Sanitäranlagen
Ehlers Höfe
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Liste der Projektbeteiligten Bauherr/Auftraggeber: Norddeutsche Wohnbau GmbH Georgsplatz 8 30159 Hannover Tel.: 0511 53569 -0 E-Mail: info@norddeutsche-wohnbau.de Planung Hochbau: LRW Architekten und Stadtplaner Klopstockplatz 9 22765 Hamburg Tel.: 040 4135 886-0 E-Mail: bentherC1@lrw-architekten.de Tragwerksplanung: ahw Ingenieure GmbH Mönckebergstraße 19 20095 Hamburg Tel.: 040 2442498924 E-Mail: voelkert@ahw-ing.com Planung Haustechnik (HLSE): Heise und Baumgart Ramsenweg 2b 38700 Braunlage Tel.: 05520 999 29 -0 E-Mail: info@hb-ingenieure.de Bauphysik (Wärmeschutz, ENEV): ahw Ingenieure GmbH Gildenstraße 2H 48157 Münster Tel.: 0251 14134 -904 E-Mail: mschlueter@ahw-ing.com Planung Außenanlagen: Grünplan Landschaftsarchitekten BDLA Hornemannweg 7 30167 Hannover Tel.: 05117000303 E-Mail: info@gruen-plan.de Vermesser Hanack & Partner mbB Alsterkrugchaussee 378 22335 Hamburg Tel.: 040 5549160 E-Mail: mail@hanackundpartner.de Baugrundbeurteilung, Gründungsempfehlung: Ingenieurebüro Schütte und Dr. Moll Sattlerstr. 42 30916 Isernhagen Tel.: 051368006-68 E-Mail: info@ism-ingenieure.de Brandschutz: Ingenieurbüro T. Wackermann GbR Große Bahnstraße 23 22525 Hamburg Tel.: 040 88141860 E-Mail: info@wackermann.com Schallschutz: ahw Ingenieure GmbH Gildenstraße 2H 48157 Münster Tel.: 0251 14134 -904 E-Mail: mschlueter@ahw-ing.com SiGeKo: S+P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH Georgsplatz 8 30159 Hannover Tel.: 0511 53569 - 16 E-Mail: schweers@sp-planung.de
Liste der Projektbeteiligten
Baubeschreibung Allgemein Das ca. 7.200 m² große Grundstück befindet sich an Hermann-Ehlers-Allee in Hannover Bei dem Neubauvorhaben handelt es sich um ein Quartier mit Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern und Gewerbeeinheiten. Die Einheiten sind über eine gemeinsame Tiefgarage miteinander verbunden. Im gemeinsamen Keller des Gebäudes befinden sich neben den Kellerabteilen und den Hausan-schlussräumen auch PKW-Stellplätze. Maßgebend für alle Ausführungen sind, diese Bau- und Leistungsbeschreibung, die von der Bauaufsichtsbehörde genehmigten Baupläne und die Baugenehmigung mit den Nebenbestimmungen. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in konventioneller Massivbauweise, gemäß den Anforderungen des ab 01.11.2020 für Neubauten gültigen Gebäude Energie Gesetz (GEG) nach Effizienzhaus 40 QNG. Materialwahl und Dimensionierung von Bauteilen für die Ausführung des Rohbaus werden entsprechend den statischen Berechnungen des Fachingenieurs vorgenommen. Gründung Die Fundamente sowie die Bodenplatte werden aus Stahlbeton gemäß Statik erstellt und mit einem Fundamenterder nach VDE-Vorschrift versehen, welche die Erdung des Gebäudes sowie der notwendigen Anlagen gewährleisten soll. Tiefgarage/ Kellergeschoss Die Tiefgarage wird betoniert und erhält die Zufahrt über die Erschließungsstraße. Die Außenwände im Untergeschoss werden aus WU-Stahlbeton (Stärke gemäß Statik), Nutzungsklasse A*, für (Wohnungs-) Kellerräume, Technikraum, Treppenhäuser Nutzungsklasse A** und Tiefgarage inkl. Rampe und Fahrradraum, Nutzungsklasse B, gemäß Ausführungskonzept nach DIN EN 1992 erstellt. Kellerinnenwände werden aus Kalksandsteinsichtmauerwerk/ Beton erstellt. Wände Wohngeschosse Das Außenmauerwerk der Wohngeschosse hat folgenden Aufbau: Blähton-Fertigteilwänden, Stärke gemäß statischer Berechnung-Wärmebedarfsberechnung und Schallschutzempfehlung. Die Trennwände zwischen den Wohnungen werden gemäß statischer Erfordernis aus Blähton-Fertigteilwänden mit einer Stärke von mind. 24 zzgl. Innenputz erstellt. Geschossdecken Die Geschossdecken werden den statischen Erfordernissen entsprechend aus Elementdecken mit Aufbeton oder in Ortbeton erstellt. Dach Das Dach wird als Stahlbetondecke in Flachdachausführung gemäß Flachdachrichtlinie mit Attika ausgeführt. Sanitär Mehrfamilienhäuser Ausführung der vertikalen Steigstränge zu den Wohnungen und die horizontale Verteilung in zugelassenen Materialien (mit PA-Prüfnummer und DIN EN 12056, 1986-100,4109,4102 und DVGW-Zulassung). Die Abwasserleitungen werden als Guss- und PE-Rohr-Edelstahl oder Mehrschichtverbundrohr (je nach Brand- oder Lärmschutzanforderungen) hergestellt. Die Leitungen sind entsprechend des Herstellers zu befestigen. Fabrikat: Geberit oder glw. Art Typ: db20 Warmwasser-, Kaltwasser- und Abwasserleitungen werden nach DIN gedämmt. Die sichtbaren Leitungen im Keller werden mit aluminiumkaschierter Dämmung gedämmt und mit einem Kunststoffmantel umwickelt. Alle in Rohrleitungen befindlichen Medien können in den Wohnungen abgesperrt werden. Grundleitungen: KG-Rohr Parkbereich und Kellergeschoss: PE-Rohr oder Guss-Rohr im Bereich von Notwendigen Fluchtwegen Verlegung der Leitungen unter Berücksichtigung der Regelungen bezüglich des Schall- und des Brandschutzes. Sämtliche Armaturen mit DVGW-Zulassungen. Die Ausstoßzeiten des Warmwassers wird nach VDI 6003 Tabelle 1 Komfortkriterien Waschtisch Zeile 3 Stufe 2 eingehalten. Es können durch die Planung der LP 5 an einzelnen Waschtischen und Spülen 3,5 KW Kleindurchlauferhitzer von Clages o. glw. angeordnet werden. Die Wahl des verwendeten Materials entscheidet sich durch die Systemauswahl, die der Verkäuferin vorbehalten ist. Teilweise können Leitungen im Keller durch die Systemkeller- abtrennungen der Nutzer verlaufen, bis 2200 mm Höhe frei. Außenwasserhahn: Für die Außenanlagen werden insgesamt vier Allgemein- Außenwasserhähne vorgesehen. An den Terrassen der EG-Wohnungen, den Balkonen werden keine gesonderten Außenwasserhähne vorgesehen. Es kommt ein zentraler Hauswasserzähler mit Absperrventilen und Feinfilter im Hausanschlussraum des Untergeschosses zur Ausführung. Die jeweiligen Trinkwassersteigestränge erhalten ebenfalls ein Absperrventil im Untergeschoss. Jede Wohnung erhält die nötigen Wasseruhren und Absperrventile. Die Zähler hierfür werden vom Käufer im Miet- oder Leasingmodell angeschafft und installiert. Alle Sanitär-Ausstattungsgegenstände erfolgen in weißer Ausführung. Der Ausstattungsumfang bemisst sich wie folgt: Bad 1 bodengleiche Dusche mit einem gefliesten Duschboard mit Linienentwässerung mit Punktentwässerung nach Wahl des Verkäufers. Die Größe des Duschplatzes ist ca. 120 x 120 cm. In den rollstuhlgerechten Wohnungen hat der Duschplatz eine Größe von ca. 150 x 150 cm. Duscharmatur: Einhand-Brausethermostat Aufputz, Fabr. Duravit B.1 Brausethermostat, mit ca. 1,50 m Brauseschlauch mit Handbrause (Strahl-Duschköpfe), Fabr. Duravit Universal, chrome und Halter Brausestangenset, Fabr. Duravit Universal, chrome oder gleichwertig. Duschabtrennung: Alle frei finanzierten Wohnungen (außer R-Wohnungen) erhalten eine Echtglasduschabtrennung Höhe 200cm „Fabrikat Kermi Serie Mena o.glw“.. Alle geförderten Wohnungen und freifinanzierte R-Wohnungen werden standardmäßig mit Duschstangen für mieterseitige Duschvorhänge ausgestattet. 1 Waschtisch Marke Duravit aus der Serie - „D-Code“ oder gleichwertig Größe ca. 600x550 mm inkl. passendem Schallschutzset Einhand–Mischbatterie mit Zugstangen für die Ablaufgarnitur mit einer Waschtischarmatur der Firma Duravit, Serie M-FreshStart oder gleichwertig. 1 Tiefspülklosett als wandhängendes WC inkl. WC-Sitz. Fabr. Duravit - „D-Code“ oder gleichwertig gemäß DIN bei rollstuhlgerechten Wohnungen gemäß DIN 18040-2 R. Ausführung inkl. Schallschutz-Set und passendem WC-Sitz weiß. Einbauhöhe ca. 46 cm; bei R-Wohnungen mindestens 46 cm (OK Kunststoffsitz) Der Spülkasten wird als UP-Spülkasten mit Druckbetätigungstaste geliefert, System GEBERIT Sigma 30 oder gleichwertig Für alle Wohnungen gelten Nachrüstungsmöglichkeiten für Stütz- und Haltegriffen. Accessoires der Bäder und Gäste-WC ausgestattet mit quadratischem Spiegel mit geschliffenen Kanten aus hochwertigem Kristallglas-800mm breit, 800mm hoch und verdeckte Befestigung (nur freifinanzierte Wohnungen) und Papierrollenhalter chrom Universal nach Wahl des Verkäufers in allen Wohnungen In den rollstuhlgerechten Wohnungen kommt das Fabr. Duravit - „D-Code Vital“ oder gleichwertig zur Ausführung inkl. Schallschutz-Set sowie passendem WC-Sitz mit Softclose weiß mit Klappgriffen Fabr. Hewi Serie 477 oder gleichwertig. Alternativ in Abhängigkeit vom Bauablauf ist es möglich kostenneutral in den R-Wohnungen statt dem behindertengerechten WC ein normales WC zu wählen. Die Sitzhöhe kann nicht verändert werden. Klappgriffe sind im Leistungsumfang für alle R-Wohnungen enthalten und werden in Abstimmung mit dem Käufer montiert.  An R-Wcs wird eine Stromversorgung und eine große UP-Dose für spätere Nachrüstung einer elektrischen Spülbetätigung eingebaut. Ein Waschtisch Marke Duravit aus der Serie - „D-Code Vital“ oder gleichwertig Größe ca. 600x550 mm inkl. passendem Schallschutzset Einhand–Mischbatterie mit Zugstangen für die Ablaufgarnitur mit einer Waschtischarmatur der Firma Duravit, Serie M-FreshStart oder gleichwertig. Gäste-WC 1 Tiefspülklosett als wandhängendes WC inkl. WC-Sitz. Fabr. Duravit - „D-Code“ oder gleichwertig gemäß DIN bei rollstuhlgerechten Wohnungen gemäß DIN 18040-2 R. Ausführung inkl. Schallschutz-Set und passendem WC-Sitz weiß. Der Spülkasten wird als UP- Spülkasten mit Druckbetätigungstaste geliefert, System GEBERIT Sigma 30 oder gleichwertig 1 Waschtisch Marke Duravit aus der Serie - „D-Code“ oder gleichwertig Größe ca. 600x550 mm inkl. passendem Schallschutzset Einhand–Mischbatterie mit Zugstangen für die Ablaufgarnitur mit einer Waschtischarmatur der Firma Duravit, Serie M-FreshStart oder gleichwertig. Küche Die Küchen werden mit Wasser- und Abwasseranschluss ausgestattet. In der Küche wird eine Abflussleitung sowie ein Kalt- und Warmwasseranschluss mit Kombieckventilen auf der Wand montiert. Es wird bei Bedarf ein zusätzlicher Durchlauferhitzer in der Küche montiert. Küchenmöbel und Geräte sind nicht enthalten. Waschmaschinenschluss Anschlüsse für Waschmaschine und Wäschetrockner sind gemäß Architektenplanung vorgesehen. Waschmaschinenanschlüsse innerhalb der Wohnungen im Abstellraum, alternativ im Bad als Wandsiphon. Sanitär Gewerbe Die Schmutzwasserleitung vom Schmutzwasserleitung vom Kanalanschluss bis zur den Mieterübergabepunkten DN100 in der Mietung 1 erfolgt in der Achse C2/CG und C5/CG. Der Übergabepunkt der Mietung 2 erfolgt in der Achse C9/CG und in Achse C12 CG-CF in DN100. Der Weitere Mieterausbau ist durch den Mieter vorzunehmen. Die Schmutzwasseranlage ist an keinen Fettabscheider angeschossen. Die Trinkwasserleitung wird ebenfalls an den Mieterübergabepunkten der Übergabepunkten der SW- Leitung gelegt. Die Energieverbräuche der einzelnen Mietbereichseinheiten, etc. werden über Kaltwasserzähler des Versorgers erfasst. Im Grundausbau werden Passtücke zw. Die Installationsblöcke an den Mietungsübergabepunkten installiert. Sanitär Reihenhäuser Das anfallende Schmutzwasser aus den Geschossen Erdgeschoss bis Staffelgeschoss wird über Fall- leitungen in Installationsschächten, eine gemeinsame Rigole auf dem Nachbargrundstück (Flurstück 15/26) an die städtische Kanalisation gem. behördlicher Vorgabe angeschlossen. Die Ausführung der vertikalen Steigstränge und die horizontale Verteilung erfolgt mit zugelassenen Materialien (mit PA-Prüfnummer und DIN-DVGW Zulassung). Die Abwasserleitungen werden als Guss- , Edelstahl-, Kunststoff oder Mehrschichtverbundrohr (je nach Brand- oder Lärmschutzanforderungen) hergestellt. Warmwasser-, Kaltwasser- und Abwasserleitungen werden nach DIN gedämmt. Die Leitungen werden unter Berücksichtigung der Regelungen bezüglich des Schall- und des Brand- schutzes verlegt. Sämtliche Armaturen werden mit DVGW-Zulassungen installiert. Die Ausstoßzeiten des Warmwassers werden nach VDI-Norm 6003, Tabelle 1, Komfortkriterien Wasch- tisch Zeile 3 Stufe 2 eingehalten. Waschtisch: 40°C Dusche: 42°C Badewanne: 45°C Die Erdgeschossterrassen erhalten eine frostgeschützte Außenzapfstelle. Sanitärausstattung Nachfolgende sanitäre Einrichtungsgegenstände gehören zum Leistungsumfang. GÄSTE – WC EG: • Waschtisch: 1 Porzellan-Waschtisch, Breite ca. 45 cm, Fabrikat: Duravit Serie: No.1 o. glw. mit Hahnloch und Überlauf, Schallschutzset, Waschtisch-Röhrensiphon verchromt, Eckventile mit Schubrosette verchromt, Einhand-Waschtischbatterie Fabrikat Duravit Serie D-Neo M o. glw. • WC-Anlage: 1 Porzellan-Wandtiefspültoilette Duravit Serie:  D-Neo, Rimless, Compact– Tiefspüler (Bau- tiefe 48 cm), o. glw., Schallschutzset, Unterputzspülkasten inkl. einer weißen Zweimengen- Drückerplatte, Fabrikat Grohe Serie: Skate o. glw., Toilettensitz – weiß, Edelstahlscharniere mit Quick-Release Funktion, Deckel mit Absenkautomatik KÜCHE WG: • Küchenanschluss: Eckventil mit Schubrosette, verchromt Spülmaschine HAUPTBAD 1. OG: • Waschtischanlage: 1 Porzellan-Waschtisch, Breite ca. 65 cm, Fabrikat: Duravit Serie: No.1, eckig o. glw. mit Hahn- loch und Überlauf, Schallschutzset, Waschtisch-Röhrensiphon verchromt, Eckventile mit Schubrosette verchromt, Einhand-Waschtischbatterie Fabrikat Duravit Serie: D-Neo M o. glw. Unterschrank Duravit No 1 - 65 cm breit mit einem Auszug • WC-Anlage: 1 Porzellan-Wandtiefspültoilette Duravit Serie:  D-Neo, Rimless, o. glw., Schallschutzset, Unterputzspülkasten inkl. einer weißen Zweimengen-Drückerplatte, Fabrikat Grohe Serie: Skate o. glw., Toilettensitz – weiß, Edelstahlscharniere mit Quick-Release Funktion, Deckel mit Absenkautomatik • Duschanlage: 1 bodengleichen Dusche mit Linienentwässerung (Duschrinne) und Fliesenbelag (Rutschfestig- keit R9), Einhand-Brausemischbatterie, verchromt, Fabrikat Duravit Serie: D-Neo o. glw., Brausestangenset Fabrikat Duravit Serie: D-Neo o. glw., bestehend aus Handbrause, ca. 90 cm Brausestange, ca. 1,60 m Brauseschlauch • Optionale eine Badewanne – Markenfabrikat: Duravit o. glw. – aus Kunststoff, ca. 140 Liter Fassungsvermögen mit wärmedämmender Isolier-Trägerunterfangung einschl. Ablaufventilen und Siphon, Aufputz-Einhebelmischbatterie, verchromt, Fabrikat Duravit Serie: D-Neo M o. glw. und verstellbarer Brauseschlauchgarnitur Fabrikat Duravit Serie: D-Neo o. glw • Abstellraum Staffelgeschoss Waschmaschinenanschluss: Auslaufventil mit Schrägsitzoberteil, evtl. mit Rohrbelüfter Bauform C und integriertem Rück- flussverhinderer Waschmaschinensiphon AP DN50, Kunststoff, Ablaufrohr senkrecht mit Schlauchverschraubung 45°
Baubeschreibung
Angaben zur Baustelle Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ansprüche des AN, die auf Unkenntnis der Örtlichkeiten zurückzuführen sind, werden durch den AG nicht gesondert honoriert. Lage und Transportwege: Zufahrtmöglichkeiten über öffentliche Straßen. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung. Art / Lage der Lagerplätze: Die vom AN benötigten Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B) Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet wird. Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu prüfen. Der AN hat auf Verlangen des AG einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu erstellen und dem AG zu übergeben. Der AN hat auf Verlangen des AG einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem AG zu übergeben. Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom AG vorgelegten Bauzeitenplans erstellt werden. Bauleitung des AG Die Bauleistungen betreffende Korrespondenz zwischen AG und AN findet ausschließlich über die Bauleitung des AG statt. Ausgenommen hiervon sind direkte Anweisungen durch lizensierte behördliche Vertreter oder der vom AG beauftragten Sonderfachleute, wie der Fachbauleitung der Fachingenieure für Statik, Haustechnik, SiGeKo u. dgl. sowie bei Gefahr in Verzug. Entsprechende Ansprechpartner und weisungsbefugte Vertreter sowie evtl. Ersatzpersonen werden im Rahmen der Auftragserteilung vom AG benannt. Termine für Baubesprechungen werden gemeinsam abgestimmt und im Anschluss regelmäßig oder nach Erfordernis durchgeführt. Die Teilnahme der jeweils erforderlichen AN-Vertreter ist verbindlich. Ergebnisse werden durch Vertreter des AG protokolliert. Bauaufsicht / Polier des AN Der AN hat nach der geltenden Landesbauordnung für die Durchführung und die Dauer der Arbeiten eine geeignete Fachkraft als verantwortlichen Firmen-/ Fachbauleiter/ Polier und befugten Vertreter zu bestellen und zu benennen. Dieser muss zu den üblichen Arbeitszeiten ständig erreichbar sein, über die nötigen fachlichen Qualifikationen verfügen, mit den Vorgaben eines SIGE-Plans und der Baustellenverordnung vertraut sein und über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Im Verhinderungsfalle ist umgehend ein geeigneter Stellvertreter zu benennen. Der AN führt eigenverantwortlich ebenso die Koordination seiner Mitarbeiter zur Erfüllung der beauftragten Leistungen und Lieferungen, wie auch die Überwachung der Leistungen auf sein Gewerk relevante Übereinstimmung durch. Außerordentliche Vorkommnisse sind umgehend der Bauleitung des AG zu melden! Sicherungspflicht Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und eigenem Gerät. Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen. Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Die Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) ist auf diese Maßnahme anzuwenden. Der entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) wird ggf. entsprechend den AN-Angaben fortgeschrieben. Dazu ist jedoch in einigen Unterpunkten die Mitwirkung des AN erforderlich. Durch das ausführende Unternehmen sind eine Woche nach Auftragserteilung folgende Angaben zu machen: Aufstellung der aufsichtführenden Person Ihres Unternehmens auf o. g. Baustelle (Bauleiter, Schachtmeister/ Polier/ Vorarbeiter mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) Aufstellung Ihrer Subunternehmer mit aufsichtführenden Personen und Ansprechpartnern (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) Gefährdungsbeurteilung für alle Gewerke (gemäß 5 5, 6 Arbeitsschutzgesetz), auch Nachunternehmer entsprechend den gewählten Arbeitsverfahren (z.B. nach Mustern der BauBG) Namen und Telefonnummer (mobil) des Ersthelfers des AN auf der Baustelle Die Erstellung dieser Unterlagen wird nicht zusätzlich vergütet. Der AG stellt den Koordinator im Sinne 53 BaustellV und erteilt Weisungen in Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Koordinator hat weiterhin die Pflicht auf Mängel bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes hinzuweisen sowie ein Notanordnungsrecht bei Gefahr in Verzug. Der Koordinator ist im Rahmen der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Diese obliegen nach wie vor dem AN. Bauschild Ein Bauschild wird bauseits erstellt und aufgestellt. Das Aufstellen weiterer Bauschilder des AN bedarf der Zustimmung des AG. Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig. Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B) Der AN hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer, die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken. Der AN hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Benutzung von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Der AG kann dem AN keine Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen. Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Der AG kann dem AN keine Lagerplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen. Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie werden bauseits gestellt. Von den Kosten hierfür sowie für die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer einen Betrag von 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme. Baustoffe Es dürfen nur gütegesicherte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwendet werden, deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich, fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und Witterungsbeständigkeit entsprechen. Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch die Herstellerrichtlinien nachzuweisen. Baureinigung und Abfallbeseitigung Dem AN obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen auf sein Gewerk spezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der AG zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des AN berechtigt. Der AN wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden. Der AN trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Ggf. sind die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. dem AG vorzulegen. Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden. Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen des AN verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu beseitigen. Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge, für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen, insofern nicht andere Vereinbarungen vertraglich geregelt werden. Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen. Wird durch den AG ein Nachunternehmen mit der Stellung von Schuttcontainern beauftragt, werden die anteiligen Kosten auf den AN mit derzeit 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme - wenn keine andere Einigung erfolgt - umgelegt. Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B) Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der AN hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem AG schriftlich bekannt zu geben. Beabsichtigt der AN Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung des AG gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen. Der AN muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt. Bei Verstößen des AN oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der AN eine Vertragsstrafe gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen. Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B) Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren Art und Umfang verlangt. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) Für die Ausführungsfristen wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Bauzeitenplan verbindlich vereinbart. Die im Bauzeitenplan enthaltenen Zwischenfristen sind Vertragsfristen. Der AN ist verpflichtet, mit der Herstellung nach Erteilung des Zuschlags alsbald zu beginnen und in einer angemessenen Zeit zügig zu Ende zu führen. Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B) Der AG ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme. Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend gemacht werden. Dem AN bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten. Der AG ist berechtigt, für jeden vom AN auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000, - EUR. Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des AN in Abzug gebracht werden. Wenn es sich bei dem AN um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen. Ansprüche auf einen höheren Schadensersatz bleiben unberührt. Wenn es sich bei dem AN um einen Nichtkaufmann handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer, niedrigerer Höhe nachgewiesen wird. Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung Vom AG beigestellte Baustoffe hat der AN gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen. Der AG wird eine Bauwesenversicherung abschließen, welche die Leistungen des AN mit abdeckt. Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 1.000,- Euro. Sofern der AN durch einen Versicherungsfall betroffen ist, trägt er diesen Selbstbehalt im Verhältnis zum AG. Der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,50 % der Schlussrechnungssumme. Der Betrag wird bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B) Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B). Der AN hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem AG unverzüglich mitzuteilen. Abnahme (§ 12 VOB/B) Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den AN durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt. Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom AG unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der AN hierzu geladen. Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem AN dann alsbald mitzuteilen. Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der AN dem AG nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen. Revisionsunterlagen Alle Revisionsunterlagen, wie z.B. Datenblätter, Pflege- und Wartungsempfehlungen/ -hinweisen usw., sind gemäß dem Produkthaftungsgesetz vom AN in digitaler Form (pdf-, dxf-, oder dwg-Format spätestens 4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf den vom AG zur Verfügung gestellten Planserver hochzuladen, so dass der AG nach Prüfung die Revisionsunterlagen an den Nutzer der Wohneinheit übergeben kann. Erfolgt die Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen nicht rechtzeitig, so ist der AG zu einem an der Auftragssumme angemessenen Einbehalt berechtigt. Mängelansprüche und deren Verjährung (§ 13 Abs. 1, 4 und 7 VOB/B) Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird generell die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten, beginnend ab der Abnahme, vereinbart. Abweichende Verjährungsfristen für Mängelansprüche sind zwischen dem AG und dem AN vertraglich zu regeln. Die Dauer der Gewährleistung wird ausdrücklich auch für wartungsrelevante Teile vereinbart, selbst wenn der AG dem AN die Wartung derselben nicht übertragen hat. Der AG bzw. der spätere Eigentümer kann nur Ansprüche während des Gewährleistungszeitraums beim AN geltend machen, wenn ein notwendiger Wartungsintervall durch ein Fachunternehmen nach Vorgaben des Herstellers durchgeführt wurde und dem AN ein entsprechendes Wartungsbuch vorgelegt werden kann. Abrechnung (§ 14 VOB/B) Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht. Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Unterlagen (z.B. örtliches Aufmaß) müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der AG, die Durchschriften der AN. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden. Vor der ersten Rechnungsstellung hat der AN mit der örtlichen Bauleitung einen Zahlungsplan abzustimmen. Abrechnungsfähig sind nur in sich abgeschlossene Leistungen und fertig erstellte Bauteile. Die Fertigstellung ist der örtlichen Bauleitung anzuzeigen, bevor die Leistung des AN ggf. durch nachfolgende Gewerke überbaut wird. Alle Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. Alle Rechnungen sind vom AN inkl. prüffähigen Nachweisen (z.B. Mengenberechnung, Aufmasszeichnungen, Handskizzen o.ä.) in digitaler Form, im pdf-Format, unter der E-Mail-Adresse rechnungen@norddeutsche-wohnbau.de an den AG zu richten. Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen. Der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der AN zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. Jede Rechnung ist kumuliert aufzustellen, das heißt, das Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben sind. Die abzurechnenden Leistungen sind dabei in der Reihenfolge und mit Angabe der Positionsnummern des Auftrags-Leistungsverzeichnisses aufzustellen. Bei Abrechnung von Teilmengen zu einer Position hat der AN eine prüffähige und separate Aufstellung der Mengen der örtlichen Bauleitung vorzulegen. Die Schlussrechnung ist vom AN in prüfbarer Form innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung dem AG vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (48b EStG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wird seitens des AN ein Skonto gewährt, gilt für die zu vereinbarende Skontofrist das Datum des Eingangs der E-Mail, der die Rechnung im Original anhängig ist. Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B) Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des AG bzw. seiner Vertretung zulässig. Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. Der AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten: das Datum, die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, die Art der Leistung, die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AN. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den AG oder dessen Vertretung und die damit verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind. Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B) Der Anspruch auf Schlusszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig. Bautagebuch und Revisionsunterlagen sind mindestens 4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf den Planserver des AG hochzuladen. Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet und als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto, der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. Die Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der AG innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per Post an den AN abgesandt hat. Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den AG an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. Der AN erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den AG adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts. Die Aufrechnung mit vom AG bestrittenen Gegenansprüchen des AN ist ausgeschlossen. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten. Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden. Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Sachmängelansprüche auf die Dauer der Gewährleistungszeit zuzüglich der sich durch Hemmung oder Neubeginn ergebenden Verlängerung, beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden. Änderung der Vertragspreise Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart. Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise. Änderung der Vertragsleistungen Maßnahmen, die sich erst bei der Ausführung der Arbeiten als unumgänglich und notwendig herausstellen, sind unverzüglich über die Bauleitung des AG vorzutragen und in einem prüfbaren Nachtragsangebot zu unterbreiten. Nachtragspositionen verstehen sich analog übriger Positionen einschließlich aller zur Herstellung notwendigen Materialien und Arbeiten, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt oder gewünscht. Die Ausführung der Leistungen, die ein Nachtrag beinhaltet, erfolgt erst nach schriftlicher Beauftragung durch den AG. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B) Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der Vergabeunterlagen verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Installation sämtlicher Sanitäranlagen inkl. der frachtfreien Lieferung, Abladung und Zwischenlagerung auf der Baustelle sowie aller erforderlichen Zwischen- und Höhentransporte bis zum Bestimmungs- bzw. Einbauort aller zur Herstellung benötigten Materialien, Baustoffen, Hilfs- und Befestigungsmittel. Das Angebot umfasst alle erforderlichen Bearbeitungen sowie alle Lieferungen und Leistungen, die für die Erstellung der Gesamtleistung erforderlich sind. Auf vom Anbieter beabsichtigte Abweichungen von der geplanten Ausführung ist hinzuweisen. Abweichungen müssen vor Auftragsvergabe mit dem AG vereinbart werden und bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Planers. Der Umfang der vertraglichen Leistungen wird durch diese Leistungsbeschreibung bestimmt. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit in Bezug auf alle Punkte der jeweils geforderten Werke wird vom Auftraggeber keine Gewähr übernommen und muss vom Bieter eigenverantwortlich geprüft werden. Die Leistung ist erbracht, wenn geforderten Funktionen und Qualitäten erfüllt sind. Der Bieter bestätigt durch Abgabe des Angebotes, dass er sich über Art und Umfang von Lieferungen und den zu erbringenden Leistungen ausreichend Klarheit verschafft hat. Wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet, dann sind die sämtlichen Teilleistungen komplett mit allen zur bestimmungsgemäßen Funktion erforderlichen Kleinteilen zu liefern und einzubauen. Alle erforderlichen Bauteile für vollfunktionsfähige Anlagen sind mit den entsprechenden Einheitspreise abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes evtl. vorhandene Bedenken oder Änderungsvorschläge, die aus dem Leistungsverzeichnis abzuleiten sind, auf einer besonderen Anlage dem Angebot beizufügen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistungsverpflichtung und berechtigen auch nicht zu Nachforderungen. Die anzubietenden Einheitspreise sind als Netto-Preise in Euro einzutragen. Der Bieter hat die Angebotssumme entsprechend den Ausschreibungsunterlagen aufzugliedern. Die gültige Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen, daneben ist die Bruttoendsumme zu nennen. Dem AG ist auf Verlangen Einblick in die Kalkulationsgrundlage für alle Leistungen zu gewähren. Nach Angebotsabgabe eintretende Lohn- und Materialpreissteigerungen, gleich aus welchem Grund, werden nicht zusätzlich vergütet. Der Bieter hat bei Angebotsabgabe, spätestens jedoch bei Auftragserteilung, eine gültige Freistellungsbescheinigung des für ihn zuständigen Finanzamtes beizufügen. Der AN hat sich über die Transport- und Einbringungsmöglichkeiten vor Ort zu informieren und die Montage- bzw. Aufstellungsorte für die im Lieferumfang enthaltenen Geräte und Anlagen unter Vorgabe aller technischen Vorschriften und Normen zu prüfen. Alle Einbauteile sind so anzubieten, dass sie durch vorhandene Montageöffnungen bzw. Türen in Einzelteilen zerlegt an den Aufstellungsort transportiert werden können. Der AN verpflichtet sich, seine Ausführungen den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen. Eventuelle Abweichungen sind unverzüglich, schriftlich dem AG mitzuteilen Nachfolgende Leistungen, die durch den AN zu erbringen sind, verstehen sich als Nebenleistungen und sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet: Anzeichnen und Einmessen von Schlitzen und Durchbrüchen sowie Kernbohrungen im Zusammenhang der vertraglich geschuldeten Leistungen, insofern diese von einem anderen Unternehmen ausgeführt werden Wandschlitze für Trinkwasserleitungen und für Außenzapfstellen usw. in KS-Wände bzw. Betonwände Liefern und Einbauen von Wand- und Deckendurchführungen ohne besondere Anforderungen Schutz von Bau- und Anlagenteilen der eigenen Leistung sowie benachbarter Bauteile vor Verunreinigungen und Beschädigungen während der Ausführung der Arbeiten an Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen durch loses Abdecken oder Umwickeln der zu schützenden Bauteile mit geeigneten Schutzfolien. Der AN haftet für Beschädigungen an seinen Anlagen bis zur förmlichen Abnahme. Liefern und Einbauen von besonderen Befestigungskonstruktionen in Trockenbauwänden etc., z.B Widerlager, Rohrleitungsfestpunkte, Rohrlager mit Gleit- oder Rollenelementen, Tragschalen, Konsolen, Stützgerüste Stemm-, Bohr - und Fräsarbeiten für die Befestigung von Konsolen und Halterungen Lieferung und Einsetzen aller notwendigen Befestigungsmittel (Dübel, Schrauben ect.) zu den nachfolgend beschriebenen Leistungen. Schalldämmung und Schwingungsdämpfung von Anlagenteilen gegenüber angrenzenden Bauteilen Provisorische Maßnahmen zum Betreiben der Anlage oder von Anlagenteilen vor der förmlichen Abnahme auf Anordnung des Auftraggebers, z.B. zusätzliche Druckprüfung, die der AG zu vertreten hat. Bemusterung aller sichtbaren Bauteile wie Accessoires, Sanitärbauteile, Ablaufgarnituren, Wasserhähne ect. Einstellen und Justieren der Sanitäranlagen und von Anlagenteilen sowie deren Funktionsprüfung Einweisen des Bedienungs- und Wartungspersonals Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, wenn diese durch den Auftragnehmer verursacht wurden Der AN trägt die Verantwortung für das Einmessen der vertraglich geschuldeten Anlagenteile gemäß Ausführungsplanung. Sollten dem AN Maße zur Installation fehlen, so sind diese vor Installation mit der örtlichen Bauleitung oder dem Fachplaner abzustimmen. Der AN hat seine Bauteile an den bauseits vorhandenen Meterrissen einzumessen. Fotodokumentation der durch den AN ausgeführten Installationen im Bereich von Schächten, die verschlossen werden. Die Fotodokumentation ist in digitaler Form dem AG mit den Revisionsunterlagen zu übergeben. Baustellen-Einrichtung und -Auflösung ist in die Einheitspreise mit einzurechnen, sofern in den nachfolgenden Positionen dieses Leistungsverzeichnisses nichts anderes vorgegeben ist. Aufenthalts- und Lagerräume hat der AN selbst zu stellen. Kosten hierfür sind durch die Einheitspreise abgegolten. Der Aufstellort der Mannschafts- und Materialcontainern o.ä. des AN muss mit der örtlichen Bauleitung abgestimmt werden. Baustellentoiletten werden bauseits zur Verfügung gestellt und sind sauber zu halten. Verschmutzungen durch nachweislich groben Missbrauch werden auf Kosten des Verursachers durch eine Reinigungsfirma beseitigt. Alle Bohrungen zur allgemeinen Leitungsführung durch Decken und Wände bis zu einem Durchmesser von 25 mm werden nicht gesondert vergütet und sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten. Normen, Richtlinien, Merkblätter: Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen des AG gelten für die Ausführung von Bauleistungen die VOB/B sowie die VOB/C und alle gültigen Normen in den jeweils neusten Fassungen. Insbesondere gelten für die ausgeschriebenen Leistungen: DIN 1986: Entwässerungsanlagen DIN 1988: TR für Trinkwasseranlagen DIN 4065: Hinweisschilder DIN 4102: Brandverhalten von Brandstoffen DIN 4108: Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109: Schallschutz im Hochbau DIN 15599-1: Wärmedämmstoffe DIN 18382: Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden DIN 18421: Wärmedämmung DIN EN 752: Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden DIN EN 806: TR für Trinkwasseranlagen DIN EN 1717: Schutz des Trinkwassers DIN EN 12098: MSR DIN EN 13077: Sicherungseinrichtungen VDI 6002 BI 2: Solare TW Erwärmung VDI 6008 BI 2: Barrierefreie Lebensräume TrinkwV 2001: Trinkwasserverordnung Darüber hinaus gelten bzw. sind zu beachten: die zugehörige Landesbauordnung sowie damit verbundene Gesetzesverordnungen und sonstige das Vorhaben betreffende behördliche Auflagen und Bestimmungen der betreffenden Gemeinde alle erforderlichen Gewerke bezogenen DIN-Vorschriften und Regelwerke die jeweiligen produktrelevanten Herstellerrichtlinien, soweit diese den gesetzlichen Vorgaben und einer fachgerechten Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen ggf. systembedingte Werkpläne und Vorgaben Abnahmebedingungen des TÜV/Dekra bzw. Gewerbeaufsichtsamts Alle technischen Bestimmungen der TRD VDE-Brandschutz und alle gewerkeübergreifenden Maßnahmen Es wird gefordert, dass eine voll funktionstüchtige Anlage gemäß dem heutigen Stand der Technik angeboten, geliefert und montiert wird. Des weiteren sind durch den AN und seine Mitarbeiter nachfolgende Vorschriften, Verordnungen und Bestimmungen zwingend einzuhalten: UVV - Unfallverhütungsvorschriften GUV - Vorschriften des Gemeinde Unfall Versicherungsverbands BaustellV - Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Arbeitsstättenrichtlinien AEB - die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen Ausführung allgemein: Der AN ist dazu verpflichtet, alle ihm übergebenen Unterlagen auf ihre Übereinstimmung und Richtigkeit zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind rechtzeitig vor Ausführung mit der örtlichen Bauleitung des AG zu klären. Nach Erfordernis und Ermessen der Objektüberwachung des AG sind zur Dokumentation der Baustelle Aufnahmen des Baustellenablaufs durch den AN anzufertigen und wöchentlich vorzulegen. Die Ausführungsfristen richten sich bei Beauftragung nach dem gesondert zu vereinbarten Terminplan. Gegenfalls gelten die im Vergabeprotokoll genannte Einzelfristen und -termine (s. g. Meilensteine) als vereinbarte Vertragsfristen. Der Netzanschuss bzw. bei den Mediengeführten Leitungen der TW, Gas, SW Anschluss ist nach den geltenden TAB auszuführen und mit dem Versorger zu koordinieren. Die benötigten Anträge sind rechtzeitig zu beantragen. Die Leistungsgrenze endet 1 m vor dem Gebäude. Alle Abnahmen sind mit dem Versorger abzustimmen und durchzuführen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Alle elektrische Bauteile sind betriebsfertig anzuklemmen, die Stromversorgung wird bauseits gestellt. Alle zusätzlich benötigten Bauteile die zur Installation benötigt werden, sind mit zu liefern auch wenn diese nicht explizit beschrieben sind. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten. Arbeitsablauf: Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. Bei Ineinandergreifen verschiedener Gewerke haben die Auftragnehmer ihre Arbeiten so miteinander zu koordinieren, dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. Bautagesberichte: Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem der Bauüberwachung wöchentlich zu übergeben. Sie müssen mindestens folgende Angaben enthalten: Datum eine fortlaufende Nummerierung Das Wetter Anzahl und Qualifikationen des eingesetzten Personals die eingesetzten Großgeräte die ausgeführten Arbeiten mit Angabe des Bauabschnitts besondere Vorkommnisse Werkstattbesuch und Kontrollen: Dem Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigen wird durch den AN gestattet, ggf. den Fertigungsbetrieb des Auftragnehmers aufzusuchen, um sich vom Arbeitsfortschritt und der Fertigungsqualität zu überzeugen. Befestigungen und Schallschutz: Die Verlegvorschriften und Einbaurichtlinien der Hersteller sind Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Befestigung von Rohrleitungen und Geräten durch Schellen, Aufhängungen und desgleichen hat nur mittels Bohrungen und Metalldübel zu erfolgen. Falls erforderlich, sind zusätzliche Verstrebungen, Träger, Halterungen durch Konsolen, etc. zu montieren. Diese werden nicht gesondert vergütet. Bei allen Rohr-, Kanalverlegungen ist besonders sorgfältig auf Schallisolierung, zwecks Schalldämmung zu achten. Schalldämmende Maßnahmen sind bei allen Schellen-, Wand- und Deckendurchführungen zu treffen. Bei Wanddurchbrüchen sind geschlossene Isolier-Schläuche in der entsprechenden Isolierstärke zu verwenden. Es sind der Bauleitung entsprechende Prüfzeugnisse vorzulegen. Hinweisschilder und Beschriftungen: Es sind ausreichend Bezeichnungsschilder vorzusehen welche nicht gesondert vergütet werden. Die Schilder bestehen aus weißem Resopal mit schwarzer Schrift, Schilder werden mit passender Grundplatte aus stabilem Stahlblech und Halter einschl. Anschweißen an die Rohrleitungen oder Anschrauben an Bauteile, bzw. bei kleinen Geräten, BSK, RSK, Pumpen, Armaturen etc. mittels Befestigung über Gliederketten dauerhaft befestigt bzw. angehängt. Schilder ankleben ist nicht gestattet. Beschriftung nach Abstimmung mit dem AG bzw. Fachplaner. Dieses wird nicht gesondert vergütet. Brandschutz: Alle Durchführungen im Bereich von Brandabschnitten sind nach DIN zu verschließen. An allen Brandschottungen sind entsprechende Kennzeichnungen anzubringen. Die Kennzeichnungen werden nicht gesondert vergütet. Inbetriebnahme: Vor der Inbetriebnahme der TW-Leitungen hat die Wasseranalyse nach Trinw.V 2001 (2012) zu erfolgen! Wasseranalyse nach Trinkw.V 2001 (2012) ist mit in die Einheitspreise zu berechnen und wird nicht gesondert vergütet. Das Spülen der Wasserleitung ist mit in die Einheitspreise zu berechnen. Untersuchung nach Legionellen, Coli-Bakterien Wasseranalyse Das neu erstellte Trink- und Brauchwassernetz muss vor Inbetriebnahme- / Anbindung an die vorhandene Versorgung von einer amtl. Hygienestelle auf Keimfreiheit (bakteriologische Analyse) untersucht werden und für unbedenklich erklärt werden. Die Wasseranalyse muss nach dem Spülen erfolgen. Entsprechend sind Wasserproben aus dem erstelltem Leitungsabschnitt / Entnahmestelle zu entnehmen, getrennt für Kalt- und Warm-Trinkwasser. Die Auswertung der Proben sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der untersuchenden Stelle ist in schriftlicher Form der Bauleitung- bzw. dem AG in digitaler Ausfertigung zu übergeben. Gerüste: Die Fassaden des Gebäudes werden bauseits mit einem Arbeits- und Schutzgerüst eingerüstet.  Für die Ausführung der eigenen Leistungen hat der AN alle von ihm benötigten Schutz-, Arbeits- und Hilfsgerüste, auch mit einer Belagsfläche > 2 m, zu liefern, aufzustellen und nach Beendigung seiner Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise mit einzurechnen. Für die Dauer der Nutzung ist der AN allein für die Verkehrs- und Unfallsicherheit seiner Gerüste verantwortlich. Die Nutzung der seitens des AN gestellten Gerüste, ist auch anderen am Bau tätigen Gewerke zu gestatten. Produkte und Gleichwertigkeit: Die ausgeschriebenen Leistungen sind grundsätzlich einschließlich Herstellung, Lieferung und fachgerechter Ausführung anzubieten. Zur Kontrolle der zur Anwendung kommenden Produkte sind diese nur in Originalverpackung anzuliefern. Es sind in zusammenhängenden Bereichen nur systemkonforme, zugelassene und aus dem Produktportfolio eines Herstellers stammende Produkte zu verwenden. Wird in den Ausschreibungsunterlagen für Produkte ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" benannt, so wird damit die mindestens zu erreichende Qualitätsanforderung festgelegt. Es ist dem Bieter freigestellt gleichwertige Produkte anzubieten, wenn mit Angbebotsabgabe unaufgefordert Qualitätsnachweise der alternativen Produkte mit vorgelegt werden. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit obliegt dem Auftraggeber. Werden Bieterergänzungen in diesem Zusammenhang nicht ausgefüllt, so gilt das ausgeschriebene Produkt als vertraglich vereinbart.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Nachhaltigkeitsanforderungen DGNB Silber 1.) Allgemeine Vorgaben und Hinweise Das Bauvorhaben wird im Sinne des DGNB als nachhaltiges Gebäude geplant und ausgeführt (Umweltverträglichkeit Bauprodukte, Qualität der Ausführung, Schadstoffverzicht u. Minimierung Umweltbelastungen durch Baustelle). Nach Fertigstellung soll das Gebäude die DGNB-Zertifizierungsstufe Silber sowie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) in der Stufe QNG-PLUS erreichen. Der AN verpflichtet sich, sämtliche Anforderungen des QNG-PLUS Siegels einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Verwendung von Bauprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft sowie der Schadstoffvermeidung. Alle bauausführenden Firmen müssen nach Abschluss ihrer Leistungen bestätigen, dass alle eingesetzten Materialien und Produkte den Anforderungen des QNG PLUS entsprechen. 2.) Deklaration & Freigabe Alle Produkte sind mindestens 21 Tage vor Bestellung o. zum Vergabegespräch durch den Unternehmer digital vorzulegen (Produkt-/Technische-/ Sicherheitsdatenblätter oder Herstellererklärungen). Nach Vorlage u. Prüfung anhand Datenblätter/ Umweltdeklarationen werden die Produkte auftraggeberseitig freigegeben. Es dürfen ausschließlich freigegebene Bauprodukte eingesetzt werden. Sollten sich während der Bauausführung Produktänderungen ergeben, ist für das Alternativprodukt erneut unverzüglich die Freigabe durch den Auftraggeber einzuholen. Bei generellen Unklarheiten über den Einsatz eines Produktes ist unbedingt vor Einbau Rücksprache mit der Bauleitung zu halten. Sollte der Anbieter nicht freigegebene Produkte verwenden, besteht die Möglichkeit einer „Freimessung“. Da diese mit Arbeitsaufwand verbunden ist, werden die Kosten hierfür dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Können die Anforderungen durch die Freimessung nicht nachgewiesen werden, sind diese Produkte auf eigene Kosten vollständig zu entfernen u. auszutauschen. 3.) Umweltverträgliche Materialwahl und Schadstoffvermeidung Hier sind sowohl die Anforderungen der DGNB sowie die besonderen Anforderungen des QNG zu beachten. Insbesondere sind diesbezüglich die DGNB ENV1.2 Kriterienmatrix und der QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313, Version 1.3, Korrekturfassung vom 14.09.2023 zu beachten. Alle Produkte mit Sicherheitsdatenblättern sind grundsätzlich im Vorfeld zu deklarieren (auch, wenn im Leistungsverzeichnis keine gesonderten Anforderungen genannt sind). Folgende Mindestanforderungen gelten für die Materialauswahl im gesamten Projekt: Polyurethan-Produkte: PU-Systeme dürfen höchstens GISCODE PU10 oder RU1 entsprechen Epoxidharz-Produkte: RE-Systeme sind nur in den GISCODE-Klassen RE05 oder RE20 zulässig Lacke und Farben (nicht-mineralische Untergründe): Vor Ort eingesetzte Beschichtungen dürfen einen VOC-Gehalt < 10 % aufweisen Farben und Beschichtungen (mineralische Untergründe): Es sind nur Produkte mit ELF-Zertifikat zu verwenden Bitumenprodukte: Nur Verwendung von Bitumen mit GISCODE BBP10 Geschäumte Dämmstoffe: Keine Verwendung von (teil-)halogenierten Treibmitteln in Dämmstoffschäumen Für Kunststoffe (PVC) zur Belegung von Oberflächen in Innenräumen sowie Kunststoff-Bauteile an der Gebäudehülle gilt: keine Zinn-, Cadmium- und Bleistabilisatoren, Wandbekleidungen und -beschichtungen: Einhaltung AgBB-Schema, reproduktionstoxische Phthalat-Weichmacher ≤ 0,10 % Für Beschichtungen auf Holz, Metall und Kunststoff in Innenräumen und außen gilt: VOC ≤ 130,0 g/l (wasserbasierte Rezeptur) und keine Pigmente und Sikkative auf Basis von Blei-, Cadmium- und Chrom-VIVerbindungen Regelwerk: VOC nach 2004/42/EG 1907/2006/EG / DE-UZ 12a Für Holzwerkstoffe (Tischler-, Faser-, Furnier- und Massivholzplatten) für den Holzbau und Innenausbau gilt: Formaldehyd ≤ 0,08 ppm (0,096 mg/m3) in Prüfkammer, Reproduktionstoxische Borverbindungen ≤ 0,10 % Holzöle: Nur Verwendung von Ölprodukten mit GISCODE Ö10 Für Beschichtungen, Grundierungen und Spachtelmassen auf überwiegend mineralischen Untergründen innen (gemeint sind auch Untergründe wie Tapeten und Vliese) gilt: VOC ≤ 30,0 g/l Für Dichtungsmassen, Dichtstoffe, Klebstoffe für punkt und linienförmige Verklebungen von Bauteilen im Innenraum und Lüftungskanälen im Gebäudeinneren (also kleinflächige Verklebungen mechanisch belasteter Fugen) auf Acrylat-, Silikon und SMP-Basis gilt: Chlorparaffine < 0,1 %, Lösemittel < 1 %, KWS-Weichmacher < 0,1 % Für Dichtungsmassen, Dichtstoffe, Klebstoffe für punkt und linienförmige Verklebungen von Bauteilen im Innenraum auf PU- oder SMP-Basis gilt: Chlorparaffine, TCEP, PBB und PBDE  ≤ 0,10 % , lösemittelfrei oder GIS-Code PU10 oder PU20 Für beschichtete Metallbauteile auf Fassadenelemente, Türen, Heizkörper, Heizkühldecken (wie Grundierung und Endbeschichtung (z. B. Farben, Lacke, Pulverlacke)) gilt: Kein Einsatz von Chrom-VI-Verbindungen Für Korrosionsschutz nicht tragender Metallbauteile innen und außen gilt: VOC ≤ 300,0 g/l Für flexible Kunstschaum-Dämmstoffe für die Haustechnik gilt: Frei von halogenierten Treibmitteln SCCP, MCCP, PBB und PBDE ≤ 0,10 % Kunstschaum-Dämmstoffe der Gebäude und Haustechnik gilt: Frei von halogenierten Treibmitteln, EPS/ XPS-Platten: HBCD ≤ 0,10 %, PUR/ PIR-Platten: TCEP ≤ 0,10 %, Phenolharzschaumplatten d) und gespritzter UF-Dämmschaum h): Einhaltung AgBB-Schema b) Für Dämmstoffe aus Künstlichen Mineralfasern (KMF) gilt: RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle" PU-Montageschäume: Nur zulässig für Fugen in Wärmedämm-Verbundsystemen, sofern bauaufsichtlich zugelassen (abZ) Ausschluss von Halogenen Vermeidung von Baustoffen, die im Brandfall zu ätzenden oder zersetzenden Rauchgasen führen. Grundsätzlich gilt bei Schadstoffen: maximaler Anteil 0,1 % besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) nach CLP- / REACH-Verordnung mit sensibilisierenden, humantoxischen oder umweltgefähr-denden Eigenschaften oder besonders besorgniserregende Stoffe. In der Tabelle des QNG-Anhangdokumentes 313 sind die Grenzwerte der zu beachtenden Schad-stoffe für jede relevante Bauproduktgruppe detailliert aufgeführt (https://www.qng.info/qng/qng-anforderungen/qng-siegeldokumente/). Nach Fertigstellung wird als Voraussetzung für die angestrebte Zertifizierung der Einsatz unbedenklicher Baustoffe usw. darüber hinaus durch eine Schadstoffmessung Innenraum belegt. 4.) Nachhaltige Materialgewinnung Alle eingesetzten Hölzer, Holzprodukte oder Holzwerkstoffe müssen ein FSC oder PEFC Zertifikat sowie das dazugehörige CoC Zertifikat haben. Es ist die Lieferkette (CoC) sicherzustellen und nach-zuweisen. Alle Verarbeiter von Holz- und Holzprodukten haben eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass Sie nur Produkte mit gültigem Zertifikat bestellt und verarbeitet haben. Dies erfolgt auf Firmenpapier mit Nennung der Baustelle, Auflistung der Lieferscheine (Lieferscheinnummer) und Bestätigung, dass nur zertifiziertes Holz eingesetzt wurde. Wird zertifiziertes Material auf den Platz oder ins Werk des Verarbeiters geliefert und dort abgelängt, zugeschnitten, gelagert oder verarbeitet (z.B. Vorfertigung), muss der Unternehmer/Firma nach PEFC zertifiziert sein, da hier sonst die FSC/PEFC konforme Lieferkette unterbrochen wird. Nach Möglichkeit sollte der Beton CSC (Concrete Sustainability Council) zertifiziert sein. 5.) Baustelle Anfallenden Abfälle sind sortenrein in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und asbesthaltige Abfälle zu sortieren. Es wird eine lärmarme Baustelle angestrebt (soweit technisch möglich: lärmarme Baumaschinen/ Geräte; Schutzzeiten Wochentag 20:00 bis 6:00 Uhr/ Wochenende Baustellenlärm prinzipiell ausschließen). Stäube sind an der Entstehungs-stelle möglichst vollständig zu erfassen und zu entsorgen (Feucht-/o. Nassabsaugung). Staubausbreitung auf andere Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Der Boden auf und um die Baustelle ist soweit technisch möglich vor unnötigen Verdichtungen zu schützen. Der Boden darf nicht chemische verunreinigt/ kontaminiert werden. Keiner mit folgenden H-Sätzen und Gefahrensymbol gekennzeichneter Stoff darf in Kontakt mit der Umwelt kommen: H300, H310, H330 Akute Toxizität H340 Keimzell-Mutagenität Muta. 1A / 1B H341 Keimzell-Mutagenität Muta.2 H350 Karzinogenität Carc. 1A / 1B H351 Karzinogenität Carc. 2 H360 Reproduktionstoxizität Rep. 1A /1B H361 Reproduktionstoxizität Rep. 1A /1B H400 akut gewässergefährdend H400, H410, H411, H412, H413 chronisch gewässergefährdend H420 Ozonschicht schädigend H334 Sensibilisierung der Atemwege H317 Sensibilisierung der Haut PTB-Eigenschaft persistent, bioakkumulierend und toxisch vPvB-Eigenschaft sehr persistent und sehr bioakkumulierend Zur Sicherstellung der Nachweisführung gemäß DGNB werden folgende Konzepte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und sind verpflichtend einzuhalten: Abfallarme Baustelle Lärmarme Baustelle Staubarme Baustelle Boden- und Grundwasserschutz Alle vorgenannten Maßnahmen zur emissionsarmen Baustelle (Abfall, Lärm, Staub, Boden/Wasser) sind dem Baustellenpersonal bekannt zu machen. Relevante Gewerke sind vor Arbeitsbeginn über die Konzepte und einzuhaltenden Maßnahmen zu unterweisen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist regelmäßig vor Ort zu überprüfen. 6.) Abschluss Bauleistung Nach Abschluss der Bauleistung hat der Unternehmer die verbauten Produkte gesamtheitlich zu de-klarieren, also alle Produktdatenblätter etc. gesammelt einzureichen. Es ist ein Mengen- und Massennachweis zu führen (kann auf Grundlage der LV Mengen und Massen erfolgen, die um Mehr- oder Mindermengen ergänzt werden). Eine schriftliche Bestätigung über die Einhaltung der QNG-Anforderungen an die Schadstoffvermeidung ist außerdem erforderlich (s. o. Pkt. 1). Darüber hinaus sind ggf. Nutzungs-, Wartungs- und Pflegeanleitungen zu den verwendeten Bauprodukten vorzulegen. Diese können im Einzelfall alternativ durch abgeschlossene und dokumentierte Wartungsverträge ersetzt werden. a.) Allgemeines Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeiten unter Berücksichtigung der DGNB-Kriterien für nachhaltige Baustellen durchzuführen. Ziel ist die Erreichung der DGNB-Zertifizierungsstufe Silber im Bereich Ressourcenschutz, Umweltverträglichkeit, Emissionsreduktion, Qualitätssiche-rung sowie Gesundheit und Arbeitsschutz. b.) Anforderungen an Ressourcenschutz und Materialeffizienz Wiederverwendung von ausgehobenem Bodenmaterial, sofern technisch möglich und umweltverträglich Vermeidung von Materialverschwendung und Abfall, inklusive eines Nachweises über die fachgerechte Entsorgung und Verwertung von Abfällen Minimierung des Bodenverbrauchs durch gezielte Planung der Baugruben und Verkehrsflächen Im Sinne der Rückbaufähigkeit am potenziellen Lebensende eines Materials oder Produktes sollte auf den Einsatz von Kleber nach Möglichkeit verzichtet werden. c.) Umwelt- und Bodenschutz Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenverdichtung und Erosionsschäden während der Bauphase Keine Einbringung von Schadstoffen in Boden und Grundwasser Sicherstellung einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung, z.B. durch Versickerungsmaßnahmen und Schutz von Grundwasserflächen d.) Emissionen und Energieeffizienz Einsatz emissionsarmer Maschinen und Geräte, die den aktuellen Emissionsstandards entsprechen (z.B. EU-Stufe V oder besser) Optimierung der Baustellenlogistik, um Transportwege kurz zu halten und Emissionen zu reduzieren Zur Vermeidung von Umweltwirkungen aus Transporten sollen bevorzugt regionale Produkte und Materialien genutzt werden. Dokumentation des Energieverbrauchs und der Emissionen im Rahmen der Bauausführung und Bereitstellung dieser Daten für das Nachhaltigkeitsmanagement e.) Qualitätssicherung und Bauausführung Einhaltung der technischen Ausführungsstandards und nachhaltigen Bauverfahren Durchführung regelmäßiger Qualitätskontrollen während der Bauarbeiten Nachweis der Einhaltung der DGNB-Anforderungen durch Baustellenberichte, Fotodokumentation und ggf. externe Audits Für Beschichtungen (Farben, Grundierungen, dekorative Spachtel und Q-Spachtel, Tiefengrund, Bodenbeschichtungen ohne spezielle Beständigkeitsanforderrungen sowie Betonlasuren) auf überwiegend mineralischen Untergründen im Innenraum gilt: lösemittelfrei und weichmacherfrei nach VdL-RL01 oder RAL-UZ 102 (SVOC) Für beschichtete und unbeschichtete Holzwerkstoffe wie Spanplatten, Tischlerplatten, Furnierplatten, Faserplatten gilt: RAL UZ 76 oder Formaldehyd ≤ 0,05 ppm (≤ 0,062 mg/m³) in Prüfkammer oder unbeschichtete Platte ≤ 3,0 mg HCHO/100g Für alle Hölzer und Holzprodukte gilt: FSC- oder PEFC-Zertifikat und Handelszertifikat (CoC) notwendig f.) Gesundheit, Arbeitsschutz und Soziales Einhaltung aller relevanten Arbeitsschutzvorschriften Maßnahmen zur Minimierung von Lärm, Staub und sonstigen Beeinträchtigungen für Anwohner und Beschäftigte Schulung des Baustellenpersonals zu Nachhaltigkeits- und Sicherheitsaspekten g.) Nachweisführung Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Maßnahmen und Anforderungen dokumentiert werden. Die Dokumentation umfasst: Baustellenberichte mit Angaben zu Ressourceneinsatz, Abfallmanagement, Energieverbrauch und Emissionen Nachweise über Schulungen und Arbeitsschutzmaßnahmen Berichte zu Audits oder Kontrollen im Rahmen der DGNB-Zertifizierung h.) Zusammenarbeit Eine enge Abstimmung mit dem Nachhaltigkeitskoordinator der Bauherrschaft ist sicherzustellen, um die Erreichung der DGNB-Silber-Zertifizierung zu gewährleisten. 7.) Schlusserklärung Der Bieter erklärt mit Vertragsunterzeichnung, dass ihm bewusst ist, dass das Gebäude die DGNB-Zertifizierungsstufe Silber sowie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) in der Stufe QNG-PLUS erreichen soll und er sich mit den zuvor genannten Zertifizierungsanforderungen befasst hat, diese verstanden hat und in seiner Angebotskalkulation berücksichtigt hat. Der Bieter ist sich zudem bewusst, dass Abweichungen von den zuvor benannten Anforderungen dazu führen können, dass die Bewilligung von Fördermitteln gefährdet wird und im schlimmsten Fall nicht geltend gemacht werden können.
Nachhaltigkeitsanforderungen DGNB Silber
Planungsunterlagen Grundlage der nachfolgenden Positionsbeschreibungen dieses Leistungsverzeichnisses waren folgende Planungsunterlagen, die der Bieter sich unter einem im Anschreiben genannten Download-Link herunterladen kann: Ausführungsplanung Architekt seitens LRW Architekten und Stadtplaner für Hochbau mbB: Lageplan: BBH_AUS_2_XX_LP_00_0051_A_VOR_Lageplan Baustraße mit Endausbauhöhen Grundrisse Untergeschoss: BBH_AC2_5_XX_GR_U1_0001_H_FRG_Grundriss UG Übersichtplan BBH_AC2_5_XX_GR_U1_0013_H_FRG_Grundriss UG (Reihenhäuser) BBH_AC2_5_XX_GR_U1_0012_I_FRG_Grundriss UG (Haus C) BBH_AC2_5_XX_GR_U1_0011_H_FRG_Grundriss UG (Haus B+C) BBH_AC2_5_XX_GR_U1_0010_H_FRG_Grundriss UG (Haus A+B) Grundrisse Haus A: BBH_AC2_5_A1_GR_DA_0025_D_GPR_Grundriss Dachaufsicht Haus A BBH_AC2_5_A1_GR_04_0024_D_GPR_Grundriss 4.OG Haus A BBH_AC2_5_A1_GR_03_0023_D_GPR_Grundriss 3.OG Haus A BBH_AC2_5_A1_GR_02_0022_D_GPR_Grundriss 2.OG Haus A BBH_AC2_5_A1_GR_01_0021_D_GPR_Grundriss 1.OG Haus A BBH_AC2_5_A1_GR_00_0020_D_GPR_Grundriss EG Haus A Grundrisse Haus B1: BBH_AC2_5_B1_GR_DA_0035_D_GPR_Grundriss Dachaufsicht Haus B1 BBH_AC2_5_B1_GR_04_0034_D_GPR_Grundriss 4.OG Haus B1 BBH_AC2_5_B1_GR_03_0033_D_GPR_Grundriss 3.OG Haus B1 BBH_AC2_5_B1_GR_02_0032_D_GPR_Grundriss 2.OG Haus B1 BBH_AC2_5_B1_GR_01_0031_D_GPR_Grundriss 1.OG Haus B1 BBH_AC2_5_B1_GR_00_0030_D_GPR_Grundriss EG Haus B1 Grundrisse Haus B2: BBH_AC2_5_B2_GR_DA_0044_D_GPR_Grundriss Dachaufsicht Haus B2 BBH_AC2_5_B2_GR_03_0043_D_GPR_Grundriss 3.OG Haus B2 BBH_AC2_5_B2_GR_02_0042_D_GPR_Grundriss 2.OG Haus B2 BBH_AC2_5_B2_GR_01_0041_D_GPR_Grundriss 1.OG Haus B2 BBH_AC2_5_B2_GR_00_0040_D_GPR_Grundriss EG Haus B2 Grundrisse Haus C1: BBH_AC2_5_C1_GR_DA_0054_E_GPR_Grundriss Dachaufsicht Haus C1 BBH_AC2_5_C1_GR_03_0053_D_GPR_Grundriss 3.OG Haus C1 BBH_AC2_5_C1_GR_02_0052_D_GPR_Grundriss 2.OG Haus C1 BBH_AC2_5_C1_GR_01_0051_D_GPR_Grundriss 1.OG Haus C1 BBH_AC2_5_C1_GR_00_0050_D_GPR_Grundriss EG Haus C1 Grundrisse Haus C2: BBH_AC2_5_C2_GR_DA_0068_D_VOR_Grundriss Dachaufsicht Haus C2 BBH_AC2_5_C2_GR_06_0067_D_VOR_Grundriss 6.OG Haus C2 BBH_AC2_5_C2_GR_05_0065_D_GPR_Grundriss 5.OG Haus C2 BBH_AC2_5_C2_GR_04_0064_D_GPR_Grundriss 4.OG Haus C2 BBH_AC2_5_C2_GR_03_0063_D_GPR_Grundriss 3.OG Haus C2 BBH_AC2_5_C2_GR_02_0062_D_GPR_Grundriss 2.OG Haus C2 BBH_AC2_5_C2_GR_01_0061_D_GPR_Grundriss 1.OG Haus C2 BBH_AC2_5_C2_GR_00_0060_D_GPR_Grundriss EG Haus C2 Grundrisse Haus D: BBH_AC2_5_RH_GR_DA_0073_C_GPR_Grundriss Dachaufsicht Haus D BBH_AC2_5_RH_GR_02_0072_D_GPR_Grundriss 2.OG Haus D BBH_AC2_5_RH_GR_01_0071_D_GPR_Grundriss 1.OG Haus D BBH_AC2_5_RH_GR_00_0070_D_GPR_Grundriss EG Haus D Übersichtspläne: BBH_AC2_5_XX_GR_DA_0009_D_GPR_Grundriss Dachaufsicht Übersichtsplan BBH_AC2_5_XX_GR_06_0008_D_GPR_Grundriss 6.OG Übersichtsplan BBH_AC2_5_XX_GR_05_0007_D_GPR_Grundriss 5.OG Übersichtsplan BBH_AC2_5_XX_GR_04_0006_D_GPR_Grundriss 4.OG Übersichtsplan BBH_AC2_5_XX_GR_03_0005_D_GPR_Grundriss 3.OG Übersichtsplan BBH_AC2_5_XX_GR_02_0004_D_GPR_Grundriss 2.OG Übersichtsplan BBH_AC2_5_XX_GR_01_0003_D_GPR_Grundriss 1.OG Übersichtsplan BBH_AC2_5_XX_GR_00_0002_D_GPR_Grundriss EG Übersichtsplan Schnitte: BBH_AC2_5_RH_AS_EE_0087_-_VOR_Schnitt EE - Haus D BBH_AC2_5_RH_AS_DD_0086_-_VOR_Schnitt DD - Haus D BBH_AC2_5_C1_AS_BB_0083_-_VOR_Schnitt BB - Haus C2 BBH_AC2_5_C1_AS_AA_0081_A_GPR_Schnitt AA - Haus C1 und C2 BBH_AC2_5_B2_AS_CC_0085_A_GPR_Schnitt CC - Haus B2 BBH_AC2_5_B2_AS_BB_0080_B_GPR_Schnitt AA - Haus B2 BBH_AC2_5_B1_AS_CC_0084_A_GPR_Schnitt CC - Haus B1 BBH_AC2_5_A1_AS_BB_0082_A_GPR_Schnitt BB - Haus A TGA-Planung seitens Heise + Baumgart: Sanitärtechnik Haus A: BBH_SAN_5_A1_GR_00_1011_D_GPR BBH_SAN_5_A1_GR_01_1021_D_GPR BBH_SAN_5_A1_GR_02_1031_C_GPR BBH_SAN_5_A1_GR_03_1041_C_GPR BBH_SAN_5_A1_GR_04_1051_C_GPR BBH_SAN_5_A1_GR_U1_1001_D_GPR BBH_SAN_5_A1_TW_XX_1101_A_GPR Sanitärtechnik Haus B1: BBH_SAN_5_B1_GR_00_1012_D_GPR BBH_SAN_5_B1_GR_01_1022_D_GPR BBH_SAN_5_B1_GR_02_1032_C_GPR BBH_SAN_5_B1_GR_03_1042_C_GPR BBH_SAN_5_B1_GR_04_1052_C_GPR BBH_SAN_5_B1_GR_U1_1002_D_GPR BBH_SAN_5_B1_TW_XX_1102_A_GPR Sanitärtechnik Haus B2: BBH_SAN_5_B2_GR_00_1013_D_GPR BBH_SAN_5_B2_GR_01_1023_D_GPR BBH_SAN_5_B2_GR_02_1033_C_GPR BBH_SAN_5_B2_GR_03_1043_C_GPR BBH_SAN_5_B2_GR_U1_1003_D_GPR BBH_SAN_5_B2_TW_XX_1103_A_GPR Sanitärtechnik Haus C1: BBH_SAN_5_C1_GR_00_1014_D_GPR BBH_SAN_5_C1_GR_01_1024_D_GPR BBH_SAN_5_C1_GR_02_1034_C_GPR BBH_SAN_5_C1_GR_03_1044_C_GPR BBH_SAN_5_C1_GR_U1_1004_D_GPR BBH_SAN_5_C1_TW_XX_1104_A_GPR Sanitärtechnik Haus C2: BBH_SAN_5_C2_GR_00_1015_D_GPR BBH_SAN_5_C2_GR_01_1025_D_GPR BBH_SAN_5_C2_GR_02_1035_C_GPR BBH_SAN_5_C2_GR_03_1045_C_GPR BBH_SAN_5_C2_GR_04_1055_C_GPR BBH_SAN_5_C2_GR_05_1065_C_GPR BBH_SAN_5_C2_GR_06_1075_C_GPR BBH_SAN_5_C2_GR_U1_1005_D_GPR BBH_SAN_5_C2_TW_XX_1105_A_GPR Sanitärtechnik Reihenhäuser: BBH_SAN_5_RH_GR_00_1016_D_GPR BBH_SAN_5_RH_GR_01_1026_D_GPR BBH_SAN_5_RH_GR_02_1036_C_GPR BBH_SAN_5_RH_GR_U1_1006_D_GPR BBH_SAN_5_RH_SW_XX_1106_A_GPR BBH_SAN_5_RH_TW_XX_1106_A_GPR Sanitärtechnik Übersichtspläne: BBH_SAN_5_XX_GR_00_1010_D_GPR BBH_SAN_5_XX_GR_01_1020_D_GPR BBH_SAN_5_XX_GR_02_1030_C_GPR BBH_SAN_5_XX_GR_03_1040_C_GPR BBH_SAN_5_XX_GR_04_1050_C_GPR BBH_SAN_5_XX_GR_05_1060_C_GPR BBH_SAN_5_XX_GR_06_1070_C_GPR BBH_SAN_5_XX_GR_U1_1000_D_GPR BBH_SAN_5_XX_GR_ÜB_1300_B_GPR BBH_SAN_5_XX_GR_ÜB_1301_B_GPR BBH_SAN_5_XX_GR_ÜB_1302_B_GPR BBH_SAN_5_XX_GR_ÜB_1303_B_GPR BBH_SAN_5_XX_GR_ÜB_1304_B_GPR Koordinationspläne: BBH_TKO_5_A1_GR_DA_7061_B_VOR BBH_TKO_5_B1_GR_DA_7062_B_VOR BBH_TKO_5_B2_GR_DA_7053_B_VOR BBH_TKO_5_C1_GR_DA_7054_B_VOR BBH_TKO_5_C2_GR_DA_7085_B_VOR BBH_TKO_5_RH_GR_XX_7100_A_ZFR BBH_TKO_5_XX_GR_00_7010_A_VOR BBH_TKO_5_XX_GR_01_7020_A_VOR BBH_TKO_5_XX_GR_02_7030_A_VOR BBH_TKO_5_XX_GR_03_7040_A_VOR BBH_TKO_5_XX_GR_04_7050_A_VOR BBH_TKO_5_XX_GR_05_7060_A_VOR BBH_TKO_5_XX_GR_06_7070_A_VOR BBH_TKO_5_XX_GR_DA_7080_B_VOR Nach Auftragserteilung durch den AG erhält der AN Zugriff auf den Planungsserver des AG und verpflichtet sich vor Ausführung seiner Leistung sich zu vergewissern, dass die Planungsunterlagen nach denen er ausführt, dem aktuellsten Planungsstand entsprechen!
Planungsunterlagen
01 Schmutzwasserleitungen
01
Schmutzwasserleitungen
Vorbemerkung Schmutzwasserleitungen (Geberit Silent-db20) Hochschallgedämmtes Entwässerungssystem mit geprüften Schallwerten (LAFmax,n) von 17 dB(A) bis 27 dB(A), abhängig von der Bauaufgabe, entsprechend der DIN 4109 im diagonal darunterliegendem Raum. Für Entwässerungsanlagen von Gebäuden nach DIN EN 12056 in Verbindung mit DIN 1986 - 100. Rohre und Formstücke sind innerhalb von Gebäuden in Anlehnung an DIN EN 1519 - 1 geprüft und zugelassen (Zulassung Nr. Z-42.1-265). Glattwandige Rohre DN 56 bis DN 150 mit glatten Enden und Formstücke mit Schwingungsdämpfern in der Aufprallzone und glatter Innenfläche aus mineralstoffverstärktem PE-S2. Verbindung durch Spannverbinder, Elektro-Muffenschweißung und Spiegelschweißung möglich. Die auf die Rohrdimension abgestimmten Systemrohrschellen mit Schalldämmeinlage für die Gleit- und Fixpunktbefestigung von Rohren sind bei der Planung zu berücksichtigen. Verlegung nach Herstellerrichtlinien unter Einhaltung der DIN EN 12056 und DIN 1986-100. Werkstoff: PE-S2, mineralstoffverstärktes Polyethylen, halogenfrei Längenausdehnung: 0,17 mm/m*K Temperaturbeständigkeit: kurzfristig 100°C Baustoffklasse: DIN 4102-1-B2, normal entflammbar, nicht brennend abtropfend, Klasse E nach DIN EN 13501-1, normal entflammbar, nicht brennend abtropfend Weitere Anwendungsbereiche: Zur Verwendung in öl- oder fettbeständigen Abwasserinstallationen in Verbindung mit der Geberit Manschette NBR sowie der Geberit Lippendichtung NBR zur Verwendung bei Pumpendruckleitungen zur Verwendung von innenliegenden Regenwasserleitungen bei Freispiegel- entwässerungen Hinweis: Detaillierte Anwendungsgrenzen sind den technischen Unterlagen zu entnehmen oder beim Hersteller zu erfragen. Für die Verlegung mit Brandschutzanforderungen stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Rohrabschottung (Decke/Wand): - Geberit Rohrschott90 Plus EN, R30 bis R90 gemäß aBG Z-19.53-2236 - Geberit Rohrschott120, R30 bis R120 gemäß aBG Z-19.53-2605 Installationsschacht inkl. Sonderdecken: - Geberit Quattro I30 gemäß aBG Z-19.30-2206 - Geberit Quattro I90 gemäß aBG Z-19.30-2207 Installationswände: - Geberit Quattro F30 gemäß abP P-MPA-E-02-050 - Geberit Quattro F90 gemäß abP P-MPA-E-02-049 Zu vorgenannten Rohrabschottung sind folgende Nullabstände zu Geberit Versorgungssystemen (Decke/Wand) zugelassen: - Geberit FlowFit/PushFit/Mepla gemäß abP P-MPA-E-00-063 - Geberit Mapress gemäß abP P-BWU03-I 17.6.5 - Rockwool mit Conlit 150 U gemäß abP P-3725/4130-MPA BS Absperrvorrichtung für Lüftungsleitungen nach DIN 18017-3: - Bartholomäus GEBA AVR gemäß abZ Z-41.3-686 DN 80 bis DN 200 - Wildeboer TS 18 gemäß abZ Z-41.3-556 DN 80 bis DN 200 - Helios ELS-D gemäß abZ Z-41.3-368 DN 100 bis DN 200 Die Absperrvorrichtung für Lüftungsleitungen ist in diesem Fall immer unterhalb der Decke, aufgesetzt, anzuordnen. Die Vorgaben der jeweiligen Anwendbarkeitsnachweise (abP, abZ, aBG) sind in jedem Fall für die detaillierte Planung zu berücksichtigen. Weitere Anwendungen zu den umfangreichen Geberit Brandschutzlösungen sind dem separaten Leistungsverzeichnis "Geberit Brandschutzlösungen" zu entnehmen. Für das ausgeschriebene Produkt liegt eine Haftungsübernahmevereinbarung zwischen dem Hersteller und dem ZVSHK bzw. dem BTGA vor. Produkt der Planung: Geberit, Typ: Silent-db20 o. glw. Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen!) Das Entwässerungssystem ist gemäß DIN 4109 gegen Körperschallübertragung vom Baukörper zu trennen. Rohrschellen, Spannverbinder, Elektro-Schweißmuffen und Spiegelschweißungen sind separat im LV ausgeschrieben. Verschnitt, sowie Befestigungs- und Kleinmaterial sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Verarbeitung und Verlegung sind nach den herstellerspezifischen Vorschriften, sowie unter Einhaltung einschlägiger Normen durchzuführen. Anforderungen an Schadstoffe: Maximaler Anteil 0,1 % besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) nach CLP- / REACH-Verordnung Für Dämmstoffe aus Künstlichen Mineralfasern (KMF) gilt: RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle"
Vorbemerkung Schmutzwasserleitungen (Geberit Silent-db20)
01.01 Haus A, SW-Leitungen
01.01
Haus A, SW-Leitungen
01.02 Haus B1, SW-Leitungen
01.02
Haus B1, SW-Leitungen
01.03 Haus B2, SW-Leitungen
01.03
Haus B2, SW-Leitungen
01.04 Haus C1, SW-Leitungen
01.04
Haus C1, SW-Leitungen
01.05 Haus C2, SW-Leitungen
01.05
Haus C2, SW-Leitungen
01.06 Haus D (Reihenhäuser), SW-Leitungen
01.06
Haus D (Reihenhäuser), SW-Leitungen
02 Rohrleitungen und Zubehör
02
Rohrleitungen und Zubehör
Vorgaben zur Verlegung der Trinkwasser-Rohrleitungen Für die Verlegung der Rohrleitung wird eine einwandfreie und klare Strangführung verlangt. Verkröpfungen sind zu vermeiden. Der Rohrabstand ist so zu wählen, das eine Einzelrohrisolierung möglich ist. Querschnittsänderungen sowie Abzweige sind durch saubere Verarbeitung bzw. Formstücke in farbiger Kennzeichnung von Rohrleitungen im Zentralen und in Räumen ohne abgehängte Decke gem. DIN 2403 herzustellen. Strömungsteiler zum Anschluss von Außenzapfstellen oder ähnliches sind inkl. aller Form- und Verbindungsstücke herzustellen. Bei der Rohrmontage sind die Rohrenden sicher zu verschließen, so dass keine Verschmutzung von außen erfolgen kann. Das gesamte Rohrnetz ist vor der Inbetriebnahme zweimal zu spülen, wobei alle Schmutz und Schlammfänger geöffnet und gereinigt werden müssen. Rohrleitungsanschlüsse an Armaturen, Pumpen und Behältern etc. sind spannungsfrei zu montieren. Entsprechend sind Spannschlösser bei den Befestigungen zu verwenden. Festpunkte, Dehnungsschenkel und Gleitlager sind fachgerecht einzubauen. Druckprüfung nach DIN 1988 Teil 2 und DIN 4279 an Druckrohrleitung für Trinkwasser mit filtriertem Wasser oder nach DIN EN 806-4 mit ölfreier sauberer Luft. Die Vorschriften über den erhöhten Schallschutz sind genauestens einzuhalten.
Vorgaben zur Verlegung der Trinkwasser-Rohrleitungen
Vorbemerkungen zu Trinkwasser-Rohrleitungen aus Edelstahl Rohrleitungen aus Edelstahl mit Pressverbindungstechnik für die Trinkwasserinstallation nach DIN 1988, geprüft nach DVGW-Arbeitsblatt W 534, mit DVGW-Systemprüfzeichen. Verbindung durch Pressfittings mit Edelstahlrohr, Verlegung in Gebäuden und Zentralen, einschließlich Press- und Dichtungsmaterial, Führungs-und Tragkonstruktionen einschl. Rohrbefestigungen, körperschallgedämmt, Wand- und Deckendurchführungen mit schalldämpfender Ausstopfung und Abdeckrosetten. Montagehöhe über Gelände/Fussboden bis 4,5 m oder in Doppelboden Befestigungsuntergrund Beton/Mauerwerk. Die Verarbeitung und Verlegung ist nach DIN EN 806, DIN EN 1717 und nationalen Ergänzungsnormen der Normenreihe DIN 1988, den herstellerspezifischen Vorschriften sowie der Einhaltung einschlägiger Normen durchzuführen. Die herstellerspezifischen Eigenschaften sind durch einen Nachweis zu bestätigen. Anforderungen an Schadstoffe: Maximaler Anteil 0,1 % besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) nach CLP- / REACH-Verordnung Für Dämmstoffe aus Künstlichen Mineralfasern (KMF) gilt: RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle"
Vorbemerkungen zu Trinkwasser-Rohrleitungen aus Edelstahl
Vorbemerkungen zu Trinkwasser-Rohrleitungen aus Kunststoff PE 100 RC-Mehrschichtrohr für Trinkwasser, SDR 11 (PN16), nach DIN EN 12201, DIN CERTCO (PAS 1075), coextrudiert, mit innenliegender, schwarzer Trägerschicht und äußerer, blauer Signalschicht, nach DVGW-Arbeitsblatt GW 335 A2, DVGW-geprüft. Als Ring- oder Stangenware, Verbinfung mit Elektroschweißmuffen, Verlegung in Gebäuden, Bodenkanälen und Zentralen, einschließlich Schweißmuffen- und Dichtungsmaterial, Führungs-und Tragkonstruktionen einschl. Rohrbefestigungen, körperschallgedämmt, Wand- und Deckendurchführungen mit schalldämpfender Ausstopfung und Abdeckrosetten. Montagehöhe über Gelände/Fussboden bis 4,5 m oder in Doppelboden Befestigungsuntergrund Beton/Mauerwerk. Die Verarbeitung und Verlegung ist nach DIN EN 806, DIN EN 1717 und nationalen Ergänzungsnormen der Normenreihe DIN 1988, den herstellerspezifischen Vorschriften sowie der Einhaltung einschlägiger Normen durchzuführen. Die herstellerspezifischen Eigenschaften sind durch einen Nachweis zu bestätigen.
Vorbemerkungen zu Trinkwasser-Rohrleitungen aus Kunststoff
Vorbemerkung zu Trinkwasseranlagen Druckverlustoptimiertes Versorgungssystem für Trinkwasseranlagen bestehend aus: Metallverbundrohr in den Dimensionen d16 - 75 mm und Polybuten Rohr in den Dimensionen d16 - 25 mm mit DVGWG-Baumusterprüfzertifikat DW-8801DL0200, geprüft nach DVGW Arbeitsblatt W 534: Ausgabe Juli 2015 mit dem Nachweis "undicht im unverpressten Zustand". Temperaturbeständigkeit (PE-RT II), einem stumpf verschweißtem Tragrohr aus Aluminium und einer äußeren Schutzschicht aus Polyethylen erhöhter Temperaturbeständigkeit (PE-RT II), Rohrenden sind hygienisch verschlossen. Varianten Systemrohr ML: Stangenwaren d16 - 75 mm Rollenware d16 - 25 mm Rollenware im Schutzrohr d16 - 20 mm vorgedämmte Rollenware in den Dämmstärken 6, 10, 13 und 26 mm (0,04 W/(m*K)) d16 - 25 mm Das Systemrohr PB, betehend aus Poybuten gibt es in folgenden Varianten: Rollenware d16 - 25 mm Rollenware im Schutzrohr d16 - 25 mm Pressfittings aus Kunststoff (PPSU) bzw. aus bleifreiem Rotguss (CuSn4Zn2PS), bleifreier Siliziumbronze (CuZn21Si3P) und Edelstahl (1.4401), mit farblichen Pressindikator zur eindeutigen Werkzeugzuordnung und -Führung und zur Erkennung nicht verpresster Verbindung vor der Druckprobe. Mit drehbarer Pressstelle und hygieneunterstützender Verschlusskappe. Die Systemrohre können ohne Kalibrieren und Entgraten eingesteckt werden und die Einstecktiefe ist über Sichtfenster erkennbar. Die Systemkomponenten entsprechen den aktuellen Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes. Die Rohre, Fittings und Dichtungen sind zugelassen für die Desinfektion von Trinkwasser, gemäß der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren lt. Trinkwasserverordnung - TrinkwV. Für das ausgeschriebene Produkt liegt eine Haftungsübernahmevereinbarung zwischen dem Hersteller und dem ZVSHK bzw. dem BTGA vor. Produkt der Planung: Geberit, Typ: FlowFit o. glw. Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen!) Die Verarbeitung und Verlegung ist nach DIN EN 806, DIN EN 1717 und nationalen Ergänzungsnormen der Normenreihe DIN 1988, den herstellerspezifischen Vorschriften sowie der Einhaltung einschlägiger Normen durchzuführen. Die herstellerspezifischen Eigenschaften sind durch einen Nachweis zu bestätigen. Für die Verlegung mit Brandschutzanforderungen stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Rohrabschottung(Decke/Wand): FlowFit gemäß abP P-MPA-E-00-063 Rohrabschottung(Decke): Mischinstallation Versorgung gemäß aBG Z-19.53-2427 Installationsschacht inkl. Sonderdecken: Quattro I30 gemäß aBG Z-19.30-2206 Quattro I90 gemäß aBG Z-19.30-2207 Installationswände: Quattro F30 gemäß abP P-MPA-E-02-050 Geberit Quattro F90 gemäß abP P-MPA-E-02-049 Zur vorgenannten Rohrabschottung FlowFit gemäß abP P-MPA-E-00-063 sind folgende Nullabstände zu Entwässerungs- und Versorgungssystemen (Decke/Wand)zugelassen: Rohrschott90 Plus DIN gemäß abZ Z-19.17-1927 Rohrschott90 Plus EN gemäß abZ Z-19.53-2236 Mepla/PushFit Systemrohr ML gemäß abP P-MPA-E-00-063 Mapress gemäß abP P-BWU03-I 17.6.5 Absperrvorrichtungen nach DIN 18017-3 Typ Bartholomäus AVR gemäß Z-41.3-686 Typ Wildeboer TS18 gemäß Z-41.3-556 Typ Helios ELS-D gemäß Z-41.3-368 Die Vorgaben der jeweiligen Anwendbarkeitsnachweise (abP, abG) sind in jedem Fall für die detaillierte Planung zu berücksichtigen.
Vorbemerkung zu Trinkwasseranlagen
02.01 Haus A, Rohrleitungen und Zubehör
02.01
Haus A, Rohrleitungen und Zubehör
02.02 Haus B1, Rohrleitungen und Zubehör
02.02
Haus B1, Rohrleitungen und Zubehör
02.03 Haus B2, Rohrleitungen und Zubehör
02.03
Haus B2, Rohrleitungen und Zubehör
02.04 Haus C1, Rohrleitungen und Zubehör
02.04
Haus C1, Rohrleitungen und Zubehör
02.05 Haus C2, Rohrleitungen und Zubehör
02.05
Haus C2, Rohrleitungen und Zubehör
02.06 Haus D (Reihenhäuser), Rohrleitungen und Zubehör
02.06
Haus D (Reihenhäuser), Rohrleitungen und Zubehör
03 Rohrdämmung mit Brandschutz
03
Rohrdämmung mit Brandschutz
Vorbemerkung Rohrdämmung, 100% nach EnEV Steinwoll-Rohrschale zur Wärmedämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren, nach der Energieeinsparverordnung (EnEV), Trinkwasserrohrleitungen gemäß DIN 1988, Solarleitungen sowie von Rohrleitungen in betriebstechnischen Anlagen, als Brandschutzbekleidung von brennbaren Rohrleitungen in Flucht- und Rettungswegen. Konzentrisch gewickelte Steinwolle-Rohrschale mit gitternetzverstärkten reißfesten Aluminium-Sandwich-Folie mit selbstklebender Überlappung kaschiert. Einseitig aufgeschlitzt, zur leichteren Montage auf der Innenwandung eingesägt. Technische Daten: Baustoffklasse: A2L-s1,d0 (EN 13501-1) Brandverhalten: nichtbrennbar (DIN 13501 Schmelzpunkt: > 1000 °C (DIN 4102-17) Obere Anwendungsgrenztemperatur: - Steinwolleseite < 250°C (DIN EN 14707) - Aluminiumseite < 80°C Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/mK nach EnEV Anwendungsbereich: 100% nach EnEV Nennwert Wärmeleitfähigkeit DIN EN 14303 siehe Herstellerangaben AS-Qualität (DIN EN 13468, AGI Q 132) Wasseraufnahme: <= 1kg/m2 (DIN EN 13472) Bezeichnungsschlüssel: MW-EN14303-T9, Silikonfrei Länge: 1000 mm Dimensionen: DN 10 bis DN 100 Produkt der Planung: ROCKWOOL 800 o. glw. Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen!) liefern und unter Einhaltung der Herstellerangaben fachgerecht montieren
Vorbemerkung Rohrdämmung, 100% nach EnEV
Vorbemerkung Rohrdämmung im Außenbereich Dämmung im Außenbereich für Heizungs- und Sanitärrohrleitungen sowie Rohrleitungen für Kälte- und Klimaanlagen; Dämmung gemäß GEG (vormals EnEV), DIN 1988-200, VDI 4100 und DIN 4109; geschlossenzelliger, physikalisch vernetzter Polyethylenschaum mit zusätzlicher reißfester, witterungs- und UV-beständiger Gittergewebefolie verstärkt, Gittergewebe an den Kreuzungspunkten verknotet. Geeignet für alle Rohrmaterialien. Beim Anbieten gleichwertiger, alternativer Produkte sind nachfolgende wesentliche Produktmerkmale zu beachten und dem Auftraggeber schriftlich durch Herstellernachweise zu dokumentieren: Lambda Wert 0,036 W/(m*K) bei 40 °C bei zur Platzeinsparung durch geringe Dämmschichtdicken robuste, reißfeste Oberfläche um Beschädigungen in der Bauphase vorzubeugen, dies dient der Vermeidung von Körperschallbrücken Optimaler Schutz gegen Durchfeuchtung durch geschlossenzelligen, physikalisch vernetzten Polyethylenschaum mit einer Wasserdampfdiffusionszahl von µ = 5200 CE-Kennzeichnung nach EN 14313 für den gesamten europäischen Markt Baustoffklasse nach DIN 4102-1 : B2 Baustoffklasse nach DIN EN 13501-1 : EL Wärmeleitfähigkeit nach DIN EN ISO 8497 : l40°C = 0,036 W/(m×K) Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl nach DIN EN 13469 : m ³ 5200 Temperaturbeständigkeit nach DIN EN 14707 (dauerhaft) : von -80°C bis +100°C Lieferlänge: 2 m Dämmschichtdicke: 22 / 32 / 44 mm Produkt der Planung: Missel / Misselon-Robust® 035 UV - 100% Dämmung o. glw. Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen!)
Vorbemerkung Rohrdämmung im Außenbereich
Vorbemerkung feuerwiderstandsfähige Rohrabschottung, R90, TW-Rohre Feuerwiderstandsfähige Rohrabschottungen mit nichtbrennbaren hochverdichteten Rohrschalen mit Schmelzpunkt von > 1000 °C und notwendiger weiterführender Dämmung Ausführung: Die Rohrschale ist entweder formschlüssig in eine Kernbohrung einzupressen oder bei verbleibenden Restfugen bzw. im Durchbruch vollständig einzumörteln (Mörtel MG II, IIa, III). Fugen bis zu einer Breite von ca 2 mm werden mit vollflächig auf die Schale aufgebrachten Kleber abgedichtet. Eine weiterführende Dämmung ist beidseitig der Durchführung anzubringen. Alle Rohrschalen sind mit verzinktem Bindedraht, 6 Windungen pro lfd. Meter, auf dem Rohr zu befestigen. Der Bindedraht und das vermörteln der Restfugen mit Brandmörtel ist mit in die Einheitspreise einzuberechnen und wird nicht gesondert vergütet. Der Einbau mit "Null-Abstand" zwischen den Rohrschalen im Durchführungsbereich muß laut Prüfzeugnis zulässig sein. Die ordnungsgemäße Ausführung ist vom Unternehmer nach Abschluss der Arbeiten durch eine Übereinstimmungserklärung zu bescheinigen. Baustoffklasse: A nach DIN 4102 Schmelzpunkt: > 1000 ° C nach DIN 4102 Rohdichte: > 150 kg/m Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(mK) Länge pro Schottung: ca. 0,5 m
Vorbemerkung feuerwiderstandsfähige Rohrabschottung, R90, TW-Rohre
Vorbemerkung feuerwiderstandsfähige Rohrabschottung, R90, SW-Rohre Brandschutzmanschette zugelassen für brennbare Abwasserrohre bis 125 mm Mehrschichtverbundrohrsysteme bis 1,5 mm Alueinlage, incl. PE-Dämmung bis 5 mm Einbaumöglichkeiten: Geradeeinbau Wand und Decke Schrägeinbau bis 45° für Wand und Decke Einsatz mit 2 x 45° Bogen 0-Abstandeinbau zu anderen Brandschutzsystemen PE-Rohre bis DN 100 (110 mm) Nicht brennbare Rohre mit MiWo Dämmung Brennbare Rohre (Mehrschicht) mit MiWo Dämmung Rohrtypen: PE, PVC, PP- und HT-Rohre mit Kautschukdämmung (Schwitzwasserdämmung) Einbaubedingungen: Wände ab 100 mm (beidseitige Montage) Decke ab 150 mm (Unterseite Decke) Einbau in die Decke möglich Der verbleibende Ringspalt einer Kernbohrung ist vollständig einzumörteln, das vermörteln einschl. Brandmörtel ist mit in die Einheitspreise einzuberechnen und wird nicht gesondert vergütet. (Mörtel MG II, IIa, III). einschl. Befestigungs-Set bestehend aus: je 4 Schrauben, Dübel M 8 und U-Scheiben einschl Brandschutz-Schild für Brandschutzmanschette mit Zulassungsnummer. Dieses ist neben der Manschette anzbringen und ordungsgemäß zu beschriften, per Foto zu dokumentieren und  Fotodokumentation festzuhalten und nach abschluss der Arbeiten unaufgefordert der Bauleitung zu übergeben. Die ordnungsgemäße Ausführung ist vom Unternehmer nach Abschluss der Arbeiten durch eine Übereinstimmungserklärung zu bescheinigen. Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen!)
Vorbemerkung feuerwiderstandsfähige Rohrabschottung, R90, SW-Rohre
03.01 Haus A, Rohrdämmung mit Brandschutz
03.01
Haus A, Rohrdämmung mit Brandschutz
03.02 Haus B1, Rohrdämmung mit Brandschutz
03.02
Haus B1, Rohrdämmung mit Brandschutz
03.03 Haus B2, Rohrdämmung mit Brandschutz
03.03
Haus B2, Rohrdämmung mit Brandschutz
03.04 Haus C1, Rohrdämmung mit Brandschutz
03.04
Haus C1, Rohrdämmung mit Brandschutz
03.05 Haus C2, Rohrdämmung mit Brandschutz
03.05
Haus C2, Rohrdämmung mit Brandschutz
03.06 Haus D (Reihenhäuser), Rohrdämmung
03.06
Haus D (Reihenhäuser), Rohrdämmung
04 Einrichtungsgegenstände
04
Einrichtungsgegenstände
Hinweis zu Produktwahl der Einrichtungsgegenstände durch den Auftragnehmer Sollte der Bieter zu den nachfolgend beschriebenen Einrichtungsgegenständen abweichende Produkte zu den genannten anbieten, so sind diese mit Abgabe des Angebots mit Angabe des angebotenen Produkts zu benennen und zu bebildern (z.B. Datenblätter). Vor Bestellung der angebotenen Einrichtungsgegenstände durch den Auftragnehmer hat der Auftraggeber das Recht sich einzelne Produkte bemustern zu lassen. Der Aufwand der Bemusterung durch den Auftragnehmer, Besorgung, Transport ect., wird nicht gesondert vergütet und ist ggf. in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Hinweis zu Produktwahl der Einrichtungsgegenstände durch den Auftragnehmer
04.01 Haus A, Einrichtungsgegenstände
04.01
Haus A, Einrichtungsgegenstände
04.02 Haus B1, Einrichtungsgegenstände
04.02
Haus B1, Einrichtungsgegenstände
04.03 Haus B2, Einrichtungsgegenstände
04.03
Haus B2, Einrichtungsgegenstände
04.04 Haus C1, Einrichtungsgegenstände
04.04
Haus C1, Einrichtungsgegenstände
04.05 Haus C2, Einrichtungsgegenstände
04.05
Haus C2, Einrichtungsgegenstände
04.06 Haus D (Reihenhäuser), Einrichtungsgegenstände
04.06
Haus D (Reihenhäuser), Einrichtungsgegenstände
05 System-Installationswände
05
System-Installationswände
Vorbemekrung vorgefertigte Installationswände Nachfolgend beschriebene Installtionswände gemäß Hersteller Geberit (GIS) oder TECEsystem. Angebotenes System: (vom Bieter einzutragen!) Vorwandsystemsystem Industriell vorgefertigte Vorwandsystem-Installationswände werden durch TECE oder Geberit projektbezogen zur bauseitigen Einbringung und Fertigmontage erstellt. Die Fertigung erfolgt nach schriftlicher Freigabe der Werkzeichnungen durch den AG, auf Basis der zur Verfügung gestellten Planungs- und Ausführungsgrundlagen. Die im System verwendeten und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik vorinstallierten Systemkomponenten unterliegen einer werksinternen Qualitätssicherung. Die baurechtlichen Anforderungen an den Brandschutz, werden durch die System-Brandschutzlösungen im Deckenschottprinzip sichergestellt. Schallprüfungen für Standardbauausführungen vor Massiv- und Trockenbauwände sowie für System-Raumtrennwände am Fraunhofer Institut in Stuttgart, bestätigen die Verwendung der System-Installationswände gemäß den erhöhten Schallschutzanforderungen nach DIN 4109 Beiblatt 2 und VDI 4100 SSt. I-III. Hinweis: Alle notwendigen Montageelemte, Rohrleitungen, Betätigungsplatten, UP-Lüfter Fertigmontagesets, Betätigungsgriffe sind im Leistungsverzeichnis berücksichtigt. Es wird vom AG angestrebt die Installationswände durch den Hersteller der Systemwände vorfertigen zu lassen und diese einschl. der Steigestränge einzubauen. Der AN wird gebeten diese Leistung beim Hersteller seiner Wahl anzufragen und, insofern es für Ihn wirtschaftlich ist, anzubieten. Sollte sich der AN entscheiden, die Installationswände vor Ort zu erstrellen, so sind diese in diesem Tiel auch zu verpreisen. Die Leistung ist komplett zu übergeben. Vor dem Schießen der Wände ist die Bauleitung aufzufordern eine Sichtabnahme durchzuführen. Ein Druckprotokoll aller Medienleitungen ist zu übergeben. Installationssystem GIS/TECE Tragsystem als vorgefertigte Einheit für Schacht und Vorwand bestehend aus vollsymetrischem verzinkten 3,2 x 3,2 cm starken Stahlprofil und Duofix/ GIS-Montageelementen. Die vorgefertigten Einheiten können nach Absprache mehrteilig gefertigt und geliefert werden und sind mit Schalldämmplatten und Trennstreifen (für erhöhte Schallschutzanforderungen) am Baukörper zu befestigen. Die Aussteifung der Trennwände erfolgt gemäß der Montageanleitung des Herstellers. Auf dem oberen Profil des Doppelstoßes (130 cm, ggf. 260 cm) müssen 2/3 der gesamten Wandlänge mit Gipskartonstreifen belegt werden. Das Material (GIS/TECE-Paneel 130 x 60 cm, sowie Schrauben) ist in der Lieferung enthalten. Der Zuschnitt und die Montage der Aussteifungspaneele ist eine bauseitige Leistung und entsprechend durch den Installationsbetrieb zu kalkulieren. Die Beplankung erfolgt mit Systempaneelen z.B. 130 x 60 cm, Stärke 1,8 cm des Herstellers. Schrauben und Spachtelmasse sind im Lieferumfang enthalten. Allgemeiner Hinweis zur Verrohrung der nachfolgenden Installationswände Die Vorgaben zur Erstellung der Verbindungen mit anderen Rohrleitungsmaterialien sind entsprechend den jeweiligen Montagevorgaben zu entnehmen. Übergänge auf Bauteile außerhalb der Register sind gemäß den geltenden Vorschriften und den Vorgaben des jeweiligen Herstellers bauseits zu erstellen. Bei Bedarf sind Bohrschablonen zur Markierung notwendiger Kernlochbohrungen beim jeweiligen Hersteller anzufragen. Diese enthalten Markierungen für Steige- und Fallleitungen, welche in den nachfolgenden Leistungspositionen der industriell vorgefertigten Installationswände beschrieben sind. Trinkwasserversorgung Steigleitungen mit Edelstahlrohr, 100 % gedämmt, die auf der Baustelle mit im Lieferumfang enthaltenen speziellen Kupplungen durch den Installateur verbunden werden. Vorverrohrte Elemente sind werkseitig nicht abgedrückt. Die komplette Trinkwasseranlage ist vor Inbetriebnahme nach den geltenden Vorschriften (DIN 1988), Merkblatt T82 durch den Fachhandwerker abzudrücken. Heizungsinstallation Metallrohr für Steigleitungen, vorverrohrt und mit verpressten Verbindungsstellen. Die Steigleitungen werden auf der Baustelle mit im Lieferumfang enthaltenen speziellen Kupplungen durch den Installateur verbunden. Die werkseitig montierten Steigleitungen sind gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) wärmegedämmt. Vorverrohrte Elemente sind werkseitig nicht abgedrückt. Die komplette Heizungsanlage ist vor Inbetriebnahme nach den geltenden Vorschriften durch den Fachhandwerker abzudrücken. Abwasser Im Fallleitungsbereich ist die Verbindung mit Elektro- oder Spannverbinder vorzusehen. Im Anbindebereich eine Verbindung mit Stecksystem vorzusehen. Die Fallleitungen sind vorverrohrt und werden auf der Baustelle mit den im Lieferumfang enthaltenen Passstücken durch den Installateur verbunden. Brandschutztechnische Maßnahmen Rockwool 800 ist im Lieferumfang enthalten. Bei Einzellösungen sind bauseits für Geberit Mapress die R 90 Rohrabschottungen im Decken- und Wandbereich vorzusehen (Rockwool Conlit 150 U in der Bauteildurchführung). Lüftung Lüftungssteigleitungen aus Wickelfalzrohr mit einem Abzweig pro Stockwerk sowie einem lose mitgelieferten Deckenschott je Leitung und Deckendurchführung für bauseitige Montage. Deckenschott Fabrikat Wildeboer Typ TS 18 oder gleichwertig. Der Einbau von UP- Lüfter- Gehäusen ist in den betreffenden Positionen beschrieben. Die Lüftungsleitung endet im untersten Register mit einem Enddeckel. Die Lüftungsleitungen werden nach Absprache vor Ort teilweise vormontiert. Telefonieschalldämpfer: Telefonieschalldämpfer können je nach Anforderungen an die Lüftunsanlage werkseitig mitgeliefert oder eingebaut werden, sofern der Einbau nicht bauseits vorgenommen wird. (siehe Positionsbeschreibung) Wasserzählerunterteile, UP-Armaturen, UP-Lüftergehäuse sind entprechend der Auschreibung zu berücksichtigen. Fertigung zum werkseitigen Einbau beigestellt werden.
Vorbemekrung vorgefertigte Installationswände
05.01 Haus A, Installationswände
05.01
Haus A, Installationswände
05.02 Haus B1, Installationswände
05.02
Haus B1, Installationswände
05.03 Haus B2, Installationswände
05.03
Haus B2, Installationswände
05.04 Haus C1, Installationswände
05.04
Haus C1, Installationswände
05.05 Haus C2, Installationswände
05.05
Haus C2, Installationswände
05.06 Haus D (Reihenhäuser), Installationswände
05.06
Haus D (Reihenhäuser), Installationswände
06 Sonstiges / Stundenlohnarbeiten
06
Sonstiges / Stundenlohnarbeiten
06.__.0010 Sonderkonstruktion aus Profilstahl verzinkt Sonderkonstruktion aus Profilstahl aus verzinktem Material als Stütz-, Hänge- und Tragkonstruktion einschl. Befestigungsmaterial im Gebäude, korrosionsgeschützt. Bestehend aus Montageschienen- C-Profilen verschiedener Größen, Winkeln, einschl. Schalldämmung und allen erforderlichen Befestigungsmaterialien, Schutzkappen Abrechnung nach Einheitsgewichten. auf Nachweis mit Zeichnung und Aufmaßliste. liefern und montieren. Anforderungen an Schadstoffe: Maximaler Anteil 0,1 % besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) nach CLP- / REACH-Verordnung Für Korrosionsschutz nicht tragender Metallbauteile innen und außen gilt: VOC ≤ 300,0 g/l.
06.__.0010
Sonderkonstruktion aus Profilstahl verzinkt
255,00
kg
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten zum Nachweis dürfen ausschließlich nur nach Aufforderung durch die Bauleitung des AG ausgeführt werden. Mit den Einheitspreisen sind alle Leistungszulagen, Sozialzuschläge, allgemeine Geschäftskosten, Wegegelder, Auslösungen, Zuschläge für Wagnis und Gewinn sowie Werkzeug und Gerät abgegolten. Die nachstehend angebotenen Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preislichen Vorschrift zu ermitteln und gelten unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden.
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten
06.__.0020 Lohnstunden eines Facharbeiters z.N. Lohnstunden eines Facharbeiters z.N.
06.__.0020
Lohnstunden eines Facharbeiters z.N.
E
1,00
h
06.__.0030 Lohnstunden eines Bauhelfers z.N. Lohnstunden eines Bauhelfers z.N.
06.__.0030
Lohnstunden eines Bauhelfers z.N.
E
1,00
h