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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Projektbeschreibung Allgemeine Projektbeschreibung
Die Fa. Dürr Systems AG plant am Standort Bietigheim-Bissingen (innerhalb des Werksgeländes) einen Neubau für das OFLA Multifunktions-gebäude T08.
Das Gebäude ist zwischen einer Industriehalle im Stahlbau und einem Massivbau mit Besprechung-, Sanitär-, Meeting-, Test- und Vorbereitungsräumen unterteilt. Zudem erfolgt eine Ergänzung eines Vordaches im Bereich der Logistikbereiche. Abmessungen Höhe ca. 5,50m x Breite ca. 41,00m x ca. 55,00m.
Allgemeine Projektbeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen 1. ALLGEMEINES
1.1 Abkürzungen
AN = Auftragnehmer, Nachunternehmer/Subunternehmer, Bieter
AG = Auftraggeber, Generalunternehmer
1.2 Grundlagen
Diese AVL gelten als besondere Vertragsbedingung, ergänzend zu den AGB des Auftraggebers und der VOB.
Sollten einzelne Bestimmungen der Leistungsbeschreibung unwirksam werden, bleiben die übrigen verbindlich.
2. KALKULATIONSHINWEISE
2.1 Allgemeines
Die Druckkosten sowie sonstige Kosten der Erstellung des Angebotes sind Sache des Bieters und werden nicht vergütet.
Das Angebot ist vorrangig im Datenaustausch-Format GAEB 2000 p.84 oder GAEB 90 d.84 bei dem AG einzureichen. Alternativ dazu ist das Angebot im PDF-Format oder in Papierform einzureichen.
Zur Wahrung einer einheitlichen Verdingungsunterlage darf der Text des Leistungsverzeichnisses nicht verändert werden. Bei willkürlichen Änderungen der Texte des Leistungsverzeichnisses behält sich die ausschreibende Stelle ausdrücklich vor, derartige Angebote auszusondern und vom Zuschlag auszuschließen. Die Bieter können aber nach anderen Ausführungsarten oder Stoffen suchen, wobei die Gestaltungsabsicht sowie die technische Qualität der vorliegenden Planung nicht verändert werden darf. Dies ist in einer als Nebenangebot gekennzeichneten, gesonderten Anlage zu tun.
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des Baugeländes Klarheit über die Örtlichkeiten zu verschaffen.
Die Entscheidung zur Anwendung der einzelnen Positionen aus der Leistungsbeschreibung trifft die örtliche Bauleitung des AG, d.h., es besteht kein Anspruch auf die Anwendung der beschriebenen Positionen und Teilleistungen.
Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Massen basieren auf einer groben Schätzung. Abweichungen von den genannten Massen sind zu erwarten und berechtigen nicht zu Preisänderungen, auch für den Fall, dass einzelne Positionen gänzlich entfallen. Sämtliche Preise gelten Abschnitts- und bauteilübergreifend.
Der AG hat einen internetbasierten Projektraum eingerichtet. Dieser dient der Dokumentation und dem Austausch von Dokumenten und Planunterlagen.
Der AG stellt dem AN die notwendigen Zugänge zum Projektraum zur Verfügung. Alle zur Ausführung durch den AG erstellten Planunterlagen sind bzw. werden im Projektraum abgelegt und sind dort eigenverantwortlich durch den AN zu entnehmen. Die Vervielfältigung in Papierform und die Kostenübernahme dafür liegen im Verantwortungsbereich des AN.
Der Auftragnehmer muss die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen unverzüglich nach Einstellung in den Projektraum auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Die Planungsunterlagen stellen die formal-gestalterischen Anforderungen an die Konstruktion und die technischen Anlagen dar. Auch wenn die Unterlagen vom Auftraggeber gestellt werden, trägt der AN die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung.
Sämtliche vom AN erstellen Unterlagen, Montagepläne usw., sind vom AN in den Projektraum einzustellen. Nach Freigabe stellt der AN den aktuellsten Stand ggfs. korrigiert dem AG nochmals zu Verfügung.
Zur Qualitätssicherung der Gesamtbaumaßnahme und zu deren Dokumentation hat der AG ein online basiertes Tool, Docma MM, zur Mängelbeseitigung und Dokumentation eingerichtet.
Der AN wird für die Ihm angekündigten Mängel die Dokumentation über das eingerichtete Tool eigenständig vornehmen.
2.2 Vollständigkeit der angebotenen Leistung
Der AN muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der verlangten Leistung auf Ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit überprüfen. Falls erforderlich, muss er auf einem Beiblatt seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen.
2.3 Medienversorgung auf der Baustelle
Der AG stellt die Abwasser-, Wasser- und Stromversorgung ab einem zentralen Übergabepunkt zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen WC-Einrichtungen, Beleuchtungen der Verkehrswege.
2.4 Angebotsinhalte
Grundsätzlich müssen die angebotenen Preise der einzelnen Positionen und Titel, die fertige Vertragsleistung einschließlich aller erforderlichen Vor-, Neben- und Nachleistungen beinhalten.
Die Lieferung der benötigten Stoffe sowie Materialien, Antransport- und Abtransport sowie horizontalen und vertikalen Transporte auf der Baustelle bis zu Verwendungsstelle ist ebenfalls einzukalkulieren.
Weiterhin sind die erforderlichen Hebezeuge, Gerüste und Werkzeugkosten einzukalkulieren.
Auch wenn Leistungen nicht ausdrücklich oder besonders im Einzelnen nicht erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der vollständigen Leistung erforderlich sind, um die in den AVL, TVL, bzw. allg. Baubeschreibung angeführten Angaben und Anforderungen zu erfüllen, sind diese im Angebot einzukalkulieren..
In die Angebotspreise sind darüber hinaus folgende Leistungen einzurechnen, soweit nicht in separaten Positionen ausgeschrieben und für die Leistungserbringung des AN erforderlich sind:
- Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen, Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise
und Abnahmen die vom AN eigenverantwortlich veranlasst werden müssen, sowie deren Durchführung.
- Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu gehört auch die umgehende
Beseitigung von Verunreinigungen.
- Bauleitung: Die Anwesenheit eines deutschsprachigen bauführenden Ingenieurs, Meisters, Obermonteurs
oder Vorarbeiters, der alle Arbeiten überwacht und bei Baubesprechungen den AN verantwortlich vertritt
und als LBO-Fachbauleiter bestellt wird.
- Bauschuttentsorgung: Die vollständige Entsorgung des enstehenden Bauschutts samt aller dafür
erforderlichen Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge- und Entsorgungsgebühren inkl. freie Rücksendung
notwendiger Verpackung usw.,
- Umlagerung: Die Umlagerung von Baustoffen, Baugeräten bei Erfordernis sind zu berücksichtigen.
Bei zeitlich abschnittsweiser Durchführung der Leistung, insbesondere auch bei Leistungen geringen Umfangs, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten oder anderen sich ergebenden Notwendigkeiten, kann vom AN aus Unterbrechung usw. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung abgeleitet werden. Die Abrechnung der zeitlich versetzten Leistungen erfolgt gemäß der LV-Position ohne Zuschlag.
Die Angebotspreise sind grundsätzlich Festpreise über die angegebene Vertragslaufzeit.
2.5 Fabrikate
In der Regel gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate als Leitfabrikate zur Definition der geforderten optischen und qualitativen Eigenschaften. Soweit im LV die Möglichkeit besteht, ein gleichwertiges Fabrikat anzubieten sind vom Bieter die angebotene Fabrikate auszufüllen bzw. zu ergänzen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate obliegt dem AN.
Alternativen können nur anerkannt werden, sofern diese formal und fachtechnisch mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung gleichwertig sind und keine zusätzlichen Kosten für den AG nach sich ziehen. Gelingt der Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gelten die vom Bieter eingesetzten Einheitspreise für die vom Auftraggeber geforderten Fabrikate und Typen.
Sofern der AN Bedenken gegen die vorgesehene und beschriebene Art der Ausführung oder gegen zu verwendende Materialien, Konstruktionen usw. hat, ist er verpflichtet diese mit seiner Begründung und ggf. Alternativvorschlägen mit entsprechenden Kostenangaben bei Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen oder den Angebotsunterlagen als gesondertes Schriftstück beizufügen.
3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE
3.1 Abrechnungshinweise
Eine Abrechnung kann ausschließlich auf der Grundlage der vom AN gefertigten und von der Bauleitung abgezeichneten Aufmaße erfolgen. Diese sind stets so rechtzeitig dem AG zur Genehmigung vorzulegen, dass die vorgesehene Abrechnung ungehindert erfolgen kann. Abrechnungen ohne nachvollziehbare und unterschriebene Aufmaße werden zurückgewiesen.
3.2 Tagelohnarbeiten
An dieser Stelle wird auf die VOB §15 Nr. 3 verwiesen. Die Taglohnzettel sind unmittelbar spätestens am darauffolgenden Tag bei der Bauleitung einzureichen. Bei verspätet eingereichten Taglohnzettel findet die VOB §15 Nr. 5 Anwendung.
Die Taglohnzettel müssen detaillierten Angaben über die Leistungen und die Lage im Gebäude enthalten. Sie müssen vollständig und prüfbar sein, wobei alle Lohn- und Materialanteile erkennbar ausgewiesen sein müssen. Sollte die Prüfbarkeit nicht gegeben sein, behält sich der AG das Recht vor, die Taglohnzettel zurückzuweisen.
Bei Vergütung von Leistungen, die von der Bauleitung des AG auf Nachweis in Auftrag gegeben werden, werden Aufwendungen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2 VOB/B nicht gesondert vergütet. Es wird die tatsächliche Arbeitszeit auf der Baustelle ohne An- und Abfahrten vergütet.
Die ausgewiesenen Stundensätze gelten grundsätzlich für alle Gewerke dieses Leistungsverzeichnisses. Bei der Abrechnung gelten die vereinbarten Auftragskonditionen.
3.3 Umlagen
Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen:
Nebenkostenumlage, gesamt: 1,8 % (für Strom 0,6% / Wasser 0,6% / Sanitäreinrichtungen 0,6%)
Bauleistungsversicherung: 0,5 %
Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
Allgemeine Vorbemerkungen
ZVL WDVS Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
für WDVS
1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18345- Wärmedämm-Verbundsysteme.
Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver zur Verfügung gestellt.
Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen.
2.2 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen
Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben.
Ggfs. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch.
Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt.
Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt.
Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG.
Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN.
Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen.
Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wieder herzustellen.
2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen.
2.4 Personal
Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Wärmedämmverbundfassadenarbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen.
Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig.
Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein.
2.5 Wärmedämmverbundfassadenarbeiten
Für die Dauer der geplanten Montageleistung des AN stellt der AG dem AN ein Fassadengerüst zur Verfügung.
Flächen- und Raumgerüste bis 3,50 m Höhe ab OKFFB die sich außerhalb der Fassadengerüstebene befinden, z.B. in Loggien, Balkone oder Rücksprüngen, Nischen, usw... sind vom AN WDVS einzurüsten.
Innerhalb des Gebäudes ist bauseits für alle Gewerke je Geschoss und je Treppenhaus ein verbindlicher Meterriss und je Fassade ein Achskreuz an den Bauteilen angebracht.
Sind für die Erbringung seiner Leistungen weitere Vermessungsarbeiten erforderlich, sind diese vom AN zu veranlassen.
Der statische Nachweis für die Befestigung der Dämmung inkl. Ermittlung der erforderlichen Dübel und Dübelmenge ist vom AN zu erbringen. Für den Nachweis ist eine Ausführungs-Planung mit Ermittlung der statisch erforderlichen Dübelmenge in Abhängigkeit des Untergrundes und des aufzubringenden Wärmedämm-Verbundsystems zu erstellen. Die Verdübelung der Wärmedämmung ist mittels einer Fotodokumentation nachzuweisen.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die Art und den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Die brandschutztechnischen Bestimmungen der zuständigen Brandschutzdirektion bzw. des AG sind zu berücksichtigen.
Kommen Brandriegeln zur Ausführung ist eine Werkstatt- und Montageplanung mit detaillierten Angaben zur Lage der Brandriegel zu erstellen. Der Brandriegel zwischen der EPS-Dämmung ist als durchlaufender Riegel einzuarbeiten, einschließlich Verdübelung gemäß Vorgaben des Systemherstellers.
Detailanschlussplanungen sind auf Verlangen des AG vom AN zu erstellen. Die Zeichnungen müssen neben den eigenen Leistungen auch die Darstellung der Anschlusszonen der Fremdgewerke enthalten. Für sämtliche Baustoffe sind die Materialangaben bzw. die Produktbezeichnungen einzutragen.
Die Befestigung des Wärmedämmverbundsystems muss dem Wärmebrückenzuschlag (Wärmebrückeneffizienzklasse D U) gemäß ENEV-Nachweis entsprechen. Die Wärmebrückeneffizienzklasse ist vom AN per Prüfzeugnis nachzuweisen.
Der Nachweis der bauphysikalischen Werte für die Gesamtkonstruktion ist durch den AN vorzulegen.
Es dürfen nur Wärmedämm-Verbundsysteme mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), sowie im WDV-System nur die vorgegebenen Komponenten des gleichen Herstellers verarbeitet werden. Für sämtliche Materialien sind dem AG rechtzeitig die bauaufsichtlichen Zulassungen und Prüfzeugnisse und Produktinformationen zur Prüfung vorzulegen.
Es sind ausschließlich Baustoffe zu verwenden, die während der Verarbeitung und im Betrieb als gesundheitlich unbedenklich eingestuft sind.
Die Arbeitsfolge der einzelnen Leistungen wird durch den AG festgelegt. Teilleistungen können in zeitlich versetzten Abständen oder in verschiedenen Gebäuden/Gebäudeteilen/ Ebenen zur Ausführung kommen.
Der AN hat sich vor der Ausführung bei der Bauleitung über Bauwerks-Dehnfugen zu informieren.
Bei Untergrund Porenbeton ist das Liefern und Auftragen einer verfestigenden und Saugfähigkeit reduzierenden Grundbeschichtung mit einem Acrylatbasis oder Kunstharzdispersion vergüteten Haftgrund zu berücksichtigen.
Erforderliches Dämm- und Dichtungsmaterial, Dichtungsbänder, elastische Verfugungen zum Anschluss an angrenzende Bauteile ist zu berücksichtigen.
Sämtliche Anschlüsse und Putzdurchdringungen sind schlagregendicht mittels geeigneter 2D-Dichtbänder auszuführen, einschl. der Ausbildung von notwendigen Kellenschnitten.
An Öffnungsecken sind Glasfasergewebe und zusätzliche Diagonalarmierung gemäß Herstellervorgaben einzubauen. An allen Gebäudeecken sind Gewebeeckwinkel einzubauen.
Sämtliche angrenzenden Bauteile sind während der Arbeiten dauerhaft gegen Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Fenster - und Türelemente, Verglasungen etc. sind vollflächig durch geeignete Folien abzukleben / abzudecken und für die Dauer der Bauarbeiten vorhalten, einschl. der späteren rückstandfreien Beseitigung. Abdeckung aus Folien, verklebt.
Nach Beendigung der Arbeiten sind evtl. Rückstände von Klebstoffen rückstandsfrei zu entfernen; die verwendeten Materialien dürfen nicht zu Verfärbungen am Bauteil führen.
Die Fassaden, insbesondere die Dämmungen, sind bei Bedarf und während der Ausführung vor Regen und sonstigen Niederschlägen ausreichend zu schützen.
Die in den Positionstexten angegebenen Putzarten und Putzgüten sind vom AN vor Ausführung auf ihre Eignung bezüglich des Putzgrundes und ihrer Anwendung zu prüfen.
Für die Ausführung sind ausschließlich güteüberwachte Putze nach DIN 18550 zu verwenden.
Die zur Ausführung vorgesehenen Putze sind als aufeinander abgestimmte Systemkomponenten herzustellen.
Für die Ausführung gelten generell die erhöhten Anforderungen an die Oberfläche nach DIN 18202.
Bei der Dämmung der Fenster- und Türlaibungen ist die Plattendicke jeweils so zu variieren, dass stets eine beidseitig gleiche Fensterrahmenbreite sichtbar bleibt, bzw. die Laibungskanten übereinanderliegender Fenster lotrecht ausgerichtet werden.
Im Bereich der Fenster / Fassaden und Sockel ist die Wärmedämmung auf die EPDM-Folie bzw. bituminöse Abdichtung nach Herstellervorgabe zu befestigen inkl. erforderlichen Vorbehandlung und Kleber.
Die Zugabe von Haftmitteln erfolgt im Ermessen des AN. Die Wintereinstellung der Materialien und die Untergrundbehandlung sowie alle erforderlichen Vorreinigungen und Haftbrücken sind zu berücksichtigen.
Die Dämmung unterhalb der Fensterbänke ist ohne Hohlraum dicht anzuschließen. Entstandene Hohlräume sind mit geeignetem Dämmmaterial auszufüllen. Fensterbänke sind so einzuputzen, dass durch Temperatur bedingte Längenänderungen keine Schäden am Putz entstehen können.
Bei Ausführung eines Oberputzes mit Korn <2 mm ist eine zusätzliche, zum Putzaufbau passende Ausgleichsspachtelung auszuführen.
Die Arbeiten sind mit ausreichender Personalstärke auszuführen, sodass z.B. Beim Verputzen keine horizontalen Absätze innerhalb der Fassaden sichtbar sind.
Im Zuge des Gerüstrückbaus sind alle Gerüstankerhülsen mit imprägnierten Weichschaumstöpseln zu verschließen und mit Oberputz einschließlich Schlussanstrich abzudecken und anzuarbeiten.
Bei den mit Klinkerriemchen verkleideten Fassaden sind die fehlenden Klinkerriemchen im Bereich der Gerüstverankerung zu verlegen und entsprechend zu verfugen.
Diese Leistungen erfolgen getrennt von den eigentlichen Hauptleistungen WDVS.
3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-18345 als Nebenleistungen:
- Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben.
- Kosten für die Benutzung bestehender öffentlicher und privater Wege und Anlagen bei Erfordernis.
- Kosten für die Bereitstellung von Werk- und Lagerplätzen, soweit sie vom AG nicht zur Verfügung
gestellt werden.
- Arbeitsunterbrechungen bzw. Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen.
- Prüfung des Untergrundes
- Ausbessern kleinerer Mängel, Beton- und Mörtelgrate, Ausblühungen entfernen
- Nachweis der Abreißfestigkeit.
- Zuschnitt, Schrägschnitte und Verschnitt
- Hilfskonstruktionen und Abrutschsicherungen beim Einbau
- Anarbeiten an sämtliche Einbauteile
- Anarbeiten an nicht flächenbündig eingebaute Fenster und Fassaden sowie deren Befestigungsmittel
- Anarbeiten an Geländer
- Einarbeiten von Elektroleitungen, die auf der Außenseite des Gebäudes geführt werden
- Anarbeiten an Briefkästen und Klingeltableaus.
- Ein-, Zu- und Beiputzarbeiten, auch wenn sie nicht in einem Zuge ausgeführt werden, können
- Reinigen der Gerüstbeläge vor Abbau
4 Abrechnungshinweise
./.
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
- Fachbauleitererklärung
- Fachunternehmerbescheinigung
- Errichterbescheinigung für alle Brandschutzrelevante Bauteile.
- Montageplan Brandschutzriegel
- bauaufsichtliche Zulassung
- Übersichtsplan Dämmstärken und WLG für den ENEV-Nachweis
- Datenblätter
ZVL WDVS
01 WDVS
01
WDVS
01.02 WDVS
01.02
WDVS