Hinweise zu VE 311-1 Rohbauarbeiten - Anteil KG 300/400 Hinweise zu VE 311-1 Rohbauarbeiten - Anteil KG 300/400
EFRE Projekt 70-00343-2520
Das Projekt wird aus 2 verschiedenen Maßnahmen
finanziert, so dass zur Abrechnung 2 Lose vorgesehen
sind, die aber nur im Zusammenhang beauftragt werden.
Bei dem nachfolgenden Los handelt es sich um den
größeren Anteil, welcher
aus dem EFRE Projekt 70-00343-2520 finanziert wird.
Dieses Los wird ergänzt durch das Los des nicht-EFRE
Projektes
VE 311-2 Rohbauarbeiten - Anteil KG 500
nicht-EFRE Projekt 70-00332-2520
Zu beachten ist, dass alle Hinweise und allgemeine
Positionen (Baustelleneinrichtung...)aus dem EFRE
Projekt auch für das Nicht-EFRE-Projekt gelten und
sich gegenseitig ergänzen, auch wenn diese nicht
nocheinmal zusätzlich kopiert wurden.
Hinweise zu VE 311-1 Rohbauarbeiten - Anteil KG 300/400
Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
1 Baustelleneinrichtung
Schutzvorrichtungen und
Sicherungsmaßnahmen Schutzvorrichtungen und
Sicherungsmaßnahmen
Schutzvorrichtungen und
Sicherungsmaßnahmen
1. 5 Schutzvorrichtungen und
Sicherungsmaßnahmen
Schutzvorrichtungen und
Sicherungsmaßnahmen
Beton- und Stahlbetonarbeiten Beton- und Stahlbetonarbeiten
Beton- und Stahlbetonarbeiten
3 Beton- und Stahlbetonarbeiten
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Ortbeton von Schutzschichten, etc. Ortbeton von Schutzschichten, etc.
Ortbeton von Schutzschichten, etc.
3. 1 Ortbeton von Schutzschichten, etc.
Ortbeton von Schutzschichten, etc.
Einbauteile Einbauteile
3.12 Einbauteile
Mauerarbeiten Mauerarbeiten
4 Mauerarbeiten
Hinweise zu Mauerarbeiten Hinweise zu Mauerarbeiten
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Die nachfolgenden Hinweise, Bedingungen und
Leistungsbeschreibungen gelten für alle unter Abschnitt
"4.1 Mauerarbeiten" beschriebenen Leistungen:
Alle nachstehend vom AN geforderten Leistungen
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden
nicht gesondert vergütet, soweit sie nicht in den
nachstehenden Positionen gesondert aufgeführt werden.
1. Allgemein
Auszuführende Arbeiten
-einzelne Abtrennung nach Fertigstellung der
Betonkonstruktion als nichttragendes Mauerwerk
UG und 3.OG mit gleitenden Deckenanschlüssen,
teilweise mit
Brandschutzanforderung
Es handelt sich dabei um den Wandverschluss von
Einbringöffnungen und kleine Raumabtrennungen. Es sind
daher alles kleinere Öffnungsverschlüsse und keine
zusammenhängende Mauerwerkswände.
2. Ausführung
Für alle Mauerwerkswände ist ein einheitliches
Steinformat zu verwenden. Das Steinformat für die
Wände gilt
für 11,5 cm und 24 cm Wandstärke.
Das vollfugige Ausführen und bündig mit der
Steinvorderkante
glatt Abziehen der Lager- und Stoßfugen wird als Zulage
gesondert vergütet.
Mauerwerkswände mit Brandschutzanforderung sind
fachgerecht an angrenzende Bauteile anzuschließen. Die
Anschlussfugen einschl. Fugen an die Stahlbetondecken
sind dicht auszuführen.
Decken- und Wandanschlüsse bei F30-/ F90-Wänden sind
gemäß Beschreibung im LV bzw. Detailanforderungen nach
DIN 4109 auszuführen. Unterbrechungen durch Stützen und
Öffnungen sind einzukalkulieren. Profilstöße sind
sauber und bündig herzustellen, Anschlußfugen sauber
herzustellen.
Anschlüsse oder Ecken des nichttragenden Mauerwerks aus
gleichen Steinen sind fachgerecht herzustellen. Diese
Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Die Verwendung von Mörtel-Zusatzmitteln ist nur im
Rahmen der DIN 18 330 zulässig. Es dürfen nur
chromatarme Mörtel verwendet werden.
Bei den angegebenen Öffnungsmaßen beziehen sich die
Höhenmaße von Brüstungen und Türöffnungen jeweils auf
Oberkante Fertigfußboden, bei Türen in Hauptschächten
auf
die OK Schwelle Stahlbeton.
Es dürfen nur Befestigungsmittel mit amtlicher
Zulassung verwendet werden. Die entsprechenden
Nachweise
sind der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten vorzulegen.
Für das nachträgliche Unterstopfen der Fuge zur Decke
mit Mineralwolle der Baustoffklasse A sind 10
Arbeitstage
vor Ausführung unaufgefordert Zertifikate vorzulegen.
Das Mauerwerk ist in Kleinflächen auszuführen. Die
Bereiche sind den Grundrissplänen zu entnehmen. Die
Kleinflächen sind in der Kalkulation zu
berücksichtigen.
Bei den Mauerarbeiten ist damit zu rechnen, dass sich
die
Ausführung bis zur endgültigen Fertigstellung des
Ausbaues
erstreckt.
Das Abladen der Steine darf nicht durch Kippen
erfolgen.
Das Entstehen von Rissen infolge von
Setzungunterschieden
und Schwinden ist zu verhindern bzw. die Rissgefahr zu
minimieren.
Alle Mauerwerkswände sind mit vermörtelten Stoß- und
Lagerfugen herzustellen.
Bei der Nachbehandlung ist auf Schutz vor
Durchfeuchtung
bzw. schneller Austrocknung zu achten. Dies ist in die
EP
einzukalkulieren.
Bauseitige Ursachen für Dehnungsunterschiede zwischen
Innen- und Außenwänden wie z.B. unterschiedliche
Herstellfeuchte der Wände sind zu vermeiden. Das
Mauerwerk
ist trocken zu halten.
3. Maßtoleranzen
Bei der Ausführung der Arbeiten ist die DIN 18 202,
Toleranzen im Hochbau, zugrunde zulegen. Für die
Ebenheitstoleranzen gelten die erhöhten Anforderungen
nach Tabelle 3, Zeile 6 für alle Mauerwerkswände
Hinweise zu Mauerarbeiten
Mauerwerk Mauerwerk
4. 1 Mauerwerk
Abdichtungs- und Dämmarbeiten Abdichtungs- und Dämmarbeiten
Abdichtungs- und Dämmarbeiten
5 Abdichtungs- und Dämmarbeiten
Abdichtungs- und Dämmarbeiten
Dämmung Dämmung
5. 3 Dämmung