Lüftungstechnik
Düsseldorf Kernsanierung eines Bürogebäudes
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gewerk: KG 400 Bauwerk -Technische Anlagen -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Projekt: MRW, Sanierung Bürogebäude Merowingerstr. 111-113 40225 Düsseldorf --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bauherr:  Heinrich-Heine-Universität Universitätsstr. 1 40225 Düsseldorf --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Architekt: Pischke Architekten Neuer Weyerstraßerweg 7 50969 Köln --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Fachplanung:  Heiming GmbH Energie- und Gebäudetechnik Niederlassung Ratingen Am Brüll 17 40878 Ratingen Tel.: +49 2102 3072-300 Fax: +49 221 16797-100 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Angebotssumme - netto - Euro ................................. Mehrwertsteuer 19% Euro ................................. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Angebotssumme - brutto - Euro .................................( ungeprüft ) Nachlass / Skonto in % ................... %   /    ................... % --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Unterschrift und Stempel (Bieter) ___________________________________________________________________________________ Angebotssumme - netto - Euro ................................. Mehrwertsteuer 19% Euro ................................. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Angebotssumme - brutto - Euro .................................( geprüft ) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Unterschrift und Stempel (Prüfer)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
02 KG 430 Lüftungstechnik
02
KG 430 Lüftungstechnik
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV) Lüftung Folgende Leistungen sind durch den AN vor Arbeitsbeginn zu erbringen und in die Einheitspreise mit einzurechnen: 1   Dem AN werden nach Beauftragung des Angebotes alle Planungs-, Berechnungs- und Bauantragsunterlagen überreicht. Der Auftragnehmer hat diese Unterlagen eigenverantwortlich zu prüfen und im Falle einer Unstimmigkeit den Fachplaner schriftlich um Stellungsnahme aufzufordern. Im Besonderen sind zu beachten: - Die geltenden Euro-Normen - Die einschlägigen VDE-Vorschiften - DIN-Normen, inkl. Normenentwürfe - Die gültigen VDI-Richtlinien - Die TAB des zuständigen EVU - Das Gesetz über technische Arbeitsmittel - Die Vorschriften der gewerblichen Berufsgenossen                      schaft - Die Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer - Einschlägige Arbeitsblätter und Regeln des DVGW - Die VOB - die TAB 3.0 der HHU - die RAGA der HHU - die Baustellenrichtlinie der HHU 2   Nach Fertigstellung der Anlagen ist eine vom Bauherrn benannte Person in die Technik einzuweisen. Besonders sind RLT-Zentralgeräte, Ventilatoren, Schaltschrank, usw. durch eine Einweisung zum weiteren Betrieb an den Bauherrn/Nutzer zu übergeben. 3   Die RLT-Anlagen sind baubegleitend und nach der Fertigstellung durch einen anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen. Die gesamte Koordination der Arbeiten, einschl. des Abnahmetermins und dessen komplette Vorbereitung, liegt beim Auftragnehmer. 4   Alle erforderlichen Schlitze, Wand- und Deckendurchbrüche sind soweit möglich, bauseits vorzunehmen. Der Auftragnehmer hat sofort nach Auftragserteilung die Schlitzpläne einzusehen, eigenverantwortlich zu prüfen, erforderlichenfalls zu ergänzen und die bauliche Ausführung fehlender Schlitze und Durchbrüche an den vom Auftraggeber beauftragten Bauunternehmer zu melden sowie die Herstellung zu veranlassen. Zusätzliche Stemmarbeiten, wenn nicht anders ausgeschrieben werden nicht gesondert vergütet. Angaben zur technischen Ausführung: Lüftungsleitungen und Kanäle im Gebäude sind aus sendzimir verzinktem Stahlblech herzustellen. Längsnähte gefalzt, Quernähte (Stöße) gebördelt, mit Winkeleisenverbindung, mit losen Flanschen, mit punktgeschweißten profilierten Flanschen, mit Sickenschellen oder Schiebern. Feuerverzinktes Wickelfalzrohr nach DIN 24145. Verbindung durch Muffen oder Steckverbindungen. Dichtung durch Klebebänder oder Gummi. Krümmer bei kleinen Durchmessern gepresst, bei größeren gefalzt und gebördelt. Aufhängung mittels Rohrschellen mit Gummieinlage oder Flacheisen- und Winkeleisenkonstruktionen. Angaben zur Normung: Rohre, Flansche, Winkelflansche DIN 24154/5 (7.66) Blechdicke für Rohre (Tafel 336-2) DIN 24151/3 (7.66/E.12.88) Blechkanäle, Formstücke, Flansche DIN 24190/3 Blechkanäle für Kanäle (Tafel 336-1) DIN 24190/1 Wickelfalzrohre DIN 24145 Blechkanäle, diverse Formstücke DIN 24147 Blechkanäle, diverse Formstücke (fettdicht) DIN 24190 Zur Befestigung der Kanäle und Rohrleitungen sind verzinkte Befestigungssysteme und Rohrschellen (keine Klammern) mit lösbaren Verbindungen zu verwenden. Die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) ist besonders zu beachten. Die Kanal- und Rohrbefestigungen und deren Verlegung sind in technisch einwandfreier Form auszuführen, so dass vorgesehene Isolierungen fachgerecht ausgeführt werden können Der Unternehmer muss alle notwendigen Einstellungen und Regulierungen vornehmen, um eine gleichmäßige Luftverteilung zu gewährleisten. Leistungsmessungen sind vorzunehmen und durch ein Meßprotokoll zu dokumentieren. Dieses Meßprotokoll ist dem beratenden Ingenieur in dreifacher Ausfertigung zu überreichen. Für die Befestigung von Bauteilen, Kanälen, Leitungen, Geräten, usw. an betonierten Bauteilen sind die Befestigungen mit Metallspreizdübeln herzustellen. Schießen ist grundsätzlich verboten. Alle Befestigungen sind zu bohren. Das Einsetzen der Befestigungen und das evtl. Stemmen der dazu erforderlichen Löcher ist Aufgabe des Unternehmers und ist in die Einheitspreise des Angebotes einzukalkulieren. Alle Kanal- und Rohrbefestigungen sind gegen Schallübertragung zu sichern. Alle Befestigungs- schellen erhalten 8 mm dicke Vollgummistreifen, Shore-Härte 40. Die Schellen müssen deshalb im Endzustand um 2 x 8 mm = 16 mm weiter sein als der äußere Rohrdurchmesser. Die Schellen müssen im Inneren glatt sein, sie dürfen nach innen keine vorspringenden Gewinde haben. Zur Befestigung aller Bauteile sind grundsätzlich nur Befestigungssysteme zu verwenden, welche vom Hersteller eine Zulassung für die Montagewand haben und für die statische Belastung ausreichend sind. Der Fachunternehmer hat immer die für den Montageeinsatz vom Hersteller zugelassenen Dübel zu verwenden. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. In Decken- und Wanddurchgängen sind besonders die LüAR-NRW (Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen) und die Ausführungen im vorliegenden Brandschutzkonzept hinsichtlich der brandschutztechnischen Belange zu beachten. 2. Technische Vorschriften TGA 2.1. In allen Bauteilen sind nur zugelassene Bohrdübel gestattet. Befestigungen mittels Schießdübel sind nicht zugelassen. 2.2. Nach Abschluss der Druckprobe muss das geprüfte Rohrnetz entleert und die Leitung gespült und gereinigt werden. Hierüber ist ein Protokoll anzufertigen und vorzulegen. 2.3. Für spannungsfreies Montieren und Anschließen aller Anlagenteile ist Sorge zu tragen. 2.4. Spritz-, Schwitz- und Leckwasserquellen sind ausreichend mit Wannen, Überläufen und Sammelrinnen auszurüsten. 2.5. Horizontal liegende Leitungen sind einzeln an beweglichen völlig lösbaren Schellen schwingungs- und körperschallisoliert zu befestigen. 2.6. Rohrschellen, Rohrkonsolen oder sonstige Befestigungen aller Art müssen mit Gummi-Schalldämmeinlagen das Installationsnormal (IGN) einhalten. 2.7. Auf vollkommene Entlüftung und Entleerung der Rohrleitungen, übersichtliche Anordnung der Absperrorgane und sonstiger Einbauten ist zu achten. 2.8. Bei Fußboden-, Decken- und Mauerdurchbrüchen sind die Rohrleitungen mit Schutzrohren in den erforderlichen Längen zu umgeben, die Schallübertragung und Kontaktkorrosion ausschließen. 2.9. Bis zur Anbringung der Einrichtungsgegenstände sind alle Leitungsenden mit Verschlussdeckel oder Stopfen abzudichten. 2.10. Absperrorgane müssen jederzeit zur Bedienung zugänglich sein. 2.11. Sämtliche Anlagenteile erhalten Bezeichnungsschilder mit einer AKS Nummerierung nach Vorgabe des Bauherren. Anzahl, Art und Größe sind mit der Bauleitung abzustimmen. 2.12. Der Auftragnehmer hat Anlagenteile, die bauseits zur Verfügung gestellt werden, frühzeitig abzurufen. 2.13. An allen Geräten, bei denen Installationen elektrischer und sanitärer Art bzw. lufttechnischer Art erforderlich sind, haben beide Firmen ihre Bauleistungen sachlich und zeitlich abzustimmen. 2.14. Der Unternehmer hat den Antrag für den Elektroanschluss bei dem EVU zu stellen und die notwendigen Anmeldungen, Fertigstellungsanzeigen und Schaltbilder so rechtzeitig einzureichen, dass bei Bezug die entsprechen den Zähler bereits montiert sind. 2.15. Die genauen Maße für den Einbau von Einrichtungsgegenständen und Bauteilen sind vor Beginn der Installation mit der Bauleitung abzusprechen. 2.16. Kanäle von Lüftungsanlagen, in denen Wasser auftreten kann (Außenluftkanäle, Abluftkanäle von Feuchträumen usw.) sind im unteren Bereich wasserdicht auszuführen und mit verschließbaren Ablaufstutzen zu versehen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV) Lüftung
Vorbemerkungen / Spezifikation zum Projekt Termine: Vom AN ist ein Terminplan für seine eigenen Leistungen zu erstellen. Dieser ist im Detail mit dem AG abzustimmen. Abstimmungen mit Fremdgewerken sind zu berücksichtigen! Dokumentation: Bei Auftragserteilung erhält der AN zwei Satz Ausführungspläne in Papierform sowie eine Ausführung auf Datenträger (Auto-CAD, Format DWG). Als Ausführungspläne werden dem Auftragnehmer folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Grundrisse, Gebäudeansichten, Schnitte und Details mit den entsprechenden Gewerkeanlagen. Abweichungen von den Ausführungsplänen sind nur im Einvernehmen mit dem AG zulässig. Auf der Grundlage der Ausführungspläne sind vom AN entsprechende Werk -und Montagepläne sowie Revisionspläne als Bestandspläne zu fertigen! Die Kosten hierfür werden nicht besonders vergütet. Bei der Erstellung dieser Unterlagen sind zwingend die folgenden Dokumente der Heinrich-Heine-Universität als Vorgabe zu berücksichtigen und umzusetzen: -Modul 810- FM Dokumentationsrichtlinie -Anlage 811- Vorgaben für Revisionsunterlagen, Version 2.1, Stand: 23.04.2020 Die vollständige Dokumentation beinhaltet zudem alle erforderlichen Messprotokolle, Zulassungsbescheide und Errichterbescheinigungen sowie Prüfbuch und Revisionspläne als Bestandsunterlage. Allgemeine Anforderungen an die Dokumentation: Alle aufgeführten Unterlagen sind dem Auftraggeber spätestens 14 Werktage vor der Schlussabnahme zu übergeben. Die Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung, in DIN A4-Ordnern mit Inhaltsverzeichnis und beschriftetem Rückenschild zu übergeben. Zusätzlich sind alle Bestandszeichnungen dreifach auf Datenträger CD (Auto-CAD, Format DWG) zur Verfügung zu stellen. Bauleitung / Baustellenorganisation: Der Auftragnehmer hat einen verantwortlichen und kompetenten Vertreter als Projektleiter zu bestimmen. Dieser muss der deutschen Sprache mächtig sein. Der Projektleiter ist spätestens zwei Kalenderwochen nach Auftragsvergabe schriftlich namentlich zu benennen. Für die Leitung der Montage der Anlage am Einbauort ist vom Auftragnehmer ein Montageleiter (eine entsprechende Fachbauleitererklärung ist spätestens zwei Kalenderwochen nach Auftragsvergabe vorzulegen) zu bestimmen, der mit ausreichenden Vollmachten ausgestattet ist. Der Abzug bzw. die Auswechslung des Montageleiters ist nur mit schriftlicher Zustimmung der örtlichen Bauleitung statthaft. Der AN oder der von ihm benannte Bauleiter hat bei Bedarf oder nach Aufforderung des AG während der gesamten Bauzeit an den regelmäßig wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen teilzunehmen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Vom AN sind entsprechende Wochen- / Tagesberichte zu fertigen, die jeweils wöchentlich, unterschrieben dem AG vorzulegen sind. Die Wochen- / Tagesberichte beinhalten Arbeitszeit, Monteure, Bauleiter, die Beschreibung der ausgeführten Leistungen, die stundenweise Kapazitätsauflistung, sowie die Dokumentation von Baustofflieferungen und Besonderheiten. Ein entsprechendes Formblatt wird dem AN zur Verfügung gestellt. Folgende Montageunterlagen des Auftragnehmers sind der Bauüberwachung 2fach auf Anforderung zu übergeben: Beschilderungsplan mit Schilderliste, aus dem hervorgeht, welche Schilder wo und mit welchem Text angebracht werden; (Abstimmung mit den anderen Gewerken ist notwendig, damit weitgehendst Fabrikatsgleichheit gewährleistet ist). Grundlage ist die TAB 3.0 der HHU. Hinweis zu technischen Abnahmen im Baubetrieb Der Auftragnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Leistungsabschnitten, Teilleistungen und Übergängen, bei denen durch die Weiterführung der Leistungen zuvor ausgeführte Leistungsbereiche verdeckt, verkleidet oder verschlossen werden, zwingend vorab technische Abnahmen gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B gemeinsam mit der Bauleitung des AG durchzuführen sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bauleitung des Auftraggebers zeitgerecht (mindestens 72 Stunden vorab) über die entsprechende Leistungsstände zu informieren, damit die Technischen Abnahmen organisiert und ohne Störung des Bauablaufs durchgeführt werden können. Soll der Auftragnehmer diese Mitwirkungs- und Hinweispflicht nicht erfüllen, behält sich der Auftraggeber vor, für Teilleistungen, die nachträglich nicht mehr prüfbar sind, die Abnahme zu verweigern. Zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit nachträglich notwendigen Prüfungsfeststellungen entstehen, werden dem Auftragnehmer weiter belastet. Ebenso wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Leistungsabschnitten, Teilleistungen und Übergängen, bei denen durch die Weiterführung der Leistungen zuvor ausgeführte Leistungsbereiche verdeckt, verkleidet oder verschlossen werden, ein gemeinsames Aufmaß mit der Bauleitung des Auftragnehmer durchgeführt werden muss. Für Leistungen die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat der Auftragnehmer rechtzeitig (mindestens 72 Stunden vorher) eine gemeinsame Feststellung der Leistungen von sich aus zu beantragen (§14 Abs. 2 VOB/B). Ergänzend zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ZTV sind nachfolgende Punkte bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Leistungsumfang Dieser allgemeine Teil enthält Hinweise und Forderungen zum Leistungsumfang. Der Inhalt dient als Kalkulationsgrundlage und ist Unterlieferanten ebenfalls zur Kenntnis zu geben. Die Ausführung jeder Position versteht sich als die vorschriftsmäßige, fachgerechte und gebrauchsfertige Erbringung der geforderten Leistung einschl. aller notwendigen, auch der nicht besonders erwähnten Nebenleistungen. Der Anteil der Montage- und Anschlussarbeiten ist in den Einheitspreisen der jeweiligen Bauteile einzurechnen. Alle Geräte sind mit geeigneten Mitteln gleichlautend mit den Plänen zu beschriften. Das sind, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, in der Regel Bezeichnungsstreifen als beständige Schriftbänder und in geeigneter Größe. Der Anteil der Beschriftungsarbeiten ist in den Einheitspreisen der jeweiligen Geräte einzurechnen. Für besondere Beschriftungen wie den AKS-Schlüssel (Anlagenkennzeichnungsschlüssel) sind gravierte Kunststoffschilder separat ausgeschrieben. Für gleiche Bauteile ist zur günstigeren Lagerhaltung nur ein Fabrikat zu verwenden. Haben Geräte gleiche Funktionen und gleiche Nenndaten, so ist das gleiche Fabrikat und der gleiche Typ vorzusehen. Lagerung von Material Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Akustische Bedingungen Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers müssen den Forderungen der behördlichen Auflagen entsprechen. Es gelten u.a. VDI-Richtlinien 2058, Beurteilung und Abwehr von Arbeitslärm, DIN 4109, Schallschutz im Hochbau. Alle Teile der elektrotechnischen Anlage, von denen Körperschall ausgehen kann, sind auf schwingungstechnisch einwandfrei bemessenen Elementen zu lagern. Der Auftragnehmer hat vor Montagebeginn dem vom Bauherrn gewählten Bauphysiker die Montagezeichnung vorzulegen und genehmigen zu lassen. Änderungen aus Nichtbeachtung dieser Maßnahme gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Fabrikatsabfrage Im Leistungsverzeichnis In der Allgemeinen Beschreibung zu Titeln oder in den einzelnen Positionen sind teilweise eingesetzte Fabrikate und Typen abgefragt. Diese sind vollständig vom Bieter auszufüllen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung wird von der Leistungsbestimmungshoheit gemäß § 7 VOB/A Gebrauch gemacht. Im Rahmen der technischen Ausstattung wird besonderer Wert auf die Kompatibilität mit den bestehenden Systemen und Anlagen an der HHU gelegt.  Zur Sicherstellung eines einheitlichen technischen Standards und einer effizienten Betriebsführung sind daher bestimmte Produktbindungen vorgesehen. Durch die Verwendung bereits etablierter Komponenten lassen sich Schnittstellenprobleme und Integrationsrisiken zuverlässig vermeiden. Dies gewährleistet nicht nur einen reibungslosen Betrieb, sondern reduziert auch den Aufwand für Anpassungen und Nachrüstungen. Die vertraute Handhabung und das vorhandene Fachwissen führen zu einer schnelleren Fehlerdiagnose und ermöglichen eine zügige Instandsetzung im Störungsfall. Dadurch werden Ausfallzeiten minimiert und die Betriebssicherheit nachhaltig erhöht. Die genannten Gründe dienen der Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs, der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit der technischen Infrastruktur. Wird vom Bieter kein Hersteller und Fabrikat angegeben so gilt das als Leitfabrikat angegebene Produkt als angeboten und vereinbart. Montagehöhen Die Räumlichkeiten haben in der Regel eine lichte Deckenhöhe von nicht mehr als 3m. Abweichend davon ist die Deckenhöhe in Ebene00 (Erdgeschoss) bis zu 4m hoch. Die Ebene 00 hat eine Fläche von ca. 400m². Bei der Kalkulation ist die erhöhte Montagehöhe in diesem Bereich zu berücksichtigen. Besondere Bemerkungen - Entfall von Leistungen: Der Auftraggeber behält sich vor einzelne Positionen und / oder auch gesamte Titel entfallen zu lassen. - Wertung von Alternativ-Positionen: Um Alternativ-Positionen mit anderen Positionen und / oder Alternativ-Positionen der verschiedenen Bieter vergleichen zu können müssen alle Positionen komplett ausgefüllt werden. Möchte der Bieter kein Alternativ-Angebot zu einer Position machen (anderes Fabrikat und anderer Typ) ist in der Alternativ-Position das Fabrikat, der Typ und der Einheitspreis der angebotenen Grundposition einzutragen. - Alternativ-Angaben: Werden Alternativ-Positionen angeboten, ist hier zwingend das Fabrikat und der Typ anzugeben. Die Alternativen sind bei Angebotsabgabe auf Gleichwertigkeit nachzuweisen. Werden keine Angaben zum Fabrikat und Typ gemacht so kann das Angebot als nicht wertbar ausgeschlossen werden. - Änderungen an LV-Texten: Die Texte im Leistungsverzeichnis dürfen nicht geändert / gestrichen und / oder ergänzt werden. Dieses Vorgehen kann zum Ausschluss führen. - Regeln für die Preiseintragung: Folgende Festlegungen für die Preisangabe werden getroffen: - keine Preiseintragung =   Position gilt als nicht angeboten, Angebot kann als nicht wertbar   ausgeschlossen werden; - waagerechter Strich ( " - " ) bei EP und GP =   Position gilt als nicht angeboten, Angebot kann als nicht wertbar   ausgeschlossen werden; - Null eingetragen ( " 0 " ) bei EP und GP =   Position gilt als Kostenlos angeboten; In diesem Fall ist eine Begründung anzugeben - Eintrag " Position in Pos. XXX enthalten " =   Position gilt als angeboten. - Gültigkeiten: Die in den Ausführungsplänen des Fachplaners dargestellten Installationen und deren Mengenangaben haben vorrangige Gültigkeit  vor denen des Leistungsverzeichnisses. - Materialbestellungen: Vor Bestellung von Materialien ( Installationsgeräte und Einbauteile ) sind diese zur Bemusterung vorzulegen, ggf. auch mehrfach.
Vorbemerkungen / Spezifikation zum Projekt
Anlagenbeschreibung Raumlufttechnische Anlagen 1.1 Planungsgrundlagen 1.2 Lüftungsanlage 1.3 Natürliche Lüftung 1.4 Split-Anlagen Diese Erläuterungsbeschreibung dient nur der groben Darstellung des geplanten und beschreibt nicht allumfassend die geplanten und auszuführenden Maßnahmen. Sie dient als Leitfaden und ist dem Obermonteur der Baustelle ebenfalls zur Information zur Verfügung zu stellen. 1.1 Planungsgrundlagen Grundlagen für die Planung der raumlufttechnischen Anlagen sind neben der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept (Stand: 25.11.2024 von Corall Ingenieure) alle relevanten Bauverordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, allgemein anerkannte Regeln der Technik (DIN/VDI-Normen) sowie die technischen Anschlussbedingungen des Energieversorgers jeweils in der letztgültigen Fassung. Hierzu zählen insbesondere: - Bauordnung NRW - SBauVO NRW - Leitungsanlagenrichtlinie MLüAR NRW 2021 - Alle zutreffenden VDE-Bestimmungen und DIN-Normen - Brandschutzkonzept vom 25.11.2024 (von Corall Ingenieure) - TAB 3.0 der HHU 1.2 Lüftungsanlage In Ebene U1 des Gebäudes befindet sich die Lüftungszentrale in der ein Kombiniertes Zentralgerät für Zu- und Abluft für Innenaufstellung in Ebene U1aufgestellt werden soll. Die Thermodynamische Behandlungsfunktionen sind Filtern, Wärmerückgewinnung, Heizen, Kühlen, Geräteausführung unter Berücksichtigung der VDI 6022. Die Außenluft für die RLT-Anlage wird schadstoffarm über die ehemalige Fortluftdurchführung der Tiefgarage in der Nähe der Rampe über einen Ansaugturm in ca. 2 m Höhe über Geländeoberkante angesaugt. Hinweise auf besondere Schadstoffbelastungen in diesem Bereich, auch gasförmige, liegen derzeit nicht vor. Die Außenluftfilterung ist 2-stufig und wird nach DIN EN 16798-3 in Verbindung mit EN 779 durchgeführt. Volumenstrom Vzu = Vab = 3.270 m³/h Die Bemessung der Außenluftrate der mechanischen Lüftung in Aufenthaltsräumen erfolgte als Grundlage mit 2,5 m³/h/m² bezogen auf die Grundfläche des Raumes, bzw. 50,4 m³/h je Person nach DIN EN 16798-1 2022-03 Tabelle B.8 Gesamtwert des Auslegungs- und Außenluftvolumenstroms für den Raum. Sowie die TAB 3.0 die durch den Bauherrn (HHU) zur Verfügung gestellt wurde. Die Außenluftrate Raumlüftung: 50,4 m³/h je Person nach DIN EN 16798-1 unter Berücksichtigung von 20 Personen wurde für den Besprechungsraum berücksichtigt. Die Einregulierung der Luftmengen geschieht über variable Volumenstromregler für den Besprechungsraum in Ebene 00, der in 3 Zonen für eine mögliche Aufteilung des Raumes unterteilt wurde. Die Abluftabsaugung geschieht wie auch die Zulufteinbringung über Schlitzauslässe in der Decke. Da hier auch eine Heiz- und Kühldecke vorgesehen ist, werden die Schlitzauslässe im umlaufenden Fries angeordnet. Über Kanäle zum, im Untergeschoss aufgestellten Lüftungsgerät geschieht der Lufttransport. Die WC-Bereiche sind ebenfalls über dieselbe Anlage mechanisch belüftet. Diese erstrecken sich über alle Etagen des Gebäudes. Die Einregulierung der Luftmengen geschieht über konstante Volumenstromregler. Die Zu- und Abluftversorgung geschieht mittels Tellerventilen. Dabei sind gemäß den Grundrissen die Vorräume und WC-Räume mittels Überströmung über die Türen (Zuständigkeit KG 300) aus platztechnischen Gründen im Bestand, zusammengefasst zu einem Bereich. Ebenfalls geschieht der Lufttransport über senkrechte Luftkanäle zum bzw. vom Untergeschoss. Die Lüftungszentrale wird durch die darin aufgestellte Lüftungsanlage mitversorgt. Wenn Brandabschnitte durchquert werden, werden Brandschutzklappen in den Decken oder in Wänden vorgesehen. Brandschutztechnische Anforderungen sind entsprechend der Lüftungsanlagenrichtlinie NRW berücksichtigt.und durch einen Sachverständigen überprüft worden. Die Fortluftabführung der gesamten Anlage also auch der WC- Abluft geschieht durch einblasen in die Tiefgarage. 1.3 Natürliche Lüftung Gemäß Brandschutzkonzept von Corall Ingenieure mit Stand: 25.11.2024 genügt für die Tiefgarage eine natürliche Lüftung durch Lüftungsöffnungen oder über Lüftungsschächte, die im Bestand bereits vorhanden sind. Der Sibel und BMZ Raum die auch in der Ebene U1 angeordnet sind werden nach Rücksprache mit dem Sachverständigen Lüftung, natürlich mittels L90 Rohrführung belüftet. Dafür wird je Raum jeweils eine Zuluft als auch eine Abluft als direkte Verbindung nach außen mit der Nennweite 100 mm vorgesehen. Die übrige Belüftung der Ebene U1 obliegt der Kostengruppe 300. Diese wird durch eine natürliche Lüftung sichergestellt. Durch Kellerfenster und durch Überströmluftdurchlässe (Türschlitze) bzw. Gittertüren, strömt die Luft in die verbundenen Räume. 1.4 Split-Anlagen Grundsätzlich wird das Gebäude mit einer Wärmepumpe zum Heizen und Kühlen versorgt. Die Versorgung mit Wärme und Kälte der RLT- Anlage in Ebene U1, als auch die Kühlung der EDV Räume geschieht über Split-Anlagen. Die insgesamt 5 benötigten Außeneinheiten werden nach Abstandsvorgaben des Brandschützers in der Tiefgarage vorgesehen. Und mit den Inneneinheiten in den EDV Räumen in Ebene U1, sowie einmal in Ebene 03, verbunden. Das Lüftungsgerät besitzt einen Direktverdampfer mit dem sowohl geheizt als auch gekühlt werden kann. Bei den übrigen Anlagen werden innerhalb der Räume Inneneinheiten innerhalb der Räume platziert. 4 Geräte werden mit dem Kältemittel R32 vorgesehen. Ein Gerät, dessen Inneneinheit in Ebene 03 angeordnet ist wird aufgrund der Raumgröße und der benötigten Leistung mit dem Kältemittel R32 und einer Absperrbox versorgt. Schnittstellen Zwischen dem Gewerk Lüftungstechnik und den Schnittstellengewerken sind folgende Schnittstellen geplant. Es handelt sich hierbei um eine grobe Aufstellung der Schnittstellen. Feinere Abstimmungen werden in der Bauphase getroffen. Gewerk L = Ausführender dieses LV Gewerk HSK = Ausführender für Heizung-,Sanitär- und Kältetechnik Gewerk SiTe/NT = Ausführender für Sicherheits- und Nachrichtentechnik Gewerk Hochbau = Ausführender für Hochbau (allgemein) Gewerk Elektro = Ausführender für Elektrotechnik Gewerk GA = Ausführender für Gebäudeautomation Gewerk Türen = Ausführender für die Türen innen und außen HHU = Heinrich-Heine-Universität - Verschließen von Rohbauöffnungen und Kernbohrungen Lüftung Ausführender-L: Verschluss aller Durchdringungen in Wänden und Decken mit Brandschutzqualität Ausführender-Hochbau: Verschluss sämtlicher übriger Durchdringungen in Wänden und Decken mit keiner Brandschutzqualität. - Heizung/Lüftung/Sanitär Ausführender-Elektro: Liefern der Hauptzuleitungen 230V und/oder 400V zu den Verteilern. Herstellen des Potentialausgleichs Ausführender-L: Lieferung und Montage der Verteiler einschließlich Kabel und Leitungen zu dessen Peripheren Geräten. Liefern und Verlegen aller Gewerke internen Steuerleitungen (Split-Außeneinheiten + Rohrventilatoren). - Split-Anlagen-Kondensatanschluss Ausführender-HSK: Lieferung der Montage der Rohrleitung sowie herstellen der Anschlussmöglichkeit (Abzweig für Kondensatleitung Splitgerät) und die Koordinierung. Ausführender-L: Anschluss Split Klimagerät an vorgenannte Anschlussmöglichkeit. - Dach Fortlufthaube Wärmepumpe Ausführender-HSK: Lieferung und Montage der Fortlufthaube Ausführender-Hochbau: Eindichtung in die Dachhaut im Zusammenhang mit der Montage - Außenluftturm Ausführender-HSK: Lieferung und Montage des Außenluftturmes Ausführender-Hochbau: Eindichtung in die Dachhaut im Zusammenhang mit der Montage - Lüftungsgerät Ausführender-L: Lieferung und Montage des Lüftungsgerätes Ausführender-GA: Lieferung und Montage ASP für Lüftungsanlage, Aufnahme der Meldungen und Aufschaltung auf die GA - Brandschutzklappen Ausführender-L: Lieferung und Montage der Brandschutzklappen inkl. herstellen des Potentialausgleichs Ausführender-GA: Liefern der Hauptzuleitungen 230V und zu den Verteilern. Aufnahme der Meldungen und Aufschaltung auf die GA.
Anlagenbeschreibung Raumlufttechnische Anlagen
02.01 Klimatechnik / Lüftungstechnik
02.01
Klimatechnik / Lüftungstechnik