Bau- und Endreinigung
DRK 2 Familienhäuser mit 48 Wohneinheiten und Tagespflegeeinrichtung
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhaben Der DRK Kreisverband Köln e.V. realisiert in Köln 48 Wohneinheiten und eine Tiefgarage als Lückenschließung. Die Baumaßnahme umfasst zwei 5-eschossige Hauszeilen (vier Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss) im Geschossw ohnungsbau, einmal an der Deutz-Mühlheimer-Straße 185 mit 25 Wohneinheiten und an der Hafenstraße mit 23 Wohneinheiten. Im Erdgeschoss der Deutz-Mühlheimer-Straße ist eine Tagespflege vorgesehen. Adresse: Deutz-Mülheimer-Straße 18 und Hafenstraße in 51063 Köln Baubeginn: Juli 2025 Fertigstellung: September 2027 Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa . Runkel abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an: Runkel Hochbau GmbH Herr Andreas Fischbach Tel.: 0271-695 197 Mobil: 0170-7804211 E-Mail: andreas.fischbach@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhaben
ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ALLGEMEINE BEMERKUNGEN Die Ausführungsbeschreibungen und Hinweise im nachfolgenden Teil der Vorbemerkungen sind Bestandsteil der Einheitspreise / des Angebotes und werden nicht gesondert vergütet. Für das Angebot ist in jedem Fall das beiliegende Leistungsbeschreibung auszufüllen. Alternativen und Änderungen sind auf besonderen Anlagen beizufügen und müssen zur Vergleichbarkeit einen eindeutigen Bezug zu den Positionen des Leistungsverzeichnissen heben.Änderungen an den Vorbemerkungen sowie alle Anlagen sind Bestandsteil des Angebotes und sind mit einzureichen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen,dass sich der Auftragsnehmer(AN) vor Angebotsabgabe über die örtliche Verhältnisse und die ausgeschriebenen Arbeiten eigenverantwortlich zu informieren hat. Spätere Ansprüche,die aus Unkenntnis resultieren, werden nicht anerkannt. Die komplette Baustelleneinrichtung ist in die  Einheitspreise einzurechnen. Die Preise beinhalten die Herstellung der kompletten Leistung. Dieses umfasst auch die Lieferung aller Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle,Transporte,Vorbereitungs- und Nebenarbeiten. Die Preise beinhalten auch die Vermessungsleistungen,soweit sie der AN zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Leistungen,die nicht im Auftrag erhalten sind, können erst nach einer schriftlichen Anordnung durch den Auftragsgeber (AG) ausgeführt werden. Vor Beginn der Arbeiten sind die notwendigen Maße und baulichen Vorraussetzungen vom AN eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen zu prüfen. Konstruktions-bzw. Massenänderungen sind vom AN beim AG schriftlich anzuzeigen. Vor Ausführungsbeginn hat der AN alle Ausführungsbedenken dem AG schriftlich anzuzeigen (z.B. mangelnde Fremdleistungen etc.) Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen,ein mehrmaliges Anrücken zur Baustelle, Veränderungen der vorgesehenen Arbeitsabschnitte oder Arbeitsbeschränkungen sind im Rahmen der Ausführung zu berücksichtigen. Die Grundlage für die Abrechnung der erbrachten Leistungen sind die Ausführungs- bzw. Werkpläne des AG. Mit der Leistungsfertigstellung sind die Dokumentationsunterlagen nach Gliederung des AG´s zu übergeben. Die Konstruktion sowie die technische Ausführung muß den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Arbeiten über Bauart, Bauteil, Baustoffe und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und der Ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart : das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Zur Vermeidung von Verschmutzungen und Beschädigung sind geeignete Maßnahmen durchzuführen. Besondere Sorgfalt ist auf das Abdecken von Glasflächen und lackierten Bauteile zu verwenden. Alle Schutzmaßnahmen sind bis zur Abnahme zu unterhalten und kurz vor der Abnahme bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu entfernen. Beschädigungen am Bestand und an Fremdgewerken, die durch den AN verursacht werden sind durch das gewährleistungstragende Unternehmen fachgerecht zu beheben. Entstehende Verschmutzungen sind zu beseitigen. Die verwendeten Materialien dürfen keine gesundheitsschädlichenStoffe enthalten oder in Verbindung untereinander gesundheitsschädliche Reaktionen verursachen. Restmaterial,Verschnitt,Verpackungsmaterial etc. ist täglich vom AN zu entfernen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Müll und Sondermüll sind streng einzuhalten. Sollte dieses nach einmaliger Aufforderung durch AG nicht erfolgen, wird der AG die Beseitigung kostenpflichtig für den AN vornehmen. Alles Lagergut muss ordentlich, übersichtlich und materialgerecht gelagert werden. Sämtliche Materialien sind gemäß Herstellervorschriften zu liefern und zu lagern sowie gegen Feuchtigkeit zu schützen. Stundenlohnarbeiten bedürfen in jedem Fall der Genehmigung durch die AG.- Bauleitung bzw. den Bauherren. Rapporte sind täglich zur schriftlichen Anerkennung der AG.- Bauleitung vorzulegen. Die entstehenden Mehrkosten die den Nachfolgegewerke bedingt durch unsachliche Ausführung oder verspätete Mängelbeseitigung gehen ebenfalls zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung für die Sicherheit seiner Baustelle, Tauglichkeit und Betriebssicherheit eigener und mitzubringender Geräte, Gerüste und sonstiger Baustelleneinrichtungen, sowie die Überwachung der Einhaltung aller einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen. Auf der Baustelle lagert das Material bis zur Übergabe der Anlage bzw. Schlussabnahme der Arbeiten auf alleinige Verantwortung des Auftragsnehmer. Mit den am Bau tätigen Firmen ist ein gutes Einvernehmen herzustellen. Für alle Beschädigungen, Verschmutzungen und sonstigen Sach- und Personalschäden, welche durch den AN bzw. seine Mitarbeiter oder vom AN beauftragten Personen verursacht werden, haftet der Auftragnehmer auch Dritten gegenüber. Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründenunterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen.Die Tätigkeit anderer Firmen an derBaustelle und damit einhergehende Behinderungen im baustellenüblichen Umfang sind zu berücksichtigen. Die Abrechnung der Arbeiten erfolgt nach den tatsächlichen, örtlich gemeinsam mit der Bauleitunggemessenen Leistungen. Für die Schlussrechnung sind Bestandspläne mit prüffähigen Massenberechnungenbei der Bauleitung einzureichen. Rechnungslegung erbitten wir in zweifacher Ausfertigung .
ALLGEMEINE BEMERKUNGEN
ZTV- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Bau- und Gebäudereinigungsarbeiten ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - BAU- UND GEBÄUDEREINIGUNGSARBEITEN Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Die nachfolgenden Leistungen beschreiben die Grundreinigung und Feinreinigung bis zur Bauübergabe in allen Nutzungsbereichen.Die Wahl der Reinigungsmittel obliegt dem Bieter. Sollte die nachfolgende Materialbeschreibung zur Wahl des geeigneten Reinigungsmittel nicht ausreichen, so sind vor Ort Reinigungsversuche an unbedeutender Stelle zu unternehmen. Grundsätzlich hat jedoch der Auftragnehmer vor Beginn der Reinigungsarbeiten sein Reinigungssystem auf die bauseits vorhandenen Materialien abzustimmen und entsprechend den Pflegeanweisungen der einzelnen Materialhersteller auszuführen.Auf die Verwendung von lösemittelhaltigen bzw. gewässerbelastenden Reinigungsmittel sollte verzichtet werden soll. Sie sind daher nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung einzusetzen. Das durch die Reinigung aufgenommene Bauschuttmaterial wird Eigentum des Auftragnehmers und ist der geregelten Entsorgung zuzuführen. Die Wahl der Behälter zur Aufnahme des Bauschutts und Restmülls obliegt dem Auftragnehmer.Dies gilt sinngemäß für die An- und Abfuhr des vom Auftragnehmer gewählten Behältnisses. Wenn nicht anders beschrieben, beinhaltet die Reinigung von Bauelementen, Einrichtungsgegenständen usw. einschl. Nischen, Armaturen, Beschläge, Falzausbildungen, Rücksprünge usw. auf allen sichtbaren Flächen. So werden beispielsweise Türoberflächen beidseitig einschl. Beschläge wie Obentürschließern, Drückergarnituren, Bänder, Dichtungen, Türfalzen, Zargen usw. zu reinigen sein. Über die nachfolgende Beschreibung hinaus entsprechen die Räumlichkeiten den üblichen Standards bei Gebäuden und Betrieben dieser Art. Die Baureinigung umfasst die Entfernung von Handwerkerschmutz und Schutzfolien. Man unterscheidet zwischen der Baugrobreinigung und der Baufeinreinigung. Bei der Baugrobreinigung wird Bauschutt (z. B. Mörtel, Gips, Papiersäcke, Steine, Holzteile usw.) entfernt. Sie findet während der Bauzeit statt. Es ist in der Regel eine Trockenreinigung, die vor den Estricharbeiten  also nach dem Stuckateur durchgeführt wird. Die Baufeinreinigung erfolgt nach der Fertigstellung des Bauwerkes. Die Baufeinreinigung findet vor dem Bezug der Gebäude bzw. der Räume statt. Die zur Reinigung eingesetzten Maschinen, Geräte und Utensilien müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und sind stets funktionsfähig, sauber und hygienisch einwandfrei zu halten. Sämtliche elektrische Maschinen und Geräte sind in regelmäßigen Abständen gemäß DGUV Vorschrift 3 zu überprüfen. Für die eingesetzten Produkte sind dem Auftraggeber die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitungen gemäß EG-Verordnung Nr. 1907/06 vorzulegen. Bei den Verträgen zur Durchführung der Baureinigung gelten die Bestimmungen der VOB, Teil A und B. Die Baureinigungsarbeiten müssen unter Berücksichtigung der Reinigungs- und Pflegeanleitungen der Hersteller erfolgen. Eingeschlossen sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendig werdenden Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von Öffnungen, regelmäßige Reinigung der Arbeitsbereiche, Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und Außenbereich. Einrichten, vorhalten und beseitigen von Arbeitshilfsmitteln wie Gerüsten im Innenbereich, Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge und Entsorgungsbehälter. Herstellen, vorhalten, sichern und schließen der erforderlichen Öffnungen in Böden, Wänden und Dächern für eventuelle Materiallieferungen und Transporte. Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen. Arbeitsablauf bei einer Baufeinreinigung: Lose aufliegenden Schmutz entfernen von Fensterbänken, Paneelen, Heizkörpern, Ablagen und Fußböden. Reinigen der Decken. Reinigen der Rahmen, Falze und Beschläge sowie der Glasflächen selbst, der Fensterbänke innen und außen. Reinigen der Türen und Zargen, Beschläge, Schalter, Rohre, Heizkörper u. ä. Nebenarbeiten. Maschinelles Reinigen der nicht textilen Fußbodenbeläge einschl. der Sockelleisten u. Ä. Gründliches Bürstsaugen von Textilbelägen sowie der entsprechenden Sockelkanten und Leisten usw. Reinigen der Nasszellen wie WC, Bäder, Waschräume usw. einschließlich Wände, Installationseinrichtungen, Becken, Duschen, Spiegel, Ablagen, Garderoben, Beleuchtungskörper usw. Arbeitsablauf bei der Baufeinreinigung von Fenstern und sonstigen Glasflächen Beispiel für den Arbeitsablauf bei einer Baufeinreinigung von Fenstern, Rahmen und sonstigen Glasflächen: Auf den Fenster- und Rahmenflächen befinden sich häufig Gips-, Mörtel-, Farb- und Lackspritzer, Etiketten, Staub sowie Verschmierungen von Silicon-Dichtungsmasse. Bei der Baufeinreinigung der Fenster geht man in nachfolgenden Arbeitsstufen vor: Abkehren oder Absaugen der Fenster, Rahmen und Falze. Benetzen der Glasfläche mit Reinigungsflotte (Wasser mit neutralem Zusatz). Fest haftende Verschmutzungen sind in Absprache mit der Bauleitung mit geeigneten Mitteln und Verfahren zu entfernen. Glasfläche ein zweites Mal mit Einwäscher oder kratzfreiem Schwamm benetzen. Anschließend zieht man die Fensterfläche mit dem Wischer ab. Scheibenränder und Fensterrahmen werden mit dem Fensterleder oder oberflächenverträglichen Reinigungstextilien von Wasserrückständen gesäubert. Die Reinigung muss ggf. in mehreren Arbeitsschritten erfolgen. Die Mehrmalige An- und Abfahrt sowie Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise mit einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Baugrob- und/oder Baufeinreinigung nach Leistungsverzeichnis und Reinigungsturnus gemäß RAL-GZ 902 der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V. Für Angebote sind nur die vorliegenden Unterlagen zu verwenden und rechtsverbindlich zu unterschreiben. Fehlende rechtsverbindliche Unterschriften führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Unvollständige Angebote und Nebenangebote, sofern diese nicht zugelassen sind, werden nicht berücksichtigt. Eine Objektbesichtigung ist dringend zu empfehlen. Die Termine sind mit den dafür zuständigen Personen im Haus zu vereinbaren. Forderungen aus einer nicht durchgeführte Objektbesichtigung werden nicht akzeptiert. Anfragen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Form. Die Antworten dazu werden allen Anbietern zugeleitet. Zuschlags- und Bindefrist Der Anbieter ist an sein Angebot bis zum Ende der Zuschlags- und Bindefrist gebunden. Es gilt als abgelehnt, wenn bis zum Ablauf dieser Bindefrist kein Zuschlag erteilt worden ist. Wird dem Anbieter kein Zuschlag erteilt, ist jeder Schadenersatzanspruch wegen Versagung des Zuschlages ausgeschlossen. Die angebotenen Preise sind Festpreise bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Für Regiearbeiten ist ein gesonderter Auftrag der zuständigen Stelle des Auftraggebers erforderlich. Arbeiten, die auf Regie abgerechnet werden, sind sofort nach Beendigung auf Regiezetteln vom Auftraggeber abzunehmen und durch eigenhändige Unterschrift zu bestätigen. Die bestätigten Regiezettel müssen der jeweiligen Rechnung beigefügt werden. Verrechnungsgrundlage sind die angebotenen Regiestundensätze. Abgerechnete Leistungen wofür keine Nachweise vorliegen werden nicht vergütet. Der Anbieter ist verpflichtet, Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel für die Arbeiten zu stellen. Ausnahmen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Die zum Einsatz kommenden Reinigungsmittel sowie die eingesetzten Reinigungstechniken müssen dem neuesten Stand der Technik, auch in Bezug auf die Arbeitssicherheit, auf Umweltverträglichkeit und Entsorgungsmöglichkeit, entsprechen. Die Pflegehinweise für die verbauten Produkte sind zwingend einzuhalten. Resultierende Schäden aufgrund Missachtung der Pflegehinweise werden auf Kosten des Auftragnehmers behoben. Der Anbieter verpflichtet sich, nur Mitarbeiter einzusetzen, die für diese Arbeiten geeignet sind, die erforderlichen Erfahrungen haben und durch persönliche Zuverlässigkeit Gewähr dafür bieten, dass der Dienstbetrieb im Objekt nicht beeinträchtigt wird.Im Einzelfall können Nachweise vom Auftragnehmer gefordert werden, z. B. polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis, Strahlenschutzzeugnis etc. Die Beschäftigung erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen des Lohn- und Rahmentarifvertrages des Gebäudereinigerhandwerks sowie nach den gesetzlichen Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes. Das Reinigungspersonal ist vom Auftragnehmer mit einer einheitlichen, dem Einsatzzweck angepassten und vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) von Auftragnehmer auszustatten. Während der Anwesenheit im Reinigungsobjekt müssen die Arbeitskräfte deutlich sichtbare Firmenausweise (auf Wunsch mit Lichtbild) tragen. Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte entstehenden Kosten / Aufwendungen sind mit den im LV eingetragenen Einheitspreisen / Vergütungen abgegolten, soweit diese im LV nicht gesondert vergütet werden.
ZTV- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Bau- und Gebäudereinigungsarbeiten
01 Reinigung Baustelleneinrichtung
01
Reinigung Baustelleneinrichtung
01.01 Reinigung WC- Container
01.01
Reinigung WC- Container
01.02 Reinigung Bau- Container
01.02
Reinigung Bau- Container
02 Grobreinigung
02
Grobreinigung
Bauteil 1 (Deutz- Mülheimer- Straße) und Bauteil 2 (Hafenstraße)
Bauteil 1 (Deutz- Mülheimer- Straße) und Bauteil 2 (Hafenstraße)
02.01 Grobreinigung
02.01
Grobreinigung
03 Zwischenreinigung
03
Zwischenreinigung
Bauteil 1 (Deutz- Mülheimer- Straße) und Bauteil 2 (Hafenstraße)
Bauteil 1 (Deutz- Mülheimer- Straße) und Bauteil 2 (Hafenstraße)
03.01 Zwischenreinigung
03.01
Zwischenreinigung
04 Grundreinigung
04
Grundreinigung
Bauteil 1 (Deutz- Mülheimer- Straße) und Bauteil 2 (Hafenstraße)
Bauteil 1 (Deutz- Mülheimer- Straße) und Bauteil 2 (Hafenstraße)
04.01 Entfernen von Schutzfolien
04.01
Entfernen von Schutzfolien
04.02 Entfernen von Verschmutzungen auf Wand- und Bodenflächen
04.02
Entfernen von Verschmutzungen auf Wand- und Bodenflächen
04.03 Grundreinigung von Bodenflächen
04.03
Grundreinigung von Bodenflächen
04.04 Grundreinigung von Wandflächen
04.04
Grundreinigung von Wandflächen
04.05 Grundreinigung von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen
04.05
Grundreinigung von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen
04.06 Grundreinigung von Tür- und Fensterflächen
04.06
Grundreinigung von Tür- und Fensterflächen
05 Schlussreinigung
05
Schlussreinigung
Bauteil 1 (Deutz- Mülheimer- Straße) und Bauteil 2 (Hafenstraße)
Bauteil 1 (Deutz- Mülheimer- Straße) und Bauteil 2 (Hafenstraße)
05.01 Schlussreinigung von Bodenflächen
05.01
Schlussreinigung von Bodenflächen
05.02 Schlussreinigung von Wandflächen
05.02
Schlussreinigung von Wandflächen
05.03 Schlussreinigung von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen
05.03
Schlussreinigung von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen
05.04 Schlussreinigung von Tür- und Fensterflächen
05.04
Schlussreinigung von Tür- und Fensterflächen
06 Nachreinigung nach Mängelbeseitigung
06
Nachreinigung nach Mängelbeseitigung
Bauteil 1 (Deutz- Mülheimer- Straße) und Bauteil 2 (Hafenstraße)
Bauteil 1 (Deutz- Mülheimer- Straße) und Bauteil 2 (Hafenstraße)
06.__.0001 Nachreinigung von Bodenflächen im Innenbereich Nachreinigung nach erfolgter Mängelbeseitigung in einigen wenigen Teilbereichen der bereits gereinigten Bereiche. Textile Bodenbeläge komplett absaugen, Harte Böden komplett feucht nachwischen. Alle waagerechten Oberflächen von Staub entfernen. Die Abrechnung erfolgt nach Grundfläche der bereits gereinigten Raumfläche. Lage: Erdgeschoss bis einschl. 4.Obergeschoss
06.__.0001
Nachreinigung von Bodenflächen im Innenbereich
E
1,00
07 Containergestellung und Entsorgung von Baumischabfällen
07
Containergestellung und Entsorgung von Baumischabfällen
07.__.0001 Absetzmulde 7cbm mit abschließbarem Deckel, einschl. An- und Abfahrt Gestellung Absetzmulde mit 7cbm Volumeninhalt und abschließbarem Deckel, einschl. jeweils mit An- und Abfuhr der Absetzmulde.
07.__.0001
Absetzmulde 7cbm mit abschließbarem Deckel, einschl. An- und Abfahrt
2,00
St
07.__.0002 Baumischabfälle entsorgen, inkl. Deponiebühren Baumischabfälle, nicht schadstoffbelastet, fachgerecht entsorgen, inkl. Deponiebühren. Abrechnung der Baumischabfälle nach Gewicht mittels Wiegeschein des Entsorgungsbetriebs. Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
07.__.0002
Baumischabfälle entsorgen, inkl. Deponiebühren
1,00
t
08 Stundenlohnarbeiten
08
Stundenlohnarbeiten
08.01 Stundenlohnarbeiten
08.01
Stundenlohnarbeiten