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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
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Gewerk: KG 400 Bauwerk -Technische Anlagen
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Projekt: MRW, Sanierung Bürogebäude
Merowingerstr. 111-113
40225 Düsseldorf
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Bauherr: Heinrich-Heine-Universität
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf
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Architekt: Pischke Architekten
Neuer Weyerstraßerweg 7
50969 Köln
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Fachplanung: Heiming GmbH
Energie- und Gebäudetechnik
Niederlassung Ratingen
Am Brüll 17
40878 Ratingen
Tel.: +49 2102 3072-300
Fax: +49 221 16797-100
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Angebotssumme - netto - Euro .................................
Mehrwertsteuer 19% Euro .................................
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Angebotssumme - brutto - Euro .................................( ungeprüft )
Nachlass / Skonto in % ................... % / ................... %
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Unterschrift und Stempel (Bieter)
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Angebotssumme - netto - Euro .................................
Mehrwertsteuer 19% Euro .................................
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Angebotssumme - brutto - Euro .................................( geprüft )
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Unterschrift und Stempel (Prüfer)
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05 KG 450 Sicherheitstechnik
05
KG 450 Sicherheitstechnik
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen KG 450
Unterlagen für den Auftragnehmer
Dem Auftragnehmer werden zur Erstellung der Montage-, Werkstatt- und Detailpläne sowie zur Berechnung und abschließenden Dimensionierung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Werkpläne des Architekten als EDV/CAD-Dateien
- Lageplan
- Ausführungszeichnungen des Ingenieurs als EDV/CAD- Datei
en
- Berechnungen des Ingenieurs (Versorgungs- und Verteilsys-
me, Leistungszusammenstellung, Beleuchtung)
- Schlitz- und Durchbruchspläne (in Schalplänen des Statikers
bzw. in Werkplänen des Architekten)
- Maschinen-Aufstellungspläne des Bauherrn, soweit vorhanden
- die Brandfallmatrix
- die Baugenehmigung
- das Brandschutzkonzept (Corall Ingenieure vom 25.11.2024)
Auf der Grundlage der vorgenannten Unterlagen und der Leistungsbeschreibung hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich die Montageunterlagen einschließlich Berechnungen zu erstellen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftragnehmer ist zur Koordination seiner Leistungen (Montageplanung und Montage) mit den übrigen am Bau beteiligten Gewerken verpflichtet.
Der Auftragnehmer hat die Ausführungszeichnungen und die Berechnungen des Ingenieurs zu prüfen und die Prüfungsergebnisse mit dem Ingenieur abzustimmen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, Leistungsbedarf der Nebengewerke wie Raumlufttechnik, Heizung, Kälte, Sanitär, Sprinkler u. ä. mit den hierfür beauftragten Unternehmern abzustimmen. Die Abstimmungsergebnisse hat der Auftragnehmer für die Erstellung der Montageunterlagen einschließlich Berechnungen zu berücksichtigen.
Für die Erstellung der Montageunterlagen hat der Auftragnehmer ferner zugrunde zu legen:
1. die letztgültige Gebäudeausführung;
2. die letztgültigen Werkpläne der Architekten für zeichnerische
Darstellung der technischen Anlagen und Anlagenteile;
3. die Abstimmung der Anlagenteile aufeinander hinsichtlich der Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit;
4. die letztgültigen Maschinenaufstellungspläne des Bauherrn, soweit vorhanden
Vom Auftragnehmer zu erstellende Montageunterlagen
Die zu erstellenden Unterlagen müssen das Projekt kennzeichnen, sind zu nummerieren und vom Ausführungsingenieur zu unterzeichnen. Sie müssen den vereinbarten Verteilerschlüssel ausweisen.
Geänderte Unterlagen sind kenntlich zu machen und mit Index zu versehen. Bei Planungsänderungen ist die Plannummer beizubehalten.
Nichtgenehmigte Montageunterlagen haben für die Ausführung keine Gültigkeit. Das Genehmigungsverfahren für die Abstimmung mit dem Auftragnehmer legt die Bauüberwachung fest.
Können die Montageunterlagen wegen schwerwiegender Fehler, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, nicht freigegeben werden, und müssen deshalb wiederholt vom Auftraggeber bzw. dessen Fachingenieuren geprüft werden, sind die hierdurch entstehenden Kosten vom Auftragnehmer zu tragen.
Die Montageunterlagen sind grundsätzlich auf CAD zu bearbeiten und zu produzieren.
Folgende Montageunterlagen des Auftragnehmers sind der Bauüberwachung unaufgefordert zu übergeben:
Montagepläne
Grundrisspläne Maßstab 1:50 mit Eintragung aller Installationskomponenten, z.B. Brandmeldeanlage, Sprachalarmierungsanlage, Einbruchmeldeanlage, Audio- und Videoanlage, Behinderten-Notruf, ZuKo etc., Detailzeichnungen für Zentralen, etc. im Maßstab 1:50 bis 1:20,
Werkstatt- und Detailpläne
über Konstruktion und Aufbau von zentralen Installationseinheiten, wie Brandmeldeanlage, Sprachalarmierungsanlage, Einbruchmeldeanlage, Audio- und Videoanlage, Behinderten-Notruf, ZuKo etc.
Übersichtsschaltpläne,
bei BUS-Systemen Topologie, etc. inkl. Adressierungangaben IP-Adressen.
Leistungsbilanz, sämtlicher Verbraucher einschließlich Batterieanlagen etc.
Netzberechnung,
Dimensionierung von Kabel und Leitungen unter Berücksichtigung der zulässigen Belastung, zulässigen Spannungsabfälle usw.
Funktionsschemen, bei BUS-Systemen Funktionsmatrix
Die Montageunterlagen sind wie folgt zu übergeben:
- als Prüfexemplare 2-fach als CAD-Plot/EDV-Ausdruck; sowie
als digitale Datei (pdf und dwg)
Ein Exemplar erhält der AN geprüft mit Eintragungen zurück,
diese Eintragungen sind bei der Erstellung der endgültigen
und zur Genehmigung einzureichenden Montageunterlagen
zu berücksichtigen
- als Genehmigungsexemplare 2-fach als CAD-Plot/EDV-
Ausdruck sowie als digitale Datei (pdf und dwg)
1 x für Auftraggeber
1 x für Bauüberwachung
1 x für Architekten
1 x für Auftragnehmer
Folgende Montageunterlagen des Auftragnehmers sind der Bauüberwachung 2fach auf Anforderung zu übergeben:
Beschilderungsplan mit Schilderliste, aus dem hervorgeht, welche Schilder wo und mit welchem Text angebracht werden; (Abstimmung mit den anderen Gewerken ist notwendig, damit weitgehendst Fabrikatsgleichheit gewährleistet ist). Grundlage ist die TAB 3.0 der HHU.
Sonstige vom Auftragnehmer zu erstellende und unaufgefordert vorzulegende Unterlagen:
Antrag auf Aufschaltung der Brandmeldeanlage bei der Feuerwehr Düsseldorf einschließlich Klärung technischer Detailpunkte für die Aufschaltung der Anlage auf die AÜA der Stadt Düsseldorf;
Prüf- bzw. Zulassungsbescheinigungen, bei Anlagen und Anlagenteilen, die einer Zulassung oder Prüfung unterliegen;
Genehmigungs- und Prüfungsanträge bei Anlagen und Anlagenteilen, die für Ausführung, Betrieb und Gebrauch einem behördlich vorgeschriebenen Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen;
Anträge mit sämtlichen Unterlagen und Zeichnungen, in vorgeschriebener Form und Ausfertigung, sind durch den Auftragnehmer zu erstellen und bei den zuständigen Instanzen einzureichen.
Information und Inhalt der Montageunterlagen Montage- und Detailzeichnungen
Alle Anlagenteile sind soweit möglich maßstäblich darzustellen und mit Bezugsmaßen zum Baukörper zu bemaßen.
Es sind nur deutsche Bezeichnungen zu verwenden. In den Zeichnungen sind nur genormte Symbole zu verwenden.
In die Zeichnungen sind alle zum Leistungsumfang des AN gehörenden Komponenten einzutragen.
Zentralen sind entsprechend dem vereinbarten Schlüssel (TAB 3.0 der HHU) zu bezeichnen bzw. zu nummerieren.
Aufbauzeichnungen von Zentralen
Die Zeichnungen müssen die räumliche Lage aller Einbauteile mit zugehörigem Grobzeichen auf der Montageplatte und auf der Frontseite darstellen.
Die Geräte müssen ihre Bezeichnung und Kennziffern entsprechend den übrigen Unterlagen erhalten. Die Darstellung der Frontplatte muss Anordnung der von außen sichtbaren Einbau-, Überwachungs- und Bedienungsteile und die vorgesehene Beschriftung, die Anlagenteile, Funktion, Aufgabe, Systemzugehörigkeit sowie Sicherheitshinweise eindeutig zeigen.
Herstellung und Montage
Die Montage erfolgt nur nach von der Bauleitung genehmigten Montageunterlagen. Die Folgen einer evtl. Nichtbeachtung wird der Auftragnehmer allein vertreten.
Zum Schutz der gefährdeten Anlagenteile auf der Baustelle ist vom Auftragnehmer eine Schutzummantelung während und nach beendeter Montage anzubringen, die erst unmittelbar vor Inbetriebnahme vom Auftragnehmer abzunehmen und von der Baustelle zu entfernen ist. Vor der Abnahme beschädigte oder verschmutzte Farbanstriche sind vom Auftragnehmer wieder herzurichten, gleich, wer diesen Mangel verursacht hat.
Offene Anlagenteile sind bei jeglicher Montageunterbrechung durch geeignete Maßnahmen zu verschließen. Vorkehrungen gegen das Eindringen von Fremdteilen (Schmutz etc.) sind zu treffen. Die Anlagen sind gegen mögliche Unfallgefahren zu sichern.
Vor der Abnahme durch den Auftraggeber sind alle Anlagen zu reinigen.
Vor der Inbetriebnahme sind durch den Auftragnehmer die notwendigen Prüfungen nach den geltenden Vorschriften und Bestimmungen durchzuführen bzw. zu veranlassen. Über die Prüfergebnisse sind vom Auftragnehmer Protokolle anzufertigen.
Zum Anbringen von Befestigungen sind nur bauaufsichtsamtlich zugelassene Dübel zu verwenden. Schussbolzen sind nicht zulässig. Soweit der Baukörper aus einer Stahlkonstruktion besteht, dürfen zur Befestigung ohne Genehmigung des Prüfstatikers keine Bohrungen oder Schweißungen in bzw. an statisch tragenden Teilen durchgeführt werden. In solchen Fällen sind ggf. Aufhängklammern vorzusehen.
Für die Ausführung der Anlage und die Lieferung des Materials gelten alle zutreffenden Vorschriften und Normen jeweils in der neuesten Fassung, u.a.:
- VDE-Bestimmungen
- Techn. Anschlussbedingungen des örtl. VNB
- Fernsprechordnung der Deutschen Telekom
- DIN-Normen
- EN-Normen
- MLAR
- Sondervorschriften der Bauaufsichtsbehörde
- Sondervorschriften der Feuerschutzpolizei
- Unfallverhütungsvorschriften
Sämtliche Anlagenteile sowie Schalt-, Schutz-, Steuer- und Anzeigegeräte sind dauerhaft zu beschildern. Sie kennzeichnen eindeutig Anlage, Gerät, Leistung, Funktion und Stellungen von Stellgliedern.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Bevor der Auftragnehmer Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung abstimmt, muss er die geplanten Schlitze oder Durchbrüche an den betreffenden Stellen anzeichnen.
Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Dies gilt auch für die gemeinsame Nutzung von Aussparungen, Schlitzen und Kanälen.
Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen, Durchbrüche zu belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren. Das Erstellen von Schlitzen an Mauerwerk darf nur mit Mauerfräsen vorgenommen werden. Stemmarbeiten sind mit geeignetem Werkzeug unter möglichster Schonung der Bauwerke auszuführen. Es ist darauf zu achten, dass Schornsteine und Luftschächte nicht beschädigt werden, gegebenenfalls ist ein anderer Leitungsweg zu wählen.
Brandschutzbedingungen
Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmer müssen den Forderungen zuständigen Brandschutzbehörde, dem Verband der Sachversicherer und der DIN 4102 entsprechen.
Die zum Brandschutz erforderlichen Einbauten sind als solche eindeutig zu kennzeichnen; Hinweisschilder müssen auf den Einbauort hinweisen.
Funktionsprüfung, Einstellung der Anlage
Der Auftragnehmer hat vor Erklärung seiner Abnahmebereitschaft die Anlage auf Betriebsfähigkeit zu prüfen, eigenverantwortlich die Inbetriebnahme der Anlagen und Anlagenteile vorzunehmen und den Probebetrieb einschließlich Überwachung durchzuführen. Hierüber ist ein Protokoll anzufertigen.
Vor Inbetriebnahme hat der Auftragnehmer alle nach DIN VDE 0100, Teil 600 vorgeschriebenen Prüfungen durchzuführen und durch Protokolle zu belegen, insbesondere:
- Messung der Isolationswiderstände aller Kabel und Leitungen
- Prüfung der Abschaltzeit von Überstrom-Schutzeinrichtungen zum Schutz beim indirekten Berühren
- Prüfung der Durchgängigkeit von Schutzleiter und Potential-
ausgleich
Im Rahmen des Probebetriebes hat der Auftragnehmer Funktionskontrollen, Funktionsprüfungen sowie Einregulierung bzw. Einstellung der Anlage und Anlagenteile durchzuführen.
Die durchgeführten Funktionsprüfungen und Einstellungen sind durch Protokolle mit Mess- und Einstellwerten zu belegen. Die Funktionsprüfungen müssen eine einwandfreie Funktion ergeben; die Einstellwerte müssen den Sollwerten entsprechen.
Der Auftragnehmer hat das Bedienungs- und Wartungspersonal in dem für eine einwandfreie Bedienung und Wartung notwendigen Umfang einzuweisen; hierüber ist ein Bestätigungsprotokoll anzufertigen.
Die vorgenannten Protokolle hat der Auftragnehmer spätestens mit der Erklärung seiner Abnahmebereitschaft der Bauüberwachung zu übergeben.
Der Auftragnehmer hat den Probebetrieb einschließlich Überwachung bis zum Abschluss der Abnahmeprüfungen durch den Auftraggeber aufrechtzuerhalten.
Inbetriebnahme, Probebetrieb, Funktionskontrollen, Funktionsprüfungen und Einstellung der Anlage und Anlagenteile sind Nebenleistungen, worauf der Auftragnehmer keinen Anspruch auf gesonderte Vergütung hat.
Sämtliche Messungen, die für Funktionsprüfungen, für Prüfung und Einstellung der Sicherheits- und Schutzeinrichtungen sowie für Einstellung auf Sollwerte notwendig sind, sind ebenfalls Nebenleistungen des Auftragnehmers. Solche Messungen berechtigen keinen Anspruch auf Sondervergütung und gelten nicht als Funktionsmessungen für den gesonderten Nachweis der Leistung bzw. Leistungswerte.
Funktionsmessung
Als Sondernachweis von bestimmten Leistungen kann der Auftraggeber die Vornahme einer Funktionsmessung als zusätzliche Leistung zur Abnahmeprüfung verlangen. In diesem Fall erfolgt die Vergütung nach den gesondert im LV vorgesehenen Positionen. Über Art, Ort und Durchführung der Funktionsmessung sind die Festlegungen gemäß LV maßgebend.
Für die Durchführung von Funktionsmessungen gelten folgende Bedingungen:
Die dafür erforderlichen Messgeräte mit Prüfzeugnissen, Kennlinien, Eichkurven etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen.
Über die zu verwendenden Messgeräte und die anzuwendende Meßmethode entscheidet im Zweifelsfall der Auftraggeber. Über die Messergebnisse ist ein Protokoll anzufertigen.
Der Auftraggeber kann Funktionsmessungen auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchführen. Ferner kann der Leistungsnachweis auch noch nach erfolgter Abnahme - innerhalb der Gewährleistungszeit - verlangt werden, wenn die Zustands- oder Störgrößen zum Zeitpunkt der Abnahme nicht vorhanden waren.
Eine geforderte Leistung gilt als erbracht, wenn die Funktionsmessung keine Minderleistung ausweist oder die gemessene Mehrleistung keine Störung der Gesamtfunktion ergibt.
Der Auftragnehmer wird sämtliche Maßnahmen und Arbeiten vorbereiten und durchführen, die für den Nachweis der zugesicherten Leistung notwendig sind.
Können sich beide Vertragspartner evtl. über die durchzuführenden Messungen nicht einigen, hat der Auftraggeber das Recht, mit den Messungen eine neutrale Institution zu beauftragen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer.
Abnahmen
Förmliche Abnahmen
Muss die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte förmliche Abnahme wegen schwerwiegender Mängel, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden, sind die hierdurch entstehenden Kosten, die dem Auftraggeber bzw. dessen Fachingenieuren entstehen, vom Auftragnehmer zu tragen.
Zustandsfeststellungen/Sichtprüfungen
Der Auftragnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Leistungsabschnitten, Teilleistungen und Übergängen, bei denen durch die Weiterführung der Leistungen zuvor ausgeführte Leistungsbereiche verdeckt, verkleidet oder verschlossen werden, zwingend vorab technische Abnahmen gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B gemeinsam mit der Bauleitung des AG durchzuführen sind.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bauleitung des Auftraggebers zeitgerecht (mindestens 72 Stunden vorab) über die entsprechende Leistungsstände zu informieren, damit die Technischen Abnahmen organisiert und ohne Störung des Bauablaufs durchgeführt werden können.
Soll der Auftragnehmer diese Mitwirkungs- und Hinweispflicht nicht erfüllen, behält sich der Auftraggeber vor, für Teilleistungen, die nachträglich nicht mehr prüfbar sind, die Abnahme zu verweigern. Zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit nachträglich notwendigen Prüfungsfeststellungen entstehen, werden dem Auftragnehmer weiter belastet.
Ebenso wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Leistungsabschnitten, Teilleistungen und Übergängen, bei denen durch die Weiterführung der Leistungen zuvor ausgeführte Leistungsbereiche verdeckt, verkleidet oder verschlossen werden, ein gemeinsames Aufmaß mit der Bauleitung des Auftragnehmer durchgeführt werden muss.
Für Leistungen die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat der Auftragnehmer rechtzeitig (mindestens 72 Stunden vorher) eine gemeinsame Feststellung der Leistungen von sich aus zu beantragen (§14 Abs. 2 VOB/B).
Behördliche Abnahmeprüfungen
Der Auftragnehmer sichert zu, bei Anlagen und Anlagenteilen, die gemäß den Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien einem Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen,
das Verfahren termingerecht zu beantragen und einzuleiten.
Dies gilt für die Genehmigung, Abnahmeprüfung sowie den Nachweis der Einhaltung der Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien für Ausführung, Betrieb und Gebrauch solcher Anlagen und Anlagenteile durch:
- Erlaubnis-, Zulassungs- und Aufsichtsbehörden;
- Technische Überwachungsorganisationen (TÜV) u.ä.;
- örtliche zuständige Dienststellen für Ver- und Entsorgung, Ver band der Schadenversicherer (VdS), u. a.
Die Einleitung des jeweils vorgeschriebenen Verfahrens erfolgt durch die vom Auftragnehmer zu erstellenden Genehmigungs- und Prüfanträge.
Die Gebühren für die vorgeschriebenen Genehmigungen und Abnahmeprüfungen trägt der Auftraggeber. Der AN hat Fachpersonal für die Begleitung der Sachverständigenprüfungen beizustellen. Diese müssen befähigt sein, die Abzunehmenden Anlagelagenteile in Betrieb zu nehmen, um dessen Funktion zu testen.
Der AN hat auf Anforderung der Objektüberwachung bei Sachverständigenabnahmen der angrenzenden Gewerke teilzunehmen.
Außerdem ist der AN verpflichtet die erforderlichen Unterlagen zur Begleitung des übergeordneten Inbetriebnahmemangements und des Technischen Monitorings auf deren Anforderung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und an erforderlichen Terminen dieser Instanzen teilzunehmen.
Die beiden Instanzen sind weisungsberechtigt gegenüber dem AN-Sicherheitstechnik und den anderen TGA-Gewerken
Bei Wiederholungsabnahmen, die durch den AN verursacht werden, gehen die zusätzlichen Kosten einschließlich Folgekosten zu Lasten des Auftragnehmers.
Bestands- und Revisionsunterlagen
Alle beschriebenen Montageunterlagen sind zu Revisionsunterlagen fortzuschreiben. Die Erstellung der Revisionsunterlagen ist im LV als Position abgefragt. Der Umfang und die Ordnerstruktur ist gemäß dem Modul 810, insbesondere des Moduls 811 (Anlage der TAB 3.0) beschrieben und umzusetzen.
Die Unterlagen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und erfassen den Endzustand der ausgeführten Anlagen nach der Abnahme.
Bedienungs- und Wartungsanweisung
Der nachfolgende Inhalt der Bedienungs- und Wartungsanweisungen dient als Leitfaden und ist dem Umfang und der technischer Ausstattung des Projektes anzupassen.
Die Dokumentation beinhaltet sämtliche Unterlagen, die der Gebäudebetreiber für die Sicherstellung eines sicheren und wirtschaftlichen Betriebes aller Anlagen benötigt, er wird ggf. durch den AG bestimmt.
Die Dokumentation ist 2-fach mit übersichtlicher Gliederung und Inhaltsverzeichnis in Ordner geheftet der Bauleitung zu übergeben. Zusätzlich als digitale Datei (pdf und dwg) auf USB-Stick.
Inhalt:
Anlagenbeschreibung
Anlagencharakteristik mit Ortsbestimmung;
Garantiewerte;
Betriebsdaten;
Installationsdaten;
Spezialmerkmale.
Bedienungsanweisung
Bedeutung und Lage der Bedienungsorgane;
Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der Betriebsweise;
Anzeigegeräte;
Schutzgeräte;
Sicherheitseinrichtungen;
Verriegelungen;
Entriegelungen;
Betriebsunterbrechung;
wirtschaftlichste Betriebsart.
Alle Bedienungsvorgänge sind je Anlage in richtiger Reihenfolge aufzuführen und zusammen mit den dazugehörigen Funktionskontrollen in einer Checkliste zusammenzufassen.
Wartungsanweisungen
Erläuterung der Störmeldungen;
Fehlersuchtabelle;
Spezialwerkzeuge;
Vorgeschriebene behördliche Kontrolle und Überwachungen in Art und Zeitfolge erläutert.
Der jeweilige Wartungsumfang ist detailliert in Abhängigkeit des Wartungszeitraumes nach Art einer sogenannten Inspektionstabelle aufzulisten.
Ersatzteilaufstellung
Reserveeinrichtungen
Alle dem Verschleiß oder Bruch unterliegenden Anlagenteile sind tabellarisch aufzuführen.
Zu den Ersatzteilen gehören nicht nur komplette Einheiten, sondern auch Einzelteile, die der Hersteller nach Zweckmäßigkeit angibt.
Die Ersatzteilliste enthält für jedes Teil:
Hersteller (Hauptwerk);
Auslieferungslager und Kundendienststützpunkt mit Anschrift und Telefonnummer;
Typ/Fabrikat-Nummer;
Größe/Leistung und sonstige Bestelldaten.
Leistungsliste über Messungen
Tabellarische Aufstellung aller Messungen.
Protokolle über alle durchgeführten Messungen.
Prüfzeugnisse/Abnahmebescheinigungen
Kopien behördlicher Prüfbescheinigungen und Werksatteste.
Funktionsschema
Alle Zentralen sind mit Anlagenschemata auszustatten, die Funktion, technische Daten, Schaltungen, Sollwerte, Mess-Stellen und Kontrolleinrichtungen enthalten. Die Schemazeichnungen sind auf dauerhaft-verwindungssteifer Unterlage aufgebracht und müssen einen Oberflächenschutz haben, der ein Vergilben und Farbänderungen ausschließt (in Folie verschweißte Ausführung oder hinter Glas). Diese sind zu bemustern und mit der Bauüberwachung abzustimmen.
Bemusterung
Auf Anforderung müssen Anlagenteile vor der Herstellung und Montage zur Bemusterung zur Verfügung gestellt werden. Diese Anlagenteile werden vom Auftraggeber bestimmt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben.
Die Anforderung kann Wiederholungen und Varianten bis zur endgültigen Entscheidung beinhalten. Die Anlagenteile verbleiben im Besitz des Auftragnehmers.
Die Muster verbleiben im Besitz des Auftragnehmers.
Termine zur Abstimmung der Unterlagen
Für die nach Anforderung eingereichten Unterlagen sowie für die unaufgefordert eingereichten Unterlagen steht der Bauüberwachung eine angemessene Bearbeitungszeit von mind. 3 Wochen zur Verfügung.
Die für die Inbetriebnahme der Anlagen erforderlichen Unterlagen sind der Bauleitung 4 Wochen vor dem Fertigstellungstermin zur Überprüfung und Weiterleitung zu übergeben.
Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sowie die Revisionsunterlagen sind vom Auftragnehmer 2 Wochen vor der Abnahme der Bauleitung zu übergeben.
Nebenleistungen
Folgende Leistungen sind mit Einheitspreisen abgegolten:
Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen für das eigene Personal;
Anfertigen und Liefern aller beschriebenen Montageunterlagen.
CAD/EDV-Bearbeitung aller Planungsleistungen sowie Produktion aller Planungsunterlagen; Prüfen der Schlitz-, Durchbruchs- und Leerrohrpläne;
Teilnahme eines Bau-/Projektleiters des AN an Baubesprechungen;
Nachprüfung der Qualität von Medien, die zum Betrieb der vom Auftragnehmer erstellten Leistung notwendig sind;
Lieferung der für die Inbetriebnahme und den Probebetrieb notwendigen Stoffe, falls erforderlich;
Funktionsprüfungen und Einstellung der Anlage und Anlagenteile;
Bemusterung von Anlagenteilen;
Reinigung der Anlage vor der Abnahme;
Mitwirken bei der Abnahme und Abnahmeprüfungen des Auftraggebers;
Eigenverantwortliche Inbetriebnahme, Probebetrieb und Überwachung der in Betrieb genommenen Anlagen und Anlagenteile zum Zwecke der Funktionsprüfungen, sonstige Abnahmeprüfungen sowie Einstellen der Anlage bis zur Abnahme durch den Auftraggeber.
EDV/CAD-Schnittstellen
Als Ausstauschformat für CAD-Dokumente ist das dwg- oder dxf- format vorgeschrieben. Unterstützt wird der DXF/DWG-Datenaustausch bis Autocad-Version 2018.
Wenn vorhanden ist die Übergabe der Schaltpläne und Schemata zusätzlich im WS-CAD-Dateiformat wünschenswert.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Generelle Vorbemerkungen / Spezifikationen Ergänzend zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ZTV sind nachfolgende Punkte bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Leistungsumfang
Dieser allgemeine Teil enthält Hinweise und Forderungen zum Leistungsumfang. Der Inhalt dient als Kalkulationsgrundlage und ist Unterlieferanten ebenfalls zur Kenntnis zu geben.
Im Text der Leistungsbeschreibung wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke, wie liefern, verlegen, herstellen, montieren, einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, Gerüste, Geräte und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen treffen usw. überwiegend verzichtet, diese Punkte sind jedoch bei der Kalkulation grundsätzlich zu berücksichtigen. Sollten nur Einzelleistungen, wie z.B. nur Lieferung oder Montage verlangt werden, so ist dies im Text ausdrücklich vermerkt.
Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, fachgerechte und gebrauchsfertige Erbringung der geforderten Leistung einschl. aller notwendigen, auch der nicht besonders erwähnten Nebenleistungen. Alle im LV aufgeführten Geräte und Bauteile wie Melder, Lautsprecher, Sensoren, Aktoren, Zentralen usw., verstehen sich einschl. Anschluß aller Leitungen und Kabel (beidseitiger Anschluss). Hier sind die Anschlüsse nicht gesondert ausgeschrieben. Der Anteil der Montage- und Anschlussarbeiten ist in den Einheitspreisen der jeweiligen Geräte einzurechnen.
Alle Geräte sind mit geeigneten Mitteln mit der Meldernummer/Identifikationsnummer gleichlautend mit den Plänen zu beschriften. Das sind, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, in der Regel Bezeichnungsstreifen als beständige Schriftbänder und in geeigneter Größe. Der Anteil der Beschriftungsarbeiten ist in den Einheitspreisen der jeweiligen Geräte einzurechnen.
Für besondere Beschriftungen wie den AKS-Schlüssel (Anlagenkennzeichnungsschlüssel) sind gravierte Kunststoffschilder separat ausgeschrieben.
Für gleiche Bauteile ist zur günstigeren Lagerhaltung nur ein Fabrikat zu verwenden. Haben Geräte gleiche Funktionen und gleiche Nenndaten, so ist das gleiche Fabrikat und der gleiche Typ vorzusehen.
Schutzmaßnahmen
Alle Installationen werden ausschließlich gemäß VDE 0100 ausgeführt.
Zum Schutz gegen gefährliche Körperströme wird entsprechend VDE 0100 Teil 410 der "Schutz bei indirektem Berühren durch Abschaltung mit einer Überstromschutzeinrichtung", mit der Netzform TN-S nach VDE 0100 Teil 300, angewandt, d.h. Schutz- und Neutralleiter werden grundsätzlich getrennt verlegt.
Spannungsabfälle
Falls anderweitig keine besonderen Forderungen erhoben werden, darf der Spannungsfall gemäß VDE 0100, Teil 520 betragen:
- 1 % in den Zuleitungen, bezogen auf die ermittelte Belastung einschl. Reserve;
- 3 % in Stromkreisen für Einzelgeräte und Zentralen, bezogen auf die ermittelte Belastung.
Kabel- und Leitungsverlegung
Es dürfen nur VDE zugelassene Kabel verwendet werden.
Kabel sind grundsätzlich in einer Länge, ohne Verbindungsmuffen zu verlegen.
Sie sind auf Pritschen, Rinnen, an Decken und Wänden ordnungsgemäß ausgerichtet, nebeneinander mit gegenseitigem Abstand so zu verlegen, dass eine gute Durchlüftung gewährleistet ist.
Werden Leitungen oder Kabel ohne zwingende Gründe, z.B. nur zur Montagevereinfachung, auf Umwegen verlegt, so werden die Mehrkosten beim Aufmaß nicht berücksichtigt. Sind Leitungen oder Kabel aus baulichen Gründen auf Umwegen zu verlegen, so sind die Umwege vorher mit der Fachbauleitung abzustimmen.
Alle Kabel und Leitungen sind an beiden Enden entsprechend den Plan-Angaben lesbar/erkennbar und dauerhaft z.B. mittels Beschriftungsband zu kennzeichnen.
Starkstromkreise und Schwachstromkreise müssen nach VDE 0800, elektrisch sicher voneinander getrennt sein. An Kreuzungs- und Näherungsstellen müssen Kabel, Drähte usw. der beiden Leitungsarrten mind. 10cm voneinander entfernt liegen (gilt in Luft), sofern sie nicht in verschiedenen Isolierrohren geführt oder durch besonders starr angbrachte Trennstege voneinander getrennt sind. Des weiteren sind die Vorschriften der DBP-Telekom zu beachten. Dies gilt für Datenleitungen entsprechend.
Lagerung von Material
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Akustische Bedingungen
Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers müssen den Forderungen der behördlichen Auflagen entsprechen. Es gelten u.a. VDI-Richtlinien 2058, Beurteilung und Abwehr von Arbeitslärm, DIN 4109, Schallschutz im Hochbau. Alle Teile der elektrotechnischen Anlage, von denen Körperschall ausgehen kann, sind auf schwingungstechnisch einwandfrei bemessenen Elementen zu lagern. Der Auftragnehmer hat vor Montagebeginn dem vom Bauherrn gewählten Bauphysiker die Montagezeichnung vorzulegen und genehmigen zu lassen. Änderungen aus Nichtbeachtung dieser Maßnahme gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Fabrikatsabfrage
Im Leistungsverzeichnis In der Allgemeinen Beschreibung zu Titeln oder in den einzelnen Positionen sind teilweise eingesetzte Fabrikate und Typen abgefragt. Diese sind vollständig vom Bieter auszufüllen.
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung wird von der Leistungsbestimmungshoheit gemäß § 7 VOB/A Gebrauch gemacht. Im Rahmen der technischen Ausstattung wird besonderer Wert auf die Kompatibilität mit den bestehenden Systemen und Anlagen an der HHU gelegt. Zur Sicherstellung eines einheitlichen technischen Standards und einer effizienten Betriebsführung sind daher bestimmte Produktbindungen vorgesehen.
Durch die Verwendung bereits etablierter Komponenten lassen sich Schnittstellenprobleme und Integrationsrisiken zuverlässig vermeiden. Dies gewährleistet nicht nur einen reibungslosen Betrieb, sondern reduziert auch den Aufwand für Anpassungen und Nachrüstungen. Die vertraute Handhabung und das vorhandene Fachwissen führen zu einer schnelleren Fehlerdiagnose und ermöglichen eine zügige Instandsetzung im Störungsfall. Dadurch werden Ausfallzeiten minimiert und die Betriebssicherheit nachhaltig erhöht.
Die genannten Gründe dienen der Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs, der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit der technischen Infrastruktur.
Für folgende Anlagen sind zwingend aufgeführte Hersteller vorgegeben und sind anzubieten:
Elektr. Schließsystem SimonsVoss
Beh. WC. Notruf-Set Gira Standard 55 reinweiß glänzend Beh. WC. FernÜG Telegärtner/Sanicall
BMA Esser by Honeywell, Hekatron oder Siemens
Wird vom Bieter kein Hersteller und Fabrikat angegeben so gilt das als Leitfabrikat angegebene Produkt als angeboten und vereinbart.
Montagehöhen
Die Räumlichkeiten haben in der Regel eine lichte Deckenhöhe von nicht mehr als 3m. Abweichend davon ist die Deckenhöhe in Ebene00 (Erdgeschoss) bis zu 4m hoch. Die Ebene 00 hat eine Fläche von ca. 400m². Bei der Kalkulation ist die erhöhte Montagehöhe in diesem Bereich zu berücksichtigen.
Generelle Vorbemerkungen / Spezifikationen
Anlagenbeschreibung Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen 1.1 Planungsgrundlagen
1.2 Rufanlagen Beh. WC
1.3 Gegen- und Wechselsprechanlagen
1.4 Brandmeldeanlagen
1.5 Sprachalarmierungsanlage
1.6 Elektronisches Schließsystem
1.7 Einbruchmeldeanlage
1.8 Fluchtürsteuerungsanlagen
1.9 Nachrichtentechnische Kabel- und Leitungen
1.10 Installationsdosen
1.11 Brandschutz
1.12 Schnittstellen
Diese Erläuterungsbeschreibung dient nur der groben Darstellung des geplanten und beschreibt nicht allumfassend die geplanten und auszuführenden Maßnahmen. Sie dient als Leitfaden und ist dem E-Obermonteur der Baustelle ebenfalls zur Information zur Verfügung zu stellen.
1.1 Planungsgrundlagen
Grundlagen für die Planung der Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen sind neben der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept (Stand: 25.11.2024 von Corall Ingenieure) alle relevanten Bauverordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, allgemein anerkannte Regeln der Technik (DIN/VDE-Normen) sowie die technischen Anschlussbedingungen des Energieversorgers jeweils in der letztgültigen Fassung.
Hierzu zählen insbesondere:
- Bauordnung NRW
- SBauVO NRW
- Leitungsanlagenrichtlinie MLAR NRW 2016
- Brandschutzkonzept vom 25.11.2024
- Alle zutreffenden VDE-Bestimmungen und DIN-Normen
1.2 Rufanlagen Beh. WC
In Ebene00 des Gebäudes befindet sich ein barrierefreies Behinderten-WC.
Das behindertengerechte WC wird mit einem Behinderten-WC-Notrufsystemen nach VDE 0834 ausgerüstet. Dieses besitzt eine akustische und visuelle Alarmierung außen über der Tür sowie eine Dienstzimmereinheit mit einer visuellen und
akustischen Alarmierung beim Hausmeister. Das System ist mit einer eigenen USV gepuffert.
Weiterhin gibt es eine dort eine akkugepufferte Sprechstelle mit VoLTE Gateway mit Fernmeldung an die Leitstelle Fabrikat Telegärtner auf den Campus der HHU. Im Alarmierungsfall kann man dann über die Mobilfunkverbindung in das Beh. WC
einsprechen und mit dem Hilfebedürftigen sprechen.
Die schematische Darstellung des Beh-WC-Notrufs kann dem zugehörigen Schema entnommen werden.
1.3 Gegen- und Wechselsprechanlagen
An der Haupteingangstüre vorne, der Hintereingangstüre sowie der Zugangstüre Ebene00 zum TRH wird eine Sprechstelle mit folgenden Funktionen vorgesehen:
- 4x Klingeltaster
- Sprechmodul
- Zutrittskontrollmodul
- Taster mit LED-Ring im Blindmodul zum scharf/unscharf-
Schalten EMA
Es gibt drei Rufgruppen:
Rufgruppe 1: Foyer EG
Hier wird der Ruf aus der Sprechstelle Haupt- oder Hintereingang mittels Innensprechstellen und zugehöriger Parallelläutewerke aufgeschaltet. Über die zwei Innensprechstellen kann der Ruf angenommen werden und mit demjenigen vor der Tür
gesprochen werden. Zudem kann die Türe, von der gerufen wurde, geöffnet werden.
Diese Signalisierung ist für Abendveranstaltungen sinnvoll, bei welcher die Eingangstüre verschlossen ist und Personen ohne gültige Zutrittsberechtigung (Transponder) sich bemerkbar machen wollen, weil sie z.B. zu spät zu einer Veranstaltung gekommen sind.
Rufgruppe 2: Fakultät Jura
Hier wird der Ruf aus der Sprechstelle Haupt-, Hinter- oder TRH-Eingang über ein Smart-Gateway an die Telefonanlage auf dem HHU Campus weitergeleitet und von dort aus auf beliebige Durchwahlen von Mitarbeitern der Fakultät Jura wieder zurück zum Gebäude geleitet. Die SIP-Telefone der entsprechenden Mitarbeiter klingeln, der erste der dran geht erhält den Türruf und kann mit der Person kommunizieren. Über eine
Tastenkombination kann die rufende Türe geöffnet werden.
Rufgruppe 3: Fakultät Informatik
Hier wird der Ruf aus der Sprechstelle Haupt-, Hinter- oder TRH-Eingang über ein Smart-Gateway an die Telefonanlage auf dem HHU Campus weitergeleitet und von dort aus auf beliebige Durchwahlen von Mitarbeitern der Fakultät Informatik wieder zurück zum Gebäude geleitet. Die SIP-Telefone der entsprechenden Mitarbeiter klingeln, der erste der dran geht erhält den Türruf und kann mit der Person kommunizieren. Über eine
Tastenkombination kann die rufende Türe geöffnet werden.
Für die Nutzung wird eine Lizenz für die Telefonanlage benötigt und eine für das Smart-Gateway, welche beide in den Kosten TGA enthalten sind. Für die über die Telefonanlage
anzusprechenden SIP-Teilnehmer sind keine zusätzlichen Lizenzen notwendig.
Eine Videoanlage als visuelle Ergänzung zur Gegensprechanlage ist nicht vorgesehen.
Die schematische Darstellung der Sprechanlage kann dem zugehörigen Schema entnommen werden.
Weiterhin sind Gehäuse und Rahmen berücksichtigt, in welche Module (ZuKo und EMA) - integriert in Blindabdeckungen des Sprechanlagenherstellers - montiert werden. Die zugehörigen Module sind in den Titeln EMA und ZuKo ausgeschrieben.
An den Türen wird einen Sprechstelle als modular aufgebaute Türstation eingesetzt. Diese muss in verschiedenen Farben lieferbar sein und optional ebenfalls in Wunschfarbe nach RAL geliefert werden können. Für den entsprechenden Einsatz werden vom Hersteller unterschiedliche Module angeboten.
1.4 Brandmeldeanlagen
Für das Objekt ist eine BMA nach DIN 14675 in Kategorie 1 (Vollschutz) gemäß SK geplant. Diese soll auf die Leitstelle der Feuerwehr Düsseldorf aufgeschaltet werden.
Der Überwachungsumfang umfasst mit Ausnahme der normativ in Ziff. 6.1.3.2 der DIN VDE 0833-2 beschriebenen zulässigen Ausnahmen alle Räume des Gebäudes. Zusätzlich wurden im BSK folgende Ausnahmen vom Überwachungsumfang zugelassen:
- Lüftungsleitungen, wenn diese mit Rauchschaltern der Lüf-
tungstechnik überwacht werden und eine automatische Ab-
schaltung bei Rauchdetektion sichergestellt ist.
- Zwischendecken- und Doppelbodenbereiche (hier: Zwischen-
decken der Büros, Teeküchen und WC´s sowie im Doppelbo
denbereich des Erdgeschosses)
Die Brandmeldezentrale ist mit der Sprachalarmierungszentrale in einem eigenen Raum in EbeneU1 des Gebäudes untergebracht.
Die zugehörige Feuerwehrperipherie FSD, FSE und Blitzleuchte befindet sich im äußeren Haupt-Eingangsbereich des Gebäudes, das FIBS (FSD, FBF, Feuerwehrsprechstelle, PV-
Abschaltung, Feuerwehrlaufkarten sowie Feuerwehrpläne) im inneren Haupteingangsbereich (Foyer) des Gebäudes.
Im Gebäude werden alle relevanten Melder geplant. Druckknopfmelder an allen Ausgängen ins freie sowie mindestens alle 50m Laufweg. Mehrkriterienmelder in allen Räumen wie Büros, Flure, Besprecher, Pumi, WC-Vorräume, Technikräume etc. soweit nach VDE 0833-2 erforderlich.
Für den Transmissionsschacht des Aufzuges ist ein Rauchansaugsystem geplant, die Auswerteeinheit wird im Bereich Technikgeschoss außerhalb des Aufzugsmaschinenraumes im Flur angeordnet.
Für die Tiefgarage wurde ein linienförmiger Wärmemelder für die Branderkennung eingeplant.
Die Alarmierung findet über die nachfolgend beschriebene Sprachalarmierungsanlage statt, welche über die BMA angesteuert wird.
Das Behinderten-WC erhält zusätzlich eine optische Alarmierung über die BMA, Bereiche mit erhöhter Geräuschentwicklung (IuK-Raum, Lüftung, Klimazentrale) ebenfalls. Eine zusätzliche Alarmierung für Hörgeschädigte ist derzeit nicht vorgesehen (z.B. Seminar-/Besprechungsraum).
Bei Bedarf wäre es ggfs. möglich, das Alarmsignal in das im Seminarraum Ebene00 vorgesehene System Sennheiser Mobile Connect einzuspielen. Dies ist aber derzeit nicht berücksichtigt.
Relevante Ansteuerungen in Form einer Brandfallmatrix werden im Brandschutzkonzept beschrieben und entsprechend umgesetzt.
Die schematische Darstellung der BM-Anlage kann dem zugehörigen Schema entnommen werden.
1.5 Sprachalarmierungsanlage
Für das Objekt ist eine SAA nach DIN 14675 in Kategorie 1 (Vollbeschallung) und Sicherheitsstufe II (AB-Verkabelung) geplant. Die SAA wird im Brandfall über die BMA angesteuert und erteilt entsprechende Warnhinweise und Anweisung an alle
anwesenden Personen. Die Alarmierung erfolgt in den Sprachen Deutsch und Englisch.
Eine entsprechende Sprachkonserve liegt der HHU vor und wird dem Projekt zur Verfügung gestellt.
Die SAZ ist im selben Raum wie die BMZ angeordnet. Der Raum wird entsprechend über die Lüftungsanlage und auch Kühlung konditioniert.
Der Hausmeister erhält eine Sprechstelle, um über die SAA Ansagen oder Durchsagen machen zu können. Folgende Rufgruppen sind vorgesehen:
- Tiefgarage EbeneU1 + angrenzende Räume
- EbeneU1 ab Schleuse
- Ebene00
- Ebene01
- Ebene02
- Ebene03
- Ebene04
- Ebene05
- Ebene06
Eine weitere Sprechstelle mit den o.g. Rufgruppen wird im Bereich der SAZ angeordnet.
Weiterhin ist eine Feuerwehrsprechstelle im FIBS vorgesehen. Diese Sprechstelle erhält nur die Rufgruppe „gesamtes Gebäude“, somit kann die Feuerwehr nur Personen im gesamten Gebäude ansprechen ohne Selektion von einzelnen Rufgruppen. Dies wird im Planungsgespräch mit der Feuerwehr verifiziert.
Bei der Planung wurden AB-Lautsprecher vorgesehen. Diese entweder als Wandaufbaulautsprecher (Büros, Teeküchen, Besprechungsräume, Technikräume, Tiefgarage, Treppenhaus, …) und in Bereichen mit Zwischendecke in Form von
Einlegedecken oder GK-Decken als runde Deckeneinbaulaulautsprecher (Flure, WCs, PuMi, Drucker, Post, Foyer, …).
Die schematische Darstellung der SA-Anlage kann dem zugehörigen Schema entnommen werden.
1.6 Elektronisches Schließsystem
Das Objekt soll vollständig mit einem elektronischen Schließsystem von SimonsVoss (festgeschriebenes Fabrikat) ausgestattet werden.
Leistung dieses Leistungspaketes ist folgendes:
An den Türen mit elektromotorischer Betätigung und/oder Motorschlossansteuerung werden Wandleser vorgesehen, welche die Türen entsprechend über Transponder freischalten und öffnen können. Dies ist an folgenden Türen der Fall:
- Etagentüren vom TRH in die Etage EbeneU1 – Ebene05
- Haupteingangstüre Ebene00
- Hintereingangstüre Ebene00
- Ausgang Teeküche Ebene00
- Hausmeisterbüro Ebene00
- Türe Schleuse in die TG EbeneU1
Weiterhin gibt es einen ZuKo-Wandleser im Bereich der Tiefgaragenzufahrt zur Öffnung des Tiefgaragentores.
Zur Auswertung der Berechtigung werden im Bereich der Zwischendecken sogenannte Smart Gateway in Verbindung mit Smart Output Modulen eingesetzt. Die Smart Gateways sind über das LAN mit dem Core-Switch verbunden, welcher über WAN mit der Schlüsselzentrale der HHU verbunden sind. Dort werden die entsprechenden Berechtigungen im Backendsystem vergeben.
Die Smart-Output Module sind nötig, um in Verbindung mit der EMA über die ZuKo die Einbruchmeldeanlage scharf/unscharf schalten zu können. Siehe Titel EMA.
Leistung der Rahmenvertragsfirma (Nicht Leistung dieser Ausschreibung)
In fast allen Türen ist zudem ein elektronischer Schließzylinder vorgesehen, auch in den vor beschriebenen Türen, um die Zugänglichkeit bei Stromausfall sicher zu stellen.
Die elektronischen Schließzylinder werden über sogenannte Funk-Gateways (Nodes) via IP ebenfalls an den Coreswitch angebunden und über die Schlüsselverwaltung verwaltet.
Die Beschaffung und Installation ist nicht teil dieses LVs.
Es findet jedoch eine gemeinsame Inbetriebnahme statt, nicht nur unter den ZuKo Komponenten selber, sondern auch zur EMA, FTS und elektromotorischen Ansteuerung.
Die schematische Darstellung der ZuKo-Anlage kann dem zugehörigen Schema Türsteuerungen und EMA entnommen werden.
1.7 Einbruchmeldeanlage
Es ist eine Einbruchmeldeanlage für die Ebene00 vorgesehen. Die Aussenhaut der Ebene00 wird in Form von kombinierten Riegel- und Magnetkontakten an den Fenstern (KG300) und Magnet- und Riegelschaltkontakten an den Türen (KG300) überwacht.
Zudem gibt es an allen möglichen Zugangsbereichen (nicht Treppenhaus) mit Einbruchmöglichkeit durchs Fenster oder Eingangstüren Bewegungsmelder als fallenmäßige Überwachung.
Es sind drei Scharfschaltebereiche oder auch Sicherungsbereiche (SSB) vorgesehen:
SSB 1: Hausmeisterraum Ebene00
SSB 2: Ebene00 ohne Treppenhaus
SSB 3: Treppenhaus EbeneU1 und Ebene00
Der SSB2 und SSB3 kann erst scharf geschaltet werden, wenn der SSB 1 bereits scharf geschaltet ist.
An den Zugängen zum Scharfschaltebereich innen gibt es Infodisplays, um den Zustand der jeweiligen Bereiche ablesen zu können.
- 1x Infodispay EM-Zentrale Ebene00
- 1x Infodisplay innen am Haupteingang Ebene00
- 1x Infodisplay innen am Ausgang TRH Ebene00
- 1x Infodisplay innen im Bereich Schleuse EbeneU1
1. Die EMZ befindet sich in einem eigenen Sicherungsbereich 1 beim Hausmeister. Der Zugang des Hausmeisterraums ist daher mit einer Scharfschalteeinrichtung versehen.
2. In der Türe sind Motorschloss, Magnetkontakt und Riegelschaltkontakt bauseits (KG300) vorgesehen.
EMA-gesicherte Türen im Verlauf von Rettungswegen sind mit Fluchttürsteuerung und Fluchttüröffner versehen (KG300), ggfs. zusätzlich mit elektromotorischer Ansteuerung (KG300) und / oder Motorschloss (KG300). Weiterhin mit Magnetkontakt und
Riegelschaltkontakt (KG300).
Die Ebene00 als Sicherungsbereich 2 kann im Bereich Haupteingang aussen, Hintereingang aussen sowie im TRH mit Zugang zum Foyer scharf und unscharf geschaltet werden.
Das Treppenhaus EbeneU1 und Ebene00 als Sicherungsbereich 3 kann an der Türe TRH nach draussen sowie an der Zugangstüre Schleuse/Tiefgarage scharf und unscharf geschaltet werden.
Die Scharf-/Unscharfschaltung erfolgt über einen berechtigten Transponder der ZuKo-Anlage SimonsVoss in Verbindung mit einem Taster mit LED-Leuchtring der EMA (nicht VdS-Konform). Ist der entsprechende Bereich scharfschaltebereit, so kann man über Druck des Tasters und gleichzeitiges nutzen des Transponders den Bereich scharf schalten. Es erfolgt die Bestätigung über den grünen Leuchtring. Kann nicht scharf
geschaltet werden, leuchtet der Ring rot. An einem der Infodispays muss dann geschaut werden, was die Scharfschaltung verhindert.
Ggfs. kann man über drücken des Tasters an der aufleuchtenden Farbe erkennen, ob die Anlage zur Zeit scharf oder unscharf ist (nicht VdS-Konform). Eine weitere Möglichkeit ist es, bei Nutzung des Lesers über ein berechtigtes materielles Identifikationsmerkmal zusätzlich den LED-Ring des Tasters in der Farbe anzusteuern (grün = unscharf bzw. Leser Freischaltung Tür öffnen; rot = scharf bzw. Leser keine Freischaltung Tür öffnen)
Diese Rückmeldung wäre aber gegebenenfalls auch über die drei Status LEDs des ZuKo-Lesers abzulesen.
Die Ansteuerung über den Taster sowie die Ansteuerung der LEDs erfolgt durch eine kleine SPS in der Einbruchmeldezentrale mit Zeit- und Verknüpfungsfunktion je Scharfschaltebereich.
Im Sicherungsbereich 3 sind keine Bewegungsmelder vorhanden, dass nicht versehentlich jemand von den oberen Geschossen des TRH in einen Bewegungsmelder des bereits zuvor scharf geschalteten TRHs einläuft und so einen Fehlalarm auslöst. Die Aussentüranlage zum Treppenhaus wird deshalb mit einem Alarmglas ausgestattet, um diese auf Bruch und Durchgriff zu überwachen.
Es kann sein, dass ggfs. bereits vorher jemand den Sicherungsbereich 3 scharf geschaltet hat weil er dachte, er sei der letzte in den Obergeschossen. Dann muss derjenige an der Ausgangstüre des TRH zur Merowinger Straße oder an der Schleusentüre zur Tiefgarage zunächst von innen wieder unscharf schalten, um die Türe öffnen zu können. Nur in einem Notfall könnte er das auch unter Alarmauslösung über die Fluchttürsteuerung
machen. Im Anschluss muss der Bereich von aussen wieder scharf geschaltet werden.
Um Fehlalarme weiter zu reduzieren, werden alle Präsenzmelder in allen Ebenen, welche an eine Raumautomation angebunden und als digitaler Datenpunkt zur Verfügung stehen (Büros, Besprechungsräume, Teeküchen) ausgewertet. Eine Scharfschaltung ist nicht möglich, wenn ein Präsenzmelder des RA-Systems im entsprechenden Scharfschaltebereich eine Bewegung detektiert. Im Falle der Scharfschaltung des SSB3
Treppenhaus erst, wenn keine Präsenz mehr durch die RA-Präsenzmelder in den Obergeschossen ab Ebene 01 gemeldet wird. Da jedoch nicht alle Räume und Bereiche mit RA-Präsenzmeldern ausgestattet sind (z.B. Flure, WCs, Putzräume, IuK-Raum), kann sich trotz erfüllter Zwangsläufigkeit jemand in diesen nicht überwachten Bereichen aufhalten.
Weiterhin sind in die Zwangsläufigkeit des SSB1 und SSB2 die Bewegungsmelder sowie Magnet- und Riegelkontakte der EMA von Türen und Fenstern der E00 mit einbezogen.
Es ist eine interne Einbruch-Alarmierung in den Fluren in Ebene00, im Treppenhaus Ebene00 sowie in der Schleuse EbeneU1 vorgesehen, welche einen lauten schrillen Ton sowie ein Blitzlicht erzeugt und überall in Ebene00 sowie in der Schleuse EbeneU1 vernommen werden kann.
Zudem findet bei Einbruchalarm eine optische und akustische Alarmierung über einen externen Signalgeber im Bereich Treppenhauseingang statt.
Die Anlage erhält eine Einrichtung zur Fernübertragung an einen Wachdienst. Das Übertragungsgerät ist im SSB1 beim Hausmeister angeordnet. Die SIM-Karte als redundanter Übertragungsweg ist bauherrenseitig zu stellen.
Die Anlage kann nicht gemäß VdS-Klasse aufgebaut werden, da beispielsweise eine Scharfschaltung über eine Fremdsystem, hier ZuKo SimonsVoss, nicht zugelassen ist. Dies ist aber aus organisatorischen Gründen notwendig. Nach Abstimmung mit der HHU ist keine VdS-Konformität gefordert, da es auch keine entsprechende Vereinbarung in der Sachversicherung gibt.
Die schematische Darstellung der EM-Anlage kann dem zugehörigen Schema entnommen werden.
1.8 Fluchtürsteuerungsanlagen
Die Komponenten der Fluchttürsteuerung wie
- Fluchtwegterminal
- Fluchtwegsteuerung
- Netzteil Fluchtwegsteuerung
- Schlüsselschalter
- etc.
einschließlich Montage und Inbetriebnahme sind in der Kostengruppe 300 ausgeschrieben und im Leistungspaket Türanlagen enthalten.
1.9 Nachrichtentechnische Kabel- und Leitungen
Die Kabel- und Leitungsanlage ist im Leistungspaket Elektroinstallation enthalten. Eine Koordination und Abstimmung zu den Leitungen und dessen Verlegung ist Teil dieses Leistungspaketes.
1.10 Installationsdosen
Die u.P. Installationsdosen und Gerätebecher für
- den Beh.-WC-Notruf
- die Brandmeldeanlage
- die Sprachalarmierungsanlage
- die Fluchtwegsicherung
- die Einbruchmeldeanlage
- die Bedieneinrichtungen der elektrischen Türbetätigung
sind ebenfalls im Leistungspaket Elektroinstallation enthalten. Eine Koordination und Abstimmung zu den Dosen und dessen Einbauort und Abstand zu Bauteilen ist Teil dieses Leistungspaketes.
1.11 Brandschutz
Für die Ausführung der Arbeiten ist das gültige Brandschutzkonzept einschließlich Brandfallmatrix, die Baugenehmigung und relevanten Normen zu beachten.
Der Verschluss von Öffnungen in Form von Kabel-Abschottungen ist im Leistungspaket Elektroinstallation enthalten. Die Bedarfsanmeldung und Koordination dahingehend ist mit dem Gewerk Elt abzustimmen.
1.12 Schnittstellen
Zwischen dem AN dieses Leistungspaket und dem AN-Sonstige Leistungspakete sind folgende Schnittstellen geplant. Es handelt sich hierbei um eine grobe Aufstellung der Schnittstellen. Feinere Abstimmungen werden in der Bauphase getroffen.
Gewerk SiTe/NT = Ausführender dieses Leistungspaket
Gewerk Elektro = Ausführender für Elektroinstallation und Datennetz
Gewerk GA = Ausführender für Gebäudeautomation
Gerwerk Türen = Ausführender für die Türen innen und aussen
HHU = Heinrich-Heine-Universität
- Beh- WC-Notruf
Ausführender-SiTe:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten. Abstimmung bzgl. und Aufschaltung auf die Leitstelle der HHU mit der HHU
Ausführender-Elektro:
Lieferung und Montage der Leitungs- und Kabelanlage, Lieferung und Montage von uP-Dosen, Brandschutzverschluss Leitungsanlage
Ausführender-GA:
Aufnahme der Meldungen und Aufschaltung auf die GA
HHU:
Übernahme des Beh.-WC-Sprachanrufs auf die Leitstelle
- Gegen- und Wechselsprechanlagen
Ausführender-SiTe:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten. Aufschaltung vis Smart Gateway auf die Telefonanlage der HHU
Ausführender-Elektro:
Lieferung und Montage der Leitungs- und Kabelanlage, Brandschutzverschluss Leitungsanlage
HHU:
Übernahme der beiden Nebenstellenrufe des Smart-Gateways über die Telefonanlage auf dem Campus der HHU und Routing auf die Nebenstellen im Gebäude MRW. Lieferung von IP-Adressdaten für die Programmierung des Smart Gateway
- Brandmeldeanlagen
Ausführender-SiTe:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten. Aufschaltung auf die Feuerwehr
Ausführender-Elektro:
Lieferung und Montage der Leitungs- und Kabelanlage, Lieferung und Montage von uP-Dosen, Brandschutzverschluss Leitungsanlage
Ausführender-GA:
Aufnahme der Meldungen und Aufschaltung auf die GA
- Sprachalarmierungsanlage
Ausführender-SiTe:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten. Aufschaltung auf die Feuerwehr
Ausführender-Elektro:
Lieferung und Montage der Leitungs- und Kabelanlage, Lieferung und Montage von uP-Dosen, Brandschutzverschluss Leitungsanlage
Ausführender-GA:
Aufnahme der Meldungen und Aufschaltung auf die GA
- Zutrittskontrolle
Ausführender-SiTe:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten. Abstimmung der Sicherheitstechnik untereinander (EMA) und Abstimmung mit dem AN-Türen für die Ansteuerung der Türanlagen und Fluchtwegsicherung.
Ausführender-Türen:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten elektrische Türansteuerung (Motor, Motorschloss,Programmschalter etc.) und der Fluchtwegsicherung (Fluchtwegterminal, Fluchttürsteuerung, Netzteil)
Ausführender-Elektro:
Lieferung und Montage der Leitungs- und Kabelanlage, Lieferung und Montage von uP-Dosen, Brandschutzverschluss Leitungsanlage
- Einbruchmeldeanlage
Ausführender-SiTe:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten. Abstimmung der Sicherheitstechnik untereinander (ZuKo) und Abstimmung mit dem AN-Türen für die Ansteuerung der Türanlagen und Fluchtwegsicherung.
Ausführender-Türen:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten elektrische Türansteuerung (Magnetkontakt, Riegelschaltkontakt, Alarmglas etc.) und der Fluchtwegsicherung (Fluchtwegterminal, Fluchttürsteuerung, Netzteil)
Ausführender-Elektro:
Lieferung und Montage der Leitungs- und Kabelanlage, Lieferung und Montage von uP-Dosen, Brandschutzverschluss Leitungsanlage
Anlagenbeschreibung Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
05.01 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
05.01
Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen