. Vorbehalte und Bedenken jeder Art hat
der AN ausschließlich
und unmittelbar dem AG schriftlich mitzuteilen.
11. Schutzrechte
11.1
Ausführungsunterlagen, sowie deren Vervielfältigungen
dürfen ohne schriftliche
Zustimmung des AG weder anderweitig verwendet noch
veröffentlicht werden.
Gleiches gilt auch für Darstellungen durch den AN
(Fotos, Zeichnungen,
Grafiken und dergleichen), seiner Nachunternehmer und
Lieferanten zum
Zweck der Werbung.
11.2
Vom AN erstellte Zeichnungen, Berechnungen oder andere
für die Erfüllung des
Auftrages erstellte Unterlagen gehen ohne gesonderte
Vergütung in das
Eigentum des AG über, der darüber uneingeschränkt
verfügen kann.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin.
ALLGEMEINE VERTRAGSBESTIMMUNGEN
1. Allgemein
Das Leistungsverzeichnis ist als Ganzes zu betrachten.
Dementsprechend sind
auch die Vorbemerkungen vom Bieter zurückzusenden.
Die nachfolgenden Vorbemerkungen gelten für sämtliche
Leistungen des
Gewerks WDVS-Arbeiten im Zuge der Sanierung eines
Bestandsgebäudes im
innerstädtischen Bereich.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung,
Lieferung und Montage
von vertikal eingebauten Fenstern, Fenstertüren und
Haustüren gem. DIN EN
14351-1, einschließlich Verglasung und, soweit
gefordert, Zubehör.
Die besonderen Begebenheiten der Baustelle,
einschließlich der Zu- und
Abfahrten, der Lagermöglichkeiten und sonstiger
Randbedingungen sind aus
den Beschreibungen und den zur Verfügung gestellten
Planunterlagen zu
entnehmen. Es wird auf die Besichtigung der örtlichen
Begebenheiten, gemäß
Pkt. 2.5 der "Allgemeinen Vertragsbestimmungen",
hingewiesen.
Für das Projekt Breite Str. 16+17 ist eine BE-Fläche
und Ladezone im
öffentlichen Straßenland (Parkbuchten) vor dem Gebäude
geplant (s. BE-Plan).
Kurzzeitige Zwischenlagerungen können nach Absprache
mit der Bauleitung/
dem Bauherrn auf dem Hof unter Berücksichtigung der
erforderlichen
Schutzmaßnahmen erfolgen. Daraus resultierende Kosten
werden nicht
gesondert vergütet und sind einzukalkulieren. Die
vorhandenen
Mieterparkplätze stehen nicht zur Verfügung. Ein
Fassadengerüst wird bauseits
gestellt und steht für die gesamte Bauzeit zur
Verfügung. Höhen der
Arbeitslagen und Abstand zwischen Gerüst und Baukörper
sind mit der
Bauleitung rechtzeitig abzustimmen. Grundsätzlich sind
bei der Benutzung der
Gerüste die Vorschriften der Berufsgenossenschaften zu
berücksichtigen.
Sämtliche vom Auftragnehmer für die Ausführung der
Leistungen in Anspruch
genommenen Flächen sind nach Abschluss der Arbeiten in
den Zustand zu
versetzen, in dem sie sich vor Beginn der Arbeiten
befanden, inkl.
Beweissicherung. Dies umfasst insbesondere die
ordnungsgemäße
Wiederherstellung von Oberflächen, Befestigungen,
Bepflanzungen, Einbauten
sowie sonstige baulichen oder gestalterischen Anlagen.
Alle hierfür
erforderlichen Nebenleistungen, Materialien,
Lieferungen, Arbeits- und
Gerätekosten sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet.
2. Umfang der Leistung
Ausschreibungsgegenstand sind die Fensterarbeiten der
ESG Sanierung
Gebäudehülle in der Breite Str. 16+17, 14199 Berlin.
Der Auftragnehmer hat alle statischen Fragen,
Konstruktionsvorschläge (z.B.
Anbindungen, MW-Anschlüsse ,..), Glasmaße, zulässige
Gewichte
alleinverantwortlich zu ermitteln. Bei auftretenden
Zweifeln und in allen Fällen
außergewöhnlicher Belastung ist es erforderlich,
zusätzliche Details,
Anschlüsse usw. durch Zeichnungen darzulegen und ggf.
statische
Berechnungen durch einen Statiker prüfen zu lassen.
Die allgemeinen
technischen Vorbemerkungen, die Positionsbeschreibung
und die den
Ausschreibungsunterlagen beigefügten Zeichnungen
erläutern das geforderte
Konstruktionsprinzip. Die technischen Anforderungen
und die vorgegebene
formale Gestaltung sind verbindlich.
Der Auftragnehmer hat alle geforderten Nachweise zu
erbringen, damit die
Erfüllung der gestellten Anforderungen vom
Auftraggeber umfassend geprüft
werden können. Für das angebotene System ist der
Nachweis der
Gebrauchstauglichkeit durch Vorlage eines gültigen
Eignungsnachweises vom
Institut für Fenstertechnik (ift) Rosenheim zu
erbringen.
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der bei den
Arbeiten anfallende Schutt im
und um den Bau herum sauber aufzunehmen und
entsprechend der geltenden
Vorschriften abzufahren. Bei nicht einwandfreier
Beseitigung des Schutts durch
den Auftragnehmer behält sich die Bauleitung vor, eine
Fremdfirma mit den
Reinigungsarbeiten zu Lasten des AN zu beauftragen.
3. Prüfung Leistungsinhalte und -umfänge
Der Bieter ist verpflichtet, die im
Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen
auf fachliche Ausführbarkeit und Eignung für den
vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen. Die angegebenen Maße
sind vom AN vor
Ort zu überprüfen und den Gegebenheiten
eigenverantwortlich anzupassen. Für
die Überprüfung vor Ort erfolgt keine gesonderte
Vergütung.
4. Angebotsinhalte
Die eingesetzten Preise sind Festpreise bis zur
Abnahme. Durch diese Preise
sind abgegolten:
- Alle Nebenleistungen, auch wenn sie nicht im
Einzelnen beschrieben sind,
die zur
einwandfreien und termingerechten Ausführung der
Leistung gehören.
- Alle Kosten für die Baustelle und deren
Unterhaltung, sofern hierfür nicht
gesonderte
Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind.
Der Auftragnehmer übernimmt grundsätzlich die
Verpflichtung der
Vollständigkeit seines Angebots, d.h. Leistungen, die
sich aus den Unterlagen
ergeben, sind in die Mengen einzukalkulieren, auch
wenn sie nicht ausdrücklich
beschrieben oder als Einzelposition erfasst sind. Dies
betrifft auch evtl.
Erschwerniszulagen, z.B. im vorliegenden Projekt der
Transportweg von der
Straße zum/ auf den Hof.
Auf Verlangen sind dem Auftraggeber die angebotenen
Positionen in
Einzelleistungen mit Mengen und Einheitspreisen gemäß
einer Urkalkulation
aufzuschlüsseln. Die Urkalkulation ist entsprechen dem
Formular V 221 H F
"Preisermittlung nach Zuschlagskalkulation" und dem
Formular V 223. H F
"Aufgliederung der Einheitspreise" abzugeben.
Den Ausschreibungsunterlagen liegen systemgeprüfte
Konstruktionsvorschläge
der Firma REHAU Industries SE zu Grunde. Sollten
andere Systeme eingesetzt
werden, so muss durch objektbezogene Zeichnungen,
Muster, Berechnungen
und Systemprüfzeugnisse sowie herstellereigene
Umwelt-Produktdeklarationen
(EPDs) die Gleichwertigkeit nachgewiesen werden.
5. Normen, Vorschriften und Richtlinien
Dieser Leistungsbeschreibung liegt die VOB mit Ihren
Teilen
- Teil A, "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von
Bauleistungen",
- Teil B, "DIN 1961 Allgemeine Vertragsbedingungen für
die Ausführung von
Bauleistungen"
- Teil C, "DIN 18299 Allgemeine Regelungen für
Bauarbeiten jeder Art"
zugrunde.
Ergänzend gelten die "allgemeinen anerkannten Regeln
der Technik "
(a.a.R.d.T.), die für die Ausführung der Leistung
geltende DIN-Normen,
Richtlinien, insbesondere die Herstellerrichtlinien
und sonstige technischen und
gesetzlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen
Fassung.
Es gelten folgende Normen, Vorschriften und
Merkblätter:
- DIN EN 356 Glas im Bauwesen -
Sicherheitssonderverglasung
- DIN EN 485 Aluminium und Aluminiumlegierungen
- DIN EN 673 Glas im Bauwesen - Bestimmung des
Wärmedurchgangskoeffizienten
- DIN EN 674 Glas im Bauwesen - Bestimmung des
Wärmedurchgangskoeffizienten
- DIN EN 675 Glas im Bauwesen - Bestimmung des
Wärmedurchgangskoeffizienten
- DIN EN ISO 717-1 Akustik - Bewertung der
Schalldämmung in Gebäuden
und von Bauteilen
- DIN EN 1991-1-1 /NA Einwirkung auf Tragwerke, Allg.
Einwirkungen -
Nutzlasten
- DIN EN 1991-1-4 /NA Einwirkung auf Tragwerke, Allg.
Einwirkungen -
Windlasten
- DIN EN ISO 1163 Kunststoffe - Weichmacherfreie
Polyvinylchlorid (PVC-U) -
Formmassen
- DIN EN 1279 Glas im Bauwesen -
Mehrscheiben-Isolierglas
- DIN EN 1627 Fenster, Türen, Vorhangfassaden,
Gitterelemente und
Abschlüsse -
Einbruchhemmung - Anforderungen und Klassifizierung
- DIN EN 1706 Aluminium und Aluminiumlegierungen;
Gussstücke
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in
Gebäuden
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
- DIN 7863 Elastomer-Dichtprofile für Fenster und
Fassade
- DIN EN ISO 10077 Wärmetechnisches Verhalten von
Fenstern, Türen und
Abschlüssen -
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten
- DIN EN ISO 10140 Akustik - Messung der Schalldämmung
von Bauteilen im
Prüfstand
- DIN EN 12020 Aluminium und Aluminiumlegierungen.
Stranggepresste
Präzisionsprofile aus
Legierungen EN AW-6060 und EN AW-6063
- DIN EN 12207 Fenster und Türen, Luftdurchlässigkeit,
Klassifizierung
- DIN EN 12208 Fenster und Türen,
Schlagregendichtheit, Klassifizierung
- DIN EN 12210 Fenster und Türen, Widerstandsfähigkeit
bei Windlast,
Klassifizierung
- DIN EN 12217 Türen - Bedienungskräfte -
Anforderungen und
Klassifizierung
- DIN EN 12400 Fenster und Türen - Mechanische
Beanspruchung -
Anforderungen und
Einteilung
- DIN EN 12608 Profile aus weichmacherfreiem
Polyvinylchlorid (PVC-U) zur
Herstellung von
Fenstern und Türen - Klassifizierung, Anforderung
und Prüfverfahren
- DIN EN 13115 Fenster - Klassifizierung mechanischer
Eigenschaften -
Vertikallasten,
Verwindung und Bedienkräfte
- DIN EN 13126 Baubeschläge - Beschläge für Fenster
und Fenstertüren -
Anforderungen und
Prüfverfahren
- DIN EN 14351-1 Fenster und Türen, Produktnorm,
Leistungseigenschaften
- DIN 17611 Anodisch oxidierte Erzeugnisse aus
Aluminium und
Aluminium-Knetlegierungen
- DIN 18005 Schallschutz im Städtebau
- DIN 18008 Glas im Bauwesen - Bemessungs- und
Konstruktionsregeln
- DIN 18040 Barrierefreies Bauen
- DIN 18055 Kriterien für die Anwendung von Fenstern
und Außentüren
- DIN 18073 Rollladen, Markisen, Rolltore und sonstige
Abschlüsse im
Bauwesen
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke
- DIN 18335 Stahlbauarbeiten
- DIN 18355 Tischlerarbeiten
- DIN 18357 Beschlagarbeiten
- DIN 18358 Rollladenarbeiten
- DIN 18360 Metallbauarbeiten
- DIN 18361 Verglasungsarbeiten
- DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
- DIN 18516 Außenwandbekleidungen, hinterlüftet
- DIN 18531 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen,
Loggien und
Laubengängen
- DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit
Fugendichtstoffen
- DIN 18542 Abdichten von Außenwandfugen mit
imprägnierten
Dichtungsbändern aus
Schaumkunststoff
- DIN 18545 Abdichten von Verglasung mit Dichtstoffen
- DIN 52452 Prüfen von Dichtstoffen für das Bauwesen,
Verträglichkeit der
Dichtstoffe
- Richtlinien des Verbandes der Fenster- und
Fensterhersteller
- Richtlinien des Institutes für Fenstertechnik GmbH,
Rosenheim
- Richtlinien des Institutes des Glaserhandwerks für
Verglasungstechnik und
Fensterbau,
Hadamar
- GEG - Gebäudeenergiegesetz
- IVD-Merkblatt Nr. 9 Spritzbare Dichtstoffe in der
Anschlussfuge für Fenster
und Außentüren
- VFF-Merkblatt KU.01 Visuelle Beurteilung von
Oberflächen von
Kunststofffenster- und
-türelementen
- Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von
Fenstern und
Haustüren,
Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V.
6. Planung
Die Unterlagen, die der AN vom AG erhält, werden
ausschließlich in digitaler
Form (PDF- oder DWG-Format) zur Verfügung gestellt,
sodass sich der AN, die
für seine Belange erforderliche Anzahl an Planpausen
selbst erstellen oder
erstellen lassen kann. Dies ist mit den
Angebotspreisen abgegolten.
Die Anfertigung und rechtzeitige Vorlage von
Werkstatt- und Montageplanungen
sind zu berücksichtigen und werden nicht gesondert
vergütet.
Ausführungszeichnungen sind vor Arbeitsbeginn in
zweifacher Ausfertigung
dem Architekten zur Genehmigung vorzulegen. Die
Fertigung kann erst nach
Prüfung und Freigabe erfolgen. Für die eingetragenen
Maße ist der
Auftragnehmer voll verantwortlich.
7. Schutz eigene Leistung
Die Sicherung von Bauzwischenständen ist Sache des AN.
- Es wird auf die Verpflichtung des AN hingewiesen,
gemäß VOB/B bis zur
Abnahme für den
Schutz der von ihm ausgeführten Leistungen vor
Beschädigung und
Diebstahl zu sorgen. Bei
Transport und Lagerung von Bauteilen sind ebenfalls
die notwendigen
Schutzmaßnahmen
durchzuführen.
Die Maßnahmen gegen Beschädigungen liegen im Ermessen
des AN. Falls
damit Behinderungen anderer Gewerke verbunden sind,
ist der vom AN
vorgesehene Schutz rechtzeitig mit der Bauleitung
abzustimmen.
Der Schutz dekorativer Bauteile muss nach VOB bis zur
Abnahme
gewährleistet werden. Der Auftragnehmer haftet für
alle Schäden an seinen
Leistungen. Zum vorübergehenden Schutz der Bauteile
während der Bauzeit bis
zur Endabnahme sind diese mit geeigneten,
rückstandfrei entfernbaren Mitteln
wie Klebefolien, Klebebänder oder Abziehlack zu
versehen. Die Richtlinien der
Herstellerfirmen sind zwingend zu beachten.
8. Besondere Hinweise
Anhand eines Musterelementes, welches im Bedarfsfall
vor der Serienfertigung
bereitzustellen ist, sind die vorgesehenen
Eigenschaften und
Funktionsfähigkeiten nachzuweisen. Die Erstattung der
Kosten erfolgt nach
Vereinbarung.
Sämtliche im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße
sind Richtmaße. Vor
Beginn der Fertigung sind vom Auftragnehmer die für
die Ausführung der
Arbeiten erforderlichen genauen Maße am Objekt zu
ermitteln. Liegen
Toleranzen über den Vorgaben der DIN 18202, ist der
Auftraggeber
unverzüglich schriftlich zu informieren.
Der Profilhersteller muss über einen lückenlosen
Kreislauf zur
Wiederverwertung von PVC-Fensterprofilen verfügen.
Dies gilt für ausgebaute
Altfenster, als auch für die bei der
Fensterherstellung anfallenden Abschnitte
und Reste. Alle anfallenden Abfälle sind nach den
Vorgaben des
Umweltschutzes, z.B. des Kreislaufwirtschaftsgesetz,
der Altholzverordnung
und der TA-Siedlungsabfall zu entsorgen. Werden bei
den zu entsorgenden
Teilen Schadstoffe festgestellt, ist der Auftraggeber
unverzüglich mündlich zu
informieren.
8.1. Statische Anforderungen
Die Fensterkonstruktion einschließlich der
Verbindungselemente muss alle
planmäßig auf sie einwirkende Kräfte aufnehmen und an
die Tragwerke des
Baukörpers abgeben können.
Als Grundlage für die statische Bemessung der Elemente
sind anzunehmen:
- DIN EN 1991-1-1 / NA Einwirkung auf Tragwerke, Allg.
Einwirkungen -
Nutzlasten
- DIN EN 1991-1-4 / NA Einwirkungen auf Tragwerke,
Allg. Einwirkungen -
Windlasten
Die Verglasung ist nach der gültigen Fassung der DIN
18008 "Glas im
Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln" zu
bemessen. Die
Durchbiegung der Auflagerprofile darf nicht mehr als
1/200 der aufzulagernden
Scheibenlänge betragen.
8.2. Anforderungen an Elementidentifikation
Es ist eine eindeutige Identifikation der
Fensterelemente gefordert. Für jedes
Fenster sind alle relevanten Produkteigenschaften und
Dokumente digital zu
hinterlegen und dauerhaft zugreifbar zu machen, incl.
der Möglichkeit die
Elemente mittels RFID-Technologie zu identifizieren.
8.3. Anforderungen an Widerstandsfähigkeit bei
Windlast und an
Schlagregendichtheit / Fugendurchlässigkeit
- Die Widerstandsfähigkeit bei Windlast wird nach DIN
EN 12211 geprüft und
nach
DIN EN 12210 klassifiziert.
- Die Schlagregendichtheit muss nach DIN EN 1027
geprüft und nach DIN EN
12208
klassifiziert sein.
- Die Luftdurchlässigkeit muss nach DIN EN 1026
geprüft und nach DIN EN
12207 klassifiziert
sein.
8.4. Anforderung an Schallschutz
Die Einhaltung der geforderten Schalldämmwerte ist auf
Verlangen entweder
durch ein Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle
(z.B. Institut für
Fenstertechnik ift Rosenheim) oder durch die
tabellarische Ermittlung nach DIN
4109-35 nachzuweisen.
8.5. Kunststoff / Stahl
Es sind Kunststoffprofile gemäß RAL-Gütebestimmung
RAL-GZ 716, inkl.
zugehöriges Prüfzeichen und hohem Recyclinganteil
einzusetzen.
Der äußere, sichtbare Profilmantel muss eine
durchgehende gleichmäßige
Farbe aufweisen. Die Profile müssen gemäß
VFF-Merkblatt KU.01 "Visuelle
Beurteilung von Oberflächen von Kunststofffenster- und
Türelementen" frei von
Fremdkörpern, Lunkern, Risse, Blasen und anderen
Fehlstellen sein.
Alle Stahlprofile müssen korrosionsgeschützt sein.
Außenliegende
Verstärkungen sind auch an den Schnittstellen
dauerhaft gegen Korrosion zu
schützen.
8.6. Beschläge
Die Beschläge müssen die Anforderungen nach DIN EN
13126 erfüllen. Die
verwendeten Werkstoffe sind gegen Korrosion zu
schützen. Die Beschläge
müssen nachjustierbar sein und der Einbau hat nach den
Vorgaben des
Beschlagherstellers und/oder des Profilherstellers zu
erfolgen
Das Ecklager von Drehkippbeschlägen muss den Flügel
bei jeder
Bewegungsstellung sicher führen. Die Drehgriffe müssen
an allen Flügeln in
Form und Oberfläche identisch sein, sofern es in der
Positionsbeschreibung
nicht anders angegeben ist.
8.7. Verglasung
Die Verglasung erfolgt als Trockenverglasung mit
Dichtungen, wie unter Punkt
8.8 "Sonstige Materialien" beschrieben. Verglasungen
sind nach den
"Technischen Richtlinien des Institutes des
Glaserhandwerks für
Verglasungstechnik und Fensterbau" vorzunehmen.
Sollten Paneele zum
Einsatz kommen, erfolgt der Einbau sinngemäß, die
Randzonen sind
dampfdicht und druckfest auszuführen. Die Glasdicken
sind nach den geltenden
technischen Regeln (DIN 18008) zu ermitteln. Bei der
Verglasung sind die
Vorschriften der Isolierglashersteller zu beachten.
8.8. Sonstige Materialien
Dichtstoffe, Dichtprofile und
Bauwerksabdichtungsfolien müssen in ihren
Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen, als
auch
alterungsbeständig und, soweit sie direkten
Witterungseinflüssen ausgesetzt
sind, gegen diese beständig sein.
Grundsätzlich sind nur Dichtprofile aus EPDM, Silikon,
RAU-PREN oder
gleichwertig einzusetzen.
Alle verbauten Materialien müssen mit angrenzenden
Baustoffen verträglich
sein.
8.9. Hinweise zur Montage
Der Baukörperanschluss und der Einbau sind nach den
anerkannten Regeln
der Technik zu planen und auszuführen. Die
Anschlussausbildung muss den
Anforderungen aus dem Wärme-, Schall- und
Feuchteschutz gerecht werden.
Äußere Einwirkungen wie z.B. Bauwerksbewegungen dürfen
die
entsprechenden Maßnahmen in ihrer Funktion nicht
beeinträchtigen.
Dabei sind sowohl die DIN 4108-2, DIN 4108-7, DIN 4108
Beiblatt 2 als auch
die Energieeinsparverordnung und der "Leitfaden zur
Planung und Ausführung
der Montage von Fenstern und Haustüren" der
Gütegemeinschaft Fenster und
Haustüren zu beachten.
Alle Befestigungsmittel müssen korrosionsgeschützt
sein und die
Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind zu
beachten.
Die Kräfte in der Fensterebene (Eigenlast) sind über
druckfeste
Unterkonstruktionen aus unverrottbarem Material in das
Bauwerk einzuleiten.
Hohlräume zwischen Baukörper und Element sind mit
isolierendem
Dämmmaterial vollständig auszufüllen. Die
Anschlusskonstruktion muss so
ausgebildet werden, dass ein Feuchteausgleich nach
außen möglich ist.
- Bewitterungsseite: Fugenausbildung dauerelastisch
schlagregendicht
- Raumseitig: Fugenausbildung dauerelastisch luftdicht
Es darf kein bitumenhaltiger Dichtstoff verwendet
werden.
Es dürfen nur nach DIN 18542 geprüfte und
klassifizierte Systeme eingesetzt
werden.
Die Befestigung der Elemente hat nach den
Konstruktionsdetails zu erfolgen.
Es ist darauf zu achten, dass die Befestigungsmittel
die auf das Fenster
einwirkenden Kräfte einwandfrei auf das Bauwerk
übertragen können und die
Bewegung sowohl durch die Wärmeausdehnung der Elemente
als auch durch
die Formänderung des Bauwerkes aufnehmen können. Alle
Befestigungsmittel
müssen korrosionsgeschützt sein. Die
Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers
sind zu beachten.
Dübel, Laschen, Verschraubungen etc. dürfen zur
Abtragung der in der
Fensterebene wirkenden Lasten nur dann verwendet
werden, wenn das
Produkt über einen entsprechenden Nachweis verfügt.
Schwellenanschlüsse müssen dauerhaft gegen Wasser und
aufsteigende
Feuchte abgedichtet werden. Sie sind so auszubilden,
dass Wasser jederzeit
von der Konstruktion nach außen abgeleitet werden
kann. Die Begehbarkeit
muss gewährleistet sein. Sind aufgrund der
Planungsvorgabe die anerkannten
Regeln der Technik gefährdet, hat der Auftragnehmer
gegenüber dem
Auftraggeber schriftlich Bedenken geltend zu machen.
1. Allgemein
01 Vorbereitende Maßnahmen/Abbrucharbeiten
01
Vorbereitende Maßnahmen/Abbrucharbeiten
01.__. 1 Baustelleneinrichtung eigene Leistung NU, inkl. Vorhaltung Baustelleneinrichtung für die vertragsgemäße
Durchführung der
eigenen Leistung einrichten, über die vereinbarte
Leistungszeit
vorhalten, sowie Räumen der Baustelle und
Wiederherstellen
des Geländes einschl. Entfernen von Verunreinigungen.
Folgende Leistungen sind in den Pauschalpreis
einzurechnen:
Lager- und Arbeitsplätze
ggf. erforderliche Verkehrssicherungsmaßnahmen über die
durch den AG zur Verfügung gestellten Flächen im
öffentl.
Straßenland hinaus
der AN hat den für seine Bauleistung erforderlichen
Baustrom ab dem vom AG zur Verfügung gestellten
Hauptbaustromverteiler selbständig zu übernehmen, zu
verteilen und bis zur Verwendungsstelle zu führen
Sanitärcontainer bauseits
alle zur Erbringung der Leistung erforderlichen
Maschinen,
Geräte und Werkzeuge
alle zur Erbringung der Leistung erforderlichen
Hebezeuge
begehbare Abdeckungen
Der AG stellt folgende Baustelleneinrichtung zur
Verfügung:
Ladezone im öffentlichen Straßenland im Bereich der
Parkbuchten vor dem Objekt, inkl. erforderliche
Verkehrs-
sicherung
WC-Anlagen
Gerüst
Bauwasseranschluss
Baustromverteiler
(CEE-Steckdose:2 x 16 A , 1 x 32 A / 400 V
01.__. 1
Baustelleneinrichtung eigene Leistung NU, inkl. Vorhaltung
1,00
psch
01.__. 2 Abbruch Schaufensteranlage 7,75 + 2,40 m inkl. Tür 1,85 x 2,135 m Schaufenster mit Fensterstock aus Metall(Kasten- und
Ver
bundfenster, mit und ohne Kämpfer) mit innerer und
äußerer
Fensterbank ausbauen, Bauschutt entsorgen.
Maße: 7,75 + 2,40 m inkl. Tür 1,85 x 2,135 m
01.__. 2
Abbruch Schaufensteranlage 7,75 + 2,40 m inkl. Tür 1,85 x 2,135 m
1,00
Stk
01.__. 3 Abbruch Schaufensteranlage, Eckelement, (1,25 + 1,60) x 2,40 m Maße: [breite x höhe] [1,25 m + 1,60 m] x 2,40 m
01.__. 3
Abbruch Schaufensteranlage, Eckelement, (1,25 + 1,60) x 2,40 m
W
1,00
Stk
01.__. 4 Abbruch Schaufensteranlage, B x H = 4,77 x 2,40 m Maße: [breite x höhe] 4,77 m x 2,40 m
01.__. 4
Abbruch Schaufensteranlage, B x H = 4,77 x 2,40 m
W
1,00
Stk
01.__. 5 Abbruch Schaufensteranlage inkl. Tür, B x H = 4,05 x 2,40 m Maße: [breite x höhe] 4,05 m x 2,40 m
01.__. 5
Abbruch Schaufensteranlage inkl. Tür, B x H = 4,05 x 2,40 m
W
1,00
Stk
01.__. 6 Abbruch Schaufensteranlage, B x H = 4,05 x 2,40 m Maße: [breite x höhe] 4,05 x 2,40 m
01.__. 6
Abbruch Schaufensteranlage, B x H = 4,05 x 2,40 m
W
1,00
Stk
01.__. 7 Abbruch Schaufensteranlage mit integrierter Tür, B x H = 4,90 x 2,40 m Maße: [breite x höhe] 4,90 x 2,40 m
01.__. 7
Abbruch Schaufensteranlage mit integrierter Tür, B x H = 4,90 x 2,40 m
W
1,00
Stk.
01.__. 8 Abbruch Schaufensteranlage B x H = 3,10 x 2,40 m Maße: [breite x höhe] 3,10 x 2,40 m
01.__. 8
Abbruch Schaufensteranlage B x H = 3,10 x 2,40 m
W
1,00
Stk
01.__. 9 Rückbau Markisen und Übergabe an Mieter Rückbau einer mietereigenen Balkonmarkise mit einer
Breite
von ca. 2,51 m.
Die Markise ist vollständig und fachgerecht zu
demontieren. Der
Ausbau hat sorgfältig und ohne Beschädigung der Markise
sowie der zugehörigen Bauteile zu erfolgen.
Die demontierte Markise ist dem Mieter vollständig zu
übergeben.
01.__. 9
Rückbau Markisen und Übergabe an Mieter
4,00
Stk
01.__. 10 Entsorgung Markise Fachgerechte Entsorgung der in vorgenannter Position
demontierter Markise.
01.__. 10
Entsorgung Markise
E
3,00
Stk
01.__. 11 Abbruch Hauseingangstür, B x H = ca. 1,30 x 2,51 m Demontage und fachgerechte Entsorgung der bestehende
Haustüranlage, inkl. provisorische Konstruktion zur
Aufrechterhaltung der Klingelanlage.
Auszubauen sind das Türblatt, als auch das Oberlicht
und die
zugehörige Zarge.
Das vorhandene Klingeltableau ist in derart zwischen zu
sichern, dass die Aufrechterhaltung der
Funktionsfähigkeit bis
zum Einbau der neuen Gegensprechanlage gewährleistet.
Material: Stahl-Glas-Konstruktion
Rohbaumaß: B x H bis 1,30 x 2,51 m
Es sei nochmal gesagt, dass der Bauablauf mit den
Gewerk der
Fenster und Türen abzustimmen ist.
01.__. 11
Abbruch Hauseingangstür, B x H = ca. 1,30 x 2,51 m
2,00
Stk
01.__. 12 Abbruch Gartenzugangstür, B x H = 1,135 x 1,99 m Demontage und fachgerechte Entsorgung einer
Gartenzugangstür, inkl. zugehöriger Zarge.
Material: Holzkonstruktion
Türblatt mit Glasausschnitt
Rohbaumaß: B x H bis ca. 1,135 x 1,99 m
01.__. 12
Abbruch Gartenzugangstür, B x H = 1,135 x 1,99 m
3,00
Stk
01.__. 13 Abbruch Stahltür 1,01 x 2,135 m Demontage und fachgerechte Entsorgung einer Stahltür,
inkl.
zugehöriger Zarge.
Material: Stahltür und Stahlzarge
Ort: 1 x EG Hofseitig, 2 x Dachausstieg
Rohbaumaß: B x H bis ca. 1,01 x 2,135 m
01.__. 13
Abbruch Stahltür 1,01 x 2,135 m
3,00
Stk
01.__. 14 Vergrößerung Fensterleibung im Mauerwerk Leibung in bestehender Außenwand aus Mauerwerk durch
geradlinigen und ebenen Sägeschnitt vergrößern. Abtrag
des
Mauerwerks entlang der Leibung bis max. 5 cm je lfm.
Mauerwerksstärke: bis 30 cm
Die Leistung umfasst:
- Herstellen eines sauberen, lot- und fluchtgerechten
Schnitts im
Mauerwerk
- Ausbau und Entfernen des anfallenden Mauerwerks
- Laden, Abtransport und fachgerechte Entsorgung des
anfallenden Bauschutts
- Reinigen der Schnittfläche
- Herstellen eines Glattstrichs aus Mörtel zur
Begradigung der
Schnittfläche als Untergrund für den nachfolgenden
Fenster-
einbau
Abrechnung nach laufendem Meter bearbeiteter Leibung.
01.__. 14
Vergrößerung Fensterleibung im Mauerwerk
40,00
lfm
02 Schaufensteranlagen
02
Schaufensteranlagen
02.__. 1 Schaufensteranlage 7,75 x 2,40 m inkl. Tür 1,85 x 2,135 m Abmessungen: Breite 7,75 m + 2 x 0,60 m
Höhe 2,40 m
Liefern und fachgerechtes Montieren einer
wärmegedämmten
Aluminium-Fenster- und Türelementanlage in
Bestandsfassade
einschließlich aller erforderlichen Neben-, Anschluss-
und
Anpassungsarbeiten.
Ausführung als Pfosten-Riegel- bzw.
Aluminium-Profilsystem
Schüco AWS 75 SI+ optimized oder technisch
gleichwertig,
bestehend aus:
Dreifach-Wärmeschutzverglasung, Glasaufbau wie folgt:
Außenscheibe: ESG, mit Sonnenschutzbeschichtung
Mittelscheibe: Float
Innenscheibe: VSG
Nachweis der geforderten Wärmeschutzwerte sowie der
Glasaufbauten durch Herstellerunterlagen.
Wärmegedämmten Blindfeldern mit gedämmter
Aluminium-Sandwichfüllung,
Aluminium-Außentüranlage,
öffenbarem Oberlicht (Kippflügel),
sämtlichen Anschluss-, Kopplungs-, Befestigungs- und
Dichtprofilen.
Technische Anforderungen
Fensterprofil Uf/Uw gemäß Systemnachweis.
Wärmedurchgangskoeffizient der Festverglasungen und
Blindfelder: Uw = 0,95 W/m²K.
Wärmedurchgangskoeffizient der Türanlage: Ud = 1,30
W/m²K.
Dreifach-Wärmeschutzverglasung.
Nachweis der geforderten Wärmeschutzwerte durch
Herstellerunterlagen.
Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit und
Widerstand
gegen Windlast entsprechend den Anforderungen des
Gebäudestandortes und den geltenden Normen.
Türanlage
Außen öffnende Aluminiumtür mit:
Panikschloss,
Widerstandsklasse RC2,
Obentürschließer mit Feststellfunktion,
Drückergarnitur innen,
Edelstahl-Stoßgriff außen,
sämtlichen Beschlägen, Schließteilen und Befestigungen.
Oberlicht
Oberlicht als nach innen öffnender Kippflügel mit
vollständiger
Beschlagstechnik einschließlich Bedien- und
Verriegelungseinrichtungen.
Blindfelder
Gedämmte Aluminium-Sandwichpaneele einschließlich
erforderlicher Hinterdämmung im Anschlussbereich an
vorhandene Brüstungen und Bestandsbauteile zur
wärmebrückenminimierten Ausbildung der Anschlüsse.
Sonnenschutzvorbereitung
Liefern und montieren von Schwerlastkonsolen zur
Aufnahme
einer bauseits bzw. gesondert ausgeschriebenen
Markisenanlage, einschließlich statisch erforderlicher
Befestigungs- und Lastabtragungselemente. Bemessung
nach
Herstellervorgaben, statischen Erfordernissen sowie
örtlichem
Aufmaß.
Bodenanschluss
Einbau eines verzinkten Maschenrostes einschließlich
Stahlzarge im Türbereich, Rosthöhe ca. 20 mm,
einschließlich
erforderlicher Anpassungsarbeiten am vorhandenen
Estrich,
Herstellen der Anschlussflächen sowie Abdichtung der
Anschlussbereiche.
Anschlüsse und Montage
Einschließlich:
Aufmaß am Bestand,
Prüfung der vorhandenen Konstruktionen und
Anschlussbereiche,
aller Befestigungsmittel,
wärmebrückenminimierter Anschlussausbildung,
innerer luftdichter Ebene,
mittlerer Dämmebene,
äußerer schlagregendichter Ebene,
dauerelastischer Versiegelungen,
Anschluss an angrenzende Bauteile,
Ausgleich von üblichen Bautoleranzen,
Transport, Hebezeuge und Montagehilfen.
Normen und Regelwerke
Ausführung gemäß:
DIN EN 14351-1,
DIN 4108,
DIN 18055,
Montageleitfaden der RAL-Gütegemeinschaft Fenster,
Fassaden und Haustüren,
allgemein anerkannten Regeln der Technik,
Herstellerrichtlinien der verwendeten Systeme.
Nachweis der Wärmeschutz-, Luftdichtheits-,
Schlagregen- und
Windlastanforderungen ist Bestandteil der Leistung.
02.__. 1
Schaufensteranlage 7,75 x 2,40 m inkl. Tür 1,85 x 2,135 m
1,00
Stk.
02.__. 2 Schaufensteranlage, Eckelement, (1,25 + 1,60) x 2,40 m Maße: [breite x höhe] [1,25 m + 1,60 m] x 2,40 m
02.__. 2
Schaufensteranlage, Eckelement, (1,25 + 1,60) x 2,40 m
W
1,00
Stk.
02.__. 3 Schaufensteranlage, B x H = 4,77 x 2,40 m Maße: [breite x höhe] 4,77 m x 2,40 m
02.__. 3
Schaufensteranlage, B x H = 4,77 x 2,40 m
W
1,00
Stk.
02.__. 4 Schaufensteranlage inkl. Tür, B x H = 4,05 x 2,40 m Gewerbeeinheit mitte
Fensterelement inkl. integrierter Tür
Länge: ca. 4,77 m
Höhe: ca. 2,40 m
Tür: 1,01 x 2,135 m
02.__. 4
Schaufensteranlage inkl. Tür, B x H = 4,05 x 2,40 m
W
1,00
Stk.
02.__. 5 Schaufensteranlage, B x H = 4,05 x 2,40 m Gewerbeeinheit mitte
wie Position zuvor, bloß mit folgenden Maßen:
Fensterelement inkl. integrierter Tür
Länge: ca. 4,05 m
Höhe: ca. 2,40 m
02.__. 5
Schaufensteranlage, B x H = 4,05 x 2,40 m
W
1,00
Stk
02.__. 6 Schaufensteranlage mit integrierter Tür, B x H = 4,90 x 2,40 m Gewerbeeinheit rechts
wie Position zuvor, bloß mit folgenden Maßen:
Fensterelement inkl. integrierter Tür
Länge: ca. 4,90 m + 2 x 0,70 m
Höhe: ca. 2,40 m
Tür: 1,01 x 2,135 m
02.__. 6
Schaufensteranlage mit integrierter Tür, B x H = 4,90 x 2,40 m
W
1,00
Stk.
02.__. 7 Schaufensteranlage B x H = 3,10 x 2,40 m Gewerbeeinheit rechts
wie Position zuvor, bloß mit folgenden Maßen:
Fensterelement
Länge: ca. 3,10 m
Höhe: ca. 2,40 m
02.__. 7
Schaufensteranlage B x H = 3,10 x 2,40 m
W
1,00
Stk.
02.__. 8 Innenfensterbank, Werzalit Compact oder gleichwertig innenliegender Fensterbank aus Birke oder
gleichwertig, Dicke
20 mm, gespachtelt, geschliffen und deckend lackiert,
außenliegender Aluminiumfensterbank, pulverbeschichtet,
Farbton nach Architektenvorgabe, mit seitlichen
Bordstücken,
Gefälle ca. 6°, einschließlich aller Anschluss- und
Dichtungsarbeiten.
Brüstungs- und Anpassungsarbeiten
Herstellen bzw. Ergänzen von Brüstungsbereichen gemäß
Detailplanung aus Kalksandsteinmauerwerk, Dicke 24 cm,
einschließlich Vermörtelung, Anpassung an den Bestand
und
Vorbereitung der Anschlussflächen.
02.__. 8
Innenfensterbank, Werzalit Compact oder gleichwertig
26,49
m
02.__. 9 Anarbeitung Fensterleibungen Vorbereiten des Untergrundes der vorhandenen
Putzflächen
durch fachgerechtes Entfernen von groben
Verunreinigungen
wie Staub, Schmutz, Mörtelresten sowie losen und
haftmindernden Bestandteilen.
Ausbruchstellen und Fehlstellen sind fachgerecht zu
schließen.
Hierzu gehören das Reinigen der Schadstellen, das
Verfüllen
mit geeignetem Putzmaterial sowie das Herstellen eines
ebenen
Glattstrichs.
Anschließend sind die bearbeiteten Flächen mit
geeignetem,
systemkonformem Material zu grundieren.
Liefern und ansatzfreies Verarbeiten von
Raufasertapete auf
den vorbereiteten Untergründen gemäß
Herstellervorschriften
und den anerkannten Regeln der Technik.
Ohne vorhandene Tapete: Flächen spachteln und glätten.
Ausführen eines deckenden Anstrichsystems bestehend aus
Zwischen- und Schlussbeschichtung mit
Dispersionsfarbe. Die
Beschichtung ist gleichmäßig, streifenfrei und deckend
herzustellen.
Farbton: weiß
Leibungstiefe: bis 30 cm
02.__. 9
Anarbeitung Fensterleibungen
60,00
lfm
03 Türen
03
Türen
03.__. 1 Haustüranlage, B x H = 1.135 x 2.135 mm Lieferung und fachgerechter Einbau eines
Alu-Tür-Elements als
Hauseingangstür, wie folgt:
Außen flächenbündige Türkonstruktion mit außen
umlaufender
7 mm Schattenfuge. 5-Kammer-Profilaufbau, symmetrisch
angeordnet, bestehend aus drei Aluminiumschalen die
mittels
spezieller Isolierstege ohne Dämmschäume verbunden
sind.
Die Türflügelprofile sind als Hybridverbund mit einem
großen
schubfesten Anteil zwischen Innen- und Mittelschale
sowie einer
entkoppelten Außenschale als "schubloser Verbund"
auszuführen. Die Entkopplung erfolgt zwischen der
äußeren
Aluminiumhalbschale und dem Isoliersteg zur
Verringerung des
Bi-Metall-Effekts. Die Türflügel sind mit einem
4-seitig
umlaufenden, auf Gehrung gefertigten Flügelprofil
auszuführen.
Abdichtung über eine Mitteldichtungs- und zwei
Anschlagdichtungsebenen. Beschlagsmontage in der
Aluminium-Mittelschale, nicht im Isoliersteg.
Profilbautiefen: Blendrahmen, Pfosten, Riegel: 75 mm
Flügelrahmen (Tür): 75 mm
Profilansichtsbreiten:
Einsatzblendrahmen nach innen öffnende Tür: 63 mm
Einsatzblendrahmen nach außen öffnende Tür: 37 mm
Blendrahmen / Sockel, unten: 127 mm
Sockel, unten: 157 mm
Blendrahmen, seitlich und oben: 76 mm
Pfosten: 108 mm
Riegel: 108 mm
Flügelrahmen, nach innen öffnend: 87 mm
Flügelprofil unten: 149 + 8 mm, absenkbare
Bodentürdichtung
Baurichtmaße: Breite ca. 1.135 mm
Höhe ca. 2.135 mm
1-flg. NA Tür nach DIN EN 179 7 1125
Funktion: E
Schloss: Mehrfachverriegelung, Integration in die
vorhandene
Schließanlage des Gebäudes
Betätigung: nach Wahl des AG gemäß
Bemusterungsliste
Türaufschlag: Flächenbündig
Verglasung: Oberlichtfenster
U-Wert: = 1,30 W/m²K
Einbruchschutz RC 2
Obertürschließer GEZE TS 5000 I ECline
Farbe: nach Wahl des AG
Die Schließzylinder sind in die bestehende
Schließanlage zu
integrieren. Pro Mietpartei ist mindestens ein
Schlüsselsatz
vorzusehen; bei insgesamt 19 Mietparteien (9 im linken
Treppenhaus, 10 im rechten Treppenhaus) sind
entsprechend
mindestens 19 Schlüsselsätze zu liefern.
Produkt: Schüco AD 75 UP oder gleichwertig.
03.__. 1
Haustüranlage, B x H = 1.135 x 2.135 mm
2,00
Stk.
03.__. 2 Zulage HE-Tür Einbruchschutz RC 2 Straßenseite Zulage auf Grundpositionen für die Ausführung in RC 2
N.
Widerstandsklasse: RC 2 N nach DIN EN 1627
Beschläge: Umlaufende Pilzkopfverriegelung, inkl.
Sicherheitsstahlschließbleche, die ein
Aufhebeln verhindern.
Ausführungsort: Straßenseite
03.__. 2
Zulage HE-Tür Einbruchschutz RC 2 Straßenseite
2,00
Stk
03.__. 3 Gartenzugangstür, Stahl, B x H = 1.135 x 1.990 mm Lieferung und fachgerechte Montage eines einbaufertigen
Stahltür-Elements, 1-flüglig, nach außen öffnend.
Flügelüberdeckenddes, thermisch getrenntes
Stahl-Türblatt.
4-seitig doppelte Dichtungsebene am Türblatt, 3-seitig
in der
Zarge, Sicherungsleiste auf der Bandseite.
Türblattstärke: 65 mm
Schloß: Einsteckschloss
Oberfläche: beidseitig lackiert nach RAL Farbkarte
seidenmatt
Verglasung: 3 Scheiben Isolierglas, VSG
Betätigung: nach Wahl des AG,
Vorgaben Gemäß Bemusterungsliste
Rohbauöffnung: Breite ca. 1.135 mm
Höhe ca. 1.990 mm
U-Wert: 1,30 W/m2K
Einbruchhemmung: RC 2
Obentürschließer: Hörmann Obentürschließer HDC 35
Produkt: Türsystem MZ Thermo 65 THP 015
oder gleichwertig
03.__. 3
Gartenzugangstür, Stahl, B x H = 1.135 x 1.990 mm
2,00
Stk
03.__. 4 Gartenzugangstür, Stahl, T30, B x H = 885 x 1.990 mm Lieferung und fachgerechte Montage eines einbaufertigen
Stahltür-Elements, 1-flüglig und feuerhemmend (T30).
Flügelüberdeckendes, thermisch getrenntes
Stahl-Türblatt
(Mineralfaserplatte).
4-seitig doppelte Dichtungsebene am Türblatt, 3-seitig
in der
Zarge.
Türblattstärke: 65 mm
Schloß: Mehrfachverriegelung
Oberfläche: beidseitig lackiert nach RAL Farbkarte
seidenmatt
Betätigung: Wechselgarnitur
Rohbauöffnung: Breite ca. 1.135 mm
Höhe ca. 1.990 mm
U-Wert: 1,30 W/m2K
Einbruchhemmung: RC 2
Brandschutzanforderung: T 30
Obentürschließer: Hörmann Obentürschließer HDC 35
Ausführungsort: Hof, EG, Gewerbe
Produkt: Hörmann FS Thermo65 Stahltür
oder gleichwertig
03.__. 4
Gartenzugangstür, Stahl, T30, B x H = 885 x 1.990 mm
1,00
Stk
03.__. 5 Stahltür, 1,01 x 2,135 m, wärmegedämmt Wärmegedämmte einflügelige Stahltür, doppelwandig.
Anschlagart DIN links. Flächenbündiges Türblatt ohne
Bandprägung. Türblatt und Zarge verzinkt und grundiert
ähnlich
RAL9002 Grauweiß. Türblatt 62 mm dick, 3-seitig
gefälzt,
Blechdicke 1,0 mm. Eckzarge 1,5/2,0 mm dick, mit
dreiseitiger
Dichtung.
Einsteckschloss mit Wechsel, pz-gelocht, Integration
in die
vorhandene Schließanlage des Gebäudes.
Kunststoff-Drückergarnitur schwarz. Drückerfestdrehbar
gelagert mit Buntbart-Einsatz und 1 Bb-Schlüssel, 1
Sicherungszapfen. 2 Konstruktionsbänder mit Kugellager.
Ausgleichsringe zur Höhenregulierung.
Anzahl Schlüssel: 19 Stk. (für alle Mietparteien, 9 im
linken und
10 im rechten Treppenhaus).
Rohbaumaß: Breite 1.010 mm / Höhe 2.135 m
Ausstattung: Panikschloss
Einbauort: TH-Überfahrt
Fabrikat: Teckentrup Mehrzwecktür DW 62-1 ISO+ oder
gleichwertig.
03.__. 5
Stahltür, 1,01 x 2,135 m, wärmegedämmt
4,00
Stk
03.__. 6 Zulage für Einbruchschutz RC 2 für HE-Tür Hofseite & Kellertür Zulage auf Grundpositionen für die Ausführung in RC 2
N.
Widerstandsklasse: RC 2 N nach DIN EN 1627
Beschläge: Umlaufende Pilzkopfverriegelung, inkl.
Sicherheitsstahlschließbleche, die ein
Aufhebeln verhindern.
Griff: Abschließbarer Fenstergriff
Ausführungsort: Hofseite, Keller
03.__. 6
Zulage für Einbruchschutz RC 2 für HE-Tür Hofseite & Kellertür
6,00
Stk
04 Gegensprechanlage für 10 Mietparteien
04
Gegensprechanlage für 10 Mietparteien
Systembeschreibung Gegensprechanlage
Die nachfolgende Beschreibung gilt als Grundlage für
die
Ausschreibung und Ausführung der Gegensprechanlage in
beiden Treppenhäusern. Vor Ausführungsbeginn ist durch
einen
qualifizierten Elektrofachbetrieb zu prüfen, ob die
bestehende
Klingelanlage auf das neue System aufrüstbar ist.
Bestandsprüfung / Voraussetzungen:
Es wird davon ausgegangen, dass je Treppenhaus eine
verlegte Zweidrahtleitung vorhanden ist, die für die
Signalübertragung und Spannungsversorgung des neuen
Systems genutzt werden kann. Die Kompatibilität der
vorhandenen Leitungen mit dem neuen System ist vor
Ausführung zu prüfen und zu bestätigen. Sollte eine
Aufrüstung
der Bestandsanlage möglich sein, ist diese der
Neuinstallation
vorzuziehen.
Hauptposition Audio, 2-Draht-Bus:
Audio-Gegensprechanlage, ohne Video
Technik: 2-Draht-Bus
Funktion: Sprechen, Hören, Türöffner elektrisch,
Mithörsperre
Türstation (Außen):
Montage: Unterputz, Schutzart mind. IP44
Material Frontplatte: Aluminium, eloxiert
Ruftaster je Mieterpartei mit beleuchteten
Namensschildern,
ohne Werkzeug austauschbar
Beschriftung gem. Herstellervorgabe
Anzahl Ruftaster:
Linkes Treppenhaus: 9 Klingel-Einheiten
Rechtes Treppenhaus: 10 Klingel-Einheiten
Wohnungsstationen: Sofern die vorhandenen
Freisprechgeräte
bzw. Hörer mit dem neuen System kompatibel sind, sind
diese
zu erhalten und weiterzuverwenden. Andernfalls erfolgt
der
Austausch nach Wahl des AG.
Arztpraxis Türöffnung Tresenbereich:
Die Arztpraxis verfügt über einen ein- und
ausschaltbaren
automatischen Türsummer am Empfangstresen, mit dem die
Haustür von innen geöffnet werden kann. Diese Funktion
ist bei
der neuen Gegensprechanlage zu erhalten bzw. in das
neue
System zu integrieren.
Elektrischer Türöffner je Eingang, kompatibel mit dem
Gegensprechsystem, Ausführung gem. Herstellervorgabe.
Zulageposition 1 Audio, IP-Netzwerk (beide
Treppenhäuser, pauschal):
Sofern je Treppenhaus eine verlegte IP-Netzwerkleitung
vorhanden ist, ist die Anlage alternativ auf Basis
eines
IP-gestützten Türkommunikationssystems auszuführen.
Ausführung wie Hauptposition, jedoch mit folgenden
Abweichungen:
Technik: IP-Netzwerk (LAN)
Funktion: Sprechen, Hören, Türöffner elektrisch,
Mithörsperre
Wohnungsstationen: wie Hauptposition (Bestand erhalten
sofern kompatibel, andernfalls nach Wahl AG)
Zulageposition 2 Video, IP-Netzwerk (beide
Treppenhäuser, pauschal):
Erweiterung der Zulageposition 1 um Videofunktion, wie
folgt:
Technik: IP-Netzwerk (LAN)
Funktion: Sprechen, Hören, Sehen, Türöffner elektrisch,
Mithörsperre
Kamera: 1 Farbkamera je Eingang, Unterputz, Schutzart
mind. IP44, Weitwinkelobjektiv
Wohnungsstation: Monitor-Freisprechgerät je
Mieterpartei,
Unterputz, Farb-Display, Türöffnerfunktion
Anzahl Monitore: 19 Stk. gesamt (9 linkes TH + 10
rechtes
TH)
Elektrischer Türöffner je Eingang, kompatibel mit dem
Gegensprechsystem, Ausführung gem. Herstellervorgabe.
Systembeschreibung Gegensprechanlage
04.__. 1 Vario UP-Unterputzgehäuse, 4-modulig, inkl. Montagerahmen
Außenstation
Eingangsbereich Lieferung und fachgerechte Montage eines
Unterputz-Gehäuses (UP-Gehäuse) für Siedle
Vario-Türsprechanlagen o.glw., geeignet zur Aufnahme
von 4
Funktionsmodulen, inkl. zugehörigem Montagerahmen.
Technische Anforderungen:
- System: Vario-Bussystem (2-Draht-Bus-Technik)
- Einbauart: Unterputz (UP)
- Kapazität: 4 Module
- Material Frontplatte: Aluminium, eloxiert
- Montagerahmen: im Lieferumfang enthalten
- Schutzart: mindestens IP 44 (Außenbereich)
Leistungsumfang:
- Lieferung des UP-Gehäuses inkl. Montagerahmen
- Einbau in vorbereitete Unterputzdose /
Maueraussparung im
Eingangsbereich
- Ausrichtung und Befestigung gemäß Herstellervorgabe
- Anschluss an das vorhandene 2-Draht-Bussystem
- Einschluss aller erforderlichen Kleinmaterialien und
Befestigungsmittel
Normen und Vorschriften:
- VOB/C DIN 18382 (Niederspannungsanlagen)
- DIN VDE 0800-1 (Fernmeldetechnik Allgemeine
Anforderungen)
- DIN 18015-1 (Elektrische Anlagen in Wohngebäuden)
- Montage nach Herstellervorschriften und anerkannten
Regeln
der Technik
04.__. 1
Vario UP-Unterputzgehäuse, 4-modulig, inkl. Montagerahmen
Außenstation
Eingangsbereich
2,00
St
04.__. 2 Vario UP-Unterputzgehäuse, 2-modulig, inkl. Montagerahmen
Außenstation
Eingangsbereich Lieferung und fachgerechte Montage eines
Unterputz-Gehäuses (UP-Gehäuse) für Siedle
Vario-Türsprechanlagen o.glw., geeignet zur Aufnahme
von 4
Funktionsmodulen, inkl. zugehörigem Montagerahmen.
Technische Anforderungen:
- System: Vario-Bussystem (2-Draht-Bus-Technik)
- Einbauart: Unterputz (UP)
- Kapazität: 2 Module
- Material Frontplatte: Aluminium, eloxiert
- Montagerahmen: im Lieferumfang enthalten
- Schutzart: mindestens IP 44 (Außenbereich)
Leistungsumfang:
- Lieferung des UP-Gehäuses inkl. Montagerahmen
- Einbau in vorbereitete Unterputzdose /
Maueraussparung im
Eingangsbereich
- Ausrichtung und Befestigung gemäß Herstellervorgabe
- Anschluss an das vorhandene 2-Draht-Bussystem
- Einschluss aller erforderlichen Kleinmaterialien und
Befestigungsmittel
Normen und Vorschriften:
- VOB/C DIN 18382 (Niederspannungsanlagen)
- DIN VDE 0800-1 (Fernmeldetechnik Allgemeine
Anforderungen)
- DIN 18015-1 (Elektrische Anlagen in Wohngebäuden)
- Montage nach Herstellervorschriften und anerkannten
Regeln
der Technik
04.__. 2
Vario UP-Unterputzgehäuse, 2-modulig, inkl. Montagerahmen
Außenstation
Eingangsbereich
2,00
St
04.__. 3 Vario Bus-Tastenmodul, 4 beleuchtete Namensschilder Außenstation Lieferung und fachgerechter Einbau von Siedle Vario
Bus-Tastenmodulen o.glw. mit je 4 beleuchteten
Namensschildern, zur Montage in das unter Pos. 04.01.1
beschriebene UP-Gehäuse.
Technische Anforderungen:
- System: Vario-Bussystem (2-Draht-Bus-Technik,
adersparend)
- Anzahl Rufstellen je Modul: 4
- Namensschildbeleuchtung: integriert, beleuchtet
- Namensschilder: beschriftbar, austauschbar
- Kompatibilität: Vario UP-Gehäuse 4-modulig
- Ausführung: passend zum Systemkonzept Schüco AD75 UP
(Kompatibilität bauseits zu prüfen)
Leistungsumfang:
- Lieferung von 4 Tastenmodulen à 4 Namensschilder (= 8
Rufstellen)
- Einbau und Verdrahtung im UP-Gehäuse (Pos. 04.01.1)
- Anschluss an den 2-Draht-Bus
- Beschriftung der Namensschilder nach
Mieterverzeichnis
(bauseits zu stellen)
- Funktionsprüfung aller Ruftasten nach Montage
- Einschluss aller erforderlichen Kleinmaterialien
04.__. 3
Vario Bus-Tastenmodul, 4 beleuchtete Namensschilder Außenstation
4,00
St
04.__. 4 Vario Bus-Tastenmodul, 2 beleuchtete Namensschilder Außenstation Lieferung und fachgerechter Einbau eines Siedle Vario
Bus-Tastenmoduls o.glw. mit 2 beleuchteten
Namensschildern,
zur Montage in das unter Pos. 04.01.1 beschriebene
UP-Gehäuse. Zusammen mit Pos. 04.01.2 ergibt sich eine
Gesamtbelegung von 10 Rufstellen für 10 Mietparteien.
Technische Anforderungen:
- System: Vario-Bussystem (2-Draht-Bus-Technik,
adersparend)
- Anzahl Rufstellen je Modul: 2
- Namensschildbeleuchtung: integriert, beleuchtet
- Namensschilder: beschriftbar, austauschbar
- Kompatibilität: Vario UP-Gehäuse 4-modulig
Leistungsumfang:
- Lieferung des Tastenmoduls mit 2 Namensschildern (= 2
Rufstellen)
- Einbau und Verdrahtung im UP-Gehäuse (Pos. 04.01.1)
- Anschluss an den 2-Draht-Bus
- Beschriftung der Namensschilder nach
Mieterverzeichnis
(bauseits zu stellen)
- Funktionsprüfung nach Montage
- Einschluss aller erforderlichen Kleinmaterialien
Normen und Vorschriften:
- VOB/C DIN 18382 (Niederspannungsanlagen)
- DIN VDE 0800-1 (Fernmeldetechnik Allgemeine
Anforderungen)
- Montage nach Herstellervorschriften und anerkannten
Regeln
der Technik
04.__. 4
Vario Bus-Tastenmodul, 2 beleuchtete Namensschilder Außenstation
2,00
St
04.__. 5 Vario Türlautsprechermodul, adersparend Sprechmodul Außenstation Lieferung und fachgerechter Einbau eines Siedle Vario
Türlautsprechermoduls o.glw. in adersparender
Ausführung
(2-Draht-Bus-Technik), zur Montage in das unter Pos.
04.01.1
beschriebene UP-Gehäuse. Das Modul übernimmt die
Sprechfunktion (Sprechen/Hören) an der Außenstation mit
integrierter Mithörsperre.
Technische Anforderungen:
- System: Vario-Bussystem, adersparend (2-Draht)
- Funktion: Sprechen, Hören, Mithörsperre
- Kompatibilität: Vario UP-Gehäuse 4-modulig
- Schutzart: geeignet für Außenbereich (mindestens IP
44)
Leistungsumfang:
- Lieferung des Türlautsprechermoduls
- Einbau und elektrischer Anschluss im UP-Gehäuse (Pos.
04.01.1)
- Anschluss an das 2-Draht-Bussystem
- Funktionsprüfung (Sprechen/Hören/Mithörsperre) nach
Montage
- Einschluss aller erforderlichen Kleinmaterialien
Normen und Vorschriften:
- VOB/C DIN 18382 (Niederspannungsanlagen)
- DIN VDE 0800-1 (Fernmeldetechnik Allgemeine
Anforderungen)
- Montage nach Herstellervorschriften und anerkannten
Regeln
der Technik
04.__. 5
Vario Türlautsprechermodul, adersparend Sprechmodul Außenstation
2,00
St
04.__. 6 Befestigung UP-Gehäuse in Hohlwand Montagezubehör Außenstation Lieferung und fachgerechte Montage des erforderlichen
Befestigungszubehörs für das Siedle Vario UP-Gehäuse
o.glw.
(Pos. 04.01.1) in einer Hohlwandkonstruktion.
Technische Anforderungen:
- Ausführung: Befestigung in Hohlwand (z. B.
Gipskarton-Ständerwand)
- Kompatibilität: Vario UP-Gehäuse 4-modulig
- Lastaufnahme: geeignet für das Gehäusegewicht inkl.
aller
Module
Leistungsumfang:
- Lieferung des herstellerspezifischen
Befestigungssatzes für
Hohlwandmontage
- Einbau und Befestigung des UP-Gehäuses in der
Hohlwand
gemäß Herstellerangaben
- Ausrichtung (waagerecht/lotrecht) und sichere
Fixierung
- Einschluss aller erforderlichen Dübel, Schrauben und
Kleinmaterialien
Hinweis: Sollte die Wandkonstruktion eine Montage in
Schalung
erfordern, ist stattdessen
die Position 'Befestigung UP-Gehäuse in Schalung'
anzusetzen
(Abstimmung vor Ort erforderlich).
Normen und Vorschriften:
- VOB/C DIN 18382 (Niederspannungsanlagen)
- Montage nach Herstellervorschriften und anerkannten
Regeln
der Technik
04.__. 6
Befestigung UP-Gehäuse in Hohlwand Montagezubehör Außenstation
2,00
St
04.__. 7 Bus-Türsprechhaustelefon Standard Innensprechstelle je Wohneinheit
(10 Stück) Lieferung und fachgerechte Montage von
Bus-Türsprechhaustelefonen in Standard-Ausführung als
Innensprechstellen, je 1 Stück pro Wohneinheit, für
insgesamt
10 Mietparteien.
Technische Anforderungen:
- System: 2-Draht-Bus-Technik
- Funktion: Sprechen, Hören, Türöffner-Bedienung,
Mithörsperre
- Kompatibilität: passend zur Außenstation
Vario-Bussystem
(Pos. 04.01.104.01.4)
- Montageform: Unterputz (UP) in vorbereitete
Unterputzdose
(bauseits)
Leistungsumfang:
- Lieferung von 10 Bus-Türsprechhaustelefonen Standard
- Montage in vorbereitete UP-Gerätedose je Wohneinheit
(bauseits beigestellt)
- Elektrischer Anschluss an das 2-Draht-Bussystem
- Adressierung/Konfiguration jeder Innensprechstelle
der
zugehörigen Rufstelle an der Außenstation
- Funktionsprüfung Sprechen, Hören, Türöffner für jede
Einheit
- Einschluss aller erforderlichen Kleinmaterialien und
Befestigungsmittel
Normen und Vorschriften:
- VOB/C DIN 18382 (Niederspannungsanlagen)
- DIN VDE 0800-1 (Fernmeldetechnik Allgemeine
Anforderungen)
- DIN 18015-1 (Elektrische Anlagen in Wohngebäuden)
- Montage nach Herstellervorschriften und anerkannten
Regeln
der Technik
04.__. 7
Bus-Türsprechhaustelefon Standard Innensprechstelle je Wohneinheit
(10 Stück)
19,00
St
04.__. 8 UP-Gehäuse mit Rahmen für Systemhaustelefon Unterputzdose
Innenstation Lieferung und fachgerechte Montage von
Unterputzgehäusen
inkl. Rahmen für die Innen-Systemhaustelefone (Pos.
04.01.6),
je 1 Stück pro Wohneinheit bzw. Gewerbeeinheit
Technische Anforderungen:
- Ausführung: Unterputz (UP), inkl. Montagerahmen
- Kompatibilität: passend zum Bus-Türsprechhaustelefon
Standard (Pos. 04.01.6)
- Oberfläche: gemäß Systemvorgabe des Herstellers
Leistungsumfang:
- Lieferung von 10 Siedler Vario UP-Gehäusen o.glw.
inkl.
Rahmen
- Einbau in vorbereitete Maueraussparung /
Unterputzdose je
Wohneinheit
- Ausrichtung und Befestigung gemäß Herstellerangaben
- Vorbereitung für den Einbau des Haustelefons (Pos.
04.01.6)
- Einschluss aller erforderlichen Kleinmaterialien und
Befestigungsmittel
Normen und Vorschriften:
- VOB/C DIN 18382 (Niederspannungsanlagen)
- DIN 18015-1 (Elektrische Anlagen in Wohngebäuden)
- Montage nach Herstellervorschriften und anerkannten
Regeln
der Technik
04.__. 8
UP-Gehäuse mit Rahmen für Systemhaustelefon Unterputzdose
Innenstation
19,00
St
04.__. 9 Türöffner ohne Entriegelung elektrischer Türöffner Hauseingangstür Lieferung und fachgerechter Einbau eines elektrischen
Türöffners ohne Selbstentriegelungsfunktion für die
Hauseingangstür, steuerbar über die Innensprechstellen
der
Gegensprechanlage.
Technische Anforderungen:
- Typ: elektrischer Türöffner ohne Entriegelung
(Ruhestromprinzip oder Arbeitsstromprinzip gemäß
Herstellerangabe)
- Ansteuerung: über Busnetzgerät der Gegensprechanlage
- Kompatibel mit dem vorhandenen Türschloss (bauseits,
Kompatibilität vor Ort zu prüfen)
- Spannungsversorgung: gemäß Systemvorgabe (i.d.R. 812
V
AC über das Netzgerät der Anlage)
Leistungsumfang:
- Lieferung des Türöffners
- Ausbau des vorhandenen Türriegels / Stulpöffners
(falls
erforderlich)
- Fachgerechter Einbau in das vorhandene
Türschlossgehäuse
- Elektrischer Anschluss an die Steuerleitung des
Busnetzgeräts
(Pos. 04.01.9)
- Funktionsprüfung Türöffner in Verbindung mit allen
Innensprechstellen
- Einschluss aller erforderlichen Kleinmaterialien,
Schrauben
und Befestigungsmittel
Hinweis: Das Türschloss und der Türrahmen sind bauseits
beigestellt. Etwaige Anpassungsarbeiten
am Türblatt oder Türrahmen sind nicht Bestandteil
dieser
Position und gesondert zu erfassen.
Normen und Vorschriften:
- VOB/C DIN 18382 (Niederspannungsanlagen)
- DIN VDE 0800-1 (Fernmeldetechnik Allgemeine
Anforderungen)
- DIN 18251 (Schlösser Einbaumaße)
- Montage nach Herstellervorschriften und anerkannten
Regeln
der Technik
04.__. 9
Türöffner ohne Entriegelung elektrischer Türöffner Hauseingangstür
2,00
St
04.__. 10 REG-Bus-Netzgerät 230V/27,5V DC/1A Spannungsversorgung
Gegensprechanlage Lieferung und fachgerechter Einbau eines
REG-Bus-Netzgerätes (Reiheneinbaugerät für Hutschiene)
zur
Spannungsversorgung der gesamten Gegensprechanlage
(2-Draht-Bussystem).
Technische Anforderungen:
- Ausführung: Reiheneinbaugerät (REG) für Hutschiene
(DIN-Schiene TS 35)
- Primärspannung: 230 V AC
- Sekundärspannung: 27,5 V DC
- Nennstrom: 1 A
- Geeignet für den Betrieb des kompletten Bussystems
mit
Außenstation und 10 Innensprechstellen
- Schutzklasse: gemäß DIN VDE 0100
Leistungsumfang:
- Lieferung des REG-Bus-Netzgerätes
- Einbau auf Hutschiene im vorhandenen Unterverteiler /
Installationsverteiler (Einbauort bauseits festzulegen)
- 230-V-Einspeisung aus gesichertem Stromkreis
(Absicherung
bauseits, ggf. gesondert zu erfassen)
- Anschluss der Bus-Systemleitung zu Außenstation und
Innensprechstellen
- Anschluss der Steuerleitung zum Türöffner (Pos. 10.8)
- Inbetriebnahme und Systemtest der Gesamtanlage
- Funktionsprüfung aller 10 Mietparteien (Rufen,
Sprechen,
Hören, Türöffner)
- Erstellung eines Revisionsplans /
Übergabedokumentation
gemäß VOB
- Einschluss aller erforderlichen Kleinmaterialien und
Klemmmaterial
Normen und Vorschriften:
- VOB/C DIN 18382 (Niederspannungsanlagen)
- DIN VDE 0100-410 (Schutz gegen elektrischen Schlag)
- DIN VDE 0800-1 (Fernmeldetechnik Allgemeine
Anforderungen)
- DIN 18015-1 (Elektrische Anlagen in Wohngebäuden)
- Montage nach Herstellervorschriften und anerkannten
Regeln
der Technik
04.__. 10
REG-Bus-Netzgerät 230V/27,5V DC/1A Spannungsversorgung
Gegensprechanlage
2,00
St
04.__. 11 Zulage: IP- statt 2-Draht-Leitung Zulage zur Hauptposition Gegensprechanlage für die
Ausführung auf Basis eines IP-gestützten
Türkommunikationssystems anstelle der
2-Draht-Bus-Technik,
sofern je Treppenhaus eine verlegte IP-Netzwerkleitung
(CAT-Leitung) vorhanden ist. Alle übrigen Leistungen
gem.
Hauptposition.
04.__. 11
Zulage: IP- statt 2-Draht-Leitung
E
2,00
psch
04.__. 12 Zulage: Video inkl. Kamera und Monitor Zulage zur Hauptposition Gegensprechanlage für die
Erweiterung um Videofunktion, wie folgt:
Technik: IP-Netzwerk (LAN)
Funktion: zusätzlich Sehen (Videobild)
Kamera: 1 Farbkamera je Eingang, Unterputz, Schutzart
mind. IP44, Weitwinkelobjektiv
Wohnungsstation: Monitor-Freisprechgerät je
Mieterpartei
als Ersatz der vorhandenen bzw. der nach Hauptposition
vorgesehenen Wohnungsstation, Unterputz, Farb-Display,
Türöffnerfunktion
Anzahl Monitore: 19 Stk. gesamt (9 linkes TH + 10
rechtes
TH)
Alle übrigen Leistungen gem. Hauptposition.
04.__. 12
Zulage: Video inkl. Kamera und Monitor
E
2,00
psch
05 Alternativ Schaufensteranlage Kunststoff
05
Alternativ Schaufensteranlage Kunststoff
Die Positionen dieses Titels sind Alternativpositionen
zu den
Positionen 02.1 bis 02.7 (Titel 02
Schaufensteranlagen). Sie
werden nur ausgeführt, wenn der AG sie anstelle der
Grundpositionen schriftlich abruft (vgl. Ziff. 3.5 der
Allgemeinen
Vertragsbestimmungen).
Die Gesamtpreise dieses Titels werden nicht in die
Angebotssumme übernommen.
Abweichend von Titel 02 sind die Elemente als
Kunststoff-Fenster- und Türelementanlagen mit
außenliegender
Aluminium-Deckschale auszuführen. Alle übrigen
Anforderungen der Grundpositionen Glasaufbau,
Wärmeschutzwerte, Türanlage, Oberlicht, Blindfelder,
Sonnenschutzvorbereitung, Bodenanschluss, Anschlüsse
und
Montage sowie Normen und Regelwerke gelten
unverändert.
Die Positionen 02.8 (Fensterbänke / Brüstungsarbeiten)
und
02.9 (Anarbeitung Fensterleibungen) gelten bei
Ausführung der
Alternative unverändert.
Für die Kunststoffprofile gelten die Anforderungen der
Vorbemerkungen, insbesondere Pkt. 4 (Systemgrundlage
REHAU oder gleichwertig mit
Gleichwertigkeitsnachweis), Pkt.
8.5 (RAL-GZ 716, Stahlaussteifung, Korrosionsschutz)
und Pkt.
8.1 (statische Anforderungen).
Die Positionen dieses Titels sind Alternativpositionen
05.__. 1 Schaufensteranlage 7,75 x 2,40 m inkl. Tür 1,85 x 2,135 m
Kunststoff/Alu Abmessungen: Breite 7,75 m + 2 x 0,60 m
Höhe 2,40 m
Liefern und fachgerechtes Montieren einer
wärmegedämmten
Kunststoff-Fenster- und Türelementanlage mit
außenliegender
Aluminium-Deckschale in Bestandsfassade einschließlich
aller
erforderlichen Neben-, Anschluss- und
Anpassungsarbeiten.
Profilsystem
Mehrkammer-Kunststoffprofilsystem aus PVC-U nach RAL-GZ
716 mit statisch erforderlicher, korrosionsgeschützter
Stahlaussteifung, außenseitig mit aufgesetzter
Aluminium-Deckschale (Vorsatzschale) auf Blendrahmen,
Flügeln, Pfosten-, Riegel- und Kopplungsprofilen, z. B.
REHAU-Profilsystem mit Aluminium-Vorsatzschale oder
technisch gleichwertig.
Aluminium-Deckschale
- systemzugehörig, zwängungsfrei befestigt (Aufnahme
der
unterschiedlichen thermischen Längenänderung von
Kunststoff
und Aluminium)
- Falzentwässerung und Belüftung dürfen durch die
Deckschale
nicht beeinträchtigt werden
- Oberfläche außen: pulverbeschichtet, Farbton nach
Architektenvorgabe (RAL)
- Oberfläche innen: Kunststoff weiß bzw. nach Wahl des
AG
gemäß Bemusterung
Kopplung / Statik
Die Elemente sind über statisch bemessene Kopplungs-
bzw.
Pfostenprofile mit Stahl- oder Aluminiumverstärkung zu
einer
Gesamtanlage zu verbinden. Der statische Nachweis der
Kopplungen und der Lastabtragung (Eigenlast, Windlast
nach
DIN EN 1991-1-4/NA) ist Bestandteil der Leistung.
Die Anlage besteht aus:
Dreifach-Wärmeschutzverglasung, Glasaufbau wie folgt:
Außenscheibe: ESG, mit Sonnenschutzbeschichtung
Mittelscheibe: Float
Innenscheibe: VSG
Nachweis der geforderten Wärmeschutzwerte sowie der
Glasaufbauten durch Herstellerunterlagen.
Wärmegedämmten Blindfeldern mit gedämmter
Aluminium-Sandwichfüllung,
Außentüranlage im gleichen System (Kunststoff mit
Aluminium-Deckschale),
öffenbarem Oberlicht (Kippflügel),
sämtlichen Anschluss-, Kopplungs-, Befestigungs- und
Dichtprofilen.
Technische Anforderungen
Fensterprofil Uf/Uw gemäß Systemnachweis.
Wärmedurchgangskoeffizient der Festverglasungen und
Blindfelder: Uw = 0,95 W/m²K.
Wärmedurchgangskoeffizient der Türanlage: Ud = 1,30
W/m²K.
Dreifach-Wärmeschutzverglasung.
Nachweis der geforderten Wärmeschutzwerte durch
Herstellerunterlagen.
Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit und
Widerstand
gegen Windlast entsprechend den Anforderungen des
Gebäudestandortes und den geltenden Normen.
Türanlage
Außen öffnende Tür (Kunststoff mit
Aluminium-Deckschale) mit:
Panikschloss,
Widerstandsklasse RC2,
Obentürschließer mit Feststellfunktion,
Drückergarnitur innen,
Edelstahl-Stoßgriff außen,
sämtlichen Beschlägen, Schließteilen und Befestigungen.
Die Eignung des Türsystems für Panikfunktion, RC2 und
gewerbliche Nutzung ist durch Systemnachweise zu
belegen.
Oberlicht
Oberlicht als nach innen öffnender Kippflügel mit
vollständiger
Beschlagstechnik einschließlich Bedien- und
Verriegelungseinrichtungen.
Blindfelder
Gedämmte Aluminium-Sandwichpaneele einschließlich
erforderlicher Hinterdämmung im Anschlussbereich an
vorhandene Brüstungen und Bestandsbauteile zur
wärmebrückenminimierten Ausbildung der Anschlüsse.
Sonnenschutzvorbereitung
Liefern und montieren von Schwerlastkonsolen zur
Aufnahme
einer bauseits bzw. gesondert ausgeschriebenen
Markisenanlage, einschließlich statisch erforderlicher
Befestigungs- und Lastabtragungselemente. Bemessung
nach
Herstellervorgaben, statischen Erfordernissen sowie
örtlichem
Aufmaß. Die Lasten sind nicht über die
Kunststoffprofile,
sondern direkt in den Baukörper abzuleiten.
Bodenanschluss
Einbau eines verzinkten Maschenrostes einschließlich
Stahlzarge im Türbereich, Rosthöhe ca. 20 mm,
einschließlich
erforderlicher Anpassungsarbeiten am vorhandenen
Estrich,
Herstellen der Anschlussflächen sowie Abdichtung der
Anschlussbereiche.
Anschlüsse und Montage
Einschließlich:
Aufmaß am Bestand,
Prüfung der vorhandenen Konstruktionen und
Anschlussbereiche,
aller Befestigungsmittel,
wärmebrückenminimierter Anschlussausbildung,
innerer luftdichter Ebene,
mittlerer Dämmebene,
äußerer schlagregendichter Ebene,
dauerelastischer Versiegelungen,
Anschluss an angrenzende Bauteile,
Ausgleich von üblichen Bautoleranzen,
Transport, Hebezeuge und Montagehilfen.
Normen und Regelwerke
Ausführung gemäß:
DIN EN 14351-1,
DIN 4108,
DIN 18055,
RAL-GZ 716 (Kunststoff-Fensterprofilsysteme),
VFF-Merkblatt KU.01,
Montageleitfaden der RAL-Gütegemeinschaft Fenster,
Fassaden und Haustüren,
allgemein anerkannten Regeln der Technik,
Herstellerrichtlinien der verwendeten Systeme.
Nachweis der Wärmeschutz-, Luftdichtheits-,
Schlagregen- und
Windlastanforderungen ist Bestandteil der Leistung.
05.__. 1
Schaufensteranlage 7,75 x 2,40 m inkl. Tür 1,85 x 2,135 m
Kunststoff/Alu
1,00
Stk
05.__. 2 Schaufensteranlage, Eckelement, (1,25 + 1,60) x
2,40 m Kunststoff/Alu Wie Position 05.1 jedoch:
Maße: [breite x höhe] [1,25 m + 1,60 m] x 2,40 m
05.__. 2
Schaufensteranlage, Eckelement, (1,25 + 1,60) x
2,40 m Kunststoff/Alu
1,00
Stk
05.__. 3 Schaufensteranlage, B x H = 4,77 x 2,40 m
Kunststoff/Alu Wie Position 05.1 jedoch:
Maße: [breite x höhe] 4,77 m x 2,40 m
05.__. 3
Schaufensteranlage, B x H = 4,77 x 2,40 m
Kunststoff/Alu
1,00
Stk
05.__. 4 Schaufensteranlage inkl. Tür, B x H = 4,05 x 2,40
m Kunststoff/Alu Wie Position 05.1 jedoch:
Gewerbeeinheit mitte
Fensterelement inkl. integrierter Tür
Länge: ca. 4,05 m
Höhe: ca. 2,40 m
Tür: 1,01 x 2,135 m
05.__. 4
Schaufensteranlage inkl. Tür, B x H = 4,05 x 2,40
m Kunststoff/Alu
1,00
Stk
05.__. 5 Schaufensteranlage, B x H = 4,05 x 2,40 m Kunststoff/Alu Wie Position 05.1 jedoch:
Gewerbeeinheit mitte
Fensterelement ohne Tür
Länge: ca. 4,05 m
Höhe: ca. 2,40 m
05.__. 5
Schaufensteranlage, B x H = 4,05 x 2,40 m Kunststoff/Alu
1,00
Stk
05.__. 6 Schaufensteranlage mit integrierter Tür, B x H = 4,90 x 2,40 m
Kunststoff/Alu Wie Position 05.1 jedoch:
Gewerbeeinheit rechts
Fensterelement inkl. integrierter Tür
Länge: ca. 4,90 m + 2 x 0,70 m
Höhe: ca. 2,40 m
Tür: 1,01 x 2,135 m
05.__. 6
Schaufensteranlage mit integrierter Tür, B x H = 4,90 x 2,40 m
Kunststoff/Alu
1,00
Stk
05.__. 7 Schaufensteranlage B x H = 3,10 x 2,40 m
Kunststoff/Alu Wie Position 05.1 jedoch:
Gewerbeeinheit rechts
Fensterelement
Länge: ca. 3,10 m
Höhe: ca. 2,40 m
05.__. 7
Schaufensteranlage B x H = 3,10 x 2,40 m
Kunststoff/Alu
1,00
Stk