Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
05 Erweiterte Haustechnik
05
Erweiterte Haustechnik
1. Angaben zum Objekt Im Rahmen der periodischen Instandhaltung soll das Wohnhaus modernisiert und instandgesetzt werden.
Adresse:
5 Gebäude in 12109 Berlin - Mariendorf
Eisenacher Straße 48 - 48 C,
Eisenacher Straße 47 - 47 A,
Eisenacher Straße 46 - 46 B,
Eisenacher Straße 45 - 45 A,
Rixdorfer Straße 84, 86
Gebäudedaten:
Eisenacher Straße 45 - 48 C
4 Wohnblöcke mit 11 Hauseingängen
Die Gebäude sind während der Baumaßnahme bewohnt.
Bautyp: Mauerwerksbau mit
Stahlbeton-Kassettendecken
Baujahr: 1959
Anzahl Geschosse:4 Geschosse
1 Untergeschoss,
Gebäudehöhe:ca. 15 m
Geschosshöhe: 2,7 m
Wohneinheiten:106 WE
Gewerbeeinheiten:keine
Rixdorfer Straße 84, 86
1 Wohnblock mit 2 Hauseingängen
Das Gebäude ist während der Baumaßnahme bewohnt.
Die Gewerbeflächen in Nutzung.
Bautyp: Mauerwerksbau mit
Stahlbeton-Kassettendecken
Baujahr: 1959
Anzahl Geschosse:6 Geschosse
1 Untergeschoss,
Gebäudehöhe:ca. 20 m
Geschosshöhe: 2,7 m
Wohneinheiten:30 WE
Gewerbeeinheiten:4 GE
Erschließung:
Die Erschließung erfolgt über die beiden Hauptstraßen.
Die beiden Innenhöfe sind über die Zugangsstraße, ausgehend von der Rixdorfer Straße erreichbar.
Geplante Leistungen:
Beabsichtigt ist eine komplexe Modernisierung und Instandsetzung zur Erreichung des Effizienzhaus-Standard 85
mit folgenden, wesentlichen Komponenten:
- statische Ertüchtigung der Dachkonstruktion,
- Erneuerung der Dacheindeckung,
- Dachdeckendämmung,
- Fassadendämmung,
- Erneuerung der Balkon-Brüstungsverkleidung und
der seitlichen Sichtschutzelemente,
- Austausch der Fenster und Außentüren,
- Instandsetzung der haustechnischen Anlagen
(Heizung, Sanitär, Elektro, Medienanschlüsse,
Klingel, Gegensprechanlage),
- Instandsetzung der Bäder,
- Erneuerung der Briefkastenanlage,
- Kellerdeckendämmung,
- Installation einer PV-Anlage,
- Wärmeversorgung mittel Luft-Wärme-Pumpen
Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Ebenso die Kurzbeschreibung zum Objekt und zum Vorhaben sowie die anzuwendenden technischen Regelwerke.
1. Angaben zum Objekt
2. Allgemein Die Ausführung hat in jedem Fall nach den anerkannten Regeln der Technik und Baukunst sowie unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu erfolgen.
Die Ausführung der Leistungen ist durch den Auftragnehmer eigenständig abzustimmen und zu koordinieren.
Mit der Baustelleneröffnung wird dem AN die gültige Baustellenordnung übergeben. Diese ist strikt einzuhalten. Alle Arbeitskräfte sind zum Nachweis über die Baustellenordnung zu belehren.
Der AG hat seinen Wohnungsbestand in Wirtschaftseinheiten (WI) geteilt und gegliedert. Aus Gründen der internen Kostenzuordnung und -verfolgung ist eine konkrete Abrechnung je WI erforderlich.
2. Allgemein
3. Angebot, Unterlagen Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über folgende Punkte genau zu informieren und eine Prüfung vorzunehmen:
Lage und Zufahrt zur Baustelle,Baustellenverhältnisse,Bodenverhältnisse,Flächen, die für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung stehen,Beschaffenheit der Nachbarbebauung sowie Lage der im Baubereich vorhandenen Versorgungsleitungen und deren Verlegungsmöglichkeit und Schutz bei den Bauarbeiten,Gesamtzustand / Bausubstanz des Bauwerks.
Mehrforderungen nach einer eventuellen Auftragserteilung können nicht damit begründet werden, dass Art und Umfang der anfallenden Arbeiten sowie die Lage der Baustelle nicht bekannt waren.
Texte des Leistungsverzeichnisses und beigefügte Zeichnungen erläutern das Konstruktionsprinzip im Rahmen der Architekturgestaltung, dementsprechend hat die Konstruktionsausführung zu erfolgen.
Der Bieter hat bei der Kalkulation die Beschreibung der verlangten Leistung auf ihre fachliche Richtigkeit zu prüfen, bestehen insoweit Zweifel, ist der AG vor Abgabe des Angebotes zu informieren.
Auskünfte zu den technischen Einrichtungen können bei der Bauüberwachung eingeholt werden.
Der Bieter bestätigt, dass die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Bestimmungen ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten. Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden. Die Stundennachweise sind unverzüglich zur Bestätigung vorzulegen.
Die Ausführungsunterlagen, die der AN verwendet, müssen den Freigabevermerk des AG oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden.
Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den AN aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht.
Im Falle der Zuschlagserteilung hat der Bieter binnen 2 Wochen die dem Angebot zugrunde liegende Kalkulation dem AG in einem verschlossenen Umschlag zu übergeben. Der AG ist berechtigt, die hinterlegte Kalkulation in Anwesenheit des AN nach vorheriger Benachrichtigung zum Zwecke der Nachtragsprüfung zu öffnen.
3. Angebot, Unterlagen
4. Sicherheitstechnische Belange und Festlegungen Diese sicherheitstechnischen Vorbemerkungen dienen als grundsätzliche Regelung zur Umsetzung und Einhaltung der Forderungen aus der Baustellenverordnung. Sie entbinden den AN nicht von seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Einhaltung insbesondere folgender Vorschriften:
§ Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§ Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
§ Arbeitsstättenverordnung (ArbStVO)
§ Baustellenverordnung (BStVO)
§ Gefahrstoffverordnung (GefstoffV)
§ Technische Regelungen TRGS
sowie den gültigen Vorschriften und Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherer, insbesondere den jeweils gültigen
§ Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
§ Richtlinien, Sicherheitsregeln und andere bauberufsgenossenschaftlichen Schriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (DGUV-Vorschriften, Regeln, Grundsätze und Informationen)
Für die Einhaltung vorgenannter Regelungen bleibt der AN allein verantwortlich.
Mit Auftragserteilung werden folgende Dokumente zum Vertragsbestandteil:
§ SiGe-Plan
§ Baustellenordnung
Spätestens 4 Wochen vor Ausführungsbeginn ist vom Auftragnehmer gemäß § 5 ArbSchG eine Gefährdungsanalyse für die zu seinem Leistungsumfang gehörenden Leistungen und Arbeiten sowie eine Sicherungskonzeption zur Verminderung von Gefährdungen und Risiken seiner Angestellten durch die gewählten Arbeits- / Produktionsverfahren durchzuführen. Diese gilt als Dokumentation gemäß § 6 ArbSchG und ist dem Auftraggeber zu übergeben.
Spätestens 4 Wochen vor Ausführungsbeginn sind, sofern für bestimmte Arbeiten erforderlich, entsprechende Sachkundenachweise gemäß § 7 ArbSchG für die jeweilig für die Ausführung vorgesehenen Fachkräfte in Kopie dem SiGe-Koordinator zu übergeben.
Spätestens 4 Wochen vor Ausführungsbeginn sind die erforderlichen Montage- und / oder Abbruchanweisungen an den zuständigen SiGe-Koordinator zu übergeben.
Spätestens mit Baubeginn ist dem zuständigen SiGe-Koordinator vom AN der nach Bauordnung verantwortliche Bauleiter sowie die Person zu benennen, die entsprechend der DGUV-Vorschrift die Arbeiten mit den anderen AN auf der Baustelle sowie der vom AN beauftragten Subunternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz abstimmt.
Der SiGe-Koordinator ist zur Einstellung sicherheitswidriger Arbeiten berechtigt. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des betreffenden AN, soweit er die sicherheitswidrigen Arbeiten zu vertreten hat.
4. Sicherheitstechnische Belange und Festlegungen
5. Vorschriften, Richtlinien, Bestimmungen und Auflagen Die Konstruktion und Ausführung hat nach den anerkannten Regeln der Technik und Baukunst zu erfolgen und der Leistungsbeschreibung zu entsprechen. Für Material und Ausführung wird grundsätzlich hohe Qualität verlangt, auch wenn es in den einzelnen Positionen nicht besonders aufgeführt ist. Das Angebot soll eine technisch-wirtschaftliche Lösung ergeben und der Bieter ist gehalten, diese in allen Teilen zu offerieren.
Besonders zu beachten sind:
die Auflagen der Gewerbeaufsicht und des Brandschutzes, sämtliche gültigen Vorschriften für die Inanspruchnahme von Verkehrswegen, öffentlichen Plätzen und der Benutzung öffentlicher Anlagen (Be- und Entwässerungsanlagen und dergleichen), besonders die Vorschriften bezüglich der Bauarbeiten (Lärm- und Staubbelästigung),die Bedingungen der Versorgungstechnik der örtlichen Versorger für die Inanspruchnahme der Versorgungsleistungen (Baustrom, Bauwasser),die behördlichen Genehmigungen bei der Durchführung von Arbeiten in mehreren Schichten.
Der AN ist bei seiner Arbeitsausführung auf der Baustelle für die strikte Einhaltung der Arbeits-, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften allein verantwortlich.
5. Vorschriften, Richtlinien, Bestimmungen und Auflagen
6. Qualitätssicherung Vor Beginn der Arbeiten ernennt der AN einen geeigneten Bauleiter, der die gesamte Verantwortung für die Arbeitsausführung / Auftragsabwicklung des AN auf der Baustelle trägt. Entsprechend der Landesbauordnung muss er die Qualifikation als Fachbauleiter gegenüber der Oberbauleitung nachweisen. Er hat die deutsche Sprache in Wort und Schrift zu beherrschen. Eine personelle Auswechslung bis zur mängelfreien Abnahme durch den AG kann nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen.
Während der Bauausführung ist durch den AN folgendes zu beachten bzw. zu leisten:
Für die Dauer der Durchführung der Arbeiten hat der AN einen 24-stündigen Havariedienst zu unterhalten. Die entsprechenden Kontaktdaten sind bei der Bauleitung zu hinterlegen und dem AG zu übergeben.
Der Bauleiter ist verpflichtet, während der Ausführung der Arbeiten diese fachgerecht zu überwachen.
Alle auf der Baustelle tätigen Arbeiter haben zur Erkennung ein Namensschild mit Firmierung sichtbar zu tragen.
Der AN ist verpflichtet, für sämtliche Arbeiten, einschließlich Baustelleneinrichtung und -räumung nur gut ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
Vom AN sind bis 10.00 Uhr - des dem Berichtstage folgenden Arbeitstages - Bautagesberichte der Bauüberwachung vorzulegen. Sie sollen folgende Angaben enthalten: Wetter, Personalstärke, Geräteeinsatz, Arbeitsfortschritt auf Basis der Terminplanung, Arbeitsunfälle / Ausfälle einschl. deren Ursache sowie besondere Vorkommnisse.
Neben dem Bautagesbericht ist arbeitstäglich bis 10.00 Uhr eine Stärkemeldung bei der Bauüberwachung abzugeben, in der die täglich auf der Baustelle vorhandenen Arbeitskräfte des AN einzutragen sind.
Der AN ist verpflichtet, alle für die Ausführung seiner Leistungen erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie Schachtgenehmigungen der Medienträger zu beschaffen und etwaige erforderliche behördliche Kontrollen durchführen zu lassen.
6. Qualitätssicherung
7. Bauablauf Die Baumaßnahme soll vom 01.07.2025 bis 13.11.2026 durchgeführt werden.
Eine kontinuierliche und ungehinderte Arbeitsweise kann nicht gewährleistet werden. Die Arbeiten können auch abschnittsweise zur Ausführung gelangen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Personal- und Geräteeinsatz sowie seine Materiallieferungen dem Baufortschritt so anzupassen, dass alle vereinbarten und festgelegten Termine sowie die im Vertrag festgelegten Zwischen- und Fertigstellungstermine unbedingt eingehalten werden.
7. Bauablauf
8. Baustelleneinrichtung Über die örtlichen Gegebenheiten im Baustellenbereich hat sich der AN vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich zu informieren. Nachforderungen auf Grund von Unkenntnis bzw. längere / beschwerliche Zuwegbarkeit sind ausgeschlossen. Die Baustelleneinrichtungsflächen sind vor Baubeginn mit der Bauüberwachung abzustimmen. Die für die Baustelleneinrichtung vorgesehenen Flächen sind vor Beschädigungen zu schützen. Dem AN zuzurechnende Schäden sind zu seinen Lasten von diesem beseitigen zu lassen.
Es dürfen nur soviel Materialien geliefert werden, wie innerhalb der zur Verfügung stehenden Fläche, abgegrenzt durch einen Systemzaun, für die notwendige Zeitdauer gelagert werden können.
Durch die Baustelle darf insbesondere die Zufahrt der Feuerwehr, auch zur umliegenden Bebauung, nicht beeinträchtigt werden. Die Zufahrten sind permanent freizuhalten.
Bei Nutzung von Flächen im öffentlichen Straßenland ist Sondernutzung rechtzeitig vor Baubeginn beim zuständigen Tiefbauamt zu beantragen. Der AN erhält vom AG die dafür erforderlichen Vollmachten.
Für die Planung der Kapazität ist eine tägliche Arbeitszeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr zu berücksichtigen. Die Arbeitszeit beinhaltet das tägliche Aufräumen (Sichern) und Reinigen der Baustellen, z. B. WC anschließen, Arbeitsbereiche beräumen / reinigen usw. Bei Nichteinhaltung wird nach einmaliger fruchtloser Aufforderung eine Reinigungsfirma beauftragt, und die entstehenden Kosten werden von der Rechnungssumme der verursachenden AN abgezogen. Arbeiten über die tägliche Arbeitszeit hinaus bzw. an Sonn- und Feiertagen sind von den zuständigen Ämtern, der örtlichen Bauüberwachung sowie dem AG rechtzeitig bestätigen zu lassen.
Nach täglichem Arbeitsende ist der gesamte Baustellenbereich zu sichern und zu verschließen, d. h. alle Türen schließen und verriegeln, Bauzäune usw. schließen. Bei Nichteinhaltung wird nach einmaliger fruchtloser Aufforderung eine Firma beauftragt und die entstehenden Kosten werden von der Rechnungssumme der AN abgezogen.
8. Baustelleneinrichtung
9. Abbrucharbeiten In der Leistungsbeschreibung werden nur Beschaffenheit und Menge der abzubrechenden Bauteile beschrieben. Der Bieter hat danach eigenverantwortlich die Technologie festzulegen.
Jegliches Abbruchmaterial wird generell Eigentum des Auftragnehmers und ist von ihm fach- und sachgerecht über ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen auf einer zugelassenen Deponie oder Recyclinganlage und gemäß den geltenden Vorschriften zu entsorgen. Die Entsorgungskosten sind entsprechend im Angebot einzukalkulieren. Die Entsorgungsnachweise und Verträge sind der örtlichen Bauüberwachung fortlaufend zu übergeben. Wird dieser Forderung nicht nachgekommen, so werden von den Rechnungen Einbehalte vorgenommen.
Der Abbruch und die Entsorgung von kontaminierten Stoffen und in kontaminierten Bereichen sind gemäß TRGS/DGUV-Regel durchzuführen und bei den entsprechenden Behörden und Ämtern fristgemäß anzumelden. Erforderliche Genehmigungen sind einzuholen, Auflagen und Anweisungen zu befolgen. Die damit verbundenen Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
9. Abbrucharbeiten
10. Mängel an Vorleistungen Der AN ist verpflichtet, Beanstandungen und Mängel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, dass eine Behebung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne dass es zu Verzögerungen bei der Bauausführung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede bezüglich mangelhafter Vorleistung verwirkt.
10. Mängel an Vorleistungen
11. Ausführung Montage Das nachstehende Leistungsprogramm umfasst grundsätzlich die komplette Leistung mit Lieferung einschließlich Abladen und Lagern, Demontage und Abtransport der ausgebauten Materialien auf entsprechende Deponie, Montage, Beiputz, Versiegelung sowie die Abdichtung einschließlich der erforderlichen Maschinen und Geräte in ihren Kosten und sämtliche Nebenkosten, Material und Stundenlohn.
Es dürfen grundsätzlich nur Fabrikate, Baustoffe, Bauteile und Ausführungen mit einem amtlichen Prüfzeugnis, einer bauaufsichtlichen Zulassung, einem Prüfzertifikat bzw. genormte Ausführungen verwendet bzw. eingebaut werden. Die entsprechenden Prüfzeugnisse und Zulassungen sind vor der Bauausführung dem AG bzw. der Bauleitung zur Prüfung zu übergeben.
Notwendig werdende Zustimmungen im Einzelfall für von der Zulassung abweichende Bauausführungen sind vom AN eigenständig bei der entsprechenden Stelle des Senats zu seinen Kosten zu beantragen und einzuholen, soweit mit der Leistungsbeschreibung nichts anderes vereinbart ist.
Alles zum Einbau kommende Holz muss kesseldruckimprägniert sein oder mit einem anerkannten Holzschutzmittel (PVI) nach Herstellervorschrift getränkt bzw. gestrichen werden.
Auf Verlangen sind zur Beurteilung von Art und Qualität, vor der Ausführung, Muster vorzulegen bzw. Musterflächen an Ort und Stelle in ausreichender Anzahl und Größe anzubringen. Die Vorlage von Mustern, deren Beschaffung und Vorstellung zur Genehmigung ist vom AN so rechtzeitig vorzunehmen, dass eine termingerechte Disposition der ausgesuchten Stoffe, unter Berücksichtigung von Produktions- und Lieferfristen, erfolgen kann.
Alle durch die Bauarbeiten gefährdeten Bauteile und Einrichtungsgegenstände, die erhalten werden sollen, sind gegen Verunreinigung und Schäden wirksam zu schützen.
Der AN ist verpflichtet, an allen Gefahrenstellen, insbesondere an Öffnungen vor bzw. mit Beginn von Baumaßnahmen, Schutzvorrichtungen so anzubringen, dass die Möglichkeit der Weiterarbeit an den Baustellen bis zur endgültigen Fertigstellung gegeben ist. Der AN haftet bei Unterlassung für eingetretene Schäden.
Die Entsorgung von Altmaterial, Sondermüll etc. ist in die entsprechende Position einzukalkulieren, jedoch gesondert nachzuweisen.
Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt zum Nachweis auf der Basis des von der Bauüberwachung bestätigten Aufmaßes. Bei Bauleistungen, die durch Weiterbearbeitung überdeckt werden, ist rechtzeitig vom AN und dem Bauüberwacher gemeinsam das Aufmaß zu erstellen und zu bestätigen.
Die Arbeitsbereiche sind mittels geeigneten Schutzmaßnahmen wirksam vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. Die Kosten sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Die Entnahme von Medien über Hausanschlüsse darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch die Bauüberwachung erfolgen.
Es ist auf einen ausreichenden Schutz der Außenanlagen (z. B. den Gebäuden vorgelagerte bzw. im Innenhof befindliche Grünflächen) zu achten. Verschmutzungen sind umgehend zu beseitigen.
11. Ausführung Montage
12. Abnahme, Dokumentation, Wartungs- und Pflegehinweise Die technische Abnahme durch den Bauüberwacher erfolgt nach Anzeige der Gesamtfertigstellung vom AN.
Im Rahmen der vom AN zu erbringenden Leistungen sind alle fachtechnischen Abnahmen zu beantragen, durchzuführen und zu protokollieren. Zur Abnahme der jeweiligen Gesamtleistung durch den AG sind vom AN die Abnahmeprotokolle vorzulegen. Der AG ist fünf Tage vor den Terminen der technischen Abnahmen zu informieren.
Die Dokumentation, Wartungs- und Pflegehinweise für den AG sind spätestens mit der Gesamtabnahme zu übergeben. Die Erstellung / Beibringung der Unterlagen ist mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Mit der Gesamtabnahme sind vorzulegen:
Entsorgungsnachweise und LiefernachweiseZusammenstellung der verwendeten MaterialienAusführungsbestätigung der SystemherstellerProduktnachweise, Zertifikate, ZulassungenVerwendbarkeitsnachweise, Prüfzeugnisse usw.Prüfprotokolle, Druck- und SpülprotokolleÜbereinstimmungserklärungen, Errichterbestätigungen, PrüfbücherTÜV und SachverständigenabnahmenFachbauleitererklärung / FachunternehmererklärungMessergebnisse und PrüfprotokolleBetriebsanleitungen und Beschreibungen der Anlagen sowie Bestätigung über Umfang der Einweisungen des Bedienungspersonals,Messergebnisse und Prüfprotokolle,Herstellerangaben und Wartungsvorschriften über eingebaute Materialien,Revisionszeichnungen, Ausführungsunterlagen, WerkplanungenGarantieurkunden, MaterialversicherungspolicenBautagebücher
12. Abnahme, Dokumentation, Wartungs- und Pflegehinweise
05.07 Bauhauptarbeiten
05.07
Bauhauptarbeiten
05.09 Malerarbeiten
05.09
Malerarbeiten
05.11 Fliesenarbeiten
05.11
Fliesenarbeiten
05.17 Sonstiges
05.17
Sonstiges