Dachdecker-Spengler
Durstmüller Aichkirchen
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
00 Allgemeine Vertragsbedingungen
00
Z
Allgemeine Vertragsbedingungen
00.01 Allgemein Ausschreibungsbedingungen
00.01
Z
Allgemein Ausschreibungsbedingungen
00.10 Allg.Bes.Techn. und rechtl.Vorbemerkungen
00.10
Z
Allg.Bes.Techn. und rechtl.Vorbemerkungen
21 Dachabdichtungsarbeiten
21
V
Z
Dachabdichtungsarbeiten
Version 022 (2021-12) Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen: 1. Standardausführung: Im Folgenden sind Dachabdichtungsarbeiten in Standardausführung auf mineralischen und metallischen Untergründen beschrieben. Dachabdichtungsarbeiten auf Untergründen aus Holzwerkstoffen und brennbaren Dämmstoffen sind in Aufzahlungspositionen beschrieben. 2. Nutzungsdauer: Im Folgenden sind Dächer der Nutzungskategorie K 2 und K 3 beschrieben. K 2: geplante Nutzungsdauer bis 20 Jahre (z.B. für Wohn- und Bürogebäude)K 3: geplante Nutzungsdauer bis 30 Jahre (z.B. für öffentliche Gebäude) 3. Angabe des Auftraggebers (AG): Die Windlastberechnungen werden, abhängig von der größten Höhe der Dachfläche über Niveau (Urgelände), vom AG beigestellt. 4. Einkalkulierte Leistungen: Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert: 4.1 Dachneigung: Alle Positionen gelten ohne Unterschied der Dachneigung bis 20 Grad. 4.2 Ausführung: In die Einheitspreise einkalkuliert sind: das Entfetten bei Haftanstrichen auf profiliertem Blech (z.B. Trapezblech)das lose Verlegen von Schleppstreifen bei Hochzügen, einschließlich einseitiges Heften oder Verklebenbeim lose Verlegen von Dampfsperrschichten bei Dachbahnen aus Kunststoff das Verkleben oder Verschweißen der Stoß- und Nahtüberdeckungen, einschließlich etwaiger punktweiser Befestigungen auf dem Untergrund und der luftdichte Anschluss an die aufgehenden Bauteile5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Beim Zusammenstoß von waagrechter und lotrechter Abdichtung (Hochzüge) werden Übergriffe nicht gesondert vergütet. Wenn Flächen zusammenstoßen, ist von der Schnittlinie zu messen, auch wenn der Übergang durch Keile oder Hohlkehlen hergestellt wird.

Version 022 (2021-12)

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:

1. Standardausführung:

Im Folgenden sind Dachabdichtungsarbeiten in Standardausführung auf mineralischen und metallischen Untergründen beschrieben.

Dachabdichtungsarbeiten auf Untergründen aus Holzwerkstoffen und brennbaren Dämmstoffen sind in Aufzahlungspositionen beschrieben.

2. Nutzungsdauer:

Im Folgenden sind Dächer der Nutzungskategorie K 2 und K 3 beschrieben.

  • K 2: geplante Nutzungsdauer bis 20 Jahre (z.B. für Wohn- und Bürogebäude)
  • K 3: geplante Nutzungsdauer bis 30 Jahre (z.B. für öffentliche Gebäude)

3. Angabe des Auftraggebers (AG):

Die Windlastberechnungen werden, abhängig von der größten Höhe der Dachfläche über Niveau (Urgelände), vom AG beigestellt.

4. Einkalkulierte Leistungen:

Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:

4.1 Dachneigung:

Alle Positionen gelten ohne Unterschied der Dachneigung bis 20 Grad.

4.2 Ausführung:

In die Einheitspreise einkalkuliert sind:

  • das Entfetten bei Haftanstrichen auf profiliertem Blech (z.B. Trapezblech)
  • das lose Verlegen von Schleppstreifen bei Hochzügen, einschließlich einseitiges Heften oder Verkleben
  • beim lose Verlegen von Dampfsperrschichten bei Dachbahnen aus Kunststoff das Verkleben oder Verschweißen der Stoß- und Nahtüberdeckungen, einschließlich etwaiger punktweiser Befestigungen auf dem Untergrund und der luftdichte Anschluss an die aufgehenden Bauteile

5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:

Beim Zusammenstoß von waagrechter und lotrechter Abdichtung (Hochzüge) werden Übergriffe nicht gesondert vergütet.

Wenn Flächen zusammenstoßen, ist von der Schnittlinie zu messen, auch wenn der Übergang durch Keile oder Hohlkehlen hergestellt wird.

21.06 Sonstige Dachabdichtungsarb.b.Bitumenabdichtungen
21.06
V
Z
Sonstige Dachabdichtungsarb.b.Bitumenabdichtungen
21.12 Warmdach m.Bitumenabdichtung f.ungenutzte Dächer
21.12
V
Z
Warmdach m.Bitumenabdichtung f.ungenutzte Dächer
21.13 Warmdach m.Bitumenabdichtung f.genutzte Dächer
21.13
V
Z
Warmdach m.Bitumenabdichtung f.genutzte Dächer
21.71 Wärmedämmschichten bei Dachabdichtungsarbeiten
21.71
V
Z
Wärmedämmschichten bei Dachabdichtungsarbeiten
21.90 Regieleistungen
21.90
V
Z
Regieleistungen
23 Bauspenglerarbeiten
23
V
Z
Bauspenglerarbeiten
Version 022 (2021-12) Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen: 1. Allgemein: Im Folgenden sind Bauspenglerarbeiten für verzinktes Stahlblech (verz.), für Zinkblech (Zink), Aluminiumblech (Alu), Kupferblech (Kupfer), Edelstahl (Edelst.) und für verzinkte beschichtete Stahlbleche (vz-besch.) beschrieben. 2. Leistungen AN/AG: 2.1 Die vereinfachte Bemessung der Wind- und Schneelasten gemäß ÖNORM erfolgt durch den Auftragnehmer (AN). 2.2 Nachweise zur Berechnung/Bemessung sind nach der Auftragsvergabe bzw. vor der Ausführung zu erbringen. 2.1 Eine vereinfachte maßstäbliche Darstellung der Dachfläche (Dachdraufsicht mit Angaben zur Dachneigung, Firsthöhen, Geländeform) wird vom Auftraggeber (AG) beigestellt. 3. Oberflächen: 3.1 Oberflächenveredelung: Verzinktes Stahl-, Zink-, und Kupferblech sowie Edelstahl sind ohne Oberflächenveredelung ausgeführt. 3.2 Werkstoffnummer Edelstahl: Nicht-rostende Stahlbleche entsprechen der Werkstoffnummer 1.4509, mit lötbarer Oberfläche. 3.3 Farbbeschichtete Bleche: Aluminiumbleche und verzinkte beschichtete Stahlbleche sind in Standardfarben beschichtet ausgeführt. Standardfarben sind Farben des Herstellers, für die der Hersteller keinen Aufpreis verlangt. 3.4. Material/Oberflächen von Zubehör (z.B. Rinnenhaken, Rohrschellen) sind gemäß Material/Oberfläche der Rinnen und Rohre ausgeführt. 4. Dachneigung: Sämtliche Positionen (ausgenommen Dach- und Gaupendeckungen sowie Dachdeckungen mit Dachplatten) gelten ohne Unterschied der Dachneigung bis 45 Grad. 5. Besondere Ausführungen: 5.1 Runde Ausführungen, sind Ausführungen in der Draufsicht betrachtet. 5.2 Gekrümmt Ausführungen, sind Ausführungen im Querschnitt betrachtet. 6. Einkalkulierte Leistungen: Löt- bzw. Nietverbindungen sind in die Einheitspreise einkalkuliert. 7. Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Zuschläge sind gemäß ÖNORM bei den Ausmaßberechnungen zu berücksichtigen, soweit dafür nicht eigene Positionen ausgeschrieben werden.

Version 022 (2021-12)

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:

1. Allgemein:

Im Folgenden sind Bauspenglerarbeiten für verzinktes Stahlblech (verz.), für Zinkblech (Zink), Aluminiumblech (Alu), Kupferblech (Kupfer), Edelstahl (Edelst.) und für verzinkte beschichtete Stahlbleche (vz-besch.) beschrieben.

2. Leistungen AN/AG:

2.1 Die vereinfachte Bemessung der Wind- und Schneelasten gemäß ÖNORM erfolgt durch den Auftragnehmer (AN).

2.2 Nachweise zur Berechnung/Bemessung sind nach der Auftragsvergabe bzw. vor der Ausführung zu erbringen.

2.1 Eine vereinfachte maßstäbliche Darstellung der Dachfläche (Dachdraufsicht mit Angaben zur Dachneigung, Firsthöhen, Geländeform) wird vom Auftraggeber (AG) beigestellt.

3. Oberflächen:

3.1 Oberflächenveredelung:

Verzinktes Stahl-, Zink-, und Kupferblech sowie Edelstahl sind ohne Oberflächenveredelung ausgeführt.

3.2 Werkstoffnummer Edelstahl:

Nicht-rostende Stahlbleche entsprechen der Werkstoffnummer 1.4509, mit lötbarer Oberfläche.

3.3 Farbbeschichtete Bleche:

Aluminiumbleche und verzinkte beschichtete Stahlbleche sind in Standardfarben beschichtet ausgeführt.

Standardfarben sind Farben des Herstellers, für die der Hersteller keinen Aufpreis verlangt.

3.4. Material/Oberflächen von Zubehör (z.B. Rinnenhaken, Rohrschellen) sind gemäß Material/Oberfläche der Rinnen und Rohre ausgeführt.

4. Dachneigung:

Sämtliche Positionen (ausgenommen Dach- und Gaupendeckungen sowie Dachdeckungen mit Dachplatten) gelten ohne Unterschied der Dachneigung bis 45 Grad.

5. Besondere Ausführungen:

5.1 Runde Ausführungen, sind Ausführungen in der Draufsicht betrachtet.

5.2 Gekrümmt Ausführungen, sind Ausführungen im Querschnitt betrachtet.

6. Einkalkulierte Leistungen:

Löt- bzw. Nietverbindungen sind in die Einheitspreise einkalkuliert.

7. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:

Zuschläge sind gemäß ÖNORM bei den Ausmaßberechnungen zu berücksichtigen, soweit dafür nicht eigene Positionen ausgeschrieben werden.

23.40 Saum-,Ichsen-u.Anschlussbleche,Aluminium
23.40
V
Z
Saum-,Ichsen-u.Anschlussbleche,Aluminium
23.43 Abfall-u.Dunstrohre,Aluminium
23.43
V
Z
Abfall-u.Dunstrohre,Aluminium
23.90 Regieleistungen
23.90
V
Z
Regieleistungen
25 Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
25
V
Z
Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
Version 022 (2021-12) Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen: 1. Allgemeines: Im Folgenden ist das Liefern und Herstellen von Einrichtungen zum Schutz und zur Sicherheit der mit Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten Beschäftigten, die im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung geschult sind, beschrieben. 2. Leistungen des AG/Systemplanung: Die Systemplanung der Sicherheitsausstattung gemäß ÖNORM B 3417 und etwaige erforderliche statische Nachweise über den Untergrund werden durch den Auftraggeber erbracht. 3. Ausführung: Nichtrostender Stahl (NIRO): Unter nichtrostendem Stahl (NIRO) ist Stahl mit der Güte 1.4301 (V2A) oder höherwertig, der nach Bearbeitung oberflächenbehandelt (gebeizt) wird, zu verstehen. 4. Einkalkulierte Leistungen: Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert: das Befestigen am Untergrunddas Beibringen von Nachweisen der Tragfähigkeit des Systems beziehungsweise Prüfgutachten und Zulassungeneine Systemmontage nach den Aufbau- und Verwendungsanleitungen des Herstellerseine Abnahmeprüfung der Anschlageinrichtung und Ausfertigung eines Errichtungszertifikates

Version 022 (2021-12)

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:

1. Allgemeines:

Im Folgenden ist das Liefern und Herstellen von Einrichtungen zum Schutz und zur Sicherheit der mit Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten Beschäftigten, die im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung geschult sind, beschrieben.

2. Leistungen des AG/Systemplanung:

Die Systemplanung der Sicherheitsausstattung gemäß ÖNORM B 3417 und etwaige erforderliche statische Nachweise über den Untergrund werden durch den Auftraggeber erbracht.

3. Ausführung:

Nichtrostender Stahl (NIRO): Unter nichtrostendem Stahl (NIRO) ist Stahl mit der Güte 1.4301 (V2A) oder höherwertig, der nach Bearbeitung oberflächenbehandelt (gebeizt) wird, zu verstehen.

4. Einkalkulierte Leistungen:

Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:

  • das Befestigen am Untergrund
  • das Beibringen von Nachweisen der Tragfähigkeit des Systems beziehungsweise Prüfgutachten und Zulassungen
  • eine Systemmontage nach den Aufbau- und Verwendungsanleitungen des Herstellers
  • eine Abnahmeprüfung der Anschlageinrichtung und Ausfertigung eines Errichtungszertifikates
25.11 Anschlageinrichtungen
25.11
V
Z
Anschlageinrichtungen
56 Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Lichtbänder
56
V
Z
Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Lichtbänder
Version 022 (2021-12) Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen: 1. Wärmedurchgangskoeffizient: Die jeweils angegebenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) werden nicht überschritten. 2. Standardfarbe: Standardfarben nach Wahl des Auftraggebers beziehen sich auf Farben, für die der Hersteller keinen Aufpreis verrechnet. Auf Anforderung des Auftraggebers werden Unterlagen über die zur Wahl stehenden Standardfarben vorgelegt.

Version 022 (2021-12)

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:

1. Wärmedurchgangskoeffizient:

Die jeweils angegebenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) werden nicht überschritten.

2. Standardfarbe:

Standardfarben nach Wahl des Auftraggebers beziehen sich auf Farben, für die der Hersteller keinen Aufpreis verrechnet.

Auf Anforderung des Auftraggebers werden Unterlagen über die zur Wahl stehenden Standardfarben vorgelegt.

56.06 Lichtkuppeln
56.06
V
Z
Lichtkuppeln
56.07 Zubehör zu Lichtkuppeln
56.07
V
Z
Zubehör zu Lichtkuppeln
58 Gartengestaltung und Landschaftsbau
58
V
Z
Gartengestaltung und Landschaftsbau
Version 022 (2021-12) Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen: Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen: Entsorgen: Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen das Laden, Abtransportieren sowie das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen, sowie von Baum-, Strauch- und Grünschnitt, Gras, Mähgut und Laub zu verstehen. Sofern vom Auftraggeber nicht anders angeordnet, geht das zu entsorgende Material mit dem ersten Laden in das Eigentum des Auftragnehmers über. Baurestmassen werden grundsätzlich verwertet. Wenn dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, werden Baurestmassen ordnungsgemäß deponiert.

Version 022 (2021-12)

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:

Entsorgen:

Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen das Laden, Abtransportieren sowie das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen, sowie von Baum-, Strauch- und Grünschnitt, Gras, Mähgut und Laub zu verstehen.

Sofern vom Auftraggeber nicht anders angeordnet, geht das zu entsorgende Material mit dem ersten Laden in das Eigentum des Auftragnehmers über.

Baurestmassen werden grundsätzlich verwertet. Wenn dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, werden Baurestmassen ordnungsgemäß deponiert.

58.23 Extensive Bauwerksbegrünung
58.23
V
Z
Extensive Bauwerksbegrünung