Sonnenschutz/Rolladen
EDEKA-Markt in Treuenbrietzen
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen. Die Bauherrschaft behält sich vor, Anlagenteile aus dem Lieferumfang herauszunehmen, auch wenn dies mehr als 10 % der Endsumme beträgt. Daraus entstandene Kosten werden nicht berücksichtigt. In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt. In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein: Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe, Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge. Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc. Bei Lieferung frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist - die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung bis zur Übernahme. Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen, Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle. Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00m -, Bautreppen etc. sonstige Geräte und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer anzufahren, aufzustellen , vorzuhalten und nach Fertigstellung der Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Gerüste sind nach DIN 4220 und den Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaften zu errichten und allen Bauhandwerkern zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen sind stabil und unfallsicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der endgültigen Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat sofort nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen ist die Unterhaltung während der gesamten Bauzeit. Diese Leistungen sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er hat die Kosten hierfür zu tragen. Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen . Hierunter fallen auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5 erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf eigene Kosten zu veranlassen. Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden. Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch genommen wird. Hierzu hat er den  Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung, Stahlbetonarbeiten, Rohbau-Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu veranlassen. Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über Wettertemperaturen,  Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw. Teile, besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse müssen eingetragen werden. Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht gestattet! Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem Grundstück des Bauherrn befinden. Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw. bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen. Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt werden kann, werden auf Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z.Z. am Bau beschäftigten Handwerker entfernt. Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch. Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr. 4, 5 Jahre und 6 Monate, für Dacheindeckung 10 Jahre und 6 Monate, jeweils ab Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren. Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein. Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten. Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto- Abzug auch für Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der Abschlags- oder Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf Skontoabzug. Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer Bankbürgschaft. Der vom AG erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten. Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb des Anfangs- / Endtermines bindende Zwischentermine nach billigem Ermessen im Sinne § 315 BGB zu setzen. Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der Auftragnehmer. Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom Auftragnehmer  selbstverantwortlich am Bau zu nehmen. Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers kostenlos anzufertigen. Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ- Vorschläge in vergleichbarer Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluss des Bieters führen. Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab, so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht. Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den Bewerbern vor. Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt nicht. Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand. Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung, Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen, Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 6-fach in Papierform und 1-fach in digitalisierter Form, als Voraussetzung zur Abnahme dem Auftraggeber zu übergeben. Objektbeschreibung Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines EDEKA-Marktes in 14929 Treunbrietzen, Schlalacher Straße. Der EDEKA-Markt wird in Massivbauweise erstellt. Der EDEKA-Markt ist eingeschossig und teilweise 2-geschossig, ohne Unterkellerung. Die Außenwände des EDEKA-Marktes werden aus POROTON-Mauerwerk mit Stahlbeton-Aussteifungsstützen erstellt, innenseitig verputzt und außenseitig verputzt und teilweise mit einer Holz-Außenwandkleidung ausgeführt. Die Innenwände sind aus verputztem Mauerwerk und aus Gipskarton-Metallständerwänden. Für die Kalkulation werden nachfolgend aufgeführte Unterlagen mitgeschickt: Entwurf / Genehmigungsplanung, Werkplan Ansichten, Architekturbüro Freienberg in Bad Gandersheim,       Proj.-Nr.: 50809, Plan-Nr.:200, Index B, Stand 06.03.2026, M 1:100 Werkplan Übersicht, EG Grundriss - Ausbau, Schneider Systembau GmbH in Radeburg, Proj.-Nr.: 50809,       Plan-Nr.: 103, Index G, Stand 23.01.2026, M 1:100 EM Entwurf Miete BBS 23.0,Baubeschreibung EM Master Miete, Baubeschreibung, Raumbuch und technischer Anhang, EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH in Minden, Version 23.0, Seiten 1-127 inkl. Anlagen,           Stand 01.06.2023
VORBEMERKUNGEN
440 Sonnenschutz
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Sonnenschutz
440.10 Sonnenschutz, EDEKA-Markt
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Sonnenschutz, EDEKA-Markt
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber verlangte Taglohnarbeiten werden dem Angebot zu Grunde gelegt. Voraussetzung für eine Vergütung der Taglohnarbeiten ist zwingend eine vorherige schriftliche Beauftragung durch die Geschäftsführung des Auftraggebers: Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung, Fahrt etc. Meister   pro Stunde EUR  ............ Facharbeiter  pro Stunde EUR  ............ Helfer   pro Stunde EUR  ............ Auszubildender  pro Stunde EUR  ............ ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INCL. VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 10 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ANERKANNT: .........................., den ............. ....................................................................       - Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber