Klimatisierungsanlage
Bürogebäude BASF Ludwigshafen
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Klimatisierungsanlage / Heizungsanlage
01
Klimatisierungsanlage / Heizungsanlage
01.__.0010 VRF System Grundlage für die Ausführung der Heizungsinstallation ist der aktuelle Stand der Technik und alle hierfür relevanten DIN-, VDI- und VDE-Vorschriften, TRD-Arbeitsblätter, die UVV, technische Baubestimmungen, das Gebäude-Energie-Gesetzt GEG, Heizungsanlagenverordnung und Folgeerlasse sowie Herstellerangaben. Die Beheizung und Kühlung der Räume für die inneren und äußeren Lasten sollen mittels Luft/Wasser Wärmepumpe (VRF-Anlage) erfolgen. Die Anlage ist durch den AN zu planen, zu Installieren und in Betrieb zu nehmen. Einzelraumregelungen sind vorzusehen. Die Außeneinheiten sollen neben dem Gebäude auf einem separat dafür errichteten Fundament aufgestellt und installiert werden. Leitungsführung der Kühlmittelleitungen entlang der Fassade mit geeigneten Befestigungsmaterialien. Keine Installation auf dem Dach möglich.
01.__.0010
VRF System
1,00
Stk
01.__.0020 Klimatisierung Kassetten-Split-Klimaanlagen für die Büroräume, die Umkleiden, den Pausenraum sowie die Besprechungsräume. Umfang Klimatisierung 1 Stück 2.500 W Innengeräte Inverter-Split-Klimaanlage im Technikraum 1 Stück Außengeräte Die Anforderungen der DIN EN 378 Teil 1 bis 4 sind einzuhalten, insbesondere Maschinenraumlüftung, Kältemitteldetektion und praktischer Grenzwert.
01.__.0020
Klimatisierung
1,00
psch
Auslegungstemperaturen der Außenluft (Kondensator): Verflüssiger Temperatur: 50 °C Lufteintrittstemperatur: 40 °C Die Vorgaben zu Norminnentemperaturen (Heizen/Kühlen) definieren sich durch die Arbeitsstättenverordnung und die allgemeinen Anforderungen. Ausreichende Reserven zur Kompensation von Türöffnungs- und Schließvorgängen sind vom AN mit einzuplanen. Wenn die Raumtemperatur im Außentemperaturbereich der Klimazone (Ludwigshafen) nicht gewährleistet werden kann, ist eine zusätzliche entsprechende Einrichtung zur Beheizung vorzusehen. Beim Einbau von Aggregaten, Armaturen etc. ist eine bauteilzerstörungsfreie Revisionsmöglichkeit sicherzustellen. Das Aus- und Einbauen von Aggregaten muss in zwangsfreier Zugänglichkeit gewährleistet sein. Für die Reinigung und die Druckprobe durch den AN ist seitens des AN ein Protokoll zu erstellen, welches der Bauleitung im Zuge der Endmontage unaufgefordert vorzulegen ist. Der AN liefert und installiert die Wärmepumpe und sonstige Heizgeräte. Die Energieversorgung der Wärmepumpe und der Heizgeräte ist durch den AN in Eigenleistung aufzubauen. Der erforderliche Leistungsbedarf ist vom AN im Zuge der Angebotsbearbeitung zu ermitteln und nachvollziehbar im Angebot zu beschreiben.
Auslegungstemperaturen der Außenluft (Kondensator):